Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0046/04-KA
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohngebiet "Am Tonnenhof" und Werftenstandort Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.05.2004
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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05.05.2004
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Nummer |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Neuer Markt 1
18050 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Die Aker Warnow Werft Warnemünde
(AWW) klagt im Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht gegen die
Baugenehmigung für das Wohngebiet "Am Tonnenhof". Dort soll nach dem
Bewerbungskonzept der Stadt Rostock 2012 das Olympische Dorf entstehen. Bei
einer Verwirklichung des Wohngebietes befürchtet die Werft Klagen künftiger
Bewohner wegen Lärmbelästigung und damit eine Einschränkung des
Produktionsbetriebes.
Eine mögliche Einschränkung der
Betriebsgenehmigung würde nach Aussage des Werftensprechers die Entwicklung des
Werftenverbundes Aker Ostsee, zu dem neben AWW die Aker MTW Werft Wismar zählt,
massiv behindern und zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. In diesem
Zusammenhang wurde auch auf die Anfang 2006 auslaufende
EU-Kapazitätsbeschränkung für die ostdeutschen Werften verwiesen. Die
Schiffbauer erwarten dann eine Steigerung des Produktionsvolumens und eine noch
höhere Auslastung am Standort Warnemünde. AWW werde keine Einschränkungen
seiner bestehenden Betriebsgenehmigung hinnehmen und alle zur Verfügung stehen
Rechtsmittel nutzen. ( Rostock; dpa -Auszug)
Die Bürgerschaft hat am 15.11.1995
die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 01.WA.87 „Am Tonnenhof“,
am 13.6.2001 die 1. Änderung und am
6.03.2002 die 2. Satzungsänderung beschlossen.
Der Oberbürgermeister wird
gebeten, folgende Fragen zu beantworten.
- Welche Einwände bringt Aker konkret gegen die Baugenehmigung vor?
- Welche zusätzlichen Änderungen zum B-Plan wurden durch den Investor im Rahmen das Baugenehmigungsverfahren beantragt und genehmigt?
- Wurde die Werft vor den jeweiligen Satzungsbeschlüssen durch die Verwaltung zur Stellungnahme aufgefordert?
- Lässt die Betriebserlaubnis für Aker Spielräume für Kapazitätssteigerungen und 3-Schicht-Betrieb zu?
- Falls 4. ganz oder teilweise positiv beantwortet wurde: Wurden mögliche zukünftige Kapazitätserweiterungen der Werften und 3-Schicht-Betrieb bei den Festsetzungen zum Immissionsschutz vor Erteilen der Baugenehmigung 2002 berücksichtigt und untersucht? (Anlage: Auszug aus Begründung B-Plan; Immissionsschutz S. 23 bis 26 sowie aus 2001 zum Lärmschutz S.8-9;
- Seit wann ist der Verwaltung die Anfang 2006 wegfallende EU- Kapazitätsbeschränkung bekannt?
- Welche Möglichkeiten der Rücknahme der Baugenehmigung gäbe es und welche Rechtsfolgen hätten das?
- Was wird seitens der Verwaltung zur Sicherung des Werftenstandortes Warnemünde aktuell unternommen?
Fraktionsvorsitzende