Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0106/04-KA
Grunddaten
- Betreff:
-
Inanspruchnahme von Personaldienstleistungen durch Dritte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.10.2004
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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06.10.2004
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Nummer |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Neuer Markt 1 18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Im Rahmen der Umsetzung von
„Hartz IV“ werden durch die Hansestadt Rostock
Personaldienst-leistungen von Dritten in Höhe von 217.374,72 € in
Anspruch genommen, obwohl die Qualifikation der durch den Personaldienstleister
zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte völlig unklar ist und das zur Verfügung
zu stellende Personal auch erst noch entsprechend zu schulen ist.
Dem Vergabeausschuss lag hierzu eine entsprechende Beschlussvorlage Nr. 0641/04
vor.
In diesem Zusammenhang wird
der Oberbürgermeister um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Warum wurden seitens der Verwaltung nicht in Erwägung
gezogen, eigene Mitarbeiter für die ausgeschriebene Leistung zeitlich begrenzt
ein- bzw. umzusetzen?
2. Warum wurde in diesem Zusammenhang nicht das Gespräch
mit dem Personalrat gesucht?
3. Warum wurden sofort auf kostenauslösende Maßnahmen
zurückgegriffen, obwohl eine Kostenerstattung bislang nicht geklärt ist?
4. Ist in Zukunft beabsichtigt, vor der Inanspruchnahme
von Personaldienstleistungen Dritter zu prüfen, ob die zu erledigenden Arbeiten
nicht auch durch das städtische Personal erbracht werden können?
5. Wie wird in Zukunft in vergleichbaren Fällen
vorgegangen?
André Specht
2. stellv.
Fraktionsvorsitzender