Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0099/04-GA
Grunddaten
- Betreff:
-
Pachtvertrag Passagierkai und Hanse Sail 2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.09.2004
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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01.09.2004
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Nummer |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Neuer
Markt 1 18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Passagierschifffahrt
und Hanse Sail sind Wirtschaftsfaktoren ersten Ranges für Rostock, die Region
und ganz Mecklenburg-Vorpommern. Sie befruchten sich gegenseitig und sollten
daher gleichberechtigt behandelt werden.
Im
April 2002 wurde jedoch im Rahmen der Übertragung des Passagierkais an die HERO
GmbH der Kreuzschifffahrt der Vorrang vor der Hanse Sail gegeben und im Jahr
2003 beendete die HERO GmbH ihr seit 1993 erfolgendes Sponsoring des
maritim-touristischen Großereignisses (vgl. unsere KA 0134/03 u. 0135/03).
In
diesem Zusammenhang und mit Blick auf die aktuelle Diskussion bitten wir um
Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1.
Auf welcher
konkreten finanziellen Berechnung (z.B. vergleichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung)
wurde im April 2002 der Kreuzschifffahrt der Vorrang gegenüber der Hanse Sail
hinsichtlich der Liegeplätze am Passagierkai gegeben anstatt eine Gleichberechtigung
zu verankern?
2.
Zu welchem
finanziellen Ergebnis für die Hansestadt Rostock hat die Verpachtung des
Passagierkais an die HERO GmbH in den Jahren 2003 und 2004 (bisher) geführt?
3.
Welches
finanzielle Ergebnis erzielte die HERO GmbH aus der Anpachtung des Passagierkais?
4.
Was hat die
Pachtzinsüberprüfung von 2003 ergeben?
5.
Wie hoch sind
Umsatz und Wertschöpfung bei der Hanse Sail schätzungsweise?
6.
Aus welchem
Grunde hat sich die HERO GmbH 2003 aus einer finanziellen Unterstützung der
Sail verabschiedet? Warum hielt die Gesellschaft 2004 daran fest?
7.
Ist diese
Firmenpolitik der HERO GmbH, die durch den Geschäftsführer entschieden wird,
aus Sicht des Oberbürgermeisters vereinbar mit den hafen- und tourismuswirtschaftlichen
Gesamtinteressen der Hansestadt Rostock?
Im
Rahmen des Ausblicks auf die Sail 2005 hat der Leiter des Büros Hanse Sail am
09.08.04 auf die bereits erfolgte Ausladung der Marine-Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“
sowie auf das Problem fehlender Liegeplätze für Großsegler aufgrund der
Beanspruchung des Passagierkais durch die HERO GmbH aufmerksam gemacht. Die
Sail würde damit eine erhebliche Einschränkung erfahren und einen
Attraktivitätsverlust erleiden (Presse vom Folgetag).
Diese
Äußerungen veranlassten den Geschäftsführer der HERO GmbH am 10.08.04 eine
mehrseitige Erklärung an alle Medien heraus zu geben, in der er dem Chef der
Hanse Sail „Stimmungsmache“
und „Polemik“ „gegen die gesamte
Hafenwirtschaft“ vorwarf, die „von gravierenden Fehlern und
Unterlassungen des Hanse Sail Büros ablenken (sollen)“.
Entgegen
den Tatsachen erhob der Geschäftsführer der HERO GmbH die Vorwürfe, dass der
Hanse-Sail-Chef verantwortlich für die Terminkollision mit Bremerhaven 2005
sei, dass die Hanse Sail im Gegensatz zu den Vorjahren an einem anderen
Augustwochenende stattfinden würde, dass das Hanse-Sail-Büro keine
Kommunikation und Abstimmung mit der Hafenwirtschaft vorgenommen hätte.
Gegen
diese Unwahrheiten wehrte sich der Chef der Hanse Sail auf Nachfrage der Presse
durch die Darlegung von Fakten (11.08.). Die Positionen von HERO-Geschäftsführer
und Sailbüroleiter erschienen am Folgetag in den Medien, woraufhin dem Leiter
des Hanse Sail Büros am Nachmittag eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung
erteilt wurde.
In
diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
8.
Durch wen ist
eine Konfliktlösung einzuleiten und möglichst herbeizuführen, wenn der
Geschäftsführer eines kommunalen Unternehmens mehrfach schriftlich
geäußerten Gesprächsbitten einer
Einrichtung der Stadtverwaltung nicht nachkommt?
9.
Wer ist berechtigt
Ausladungen von Schiffen, z.B. Fregatten, zur Hanse Sail vorzunehmen? Ist für
eine solche Ausladung die bloße Information des Büros Hanse Sail ausreichend?
Hätte es im Vorfeld nicht zu einer gegenseitigen Abstimmung kommen müssen, um
vielleicht sogar die Ausladung zu vermeiden?
10. Aus welchem Grunde meint der Oberbürgermeister in
seiner Presseerklärung vom 11.08., die Terminkollision mit Bremerhaven hätte
verhindert werden können, obwohl er kurz zuvor selbst mitteilte, dass die
Terminplanung für die Sail seit 1991 das 2. Augustwochenende vorsieht und dass
Bremerhaven ursprünglich am letzten Juliwochenende seine Festwoche begehen
wollte, aber ohne Rücksicht auf Rostock den Termin verschob?
11. In welcher Form sollte sich der Leiter des Büros Hanse
Sail gegen die öffentlich verbreiteten Falschaussagen des Geschäftsführers der
HERO GmbH zur Wehr setzen?
Einer
Abmahnung hat arbeitsrechtlich ein Gespräch mit dem Betroffenen voraus zu
gehen, in dem er Stellung zu erhobenen Vorwürfen nehmen kann. Ein derartiges
Gespräch hat nicht stattgefunden.
Der
Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft diskutierte am 11.08. die aktuelle
Auseinandersetzung und sprach sich für eine Einladung beider Betiligter aus. Zu
diesem Zeitpunkt ist die Abmahnung bereits erteilt gewesen.
12. Ist die
erfolgte Abmahnung als rechtssicher zu betrachten oder sind Kosten eines Rechtsstreites für die Hansestdt Rostock zu
befürchten?
13. Hätte der Leiter der Tourismuszentrale, der im
Wirtschaftsausschuss anwesend gewesen ist, nicht über die von ihm
ausgesprochene Abmahnung informieren müssen?
Dr.
Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende