Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0099/04-GA

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

 

0099/04-GA

 

Große Anfrage

Datum

 

13.08.2004

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Fraktion Rostocker Bund/AfR

 Neuer Markt   1

 18055 Rostock

17.08.2004

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Pöker

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

01.09.2004 16:00

III, gez. Schörken

 

Gegenstand

beteiligt

Pachtvertrag Passagierkai und Hanse Sail 2005

 

 

 

 

Passagierschifffahrt und Hanse Sail sind Wirtschaftsfaktoren ersten Ranges für Rostock, die Region und ganz Mecklenburg-Vorpommern. Sie befruchten sich gegenseitig und sollten daher gleichberechtigt behandelt werden.

Im April 2002 wurde jedoch im Rahmen der Übertragung des Passagierkais an die HERO GmbH der Kreuzschifffahrt der Vorrang vor der Hanse Sail gegeben und im Jahr 2003 beendete die HERO GmbH ihr seit 1993 erfolgendes Sponsoring des maritim-touristischen Großereignisses (vgl. unsere KA 0134/03 u. 0135/03).

 

In diesem Zusammenhang und mit Blick auf die aktuelle Diskussion bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

1.      Auf welcher konkreten finanziellen Berechnung (z.B. vergleichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung) wurde im April 2002 der Kreuzschifffahrt der Vorrang gegenüber der Hanse Sail hinsichtlich der Liegeplätze am Passagierkai gegeben anstatt eine Gleichberechtigung zu verankern?

2.      Zu welchem finanziellen Ergebnis für die Hansestadt Rostock hat die Verpachtung des Passagierkais an die HERO GmbH in den Jahren 2003 und 2004 (bisher) geführt?

3.      Welches finanzielle Ergebnis erzielte die HERO GmbH aus der Anpachtung des Passagierkais?

4.      Was hat die Pachtzinsüberprüfung von 2003 ergeben?

5.      Wie hoch sind Umsatz und Wertschöpfung bei der Hanse Sail schätzungsweise?

6.      Aus welchem Grunde hat sich die HERO GmbH 2003 aus einer finanziellen Unterstützung der Sail verabschiedet? Warum hielt die Gesellschaft 2004 daran fest?

7.      Ist diese Firmenpolitik der HERO GmbH, die durch den Geschäftsführer entschieden wird, aus Sicht des Oberbürgermeisters vereinbar mit den hafen- und tourismuswirtschaftlichen Gesamtinteressen der Hansestadt Rostock?

 

Im Rahmen des Ausblicks auf die Sail 2005 hat der Leiter des Büros Hanse Sail am 09.08.04 auf die bereits erfolgte Ausladung der Marine-Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ sowie auf das Problem fehlender Liegeplätze für Großsegler aufgrund der Beanspruchung des Passagierkais durch die HERO GmbH aufmerksam gemacht. Die Sail würde damit eine erhebliche Einschränkung erfahren und einen Attraktivitätsverlust erleiden (Presse vom Folgetag).

 

 

 

Diese Äußerungen veranlassten den Geschäftsführer der HERO GmbH am 10.08.04 eine mehrseitige Erklärung an alle Medien heraus zu geben, in der er dem Chef der Hanse Sail „Stimmungsmache“  und „Polemik“ „gegen die gesamte Hafenwirtschaft“ vorwarf, die „von gravierenden Fehlern und Unterlassungen des Hanse Sail Büros ablenken (sollen)“.

Entgegen den Tatsachen erhob der Geschäftsführer der HERO GmbH die Vorwürfe, dass der Hanse-Sail-Chef verantwortlich für die Terminkollision mit Bremerhaven 2005 sei, dass die Hanse Sail im Gegensatz zu den Vorjahren an einem anderen Augustwochenende stattfinden würde, dass das Hanse-Sail-Büro keine Kommunikation und Abstimmung mit der Hafenwirtschaft vorgenommen hätte.

Gegen diese Unwahrheiten wehrte sich der Chef der Hanse Sail auf Nachfrage der Presse durch die Darlegung von Fakten (11.08.). Die Positionen von HERO-Geschäftsführer und Sailbüroleiter erschienen am Folgetag in den Medien, woraufhin dem Leiter des Hanse Sail Büros am Nachmittag eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung erteilt wurde. 

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

8.      Durch wen ist eine Konfliktlösung einzuleiten und möglichst herbeizuführen, wenn der Geschäftsführer eines kommunalen Unternehmens mehrfach schriftlich geäußerten  Gesprächsbitten einer Einrichtung der Stadtverwaltung nicht nachkommt?

9.      Wer ist berechtigt Ausladungen von Schiffen, z.B. Fregatten, zur Hanse Sail vorzunehmen? Ist für eine solche Ausladung die bloße Information des Büros Hanse Sail ausreichend? Hätte es im Vorfeld nicht zu einer gegenseitigen Abstimmung kommen müssen, um vielleicht sogar die Ausladung zu vermeiden?

10. Aus welchem Grunde meint der Oberbürgermeister in seiner Presseerklärung vom 11.08., die Terminkollision mit Bremerhaven hätte verhindert werden können, obwohl er kurz zuvor selbst mitteilte, dass die Terminplanung für die Sail seit 1991 das 2. Augustwochenende vorsieht und dass Bremerhaven ursprünglich am letzten Juliwochenende seine Festwoche begehen wollte, aber ohne Rücksicht auf Rostock den Termin verschob?

11. In welcher Form sollte sich der Leiter des Büros Hanse Sail gegen die öffentlich verbreiteten Falschaussagen des Geschäftsführers der HERO GmbH zur Wehr setzen?

 

Einer Abmahnung hat arbeitsrechtlich ein Gespräch mit dem Betroffenen voraus zu gehen, in dem er Stellung zu erhobenen Vorwürfen nehmen kann. Ein derartiges Gespräch hat nicht stattgefunden.

Der Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft diskutierte am 11.08. die aktuelle Auseinandersetzung und sprach sich für eine Einladung beider Betiligter aus. Zu diesem Zeitpunkt ist die Abmahnung bereits erteilt gewesen.

 

12.  Ist die erfolgte Abmahnung als rechtssicher zu betrachten oder sind Kosten eines  Rechtsstreites für die Hansestdt Rostock zu befürchten?

13. Hätte der Leiter der Tourismuszentrale, der im Wirtschaftsausschuss anwesend gewesen ist, nicht über die von ihm ausgesprochene Abmahnung informieren müssen?

 

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

  

 

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