Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0196/08-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Nicht geordnetes Verfahren zur Besetzung der Stelle des technischen Geschäftsführers der WIRO GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.03.2009
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
28.01.2009
| |||
|
04.03.2009
|
Internetver- |
Ja |
Nein |
öffentlichung: |
x |
|
Mit
Schreiben vom 20.11.2008 teilte das Innenminsterium dem Rostocker Bund mit,
dass „die dirversen hergegebenen Unterlagen in o. g. Angelegenheit
erkennen lassen, dass ein geordnetes Verfahren zur Besetzung der Stelle des
technischen Geschäftsführers der WIRO nicht stattgefunden hat“.
Der
Oberbürgermeister war Herr des Verfahrens. Er wurde mehrfach vom Rostocker Bund
auf das nicht geordnete Verfahren hingewiesen, das sogar zu einem Antrag auf
Einstweilige Verfügung geführt hatte. Daher bitte ich um Beantwortung der
nachfolgenden Fragen durch den Oberbürgermeister persönlich:
1.
Aus
welchem Grunde haben Sie trotz offensichtlicher Mängel im Verfahren selbiges
fortgesetzt?
2.
Wie stehen
Sie zur oben zitierten Verfahrenseinschätzung durch das Innenministerium?
3.
Welche
Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, damit künftig geordnete Verfahren bei
Stellenbesetzungen erfolgen?
Des
Weiteren teilte das Innenministerium mit: „Durch den diesbezüglichen
Beschluss des Hauptausschusses sind eventuelle Verfahrensfehler jedoch als
geheilt zu betrachten“.
Der
Hauptausschuss darf Personalentscheidungen nur im Einvernehmen mit dem
Oberbürgermeister treffen. Mit Ihrer Zustimmung haben Sie das nicht geordnete
Verfahren somit „geheilt“.
4. Beabsichtigen Sie auch in Zukunft, durch Ihre
Zustimmung ungeordneten Verfahren zuzustimmen, in den Fällen, wo Sie auf
mögliche Verfahrensfehler rechtzeitig hingewiesen wurden?
5. Wie gedenken Sie, Ihren Einfluss auf den
Hauptausschuss, konkret den politischen Raum, geltend zu machen, damit er
künftig keinem nicht geordneten Verfahren zustimmt?
Dr.
Sybille Bachmann