Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0173/08-AM

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0173/08-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

24.10.2008

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Steffen Bockhahn ( Fraktion DIE LINKE.)

Neuer Markt  1

18055 Rostock

28.10.2008

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

19.11.2008 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Einstellung des Intendanten des VTR

(schriftliche Nachfrage zur Stellungnahme 0078/08

 

 

 

 

Internetver-

Ja

Nein

öffentlichung:

x

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach dem Sie drei Mal um eine Fristverlängerung für die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage gebeten hatten, bin ich doch sehr enttäuscht über die Qualität der Beantwortung und sehe mich gezwungen, nachfolgende schriftliche Nachfragen zu stellen:

 

 

1. Die erste Frage lautete nicht ob geprüft wurde, sondern wann und wie geprüft wurde, die Intendantenstelle aus dem vorhandenen Personal zu besetzen.  Ich bitte um die Beantwortung der gestellten Frage.

 

2.  Mit der dritten Frage wurde Bezug genommen auf Unterrepräsentanzen in Bereichen gemäß § 4 (1) des Gleichstellungsgesetzes M-V (siehe Anlage). Dabei ist der Frauenanteil aller Führungspositionen in der gesamten Stadtverwaltung unerheblich. Abgesehen davon, dass Stellen grundsätzlich  auszuschreiben sind und wenn davon aus wichtigem Grund abgewichen wird, dies im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten zu erfolgen hat.

 

3. Die Frage: „Wurden vor der externen Besetzung der Stelle auch gleichqualifizierte Frauen angefragt und wurde die Gleichstellungsbeauftragte in den Besetzungsprozess gesetzeskonform einbezogen? wurde nicht beantwortet. Ich bitte dies nachzuholen.

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

 

 

Anlage: § 4 Gleichstellungsgesetz M-V

 

                                                                                                                                                                                                                                   

 

Anlage:

203-1

Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Gleichstellungsgesetz - GlG M-V)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 1998

Fundstelle: GVOBl. M-V 1998, S. 697

§ 4*

Stellenausschreibung

(1) Alle Stellen sind grundsätzlich auszuschreiben, § 9 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 1998 (GVOBl. M-V S. 708, 910), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2001 (GVOBl. M-V S. 256), bleibt unberührt. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, hat die Ausschreibung auch öffentlich zu erfolgen. Im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten kann bei Vorliegen besonderer Gründe hiervon abgewichen werden.

(2) Stellen, auch für Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, sind auch in Teilzeitform auszuschreiben, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Stehen dienstliche Belange der Ausschreibung in Teilzeitform entgegen, sind diese der Gleichstellungsbeauftragten schriftlich darzulegen.

(3) Soll die Verwaltung aufgrund eines Frauenförderplanes den Anteil von Frauen erhöhen, ist das in der Ausschreibung zu erwähnen und darauf hinzuweisen, daß Frauen bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt werden, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

(4) Liegen in Beschäftigungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, nach der ersten Ausschreibung keine Bewerbungen von Frauen vor, die die geforderten Qualifikationen nachweisen, soll die Stelle auf begründetes Verlangen der Gleichstellungsbeauftragten neu ausgeschrieben werden.

(5) Für jede ausgeschriebene Stelle ist eine nach dem Geschlecht aufgeschlüsselte Bewerbungs- und Einstellungsstatistik zu führen.

(6) Die Absätze 1 und 2 und 4 und 5 gelten für Ausschreibungen von Ausbildungsplätzen entsprechend.

*

§ 4 Abs. 1 Satz 1 neu gefasst durch Gesetz vom 15. Juli 2002.

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

19.11.2008 - Bürgerschaft