Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0140/08-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Bürgerschaft zum Verzicht auf Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil des OVG Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2008
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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15.10.2008
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker
Bund) Neuer
Markt 0 18050
Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Beschluss
der Bürgerschaft zum Verzicht auf Einlegung von Rechtsmitteln gegen das
Urteil des OVG Greifswald |
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Internetver- |
Ja |
Nein |
öffentlichung: |
x |
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Am 10. September hat die Bürgerschaft den Oberbürgermeister beauftragt, auf die Einlegung von Rechtsmittel gegen das Urteil des OVG Greifswald zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für Studenten zu verzichten. Der Oberbürgermeister ist gegen diesen Beschluss nicht in Widerspruch gegangen bzw. hat ihn nicht beanstandet.
Eine Woche später, am 17. September unterlag die Hansestadt Rostock beim BVG in dieser Angelegenheit.
Daher bitte ich um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Aus
welchem Grunde hat der Oberbürgermeister die Bürgerschaft nicht über den
anstehenden Termin informiert?
2. Mit
welcher Legitimation ist die Stadt vor dem BVG aufgetreten angesichts des
gültigen Bürgerschaftsbeschlusses vom 10.09.08?
3. Gedenkt
der Oberbürgermeister auch künftig Beschlüsse der Bürgerschaft zu ignorieren,
wenn zwischen Beschlussfassung und Ende der Widerspruchsfrist ein Ereignis
abzusehen ist, das den Bürgerschaftsbeschluss egal in welche Richtung
überflüssig macht?
4. Inwiefern
betrachtet der Oberbürgermeister das Urteil als Imageförderung für Rostock?
Dr. Sybille Bachmann