Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0140/08-AM

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0140/08-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

22.09.2008

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund)

 Neuer Markt  0

18050    Rostock

22.09.2008

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

15.10.2008 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Beschluss der Bürgerschaft zum Verzicht auf Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil des OVG Greifswald

 

 

 

 

 

 

 

Internetver-

Ja

Nein

öffentlichung:

x

 

 

 

Am 10. September hat die Bürgerschaft den Oberbürgermeister beauftragt, auf die Einlegung von Rechtsmittel gegen das Urteil des OVG Greifswald zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für Studenten zu verzichten. Der Oberbürgermeister ist gegen diesen Beschluss nicht in Widerspruch gegangen bzw. hat ihn nicht beanstandet.

Eine Woche später, am 17. September unterlag die Hansestadt Rostock beim BVG in dieser Angelegenheit.

 

Daher bitte ich um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

1.       Aus welchem Grunde hat der Oberbürgermeister die Bürgerschaft nicht über den anstehenden Termin informiert?

2.       Mit welcher Legitimation ist die Stadt vor dem BVG aufgetreten angesichts des gültigen Bürgerschaftsbeschlusses vom 10.09.08?

3.       Gedenkt der Oberbürgermeister auch künftig Beschlüsse der Bürgerschaft zu ignorieren, wenn zwischen Beschlussfassung und Ende der Widerspruchsfrist ein Ereignis abzusehen ist, das den Bürgerschaftsbeschluss egal in welche Richtung überflüssig macht?

4.       Inwiefern betrachtet der Oberbürgermeister das Urteil als Imageförderung für Rostock?

 

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

 

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