Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0112/08-AM

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0112/08-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

28.07.2008

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Manfred Lungershausen (Fraktion der SPD)

Neuer Markt  1

18055 Rostock

31.07.2008

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

10.09.2008 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Anwendung Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG)

 

 

 

 

Internetver-

Ja

Nein

öffentlichung:

X

 

 

 

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der Bundesrepublik Deutschland, exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde.

Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage.

Logischerweise existieren somit rein rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der BRD mehr. Das zeitgleiche Wegfallen des Geltungsbereiches (§ 5) sorgt ebenfalls für die Auflösung des jeweils betroffenen Gesetzeswerkes, gemäß des Grundsatzes, Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 164 147).

 

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Trifft es zu, dass auch in der Hansestadtstadt Rostock durch das Stadtamt sogenannte „Ordnungswidrigkeiten“, wie Verwarnungsgelder und Bußgeldbescheide noch nach dem nicht mehr gültigen OWiG bei den Bürgern der Hansestadt Rostock in Anwendung gebracht werden?
  2. Welche gesetzlichen Grundlagen werden für Ordnungswidrigkeiten in der Hansestadt Rostock zur Anwendung gebracht?

 

 

 

 

 

 

Manfred Lungershausen

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10.09.2008 - Bürgerschaft