Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0081/08-AM

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0081/08-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

19.05.2008

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

Christine Lehnert

Neuer Markt 1

18055 Rostock

19.05.2008

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

04.06.2008 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Änderung bei der Ausgabe der Berechtigungsausweise "Sozialtarif der Hansestadt Rostock"

 

 

 

 

 

Internetver-

Ja

Nein

öffentlichung:

x

 

 

 

Nachfolgende Mitteilung veröffentlichte die HRO: „Ab 17. März 2008 erfolgt im Regionalbüro Nordost des Amtes für Jugend und Soziales, J.-Nehru-Straße 33, 18147 Rostock, keine Ausgabe der Berechtigungsausweise „Sozialtarif der Hansestadt Rostock“ mehr an Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Dies teilt die Hansestadt Rostock mit. Berechtigte Leistungsempfänger nach SGB II wenden sich bitte an das Regionalbüro Mitte, Neuer Markt 3, 18055 Rostock, Raum 144.“

 

Hierzu folgende Nachfrage:

 

1.)    Warum ist es zu dieser Änderung gekommen?

2.)    Welche Umstrukturierungen beim dortigen Personal, welche finanziellen Mehraufwendungen etc würden anfallen, wenn diese Entscheidung wieder rückgängig gemacht würde?

 

3.)    Wie lange dauert es, bis die Verwaltung die Voraussetzungen geschaffen hat, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld weiter im Regionalbüro Nordost des Amtes für Jugend und Soziales, J.-Nehru-Straße 33, 18147 Rostock die Berechtigungsausweise „Sozialtarif der Hansestadt Rostock“ erhalten?

 

 

 

 

Christine Lehnert

SAV/Liste gegen Sozialkahlschlag

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04.06.2008 - Bürgerschaft