Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0081/08-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung bei der Ausgabe der Berechtigungsausweise "Sozialtarif der Hansestadt Rostock"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.06.2008
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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04.06.2008
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Internetver- |
Ja |
Nein |
öffentlichung: |
x |
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Nachfolgende Mitteilung veröffentlichte die HRO:
„Ab 17. März 2008 erfolgt im Regionalbüro Nordost des Amtes für Jugend
und Soziales, J.-Nehru-Straße 33, 18147 Rostock, keine Ausgabe der
Berechtigungsausweise „Sozialtarif der Hansestadt Rostock“ mehr an
Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Dies teilt die Hansestadt Rostock
mit. Berechtigte Leistungsempfänger nach SGB II wenden sich bitte an das
Regionalbüro Mitte, Neuer Markt 3, 18055 Rostock, Raum 144.“
Hierzu folgende Nachfrage:
1.) Warum ist es zu dieser Änderung gekommen?
2.) Welche Umstrukturierungen beim dortigen Personal,
welche finanziellen Mehraufwendungen etc würden anfallen, wenn diese
Entscheidung wieder rückgängig gemacht würde?
3.) Wie lange dauert es, bis die Verwaltung die
Voraussetzungen geschaffen hat, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II und
Sozialgeld weiter im Regionalbüro Nordost des Amtes für Jugend und Soziales,
J.-Nehru-Straße 33, 18147 Rostock die Berechtigungsausweise „Sozialtarif
der Hansestadt Rostock“ erhalten?
Christine Lehnert
SAV/Liste gegen Sozialkahlschlag