Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0078/08-AM

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0078/08-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

16.05.2008

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Kyra Meyer (Fraktion Bündnis 90)

Neuer Markt  0

18055 Rostock

21.05.2008

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

04.06.2008 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Stadtteil- und Begegnungszentrum "Heizhaus"

 

 

 

 

Internetver-

Ja

Nein

öffentlichung:

X

 

 

 

Die Übergabe der Betreibung des Stadtteil-und Begegnungszentrum "Heizhaus" nimmt geraume Zeit in Anspruch. Es ergeben sich für mich Fragen, um deren Beantwortung der Oberbürgermeister gebeten wird:

 

 

I.                    Zum Versuch des AfW, die Entscheidung von Jugendhilfeausschuss und Hauptausschuss überprüfen zu lassen

 

1.      a) Wann wurden bei welchen Gerichten und Vergabekammern welche Anträge durch den AfW gestellt?

 

b) Wann und wie wurde mit welcher Begründung bisher jeweils über die Anträge entschieden?

 

c) Welche Verfahren endeten wann und wie auf andere Weise (z. B. durch Antragsrücknahme oder Rücknahme eines Rechtsmittels)?

 

2.      Nach Angaben der Geschäftsführerin des AFW auf der letzten Sitzung des Ortsbeirats Südstadt am 08.05.08 ist derzeit noch ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig.

 

Wie ist der aktuelle Stand dieses Verfahrens? Gibt es Hinweise des Gerichts, denen sich die dortige Rechtsauffassung entnehmen lässt?

 

3.      Wenn jetzt die Übergabe an die Betreiber SBZ Biestow/ Südstadt gGmbH i.G. (Pumpe e.V. und „Ohne Barrieren“ e.V.) möglich ist, obwohl noch keine abschließende gerichtliche Entscheidung vorliegt, warum wurde bisher der Betreiberwechsel vor rechtskräftigem Abschluss der Verfahren abgelehnt ?


 

II.                  Zum Betrieb durch die SBZ Biestow/ Südstadt gGmbH i.G. (aus Pumpe e.V. und „Ohne Barrieren“ e.V.) ab September oder Oktober 2008

 

1.      a) Sind seitens der zukünftigen Betreiber bisher alle geforderten Unterlagen rechtzeitig eingereicht worden?

 

Sofern Termine verstrichen sind:

b) Welche Unterlagen wurden nicht pünktlich eingereicht und in welchem Umfang ist eine Verspätung zu beklagen?

 

c) Sind weitere Voraussetzungen der zukünftigen Betreiber, die bereits erfüllt sein müssten, noch nicht erfüllt worden (z.B. Gründung der gGmbH)?

 

Wenn ja:

d) Welche Voraussetzungen sind dies und bis wann hätten sie erfüllt sein müssen?

 

2.      a) Liegen dem Amt für Jugend und Soziales Informationen darüber vor, dass die zukünftigen Betreiberin eine andere Nutzung des „Heizhauses“ plant als bisher angegeben?

 

Wenn ja:

b) Inwieweit weichen die aktuellen, tatsächlichen Pläne von den  ursprünglichen Planungen ab?

 

 

 

 

 

 

 

Kyra Meyer

 

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04.06.2008 - Bürgerschaft