Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0078/08-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtteil- und Begegnungszentrum "Heizhaus"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.06.2008
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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04.06.2008
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Kyra Meyer (Fraktion Bündnis 90) Neuer Markt 0
18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Stadtteil-
und Begegnungszentrum "Heizhaus" |
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Internetver- |
Ja |
Nein |
öffentlichung: |
X |
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Die Übergabe der Betreibung
des Stadtteil-und Begegnungszentrum "Heizhaus" nimmt geraume Zeit in
Anspruch. Es ergeben sich für mich Fragen, um deren Beantwortung der
Oberbürgermeister gebeten wird:
I.
Zum
Versuch des AfW, die Entscheidung von Jugendhilfeausschuss und Hauptausschuss
überprüfen zu lassen
1. a) Wann wurden bei welchen Gerichten und
Vergabekammern welche Anträge durch den AfW gestellt?
b)
Wann und wie wurde mit welcher Begründung bisher jeweils über die Anträge
entschieden?
c)
Welche Verfahren endeten wann und wie auf andere Weise (z. B. durch
Antragsrücknahme oder Rücknahme eines Rechtsmittels)?
2. Nach Angaben der Geschäftsführerin des AFW auf der
letzten Sitzung des Ortsbeirats Südstadt am 08.05.08 ist derzeit noch ein
Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig.
Wie
ist der aktuelle Stand dieses Verfahrens? Gibt es Hinweise des Gerichts, denen
sich die dortige Rechtsauffassung entnehmen lässt?
3. Wenn jetzt die Übergabe an die Betreiber SBZ Biestow/
Südstadt gGmbH i.G. (Pumpe e.V. und „Ohne Barrieren“ e.V.) möglich
ist, obwohl noch keine abschließende gerichtliche Entscheidung vorliegt, warum
wurde bisher der Betreiberwechsel vor rechtskräftigem Abschluss der Verfahren
abgelehnt ?
II.
Zum
Betrieb durch die SBZ Biestow/ Südstadt gGmbH i.G. (aus Pumpe e.V. und
„Ohne Barrieren“ e.V.) ab September oder Oktober 2008
1. a) Sind seitens der zukünftigen Betreiber bisher alle
geforderten Unterlagen rechtzeitig eingereicht worden?
Sofern
Termine verstrichen sind:
b)
Welche Unterlagen wurden nicht pünktlich eingereicht und in welchem Umfang ist
eine Verspätung zu beklagen?
c)
Sind weitere Voraussetzungen der zukünftigen Betreiber, die bereits erfüllt
sein müssten, noch nicht erfüllt worden (z.B. Gründung der gGmbH)?
Wenn
ja:
d)
Welche Voraussetzungen sind dies und bis wann hätten sie erfüllt sein müssen?
2. a) Liegen dem Amt für Jugend und Soziales
Informationen darüber vor, dass die zukünftigen Betreiberin eine andere Nutzung
des „Heizhauses“ plant als bisher angegeben?
Wenn ja:
b) Inwieweit weichen die aktuellen, tatsächlichen
Pläne von den ursprünglichen Planungen
ab?
Kyra
Meyer