Anfrage der Fraktion - 0026/08-AF
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperation von Bundeswehr und ARGE
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.03.2008
- Vorlageart:
- Anfrage der Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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05.03.2008
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Steffen Bockhahn (für die Fraktion DIE
LINKE.) Neuer
Markt 1 18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Kooperation
von Bundeswehr und ARGE |
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In der
Bundestagsdrucksache 16/7650 (Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 16/7437) antwortet die Bundesregierung auf die Frage, ob
die Bundeswehr in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) feste Büros hätte und
dauerhaft Sprechstunden abhalten würde, mit Nein. Laut „Dresdner
Morgenpost am Sonntag“ vom 16. Dezember 2007 gibt es aber zwischen der
ARGE Leipzig und dem Zentrum für Nachwuchsgewinnung (ZNwG), welches mittels
Wehrdienstberatern für den Dienst bei der Bundeswehr wirbt, einen
Kooperationsvertrag zwecks Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Jugendlichen
werden Jobs bei der Bundeswehr angeboten. Laut Aussage des Leipziger
ARGE-Sprechers in dem Artikel „Krieg statt Hartz IV“ in der
„Jungen Welt“ vom 28. Dezember 2007 seien
Kooperationsvereinbarungen mit dem Zentrum für Nachwuchsgewinnung keine
sächsische Besonderheit: „Anderswo in Deutschland bestehen diese
Beziehungen schon seit vielen Jahren.“
Dazu
bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt
es in den Gebäuden des HanseJobCenters (HJC) feste Beratungsstellen der
Bundeswehr und/oder dauerhafte Sprechstunden der
Bundeswehr?
2.
Bieten diese ihre Beratung und ihre Sprechstunden auch Arbeitsuchenden im
Bereich des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) an?
3. Gibt
es Kooperationsvereinbarungen (bitte als Anlage beifügen) zwischen dem HanseJobCenter
und der Bundeswehr und wenn ja, mit welchen Zielsetzungen arbeiten die
Beratungsstellen der Bundeswehr in den Gebäuden des HJC?
4. In
welcher Form werden Erwerbslose im Rahmen des SGB III und Arbeitsuchende im
Rahmen des SGB II über Jobangebote der Bundeswehr informiert und innerhalb
welcher Maßnahmen geschieht dies?
5. Ist
die Teilnahme an diesen Informationsveranstaltungen für Erwerbslose
verpflichtend und werden den Erwerbslosen Sanktionen zur Durchsetzung dieser
Teilnahmeverpflichtung angedroht?
6. Ist
ein Arbeitsangebot der Bundeswehr an Erwerbslose im Rahmen des SGB III bzw.
Arbeitsuchende im Rahmen des SGB II zumutbar, und kann es bei Arbeitsablehnung
sanktioniert werden?
7. Wie
viele Sanktionen der unterschiedlichen Sanktionsstufen im Rahmen des SGB II
bzw. wie viele Sperrzeiten im Rahmen des SGB III wurden im Jahr 2006 und im
Jahr 2007 wegen Nichtannahme eines Jobangebotes der Bundeswehr ausgesprochen?
8. Wie
viele verhängte Sanktionen der verschiedenen Stufen im SGB II und wie viele
Sperrzeiten im SGB III, die aufgrund einer Ablehnung eines Arbeitsangebotes der
Bundeswehr ausgesprochen worden sind, wurden durch Widersprüche beziehungsweise
durch gerichtliche Feststellungen zurückgenommen?
Steffen
Bockhahn
Fraktionsvorsitzender