Anfrage der Fraktion - 0026/08-AF

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0026/08-AF

 

Anfrage der Fraktionen

Datum

 

19.02.2008

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Steffen Bockhahn (für die Fraktion DIE LINKE.)

 Neuer Markt  1

 18055    Rostock

19.02.2008

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

05.03.2008 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Kooperation von Bundeswehr und ARGE

 

 

 

 

 

 

 

In der Bundestagsdrucksache 16/7650 (Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/7437) antwortet die Bundesregierung auf die Frage, ob die Bundeswehr in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) feste Büros hätte und dauerhaft Sprechstunden abhalten würde, mit Nein. Laut „Dresdner Morgenpost am Sonntag“ vom 16. Dezember 2007 gibt es aber zwischen der ARGE Leipzig und dem Zentrum für Nachwuchsgewinnung (ZNwG), welches mittels Wehrdienstberatern für den Dienst bei der Bundeswehr wirbt, einen Kooperationsvertrag zwecks Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Jugendlichen werden Jobs bei der Bundeswehr angeboten. Laut Aussage des Leipziger ARGE-Sprechers in dem Artikel „Krieg statt Hartz IV“ in der „Jungen Welt“ vom 28. Dezember 2007 seien Kooperationsvereinbarungen mit dem Zentrum für Nachwuchsgewinnung keine sächsische Besonderheit: „Anderswo in Deutschland bestehen diese Beziehungen schon seit vielen Jahren.“

 

Dazu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Gibt es in den Gebäuden des HanseJobCenters (HJC) feste Beratungsstellen der Bundeswehr und/oder dauerhafte Sprechstunden der

Bundeswehr?

 

2. Bieten diese ihre Beratung und ihre Sprechstunden auch Arbeitsuchenden im Bereich des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) an?

 

 

 

3. Gibt es Kooperationsvereinbarungen (bitte als Anlage beifügen) zwischen dem HanseJobCenter und der Bundeswehr und wenn ja, mit welchen Zielsetzungen arbeiten die Beratungsstellen der Bundeswehr in den Gebäuden des HJC?

 

4. In welcher Form werden Erwerbslose im Rahmen des SGB III und Arbeitsuchende im Rahmen des SGB II über Jobangebote der Bundeswehr informiert und innerhalb welcher Maßnahmen geschieht dies?

 

5. Ist die Teilnahme an diesen Informationsveranstaltungen für Erwerbslose verpflichtend und werden den Erwerbslosen Sanktionen zur Durchsetzung dieser Teilnahmeverpflichtung angedroht?

 

6. Ist ein Arbeitsangebot der Bundeswehr an Erwerbslose im Rahmen des SGB III bzw. Arbeitsuchende im Rahmen des SGB II zumutbar, und kann es bei Arbeitsablehnung sanktioniert werden?

 

7. Wie viele Sanktionen der unterschiedlichen Sanktionsstufen im Rahmen des SGB II bzw. wie viele Sperrzeiten im Rahmen des SGB III wurden im Jahr 2006 und im Jahr 2007 wegen Nichtannahme eines Jobangebotes der Bundeswehr ausgesprochen?

 

8. Wie viele verhängte Sanktionen der verschiedenen Stufen im SGB II und wie viele Sperrzeiten im SGB III, die aufgrund einer Ablehnung eines Arbeitsangebotes der Bundeswehr ausgesprochen worden sind, wurden durch Widersprüche beziehungsweise durch gerichtliche Feststellungen zurückgenommen?

 

 

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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05.03.2008 - Bürgerschaft