Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0005/07-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Strukturelle Einordnung des IT-Betreuungspersonals
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.02.2007
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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31.01.2007
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28.02.2007
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker
Bund) Neuer Markt 1
18050
Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Strukturelle
Einordnung des IT-Betreuungspersonals |
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Die
IT-Betreuung in der Stadtverwaltung wird derzeit sowohl durch eine zentrale
Organisationseinheit (Abteilung IuK im Hauptamt) als auch eine Vielzahl von
dezentralen Organisationseinheiten (sog. TuI-Betreuer in den Ämtern)
wahrgenommen. Die Aufgabenteilung wurde durch eine externe Studie als nicht
zufrieden stellend beurteilt. Vor allem eine ungleichmäßig vorhandene Betreuung
der einzelnen Fachämter war dabei Gegenstand der Kritik. Daher wurde durch die
Stadtverwaltung das Projekt „Optimierung der IT-Betreuung“
initiiert.
Projektziel
war es, die derzeitige Aufgabenteilung für die System- und Anwendungsbetreuer
zwischen der Abteilung IuK und den Fachämtern zu bewerten. Im Ergebnis der
mehrmonatigen Untersuchung von Thales IS GmbH und Stadtverwaltung wurden
Handlungsempfehlungen für eine effektivere Aufgabenteilung sowie Vorschläge zur
strukturellen Einordnung des IT-Betreuungspersonals erarbeitet.
Diese
Vorschläge sahen vor:
-
die
Systembetreuer und die zentral agierenden Anwendungsbetreuer der Abteilung IuK
zuzuordnen (stärkere Zentralisierung)
-
die dezentral
agierenden Anwendungsbetreuer den Ämtern zuzuordnen (verbesserte Fachlichkeit).
Der
derzeit im Umlauf befindliche Stellenplanentwurf sieht entgegen diesem
Gutachten nun auch die Einordnung der den Fachämtern zugeordneten
Anwendungsbetreuern vor.
Daher
bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Welche fachlichen
Gründe haben zur Neuorientierung im Stellenplanentwurf geführt?
- Wie ist die Position
der Fachämter zur Problematik? (insbesondere der Fachämter mit einer hohen
Anwendungsorientierung; dies dürften das Sozialamt, das Stadtamt, die
Stadtbibliothek, aber auch andere sein)
- Wer hat die
Entscheidung zur Neuzuordnung getroffen?
- Welche
Entscheidungskette hat es dabei gegeben?
Falls
daran gedacht ist, das Personal dem Hauptamt auf dem Papier zuzuordnen, um es
dann doch wieder dem Fachamt dauerhaft zu überlassen:
- Welchen Sinn macht
eine bloße stellenplanmäßige Neuzuordnung?
- Wie wird
abgesichert, dass das fachlich amtsspezifisch ausgebildete Personal nicht
fachfremd eingesetzt wird?
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende