Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0194/06-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweckbindung von Einnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.12.2006
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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06.12.2006
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker
Bund) Neuer Markt 1
18050
Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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In der Sitzung des
Hauptausschusses fragte ich nach, ob tatsächlich eine Zweckbindung von
Einnahmen möglich sei. Dies wurde bekanntlich in der Vergangenheit stets
abgelehnt. Zugleich wurde, nicht zuletzt auch medial (z.B. Kurparkverkauf für
Schulsanierung) des Öfteren der Eindruck erweckt, dass mit bestimmten Verkäufen
bestimmte Projekte finanziert wurden/werden.
Die nachbereitende
Stellungnahme der Verwaltung vom 06.11. beantwortet die Frage nicht wirklich,
sondern verweist einerseits auf die Verwendung von Einnahmen als allgemeine
Deckungsmittel und andererseits auf den Erlass des Innenministeriums bezüglich
der Abdeckung von Altschulden. Beides ist für uns nachvollziehbar, jedoch nicht
anders lautende Aussagen des Oberbürgermeisters gegenüber der Bürgerschaft und
den Medien.
Daher nochmals meine Anfrage:
Ist eine Zweckbindung von
Einnahmen haushaltsrechtlich möglich?
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende