Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0177/06-AM

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0177/06-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

23.10.2006

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund)

 Neuer Markt 1

18055 Rostock

23.10.2006

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

08.11.2006 16:00

II, gez. Scholze

 

Gegenstand

beteiligt

Schriftverkehr zum Verkauf der HWBR

 

 

 

 

Mehrfach hat die Fraktion Rostocker Bund den Oberbürgermeister gebeten, allen Fraktionen das Schreiben des Internationalen Bundes zum (Ver)kauf der HWBR vom 01.06.2006 zur Verfügung zu stellen. Obwohl der OB dies per Mail am 15.06.06 zusagen ließ, ist der Stellungnahme der Verwaltung 0276/06 vom 25.09.06 zu entnehmen, dass den Fraktionen lediglich das kurze Antwortschreiben der Verwaltung vom 06.09.06 zur Kenntnis gegeben wurde. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Frage:

 

  1. Wann endlich wird den Fraktionen das Schreiben des IB vom 01.06.2006 zur Verfügung gestellt?

 

Ende August erhielt unsere Fraktion einen weiteren „Zwischenbescheid“ in der der genannten Angelegenheit. Darin heißt es, „dass der Schriftwechsel mit dem IB in Sachen Verkauf HWBR mit Schreiben vom 04.07.2006 an die Präsidentin der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben wurde.“ Daraufhin fragten wir im September an, „welcher Schriftverkehr mit dem IB der Präsidentin am 04.07.06 zur Verfügung gestellt wurde“. Als Antwort ist in der o. g. Stellungnahme der Verwaltung vom 25.09. zu lesen, dass der Präsidentin „mit Schreiben vom 04.07.2006 das Antwortschreiben der Verwaltung vom 27.06.2006 zum Brief des Internationalen Bundes vom 01.06.2006 zur Verfügung gestellt“ wurde.

 

  1. Inwiefern war es der Präsidentin der Bürgerschaft nach Auffassung des Oberbürgermeisters möglich, mit einem Antwortschreiben auf einen Brief, der ihr nicht zur Verfügung gestellt wurde, die Fraktionen sachgerecht über den Vorgang zu informieren?
  2. Inwiefern stellt die Übergabe eines einzigen Schreibens die Übergabe von „Schriftwechsel“ dar? Besteht „Schriftwechsel“ nur aus einer Seite?
  3. Weshalb wird den Fraktionen seit dem 13.06. (unsere Aufforderung an den OB) das Schreiben des IB vorenthalten? Hat dies irgendetwas mit dem am 14.06. in der Bürgerschaft erfolgten Verkauf der HWBR, immerhin Thema des Briefes vom IB, zu tun? Wenn nicht, inwiefern nicht?

 

Laut o. g. Stellungnahme kann die Präsidentin frei entscheiden, welche Informationen an die Fraktionen weiter geleitet werden. Das betreffe auch Unterlagen, die ihr „zur Verfügung gestellt“ oder „zur Kenntnis“ gegeben wurden.

  1. Umfasst diese freie Entscheidung auch die Weitergabe dieser Informationen in Form von Kopien oder welche konkreten, wo festgeschriebenen Regelungen gibt es diesbezüglich?

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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08.11.2006 - Bürgerschaft

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06.12.2006 - Bürgerschaft