Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0177/06-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Schriftverkehr zum Verkauf der HWBR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.12.2006
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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08.11.2006
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06.12.2006
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker
Bund) Neuer Markt 1
18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Schriftverkehr
zum Verkauf der HWBR |
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Mehrfach
hat die Fraktion Rostocker Bund den Oberbürgermeister gebeten, allen Fraktionen
das Schreiben des Internationalen Bundes zum (Ver)kauf der HWBR vom 01.06.2006
zur Verfügung zu stellen. Obwohl der OB dies per Mail am 15.06.06 zusagen ließ,
ist der Stellungnahme der Verwaltung 0276/06 vom 25.09.06 zu entnehmen, dass
den Fraktionen lediglich das kurze Antwortschreiben der Verwaltung vom 06.09.06
zur Kenntnis gegeben wurde. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung
der nachfolgenden Frage:
- Wann endlich wird
den Fraktionen das Schreiben des IB vom 01.06.2006 zur Verfügung gestellt?
Ende
August erhielt unsere Fraktion einen weiteren „Zwischenbescheid“ in
der der genannten Angelegenheit. Darin heißt es, „dass der
Schriftwechsel mit dem IB in Sachen Verkauf HWBR mit Schreiben vom 04.07.2006
an die Präsidentin der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben wurde.“
Daraufhin fragten wir im September an, „welcher Schriftverkehr mit dem
IB der Präsidentin am 04.07.06 zur Verfügung gestellt wurde“. Als
Antwort ist in der o. g. Stellungnahme der Verwaltung vom 25.09. zu lesen, dass
der Präsidentin „mit Schreiben vom 04.07.2006 das Antwortschreiben der
Verwaltung vom 27.06.2006 zum Brief des Internationalen Bundes vom 01.06.2006
zur Verfügung gestellt“ wurde.
- Inwiefern war es der
Präsidentin der Bürgerschaft nach Auffassung des Oberbürgermeisters
möglich, mit einem Antwortschreiben auf einen Brief, der ihr nicht zur
Verfügung gestellt wurde, die Fraktionen sachgerecht über den Vorgang zu
informieren?
- Inwiefern stellt die
Übergabe eines einzigen Schreibens die Übergabe von
„Schriftwechsel“ dar? Besteht „Schriftwechsel“ nur
aus einer Seite?
- Weshalb wird den
Fraktionen seit dem 13.06. (unsere Aufforderung an den OB) das Schreiben
des IB vorenthalten? Hat dies irgendetwas mit dem am 14.06. in der
Bürgerschaft erfolgten Verkauf der HWBR, immerhin Thema des Briefes vom
IB, zu tun? Wenn nicht, inwiefern nicht?
Laut
o. g. Stellungnahme kann die Präsidentin frei entscheiden, welche Informationen
an die Fraktionen weiter geleitet werden. Das betreffe auch Unterlagen, die ihr
„zur Verfügung gestellt“ oder „zur Kenntnis“ gegeben
wurden.
- Umfasst diese freie
Entscheidung auch die Weitergabe dieser Informationen in Form von Kopien
oder welche konkreten, wo festgeschriebenen Regelungen gibt es
diesbezüglich?
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende