Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0140/06-AM

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0140/06-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

11.09.2006

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/AfR)

 Neuer Markt 1

18055 Rostock

11.09.2006

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

11.10.2006 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Schreiben des Internationalen Bundes vom 01.06.2006 und Antwortschreiben der Stadt

 

 

 

 

Mit Datum 01. Juni 2006 erging ein Schreiben des Internationalen Bundes an die Hansestadt Rostock zum Thema Verkauf der Gesellschaftsanteile, der in der Sitzung der Bürgerschaft vom 14.06. vollzogen wurde.

Unsere Fraktion bat per Mail vom 13.06.06 um Übergabe einer Kopie des Schreibens an die Fraktionen. Mit Datum 16.06. antwortete die Verwaltung wie folgt: „Im Auftrag von Herrn Methling erhalten Sie folgenden Zwischenbescheid: Die Darstellung im Schreiben des IB vom 01.06.06 wird so nicht geteilt. Ein Antwortschreiben ist in Bearbeitung. Das Schreiben des IB sowie unser Antwortschreiben werden den Fraktionen in der nächsten Woche zur Verfügung gestellt.“

 

Da die Fraktionen bis Ende August weder das Schreiben des IB noch das Antwortschreiben der Verwaltung erhielten, wandten wir uns am 24. August erneut an den Oberbürgermeister und baten höflichst um schnellstmögliche Übergabe beider Schreiben.

Als Antwort erhielten wir die folgenden Zeilen: „Im Auftrag von Herrn Stach darf ich Ihnen mitteilen, dass der Schriftwechsel mit dem IB in Sachen Verkauf HWBR mit Schreiben vom 04.07.2006 an die Präsidentin der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben wurde.“ 

 

Mit Datum vom 28.08. bat unsere Fraktion nochmals darum, „den Fraktionen den Schriftverkehr zur Verfügung zu stellen und nicht nur der Präsidentin zur Kenntnis zu geben.“

 

In der Präsidiumssitzung vom 28.08. wurde mitgeteilt, dass die Präsidentin vom OB die Mitteilung erhalten habe, dass der Vorgang HWBR in der Prüfung sei.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

  1. Aus welchem Grunde haben die Fraktionen den Brief des IB vom 01.06.06 sowie das Antwortschreiben der Stadtverwaltung nicht in Kopie erhalten, obwohl dies durch den OB am 15. Juni schriftlich zugesagt wurde?
  2. Welcher Schriftwechsel mit dem IB wurde der Präsidentin am 04.07. zur Verfügung gestellt?
  3. Was bedeutet für die Verwaltung eine „Zur-Verfügung-Stellung“ oder „Kenntnisgabe“ von Unterlagen an die Präsidentin? Ist damit zugleich eine Weitergabe an die Fraktionen möglich bzw. vorausgesetzt?

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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11.10.2006 - Bürgerschaft