Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0140/06-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Schreiben des Internationalen Bundes vom 01.06.2006 und Antwortschreiben der Stadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 11.10.2006
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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11.10.2006
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker
Bund/AfR) Neuer Markt 1
18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Schreiben
des Internationalen Bundes vom 01.06.2006 und Antwortschreiben der Stadt |
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Mit
Datum 01. Juni 2006 erging ein Schreiben des Internationalen Bundes an die
Hansestadt Rostock zum Thema Verkauf der Gesellschaftsanteile, der in der
Sitzung der Bürgerschaft vom 14.06. vollzogen wurde.
Unsere
Fraktion bat per Mail vom 13.06.06 um Übergabe einer Kopie des Schreibens an
die Fraktionen. Mit Datum 16.06. antwortete die Verwaltung wie folgt: „Im
Auftrag von Herrn Methling erhalten Sie folgenden Zwischenbescheid: Die
Darstellung im Schreiben des IB vom 01.06.06 wird so nicht geteilt. Ein Antwortschreiben
ist in Bearbeitung. Das Schreiben des IB sowie unser Antwortschreiben werden
den Fraktionen in der nächsten Woche zur Verfügung gestellt.“
Da
die Fraktionen bis Ende August weder das Schreiben des IB noch das
Antwortschreiben der Verwaltung erhielten, wandten wir uns am 24. August erneut
an den Oberbürgermeister und baten höflichst um schnellstmögliche Übergabe
beider Schreiben.
Als
Antwort erhielten wir die folgenden Zeilen: „Im Auftrag von Herrn
Stach darf ich Ihnen mitteilen, dass der Schriftwechsel mit dem IB in Sachen
Verkauf HWBR mit Schreiben vom 04.07.2006 an die Präsidentin der Bürgerschaft
zur Kenntnis gegeben wurde.“
Mit
Datum vom 28.08. bat unsere Fraktion nochmals darum, „den Fraktionen
den Schriftverkehr zur Verfügung zu stellen und nicht nur der Präsidentin zur
Kenntnis zu geben.“
In
der Präsidiumssitzung vom 28.08. wurde mitgeteilt, dass die Präsidentin vom OB
die Mitteilung erhalten habe, dass der Vorgang HWBR in der Prüfung sei.
In
diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Aus welchem Grunde
haben die Fraktionen den Brief des IB vom 01.06.06 sowie das
Antwortschreiben der Stadtverwaltung nicht in Kopie erhalten, obwohl dies
durch den OB am 15. Juni schriftlich zugesagt wurde?
- Welcher
Schriftwechsel mit dem IB wurde der Präsidentin am 04.07. zur Verfügung
gestellt?
- Was bedeutet für die
Verwaltung eine „Zur-Verfügung-Stellung“ oder
„Kenntnisgabe“ von Unterlagen an die Präsidentin? Ist damit
zugleich eine Weitergabe an die Fraktionen möglich bzw. vorausgesetzt?
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende