Anfrage der Fraktion - 0125/06-AF

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0125/06-AF

 

Anfrage der Fraktionen

Datum

 

17.08.2006

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Annegrit Koburger-Ari für die Fraktion der Linkspartei.PDS

Neuer Markt  1

 18055 Rostock

23.08.2006

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

06.09.2006 16:00

II, gez. Scholze

 

Gegenstand

beteiligt

Offenlegung der Gehaltsstruktur städtischer Unternehmen und Beteiligungen, Bezüge der Geschäftsführung, des Vorstandes und anderer außertariflich bezahlter Mitarbeiter/innen

 

 

 

 

 

Die im Juli 2005 gestellten Fragen zu der Offenlegung der Bezüge außertariflich bezahlter Mitarbeiter/innen, Geschäftsführung und Vorstand von städtischen Unternehmen und Beteiligungen wurden durch den damaligen Finanzsenator Schröder in der Bürgerschaftssitzung am 17.8. nicht konkret beantwortet, sondern es wurde eine juristische Abwägung in Aussicht gestellt, bevor konkrete Angaben gemacht werden. Hierzu wurden Anfragen an den Landesbeauftragten für Datenschutz und das Innenministerium M-V gestellt, und das Ergebnis der Prüfung sollte umgehend der Fragestellerin mitgeteilt werden.

 

Am 6.2.2006 lag dieses Ergebnis immer noch nicht vor, und der damalige Finanzsenator Schröder antwortete auf die Nachfrage KA 0006/06-AM, die Stellungnahmen des Landesbeauftragten für Datenschutz und des Innenministeriums M-V würden gegenwärtig in der Verwaltung ausgewertet.

Da nun nach mehr als einem Jahr der ursprünglichen Anfrage immer noch kein Ergebnis mitgeteilt wurde, fragen wir den Oberbürgermeister erneut:

 

Wie lautet das Ergebnis der abwägenden Prüfung?

 

Ist aus Sicht des Datenschutzbeauftragten eine Offenlegung der Bezüge außertariflich bezahlter Mitarbeiter/innen, der Geschäftsführung und der Vorstände  von städtischen Unternehmen und Beteiligungen zulässig?

 

Wurde bzw. wird in die Prüfung das am 10.7.2006 veröffentlichte Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) einbezogen?

 

Der Oberbürgermeister antwortete mündlich auf die Nachfrage zur KA 0006/06-AM, dass auch ihm selbst nicht alle Verträge mit den Vorständen und Geschäftsführungen vorlägen, obwohl er als Oberbürgermeister die Rechte des Gesellschafters HRO wahrnimmt.
Sind dem Oberbürgermeister inzwischen alle Verträge mit den Vorständen und der Geschäftsführung bekannt?
Welche Verträge wurden immer noch nicht vorgelegt?
Wann wurden diese in welcher Form angefordert?

 

 

 

Wie gedenkt der Oberbürgermeister in Zukunft seine Informationsrechte als Gesellschafter gegenüber den Geschäftsführungen städtischer Unternehmen und Beteiligungen durchzusetzen?

 

In einem Schreiben der Kämmerei vom 17.2.06 an Amt 30 heißt es in Bezug zu den Geschäftsführungsgehältern:
„Im Sachgebiet Beteiligungscontrolling liegen nicht alle aktuellen Anstellungsverträge vor.“
Welche Anstellungsverträge von außertariflich bezahlten Mitarbeiter/innen, Geschäftsführung und Vorständen von städtischen Unternehmen und Beteiligungen liegen inzwischen im Beteiligungscontrolling vor und welche noch immer nicht? Wurden die fehlenden Verträge angefordert?

 

 

 

A. Koburger-Ari

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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