Anfrage der Fraktion - 0125/06-AF
Grunddaten
- Betreff:
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Offenlegung der Gehaltsstruktur städtischer Unternehmen und Beteiligungen, Bezüge der Geschäftsführung, des Vorstandes und anderer außertariflich bezahlter Mitarbeiter/innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 11.10.2006
- Vorlageart:
- Anfrage der Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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06.09.2006
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11.10.2006
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Annegrit Koburger-Ari für die Fraktion der
Linkspartei.PDS Neuer Markt 1 18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Offenlegung
der Gehaltsstruktur städtischer Unternehmen und Beteiligungen, Bezüge der
Geschäftsführung, des Vorstandes und anderer außertariflich bezahlter
Mitarbeiter/innen |
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Die im Juli 2005 gestellten
Fragen zu der Offenlegung der Bezüge außertariflich bezahlter
Mitarbeiter/innen, Geschäftsführung und Vorstand von städtischen Unternehmen
und Beteiligungen wurden durch den damaligen Finanzsenator Schröder in der
Bürgerschaftssitzung am 17.8. nicht konkret beantwortet, sondern es wurde eine
juristische Abwägung in Aussicht gestellt, bevor konkrete Angaben gemacht
werden. Hierzu wurden Anfragen an den Landesbeauftragten für Datenschutz und
das Innenministerium M-V gestellt, und das Ergebnis der Prüfung sollte umgehend
der Fragestellerin mitgeteilt werden.
Am 6.2.2006 lag dieses
Ergebnis immer noch nicht vor, und der damalige Finanzsenator Schröder
antwortete auf die Nachfrage KA 0006/06-AM, die Stellungnahmen des
Landesbeauftragten für Datenschutz und des Innenministeriums M-V würden
gegenwärtig in der Verwaltung ausgewertet.
Da nun nach mehr als einem
Jahr der ursprünglichen Anfrage immer noch kein Ergebnis mitgeteilt wurde,
fragen wir den Oberbürgermeister erneut:
Wie lautet das Ergebnis der
abwägenden Prüfung?
Ist aus Sicht des
Datenschutzbeauftragten eine Offenlegung der Bezüge außertariflich bezahlter
Mitarbeiter/innen, der Geschäftsführung und der Vorstände von städtischen Unternehmen und Beteiligungen
zulässig?
Wurde bzw. wird in die
Prüfung das am 10.7.2006 veröffentlichte Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V)
einbezogen?
Der Oberbürgermeister
antwortete mündlich auf die Nachfrage zur KA 0006/06-AM, dass auch ihm selbst
nicht alle Verträge mit den Vorständen und Geschäftsführungen vorlägen, obwohl
er als Oberbürgermeister die Rechte des Gesellschafters HRO wahrnimmt.
Sind dem Oberbürgermeister inzwischen alle Verträge mit den Vorständen und der
Geschäftsführung bekannt?
Welche Verträge wurden immer noch nicht vorgelegt?
Wann wurden diese in welcher Form angefordert?
Wie gedenkt der
Oberbürgermeister in Zukunft seine Informationsrechte als Gesellschafter
gegenüber den Geschäftsführungen städtischer Unternehmen und Beteiligungen
durchzusetzen?
In einem Schreiben der
Kämmerei vom 17.2.06 an Amt 30 heißt es in Bezug zu den
Geschäftsführungsgehältern:
„Im Sachgebiet Beteiligungscontrolling liegen nicht alle aktuellen
Anstellungsverträge vor.“
Welche Anstellungsverträge von außertariflich bezahlten Mitarbeiter/innen, Geschäftsführung
und Vorständen von städtischen Unternehmen und Beteiligungen liegen inzwischen
im Beteiligungscontrolling vor und welche noch immer nicht? Wurden die
fehlenden Verträge angefordert?
A. Koburger-Ari
Fraktionsvorsitzende