Anfrage der Fraktion - 0117/06-AF

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0117/06-AF

 

Anfrage der Fraktionen

Datum

 

01.08.2006

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

  Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund/AfR)

 Neuer Markt  1

 18055 Rostock

01.08.2006

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

06.09.2006 16:00

II, gez. Scholze

 

Gegenstand

beteiligt

Projektstelle für die Konzepterarbeitung einer Kultur GmbH (2)

 

 

 

Aufgrund der teilweise gar nicht oder unzureichend erfolgten Beantwortung der Fraktionsanfrage mit gleichem Gegenstand bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

Die Stellungnahme geht davon aus, dass die Projektstelle lediglich ein abgeschlossenes Hochschulstudium und Erfahrungen in der Verwaltung voraussetzt. Die konkreten Fragen werden gar nicht beantwortet. Die Anforderung der Stelle setzt laut Stellenbeschreibung ein Hochschulstudium in konkreten Bereichen voraus, nämlich in Verwaltung oder Recht, als Diplomkaufmann oder Betriebswirt. Der für die Stelle vom OB Eingesetzte verfügt über keines der genannten HS-Abschlüsse. Daher nochmals unsere Fragen:

 

  1. Aus welchen Gründen soll ein Jugendamtsleiter mit einer sozialpädagogischen Ausbildung eine Projektstelle für die Entwicklung eines Konzeptes zur Bildung einer KulturStadtRostock GmbH übernehmen?
  2. Inwiefern erfüllt ein Sozialpädagoge die Stellenvoraussetzung Hochschulabschluss auf einem der o. g. Gebiete?
  3. Inwiefern ist auszuschließen, dass hier jemand fachfremd eingesetzt werden soll, um später leichter kündigen zu können?
  4. Wie vereinbart der Oberbürgermeister die Besetzung der Position mit einer fachfremden Person mit der bestmöglichen Nutzung vorhandener Ressourcen?

 

In der Öffentlichkeit stellte der Oberbürgermeister mehrfach dar, dass dem ehemaligen Jugendamtsleiter eine amtsangemessene, gleichwertige Stelle angeboten worden sei, in der Stellungnahme spricht er hingegen nur noch von einer zumutbaren Stelle. Hinzugefügt wird nun, dass es keine Stelle in der bisherigen Vergütungsgruppe geben würde.

  1. Weshalb hat der Oberbürgermeister die Bürgerschaft und Öffentlichkeit mit seiner Aussage von der Gleichwertigkeit getäuscht?
  2. Weshalb behauptet der Oberbürgermeister nun, es gäbe keine gleichwertigen Stellen, obwohl drei Stellen gleichwertig und verfügbar sind bzw. werden: die Stelle Leiter/in des OB-Büros, die Stelle Leiter/in der Tourismuszentrale und die Stelle Leiter/in des Hauptamtes?
  3. Wie gedenkt der Oberbürgermeister eine mögliche Änderungskündigungsschutzklage gewinnen zu wollen, wenn es Möglichkeiten in gleicher Vergütungsgruppe gibt?

 

Der Oberbürgermeister geht davon aus, dass es weder einen Eingriff in den Senatsbereich Soziales noch Kultur gegeben habe und es sich um eine langfristig geplante Entscheidung gehandelt habe. Dem widersprechen die Tatsachen.

  1. Wann wurde eine Fusion von Sozial- und Jugendamt beschlossen? (Die Bürgerschaft beschloss lediglich die Prüfung der Fusion.)
  2. Mit welchem Datum hat der OB mit dem Sozialsenator darüber gesprochen, dass er den Jugendamtsleiter ganz aus dem Jugendamtsbereich entfernen wolle?

 

Der Oberbürgermeister erklärt in der Stellungnahme, dass er den Führungskräften des ehemaligen Jugendamtes seine Entscheidung erläutert habe. Dies geschah allerdings nachdem (!) die Entscheidung umgesetzt war. Bei dieser Erläuterung hätten die Führungskräfte keinen Hinweis auf eine Fehlentscheidung des OB gegeben.

  1. Nimmt der Oberbürgermeister tastsächlich an, dass Führungskräfte, die mit einer Organisationsentscheidung nicht einverstanden sind, aber wahrnehmen, was bei gegenteiliger Auffassung geschieht, von einer Fehlentscheidung sprechen würden?
  2. Wie ordnet der OB in diesem Zusammenhang das Schreiben eben dieser Führungskräfte zugunsten des ehemaligen Amtsleiters ein?

 

Der OB geht davon aus, dass die Gewerkschaft ver.di als sie von mangelnder Sozialkompetenz des OB sprach, nicht ausreichend informiert gewesen sei.

  1. Trifft es also nicht zu, was ver.di in ihrer Presseerklärung zum konkreten Vorgang der „Übergabe“ der Amtsenthebung darstellt?
  2. Wie wurde denn dem ehemaligen Amtsleiter seine Amtsenthebung mitgeteilt und in welchem Zeitraum sollte er die Mitteilung umsetzen?

 

Der Oberbürgermeister hatte sich bei Amtsantritt einen kooperativen, an den Mitarbeitern orientierten Führungsstil vorgenommen.

  1. Inwiefern stellt die Tatsache, dass der OB bis heute kein persönliches Gespräch mit dem ehemaligen Jugendamtsleiter geführt hat, die Einhaltung dieses angekündigten Stils dar?
  2. Bezog der OB diesen Stil eventuell ausschließlich auf seine vier Senatoren und nicht auch auf die zweite, die Amtsleiterebene?

 

Nach Auffassung des OB hat es keine Änderung des Stellenplans gegeben, obwohl er selbst mitteilt, dass der ehemalige Jugendamtsleiter keine gleichwertige Stelle erhält. Insofern wurde seine Stelle eben nicht verlagert, wie behauptet, dann wäre sie nämlich gleichwertig. Das heißt konkret, die Jugendamtsleiterstelle wurde abgewertet und in einen anderen Senatsbereich gegeben.

  1. Inwiefern verstößt dieses Vorgehen doch nicht gegen die Stellenplanverordnung des Landes, die konkrete Voraussetzungen für derartige Stellenschaffungen darlegt, die hier nicht gegeben sind?

 

Der OB ging bei der Absetzung des Jugendamtsleiters öffentlich von einem mehrheitlichen Willen der Bürgerschaft aus. Dies wird in der Stellungnahme nicht belegt, im Gegenteil, diese Aussage wird de facto zurück genommen, denn nun ist nicht mehr von der Mehrheit für die Absetzung einer konkreten Person die Rede, sondern von der Mehrheit für die Fusion von Jugend- und Sozialamt.

  1. Inwiefern stellt die Mehrheit für eine Fusion beider Ämter zugleich den Willen dar, eine ganz konkrete Person des Amtes zu entheben (und nicht z. B. eine andere Person oder die Stelle auszuschreiben)?
  2. Inwiefern stellt die Mehrheit für eine Fusion zugleich die Mehrheit dar für die Entfernung eines „überflüssigen“ Amtsleiters aus seinem bisherigen Kompetenzbereich dar?
  3. Inwiefern stellt die Mehrheit für eine grundsätzliche Fusion zugleich eine Mehrheit für eine sofortige Fusion dar?
  4. Mit welchem Beschluss, d.h. wann war die Mehrheit für die sofortige Fusion gegeben? Lag dieser Beschluss vor dem 30. Mai 2006? (Zur Erinnerung: Am Vortag der Entscheidung des OB hatte der Jungendhilfeausschuss die Fortsetzung des Fusionsprozesses unter Leitung beider Amtsleiter beschlossen und eine übereilte Fusion von oben strikt abgelehnt.)

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.09.2006 - Bürgerschaft