Anfrage der Fraktion - 0117/06-AF
Grunddaten
- Betreff:
-
Projektstelle für die Konzepterarbeitung einer Kultur GmbH (2)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.09.2006
- Vorlageart:
- Anfrage der Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
06.09.2006
|
Nummer |
|
||
Bürgerschaft |
|||
Datum |
|||
|
|||
Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
||
Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion
Rostocker Bund/AfR) Neuer
Markt 1 18055 Rostock |
|||
Adressat |
Genehmigungsvermerk |
||
|
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
|
|
|||
Gegenstand |
beteiligt |
||
Projektstelle
für die Konzepterarbeitung einer Kultur GmbH (2) |
|
Aufgrund
der teilweise gar nicht oder unzureichend erfolgten Beantwortung der
Fraktionsanfrage mit gleichem Gegenstand bitten wir um Beantwortung der
nachfolgenden Fragen:
Die
Stellungnahme geht davon aus, dass die Projektstelle lediglich ein
abgeschlossenes Hochschulstudium und Erfahrungen in der Verwaltung voraussetzt.
Die konkreten Fragen werden gar nicht beantwortet. Die Anforderung der Stelle
setzt laut Stellenbeschreibung ein Hochschulstudium in konkreten Bereichen
voraus, nämlich in Verwaltung oder Recht, als Diplomkaufmann oder Betriebswirt.
Der für die Stelle vom OB Eingesetzte verfügt über keines der genannten
HS-Abschlüsse. Daher nochmals unsere Fragen:
- Aus welchen Gründen
soll ein Jugendamtsleiter mit einer sozialpädagogischen Ausbildung eine
Projektstelle für die Entwicklung eines Konzeptes zur Bildung einer
KulturStadtRostock GmbH übernehmen?
- Inwiefern erfüllt
ein Sozialpädagoge die Stellenvoraussetzung Hochschulabschluss auf einem
der o. g. Gebiete?
- Inwiefern ist
auszuschließen, dass hier jemand fachfremd eingesetzt werden soll, um
später leichter kündigen zu können?
- Wie vereinbart der
Oberbürgermeister die Besetzung der Position mit einer fachfremden Person
mit der bestmöglichen Nutzung vorhandener Ressourcen?
In
der Öffentlichkeit stellte der Oberbürgermeister mehrfach dar, dass dem
ehemaligen Jugendamtsleiter eine amtsangemessene, gleichwertige Stelle
angeboten worden sei, in der Stellungnahme spricht er hingegen nur noch von
einer zumutbaren Stelle. Hinzugefügt wird nun, dass es keine Stelle in der
bisherigen Vergütungsgruppe geben würde.
- Weshalb hat der
Oberbürgermeister die Bürgerschaft und Öffentlichkeit mit seiner Aussage
von der Gleichwertigkeit getäuscht?
- Weshalb behauptet
der Oberbürgermeister nun, es gäbe keine gleichwertigen Stellen, obwohl
drei Stellen gleichwertig und verfügbar sind bzw. werden: die Stelle
Leiter/in des OB-Büros, die Stelle Leiter/in der Tourismuszentrale und die
Stelle Leiter/in des Hauptamtes?
- Wie gedenkt der
Oberbürgermeister eine mögliche Änderungskündigungsschutzklage gewinnen zu
wollen, wenn es Möglichkeiten in gleicher Vergütungsgruppe gibt?
Der
Oberbürgermeister geht davon aus, dass es weder einen Eingriff in den
Senatsbereich Soziales noch Kultur gegeben habe und es sich um eine langfristig
geplante Entscheidung gehandelt habe. Dem widersprechen die Tatsachen.
- Wann wurde eine
Fusion von Sozial- und Jugendamt beschlossen? (Die Bürgerschaft beschloss
lediglich die Prüfung der Fusion.)
- Mit welchem Datum
hat der OB mit dem Sozialsenator darüber gesprochen, dass er den
Jugendamtsleiter ganz aus dem Jugendamtsbereich entfernen wolle?
Der
Oberbürgermeister erklärt in der Stellungnahme, dass er den Führungskräften des
ehemaligen Jugendamtes seine Entscheidung erläutert habe. Dies geschah
allerdings nachdem (!) die Entscheidung umgesetzt war. Bei dieser Erläuterung
hätten die Führungskräfte keinen Hinweis auf eine Fehlentscheidung des OB
gegeben.
- Nimmt der
Oberbürgermeister tastsächlich an, dass Führungskräfte, die mit einer
Organisationsentscheidung nicht einverstanden sind, aber wahrnehmen, was
bei gegenteiliger Auffassung geschieht, von einer Fehlentscheidung
sprechen würden?
- Wie ordnet der OB in
diesem Zusammenhang das Schreiben eben dieser Führungskräfte zugunsten des
ehemaligen Amtsleiters ein?
Der
OB geht davon aus, dass die Gewerkschaft ver.di als sie von mangelnder
Sozialkompetenz des OB sprach, nicht ausreichend informiert gewesen sei.
- Trifft es also nicht
zu, was ver.di in ihrer Presseerklärung zum konkreten Vorgang der
„Übergabe“ der Amtsenthebung darstellt?
- Wie wurde denn dem
ehemaligen Amtsleiter seine Amtsenthebung mitgeteilt und in welchem
Zeitraum sollte er die Mitteilung umsetzen?
Der
Oberbürgermeister hatte sich bei Amtsantritt einen kooperativen, an den
Mitarbeitern orientierten Führungsstil vorgenommen.
- Inwiefern stellt die
Tatsache, dass der OB bis heute kein persönliches Gespräch mit dem
ehemaligen Jugendamtsleiter geführt hat, die Einhaltung dieses
angekündigten Stils dar?
- Bezog der OB diesen
Stil eventuell ausschließlich auf seine vier Senatoren und nicht auch auf
die zweite, die Amtsleiterebene?
Nach
Auffassung des OB hat es keine Änderung des Stellenplans gegeben, obwohl er
selbst mitteilt, dass der ehemalige Jugendamtsleiter keine gleichwertige Stelle
erhält. Insofern wurde seine Stelle eben nicht verlagert, wie behauptet, dann
wäre sie nämlich gleichwertig. Das heißt konkret, die Jugendamtsleiterstelle
wurde abgewertet und in einen anderen Senatsbereich gegeben.
- Inwiefern verstößt
dieses Vorgehen doch nicht gegen die Stellenplanverordnung des Landes, die
konkrete Voraussetzungen für derartige Stellenschaffungen darlegt, die
hier nicht gegeben sind?
Der
OB ging bei der Absetzung des Jugendamtsleiters öffentlich von einem
mehrheitlichen Willen der Bürgerschaft aus. Dies wird in der Stellungnahme
nicht belegt, im Gegenteil, diese Aussage wird de facto zurück genommen, denn
nun ist nicht mehr von der Mehrheit für die Absetzung einer konkreten Person
die Rede, sondern von der Mehrheit für die Fusion von Jugend- und Sozialamt.
- Inwiefern stellt die
Mehrheit für eine Fusion beider Ämter zugleich den Willen dar, eine ganz
konkrete Person des Amtes zu entheben (und nicht z. B. eine andere Person
oder die Stelle auszuschreiben)?
- Inwiefern stellt die
Mehrheit für eine Fusion zugleich die Mehrheit dar für die Entfernung
eines „überflüssigen“ Amtsleiters aus seinem bisherigen
Kompetenzbereich dar?
- Inwiefern stellt die
Mehrheit für eine grundsätzliche Fusion zugleich eine Mehrheit für eine
sofortige Fusion dar?
- Mit welchem
Beschluss, d.h. wann war die Mehrheit für die sofortige Fusion gegeben?
Lag dieser Beschluss vor dem 30. Mai 2006? (Zur Erinnerung: Am Vortag der
Entscheidung des OB hatte der Jungendhilfeausschuss die Fortsetzung des
Fusionsprozesses unter Leitung beider Amtsleiter beschlossen und eine
übereilte Fusion von oben strikt abgelehnt.)
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende