Informationsvorlage - 0047/06-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0047/06-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

73,32,66,67,87

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

06.09.2006 16:00

10.07.2006

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

vermerk

Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1)

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

 

01.08.2006 19:00

 

08.08.2006 17:00

22.08.2006 17:00

 

24.08.2006 17:00

 

GenehmigungsI, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

Bestandsaufnahme zur Umsetzung des ökologisch orientierten Verkehrskonzeptes für Warnemünde

V, gez. Dr. Nitzsche

 

 

beteiligt

 

 

 

 

Inhalt dieser Informationsvorlage ist eine Bestandsaufnahme zu den Maßnahmen, die seit 1995 in Warnemünde im Ergebnis des „Ökologisch orientierten Verkehrskonzeptes - ÖVKW“ und nachfolgender städtebaulicher und verkehrlicher Planungen umgesetzt wurden, inklusive einer qualitativen Bewertung der Maßnahmen, so wie es der Beschluss der Rostocker Bürgerschaft (Nr. 0301/06-A) vom 05.04.2006 beinhaltet. 

 

Die Erarbeitung eines Projekts für ein „Ökologisches Verkehrskonzept für das Seebad Warnemünde“ wurde 1993 durch Senatsbeschluss bestätigt und mit Fördermitteln der Deutschen Bundesstiftung Umwelt realisiert. In den Jahren 1993/1994 erfolgte die Bearbeitung unter Federführung des Amtes für Umweltschutz und fand in der öffentlichen Vorstellung Ende 1994 und öffentlichen Auslegung Anfang 1995 ihren Abschluss. Am 04.10.1995 wurde das Konzept als Rahmenkonzept durch die Bürgerschaft beschlossen und ist seitdem für die Verwaltung Rahmen setzend.

Die im ÖVKW abgestimmten verkehrlichen Zielstellungen und Maßnahmen für Warnemünde flossen im Verlaufe der unmittelbar sich anschließenden Erarbeitung des Integrierten Gesamtverkehrskonzepts (IGVK) unter anderem als „Räumliches Teilkonzept für Warnemünde“ ein. Das IGVK wurde 1998 ebenfalls als Rahmenplan für die Verwaltung durch die Bürgerschaft beschlossen und gilt bis 2010.

 

Zur Bestandsaufnahme wurde eine Evaluierungsmatrix vorbereitet, unter Heranziehung des Umsetzungskonzeptes (1995) zum ÖVKW – vgl. Anlage.  Alle kursiv geschriebenen Maßnahmen wurden wortwörtlich aus dem Umsetzungskonzept übernommen. Andere Maßnahmen, welche sich nicht aus dem ÖVKW ableiten, wurden in normaler Schrift gesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassende Bewertung:

 

Das ÖVKW hatte die Zielstellung, unter Berücksichtigung der z.T. divergierenden Interessenlagen der Anwohner, der einheimischen Wirtschaft, der Tagesgäste, der Urlauber und des Seebadstatus eine umweltfreundliche Ausrichtung des Verkehrs hin zur Förderung des Umweltverbundes zu erreichen. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen des Ökologischen Verkehrskonzeptes wurden erfolgreich umgesetzt, wie die Parkraumbewirtschaftung, das Parkleitsystem,  das Bewohnerparken und das Ortsbussystem. Positiv auf die Aufenthaltsqualität der Fußgänger hat sich die sehr gelungene Sanierung der Seepromenade und der Straße Am Strom ausgewirkt.

Andere Maßnahmen wie das Pollersystem /die Zufahrtsbeschränkung für den Fußgängerzonenbereich und das Hotelbussystem / der Gästeparkplatz wurden nicht realisiert - teilweise aufgrund divergierender örtlichen Interessenlagen und mangelnder Konsensfindung, teilweise haben sich aber auch Problemlagen entschärft ( z.B. haben inzwischen Hoteliers Parkplätze für ihre Gäste geschaffen).

Wichtige Sanierungsmaßnahmen (Umgestaltung Kirchenplatz, Mühlenstraße, Sanierung Gehwege und Straßen) sind planerisch angearbeitet, aufgrund fehlender Finanzmittel  jedoch kurz- bis mittelfristig nicht umsetzbar.

Bei der Analyse des gegenwärtigen Verkehrgeschehens in Warnemünde ist festzustellen, dass der Parksuchverkehr innerorts nicht entscheidend abgenommen hat,  die angestrebte Erhöhung der Aufenthaltsqualität nicht im vollen Umfang erreicht wurde und mithin das Ausmaß des Kfz-Verkehr im Ortszentrum dem Seebadstatus abträglich ist. Die Gründe dafür sind vielschichtig.

Für verkehrspolitische Veränderungen bedarf es entsprechender politischer Willensbekundungen der Bürgerschaft sowie aus dem Ortsteil, insbesondere vom Ortsbeirat Warnemünde.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlage

 

 


Anlage

 

Ziel /

Bereich

Maßnahme

Qualitative Bewertung zur Umsetzung / Zielerreichung ÖVKW 

ja /nein /teilweise

Bemerkung zur Umsetzung der Maßnahme

Verantw.

1. Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs

 

1.1  Die Fußgängerzonen sind entsprechend dem GVP zu realisieren und schrittweise gestalterisch aufzuwerten.

teilweise

 

 

 

 

 

-         Seepromenade nahezu komplett umgestaltet,

-         Am Strom fertig gestellt,

-         die bauliche/gestalterische Untersetzung weiterer Fußgängerzonen gemäß IGVK (S. 70) ist offen, dafür stehen keine finanziellen Mittel zur Verfügung

 

66, 32, 67

1.2  Die Mühlenstraße bleibt im Bereich Dänische Str. – Kirchenplatz Fußgängerzone und wird kurzfristig gestalterisch durch bauliche Maßnahmen aufgewertet.

nein

 

 

 

 

-         im Ergebnis der öffentliche Diskussion zum ÖVKW  und auf Wunsch der Anlieger und Gewerbetreibenden wurde keine einheitliche verkehrsorganisatorische  Lösung für die gesamte Mühlenstraße festgelegt

-         keine finanziellen Mittel für die bauliche Umgestaltung,

-         in die Umgestaltung der Mühlenstraße müssen insb. anliegende Straßen gestalterisch/planerisch einbezogen werden

66, 67, 61

1.3   Die Mühlenstraße wird im Bereich Kurhausstr. und Dänische Str. zum verkehrsberuhigten Bereich umgewidmet und baulich umgestaltet (Einbahnstraße in Richtung Parkstr.)

teilweise

 

 

 

 

-         im Ergebnis der öffentliche Diskussion zum ÖVKW  und auf Wunsch der Anlieger und Gewerbetreibenden wurde keine einheitliche verkehrsorganisatorische Lösung für die gesamte Mühlenstraße festgelegt

-         verkehrsorganisatorische Maßnahmen (Einbahnstraße und verkehrsberuhigter Bereich) umgesetzt,

-         bauliche Umgestaltung im Sinne der Einheit von Bau und Betrieb aus verkehrsrechtlicher Sicht notwendig , bislang nicht erfolgt, da keine finanziellen Mittel

66, 32, 67, 73

1.4   Die Fußgängerzonen Promenade, Alexandrinenstr., Kirchenstr., Am Strom sind mittelfristig baulich aufzuwerten und der Kirchenplatz (Nord- und Westseite) ist für den Fußgänger attraktiver zu gestalten.

teilweise

 

 

-         Seepromenade größtenteils umgestaltet,

-         Am Strom fertig gestellt,

-         für andere Bereiche keine finanziellen Mittel verfügbar

-         Freifläche im Bereich Ümgangsbrunnen in der Alexandrinenstraße auch unter Aspekt  Aufwertung der Fußgängerzone realisiert

66

67

1.5   Es sind mehr und sichere Fußgängerquerungen im gesamten Ortsgebiet zu schaffen und Bordsteine an Überquerungen abzusenken.

teilweise

 

-         erfolgt sukzessiv bei Bedarf und Mittelverfügbarkeit

-         FLSA Parkstr. für Kindereinrichtung neu, weitere Übergänge u.a. im Bereich Bahnhof und Bahnhofsstraße  geplant

-         Notwendigkeit/Machbarkeit weiterer Querungshilfen auch in T30 – Zonen (z.B. Poststraße–Kirchenplatz, Fritz-Reuter-Str.–Rostockerstr.) prüfen

-         Bordsteine vielfach abgesenkt

66, 32

1.6   Die Fußgängerbeziehung zwischen der Brücke am Alten Strom und dem Bahnhof und weiter zum Fähranleger Richtung Hohe Düne ist attraktiver, verkehrssicher und behindertengerecht zu gestalten.

teilweise

-         kann nur in Einheit mit Entwicklung der Mittelmole gesehen werden,

-         besondere Bedeutung wegen Kreuzfahrtterminal erkannt

-         konfliktfreie Querung der Straße „Am Bahnhof“ und  Gleisanlagen (Tunnel) nötig

-         Konzept „Mittelmole“ soll die Fußgängerbeziehung berücksichtigen; Realisierungszeitpunkt und Finanzierung ist unklar

66, DB AG

1.7   Zur Förderung des Radverkehrs sind Abstellanlagen an öffentlichen Gebäuden und anderen publikumsintensiven Nutzungen zu errichten.

ja

-         im Bereich der Seepromenade und Am Strom wurden neue Fahrradabstellanlagen geschaffen,

-         grundsätzlich sind die Betreiber/Eigentümer der öffentl. Gebäude oder der „publikumsintensiven Nutzungen“ selbst für die Schaffung von Fahrradabstellanlagen zuständig

private Eigentümer, 66

1.8   Weiterhin ist der Radverkehr durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, Radstreifen und –spuren sowie wo möglich durch Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung zu fördern.   

teilweise

-         in der Str. Am Passagierkai ist abschnittsweise ein neuer Radweg gebaut worden

-         mit der geplanten Erneuerung der R.-Wagner-Straße werden die hier befindlichen Radfahrstreifen erneuert,

-         die Radverkehrsführung im Bereich Werftallee soll im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen (z. B. ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde-Werft/Lortzingstraße) verbessert werden

-         Öffnung von Einbahnstr. teilweise auf Antrag hin erfolgt und haben sich durchweg bewährt – Prüfung weiterer Öffnungen erfolgt lt. Bürgerschaftsbeschluss

-         Radverkehrsführung in Rostocker Straße u. Alter Bahnhofsstraße ungelöst

66, 32

1.9  Zustand der Fußwege

 

-           insgesamt sehr schlechter Zustand / dringender Sanierungsbedarf

-           Bereitstellung finanzieller Mittel für Grundinstandsetzungen und Reparaturen ist dringend erforderlich

66

1.10 touristische Radverkehrsförderung

teilweise

-           Fernradwanderweg Ostseeküste quert den Ort

-           Ausbau und Beschilderung ist erfolgt

-           keine hinreichende öffentliche oder private Vermarktung 

-           Bedarf für Fahrradboxen für Räder von Radwandertouristen ist zu prüfen

private Eigentümer, 87

 


 

Ziel /

Bereich

Maßnahme

Qualitative Bewertung zur Umsetzung / Zielerreichung ÖVKW

ja /nein /teilweise

Bemerkung zur Umsetzung der Maßnahme

Verantw.

2. ÖPNV-Förderung

 

2.1  Der Verbesserung der inneren ÖPNV Erschließung dient insbesondere die Einführung eines Ortsbusses ab Mai 1996.

ja

-           Eingeführt 1996

 

66, RSAG

2.2   Die Linienführung des Ortsbusses wird in Auswertung des Probebetriebes vom Sommer 1995 optimiert.

ja

-           Optimiert

 

66, RSAG

2.3   Die L 36 verkehrt ab Einführung des Ortsbusses nur noch bis Warnemünde (Wetterdienst); die Erschließung von Diedrichshagen übernimmt der Ortsbus.

ja

-          die L 36 fährt teilweise bis Diedrichshagen (morgens und abends) und ergänzt den Ortsbus L 37 somit in Spitzenzeiten

 

66, RSAG

2.4    In der Saison wird ein P+R- Pendelbus die L36 im Takt verstärken.

ja

-         P+R-Konzept wird angeboten, aber wenig Nachfrage durch viel Parkmöglichkeiten im Ortskern 

-         kein spezieller Pendelbus im Einsatz,

-         P+R-Funktion wird durch L 37 und zeitweise L 36 übernommen,

-         mit P+R-Tagesticket können bis zu 5 Personen die Linien 36 und 37 den ganzen Tag nutzen

66, RSAG

2.5   Der Werftbahnhof ist zu einem attraktiven Verkehrsknotenpunkt mit barrierefreien Umsteigebeziehungen zwischen Fern- und Regionalbahnen, S-Bahn, Regionalbussen, der L 36, dem Pendelbus, dem Ortsbus, Taxen, PKW und Fahrrädern umzugestalten.

nein

-         ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde-Werft/Lortzingstraße ist in Planung (Entwurf liegt vor) und soll bis 2010 realisiert werden,

-         sofern der städtische Eigenanteil gesichert werden kann, ist das Vorhaben bis einschl. 2010 zu realisieren (Verfügbarkeit der Fördermittel)

66, RSAG, DB AG

2.6    Die privat bewirtschaftete „Strandbahn“ ergänzt als touristische Attraktion sinnvoll das ÖPNV-Erschließungssystem und bleibt erhalten.

ja

-          Strandbahn 2006 z.B. im Einsatz vom 14.4.-14.10.2006; wichtig wäre Aufrechterhaltung der Befahrung Promenade zwischen dem ehemaligen „Samoa“ und Hotel „Neptun“ ; zusätzlich Diskussion zur Erweiterung der Fahrstrecke auf der Promenade anregen

 

87

2.7 Velotaxen als sinnvolle Ergänzung des ÖV

teilweise

-          eine bedarfsorientierte Ausdehnung der Velotaxenverkehre im Ort scheiterte  an verkehrsrechtlichen Bedenken (keine Freigabe für Seepromenade)

 

 

 


 

Ziel /

Bereich

Maßnahme

Qualitative Bewertung zur Umsetzung / Zielerreichung ÖVKW

ja /nein /teilweise

Bemerkung zur Umsetzung der Maßnahme

Verantw.

3. Parkraum-konzept

3.1    Bestandteile des Parkraumkonzeptes sind die Parkraumbewirtschaftung, das Anwohnerparken und die Parkraumüberwachung.

ja

-          1995 / Anwohnerparken seit 1.10.96

 

32, 66

3.2 . Der öffentliche Parkraum ist flächendeckend zu bewirtschaften (bei Differenzierung von Parkdauer und Gebühr in Abhängigkeit von der Attraktivität des Standortes).  An besonders attraktiven Standorten (z.B. Kirchenplatz) sind kurze Parkdauern mit höheren Gebühren zu koppeln. Diese Art der Bewirtschaftung sichert einen größtmöglichen Parkplatzumschlag und sorgt so für eine gute Erreichbarkeit für PKW-Kunden insbes. für Einzelhandel und Dienstleistungen.

teilweise

-         Bewirtschaftung mit räumlichen und zeitlichen Fenstern (unbewirtschaftete Stellplätze in der R.-Wagner-Str., Beethovenstr., Schwarzer Weg, kostenloses und unbegrenztes Parken in den Bewohnerparkgebieten von 9-15 h) möglich, dadurch aber in diesen Zeiten Parksuchverkehr in Wohngebieten und in denkmalgeschützten Bereichen mit Fremdenverkehrsfunktion – hier wurde ein ganztägiges Bewohnerparken angestrebt, jedoch vom Ortsbeirat bislang abgelehnt

-         Parkgebühren entsprechend Parkgebührenverordnung (Erhöhung der Gebühren für attraktive Standorte 2006/2007 geplant), Parkdauer zugunsten der Pensions- und Hotelgäste an ausgewählten Standorten ohne Begrenzung (Parkschein für max. 24 h erhältlich)

-         Bewirtschaftung PPl. Hohe Düne

-         Veränderung im zentralen Bereich (Zusammenfassung von Bewohnerparkgebiet W1/W3) F.-Reuter-Str. / Poststr.

32, 66

3.3   Die Anwohnerparkbevorrechtigung (kurz: Anwohnerparken) soll den begrenzten Parkraum vor allem den Anwohnern reservieren. Dauerparker (z.B. Berufspendler) sollen verdrängt und auf andere Verkehrsmittel verlagert werden und Ausflügler, Einkäufer etc. auf bewirtschaftete Stellplätze orientiert werden.

ja

-           Reservierung des Parkraumes entsprechend den Vorgaben der StVO (max. 50 % für Bewohner)

-           Überprüfung der z.Z. 4 Bewohnerparkgebiete bezüglich Einhaltung Vorgaben StVO

 

 

32, 66

3.4    Kurzfristig wird eine 1. Anwohnerparkzone im nördl. Ortskern oder im Wohngebiet am Markt eingerichtet, nach einer Probephase folgen mittelfristig die anderen Wohngebiete Warnemündes. Parallel zum Anwohnerparken wird die Parkraumbewirtschaftung und der Ortsbus umgesetzt.

ja

-           4 Bewohnerparkzonen, Bevorrechtigung für Bewohner in den Zeiten von 7-9 h und 15-19 h

 

32, 66

3.5   Als Angebot für Hotels- und Pensionen ohne eigene Stellplätze wird ein Hotelparkplatz an der Gewettstr. errichtet.

nein

-           Investition war 1995/96 vorbereitet, wurde jedoch fallen gelassen, da kein ausreichendes Interesse seitens der Hotel- und Pensionsbetreiber bestand

 

 

 

 

 

 

73, 87

3.6    An den Ortseingängen, insbes. an der B 103/ehem. Werftparkplatz, an der L 14/ Neuer Friedhof/ Rohrmannsche Koppel und langfristig auch südlich Diedrichshagen sind die Stellplätze für PKW als P+R- Parkplätze zu erhalten, schrittweise zu attraktivieren und bedarfsorientiert auf max. 6000 Stellplätze zu vermehren.

teilweise

-           P+R-Konzept wird angeboten, aber wenig Nachfrage durch viele Parkmöglichkeiten im Ortskern

-           derzeit ca. 900 P+R-Stellplätze auf den Parkplätzen Warnemünde Ost (Werft) und Strand West (Rohrmannsche Koppel) mit Kombiticket (Parken+Ortsbus) vom 01.05.-30.09.,

-           mehr Bedarf im Moment nur während Großveranstaltungen (z.B. Hanse Sail)

66, 87

3.7   Die Maßnahmen der Bewirtschaftung und des Anwohnerparken sind nur bei intensiver Parkraumüberwachung wirksam. Der Einsatz von Politessen auch an Wochenenden und Feiertagen ist erforderlich.

ja

-           Einsatz der Politessen auch an Wochenenden und Feiertagen zuzüglich Honorarkräfte in den Sommermonaten gewährleistet

 

32

3.8 Integration großer privater Tiefgaragen / Parkhäuser

 

-           während die Parkpalette am Ortseingang B 103 bisher nicht realisiert wurde, wurde in der Parkstraße eine Parkpalette „Ostseeparkhaus“ (350 Stellplätze) realisiert und ist öffentlich nutzbar

-           die Tiefgarage unter dem Kurhausgarten wurde ebenfalls neu erbaut (550 Stellplätze) / hier stellt sich die Verkehrsführung des abfließenden Kfz-Verkehr ungünstig dar – über eine Wegweisung sollten die Autofahrer über den kürzeren Weg (Schillerstr.) aus dem Ortskern herausgeführt werden

Privat, PGR

3.9 Reisebusverkehr

 

-           Realisierung von Busein- und ausstieg am Kurhaus (Reisebuskonzept für Stadtzentrum und Warnemünde ist im Tief- und Hafenbauamt  in Erarbeitung)

-           auf dem sanierten Parkplatz „Strandmitte“ sind 6 Reisebus-Stellplätze errichtet worden

 

66


 

Ziel /

Bereich

Maßnahme

Qualitative Bewertung zur Umsetzung / Zielerreichung ÖVKW

ja /nein /teilweise

Bemerkung zur Umsetzung der Maßnahme

Verantw.

4. Fließender Kfz-Verkehr /Verkehrs-beruhigung /Verkehrs-lenkung

 

4.1  Zur wirksamen Verkehrsberuhigung der existierenden Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereiche sind bauliche Maßnahmen zu realisieren.  Entsprechend der Konzeption des Tiefbauamtes zur flächendeckenden Umsetzung des Tempo-30- Konzeptes des GVP sind in den vorhandenen Tempo-30-Zonen einzelne Zufahrten baulich umzugestalten. Die Vorfahrtsbeschilderung ist aufzuheben. Wichtige Gebiete sind noch zu beschildern ( Wohngebiete südlich der Parkstr. und südöstlich der Rostocker Str.).

teilweise

-         die Tempo 30-Zonen-Beschilderung in Warnemünde ist umgesetzt,

-         eine bauliche Untersetzung in den Einfahrtsbereichen der Tempo 30-Zonen (z. B. durch Aufpflasterung) wird nicht mehr als notwendig angesehen (s. VwV StVO); dies erfolgt i. d. R. nur noch an den Einfahrtsbereichen zu Mischverkehrsflächen (bei Neuplanungen im Rahmen des Vorhabens oder im Bestand sukzessiv je nach verfügbaren Mitteln)

-         aus verkehrsbehördlicher Sicht sind bauliche Maßnahmen in den vorhandenen verkehrsberuhigten Bereichen vorzusehen. Am Bahnhofsvorplatz sowie an den Einfahrten zu den Fußgängerzonen ist dies besonders wichtig.

66, 32

4.2   Eine weiträumige Herausnahme des Kfz-Durchgangsverkehrs ist durch die im GVP vorgesehene Verbindungsstraße Lichtenhagen-Elmenhorst und die östliche Ortsumfahrung der B 103 im Bereich Güterbahnhof Warnemünde mittelfristig zu realisieren. Kurzfristig ist die TZW-Zufahrt von der B 103 zu realisieren, um R.-Wagner-Str. und Gewettstr. vom Kfz- Zielverkehr zu entlasten.

teilweise

-         die Verbindungsstraße zwischen Rostock-Lichtenhagen und Elmenhorst befindet sich in der Vorplanungsphase, die Finanzierung des Vorhabens bis an die geplante OU Elmenhorst heran ist offen,

-         die Ortsumfahrt der B 103 im Bereich des Gewerbegebietes östlich der B 103 ist mit einer Fahrspur fertig gestellt (derzeit als Busspur genutzt); der Endausbau ist mit Fertigstellung des ÖPNV-Verknüpfungspunktes Warnemünde-Werft/Lortzingstraße geplant,

-         TZW und TPW sind über einen LSA-Knoten direkt an die B 103 angebunden (Fr.-Barnewitz-Straße)

66

4.3   Der Reduzierung von Kfz-Suchverkehr dient ein zu installierendes Verkehrsleitsystem, welches frühzeitig über die Möglichkeiten des P+R, des Kurzzeitparkens, des Hotelparkens, des Ortsbusses und anderer öffentlichen Verkehrsmittel informiert. Kurzfristig ist ein statisches Leitsystem zu installieren, welches mittelfristig ggfs. durch ein dynamisches System ergänzt wird.

ja

-         es wurden ein Parkleitsystem (dynamische Beschilderung) und ein Hotelleitsystem (statische Beschilderung) realisiert,

-         die Einbeziehung z. B. von Hotelparken und Ortsbus in dieses System wird als nicht realisierbar angesehen (zu viele Informationen in einem Beschilderungssystem mit beschränkter Kapazität)

-         Tagestouristen sind vorrangig auf die ortsrandlagigen P+R-Parkplätze zu orientieren (Attraktivierung des P+R ist durch bauliche Aufwertung der Parkplätze  und durch dynamische Anzeige der Busabfahrtzeiten möglich)

-          tatsächlich wird das Ziel einer Reduzierung des Pkw-Verkehrs im Kernbereich nicht vollständig erreicht, da im Ortskern neben den Großparkanlagen auch anderweitige Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen (siehe auch 3.)

66, PGR

4.4   Zur Lösung des Problems der ganztägigen Erschließung von Hotels in Fußgängerzonen wird die Installation von versenkbaren Pollern zu Beginn der Fußgängerzonen geprüft. Über ein

Pfandsystem erhalten so Hotelgäste und Anwohner auch innerhalb der zufahrtsbeschränkten Zeiten die Möglichkeit zum Einfahren in die Fußgängerzone.

nein

-         keine Zustimmung durch OBR und Anlieger im Ergebnis der öffentlichen Anhörung zum Pollerkonzept

-         kritisch hinterfragen, sowohl Kosten als auch Aufwand (z. B. verwaltungsseitig) sollten dem Nutzen gegenüber gestellt werden

 

73, 66, 32


 

Ziel /

Bereich

Maßnahme

Qualitative Bewertung zur Umsetzung / Zielerreichung ÖVKW

ja /nein /teilweise

Bemerkung zur Umsetzung der Maßnahme

Verantw.

5. Restriktive Maßnahmen gegenüber dem Kfz-Verkehr

 

5.1  Die Einführung eines zufahrtsbeschränkten Bereiches ist kurz- und mittelfristig nicht geplant, sondern bleibt eine Option in die Zukunft.

 

-         die Notwendigkeit und Realisierbarkeit ist kritisch zu hinterfragen,

-         andere ggf. notwendige Maßnahmen sind im Rahmen weiterer Umgestaltungsmaßnahmen bzw. weiterer Planungs-/Abstimmungsprozesse zu prüfen

-         Die gegenwärtigen Zufahrtsbeschränkungen werden aus seebadspezifischer und verkehrsökologischer Sicht als nicht ausreichend bewertet.

73, 66, 32

5.2  Die Einführung von  Zufahrtsbeschränkungen für den Kfz-Verkehr ist zu prüfen, wenn nach Realisierung der genannten Maßnahmen immer noch störende Verkehrsbelastungen in den sensiblen Ortsbereichen auftreten.

 

-         siehe 5.1.

-         Zufahrtsbeschränkung werden im Rahmen von Veranstaltungen sowohl für einen inneren als auch einen äußeren Sperrbereich angeordnet (abhängig von der jeweiligen Veranstaltung)

-         politische Grundsatzentscheidung zu Zufahrtsbeschränkungen für die östliche Seestraße ist angezeigt, da hier trotz Ausweisung als „verkehrsberuhigter Bereich“  keine Verkehrsberuhigung und Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer festzustellen ist  (Vorplanung abgeschlossen)

73, 66, 32

5.3 Sicherung Baumbestand in Warnemünde

teilweise

-           Im Zusammenhang mit der ab 2002 schrittweisen Umsetzung des Straßenbaumentwicklungskonzeptes erfolgen/erfolgten restriktive Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung des geschützten Baumbestandes  (Abpollern von Baumscheiben und Baumstreifen entlang der Straßen)

-            

67


 

Ziel /

Bereich

Maßnahme

Qualitative Bewertung zur Umsetzung / Zielerreichung ÖVKW

ja /nein /teilweise

Bemerkung zur Umsetzung der Maßnahme

Verantw.

6. Sonstiges

 

6.1 Erarbeitung und Umsetzung des Straßenbaumentwicklungskonzeptes in Warnemünde

teilweise

-           Die ab 2004 schrittweise Umsetzung des Konzeptes wird vor dem Hintergrund des mittel-/langfristigen Erhaltes vorhandener Bäume sowie der Neueinordnung von Straßenbäumen in einzelnen Bereich die Ordnung des ruhenden Verkehres ändern/optimieren

-            

67

6.2. Luftüberwachung

 

-           2006 wurde 1 von 4 in Rostock bestehenden Immissionsmesscontainern des Landesumweltamtes LUNG M-V in Warnemünde (ehemals IHS)  installiert

-           hier erfolgt eine Messung der „städtischen Hintergrundbelastung“

-           wichtiger Standortfaktor zur Erhaltung des Seebadstatus

 

LUNG, 73

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

08.08.2006 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

22.08.2006 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

24.08.2006 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Erweitern

06.09.2006 - Bürgerschaft