Informationsvorlage - 0041/06-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse für den öffentlichen Personen- und Nahverkehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.06.2006
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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14.06.2006
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Haushaltssicherungskonzept
Maßnahme 2006/8/04
Aufheben der Zuschüsse für
den öffentlichen Personen- und Nahverkehr ab 2007 für alle Empfänger von
Transferleistungen (Anlage)
Im Jahr 2006 sind 211,2
TEUR für Fahrkostenermäßigungen geplant.
Für die Berechnung der
monatlichen Abschlagzahlungen an den Warnowverkehrsverbund wird die Anzahl der
ausgegebenen Berechtigungskarten zu Grunde gelegt.
Der ab 2006 monatlich
gezahlte Abschlag bezieht sich auf 7.747 ausgegebene Berechtigungskarten (7358
für ALG-II-Empfänger und 389 für Sozialhilfeempfänger).
Per 17.05.2006 wurden
Zuschüsse in Höhe von 98.190,30 EUR gezahlt (93.516,74 EUR für
SGB-II-Empfänger und 4.673,56 EUR für Sozialhilfeempfänger).
Roland Methling
Anlage
Anlage
Auszug aus dem
Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 der Hansestadt Rostock
– Maßnahme 2006/8/2004
2006/8/04 |
Aufheben der Zuschüsse
für den öffentlichen Personen- und Nahverkehr ab 2007 für alle Empfänger von
Transferleistungen |
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Den Sozialhilfeempfängern
und Empfängern des Arbeitslosengeldes II werden Fahrkostenermäßigungen für
den städtischen Nahverkehr in Höhe von 211,2 TEUR gewährt. Mit Zahlung der
Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld II sind alle Leistungen des täglichen
Lebens finanziert. Die Ermäßigung des Nahverkehrs ist eine freiwillige
Leistung. Ungeachtet dessen, ist die Bürgerschaft durch eine
Informationsvorlage des Oberbürgermeisters bis zum 30. Juni 2006 über die
tatsächliche Höhe der Inanspruchnahme dieser Leistung zu informieren. Unter
Berücksichtigung etwaiger sozialer Folgen wird eine endgültige Entscheidung
erst nach Information der Bürgerschaft erfolgen. |
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Einsparung ab 2007: |
211,2 TEUR |