Informationsvorlage - 0035/06-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichterstattung über den Vollzug des Haushaltsplanes 2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.06.2006
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
14.06.2006
|
Der
Haushaltsplanentwurf 2005 mit den entsprechenden Anlagen wurde vom
Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Erlass vom 02.06.2005
unter Auflagen genehmigt.
U.a.
wurde die Genehmigung des Höchstbetrages der Kassenkredite von 200 Mio. EUR nur
unter der Auflage erteilt, noch im laufenden Haushaltsjahr Ausgaben für nicht
pflichtige Aufgaben und Maßnahmen um 2,0 Mio. EUR zu reduzieren.
Ebenso
wurden die Kredite und
Verpflichtungsermächtigungen unter Hinweis auf den Wegfall der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock
nur mit einem Teilbetrag und unter Auflagen genehmigt. Deshalb verfügte
der Oberbürgermeister entsprechend § 27 der Gemeindehaushaltsverordnung des
Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Wirkung vom 13.06.2005 eine
haushaltswirtschaftliche Sperre für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt,
wobei sich die vorgeschlagenen gesperrten Maßnahmen mit einer
Prioritätenverschiebung durch die Bürgerschaft noch einmal änderten.
Mit
der Haushaltssperre wurde entsprechend Punkt 7.3 der Geschäftsanweisung zur
Durchführung des Haushaltsplanes 2005 gezielt in die Teilbudgets eingegriffen.
Gleichzeitig hatten die Budgetverantwortlichen die Entscheidungsfreiheit, die
Prioritäten anders zu setzen und den gesperrten Betrag an anderen
Haushaltsstellen zu ersparen. Der Eingriff in die unmittelbare
Aufgabenerfüllung der Ämter sollte damit so gering wie möglich gehalten werden.
Darüber
hinaus wurden Einschränkungen zu den
erteilten Ausnahmeregelungen zu den §§ 16 und 18 GemHVO vorgenommen. Gemäß
Geschäftsanweisung zur Haushaltsdurchführung 2005 durften nur noch 10 % der
erwirtschafteten Mehreinnahmen und 40 % der ersparten Ausgaben in das Folgejahr
übertragen werden.
Der
tatsächlich erzielte Fehlbetrag 2005 in Höhe von 99,0 Mio. EUR gegenüber dem
geplanten Fehlbedarf in Höhe von 147,5 Mio. EUR verdeutlicht, dass die
ergriffenen Maßnahmen neben wesentlichen anderen haushaltsentlastenden Faktoren
zur Verbesserung des Jahresergebnisses beigetragen haben. Die Einspareffekte im
Sachhaushalt der letzten Jahre sind vor allem auf die Motivation der
Budgetverantwortlichen zurückzuführen.
Die
Haushaltsverbesserung insgesamt wurde erzielt durch Mehreinnahmen in Höhe von
35,8 Mio. EUR und Minderausgaben in Höhe von 12,7 Mio. EUR.
Bereits
mit der Berichterstattung per 30.09.2005 wurde nach Analyse des
Haushaltsvollzuges auf die erhebliche Haushaltsverbesserung aufmerksam gemacht.
Zu diesem Zeitpunkt wurde eingeschätzt, dass das strukturelle Defizit mit
voraussichtlich 34,4 Mio. EUR unterschritten wird. Dabei waren die erheblichen
Landeszuweisungen für Hartz IV und aus dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz mit
insgesamt 11,3 Mio. EUR noch nicht
vorhersehbar.
Vorwiegend
basiert die Haushaltsverbesserung 2005 auf einmalige Effekte, so wie die
Gewinnabführung der RVV in Höhe von 13,8 Mio. EUR. Mittelfristig kann auf diesem Wege das
strukturelle Defizit der Hansestadt Rostock nur in geringem Umfang dauerhaft
entlastet werden.
Die
zusätzlichen Einnahmen von 35,8 Mio. EUR wurden insbesondere in folgenden
Positionen erzielt:
Ø der Gewerbesteuer (sehr viele Nachveranlagungen) |
1,6 Mio. EUR |
Ø Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
3,5 Mio. EUR |
Ø Leistungen des Landes in Umsetzung Hartz IV |
8,0 Mio. EUR |
Ø Leistungen des Bundes - Hartz IV |
2,2 Mio. EUR |
Ø Abführungen der RVV (Weisung
des Oberbürgermeisters/einmalig und Erstattungen
aus dem Leistungsvertrag) |
13,8 Mio. EUR |
Ø Konzessionseinnahmen |
1,2 Mio. EUR |
Ø Sozialhilfefinanzierungsgesetz (im Dezember vom Land
beschlossen) |
1,0 Mio. EUR |
Ø Asylbewerberleistungsgesetz |
0,4 Mio. EUR |
Ø Bundestagswahl |
0,2 Mio. EUR |
Ø Schullastenausgleich |
0,4 Mio. EUR |
Ø Rettungsdienst |
0,4 Mio. EUR |
Ø Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung |
0,6 Mio. EUR |
Ø Weiterleitung des Budgetüberschusses |
1,3 Mio. EUR |
Ø Weiterleitung Entgeltüberschuss Rettungsdienst |
0,6 Mio. EUR |
Ø Säumniszuschläge, Stundungszinsen Steuern |
0,2 Mio. EUR |
Diese
zusätzlichen Einnahmen waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2005
unvorhersehbar und konnten somit auch nicht in den Haushaltsplan 2005
eingestellt werden.
Ausgaben
in Höhe von 12,7 Mio. EUR wurden
insbesondere aus folgenden Gründen eingespart:
Neben
der o.g. Haushaltssperre, die zu Minderausgaben in Höhe von 2,0 Mio. EUR
führte, konnten durch die restriktive Stellenbesetzungspolitik des Senators für
Finanzen, Verwaltung und Ordnung Minderausgaben bei Personal von 3,7
Mio. EUR erzielt werden.
Ebenso
konnten durch die restriktive Steuerung der kommunalen Unternehmen die im
Haushaltsplan 2005 veranschlagten Zuweisungen an die RVV in Höhe von 4,5
Mio. EUR erspart werden.
Insbesondere
durch die Mehreinnahmen und den besseren Abschluss des Haushaltsjahres 2004
(bei Redaktionsschluss zum Haushaltsplan 2005 noch nicht bekannt) konnten
Zinsausgaben in Höhe von 7,8 Mio. EUR eingespart werden. Beigetragen
dazu hat auch die günstigere Entwicklung am Geldmarkt, als mit der
Haushaltsplanung 2005 vorausschauend eingeschätzt werden konnte. Aufgrund des
sich zum Jahresende 2005 abzeichnenden verbesserten Abschlusses und des
Umstandes, dass der Haushalt 2006 und das Haushaltssicherungskonzept erst zum
01.02.2006 verabschiedet wurden, konnte das positive Jahresergebnis zum Teil in
die Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2006 einfließen.
Den
vorausgehend erläuterten Minderausgaben stehen Mehrausgaben in Höhe von 5,3
Mio. EUR aus der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB
II in Umsetzung der seit 01.01.2005 wirksamen gewordenen Hartz IV-Gesetze
gegenüber. Die Auswirkungen daraus waren zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung
2005 unbekannt.
Trotz
wachsender Ausgabenbelastungen hält die Stadt am haushaltskonsolidierenden Kurs
fest und hat das strukturelle Defizit nicht weiter anwachsen lassen. Für das
Haushaltsjahr 2006 sind Haushaltssicherungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 13,2
Mio. EUR im Haushaltsplan enthalten. Diese und weitere Maßnahmen sind
gleichfalls Bestandteil der Finanzplanung bis 2009 und exakt dem
Haushaltssicherungskonzept zu entnehmen.
Im
Einzelnen ist das Jahresergebnis 2005 für den Verwaltungshaushalt und
Vermögenshaushalt in den Senatsbereichen dem beiliegenden Bericht zu entnehmen.
Die Umsetzung der erteilten Ausnahmeregelungen zu den §§ 15-19 GemHVO
Mecklenburg-Vorpommern ist ebenfalls im Bericht dargestellt.
Roland
Methling
Anlage