Informationsvorlage - 0035/06-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0035/06-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

20

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

14.06.2006 16:00

17.05.2006

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

 

 

 

beteiligt

Berichterstattung über den Vollzug des Haushaltsplanes 2005

 

 

 

 

 

 

Der Haushaltsplanentwurf 2005 mit den entsprechenden Anlagen wurde vom Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Erlass vom 02.06.2005 unter Auflagen genehmigt.

 

U.a. wurde die Genehmigung des Höchstbetrages der Kassenkredite von 200 Mio. EUR nur unter der Auflage erteilt, noch im laufenden Haushaltsjahr Ausgaben für nicht pflichtige Aufgaben und Maßnahmen um 2,0 Mio. EUR zu reduzieren.

 

Ebenso wurden die  Kredite und Verpflichtungsermächtigungen unter Hinweis auf den Wegfall der finanziellen Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock  nur mit einem Teilbetrag und unter Auflagen genehmigt. Deshalb verfügte der Oberbürgermeister entsprechend § 27 der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Wirkung vom 13.06.2005 eine haushaltswirtschaftliche Sperre für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, wobei sich die vorgeschlagenen gesperrten Maßnahmen mit einer Prioritätenverschiebung durch die Bürgerschaft noch einmal änderten.

 

Mit der Haushaltssperre wurde entsprechend Punkt 7.3 der Geschäftsanweisung zur Durchführung des Haushaltsplanes 2005 gezielt in die Teilbudgets eingegriffen. Gleichzeitig hatten die Budgetverantwortlichen die Entscheidungsfreiheit, die Prioritäten anders zu setzen und den gesperrten Betrag an anderen Haushaltsstellen zu ersparen. Der Eingriff in die unmittelbare Aufgabenerfüllung der Ämter sollte damit so gering wie möglich gehalten werden.

 

Darüber hinaus  wurden Einschränkungen zu den erteilten Ausnahmeregelungen zu den §§ 16 und 18 GemHVO vorgenommen. Gemäß Geschäftsanweisung zur Haushaltsdurchführung 2005 durften nur noch 10 % der erwirtschafteten Mehreinnahmen und 40 % der ersparten Ausgaben in das Folgejahr übertragen werden.

 

Der tatsächlich erzielte Fehlbetrag 2005 in Höhe von 99,0 Mio. EUR gegenüber dem geplanten Fehlbedarf in Höhe von 147,5 Mio. EUR verdeutlicht, dass die ergriffenen Maßnahmen neben wesentlichen anderen haushaltsentlastenden Faktoren zur Verbesserung des Jahresergebnisses beigetragen haben. Die Einspareffekte im Sachhaushalt der letzten Jahre sind vor allem auf die Motivation der Budgetverantwortlichen zurückzuführen.

 

Die Haushaltsverbesserung insgesamt wurde erzielt durch Mehreinnahmen in Höhe von 35,8 Mio. EUR und Minderausgaben in Höhe von 12,7 Mio. EUR.

 

 

 

 

Bereits mit der Berichterstattung per 30.09.2005 wurde nach Analyse des Haushaltsvollzuges auf die erhebliche Haushaltsverbesserung aufmerksam gemacht. Zu diesem Zeitpunkt wurde eingeschätzt, dass das strukturelle Defizit mit voraussichtlich 34,4 Mio. EUR unterschritten wird. Dabei waren die erheblichen Landeszuweisungen für Hartz IV und aus dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz mit insgesamt 11,3 Mio. EUR noch  nicht vorhersehbar.

 

Vorwiegend basiert die Haushaltsverbesserung 2005 auf einmalige Effekte, so wie die Gewinnabführung der RVV in Höhe von 13,8 Mio. EUR.  Mittelfristig kann auf diesem Wege das strukturelle Defizit der Hansestadt Rostock nur in geringem Umfang dauerhaft entlastet werden.

Die zusätzlichen Einnahmen von 35,8 Mio. EUR wurden insbesondere in folgenden Positionen erzielt:

 

Ø      der Gewerbesteuer (sehr viele Nachveranlagungen)

1,6 Mio. EUR

Ø      Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

3,5 Mio. EUR

Ø      Leistungen des Landes in Umsetzung Hartz IV

8,0 Mio. EUR

Ø      Leistungen des Bundes - Hartz IV

2,2 Mio. EUR

Ø      Abführungen der RVV

(Weisung des Oberbürgermeisters/einmalig und

Erstattungen aus dem Leistungsvertrag)

13,8 Mio. EUR

Ø      Konzessionseinnahmen

1,2 Mio. EUR

Ø      Sozialhilfefinanzierungsgesetz (im Dezember vom Land beschlossen)

1,0 Mio. EUR

Ø      Asylbewerberleistungsgesetz

0,4 Mio. EUR

Ø      Bundestagswahl

0,2 Mio. EUR

Ø      Schullastenausgleich

0,4 Mio. EUR

Ø      Rettungsdienst

0,4 Mio. EUR

Ø      Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

0,6 Mio. EUR

Ø      Weiterleitung des Budgetüberschusses

1,3 Mio. EUR

Ø      Weiterleitung Entgeltüberschuss Rettungsdienst

0,6 Mio. EUR

Ø      Säumniszuschläge, Stundungszinsen Steuern

0,2 Mio. EUR

 

Diese zusätzlichen Einnahmen waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2005 unvorhersehbar und konnten somit auch nicht in den Haushaltsplan 2005 eingestellt werden.

 

Ausgaben in Höhe  von 12,7 Mio. EUR wurden insbesondere aus folgenden Gründen eingespart:

 

Neben der o.g. Haushaltssperre, die zu Minderausgaben in Höhe von 2,0 Mio. EUR führte, konnten durch die restriktive Stellenbesetzungspolitik des Senators für Finanzen, Verwaltung und Ordnung Minderausgaben bei Personal von 3,7 Mio. EUR erzielt werden.

 

Ebenso konnten durch die restriktive Steuerung der kommunalen Unternehmen die im Haushaltsplan 2005 veranschlagten Zuweisungen an die RVV in Höhe von 4,5 Mio. EUR erspart werden.

 

Insbesondere durch die Mehreinnahmen und den besseren Abschluss des Haushaltsjahres 2004 (bei Redaktionsschluss zum Haushaltsplan 2005 noch nicht bekannt) konnten Zinsausgaben in Höhe von 7,8 Mio. EUR eingespart werden. Beigetragen dazu hat auch die günstigere Entwicklung am Geldmarkt, als mit der Haushaltsplanung 2005 vorausschauend eingeschätzt werden konnte. Aufgrund des sich zum Jahresende 2005 abzeichnenden verbesserten Abschlusses und des Umstandes, dass der Haushalt 2006 und das Haushaltssicherungskonzept erst zum 01.02.2006 verabschiedet wurden, konnte das positive Jahresergebnis zum Teil in die Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2006 einfließen.

 

Den vorausgehend erläuterten Minderausgaben stehen Mehrausgaben in Höhe von 5,3 Mio. EUR aus der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II in Umsetzung der seit 01.01.2005 wirksamen gewordenen Hartz IV-Gesetze gegenüber. Die Auswirkungen daraus waren zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung 2005 unbekannt.

 

Trotz wachsender Ausgabenbelastungen hält die Stadt am haushaltskonsolidierenden Kurs fest und hat das strukturelle Defizit nicht weiter anwachsen lassen. Für das Haushaltsjahr 2006 sind Haushaltssicherungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 13,2 Mio. EUR im Haushaltsplan enthalten. Diese und weitere Maßnahmen sind gleichfalls Bestandteil der Finanzplanung bis 2009 und exakt dem Haushaltssicherungskonzept zu entnehmen.

 

Im Einzelnen ist das Jahresergebnis 2005 für den Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt in den Senatsbereichen dem beiliegenden Bericht zu entnehmen. Die Umsetzung der erteilten Ausnahmeregelungen zu den §§ 15-19 GemHVO Mecklenburg-Vorpommern ist ebenfalls im Bericht dargestellt.

 

 

 

 

Roland Methling

 

Anlage

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Beschlüsse

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14.06.2006 - Bürgerschaft