Informationsvorlage - 0030/06-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0030/06-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

88

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

10.05.2006 16:00

25.04.2006

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

 

 

 

beteiligt

Errichtung von Solarstromanlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis des Prüfauftrages zu dem Antrag Nr. 0051/06-A Frank Giesen (CDU-Faktion) mit Stellungnahme 0034/06-SN - Errichtung von Solaranlagen

 

 

1. Erläuterungen

 

Das deutsche „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“, in der geläufigen Kurzfassung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau von Energieversorgungsanlagen vorantreiben, die aus sich erneuernden (regenerativen) Quellen gespeist werden, insbesondere aus Wind- und Sonnenenergie. Die Umwandlung von Solarenergie in elektrische Energie findet in einer Photovoltaikanlage (auch Solarstromanlage genannt) statt.

 

In dem EEG wurden auch die Rahmenbedingungen für die Betreibung von Photovoltaikanlagen festgeschrieben. In Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit der Anlage ist die Mindestvergütung pro eingespeister kWh geregelt. Diese Vergütung wird über 20 Jahre zuzüglich dem Jahr der Inbetriebnahme gezahlt.

 

Die Leistungsfähigkeit von Photovoltaikanlagen ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Fläche, der Dachneigung sowie der Dachausrichtung. Abhängig vom Wetter können von Jahr zu Jahr Schwankungen von bis zu 20 % gegenüber dem Vorjahr auftreten. Eine Verschattung von Modulen oder auch nur Teilen von Modulen einer Photovoltaikanlage, z. B. durch Fahnenmasten, Bäume, Nachbarbebauung oder ähnliches kann zu erheblichen Ertragseinbußen führen. Die auszuwählenden Gebäude sollten deshalb eine Mindesthöhe von 8 m, keine Verschattung (auch nicht durch künftigen Bewuchs) und eine Nutzungsdauer von mindestens 20 Jahren haben.

 

Nach Aussagen verschiedener Hersteller von Solarstromanlagen, Installationsunternehmen, Solarzentren, dem STAUN und dem Umweltministerium eignen sich gerade städtische Liegenschaften für die Installation von Photovoltaikanlagen.

 


 

 

2. Konditionen bei der Installation eigener Solarstromanlagen

 

Pro kWpeak (Kilowatt peak) installierter Leistung einer Anlage lässt sich in unserer Region ein jährlicher mittlerer Energieertrag von ca. 800 kWh erwarten. Wieviel kWpeak eine Anlage hat, hängt in erster Linie von der zur Verfügung stehenden Dachfläche ab.

 

Die Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde in ein Betreibernetz beträgt im Jahr 2006:

            ● bei Dachflächen bis      30 kWpeak = 51,80 Cent

            ● bei Dachflächen bis    100 kWpeak = 49,28 Cent

            ● bei Dachflächen über 100 kWpeak =  48,74 Cent

 

Die Vergütung erfolgt anteilig: Bei einer Anlage mit einer Spitzenleistung von 40 kWpeak wird für 30 kWpeak eine Vergütung von 51,80 Cent/kWh gezahlt, für die restlichen 10 kWpeak werden 49,28 Cent/kWh gezahlt.

 

Für jedes Jahr, das die Anlage später in Betrieb genommen wird, reduziert sich die Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde um 5,0 %.

 

Auf der Medizinischen Schule Lichtenhagen könnte eine Anlage mit einer Leistungsfähigkeit von 25,6 kWpeak installiert werden. Diese liefert jährlich einen Ertrag von ca. 20.480 kWh. Bei einem Einspeiseerlös von 51,80 Cent/kWh wären das 10.608,64 €/Jahr.

 

Die Investitionskosten für eine 25,6 kWpeak belaufen sich nach Recherchen des Eigenbetriebes KOE auf ca. 135.000 Euro. Die Anlage hätte sich damit nach ca. 13 Jahren amortisiert. Da von Seiten des Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern für die Errichtung von solchen Solarstromanlagen Fördermittel von bis zu 40 % der Investitionssumme für kommunale Betreiber bzw. bis zu ca. 20 % für private Betreiber in Aussicht gestellt wurden, lässt sich dieses Ergebnis noch deutlich verbessern. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Anlage über einen Zeitraum von 20 Jahren steuerlich abzusetzen. Bei Errichtung einer größeren Anzahl von Solaranlagen lässt sich die Investitionssumme auf Grund besserer Konditionen sicherlich noch deutlich reduzieren.

 

Für die Betreibung der Solarstromanlage wird Personal für die Überwachung, Reinigung, Wartung und Instandhaltung benötigt. Eine Quantifizierung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

Photovoltaikanlagen können eine Laufzeit von bis zu 40 Jahren haben. Die Hersteller gewähren allerdings nur eine Leistungsgarantie von bis zu 25 Jahren auf mindestens 80 % der Nennleistung. Nach 40 Jahren Laufzeit sollen diese Anlagen ca. 60 % ihrer ursprünglichen Leistungsfähigkeit besitzen.

 

Es ist anzunehmen, dass der Wartungs- und Reparaturaufwand mit zunehmendem Alter der Anlage steigt. Nach Aussagen verschiedener Hersteller ist es sinnvoll, von ca. 1 % des jährlichen Einspeiseerlöses Rückstellungen für Wartung und Instandhaltung zu bilden.

 

Über die Höhe der Entsorgungskosten einer solchen Anlage liegen dem KOE noch keine Angaben vor. Auf jeden Fall beeinflussen alle diese Faktoren das Ergebnis negativ.

 

Da die geförderte Vergütung nach 20 Jahren wegfällt, hängt die Rentabilität der Anlage über eine Laufzeit von 20 Jahren hinaus in erster Linie von dem in 20 Jahren gültigen Energiepreis ab. Bei dem derzeitigen Energiepreis wäre eine Betreibung über das 20. Jahr hinaus wahrscheinlich nicht sinnvoll.


 

 

3. Konditionen bei Vermietung von Dachflächen städtischer Liegenschaften an private
     Betreiber

 

Hierzu ist derzeit keine konkrete Aussage möglich, da diesbezügliche Angaben nicht zur Verfügung stehen.

 

Bei Vermietung der Dachflächen von städtischen Liegenschaften ist dem zukünftigen Betreiber die Nutzung von mindestens 20 Jahren zu gewährleisten. Das erfordert die Eintragung einer entsprechenden Last ins Grundbuch. Damit ist für den Betreiber gewährleistet, dass seine Ansprüche bei Eigentümerwechsel erhalten bleiben.

 

4. Zusammenfassung

 

Bei Betreibung eigener Solarstromanlagen benötigt die Hansestadt Rostock erhebliche finanzielle Mittel zur Tätigung der erforderlichen Investitionen. Bei Bereitstellung der Dachflächen von 40 Schulen von der Größenordnung der Medizinischen Schule in Lichtenhagen würden Investitionsmittel in Höhe von 5,4 Mio € benötigt. Über die tatsächliche Höhe einer Förderung müsste mit dem Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern verhandelt werden. Selbst bei einer 40 %igen Förderung müssten 3,24 Mio € Eigenanteil aufgebracht werden. Das ist im laufenden Haushalt nicht mehr möglich und auch für die kommenden Haushalte fraglich.

 

Für die Betreibung inklusive Überwachung, Wartung und Instandhaltung ist Personal in derzeit nicht quantifizierbarer Größenordnung erforderlich.

 

Da auf Grund der angespannten Haushaltslage der Hansestadt Rostock kurzfristig keine finanziellen Mittel für die benötigten Investitionen bereit gestellt werden können und sich außerdem für jedes Jahr, das die Anlage später in Betrieb genommen wird, die Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde um 5,0 % reduziert, erscheint eine Vermietung der Dachflächen als die wirtschaftlichere Lösung.

 

Die Vermietung von Flächen auf städtischen Gebäuden hat den Vorteil, dass keine eigenen Investitionsmittel benötigt werden und die Hansestadt Rostock von den Faktoren, die das Ergebnis der Betreibung von Solarstromamlagen negativ beeinflussen, nicht berührt wird. Es stehen gesicherte Mieteinnahmen zur Verfügung.

 

Wenn Klarheit darüber besteht, von welchen Gebäuden die Dachflächen für mindestens 20 Jahre zur Verfügung gestellt werden können, ist eine nationale Ausschreibung vorzunehmen. Im Rahmen eines Wettbewerbs könnte bei Vorgabe eines Mindestmietpreises ein möglichst gutes Ergebnis für die Hansestadt erzielt werden.

 

Als monatlicher Mindestmietpreis sind 25 % der Vergütung der jährlich eingespeisten Kilowattstunden dividiert durch 12 vorzugeben. Der monatliche Mietertrag wird jeweils für ein Jahr als Abschlag festgelegt. Im ersten Monat des Folgejahres wird die Differenz auf Grund des korrekten Nachweises der eingespeisten kWh ausgeglichen. Gleichzeitig wird der Abschlag für das neue Jahr festgelegt.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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10.05.2006 - Bürgerschaft