Informationsvorlage - 0030/06-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung von Solarstromanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.05.2006
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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10.05.2006
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Datum |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Gegenstand |
federführend |
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beteiligt |
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Errichtung
von Solarstromanlagen |
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Ergebnis des Prüfauftrages
zu dem Antrag Nr. 0051/06-A Frank Giesen (CDU-Faktion) mit Stellungnahme
0034/06-SN - Errichtung von Solaranlagen
1.
Erläuterungen
Das
deutsche „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“, in der
geläufigen Kurzfassung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau
von Energieversorgungsanlagen vorantreiben, die aus sich erneuernden
(regenerativen) Quellen gespeist werden, insbesondere aus Wind- und
Sonnenenergie. Die Umwandlung von Solarenergie in elektrische Energie findet in
einer Photovoltaikanlage (auch Solarstromanlage genannt) statt.
In dem EEG wurden auch die Rahmenbedingungen für die Betreibung von Photovoltaikanlagen festgeschrieben. In Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit der Anlage ist die Mindestvergütung pro eingespeister kWh geregelt. Diese Vergütung wird über 20 Jahre zuzüglich dem Jahr der Inbetriebnahme gezahlt.
Die Leistungsfähigkeit von Photovoltaikanlagen ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Fläche, der Dachneigung sowie der Dachausrichtung. Abhängig vom Wetter können von Jahr zu Jahr Schwankungen von bis zu 20 % gegenüber dem Vorjahr auftreten. Eine Verschattung von Modulen oder auch nur Teilen von Modulen einer Photovoltaikanlage, z. B. durch Fahnenmasten, Bäume, Nachbarbebauung oder ähnliches kann zu erheblichen Ertragseinbußen führen. Die auszuwählenden Gebäude sollten deshalb eine Mindesthöhe von 8 m, keine Verschattung (auch nicht durch künftigen Bewuchs) und eine Nutzungsdauer von mindestens 20 Jahren haben.
Nach Aussagen verschiedener Hersteller von Solarstromanlagen, Installationsunternehmen, Solarzentren, dem STAUN und dem Umweltministerium eignen sich gerade städtische Liegenschaften für die Installation von Photovoltaikanlagen.
2.
Konditionen bei der Installation eigener Solarstromanlagen
Pro
kWpeak (Kilowatt peak) installierter Leistung einer Anlage lässt
sich in unserer Region ein jährlicher mittlerer Energieertrag von ca. 800 kWh
erwarten. Wieviel kWpeak eine Anlage hat, hängt in erster Linie von
der zur Verfügung stehenden Dachfläche ab.
Die
Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde in ein Betreibernetz beträgt im Jahr
2006:
● bei Dachflächen bis 30 kWpeak = 51,80 Cent
● bei Dachflächen bis 100 kWpeak = 49,28 Cent
● bei Dachflächen über 100 kWpeak
= 48,74 Cent
Die
Vergütung erfolgt anteilig: Bei einer Anlage mit einer Spitzenleistung von 40
kWpeak wird für 30 kWpeak eine Vergütung von 51,80
Cent/kWh gezahlt, für die restlichen 10 kWpeak werden
49,28 Cent/kWh gezahlt.
Für
jedes Jahr, das die Anlage später in Betrieb genommen wird, reduziert sich die
Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde um 5,0 %.
Auf
der Medizinischen Schule Lichtenhagen könnte eine Anlage mit einer
Leistungsfähigkeit von 25,6 kWpeak installiert werden. Diese liefert
jährlich einen Ertrag von ca. 20.480 kWh. Bei einem Einspeiseerlös von 51,80
Cent/kWh wären das 10.608,64 €/Jahr.
Die
Investitionskosten für eine 25,6 kWpeak belaufen sich nach
Recherchen des Eigenbetriebes KOE auf ca. 135.000 Euro. Die Anlage hätte sich
damit nach ca. 13 Jahren amortisiert. Da von Seiten des Umweltministeriums
Mecklenburg-Vorpommern für die Errichtung von solchen Solarstromanlagen
Fördermittel von bis zu 40 % der Investitionssumme für kommunale Betreiber bzw.
bis zu ca. 20 % für private Betreiber in Aussicht gestellt wurden, lässt sich
dieses Ergebnis noch deutlich verbessern. Außerdem besteht die Möglichkeit, die
Anlage über einen Zeitraum von 20 Jahren steuerlich abzusetzen. Bei Errichtung
einer größeren Anzahl von Solaranlagen lässt sich die Investitionssumme auf
Grund besserer Konditionen sicherlich noch deutlich reduzieren.
Für
die Betreibung der Solarstromanlage wird Personal für die Überwachung,
Reinigung, Wartung und Instandhaltung benötigt. Eine Quantifizierung kann zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.
Photovoltaikanlagen
können eine Laufzeit von bis zu 40 Jahren haben. Die Hersteller gewähren
allerdings nur eine Leistungsgarantie von bis zu 25 Jahren auf mindestens 80 %
der Nennleistung. Nach 40 Jahren Laufzeit sollen diese Anlagen ca. 60 % ihrer
ursprünglichen Leistungsfähigkeit besitzen.
Es
ist anzunehmen, dass der Wartungs- und Reparaturaufwand mit zunehmendem Alter
der Anlage steigt. Nach Aussagen verschiedener Hersteller ist es sinnvoll, von
ca. 1 % des jährlichen Einspeiseerlöses Rückstellungen für Wartung und
Instandhaltung zu bilden.
Über
die Höhe der Entsorgungskosten einer solchen Anlage liegen dem KOE noch keine
Angaben vor. Auf jeden Fall beeinflussen alle diese Faktoren das Ergebnis
negativ.
Da
die geförderte Vergütung nach 20 Jahren wegfällt, hängt die Rentabilität der
Anlage über eine Laufzeit von 20 Jahren hinaus in erster Linie von dem in 20
Jahren gültigen Energiepreis ab. Bei dem derzeitigen Energiepreis wäre eine
Betreibung über das 20. Jahr hinaus wahrscheinlich nicht sinnvoll.
3.
Konditionen bei Vermietung von Dachflächen städtischer Liegenschaften an
private
Betreiber
Hierzu
ist derzeit keine konkrete Aussage möglich, da diesbezügliche Angaben nicht zur
Verfügung stehen.
Bei
Vermietung der Dachflächen von städtischen Liegenschaften ist dem zukünftigen
Betreiber die Nutzung von mindestens 20 Jahren zu gewährleisten. Das erfordert
die Eintragung einer entsprechenden Last ins Grundbuch. Damit ist für den
Betreiber gewährleistet, dass seine Ansprüche bei Eigentümerwechsel erhalten
bleiben.
4. Zusammenfassung
Bei
Betreibung eigener Solarstromanlagen benötigt die Hansestadt Rostock erhebliche
finanzielle Mittel zur Tätigung der erforderlichen Investitionen. Bei
Bereitstellung der Dachflächen von 40 Schulen von der Größenordnung der
Medizinischen Schule in Lichtenhagen würden Investitionsmittel in Höhe von 5,4
Mio € benötigt. Über die tatsächliche Höhe einer Förderung müsste mit
dem Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern verhandelt werden. Selbst bei
einer 40 %igen Förderung müssten 3,24 Mio € Eigenanteil aufgebracht
werden. Das ist im laufenden Haushalt nicht mehr möglich und auch für die
kommenden Haushalte fraglich.
Für
die Betreibung inklusive Überwachung, Wartung und Instandhaltung ist Personal
in derzeit nicht quantifizierbarer Größenordnung erforderlich.
Da
auf Grund der angespannten Haushaltslage der Hansestadt Rostock kurzfristig
keine finanziellen Mittel für die benötigten Investitionen bereit gestellt
werden können und sich außerdem für jedes Jahr, das die Anlage später in
Betrieb genommen wird, die Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde um 5,0 %
reduziert, erscheint eine Vermietung der Dachflächen als die wirtschaftlichere
Lösung.
Die
Vermietung von Flächen auf städtischen Gebäuden hat den Vorteil, dass keine
eigenen Investitionsmittel benötigt werden und die Hansestadt Rostock von den
Faktoren, die das Ergebnis der Betreibung von Solarstromamlagen negativ
beeinflussen, nicht berührt wird. Es stehen gesicherte Mieteinnahmen zur Verfügung.
Wenn
Klarheit darüber besteht, von welchen Gebäuden die Dachflächen für mindestens
20 Jahre zur Verfügung gestellt werden können, ist eine nationale Ausschreibung
vorzunehmen. Im Rahmen eines Wettbewerbs könnte bei Vorgabe eines
Mindestmietpreises ein möglichst gutes Ergebnis für die Hansestadt erzielt
werden.
Als
monatlicher Mindestmietpreis sind 25 % der Vergütung der jährlich
eingespeisten Kilowattstunden dividiert durch 12 vorzugeben. Der monatliche
Mietertrag wird jeweils für ein Jahr als Abschlag festgelegt. Im ersten Monat
des Folgejahres wird die Differenz auf Grund des korrekten Nachweises der
eingespeisten kWh ausgeglichen. Gleichzeitig wird der Abschlag für das neue
Jahr festgelegt.
Roland
Methling