Informationsvorlage - 0027/06-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0027/06-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

10,25

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Hauptausschuss

16.05.2006 17:00

25.04.2006

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

 

 

 

beteiligt

Wahrnehmung der Aufgaben des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen durch die Hansestadt Rostock

 

 

 

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem Erlass der siebenten Landesverordnung zur Konzentration der Aufgaben von Ämtern zur Reglegung offener Vermögensfragen vom 26. Mai 2000 verfügt, dass die Aufgaben des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen (ARoV) für den Landkreis Bad Doberan durch die Hansestadt Rostock mit Wirkung vom
1. Juli 2000 wahrgenommen werden. Die Abordnung von nominell neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Bad Doberan nach Rostock erfolgte ab 1. Juli 2000 zunächst befristet für zwei Jahre bis zum 30. Juni 2002 und zwischenzeitlich mit der Verlängerung befristet vom
1. Juli 2002 bis 30. Juni 2004 und darüber hinaus weiterhin befristet vom 1. Juli 2004 bis 30. Juni 2006. Zurzeit arbeiten noch vier Mitarbeiterinnen von Bad Doberan bis zum 30. Juni 2006 auf Abordnungsbasis im Amt zur Regelungen offener Vermögensfragen der Hansestadt Rostock. Nach der Einschätzung des Landesamtes zur Reglung offener Vermögensfragen Mecklenburg-Vorpommern, sind die vom ARoV der Hansestadt Rostock noch zu erledigenden Aufgaben etwa bis zum 30. November 2007 bzw. bis zur endgültigen Schließung des Amtes in Rostock (Jahresende 2007) abgearbeitet. Die weitere Abordnung der vier tätigen Mitarbeiterinnen wird daher als zweckdienlich erachtet.

 

Aus diesem Grund werden die Abordnungen für die Mitarbeiterinnen aus dem Landkreis Bad Doberan vom 1. Juli 2006 bis zum 30. November 2007 bzw. bis zur endgültigen Schließung des ARoV Rostock verlängert.

 

Im ARoV Rostock werden für die Hansestadt Rostock und die Kreise Bad Doberan und Güstrow für belegenes Grundvermögen sowie bewegliches und geldwertes Vermögen vorrangig folgende Aufgaben wahrgenommen:

 

-          Bearbeitung und Entscheidung der noch vorhandenen Anträge auf Rückübertragung von Vermögenswerten nach dem Vermögensgesetz einschließlich der Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes, insbesondere der konkreten Bestimmung des enteigneten Vermögenswertes und seiner Zuordnung;

-          Erteilung von Auskünften zu Restitutionsanträgen;

-          Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen auf Entschädigung von Vermögenswerten nach dem Entschädigungsgesetz einschließlich der Ermittlung der Grundlagen der Bemessung der Entschädigung, Anrechnung gewährten Lastenausgleiches, Berechnung der Degression und Veranlassung der Entschädigung in Geld;

-          Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen auf Ausgleichsleistungen bei entschädigungsloser Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage nach dem Ausgleichsleistungsgesetz;

-          Entscheidung über die Rückgabe beweglicher Sachen, insbesondere von Kulturgut aus dem in der SBZ-Zeit verlorenen Vermögen;

 

 

 

-          Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen zu stecken gebliebenen Entschädigungen nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz

 

Durch die Zusammenlegung des ARoV des Landkreises Bad Doberan und des ARoV des Landkreises Güstrow mit dem ARoV der Hansestadt Rostock sind gegenwärtig vier Mitarbeiterinnen vom Landkreis Bad Doberan, fünf Mitarbeiterinnen vom Landkreis Güstrow und sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hansestadt Rostock im zentralen Amt in der Hansestadt Rostock tätig.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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16.05.2006 - Hauptausschuss