Informationsvorlage - 0010/06-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0010/06-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

51

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

05.04.2006 16:00

21.02.2006

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Jugendhilfeausschuss

21.03.2006 16:15

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

V, gez. Dr. Nitzsche

 

 

beteiligt

Bilanzierung der "Ziele des Jugendamtes 2000 bis 2005"

 

 

 

 

 

 

 

 

Die in der Anlage aufgeführte Bilanzierung der Ziele des Jugendamtes 2000 bis 2005 enthält eine zusammenfassende Einschätzung zur Zielerreichung aus Sicht der Verwaltung des Jugendamtes und des Jugendhilfeausschusses auf der Grundlage des Zielepapiers 2000 bis 2005.

 

Die Bilanzierung erfolgte in folgenden Schritten:

 

-          Erarbeitung eines Entwurfes zur Bilanzierung der Zielerreichung durch eine Arbeitsgruppe des Unterausschusses Jugendhilfeplanung im Herbst 2005

-          Diskussion dieses Entwurfes im gemeinsamen Workshop von Verwaltung des Jugendamtes und Jugendhilfeausschuss im Dezember 2005

-          Einarbeitung der Veränderungsvorschläge und Erstellen einer veränderten Fassung durch die Verwaltung des Jugendamtes

-          Verabschiedung der vorliegenden Bilanzierung im Unterausschuss Jugendhilfeplanung.

 

Die Bilanzierung der Zielerreichung wurde in einem offenen Dialog zwischen Politik, Verwaltung und freien Trägern der Jugendhilfe vorgenommen. Sie gibt Anregungen und Anknüpfungspunkte zur Weiterentwicklung der Zielorientierung für die Kinder- und Jugendhilfe der kommenden Jahre in der Hansestadt Rostock. Eine wesentliche Erfahrung besteht darin, dass künftig anstelle von produkt- bzw. themenfeldbezogenen Fachbereichszielen jugendpolitische Ziele in Form strategischer Grobziele entwickelt werden. In diesem Prozess befinden sich derzeit Verwaltung des Jugendamtes und Jugendhilfeausschuss.

 

Es ist geplant, der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die strategischen Grobziele des Jugendamtes 2006 bis 2010 im Frühjahr 2006 vorzulegen.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

Anlagen

 

 

Anlagen zur Informationsvorlage 0010/06-IV

 

 

Bilanzierung „Ziele des Jugendamtes 2000 bis 2005“

 

 

Für die Realisierung der grundlegenden Zielstellung, dass sich Jugendhilfe als sozialer Dienstleister versteht und Leistungsangebote bürgernah und sozialraumorientiert erbringt, wurden die strukturellen und inhaltlich konzeptionellen Voraussetzungen teilweise geschaffen. Hervorzuheben sind hier:

 

·                     die Erarbeitung eines Konzeptes für dezentrale Sozialrathäuser und eine Verortung der behördlichen Leistungsorganisation im Bereich der erzieherischen Hilfen durch 4 Regionalteams und

·                     die Entwicklung eines Konzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren im Bereich der sozialen Infrastruktur

·                     dezentrale Organisation der Familienbildung des sozialen Integrationsdienstes

·                     dezentrale Organisation der Hilfen zur Erziehung.

 

 

Die Strukturen für eine kooperative und partnerschaftliche Zusammenarbeit des Jugendamtes mit den Trägern der freien Jugendhilfe sind geschaffen. Eine Kooperation zwischen den freien Trägern und zwischen Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe entwickelt sich. Als positives Beispiel ist der Prozess des Abschlusses wirkungsorientierter Leistungsvereinbarungen mit einzelnen Trägern der erzieherischen Hilfen zu nennen.

 

Die Verantwortungsgemeinschaft zwischen Jugend, Kultur und Sozialem wird als noch nicht ausreichend eingeschätzt. Der Abgleich bei der Konzeptentwicklung zu den Stadtteil- und Begegnungszentren wurde als nicht ausreichend erlebt. Stadtverwaltungsintern hat sich insbesondere mit dem Sozialamt eine gute Zusammenarbeit entwickelt. Mehr Gemeinsamkeit wünscht sich das Jugendamt in der Zusammenarbeit mit dem Bereich Gesundheit. Die Kooperation mit der Schule hat an Qualität gewonnen. Dabei spielen die organisierten Fachveranstaltungen und gemeinsamen Projekte eine wesentliche Rolle. Generell ist allerdings ein deutlich stärkeres Einbringen der Institution Schule notwendig.

 

Die Chancen, die in einer sozialräumlichen Organisation liegen, können aufgrund des Vorhandenseins der strukturellen Voraussetzungen für eine gelingende Kooperation auch durch Träger, die über den Sozialraum hinaus tätig sind, noch besser genutzt werden.

 

Zur Ausgestaltung der Prinzipien Lebensweltorientierung, Partizipation und Ganzheitlichkeit gibt es in der Hansestadt Rostock vielfältige Erfahrungen, beispielsweise im Rahmen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. In der Zukunft kommt es darauf an, Möglichkeiten der Partizipation weiter zu systematisieren und institutionell abzusichern. Mit der Umsetzung des Konzeptes „Kinderversammlungen“ wird z.B. eine konkrete stadtteilbezogene Einbeziehung von Kindern in Planungs- und Entscheidungsprozesse realisiert.

 

Weitere Impulse für eine ganzheitliche und lebensweltorientierte Herangehensweise unter Berücksichtigung des Prinzips der Beteiligung von Menschen in unserer Stadt werden vom neu gegründeten „Lokalen Bündnis für Familien“ erwartet.

 

 

Die Rechtsansprüche der Bürgerinnen und Bürger wurden unter Beibehaltung eines breiten pluralistischen Trägerspektrums in der Hansestadt Rostock weiter ohne Abstriche realisiert. Ein Abgleich mit bestehenden Angeboten im sozialen und kulturellen Bereich erfolgte insbesondere bei der Entwicklung des Konzeptes für „Stadtteil- und Begegnungszentren". An dem Thema Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der Leistungsangebote wird gearbeitet. Über die Effektivität und Effizienz der Leistungen vor Ort wissen wir generell zu wenig.

 

Im Sinne des formulierten Selbstverständnisses ist der Jugendhilfeausschuss noch auf dem Findungsweg zum zentralen Steuerungsorgan der Jugendhilfe. Der Dialog zwischen Politik, Verwaltung und freien Trägern der Jugendhilfe wird nicht ausreichend genug geführt. Perspektivisch sollte es insbesondere darum gehen, Planungs- und Haushaltsthemen unter inhaltlichen und strategischen Gesichtspunkten zu diskutieren und auf der Grundlage der Festlegung von Messgrößen zur Zielerreichung Indikatoren zur Auswertung festzulegen. So kann eine Umorientierung der Jugendhilfeplanung zur Outputorientierung erfolgen.

 

Die Orientierung: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Trägers verstehen sich als Dienstleister für die Bürger ist Bestandteil des Leitbildes des Jugendamtes und somit Führungsgrundlage für die Arbeit im Jugendamt. Im Rahmen einer Plakataktion soll das Bewusstsein geschärft werden, dass Rückmeldungen der Besucherinnen und Besucher des Jugendamtes (Lob und Beschwerde) wertvolle Anregung sein können zur Optimierung von Geschäftsprozessen und zur Umsetzung des Rollenverständnisses als Dienstleister. Dabei ist auszuwerten, wie wirkungsvoll die Plakataktion ist.

 

Die formulierten Hauptziele waren Grundlage für die Gestaltung von Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock in den Jahren 2000 bis 2005 und sind weiterhin aktuell. So sind die grundlegenden Ziele in die Ergebnisse von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, die sich mit Mindeststandard für einzelne Leistungsbereiche auseindersetzten, eingeflossen. Zur Ausgestaltung des Verhältnisses von Prävention und Intervention muss künftig der Herstellung von Wirkungszusammenhängen zwischen Leistungsangeboten und der Messbarkeit von Effektivität und Effizienz noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.

 

Im Rahmen von Jugendhilfeplanung wurden weiterhin stadtbereichsbezogene und zielgruppenorientierte Angebote vorgehalten und entwickelt, wobei die Proaktivität als noch nicht ausreichend wahrgenommen wird. Eine wichtige und bewährte Grundlage dafür stellte der Beschluss des Jugendhilfeausschusses 2002 zur Struktur des Jugendhilfeplanungsprozesses dar. In der Zukunft geht es darum, dass sich einzelne Leistungsangebote aber auch die verschiedenen Formen der Tätigkeit der Planungsgremien stärker etablieren.

 

In den vergangenen Jahren ist es gelungen, die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit weiter sozialräumlich zu verankern und Jugendarbeit auch als Bildungsarbeit zu verstehen. Bezogen auf die Möglichkeit der Selbstbestimmung wurden Projekte der Selbstverwaltung von Jugendtreffs durch Jugendliche vom Jugendamt gefördert und fachlich unterstützt. Eine Reserve wird darin gesehen, diesen Prozess noch systematischer und zielgenauer zu steuern.

 

Im Tätigkeitsfeld der Jugendsozialarbeit gab es in den vergangenen Jahren strukturelle Veränderungen. So konnte im Bereich der Jugendberufshilfe die eher unübersichtliche Struktur neu geordnet werden. Beachtet werden muss dabei allerdings, dass der Zugang für Jugendliche nicht eingeschränkt werden darf. Schulsozialarbeit ist stärker mit anderen Handlungsfeldern verknüpft worden. An den Schnittstellen gilt es weiterhin intensiv zu arbeiten, so dass Wirkungen effektiv und effizient werden.

 

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist integrierter Bestandteil der Konzepte der gesamten Jugendhilfearbeit.

 

Für die Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie wurde die Zuständigkeit der Träger von Angeboten der Familienbildung entsprechend der Struktur der Hansestadt dezentralisiert. In diesem Arbeitsbereich geht es künftig darum, weitere „Geh-Strukturen“ zu entwickeln und alle Möglichkeiten des Sozialraums (Schulen, Kitas, andere Einrichtungen etc.) noch mehr zu nutzen.

 

Zur bedarfsgerechten Versorgung mit Leistungen  der Beratung und Unterstützung von Familien wird gegenwärtig daran gearbeitet, das Netz der Erziehungsberatung in der Hansestadt Rostock auszubauen.

 

 

Die Zahl Hilfeleistungen außerhalb der Familie ist in der Stadt in den letzten Jahren leicht gesunken, aber insgesamt sehr hoch bezogen auf die Anzahl von 1.000 Kindern und Jugendlichen der Altersgruppe 0 bis unter 21 Jahre. Hilfen außerhalb der Familie dauern häufig sehr lange an. Im Zeitraum 2000 bis 2005 ist es nicht entscheidend gelungen, die Anzahl stationärer Hilfen zur Erziehung außerhalb des größeren Umfeldes der Hansestadt zu reduzieren. Eine leichte Erhöhung der Anzahl der Pflegeverhältnisse in der Hansestadt Rostock ist auf eine professionell geführte Kampagne zur Werbung von Pflegeeltern zurück zu führen.

 

Im Bereich der ambulanten Hilfeleistungen wurden in der Stadt die Voraussetzungen für eine sozialraumbezogene Struktur geschaffen. Künftig sollen neuen Finanzierungsformen entwickelt werden, die mehr Flexibilität und eine bessere Effektivität zulassen. Inhaltlich wird eine Intensivierung der Wirkungsorientierung und damit einher ein Paradigmenwechsel angestrebt.

 

Für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengericht gibt es klare Regelungen, die sich in der Praxis bewährten. Im Bereich der Amtsvormundschaften erfolgt gegenwärtig eine „Umsteuerung“. Hier soll künftig generell geprüft werden, ob stärker Einzelvormundschaften geführt werden. Das Aufgabengebiet der Jugendgerichtshilfe ist strukturell mit der Bereichssozialarbeit verknüpft worden.

 

Vertretung und Sicherung finanzieller und rechtlicher Ansprüche

Die Vertretung und Sicherung finanzieller und rechtlicher Ansprüche für Kinder und Jugendliche erfolgt u.a. in den Fachteams Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsrecht. Hier wurden in der Vergangenheit die Voraussetzungen für eine sozialräumlich organisierte Herangehensweise geschaffen. Die Zusammenarbeit der beiden  Bereiche hat sich weiterentwickelt und Verfahrensweisen wurden optimiert (z.B. Führen gemeinsamer Beratungsgespräche mit Sorgeberechtigten).

 

Im Bereich der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege konnte ein bedarfsgerechtes Angebot weiterhin gesichert werden. Eine stadtbereichsbezogene Planung an Betreuungsplätzen im engen Zusammenwirken mit den freien Trägern der Tagesbetreuung hat sich bewährt. Die Anzahl an Betreuungsvereinbarungen im Rahmen der Tagespflege hat weiter zugenommen. Das neue Tagesausbaubetreuungsgesetz (TAG) leistet dazu einen wesentlichen Beitrag. Die durch das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) aufgetretenen Fragen und Probleme waren durch das Jugendamt allein nicht steuerbar. Aufgrund der vorgesehenen Finanzausstattung ist mit einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die Kommune und die Eltern zu rechnen.

 

In Auswertung der Arbeit mit produktbezogenen Fachbereichszielen kann konstatiert werden, dass diese die Ganzheitlichkeit der Jugendhilfe nicht ausreichend darstellen. Daher sollen künftig eher jugendpolitische Ziele formuliert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ziele der Arbeit des Jugendamtes in den Jahren 2001 bis 2005                                                   

 

 

Gliederung:

 

1.         Grundsätze der Arbeit des Jugendamtes

2.         Selbstverständnis

3.         Ziele für die Tätigkeit der Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock

3.1.      Hauptziele

3.2.      Produktbezogene Fachbereichsziele

 

 

Die Ziele des Jugendamtes stellen eine Konkretisierung und Schwerpunktsetzung der gesetzlichen Aufgabenstellung nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) für die Tätigkeit der Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock im Zeitraum 2001 bis 2005 dar.

Sie geben als Leitziele eine Orientierung für die Ausrichtung der Jugendhilfeleistungen und sind unter Berücksichtigung der Bedingungen in der Hansestadt Rostock sowie des von der Bürgerschaft beschlossenen Rahmenplanes „Jugend hat Vorfahrt“ entstanden.

 

 

1. Grundsätze der Arbeit des Jugendamtes

 

Jugendhilfe versteht sich als sozialer Dienstleister. Im Mittelpunkt der Leistungen öffentlicher und freier Jugendhilfe stehen die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie ihre Subjektposition. Leistungsangebote sollen bürgernah und sozialraumorientiert, insbesondere dezentral realisiert werden.

 

Die Gewährleistung der Leistungsverpflichtungen nach dem SGB VIII an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Gesamtverantwortung/Planungsverantwortung) kann nur in  kooperativer und partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe umgesetzt werden. Im Interesse des Ausbaus von Zukunftsperspektiven für Heranwachsende in der Hansestadt Rostock  wird ein umfassender Dialog mit der Politik geführt. Die Kooperation mit anderen Ämtern und Institutionen,  insbesondere mit den Bereichen Schule, Arbeit, Gesundheit und Soziales, soll intensiviert werden.

 

Jugendhilfeleistungen sollen bedarfsgerecht, zeitgemäß und flexibel auf der Grundlage der Prinzipien Lebensweltorientierung, Partizipation und Ganzheitlichkeit angeboten werden. Partizipation von Kindern, Jugendlichen, Sorgeberechtigten (Er-wachsenen) sowie Familien ist den Prozessen immanent.

 

Um der Bedürfnislage junger Menschen und ihrer Familien gerecht werden zu können, müssen im Rahmen von Jugendhilfe nachfolgende Bedingungen/Faktoren beachtet  werden:

 

a) der gesetzlich definierte Rechtsanspruch der Bürger,

b) die Ausgestaltung der sozialen Infrastruktur sowie Erreichbarkeit der Angebote,

c) das Vorhalten pluralistischer Trägerstrukturen,

d) die  Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der Angebote im Zusammenhang mit der konsequenten Nutzung von Ressourcen (z.B. Immobilien) sowie

e) die Notwendigkeit des  Abgleichs mit bestehenden Hilfenetzen im sozialen und kulturellen Bereich.

 

Transparenz, Verlässlichkeit und Flexibilität prägen das Handeln des öffentlichen und der freien Träger der Jugendhilfe. Effektivität und Effizienz müssen unter Beachtung der Qualität von Leistungen durch das Jugendamt sowie die Träger der freien Jugendhilfe ständig überprüft werden.

 

 

2. Selbstverständnis

 

 

Aufgrund der Zweigliedrigkeit des Jugendamtes werden die Aufgaben durch den Jugendhilfeausschuss und die öffentliche Verwaltung wahrgenommen.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat im Gegensatz zu anderen Ausschüssen ein Beschlussrecht im Rahmen der

 

- in der Satzung geregelten Aufgaben und Zuständigkeiten,

- von der Vertretungskörperschaft gefassten Beschlüsse sowie

- von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel.

 

Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses können durch die Vertretungskörperschaft abgeändert oder außer Kraft gesetzt werden.

 

Als Interessenvertreter für junge Menschen und ihre Familien hat der Jugendhilfeausschuss eine Entscheidungskompetenz zu grundlegenden Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock, insbesondere

 

- in jugendpolitischen Schwerpunktsetzungen zur Weiterentwicklung der Jugend-

hilfe,

- im Prozess der Jugendhilfeplanung sowie

- bei der Förderung der freien Jugendhilfe.

 

Der Jugendhilfeausschuss ist die institutionalisierte Form der Zusammenarbeit von öffentlicher und freier Jugendhilfe. Er übernimmt in enger Kooperation zwischen freien Jugendhilfeträgern, Politik und Verwaltung die Funktion des zentralen Steuerungsorgans für die Jugendhilfe.

 

Der Jugendhilfeausschuss bildet bei Bedarf zu speziellen Themen zeitweilig Arbeitsgruppen. Als ständiges Gremium arbeitet der Unterausschuss Jugendhilfeplanung zu Fragen der Planung von Jugendhilfeleistungen in der Hansestadt Rostock. Er erstattet dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig Bericht über seine Tätigkeit. Die Kompetenz der im Jugendhilfeausschuss vertretenen beratenden Mitglieder wird in die gemeinsame Arbeit mit einbezogen. Zu aktuellen Fragen und Problemen werden Sachverständige sowie Betroffene gehört.

 

Die Umsetzung der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses ist Auftrag für die Verwaltung des Jugendamtes.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe setzen sich mit ihren sozialpädagogischen und verwaltungsrechtlichen Kenntnissen und  Fähigkeiten für eine umfassende Realisierung der  Leistungen und anderen Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz  unter den spezifischen Bedingungen der Hansestadt Rostock ein. Dabei verstehen sie sich als Dienstleister für die Bürger (Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Familien). Sie sind fachliche Berater für Träger der freien Jugendhilfe sowie für den Jugendhilfeausschuss. Neben dem Anspruch, den Leistungscharakter des Kinder- und Jugendhilfegesetzes umzusetzen, obliegt dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe auch die Pflicht, das staatliche Wächteramt für Kinder und Jugendliche auszuüben.

 

Jugendhilfeausschuss und Verwaltung des Jugendamtes üben gemeinsam Kontrolle darüber aus, ob Jugendhilfeleistungen in der Hansestadt Rostock den gesetzlich fixierten Anforderungen gerecht werden.

 

 

 

 

 

3. Ziele für die Tätigkeit der Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock

 

3.1. Hauptziele

 

Als Grundlage für die Entwicklung von Konzepten und für die Erarbeitung von Mindeststandards bezüglich der Jugendhilfeangebote der Hansestadt Rostock werden folgende Ziele formuliert:

 

·       Ziel aller Angebote für Kinder und Jugendliche ist es, junge Menschen darin zu befähigen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ihre Lebensbedürfnisse sichern sowie soziale und individuelle Benachteiligungen abbauen zu können.

 

·       Kinder, Jugendliche und deren Familien erhalten die notwendige und geeignete Hilfe entsprechend des individuellen Bedarfs unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes.

 

·       Das Jugendamt der Hansestadt Rostock verfolgt konsequent das Ziel, Wirkungszusammenhänge zwischen Leistungsangeboten herzustellen, die Abstimmung und Kooperation auf inhaltlicher und struktureller Ebene voranzutreiben und Ressourcen zu bündeln.

 

3.2. Produktbezogene Fachbereichsziele

 

a) Jugendhilfeplanung

 

Ziel im Rahmen von Jugendhilfeplanung ist es, mittelfristige Angebote für junge Menschen und ihre Familien auf der Grundlage vereinbarter fachlicher Standards zu entwickeln, die flexibel bei sich verändernden Bedarfslagen ausgestaltet werden können. Die Umsetzung eines stadtbereichsbezogenen und zielgruppenorientierten Planungsansatzes wird unter aktiver Einbeziehung von freien Trägern der Jugendhilfe sowie Leistungsberechtigten vollzogen. Das Jugendamt der Hansestadt Rostock strebt an, den Planungsprozess hinsichtlich der Transparenz, Informations- und Kommunikationsabläufe sowie bezogen auf Vernetzungs- und Kooperationsbestrebungen von Leistungsangeboten und -anbietern weiter zu qualifizieren.

 

 

b) Kinder- und Jugendarbeit

 

Angebote der Jugendarbeit werden als Feld des sozialen Lernens verstanden und tragen präventiven Charakter. Sie wenden sich an alle Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen der Stadt. Es werden Projekte gefördert, die dem Ziel dienen, jungen Menschen Selbstbestimmung, Mitverantwortung und soziales Engagement zu ermöglichen. Angebote der Jugendarbeit sind geprägt von Freiwilligkeit und Partizipation der jungen Menschen mit Orientierung auf ihre Interessenlagen und dienen der Schaffung eines kinder- und jugendfreundlichen Sozialraumes.

 

 

c) Jugendsozialarbeit

 

Ziel der Jugendsozialarbeit in der Hansestadt  Rostock ist es,  jungen Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen wirksame sozialpädagogische Hilfen anzubieten. Dabei wird die Schwerpunktsetzung in den nächsten Jahren auf die Bereiche Jugendberufshilfe sowie schulbezogene Sozialarbeit  gelegt. Es ist künftig davon auszugehen, dass durch Vernetzung bereits bestehender Hilfestrukturen den individuellen Bedarfen junger Menschen gezielt entsprochen werden kann. Ziel ist die Integration junger Menschen in Ausbildung und Beschäftigung sowie in das gesellschaftliche Leben. Jugendsozialarbeit wendet sich an besondere Zielgruppen unter Beachtung sozialer Brennpunkte.

 

 

 

d) Kinder- und Jugendschutz

 

Ziel ist die Aufklärungsarbeit für junge Menschen sowie Eltern, andere Erziehungsberechtigte und Erwachsene, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, um Heranwachsende vor Gefährdungen zu schützen und bereits eingetretene Schädigungen frühzeitig erkennen zu können. Insbesondere sind auf dem Gebiet der Primärprävention die Angebote stärker auf jüngere Kinder auszurichten (Kindertagesstätten, Schulen) und Themen wie Recht/Unrecht, Gesundheitsgefährdung durch Alkohol und Drogen sowie das Erlernen von Konfliktlösungs-strategien mehr in den Mittelpunkt zu rücken.

 

 

e) Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

 

Im Aufgabenfeld „Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie“ geht es darum, Angebote für Mütter und Väter sowie andere Erziehungsberechtigte vor Ort weiterzuführen, die dazu dienen, dass diese ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie setzt bei der Familie als Ganzes an und versucht, den Lebenszusammenhang zu berücksichtigen. Dabei sind insbesondere präventive Angebote der Familienbildung, Familienberatung sowie Familienfreizeit und -erholung vorzuhalten.

 

 

f) Beratung und Unterstützung von Familien

 

Beratungsinterventionen werden mit der Zielstellung realisiert, dass eine optimale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Möglichkeiten erfolgen kann. Der präventive Ansatz spielt auf der Grundlage eines niederschwelligen Zugangs für Beratungssuchende eine wesentliche Rolle. Dabei wird der Anspruch, möglichst kurze Wartezeiten bei Beratungswünschen durchzusetzen, erfüllt. In Fragen der Ausübung der Personensorge, der Partnerschaft, Trennung und Scheidung soll das Ziel verfolgt werden, Hilfesysteme zu gestalten, die sowohl vorbeugende als auch reaktive Hilfestellung leisten.

 

 

g) Hilfeleistungen außerhalb der Familie  

 

Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses sind nur dann zu gewähren, wenn die Notwendigkeit einer Trennung vom häuslichen Umfeld besteht und vorbeugende Hilfen nicht den erwünschten Erfolg haben. Ziel der Unterbringung ist es, Kind und Familie so weit zu stabilisieren, dass eine schnellstmögliche Rückkehr des Kindes oder Jugendlichen in die Familie möglich wird. Dazu ist Flexibilität in den Betreuungsformen, -inhalten und -methoden entsprechend dem individuellen Betreuungsbedarf erforderlich.

 

Im Aufgabenfeld  „Inobhutnahme“ ist es dringend notwendig, die Aufenthaltsdauer von Kindern und Jugendlichen in den Notdiensten auf kürzere Zeiträume zu beschränken und in dieser Zeit die weiteren Perspektiven der Betroffenen zu klären.

 

 

h) Ambulante Hilfeleistungen

 

In der Hansestadt Rostock sind flexible Angebote vorzuhalten, um im Einzelfall bedarfsgerecht reagieren zu können und für Eltern und ihre Kinder sozialpäda-gogische Arrangements zu schaffen. Ziel dieser Hilfeformen ist, vorhandene Ressourcen der Familie zu mobilisieren und Hilfe zur Selbsthilfe in ihrem Lebensraum anzubieten, damit Kindern und Jugendlichen die Familie als Lebensort erhalten bleiben kann.

 

 

 

i) Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren

 

Von der Jugendgerichtshilfe ist die Beratung und Begleitung junger Menschen vor, während und nach Ermittlungs-/Jugendgerichtsverfahren mit der Zielstellung zu verfolgen, sozialpädagogische Hilfestellung vor Inhaftierung zu setzen. Dabei muss auf straffälliges Verhalten junger Menschen durch Jugendhilfeangebote oder erzieherisch wirkende richterliche Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz jugendgemäß reagiert werden, um Straffälligkeit, Kriminalisierung, Stigmatisierung und Entwicklungsstörungen zu vermindern sowie die Wiedereingliederung junger Menschen in die Gemeinschaft zu fördern.

 

Bei der Mitwirkung im Verfahren des Vormundschafts- und Familiengerichtes ist es Aufgabe, in allen Fällen als Vertreter der Kinder oder Jugendlichen zu wirken.

 

 

j)  Vertretung und Sicherung finanzieller und rechtlicher Ansprüche

 

Ziel der Arbeit ist es, die individuellen Unterhaltsansprüche als materielle Lebensgrundlage für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu realisieren. Es sollen durch Interessenwahrnehmung, sozialpädagogische Begleitung und Vertretung der rechtlichen Ansprüche hinsichtlich der Abstammung, Sorgeerklärung, Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüche sowie Vermögensverwaltung und Sorgerechtsangelegenheiten eindeutige Rechtsverhältnisse herbeigeführt werden. Übergegangene Unterhaltsansprüche (öffentliche Mittel) sind im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten durch eine intensive Kooperation mit anderen Leistungsträgern durchzusetzen und einzuziehen. Leistungen während der Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind bedarfsgerecht und mit Eintritt der Anspruchsvoraussetzungen zu gewähren.

 

 

k) Förderung in Tageseinrichtungen

 

In den Jahren 2001 bis 2005 soll ein bedarfsgerechtes Angebot an Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen vorgehalten werden. Platzkapazitäten werden stadtbereichsbezogen geplant, wobei  eine Träger- und Konzeptvielfalt erhalten wird. Leistungsangebote sollen sich pädagogisch und organisatorisch noch stärker an den Bedürfnissen der Kinder und Familien ausrichten (flexible Öffnungszeiten, plurale Angebote zur Tagesgestaltung). Die Partizipation der Familie muss bei der Erstellung und Fortschreibung der einrichtungsbezogenen Konzeption und deren Umsetzung nachweislich erkennbar sein. Der fachliche Austausch wird trägerübergreifend aktiviert und gefördert. Ergebnisse von Facharbeitsgremien sind öffentlich zu machen und dienen der Orientierung für Interessenten (Broschüren, Flyer).

 

 

l)  Förderung in Tagespflege

 

Für die Förderung von Kindern in Tagespflege ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in möglichst allen Stadtbereichen anzubieten. Dabei soll das Betreuungsangebot zeitlich flexibel auf den Bedarf der Familien eingestellt werden. Um die Qualität der Betreuung zu sichern, werden Vorbereitungskurse und Weiterbildungsangebote organisiert und durchgeführt.

 

 

 

 

 

 

 

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