Informationsvorlage - 0010/06-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bilanzierung der "Ziele des Jugendamtes 2000 bis 2005"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.04.2006
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
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|
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21.03.2006
| |||
●
Erledigt
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Bürgerschaft
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05.04.2006
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Die
in der Anlage aufgeführte Bilanzierung der Ziele des Jugendamtes 2000 bis 2005
enthält eine zusammenfassende Einschätzung zur Zielerreichung aus Sicht der
Verwaltung des Jugendamtes und des Jugendhilfeausschusses auf der Grundlage des
Zielepapiers 2000 bis 2005.
Die
Bilanzierung erfolgte in folgenden Schritten:
-
Erarbeitung eines
Entwurfes zur Bilanzierung der Zielerreichung durch eine Arbeitsgruppe des
Unterausschusses Jugendhilfeplanung im Herbst 2005
-
Diskussion dieses
Entwurfes im gemeinsamen Workshop von Verwaltung des Jugendamtes und
Jugendhilfeausschuss im Dezember 2005
-
Einarbeitung der
Veränderungsvorschläge und Erstellen einer veränderten Fassung durch die
Verwaltung des Jugendamtes
-
Verabschiedung
der vorliegenden Bilanzierung im Unterausschuss Jugendhilfeplanung.
Die
Bilanzierung der Zielerreichung wurde in einem offenen Dialog zwischen Politik,
Verwaltung und freien Trägern der Jugendhilfe vorgenommen. Sie gibt Anregungen
und Anknüpfungspunkte zur Weiterentwicklung der Zielorientierung für die
Kinder- und Jugendhilfe der kommenden Jahre in der Hansestadt Rostock. Eine
wesentliche Erfahrung besteht darin, dass künftig anstelle von produkt- bzw.
themenfeldbezogenen Fachbereichszielen jugendpolitische Ziele in Form
strategischer Grobziele entwickelt werden. In diesem Prozess befinden sich
derzeit Verwaltung des Jugendamtes und Jugendhilfeausschuss.
Es ist geplant, der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die strategischen Grobziele des Jugendamtes 2006 bis 2010 im Frühjahr 2006 vorzulegen.
Roland Methling
Anlagen
Anlagen zur
Informationsvorlage 0010/06-IV
Bilanzierung
„Ziele des Jugendamtes 2000 bis 2005“
Für die Realisierung
der grundlegenden Zielstellung, dass sich Jugendhilfe als sozialer
Dienstleister versteht und Leistungsangebote bürgernah und sozialraumorientiert
erbringt, wurden die strukturellen und inhaltlich
konzeptionellen Voraussetzungen teilweise geschaffen. Hervorzuheben sind hier:
·
die Erarbeitung
eines Konzeptes für dezentrale Sozialrathäuser und eine Verortung der
behördlichen Leistungsorganisation im Bereich der erzieherischen Hilfen durch 4
Regionalteams und
·
die Entwicklung
eines Konzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren im Bereich der sozialen
Infrastruktur
·
dezentrale
Organisation der Familienbildung des sozialen Integrationsdienstes
·
dezentrale
Organisation der Hilfen zur Erziehung.
Die Strukturen für
eine kooperative und partnerschaftliche Zusammenarbeit des Jugendamtes mit
den Trägern der freien Jugendhilfe sind geschaffen. Eine Kooperation
zwischen den freien Trägern und zwischen Jugendamt und freien Trägern der
Jugendhilfe entwickelt sich. Als positives Beispiel ist der Prozess des
Abschlusses wirkungsorientierter Leistungsvereinbarungen mit einzelnen Trägern
der erzieherischen Hilfen zu nennen.
Die
Verantwortungsgemeinschaft zwischen Jugend, Kultur und Sozialem wird als noch nicht
ausreichend eingeschätzt. Der Abgleich bei der Konzeptentwicklung zu den
Stadtteil- und Begegnungszentren wurde als nicht ausreichend erlebt.
Stadtverwaltungsintern hat sich insbesondere mit dem Sozialamt eine gute
Zusammenarbeit entwickelt. Mehr Gemeinsamkeit wünscht sich das Jugendamt in der
Zusammenarbeit mit dem Bereich Gesundheit. Die Kooperation mit der Schule hat
an Qualität gewonnen. Dabei spielen die organisierten Fachveranstaltungen und
gemeinsamen Projekte eine wesentliche Rolle. Generell ist allerdings ein
deutlich stärkeres Einbringen der Institution Schule notwendig.
Die Chancen, die in
einer sozialräumlichen Organisation liegen, können aufgrund des Vorhandenseins
der strukturellen Voraussetzungen für eine gelingende Kooperation auch durch
Träger, die über den Sozialraum hinaus tätig sind, noch besser genutzt werden.
Zur Ausgestaltung der
Prinzipien Lebensweltorientierung, Partizipation und Ganzheitlichkeit gibt es
in der Hansestadt Rostock vielfältige Erfahrungen, beispielsweise im Rahmen der
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. In der Zukunft kommt es darauf an,
Möglichkeiten der Partizipation weiter zu systematisieren und institutionell
abzusichern. Mit der Umsetzung des Konzeptes „Kinderversammlungen“
wird z.B. eine konkrete stadtteilbezogene Einbeziehung von Kindern in Planungs-
und Entscheidungsprozesse realisiert.
Weitere Impulse für
eine ganzheitliche und lebensweltorientierte Herangehensweise unter
Berücksichtigung des Prinzips der Beteiligung von Menschen in unserer Stadt
werden vom neu gegründeten „Lokalen Bündnis für Familien“ erwartet.
Die Rechtsansprüche
der Bürgerinnen und Bürger wurden unter Beibehaltung eines breiten
pluralistischen Trägerspektrums in der Hansestadt Rostock weiter ohne
Abstriche realisiert. Ein Abgleich mit bestehenden Angeboten im sozialen und
kulturellen Bereich erfolgte insbesondere bei der Entwicklung des Konzeptes für
„Stadtteil- und Begegnungszentren". An dem Thema Wirtschaftlichkeit
und Finanzierbarkeit der Leistungsangebote wird gearbeitet. Über die Effektivität
und Effizienz der Leistungen vor Ort wissen wir generell zu wenig.
Im Sinne des
formulierten Selbstverständnisses ist der Jugendhilfeausschuss noch auf
dem Findungsweg zum zentralen Steuerungsorgan der Jugendhilfe. Der
Dialog zwischen Politik, Verwaltung und freien Trägern der Jugendhilfe wird
nicht ausreichend genug geführt. Perspektivisch sollte es insbesondere darum
gehen, Planungs- und Haushaltsthemen unter inhaltlichen und strategischen
Gesichtspunkten zu diskutieren und auf der Grundlage der Festlegung von
Messgrößen zur Zielerreichung Indikatoren zur Auswertung festzulegen. So kann
eine Umorientierung der Jugendhilfeplanung zur Outputorientierung erfolgen.
Die Orientierung: Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des öffentlichen Trägers verstehen sich als Dienstleister für
die Bürger ist Bestandteil des Leitbildes des Jugendamtes und somit
Führungsgrundlage für die Arbeit im Jugendamt. Im Rahmen einer Plakataktion
soll das Bewusstsein geschärft werden, dass Rückmeldungen der Besucherinnen und
Besucher des Jugendamtes (Lob und Beschwerde) wertvolle Anregung sein können
zur Optimierung von Geschäftsprozessen und zur Umsetzung des
Rollenverständnisses als Dienstleister. Dabei ist auszuwerten, wie wirkungsvoll
die Plakataktion ist.
Die formulierten Hauptziele
waren Grundlage für die Gestaltung von Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock in
den Jahren 2000 bis 2005 und sind weiterhin aktuell. So sind die grundlegenden
Ziele in die Ergebnisse von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, die sich
mit Mindeststandard für einzelne Leistungsbereiche auseindersetzten,
eingeflossen. Zur Ausgestaltung des Verhältnisses von Prävention und
Intervention muss künftig der Herstellung von Wirkungszusammenhängen
zwischen Leistungsangeboten und der Messbarkeit von Effektivität und
Effizienz noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Im Rahmen von Jugendhilfeplanung
wurden weiterhin stadtbereichsbezogene und zielgruppenorientierte Angebote
vorgehalten und entwickelt, wobei die Proaktivität als noch nicht ausreichend
wahrgenommen wird. Eine wichtige und bewährte Grundlage dafür stellte der
Beschluss des Jugendhilfeausschusses 2002 zur Struktur des
Jugendhilfeplanungsprozesses dar. In der Zukunft geht es darum, dass sich
einzelne Leistungsangebote aber auch die verschiedenen Formen der Tätigkeit der
Planungsgremien stärker etablieren.
In den vergangenen
Jahren ist es gelungen, die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit weiter
sozialräumlich zu verankern und Jugendarbeit auch als Bildungsarbeit zu
verstehen. Bezogen auf die Möglichkeit der Selbstbestimmung wurden Projekte der
Selbstverwaltung von Jugendtreffs durch Jugendliche vom Jugendamt gefördert und
fachlich unterstützt. Eine Reserve wird darin gesehen, diesen Prozess noch
systematischer und zielgenauer zu steuern.
Im Tätigkeitsfeld der Jugendsozialarbeit
gab es in den vergangenen Jahren strukturelle Veränderungen. So konnte im
Bereich der Jugendberufshilfe die eher unübersichtliche Struktur neu geordnet
werden. Beachtet werden muss dabei allerdings, dass der Zugang für Jugendliche
nicht eingeschränkt werden darf. Schulsozialarbeit ist stärker mit anderen
Handlungsfeldern verknüpft worden. An den Schnittstellen gilt es weiterhin
intensiv zu arbeiten, so dass Wirkungen effektiv und effizient werden.
Der erzieherische
Kinder- und Jugendschutz ist
integrierter Bestandteil der Konzepte der gesamten Jugendhilfearbeit.
Für die Allgemeine
Förderung der Erziehung in der Familie wurde die Zuständigkeit der Träger
von Angeboten der Familienbildung entsprechend der Struktur der Hansestadt
dezentralisiert. In diesem Arbeitsbereich geht es künftig darum, weitere
„Geh-Strukturen“ zu entwickeln und alle Möglichkeiten des
Sozialraums (Schulen, Kitas, andere Einrichtungen etc.) noch mehr zu nutzen.
Zur bedarfsgerechten
Versorgung mit Leistungen der Beratung
und Unterstützung von Familien wird gegenwärtig daran gearbeitet, das Netz
der Erziehungsberatung in der Hansestadt Rostock auszubauen.
Die Zahl Hilfeleistungen
außerhalb der Familie ist in der Stadt in den letzten Jahren leicht
gesunken, aber insgesamt sehr hoch bezogen auf die Anzahl von 1.000 Kindern und
Jugendlichen der Altersgruppe 0 bis unter 21 Jahre. Hilfen außerhalb der
Familie dauern häufig sehr lange an. Im Zeitraum 2000 bis 2005 ist es nicht entscheidend
gelungen, die Anzahl stationärer Hilfen zur Erziehung außerhalb des größeren
Umfeldes der Hansestadt zu reduzieren. Eine leichte Erhöhung der Anzahl der
Pflegeverhältnisse in der Hansestadt Rostock ist auf eine professionell
geführte Kampagne zur Werbung von Pflegeeltern zurück zu führen.
Im Bereich der ambulanten
Hilfeleistungen wurden in der Stadt die Voraussetzungen für eine
sozialraumbezogene Struktur geschaffen. Künftig sollen neuen
Finanzierungsformen entwickelt werden, die mehr Flexibilität und eine bessere
Effektivität zulassen. Inhaltlich wird eine Intensivierung der
Wirkungsorientierung und damit einher ein Paradigmenwechsel angestrebt.
Für die Mitwirkung
in gerichtlichen Verfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengericht gibt
es klare Regelungen, die sich in der Praxis bewährten. Im Bereich der
Amtsvormundschaften erfolgt gegenwärtig eine „Umsteuerung“. Hier
soll künftig generell geprüft werden, ob stärker Einzelvormundschaften geführt
werden. Das Aufgabengebiet der Jugendgerichtshilfe ist strukturell mit der
Bereichssozialarbeit verknüpft worden.
Vertretung und
Sicherung finanzieller und rechtlicher Ansprüche
Die Vertretung und
Sicherung finanzieller und rechtlicher Ansprüche für Kinder und Jugendliche
erfolgt u.a. in den Fachteams Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsrecht. Hier
wurden in der Vergangenheit die Voraussetzungen für eine sozialräumlich
organisierte Herangehensweise geschaffen. Die Zusammenarbeit der beiden Bereiche hat sich weiterentwickelt und
Verfahrensweisen wurden optimiert (z.B. Führen gemeinsamer Beratungsgespräche
mit Sorgeberechtigten).
Im Bereich der Förderung
von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege konnte ein
bedarfsgerechtes Angebot weiterhin gesichert werden. Eine stadtbereichsbezogene
Planung an Betreuungsplätzen im engen Zusammenwirken mit den freien Trägern der
Tagesbetreuung hat sich bewährt. Die Anzahl an Betreuungsvereinbarungen im
Rahmen der Tagespflege hat weiter zugenommen. Das neue
Tagesausbaubetreuungsgesetz (TAG) leistet dazu einen wesentlichen Beitrag. Die
durch das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) aufgetretenen Fragen und
Probleme waren durch das Jugendamt allein nicht steuerbar. Aufgrund der
vorgesehenen Finanzausstattung ist mit einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung
für die Kommune und die Eltern zu rechnen.
In Auswertung der
Arbeit mit produktbezogenen Fachbereichszielen kann konstatiert werden,
dass diese die Ganzheitlichkeit der Jugendhilfe nicht ausreichend darstellen.
Daher sollen künftig eher jugendpolitische Ziele formuliert werden.
Ziele der Arbeit des
Jugendamtes in den Jahren 2001 bis 2005
Gliederung:
1. Grundsätze
der Arbeit des Jugendamtes
2. Selbstverständnis
3. Ziele
für die Tätigkeit der Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock
3.1. Hauptziele
3.2. Produktbezogene Fachbereichsziele
Die
Ziele des Jugendamtes stellen eine Konkretisierung und Schwerpunktsetzung der
gesetzlichen Aufgabenstellung nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) für die
Tätigkeit der Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock im Zeitraum 2001 bis 2005
dar.
Sie
geben als Leitziele eine Orientierung für die Ausrichtung der
Jugendhilfeleistungen und sind unter Berücksichtigung der Bedingungen in der
Hansestadt Rostock sowie des von der Bürgerschaft beschlossenen Rahmenplanes
„Jugend hat Vorfahrt“ entstanden.
1.
Grundsätze der Arbeit des Jugendamtes
Jugendhilfe
versteht sich als sozialer Dienstleister. Im Mittelpunkt der Leistungen
öffentlicher und freier Jugendhilfe stehen die Bedürfnisse von Kindern,
Jugendlichen und Familien sowie ihre Subjektposition. Leistungsangebote sollen
bürgernah und sozialraumorientiert, insbesondere dezentral realisiert
werden.
Die
Gewährleistung der Leistungsverpflichtungen nach dem SGB VIII an den
öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Gesamtverantwortung/Planungsverantwortung)
kann nur in kooperativer und
partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe
umgesetzt werden. Im Interesse des Ausbaus von Zukunftsperspektiven für
Heranwachsende in der Hansestadt Rostock
wird ein umfassender Dialog mit der Politik geführt. Die Kooperation mit
anderen Ämtern und Institutionen,
insbesondere mit den Bereichen Schule, Arbeit, Gesundheit und Soziales,
soll intensiviert werden.
Jugendhilfeleistungen
sollen bedarfsgerecht, zeitgemäß und flexibel auf der Grundlage der Prinzipien
Lebensweltorientierung, Partizipation und Ganzheitlichkeit angeboten werden.
Partizipation von Kindern, Jugendlichen, Sorgeberechtigten (Er-wachsenen) sowie
Familien ist den Prozessen immanent.
Um
der Bedürfnislage junger Menschen und ihrer Familien gerecht werden zu können,
müssen im Rahmen von Jugendhilfe nachfolgende Bedingungen/Faktoren
beachtet werden:
a)
der gesetzlich definierte Rechtsanspruch der Bürger,
b)
die Ausgestaltung der sozialen Infrastruktur sowie Erreichbarkeit der Angebote,
c)
das Vorhalten pluralistischer Trägerstrukturen,
d) die
Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der Angebote im Zusammenhang mit
der konsequenten Nutzung von Ressourcen (z.B. Immobilien) sowie
e) die Notwendigkeit des Abgleichs mit bestehenden Hilfenetzen im sozialen
und kulturellen Bereich.
Transparenz,
Verlässlichkeit und Flexibilität prägen das Handeln des öffentlichen und der
freien Träger der Jugendhilfe. Effektivität und Effizienz müssen unter
Beachtung der Qualität von Leistungen durch das Jugendamt sowie die Träger der
freien Jugendhilfe ständig überprüft werden.
2. Selbstverständnis
Aufgrund
der Zweigliedrigkeit des Jugendamtes werden die Aufgaben durch den
Jugendhilfeausschuss und die öffentliche Verwaltung wahrgenommen.
Der
Jugendhilfeausschuss hat im Gegensatz zu anderen Ausschüssen ein Beschlussrecht
im Rahmen der
- in der Satzung geregelten Aufgaben
und Zuständigkeiten,
- von der Vertretungskörperschaft
gefassten Beschlüsse sowie
- von der Vertretungskörperschaft
bereitgestellten Mittel.
Beschlüsse
des Jugendhilfeausschusses können durch die Vertretungskörperschaft abgeändert
oder außer Kraft gesetzt werden.
Als
Interessenvertreter für junge Menschen und ihre Familien hat der
Jugendhilfeausschuss eine Entscheidungskompetenz zu grundlegenden
Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock,
insbesondere
- in jugendpolitischen
Schwerpunktsetzungen zur Weiterentwicklung der Jugend-
hilfe,
- im Prozess der Jugendhilfeplanung
sowie
- bei der Förderung der freien
Jugendhilfe.
Der
Jugendhilfeausschuss ist die institutionalisierte Form der Zusammenarbeit von
öffentlicher und freier Jugendhilfe. Er übernimmt in enger Kooperation zwischen
freien Jugendhilfeträgern, Politik und Verwaltung die Funktion des zentralen
Steuerungsorgans für die Jugendhilfe.
Der
Jugendhilfeausschuss bildet bei Bedarf zu speziellen Themen zeitweilig
Arbeitsgruppen. Als ständiges Gremium arbeitet der Unterausschuss
Jugendhilfeplanung zu Fragen der Planung von Jugendhilfeleistungen in der
Hansestadt Rostock. Er erstattet dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig Bericht
über seine Tätigkeit. Die Kompetenz der im Jugendhilfeausschuss vertretenen
beratenden Mitglieder wird in die gemeinsame Arbeit mit einbezogen. Zu
aktuellen Fragen und Problemen werden Sachverständige sowie Betroffene gehört.
Die
Umsetzung der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses ist Auftrag für die
Verwaltung des Jugendamtes.
Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe
setzen sich mit ihren sozialpädagogischen und verwaltungsrechtlichen
Kenntnissen und Fähigkeiten für eine
umfassende Realisierung der Leistungen
und anderen Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz unter den spezifischen Bedingungen der
Hansestadt Rostock ein. Dabei verstehen sie sich als Dienstleister für die
Bürger (Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Familien). Sie sind fachliche
Berater für Träger der freien Jugendhilfe sowie für den Jugendhilfeausschuss.
Neben dem Anspruch, den Leistungscharakter des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
umzusetzen, obliegt dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe auch die Pflicht,
das staatliche Wächteramt für Kinder und Jugendliche auszuüben.
Jugendhilfeausschuss
und Verwaltung des Jugendamtes üben gemeinsam Kontrolle darüber aus, ob
Jugendhilfeleistungen in der Hansestadt Rostock den gesetzlich fixierten
Anforderungen gerecht werden.
3.
Ziele für die Tätigkeit der Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock
3.1.
Hauptziele
Als
Grundlage für die Entwicklung von Konzepten und für die Erarbeitung von Mindeststandards
bezüglich der Jugendhilfeangebote der Hansestadt Rostock werden folgende Ziele
formuliert:
· Ziel aller Angebote für Kinder und Jugendliche ist es,
junge Menschen darin zu befähigen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ihre
Lebensbedürfnisse sichern sowie soziale und individuelle Benachteiligungen
abbauen zu können.
· Kinder, Jugendliche und deren Familien erhalten die
notwendige und geeignete Hilfe entsprechend des individuellen Bedarfs unter
Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes.
·
Das Jugendamt der
Hansestadt Rostock verfolgt konsequent das Ziel, Wirkungszusammenhänge zwischen
Leistungsangeboten herzustellen, die Abstimmung und Kooperation auf
inhaltlicher und struktureller Ebene voranzutreiben und Ressourcen zu bündeln.
3.2.
Produktbezogene Fachbereichsziele
a)
Jugendhilfeplanung
Ziel im Rahmen von Jugendhilfeplanung ist es,
mittelfristige Angebote für junge Menschen und ihre Familien auf der Grundlage
vereinbarter fachlicher Standards zu entwickeln, die flexibel bei sich
verändernden Bedarfslagen ausgestaltet werden können. Die Umsetzung eines
stadtbereichsbezogenen und zielgruppenorientierten Planungsansatzes wird unter
aktiver Einbeziehung von freien Trägern der Jugendhilfe sowie
Leistungsberechtigten vollzogen. Das Jugendamt der Hansestadt Rostock strebt
an, den Planungsprozess hinsichtlich der Transparenz, Informations- und
Kommunikationsabläufe sowie bezogen auf Vernetzungs- und
Kooperationsbestrebungen von Leistungsangeboten und -anbietern weiter zu
qualifizieren.
b)
Kinder- und Jugendarbeit
Angebote der Jugendarbeit werden als Feld des sozialen
Lernens verstanden und tragen präventiven Charakter. Sie wenden sich an alle
Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen der Stadt. Es werden Projekte
gefördert, die dem Ziel dienen, jungen Menschen Selbstbestimmung,
Mitverantwortung und soziales Engagement zu ermöglichen. Angebote der
Jugendarbeit sind geprägt von Freiwilligkeit und Partizipation der jungen Menschen
mit Orientierung auf ihre Interessenlagen und dienen der Schaffung eines
kinder- und jugendfreundlichen Sozialraumes.
c)
Jugendsozialarbeit
Ziel der Jugendsozialarbeit in der Hansestadt Rostock ist es, jungen Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen
oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen wirksame
sozialpädagogische Hilfen anzubieten. Dabei wird die Schwerpunktsetzung in den
nächsten Jahren auf die Bereiche Jugendberufshilfe sowie schulbezogene
Sozialarbeit gelegt. Es ist künftig
davon auszugehen, dass durch Vernetzung bereits bestehender Hilfestrukturen den
individuellen Bedarfen junger Menschen gezielt entsprochen werden kann. Ziel
ist die Integration junger Menschen in Ausbildung und Beschäftigung sowie in
das gesellschaftliche Leben. Jugendsozialarbeit wendet sich an besondere
Zielgruppen unter Beachtung sozialer Brennpunkte.
d)
Kinder- und Jugendschutz
Ziel ist die Aufklärungsarbeit für junge Menschen
sowie Eltern, andere Erziehungsberechtigte und Erwachsene, die mit Kindern und
Jugendlichen arbeiten, um Heranwachsende vor Gefährdungen zu schützen und
bereits eingetretene Schädigungen frühzeitig erkennen zu können. Insbesondere
sind auf dem Gebiet der Primärprävention die Angebote stärker auf jüngere
Kinder auszurichten (Kindertagesstätten, Schulen) und Themen wie Recht/Unrecht,
Gesundheitsgefährdung durch Alkohol und Drogen sowie das Erlernen von
Konfliktlösungs-strategien mehr in den Mittelpunkt zu rücken.
e)
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
Im Aufgabenfeld „Allgemeine Förderung der
Erziehung in der Familie“ geht es darum, Angebote für Mütter und Väter
sowie andere Erziehungsberechtigte vor Ort weiterzuführen, die dazu dienen,
dass diese ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie setzt bei
der Familie als Ganzes an und versucht, den Lebenszusammenhang zu
berücksichtigen. Dabei sind insbesondere präventive Angebote der
Familienbildung, Familienberatung sowie Familienfreizeit und -erholung
vorzuhalten.
f)
Beratung und Unterstützung von Familien
Beratungsinterventionen werden mit der Zielstellung
realisiert, dass eine optimale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unter
Berücksichtigung ihrer individuellen Möglichkeiten erfolgen kann. Der
präventive Ansatz spielt auf der Grundlage eines niederschwelligen Zugangs für
Beratungssuchende eine wesentliche Rolle. Dabei wird der Anspruch, möglichst
kurze Wartezeiten bei Beratungswünschen durchzusetzen, erfüllt. In Fragen der
Ausübung der Personensorge, der Partnerschaft, Trennung und Scheidung soll das
Ziel verfolgt werden, Hilfesysteme zu gestalten, die sowohl vorbeugende als
auch reaktive Hilfestellung leisten.
g)
Hilfeleistungen außerhalb der Familie
Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses sind
nur dann zu gewähren, wenn die Notwendigkeit einer Trennung vom häuslichen
Umfeld besteht und vorbeugende Hilfen nicht den erwünschten Erfolg haben. Ziel
der Unterbringung ist es, Kind und Familie so weit zu stabilisieren, dass eine
schnellstmögliche Rückkehr des Kindes oder Jugendlichen in die Familie möglich
wird. Dazu ist Flexibilität in den Betreuungsformen, -inhalten und -methoden
entsprechend dem individuellen Betreuungsbedarf erforderlich.
Im Aufgabenfeld
„Inobhutnahme“ ist es dringend notwendig, die
Aufenthaltsdauer von Kindern und Jugendlichen in den Notdiensten auf kürzere
Zeiträume zu beschränken und in dieser Zeit die weiteren Perspektiven der
Betroffenen zu klären.
h)
Ambulante Hilfeleistungen
In der Hansestadt Rostock sind flexible Angebote
vorzuhalten, um im Einzelfall bedarfsgerecht reagieren zu können und für Eltern
und ihre Kinder sozialpäda-gogische Arrangements zu schaffen. Ziel dieser
Hilfeformen ist, vorhandene Ressourcen der Familie zu mobilisieren und Hilfe
zur Selbsthilfe in ihrem Lebensraum anzubieten, damit Kindern und Jugendlichen
die Familie als Lebensort erhalten bleiben kann.
i)
Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
Von der Jugendgerichtshilfe ist die Beratung und
Begleitung junger Menschen vor, während und nach
Ermittlungs-/Jugendgerichtsverfahren mit der Zielstellung zu verfolgen,
sozialpädagogische Hilfestellung vor Inhaftierung zu setzen. Dabei muss auf
straffälliges Verhalten junger Menschen durch Jugendhilfeangebote oder
erzieherisch wirkende richterliche Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz
jugendgemäß reagiert werden, um Straffälligkeit, Kriminalisierung,
Stigmatisierung und Entwicklungsstörungen zu vermindern sowie die
Wiedereingliederung junger Menschen in die Gemeinschaft zu fördern.
Bei der Mitwirkung im Verfahren des Vormundschafts-
und Familiengerichtes ist es Aufgabe, in allen Fällen als Vertreter der
Kinder oder Jugendlichen zu wirken.
j) Vertretung und Sicherung finanzieller und
rechtlicher Ansprüche
Ziel der Arbeit ist es, die individuellen
Unterhaltsansprüche als materielle Lebensgrundlage für Kinder, Jugendliche und
junge Volljährige zu realisieren. Es sollen durch Interessenwahrnehmung,
sozialpädagogische Begleitung und Vertretung der rechtlichen Ansprüche
hinsichtlich der Abstammung, Sorgeerklärung, Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüche
sowie Vermögensverwaltung und Sorgerechtsangelegenheiten eindeutige
Rechtsverhältnisse herbeigeführt werden. Übergegangene Unterhaltsansprüche
(öffentliche Mittel) sind im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen
Möglichkeiten durch eine intensive Kooperation mit anderen Leistungsträgern
durchzusetzen und einzuziehen. Leistungen während der Ausbildungs- und
Fortbildungsmaßnahmen sind bedarfsgerecht und mit Eintritt der
Anspruchsvoraussetzungen zu gewähren.
k)
Förderung in Tageseinrichtungen
In den Jahren 2001 bis 2005 soll ein bedarfsgerechtes
Angebot an Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen vorgehalten werden.
Platzkapazitäten werden stadtbereichsbezogen geplant, wobei eine Träger- und Konzeptvielfalt erhalten
wird. Leistungsangebote sollen sich pädagogisch und organisatorisch noch
stärker an den Bedürfnissen der Kinder und Familien ausrichten (flexible
Öffnungszeiten, plurale Angebote zur Tagesgestaltung). Die Partizipation der
Familie muss bei der Erstellung und Fortschreibung der einrichtungsbezogenen
Konzeption und deren Umsetzung nachweislich erkennbar sein. Der fachliche
Austausch wird trägerübergreifend aktiviert und gefördert. Ergebnisse von
Facharbeitsgremien sind öffentlich zu machen und dienen der Orientierung für
Interessenten (Broschüren, Flyer).
l) Förderung in Tagespflege
Für die Förderung von Kindern in Tagespflege ist ein
bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in möglichst allen Stadtbereichen
anzubieten. Dabei soll das Betreuungsangebot zeitlich flexibel auf den Bedarf
der Familien eingestellt werden. Um die Qualität der Betreuung zu sichern,
werden Vorbereitungskurse und Weiterbildungsangebote organisiert und
durchgeführt.