Informationsvorlage - 0003/06-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0003/06-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

S 5

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

01.02.2006 16:00

23.01.2006

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

V, gez. Dr. Nitzsche

 

 

beteiligt

Ergebnisse der Umsetzung des SGB II in der Hansestadt Rostock 2005

 

 

 

 

 

 

 

 

Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

§ 34 – Kontrolle der Verwaltung „Unterrichtspflicht des Bürgermeisters an die Gemeindevertretung“


In der Sitzung der Bürgerschaft am 01.09.2004 wurde durch den Änderungsantrag 0732/04-EA zum Antrag 0644/04-A von Frau Christine Lehnert (SAV/Liste gegen Sozialkahlschlag) „Rostocker Montagsdemonstrationen gegen Hartz IV“ beschlossen, der Bürgerschaft Vorschläge zur Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und Arbeits-gelegenheiten, inkl. des Einsatzes kommunaler Mittel, zu unterbreiten. Dies wird zum Anlass genommen, einen Bericht über die Ergebnisse der Umsetzung des SGB II in der Hansestadt Rostock vorzulegen.

 

  1. Leistungsbezug in der Hansestadt Rostock 2005 insgesamt

 

Im Jahresdurchschnitt betreute das HJC 18.991 Bedarfsgemeinschaften, in denen 31.290 Personen lebten. Im Durchschnitt lebten damit 1,64 Personen in jeder Bedarfsgemeinschaft. Von diesen Personen bezogen 24.541 Personen ALG-II-Leistungen und 6.750 Personen Sozialgeld. Leider liegen keine auswertbaren Daten zur Fluktuation vor. Aus den Erfahrungen der Sozialhilfe in der  Hansestadt Rostock  ist  bekannt,  dass  in  den  vergangenen  Jahren Fluktuationsquoten von

90 % erreicht wurden. Das bedeutet, dass fast die doppelte Zahl von Bedarfsgemeinschaften (und Personen) im Verlaufe eines Jahres betreut worden sind. Es ist zu vermuten, dass die Fluktuationsquote auch im SGB-II-Bereich sehr hoch ist.

 

Die SGB-II-Quote (Anteil der Leistungsbezieher SGB II an allen Einwohnern) betrug im Januar 2005 15 %, stieg bis zum Juli auf 16,3 % und sank bis November wieder auf 15,6 %. Die Entwicklung der SGB-II-Quote für die Hansestadt Rostock verlief in etwa parallel zu der für Mecklenburg-Vorpommern, wobei Rostock vom Monat Mai an kontinuierlich leicht über dem Durchschnitt für M-V lag. Die SGB-II-Quote sowohl für Rostock als auch für M-V lag jedoch deutlich über dem Bundesdurchschnitt, der sich im Jahresverlauf um die 8 % bewegte.

 

60 % der Bedarfsgemeinschaften waren 1-Personen-Haushalte, 22 % 2-Personen-Haushalte und 18 % waren Haushalte mit 3 und mehr Personen. Drei Viertel aller Bedarfsgemeinschaften waren Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder unter 15 Jahren. Von den rund 4.500 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 15 Jahren waren es 68 % mit einem Kind, 25 % mit zwei Kindern und 7 % mit drei und mehr Kindern.

 

Im Jahre 2005 wurden durch das HJC Leistungen gemäß SGB II in Höhe von insgesamt rund 181,8 Millionen Euro gewährt. Das ALG II (ohne Unterkunftskosten) betrug davon rund 70,4 Millionen Euro (39 %), die Kosten für Unterkunft und Heizung beliefen sich auf 62 Millionen Euro (34 %).

 

Im Durchschnitt wurden monatlich 797 Euro für Leistungen gemäß SGB II pro Bedarfsgemeinschaft gewährt. Pro Person betrug die monatliche Leistung 581 Euro.

 

Die durchschnittliche Höhe der monatlichen Leistungen für Unterkunft und Heizung betrug 272 Euro pro Bedarfsgemeinschaft bzw. 165 Euro pro Person. Dabei variierten die Kosten für Unterkunft und Heizung erwartungsgemäß in Abhängigkeit von der Größe der Bedarfsgemeinschaft: So wurden für allein stehende Leistungsempfänger monatlich 226 Euro gezahlt, während sich der Betrag für eine fünfköpfige Bedarfsgemeinschaft auf 467 Euro belief. Auswertungen im Zusammenhang mit der Wohnungsgröße stehen leider nicht zur Verfügung, da die zur Verfügung stehende Software dies nicht ermöglicht.

 

 

  1. Arbeitslosigkeit und erwerbsfähige Hilfebedürftige gemäß SGB II – Hansestadt Rostock 2005

 

Die Zahl der Arbeitslosen (Rechtskreise SGB II und SGB III) in der Hansestadt Rostock erreichte im März 2005 mit 22.757 ihren Höhepunkt und mit 16.687 im November ihren niedrigsten Wert. Der durchschnittliche Anteil der SGB-II-Kunden an allen Arbeitslosen betrug 66 %, wobei die Monatswerte sich relativ konstant um diesen Mittelwert bewegen.

 

Aufschlussreich ist außerdem die anteilige SGB-II-Arbeitslosenquote für die Hansestadt Rostock im Vergleich mit dem Landes- bzw. Bundesdurchschnitt. Während diese Quote auf Bundesebene bis zum März/April auf ca. 8 % angestiegen war und bis zum Jahresende konstant blieb, stieg sie in der Hansestadt Rostock von ca. 14 % zu Jahresbeginn auf 15,6 % zur Jahresmitte und nahm auf 12 % zum Jahresende ab. Eine ähnliche Entwicklung zeigte sich für Mecklenburg-Vorpommern, wobei die einzelnen Werte leicht unter denen für Rostock lagen.

 

Fast entgegengesetzt entwickelte sich allerdings die anteilige SGB-II-Arbeitslosenquote für die unter 25-jährigen. Die Quote für Mecklenburg-Vorpommern folgte dem Verlauf auf Bundesebene (eher wellenartig), wenn auch auf höherem Niveau (Bundesquote zwischen 4 und 7 %, M-V zwischen 9 und 10,5 %). In der Hansestadt Rostock nahm die Quote jedoch kontinuierlich zu und stieg von knapp 10 % zu Jahresbeginn auf 12,2 % im November.

 

Im Jahresdurchschnitt 2005 waren 24.541 Personen bzw. 78 % aller Leistungsbezieher gemäß SGB II erwerbsfähige Hilfebedürftige. Dabei handelte es sich um 12.865 Männer (52,4 %) und 11.675 Frauen (47,6 %). Bei den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unter 25 J. war der Anteil der Frauen mit 50,7 % höher als der der Männer. Bei den über 25-jährigen ergibt sich ein deutlich umgekehrtes Verhältnis (46,7 % Frauen und 53,3 % Männer).

 

Im Jahresdurchschnitt 2005 betreute das Hanse-Jobcenter Rostock 5.446 erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 J. (22 %) und 19.095 erwerbsfähige Hilfebedürftige über 25 J. (78 %). Die Anteile waren im Jahresverlauf konstant.

 

Die Zahl der allein erziehenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen betrug im Jahresdurchschnitt 2005 2.578 Personen, wobei es sich zu 95 % um allein erziehende Frauen handelte. Knapp 12 % der allein erziehenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen waren jünger als 25 Jahre.

 

 

 

 

 

Eine interessante Darstellung ist der unmittelbare Vergleich der Zahlen zu den Leistungsbeziehern, den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II im Jahresverlauf 2005. Wie bereits dargestellt, wurden im HJC durchschnittlich 24.541 erwerbsfähige Hilfebedürftige betreut, wobei die Monatswerte von diesem Durchschnitt nur wenig abweichen. Anders entwickelten sich die Zahlen für die Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II. Betrug ihr Anteil an den Erwerbsfähigen im I. Quartal noch rund 60 %, so sank er ab Juni kontinuierlich und belief sich zum Jahresende auf 46 %. Dies ist Ausdruck für die erfolgreichen Integrationsbemühungen des HJC und zeigt, wie ab Jahresmitte die eingesetzten Arbeitsmarktinstrumente Wirkung entfalteten.

 

 

  1. Jahresergebnisse 2005 – Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente im Hanse-Jobcenter Rostock

 

 

            Instrument

 

 

                  Nutzung

Unterstützung der Beratung u. Vermittlung

2.709 Anträge positiv entschieden

Förderung der beruflichen Mobilität

    463 Anträge positiv entschieden

geförderte Teilnehmer in Gruppentrainings-

maßnahmen

1.927 Personen

geförderte Teilnehmer in betrieblichen

Trainingsmaßnahmen/Einzelmaßnahmen

   976 Personen

eingelöste Bildungsgutscheine zur Erhöhung

der beruflichen Mobilität/Anpassung berufli-

cher Kenntnisse

 

   680 BGS

Arbeitnehmer in Personalserviceagenturen

     39 Arbeitnehmer

Anzahl einbezogener Leistungsempfänger

in Maßnahmen nach § 37 SGB III

3.335 Personen

Anzahl zugewiesener Teilnehmer in Arbeits-

gelegenheiten mit Mehraufwandsentschädi-

gung

 

3.120 Personen

Anzahl zugewiesener Teilnehmer in Arbeits-

gelegenheiten mit Entgelt

    345 Personen

Anzahl ausgereichter EGZ/EZN/EZV an

Unternehmen

    366

 

            Instrumente

 

                 Nutzung

 

mit Einstiegsfeld (ESG) geförderte eHb

    150 Personen

mit sonstigen weiteren Leistungen (SWL)

geförderte eHb

    742 Personen

mit weiteren Leistungen (WL) geförderte eHb

      17

Einmündungen in den 1. Arbeitsmarkt ohne

Förderung (per 31.10.2005)

 1.205 Personen

Einmündungen in den 1. Arbeitsmarkt mit

Förderung (per 31.10.2005)

 1.728 Personen

 

 

  1. Umsetzung – Umsetzungsplanung

 

Im Jahre 2005 konnten die Mittel für Integrationshilfen, die über den Eingliederungstitel (Egt) zur Verfügung stehen, nicht in gewünschtem Umfang genutzt werden.

 

Gründe dafür waren u.a.:

-          neue gesetzliche Grundlage und daraus resultierende Leistungen, die bislang nicht bekannt waren,

-          die vorherige Tätigkeit der Mitarbeiter war nicht vergleichbar mit den neuen Aufgaben, Schulung der Mitarbeiter war erforderlich (Schulungsbedarf besteht weiterhin),

-          die Struktur des Kundenkreises war nicht bekannt,

-          in den ersten Monaten hatten die Antragstellung, Antragsbearbeitung und Auszahlung der Leistung Vorrang vor anderen Aufgaben,

-          die Vergabevorschriften wurden streng eingehalten; durch die damit verbundenen Ausschreibungsfristen begannen viele Maßnahmen erst im III. oder sogar IV. Quartal,

-          der sorgsame Umgang mit den Kriterien für ABM und Arbeitsgelegenheiten (Unbedenklichkeit) ließ eine noch umfangreichere Einrichtung dieser Maßnahmen kaum zu

 

Aus den genannten Gründen konnten Aktivitäten, die aus arbeitsmarktpolitischer Sicht notwendig gewesen wären, nicht im erforderlichen Umfang eingerichtet bzw. angeboten werden.

Aufgrund der inzwischen erfolgten Personalaufstockung und durch interne Qualifikation der Mitarbeiter kann zukünftig dem breiten Feld der gesetzlichen Aufgaben besser entsprochen werden.

Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen, mit denen bisher positive Erfahrungen gemacht wurden, zukünftig eine stärkere Gewichtung bekommen.

Somit werden auch die durch die Nutzung des Eingliederungstitels erreichten Ergebnisse in der Regel eine Steigerung erfahren.

 

4.1.            Unterstützung bei der Beratung und Vermittlung (UBV)/Mobilitätshilfen

 

Die allgemein ungünstige Arbeitsmarktsituation, die sich besonders negativ auf Personengruppen mit erheblichen Vermittlungshemmnissen auswirkt, erfordert Hilfestellung bei den Eigenbemühungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes. Da bei den durch das Hanse-Jobcenter betreuten Arbeitslosen in jedem Fall Hilfebedürftigkeit vorliegt, sind die Möglichkeiten zur Eigenfinanzierung von Bewerbungs- und Vorstellungskosten in der Regel nicht vorhanden. Gleiches trifft zu, wenn im Rahmen der Mobilitätsforderung eine auswärtige Arbeit aufgenommen wird. Um die Vorstellung bei einem Arbeitgeber zu ermöglichen und somit individuelle Hemmnisse im Vorfeld einer Bewerbung zu beseitigen, werden die o. g. Leistungen offensiv angeboten.

Es kann von einer erheblichen Steigerung der Fallzahlen ausgegangen werden.

 

4.2.            Trainingsmaßnahmen

 

Zusätzlich zu den mit dem Regionalen Einkaufszentrum geplanten Trainingsmaßnahmen werden betriebliche Trainingsmaßnahmen eingerichtet.

Dieses Mittel wird zukünftig intensiver genutzt.

 

Im II., spätestens III. Quartal wird aufgrund der erkennbaren Entwicklung über die Ausschreibung weiterer Trainingsmaßnahmen entschieden.

Eine enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice (AGS) ist erforderlich.

 

 

4.3.            Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

 

Für das Jahr 2006 wurde nach arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten eine Grobplanung erstellt.

Aufgrund der Besonderheiten des Personenkreises handelt es sich teilweise um Angebote, die mit sozialen Inhalten verbunden werden, wodurch u.U. eine längere Laufzeit zu verzeichnen ist. Aus den Erkenntnissen und Ergebnissen dieser Maßnahmen werden bei Bedarf Folgemodule entwickelt und angeboten.

Aufgrund geänderter Rechtsvorschriften in Verbindung mit den Zertifizierungsstellen kann zu den tatsächlichen Eintritten zurzeit keine Aussage getroffen werden.

Auch hier wird spätestens nach dem II. Quartal eine Nachplanung erfolgen.

Verstärkt werden Bemühungen zur Nutzung von betrieblichen Einzelmaßnahmen angestellt werden.

4.4.            Eingliederungszuschüsse

 

Die Notwendigkeit zur stärkeren Nutzung dieses Instrumentes ergibt sich aus den vorhandenen Vermittlungshemmnissen des Personenkreises.

Um verbesserte Ergebnisse gegenüber dem Jahr 2005 zu erreichen, ist eine sehr enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitsgeberservice erforderlich.

Aufgrund der inzwischen entstandenen Kontakte zu den Betrieben kann aber davon ausgegangen werden, dass das HJC bei der Personalgewinnung und Förderung stärker als bisher einbezogen und gefordert wird.

Die Zahl der Förderfälle und die damit verbundenen Integrationen werden das Jahresergebnis von 2005 deutlich überschreiten.

 

4.5.            Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung

 

Im Jahre 2005 wurde keine Maßnahme beantragt. Auch für 2006 ist von einer relativ geringen Auswirkung für den Arbeitsmarkt auszugehen.

Die Probleme liegen in der erforderlichen Eigenleistung der Stadt, die mindestens 75 % der Gesamtkosten betragen muss.

Ziel ist es, diese Leistung nochmals in den städtischen Ämtern vorzustellen und somit den Einstieg zu finden.Rechtsgrundlage ist der § 279 a Sozialgesetzbuch Drittes Buch. Danach können öffentlich-rechtliche Träger bis zum 31.12.2007 durch einen angemessenen Zuschuss zu den Kosten von Arbeiten zur Verbesserung der Infrastruktur und zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt gefördert werden, wenn unter anderem der Träger mit der Durchführung der Arbeiten ein Wirtschaftsunternehmen beauftragt, das sich verpflichtet, für eine zwischen dem Hanse-Jobcenter und dem Träger festgelegte Zeit eine bestimmte Zahl von Arbeitslosen zu beschäftigen, die vom Hanse-Jobcenter zugewiesen werden.

Es sind nur wenige Förderfälle zu erwarten.

 

4.6.            Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen/Arbeitsgelegenheiten

 

2005 sind diese Instrumente in verschiedenen Tätigkeitsfeldern zum Einsatz gekommen. Eine Erhöhung der Zahlen schien aus fachlicher Sicht nicht mehr vertretbar. Außerdem fehlte teilweise noch die Erfahrung der Mitarbeiter, um weitere sinnvolle Maßnahmen einzurichten.

 

Zwischenzeitlich wurden bei der Anwendung der unterschiedlichen Maßnahmearten Prioritäten bezüglich der Bedeutung für den 1. Arbeitsmarkt (Arbeitsgelegenheit mit Entgelt) und für den Erhalt und die Verbesserung der Erwerbsfähigkeit erarbeitet.

 

Der Grundstock für entsprechende Arbeitsplätze ist aufgrund der auslaufenden und neu zu besetzenden Maßnahmen gegeben.

Neue Maßnahmen werden eingerichtet. Hierbei wird mehr auf die Inhalte und die Eignung der zuzuweisenden Personen geachtet.

Ziel ist es, die Eintrittszahlen von 2005 bei einer Verbesserung der Qualität zu halten.

Im II. Quartal wird nach einer Bestandsaufnahme über weitere Aktivitäten entschieden.

 

 

4.7.            Sonderprogramm „58+“

 

Ein sehr gutes Ergebnis wurde bei der Umsetzung der Regelung für Arbeitnehmer ab 58 Jahren erzielt.

Von möglichen 108 Arbeitsplätzen wurden bisher 95 eingerichtet und mit ca. 90 Arbeitnehmern besetzt.

Zurzeit sind noch 7 Personen 58 Jahre und älter arbeitslos gemeldet. Diese Zahl wird aufgrund neuer Übertritte in diese Altersgruppe immer in Bewegung sein.

Für 2006 werden die verfügbaren Stellen auf 108 ausgeweitet.

Der 2005 erreichte Stand kann aufgrund nicht vorhandener Arbeitsloser nicht verbessert werden.

Ziel ist es, den bisher erreichten guten Stand zu halten.

 

4.8.            Einstiegsgeld

 

Einstiegsfeld wurde in ca. 2/3 der bewilligten Fälle zur Unterstützung der Selbstständigkeit gewährt.

1/3 diente der Förderung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Ansonsten war kein Schwerpunkt bei der Leistungsgewährung erkennbar.

Im Augenblick kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieses Instrument 2006 stärker genutzt wird.

Sollte allerdings der Kombilohn eingeführt werden, wird diese Leistung erheblich an Bedeutung gewinnen.

Des Weiteren können die Auswirkungen durch die Saisonarbeit bei der Erdbeer-/Obsternte noch nicht eingeschätzt werden.

Auch hier kann das Instrument ggf. zur Anwendung kommen.

Dieses Förderinstrument wird im Jahr 2006 offensiver angeboten.

 

4.9.            Sonstige weitere Leistungen (SWL)

 

Aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen der persönlichen Ansprechpartner mit dem Umgang dieser Hilfe ist davon auszugehen, dass sich die Fallzahlen gegenüber 2005 erhöhen und damit auch positive Auswirkungen auf die Integrationsbemühungen haben.

 

4.10.        Vermittlungsgutschein

 

Bezogen auf die in den meisten Fällen vorhandenen Vermittlungshemmnisse handelt es sich beim Vermittlungsgutschein um eine gute Unterstützung bei der Eigeninitiative des Arbeitslosen.

Um die Wirkung weiter zu verbessern, wird im I. Quartal über eine Festlegung des Personenkreises entschieden, der in jedem Fall mit dem Gutschein unterstützt wird.

Ein Anstieg der Fallzahlen ist zu erwarten.

 

4.11.        Beauftragung Dritter mit der Vermittlung

 

Dieses Instrument hat in der Vergangenheit nicht die erhofften Erfolge gebracht.

Aufgrund veränderter Inhalte wurden für das Jahr 2006 weitere Maßnahmen ausgeschrieben.

Bevor über zusätzliche Maßnahmen nachgedacht wird, ist das Ergebnis der laufenden Maßnahmen abzuwarten.

 

4.12.        Personal-Service-Agentur (PSA)

 

Für den Personenkreis Ü 25 wurde eine PSA mit 50 Plätzen eingerichtet. Nach den ersten Anlaufschwierigkeiten werden die verfügbaren Plätze zügig besetzt.

Positiv zu werten sind die hohe Verleihquote und die bisher nur geringe Fluktuation.

Aufgrund der guten Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen dem HJC und der PSA wird sich dieses Instrument positiv entwickeln.

Die vorgesehene Zahl von 50 Arbeitsplätzen wird noch im I. Quartal erreicht.

 

 

  1. Schwerpunkt Jugendarbeitslosigkeit – Besonderheiten des Bereiches U 25

 

Der gesetzliche Auftrag besteht darin, Jugendlichen eine bessere Chance für den beruflichen (Wieder-)Einstieg zu geben und damit einen spürbaren Beitrag zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit zu leisten. Der besonderen Zielgruppe entsprechend sollte jeder mögliche – ggf. auch mittelfristig realisierbare – Bildungs- und Qualifizierungsansatz im Hinblick auf eine nachhaltige soziale und berufliche Integration verfolgt werden.

 

Je nach Schwere des Beschäftigungshemmnisses ist die soziale Integration der beruflichen Integration vorgeschaltet oder begleitet diese.

 

Daher ist die Abfolge von Eingliederungsmaßnahmen und der Produktionseinsatz so auszurichten, dass Erfolge im Hinblick auf die einzelnen Integrationsfortschritte ebenso wie die Gesamtzielsetzung sichtbar werden.



5.1.            Niedrig schwellige Angebote

 

Niedrig schwellige Angebote im Bereich U25 dienen der Herstellung bzw. Wiederherstellung beschäftigungsorientierter Grundtugenden.

Darunter sind alle Angebote zu verstehen, die dazu dienen, den Jugendlichen zu befähigen, an Maßnahmen teilzunehmen.

 

Dazu gehören:

 

-          die Nutzung der Angebote Dritter zur Stärkung persönlicher Kompetenzen gemäß SGB II § 16 (2) Nr. 1-4, SGB VIII und SGB XII,

-          Maßnahmen zur Heranführung an Beschäftigung.

 

Beispiele solcher Maßnahmen, die auch 2006 fortgeführt werden:

 

PRO-J.O.B. (KOPRA e.V.)

 

·       Unterstützung junger Menschen beim Ausgleich sozialer Benachteiligungen und/oder bei der Überwindung individueller Beeinträchtigungen

·       Arbeitet nach der Methode des Praxislernens; es werden verschiedene Workshops und Projekte durchgeführt

·       Sozialpädagogische Betreuung

 

„You act“ (AFW-Jugendberufshilfeprojekt)

 

·       Projekt für junge Leute, vorrangig zwischen 15 und 18 Jahren, die sozial bzw. individuell beeinträchtigt sind

·       persönliche Beratung und Betreuung

·       betriebliche Praktika

·       Nachholen des Hauptschulabschlusses

 

Produktionsschulen

 

·       Einrichtung der Jugendberufshilfe

(Altersgruppe 15 bis unter 25 Jahre)

>  Ziel:

·       Sicherung der gesellschaftlichen Teilhabe der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durch Arbeits- und Beschäftigungsfelder

·       Unterstützung der Reintegration in Bildung und Beschäftigung

·       Sich Ausprobieren bei der Suche individueller beruflicher Interessenlagen

 

5.2.            Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Arbeitsgelegenheiten (AGH)

 

Die Erfahrungen im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass Jugendliche in angemessener Art und Weise an den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt herangeführt werden müssen Daher sollen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Vorrang vor denen mit Entgelt bzw. ABM erhalten, um die Motivation zur Aufnahme einer regulären Ausbildung oder Beschäftigung zu erhöhen bzw. herzustellen.

 

Als Einstieg für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf werden verstärkt Arbeitsgelegenheiten mit erhöhtem Bildungsanteil und erhöhter sozialpädagogischer Unterstützung angeboten.

 

Arbeitsgelegenheiten werden auch weiterhin zum Erwerb des Hauptschulabschlusses eingerichtet bzw. fortgeführt.

(Beispiel: Projekt Stadtmauer)

 

 

5.3.            Berufsvorbereitende Bildung (BvB)

 

Die bisherige Kooperation mit dem Bereich Berufsberatung (Agentur für Arbeit) zur Planung und Umsetzung von BvB wird fortgeführt. Dabei wird das HJC die besonderen Bedarfe von Jugendlichen im SGB-II-Bezug stärker einbringen.

 

 

5.4.            Berufsbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)

 

Auch hier wird die Kooperation mit der Agentur für Arbeit durch die gemeinsame Planung und Umsetzung von Maßnahmen fortgeführt.

 

Darüber hinaus wird sich das HJC auf spezielle Zielgruppen HJC konzentrieren, wie beispielsweise Gruppe der jungen allein Erziehenden. In der Maßnahme „MIA – Mütter in Ausbildung“) wird dieser Zielgruppe Ausbildungsform angeboten, die es ermöglicht, trotz der mehrfachen Belastung durch das Kind die Ausbildung erfolgreich zu gestalten.

 

 

5.5.            Integration in den Arbeitsmarkt

 

Zur unmittelbaren Integration Jugendlicher in Arbeit werden zusätzlich zu den sonstigen Instrumenten des SGB II spezielle Projekte/Maßnahmen umgesetzt. Beispiele dafür sind:

 

DUO (in Kooperation mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern)

 

·       für Jugendliche an der 2. Schwelle

·       Arbeitstugenden entwickeln bzw. vertiefen

·       Sammeln von Arbeitserfahrungen

·       Ziel: Integration in den ersten Arbeitsmarkt

 

500 Jobs für 500 Jugendliche

 

·       für Jugendliche unter 25 Jahren mit Berufsabschluss, bei denen die fehlende Berufserfahrung das Vermittlungshemmnis ist

·       mindestens 10 Monate Beschäftigungsdauer im Unternehmen

·       notwendiger Weiterbildungsbedarf kann vom HJC übernommen werden

 

„Jung und fit für den Job“

 

·       AGH mit einer individuellen Laufzeit von 7 Monaten (inklusive Praktikum)

·       intensives Profiling zur individuellen Planung der beruflichen Integration

·       individuelle Qualifizierung

 






Schlussbemerkungen

 

Zur Umsetzung der Inhalte und Schwerpunkte des Arbeitsmarktprogramms 2006 werden zwischen der Geschäftsführung des HJC und den Gesellschaftern einerseits und zwischen der Geschäftsführung des HJC und den Führungskräften andererseits konkrete Zielvereinbarungen abgeschlossen.

Über die Umsetzung des Arbeitsmarktprogramms des HJC wird den Gesellschaftern in regelmäßigen Abständen berichtet.

Der Einsatz kommunaler Mittel ist aus der Anlage ersichtlich.

Die Projekte sind in den meisten Fällen Fortführungsprojekte aus dem Jahr 2005 und laufen 2006 aus. Künftige neue Projekte werden ausschließlich vom Hanse-Jobcenter Rostock aufgelegt. Eine gesetzliche Verpflichtung der Kommune zur Mitfinanzierung der Projekte ist nicht mehr gegeben.

Die Einflussnahme der Kommune auf künftig durchzuführende Projektes ist über die Gesellschafterversammlung gegeben.

 

 

 

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abkürzungsverzeichnis

HJC = Hanse-Jobcenter

EGZ = Eingliederungszuschuss (erhalten Arbeitgeber, wenn sie Arbeitnehmer (AN) mit fachlichen Defiziten einstellen, als Ausgleich der Minderleistung)

EZN = Einstellungszuschuss bei Neugründung, wenn Existenzgründer AN einstellen und somit Arbeitsplätze schaffen

ESG = Einstiegsgeld, Zahlungen an AN bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit oder bei Selbstständigkeit zum Ausgleich finanzieller Engpässe und Erleichterung/ Unterstützung der Arbeitsaufnahme

ehB = erwerbsfähiger Hilfebedürftige


Projektdaten 2006

 

 

 

 

 

Anlage

 

 

17.01.2006

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lfd.

Amt

Unter-

Träger

Weiterführung

Maßnahmetitel

Förderzeitraum

 

Vorbelastung

 

Nr.

 

abschnitt

 

 

 

Beginn

Ende

2006

Ges.

 

 

(UA)

 

 

 

 

 

 

AN

 

Schulverwaltungsamt

2000

BQG mbH

Weiterführung

Verschönerungs- u. Erhaltungsarbeiten an Rost. Schulen

01.09.2005

31.08.2006

13.448,84

60

 

Schulverwaltungsamt

2000

AFW GmbH

Weiterführung

Hausmeisterliche Hilfen

01.06.2005

31.05.2006

1.594,00

13

 

Schulverwaltungsamt

2000

BQG mbH

Weiterführung

Aufarbeitung gebrauchter Möbel aus Schulen und Kitas

23.05.2005

22.05.2006

13.600,00

40

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tiefbauamt

6300

BQG mbH

Weiterführung

Aufbereit. v. Altmaterialien Straßenbau/ Wiedereinsatz

01.09.2005

31.08.2006

4.450,00

24

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Denkmalpflegeamt

3600

AFW GmbH

Weiterführung

Sicherung denkmalgeschützter Bauten Marienkirche

01.06.2005

31.05.2006

1.920,00

9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sozialamt

4102

HWBR GmbH

Weiterführung

10189/03 Mobil in Rostock

28.07.2005

27.07.2006

3.220,26

1

 

Sozialamt

4102

Wohltat e. V.

WF bis 08/07

10076/02 Zusätzl. Hilfe u. wohnseitige Unterstützung

12.08.2005

11.08.2006

4.062,00

1

 

Sozialamt

4102

Wohltat e. V.

WF bis 10/07

10073/02 Mitarbeiterin Strohhalm

12.10.2005

11.10.2006

5.225,00

1

 

Sozialamt

4102

Frauen in d. Wirtschaft e. V.

Weiterführung

10300/03 Beratung zur Existenzgründung

01.11.2005

31.10.2006

4.136,84

1

 

Sozialamt

4102

Frauen in d. Wirtschaft e. V.

WF bis 08/07

GAP Hilfe für Existenzgründerinnen

01.08.2005

31.07.2006

2.553,00

3

 

Sozialamt

4102

AFW GmbH

Weiterführung

Technische Vorbereitung von ABM

01.08.2005

31.01.2006

140,08

13

 

Sozialamt

4102

Wohltat e. V.

Weiterführung

10299/03 Straßenzeitung Strohhalm Layout

12.10.2005

11.10.2006

12.386,00

1

 

Sozialamt

4102

Wohltat e. V.

WF bis 11/08

10298/03 Straßenzeitung Strohhalm Redakteur

01.12.2005

30.11.2006

8.332,00

1

 

Sozialamt

4102

HWBR GmbH

WF bis 07/08

10211/03 Unterstütz. Hilfebedürftiger Menschen

01.08.2005

31.07.2006

3.393,56

5

 

Sozialamt

4102

BQG mbH

votiert

Jugendkompetenzzentrum

01.02.2006

31.01.2007

10.000,00

80

 

Sozialamt

4102

AFW GmbH

Weiterführung

Arbeitsgelegenheiten Landschulheim Niex

11.04.2005

10.04.2006

2.463,24

20

 

Sozialamt

4102

AFW GmbH

Weiterführung

Modellbauwerkstatt/ Anleiter MAE

23.05.2005

22.05.2006

4.221,97

21

 

Sozialamt

4102

AFW GmbH

Weiterführung

Herstellung historisch wertvoller Modelle

01.08.2005

31.01.2006

868,80

40

 

Sozialamt

4102

Rostocker Zoo GGmbH

Weiterführung

10195/03 Kleinstreparaturen, Instandhaltungsarbeiten im Rost. Zoo

03.11.2005

02.11.2006

11.250,00

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 













Lfd.

Amt

Unter-

Träger

Weiterführung

Maßnahmetitel

Förderzeitraum

 

Vorbelastung

 

Nr.

 

abschnitt

 

 

 

Beginn

Ende

2006

Ges.

 

 

(UA)

 

 

 

 

 

 

AN

 

Amt für Stadtgrün

5800

AFW GmbH

WF bis 05/08

10048/03 Verschönerungsarbeiten Umfeld Straßenbäume

12.05.2005

11.05.2006

7.891,24

7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IGA

8510

BQG mbH

Weiterführung

Erhaltungsarbeiten an Ausstellungsgegenständen SFM

14.09.2005

13.09.2006

13.445,20

3

 

IGA

8510

BQG mbH

Weiterführung

Archivierung SFM

01.03.2006

28.02.2007

3.024,70

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Städtische Museen

3222

BQG mbH

Weiterführung

Archivierung Kulturhistor. Museum

01.09.2005

28.02.2006

3.024,70

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

134.651,43

353

 

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Beschlüsse

Erweitern

01.02.2006 - Bürgerschaft

Erweitern

01.02.2006 - Bürgerschaft