Informationsvorlage - 0003/06-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnisse der Umsetzung des SGB II in der Hansestadt Rostock 2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.02.2006
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
01.02.2006
| |||
|
01.02.2006
|
|
|
Kommunalverfassung für das
Land Mecklenburg-Vorpommern
§
34 – Kontrolle der Verwaltung „Unterrichtspflicht des
Bürgermeisters an die Gemeindevertretung“
In der Sitzung der Bürgerschaft am
01.09.2004 wurde durch den Änderungsantrag 0732/04-EA zum Antrag 0644/04-A von
Frau Christine Lehnert (SAV/Liste gegen Sozialkahlschlag) „Rostocker
Montagsdemonstrationen gegen Hartz IV“ beschlossen, der Bürgerschaft
Vorschläge zur Schaffung von sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnissen und Arbeits-gelegenheiten, inkl. des Einsatzes
kommunaler Mittel, zu unterbreiten. Dies wird zum Anlass genommen, einen
Bericht über die Ergebnisse der Umsetzung des SGB II in der Hansestadt Rostock
vorzulegen.
- Leistungsbezug in der Hansestadt Rostock 2005
insgesamt
Im
Jahresdurchschnitt betreute das HJC 18.991 Bedarfsgemeinschaften, in denen
31.290 Personen lebten. Im Durchschnitt lebten damit 1,64 Personen in jeder
Bedarfsgemeinschaft. Von diesen Personen bezogen 24.541 Personen
ALG-II-Leistungen und 6.750 Personen Sozialgeld. Leider liegen keine
auswertbaren Daten zur Fluktuation vor. Aus den Erfahrungen der Sozialhilfe in
der Hansestadt Rostock ist bekannt, dass
in den vergangenen
Jahren Fluktuationsquoten von
90
% erreicht wurden. Das bedeutet, dass fast die doppelte Zahl von
Bedarfsgemeinschaften (und Personen) im Verlaufe eines Jahres betreut worden
sind. Es ist zu vermuten, dass die Fluktuationsquote auch im SGB-II-Bereich
sehr hoch ist.
Die
SGB-II-Quote (Anteil der Leistungsbezieher SGB II an allen Einwohnern) betrug
im Januar 2005 15 %, stieg bis zum Juli auf 16,3 % und sank bis November wieder
auf 15,6 %. Die Entwicklung der SGB-II-Quote für die Hansestadt Rostock verlief
in etwa parallel zu der für Mecklenburg-Vorpommern, wobei Rostock vom Monat Mai
an kontinuierlich leicht über dem Durchschnitt für M-V lag. Die SGB-II-Quote
sowohl für Rostock als auch für M-V lag jedoch deutlich über dem
Bundesdurchschnitt, der sich im Jahresverlauf um die 8 % bewegte.
60
% der Bedarfsgemeinschaften waren 1-Personen-Haushalte, 22 %
2-Personen-Haushalte und 18 % waren Haushalte mit 3 und mehr Personen. Drei
Viertel aller Bedarfsgemeinschaften waren Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder
unter 15 Jahren. Von den rund 4.500 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 15
Jahren waren es 68 % mit einem Kind, 25 % mit zwei Kindern und 7 % mit drei und
mehr Kindern.
Im
Jahre 2005 wurden durch das HJC Leistungen gemäß SGB II in Höhe von insgesamt
rund 181,8 Millionen Euro gewährt. Das ALG II (ohne Unterkunftskosten) betrug
davon rund 70,4 Millionen Euro (39 %), die Kosten für Unterkunft und Heizung
beliefen sich auf 62 Millionen Euro (34 %).
Im
Durchschnitt wurden monatlich 797 Euro für Leistungen gemäß SGB II pro
Bedarfsgemeinschaft gewährt. Pro Person betrug die monatliche Leistung 581
Euro.
Die
durchschnittliche Höhe der monatlichen Leistungen für Unterkunft und Heizung
betrug 272 Euro pro Bedarfsgemeinschaft bzw. 165 Euro pro Person. Dabei
variierten die Kosten für Unterkunft und Heizung erwartungsgemäß in
Abhängigkeit von der Größe der Bedarfsgemeinschaft: So wurden für allein
stehende Leistungsempfänger monatlich 226 Euro gezahlt, während sich der Betrag
für eine fünfköpfige Bedarfsgemeinschaft auf 467 Euro belief. Auswertungen im
Zusammenhang mit der Wohnungsgröße stehen leider nicht zur Verfügung, da die
zur Verfügung stehende Software dies nicht ermöglicht.
- Arbeitslosigkeit
und erwerbsfähige Hilfebedürftige gemäß SGB II – Hansestadt Rostock
2005
Die
Zahl der Arbeitslosen (Rechtskreise SGB II und SGB III) in der Hansestadt
Rostock erreichte im März 2005 mit 22.757 ihren Höhepunkt und mit 16.687 im
November ihren niedrigsten Wert. Der durchschnittliche Anteil der SGB-II-Kunden
an allen Arbeitslosen betrug 66 %, wobei die Monatswerte sich relativ konstant
um diesen Mittelwert bewegen.
Aufschlussreich
ist außerdem die anteilige SGB-II-Arbeitslosenquote für die Hansestadt Rostock
im Vergleich mit dem Landes- bzw. Bundesdurchschnitt. Während diese Quote auf
Bundesebene bis zum März/April auf ca. 8 % angestiegen war und bis zum
Jahresende konstant blieb, stieg sie in der Hansestadt Rostock von ca. 14 % zu
Jahresbeginn auf 15,6 % zur Jahresmitte und nahm auf 12 % zum Jahresende ab.
Eine ähnliche Entwicklung zeigte sich für Mecklenburg-Vorpommern, wobei die
einzelnen Werte leicht unter denen für Rostock lagen.
Fast
entgegengesetzt entwickelte sich allerdings die anteilige
SGB-II-Arbeitslosenquote für die unter 25-jährigen. Die Quote für
Mecklenburg-Vorpommern folgte dem Verlauf auf Bundesebene (eher wellenartig),
wenn auch auf höherem Niveau (Bundesquote zwischen 4 und 7 %, M-V zwischen 9
und 10,5 %). In der Hansestadt Rostock nahm die Quote jedoch kontinuierlich zu
und stieg von knapp 10 % zu Jahresbeginn auf 12,2 % im November.
Im
Jahresdurchschnitt 2005 waren 24.541 Personen bzw. 78 % aller Leistungsbezieher
gemäß SGB II erwerbsfähige Hilfebedürftige. Dabei handelte es sich um 12.865
Männer (52,4 %) und 11.675 Frauen (47,6 %). Bei den erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen unter 25 J. war der Anteil der Frauen mit 50,7 % höher als der
der Männer. Bei den über 25-jährigen ergibt sich ein deutlich umgekehrtes
Verhältnis (46,7 % Frauen und 53,3 % Männer).
Im
Jahresdurchschnitt 2005 betreute das Hanse-Jobcenter Rostock 5.446
erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 J. (22 %) und 19.095 erwerbsfähige
Hilfebedürftige über 25 J. (78 %). Die Anteile waren im Jahresverlauf konstant.
Die
Zahl der allein erziehenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen betrug im
Jahresdurchschnitt 2005 2.578 Personen, wobei es sich zu 95 % um allein
erziehende Frauen handelte. Knapp 12 % der allein erziehenden erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen waren jünger als 25 Jahre.
Eine
interessante Darstellung ist der unmittelbare Vergleich der Zahlen zu den
Leistungsbeziehern, den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Arbeitslosen im
Rechtskreis SGB II im Jahresverlauf 2005. Wie bereits dargestellt, wurden im
HJC durchschnittlich 24.541 erwerbsfähige Hilfebedürftige betreut, wobei die
Monatswerte von diesem Durchschnitt nur wenig abweichen. Anders entwickelten
sich die Zahlen für die Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II. Betrug ihr Anteil
an den Erwerbsfähigen im I. Quartal noch rund 60 %, so sank er ab Juni
kontinuierlich und belief sich zum Jahresende auf 46 %. Dies ist Ausdruck für
die erfolgreichen Integrationsbemühungen des HJC und zeigt, wie ab Jahresmitte
die eingesetzten Arbeitsmarktinstrumente Wirkung entfalteten.
- Jahresergebnisse
2005 – Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente im Hanse-Jobcenter
Rostock
Instrument |
Nutzung |
Unterstützung
der Beratung u. Vermittlung |
2.709
Anträge positiv entschieden |
Förderung
der beruflichen Mobilität |
463 Anträge positiv entschieden |
geförderte
Teilnehmer in Gruppentrainings- maßnahmen |
1.927
Personen |
geförderte
Teilnehmer in betrieblichen Trainingsmaßnahmen/Einzelmaßnahmen |
976 Personen |
eingelöste
Bildungsgutscheine zur Erhöhung der
beruflichen Mobilität/Anpassung berufli- cher
Kenntnisse |
680 BGS |
Arbeitnehmer
in Personalserviceagenturen |
39 Arbeitnehmer |
Anzahl
einbezogener Leistungsempfänger in
Maßnahmen nach § 37 SGB III |
3.335
Personen |
Anzahl
zugewiesener Teilnehmer in Arbeits- gelegenheiten
mit Mehraufwandsentschädi- gung |
3.120
Personen |
Anzahl
zugewiesener Teilnehmer in Arbeits- gelegenheiten
mit Entgelt |
345 Personen |
Anzahl
ausgereichter EGZ/EZN/EZV an Unternehmen |
366 |
Instrumente |
Nutzung |
mit
Einstiegsfeld (ESG) geförderte eHb |
150 Personen |
mit
sonstigen weiteren Leistungen (SWL) geförderte
eHb |
742 Personen |
mit
weiteren Leistungen (WL) geförderte eHb |
17 |
Einmündungen
in den 1. Arbeitsmarkt ohne Förderung
(per 31.10.2005) |
1.205 Personen |
Einmündungen
in den 1. Arbeitsmarkt mit Förderung
(per 31.10.2005) |
1.728 Personen |
- Umsetzung –
Umsetzungsplanung
Im
Jahre 2005 konnten die Mittel für Integrationshilfen, die über den
Eingliederungstitel (Egt) zur Verfügung stehen, nicht in gewünschtem Umfang
genutzt werden.
Gründe
dafür waren u.a.:
-
neue gesetzliche
Grundlage und daraus resultierende Leistungen, die bislang nicht bekannt waren,
-
die vorherige
Tätigkeit der Mitarbeiter war nicht vergleichbar mit den neuen Aufgaben,
Schulung der Mitarbeiter war erforderlich (Schulungsbedarf besteht weiterhin),
-
die Struktur des
Kundenkreises war nicht bekannt,
-
in den ersten
Monaten hatten die Antragstellung, Antragsbearbeitung und Auszahlung der
Leistung Vorrang vor anderen Aufgaben,
-
die
Vergabevorschriften wurden streng eingehalten; durch die damit verbundenen
Ausschreibungsfristen begannen viele Maßnahmen erst im III. oder sogar IV.
Quartal,
-
der sorgsame
Umgang mit den Kriterien für ABM und Arbeitsgelegenheiten (Unbedenklichkeit)
ließ eine noch umfangreichere Einrichtung dieser Maßnahmen kaum zu
Aus
den genannten Gründen konnten Aktivitäten, die aus arbeitsmarktpolitischer
Sicht notwendig gewesen wären, nicht im erforderlichen Umfang eingerichtet bzw.
angeboten werden.
Aufgrund
der inzwischen erfolgten Personalaufstockung und durch interne Qualifikation
der Mitarbeiter kann zukünftig dem breiten Feld der gesetzlichen Aufgaben
besser entsprochen werden.
Es
ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen, mit denen bisher positive Erfahrungen
gemacht wurden, zukünftig eine stärkere Gewichtung bekommen.
Somit
werden auch die durch die Nutzung des Eingliederungstitels erreichten
Ergebnisse in der Regel eine Steigerung erfahren.
4.1.
Unterstützung
bei der Beratung und Vermittlung (UBV)/Mobilitätshilfen
Die
allgemein ungünstige Arbeitsmarktsituation, die sich besonders negativ auf
Personengruppen mit erheblichen Vermittlungshemmnissen auswirkt, erfordert
Hilfestellung bei den Eigenbemühungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes. Da
bei den durch das Hanse-Jobcenter betreuten Arbeitslosen in jedem Fall
Hilfebedürftigkeit vorliegt, sind die Möglichkeiten zur Eigenfinanzierung von
Bewerbungs- und Vorstellungskosten in der Regel nicht vorhanden. Gleiches
trifft zu, wenn im Rahmen der Mobilitätsforderung eine auswärtige Arbeit
aufgenommen wird. Um die Vorstellung bei einem Arbeitgeber zu ermöglichen und
somit individuelle Hemmnisse im Vorfeld einer Bewerbung zu beseitigen, werden
die o. g. Leistungen offensiv angeboten.
Es
kann von einer erheblichen Steigerung der Fallzahlen ausgegangen werden.
4.2.
Trainingsmaßnahmen
Zusätzlich
zu den mit dem Regionalen Einkaufszentrum geplanten Trainingsmaßnahmen werden
betriebliche Trainingsmaßnahmen eingerichtet.
Dieses
Mittel wird zukünftig intensiver genutzt.
Im
II., spätestens III. Quartal wird aufgrund der erkennbaren Entwicklung über die
Ausschreibung weiterer Trainingsmaßnahmen entschieden.
Eine
enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice (AGS) ist erforderlich.
4.3.
Förderung
der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Für
das Jahr 2006 wurde nach arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten eine
Grobplanung erstellt.
Aufgrund
der Besonderheiten des Personenkreises handelt es sich teilweise um Angebote,
die mit sozialen Inhalten verbunden werden, wodurch u.U. eine längere Laufzeit
zu verzeichnen ist. Aus den Erkenntnissen und Ergebnissen dieser Maßnahmen
werden bei Bedarf Folgemodule entwickelt und angeboten.
Aufgrund
geänderter Rechtsvorschriften in Verbindung mit den Zertifizierungsstellen kann
zu den tatsächlichen Eintritten zurzeit keine Aussage getroffen werden.
Auch
hier wird spätestens nach dem II. Quartal eine Nachplanung erfolgen.
Verstärkt
werden Bemühungen zur Nutzung von betrieblichen Einzelmaßnahmen angestellt
werden.
4.4.
Eingliederungszuschüsse
Die
Notwendigkeit zur stärkeren Nutzung dieses Instrumentes ergibt sich aus den
vorhandenen Vermittlungshemmnissen des Personenkreises.
Um
verbesserte Ergebnisse gegenüber dem Jahr 2005 zu erreichen, ist eine sehr enge
Zusammenarbeit mit dem Arbeitsgeberservice erforderlich.
Aufgrund
der inzwischen entstandenen Kontakte zu den Betrieben kann aber davon ausgegangen
werden, dass das HJC bei der Personalgewinnung und Förderung stärker als bisher
einbezogen und gefordert wird.
Die
Zahl der Förderfälle und die damit verbundenen Integrationen werden das
Jahresergebnis von 2005 deutlich überschreiten.
4.5.
Beschäftigung
schaffende Infrastrukturförderung
Im
Jahre 2005 wurde keine Maßnahme beantragt. Auch für 2006 ist von einer relativ
geringen Auswirkung für den Arbeitsmarkt auszugehen.
Die
Probleme liegen in der erforderlichen Eigenleistung der Stadt, die mindestens
75 % der Gesamtkosten betragen muss.
Ziel
ist es, diese Leistung nochmals in den städtischen Ämtern vorzustellen und
somit den Einstieg zu finden.Rechtsgrundlage ist der § 279 a Sozialgesetzbuch
Drittes Buch. Danach können öffentlich-rechtliche Träger bis zum 31.12.2007
durch einen angemessenen Zuschuss zu den Kosten von Arbeiten zur Verbesserung
der Infrastruktur und zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt gefördert
werden, wenn unter anderem der Träger mit der Durchführung der Arbeiten ein
Wirtschaftsunternehmen beauftragt, das sich verpflichtet, für eine zwischen dem
Hanse-Jobcenter und dem Träger festgelegte Zeit eine bestimmte Zahl von
Arbeitslosen zu beschäftigen, die vom Hanse-Jobcenter zugewiesen werden.
Es
sind nur wenige Förderfälle zu erwarten.
4.6.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen/Arbeitsgelegenheiten
2005
sind diese Instrumente in verschiedenen Tätigkeitsfeldern zum Einsatz gekommen.
Eine Erhöhung der Zahlen schien aus fachlicher Sicht nicht mehr vertretbar.
Außerdem fehlte teilweise noch die Erfahrung der Mitarbeiter, um weitere
sinnvolle Maßnahmen einzurichten.
Zwischenzeitlich
wurden bei der Anwendung der unterschiedlichen Maßnahmearten Prioritäten
bezüglich der Bedeutung für den 1. Arbeitsmarkt (Arbeitsgelegenheit mit
Entgelt) und für den Erhalt und die Verbesserung der Erwerbsfähigkeit
erarbeitet.
Der
Grundstock für entsprechende Arbeitsplätze ist aufgrund der auslaufenden und
neu zu besetzenden Maßnahmen gegeben.
Neue
Maßnahmen werden eingerichtet. Hierbei wird mehr auf die Inhalte und die
Eignung der zuzuweisenden Personen geachtet.
Ziel
ist es, die Eintrittszahlen von 2005 bei einer Verbesserung der Qualität zu
halten.
Im
II. Quartal wird nach einer Bestandsaufnahme über weitere Aktivitäten
entschieden.
4.7.
Sonderprogramm
„58+“
Ein
sehr gutes Ergebnis wurde bei der Umsetzung der Regelung für Arbeitnehmer ab 58
Jahren erzielt.
Von
möglichen 108 Arbeitsplätzen wurden bisher 95 eingerichtet und mit ca. 90
Arbeitnehmern besetzt.
Zurzeit
sind noch 7 Personen 58 Jahre und älter arbeitslos gemeldet. Diese Zahl wird
aufgrund neuer Übertritte in diese Altersgruppe immer in Bewegung sein.
Für
2006 werden die verfügbaren Stellen auf 108 ausgeweitet.
Der
2005 erreichte Stand kann aufgrund nicht vorhandener Arbeitsloser nicht verbessert
werden.
Ziel
ist es, den bisher erreichten guten Stand zu halten.
4.8.
Einstiegsgeld
Einstiegsfeld
wurde in ca. 2/3 der bewilligten Fälle zur Unterstützung der Selbstständigkeit
gewährt.
1/3
diente der Förderung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung. Ansonsten war kein Schwerpunkt bei der Leistungsgewährung
erkennbar.
Im
Augenblick kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieses Instrument 2006
stärker genutzt wird.
Sollte
allerdings der Kombilohn eingeführt werden, wird diese Leistung erheblich an
Bedeutung gewinnen.
Des
Weiteren können die Auswirkungen durch die Saisonarbeit bei der
Erdbeer-/Obsternte noch nicht eingeschätzt werden.
Auch
hier kann das Instrument ggf. zur Anwendung kommen.
Dieses
Förderinstrument wird im Jahr 2006 offensiver angeboten.
4.9.
Sonstige
weitere Leistungen (SWL)
Aufgrund
der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen der persönlichen
Ansprechpartner mit dem Umgang dieser Hilfe ist davon auszugehen, dass sich die
Fallzahlen gegenüber 2005 erhöhen und damit auch positive Auswirkungen auf die
Integrationsbemühungen haben.
4.10.
Vermittlungsgutschein
Bezogen
auf die in den meisten Fällen vorhandenen Vermittlungshemmnisse handelt es sich
beim Vermittlungsgutschein um eine gute Unterstützung bei der Eigeninitiative
des Arbeitslosen.
Um
die Wirkung weiter zu verbessern, wird im I. Quartal über eine Festlegung des
Personenkreises entschieden, der in jedem Fall mit dem Gutschein unterstützt
wird.
Ein
Anstieg der Fallzahlen ist zu erwarten.
4.11.
Beauftragung
Dritter mit der Vermittlung
Dieses
Instrument hat in der Vergangenheit nicht die erhofften Erfolge gebracht.
Aufgrund
veränderter Inhalte wurden für das Jahr 2006 weitere Maßnahmen ausgeschrieben.
Bevor
über zusätzliche Maßnahmen nachgedacht wird, ist das Ergebnis der laufenden
Maßnahmen abzuwarten.
4.12.
Personal-Service-Agentur
(PSA)
Für
den Personenkreis Ü 25 wurde eine PSA mit 50 Plätzen eingerichtet. Nach den
ersten Anlaufschwierigkeiten werden die verfügbaren Plätze zügig besetzt.
Positiv
zu werten sind die hohe Verleihquote und die bisher nur geringe Fluktuation.
Aufgrund
der guten Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen dem HJC und der PSA wird sich
dieses Instrument positiv entwickeln.
Die
vorgesehene Zahl von 50 Arbeitsplätzen wird noch im I. Quartal erreicht.
- Schwerpunkt
Jugendarbeitslosigkeit – Besonderheiten des Bereiches U 25
Der
gesetzliche Auftrag besteht darin, Jugendlichen eine bessere Chance für den
beruflichen (Wieder-)Einstieg zu geben und damit einen spürbaren Beitrag zur
Senkung der Jugendarbeitslosigkeit zu leisten. Der besonderen Zielgruppe
entsprechend sollte jeder mögliche – ggf. auch mittelfristig
realisierbare – Bildungs- und Qualifizierungsansatz im Hinblick auf eine
nachhaltige soziale und berufliche Integration verfolgt werden.
Je
nach Schwere des Beschäftigungshemmnisses ist die soziale Integration der
beruflichen Integration vorgeschaltet oder begleitet diese.
Daher
ist die Abfolge von Eingliederungsmaßnahmen und der Produktionseinsatz so
auszurichten, dass Erfolge im Hinblick auf die einzelnen
Integrationsfortschritte ebenso wie die Gesamtzielsetzung sichtbar werden.
5.1.
Niedrig
schwellige Angebote
Niedrig
schwellige Angebote im Bereich U25 dienen der Herstellung bzw.
Wiederherstellung beschäftigungsorientierter Grundtugenden.
Darunter
sind alle Angebote zu verstehen, die dazu dienen, den Jugendlichen zu
befähigen, an Maßnahmen teilzunehmen.
Dazu
gehören:
-
die Nutzung der
Angebote Dritter zur Stärkung persönlicher Kompetenzen gemäß SGB II § 16 (2)
Nr. 1-4, SGB VIII und SGB XII,
-
Maßnahmen zur
Heranführung an Beschäftigung.
Beispiele
solcher Maßnahmen, die auch 2006 fortgeführt werden:
PRO-J.O.B.
(KOPRA e.V.)
·
Unterstützung
junger Menschen beim Ausgleich sozialer Benachteiligungen und/oder bei der
Überwindung individueller Beeinträchtigungen
·
Arbeitet nach der
Methode des Praxislernens; es werden verschiedene Workshops und Projekte
durchgeführt
·
Sozialpädagogische
Betreuung
„You
act“ (AFW-Jugendberufshilfeprojekt)
·
Projekt für junge
Leute, vorrangig zwischen 15 und 18 Jahren, die sozial bzw. individuell
beeinträchtigt sind
·
persönliche
Beratung und Betreuung
·
betriebliche
Praktika
·
Nachholen des Hauptschulabschlusses
Produktionsschulen
·
Einrichtung der
Jugendberufshilfe
(Altersgruppe 15 bis unter 25 Jahre)
> Ziel:
·
Sicherung der
gesellschaftlichen Teilhabe der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durch Arbeits-
und Beschäftigungsfelder
·
Unterstützung der
Reintegration in Bildung und Beschäftigung
·
Sich Ausprobieren
bei der Suche individueller beruflicher Interessenlagen
5.2.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
(ABM) und Arbeitsgelegenheiten (AGH)
Die
Erfahrungen im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass Jugendliche in angemessener
Art und Weise an den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt herangeführt werden müssen
Daher sollen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Vorrang vor
denen mit Entgelt bzw. ABM erhalten, um die Motivation zur Aufnahme einer
regulären Ausbildung oder Beschäftigung zu erhöhen bzw. herzustellen.
Als
Einstieg für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf werden verstärkt
Arbeitsgelegenheiten mit erhöhtem Bildungsanteil und erhöhter
sozialpädagogischer Unterstützung angeboten.
Arbeitsgelegenheiten
werden auch weiterhin zum Erwerb des Hauptschulabschlusses eingerichtet bzw.
fortgeführt.
(Beispiel:
Projekt Stadtmauer)
5.3.
Berufsvorbereitende
Bildung (BvB)
Die
bisherige Kooperation mit dem Bereich Berufsberatung (Agentur für Arbeit) zur
Planung und Umsetzung von BvB wird fortgeführt. Dabei wird das HJC die
besonderen Bedarfe von Jugendlichen im SGB-II-Bezug stärker einbringen.
5.4.
Berufsbildung
in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
Auch
hier wird die Kooperation mit der Agentur für Arbeit durch die gemeinsame
Planung und Umsetzung von Maßnahmen fortgeführt.
Darüber
hinaus wird sich das HJC auf spezielle Zielgruppen HJC konzentrieren, wie
beispielsweise Gruppe der jungen allein Erziehenden. In der Maßnahme „MIA
– Mütter in Ausbildung“) wird dieser Zielgruppe Ausbildungsform
angeboten, die es ermöglicht, trotz der mehrfachen Belastung durch das Kind die
Ausbildung erfolgreich zu gestalten.
5.5.
Integration
in den Arbeitsmarkt
Zur
unmittelbaren Integration Jugendlicher in Arbeit werden zusätzlich zu den
sonstigen Instrumenten des SGB II spezielle Projekte/Maßnahmen umgesetzt.
Beispiele dafür sind:
DUO (in Kooperation mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern)
· für Jugendliche an der 2. Schwelle
· Arbeitstugenden entwickeln bzw. vertiefen
· Sammeln von Arbeitserfahrungen
· Ziel: Integration in den ersten Arbeitsmarkt
500
Jobs für 500 Jugendliche
· für Jugendliche unter 25 Jahren mit Berufsabschluss,
bei denen die fehlende Berufserfahrung das Vermittlungshemmnis ist
· mindestens 10 Monate Beschäftigungsdauer im
Unternehmen
· notwendiger Weiterbildungsbedarf kann vom HJC
übernommen werden
„Jung
und fit für den Job“
· AGH mit einer individuellen Laufzeit von 7 Monaten
(inklusive Praktikum)
· intensives Profiling zur individuellen Planung der
beruflichen Integration
· individuelle Qualifizierung
Schlussbemerkungen
Zur
Umsetzung der Inhalte und Schwerpunkte des Arbeitsmarktprogramms 2006 werden
zwischen der Geschäftsführung des HJC und den Gesellschaftern einerseits und
zwischen der Geschäftsführung des HJC und den Führungskräften andererseits
konkrete Zielvereinbarungen abgeschlossen.
Über
die Umsetzung des Arbeitsmarktprogramms des HJC wird den Gesellschaftern in
regelmäßigen Abständen berichtet.
Der Einsatz kommunaler
Mittel ist aus der Anlage ersichtlich.
Die Projekte sind in den
meisten Fällen Fortführungsprojekte aus dem Jahr 2005 und laufen 2006 aus.
Künftige neue Projekte werden ausschließlich vom Hanse-Jobcenter Rostock
aufgelegt. Eine gesetzliche Verpflichtung der Kommune zur Mitfinanzierung der
Projekte ist nicht mehr gegeben.
Die Einflussnahme der
Kommune auf künftig durchzuführende Projektes ist über die
Gesellschafterversammlung gegeben.
Roland
Methling
Oberbürgermeister
Abkürzungsverzeichnis
HJC = Hanse-Jobcenter
EGZ = Eingliederungszuschuss (erhalten Arbeitgeber, wenn sie Arbeitnehmer (AN) mit fachlichen Defiziten einstellen, als Ausgleich der Minderleistung)
EZN = Einstellungszuschuss bei Neugründung, wenn Existenzgründer AN einstellen und somit Arbeitsplätze schaffen
ESG = Einstiegsgeld, Zahlungen an AN bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit oder bei Selbstständigkeit zum Ausgleich finanzieller Engpässe und Erleichterung/ Unterstützung der Arbeitsaufnahme
ehB = erwerbsfähiger Hilfebedürftige
Projektdaten 2006 |
|
|
|
|
|
Anlage |
|
||
|
17.01.2006 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Lfd. |
Amt |
Unter- |
Träger |
Weiterführung |
Maßnahmetitel |
Förderzeitraum |
|
Vorbelastung |
|
Nr. |
|
abschnitt |
|
|
|
Beginn |
Ende |
2006 |
Ges. |
|
|
(UA) |
|
|
|
|
|
|
AN |
|
Schulverwaltungsamt |
2000 |
BQG mbH |
Weiterführung |
Verschönerungs- u.
Erhaltungsarbeiten an Rost. Schulen |
01.09.2005 |
31.08.2006 |
13.448,84 |
60 |
|
Schulverwaltungsamt |
2000 |
AFW GmbH |
Weiterführung |
Hausmeisterliche Hilfen |
01.06.2005 |
31.05.2006 |
1.594,00 |
13 |
|
Schulverwaltungsamt |
2000 |
BQG mbH |
Weiterführung |
Aufarbeitung gebrauchter
Möbel aus Schulen und Kitas |
23.05.2005 |
22.05.2006 |
13.600,00 |
40 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Tiefbauamt |
6300 |
BQG mbH |
Weiterführung |
Aufbereit. v. Altmaterialien
Straßenbau/ Wiedereinsatz |
01.09.2005 |
31.08.2006 |
4.450,00 |
24 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Denkmalpflegeamt |
3600 |
AFW GmbH |
Weiterführung |
Sicherung denkmalgeschützter
Bauten Marienkirche |
01.06.2005 |
31.05.2006 |
1.920,00 |
9 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Sozialamt |
4102 |
HWBR GmbH |
Weiterführung |
10189/03 Mobil in Rostock |
28.07.2005 |
27.07.2006 |
3.220,26 |
1 |
|
Sozialamt |
4102 |
Wohltat e. V. |
WF bis 08/07 |
10076/02 Zusätzl. Hilfe u.
wohnseitige Unterstützung |
12.08.2005 |
11.08.2006 |
4.062,00 |
1 |
|
Sozialamt |
4102 |
Wohltat e. V. |
WF bis 10/07 |
10073/02 Mitarbeiterin
Strohhalm |
12.10.2005 |
11.10.2006 |
5.225,00 |
1 |
|
Sozialamt |
4102 |
Frauen in d. Wirtschaft e. V. |
Weiterführung |
10300/03 Beratung zur
Existenzgründung |
01.11.2005 |
31.10.2006 |
4.136,84 |
1 |
|
Sozialamt |
4102 |
Frauen in d. Wirtschaft e. V. |
WF bis 08/07 |
GAP Hilfe für
Existenzgründerinnen |
01.08.2005 |
31.07.2006 |
2.553,00 |
3 |
|
Sozialamt |
4102 |
AFW GmbH |
Weiterführung |
Technische Vorbereitung von
ABM |
01.08.2005 |
31.01.2006 |
140,08 |
13 |
|
Sozialamt |
4102 |
Wohltat e. V. |
Weiterführung |
10299/03 Straßenzeitung
Strohhalm Layout |
12.10.2005 |
11.10.2006 |
12.386,00 |
1 |
|
Sozialamt |
4102 |
Wohltat e. V. |
WF bis 11/08 |
10298/03 Straßenzeitung
Strohhalm Redakteur |
01.12.2005 |
30.11.2006 |
8.332,00 |
1 |
|
Sozialamt |
4102 |
HWBR GmbH |
WF bis 07/08 |
10211/03 Unterstütz.
Hilfebedürftiger Menschen |
01.08.2005 |
31.07.2006 |
3.393,56 |
5 |
|
Sozialamt |
4102 |
BQG mbH |
votiert |
Jugendkompetenzzentrum |
01.02.2006 |
31.01.2007 |
10.000,00 |
80 |
|
Sozialamt |
4102 |
AFW GmbH |
Weiterführung |
Arbeitsgelegenheiten
Landschulheim Niex |
11.04.2005 |
10.04.2006 |
2.463,24 |
20 |
|
Sozialamt |
4102 |
AFW GmbH |
Weiterführung |
Modellbauwerkstatt/ Anleiter
MAE |
23.05.2005 |
22.05.2006 |
4.221,97 |
21 |
|
Sozialamt |
4102 |
AFW GmbH |
Weiterführung |
Herstellung historisch
wertvoller Modelle |
01.08.2005 |
31.01.2006 |
868,80 |
40 |
|
Sozialamt |
4102 |
Rostocker Zoo GGmbH |
Weiterführung |
10195/03 Kleinstreparaturen,
Instandhaltungsarbeiten im Rost. Zoo |
03.11.2005 |
02.11.2006 |
11.250,00 |
3 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Lfd. |
Amt |
Unter- |
Träger |
Weiterführung |
Maßnahmetitel |
Förderzeitraum |
|
Vorbelastung |
|
Nr. |
|
abschnitt |
|
|
|
Beginn |
Ende |
2006 |
Ges. |
|
|
(UA) |
|
|
|
|
|
|
AN |
|
Amt für Stadtgrün |
5800 |
AFW GmbH |
WF bis 05/08 |
10048/03
Verschönerungsarbeiten Umfeld Straßenbäume |
12.05.2005 |
11.05.2006 |
7.891,24 |
7 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
IGA |
8510 |
BQG mbH |
Weiterführung |
Erhaltungsarbeiten an
Ausstellungsgegenständen SFM |
14.09.2005 |
13.09.2006 |
13.445,20 |
3 |
|
IGA |
8510 |
BQG mbH |
Weiterführung |
Archivierung SFM |
01.03.2006 |
28.02.2007 |
3.024,70 |
3 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Städtische Museen |
3222 |
BQG mbH |
Weiterführung |
Archivierung Kulturhistor.
Museum |
01.09.2005 |
28.02.2006 |
3.024,70 |
3 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
134.651,43 |
353 |