Informationsvorlage - 0121/05-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0121/05-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

66,32

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

01.02.2006 16:00

22.12.2005

Beratungsfolge

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Sitzungstermin

19.01.2006 17:00

Genehmigungsvermerk

 

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

Fahrradstadt Rostock 1 - Mehr Fahrradstraßen in Rostock - Umsetzungsbericht

 

VI, gez. Grüttner

 

 

beteiligt

 

 

 

 

Die Stadtverwaltung wurde durch die Bürgerschaft mit nachfolgenden Maßnahmen und Untersuchungen beauftragt:

 

1.      Planung, Realisierung und Auswertung einer optimierten Verbindung der Universitäts- und Hochschulstandorte durch ein Fahrradrouten- bzw. Fahrradstraßennetz

2.      Berücksichtigung von Schulen bei der Planung des Fahrradrouten- bzw. Fahrradstraßennetzes, um das Fahrradfahren in der Nähe von Schulen für Jugendliche sicherer und attraktiver zu machen. Die Anregungen der Schulen und des Schülerrates sind einzuholen.

3.      Fertigstellung eines Pilotprojektes noch im Jahr 2005 für die Verbindung Doberaner Platz - Barnstorfer Weg - Margaretenstraße - Waldemarstraße - Thomas-Müntzer-Platz als Fahrradstraße.

 

Die Kosten sind darzustellen. Vorschläge zum Fahrradstraßennetz sowie ein Umsetzungsbericht zum Pilotprojekt sind der Bürgerschaft spätestens Ende des Jahres 2005 zu übergeben.

 

zu 1.

Die Ausschilderung eines Fahrradroutennetzes zwischen den Universitäts- und Hochschulstandorten ist auch Bestandteil des federführend vom Umweltamt betreuten EU-Projektes Interreg III - „Baltic Sea Cycling“ (BSC).

In diesem Rahmen wurde vom hierfür federführenden Umweltamt eine Planung veranlasst und EU-Mittel in Höhe von 17000 € beantragt. Die Planung wird in Abstimmung mit Teilnehmern am BSC, dem ADFC, der Universität und dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) durchgeführt. Am 12.12.2005 wurde der Planungsstand auf Grundlage einer Studentenbefragung vorgestellt (Anlage 1) Die Planung einschließlich Kostenschätzung soll bis 31.01.2006 fertig gestellt werden. Es wird eingeschätzt, dass die im EU-Projekt vorgesehenen Mittel ausreichend sind.

 

zu 2.

In Abstimmung mit dem Amt für Schule und Sport wurden 31 Schulen mit Ausnahme der Grundschulen und mehrerer Förderschulen angeschrieben und um Beantwortung vorgegebener Fragen gebeten. Hierzu gingen 22 Antworten ein (2 x kein Interesse, 8 x Ablehnung, 7 x bedingte Zustimmung bzw. alternative Vorschläge, 5 x Zustimmung). Der Rücklauf wurde mit dem ADFC und einem Fachbeauftragten Verkehr der Lehrerschaft ausgewertet. Es bestand Einigkeit darin, dass zunächst mit interessierten Schulen unter Einbeziehung des ADFC Vorschläge für die Einrichtung von Fahrradstraßen abgestimmt werden sollen.

Vor weiteren Aktivitäten soll die Entwicklung des Pilotprojektes abgewartet werden. Der hierzu vorhandene Arbeitsstand lässt nach Auffassung der Beteiligten gegenwärtig keine weiteren konkreten Aktivitäten der Stadtverwaltung zum Ausbau des Fahrradstraßennetzes für Schulen zu. Eine Kostenschätzung ist demzufolge derzeit nicht möglich.

Weiterhin ist festzustellen, dass ein Großteil der Schulen bereits durch das bestehende Radwegenetz erschlossen wird (Anlage 2).

 

zu 3.

Zur Vorbereitung des Pilotprojektes ist folgender Arbeitsstand zu verzeichnen:

 

        19.07.2005, Ortsbeiratssitzung KTV zu den Anträgen 0523/05-A und 0524/05-A unter Beteiligung des ADFC:

Zur Vorbereitung Fahrradstraße wird mit dem Tief- und Hafenbauamt in Abwesenheit der Verkehrsbehörde Folgendes abgestimmt: Die Fahrradstraße sollte zwischen den Einmündungen Waldemarstraße/Maßmannstraße und Barnstorfer Weg/Leonhardtstraße eingerichtet werden. Sie soll nicht als Vorfahrtstraße angelegt werden, um die verkehrsberuhigende Wirkung der Rechts-vor-Links-Regelung in der vorhandenen Tempo-30-Zone nicht zu beeinträchtigen. Vorrangig ist auf Grund der Haushaltssituation eine kostengünstige Beschilderungslösung zu prüfen.

        22.09.2005: Beauftragung des Tief- und Hafenbauamtes über den Sitzungsdienst mit der Ausführung des Bürgerschaftsbeschlusses 0523/05-A

        20.10.2005: Im Ergebnis der vorhergehenden Diskussion mit der Verkehrsbehörde und der Polizei wird vom Tief- und Hafenbauamt ein Vorschlag unter Einbeziehung der Knotenpunkte für eine Fahrradstraße zwischen Budapester Straße und Leonhardtstraße vorgelegt. Unter Hinzuziehung von externem Sachverstand im Rahmen des EU-Projektes BSC wird diese Lösung beraten und im Ergebnis von der Verkehrsbehörde aus vorfahrtsrechtlichen Bedenken abgelehnt. Es wird eine alternative Lösung ohne Einbeziehung der Knotenpunkte vereinbart.

        03.11.2005: Der abgeänderte Vorschlag wird mit einer umfassenden verkehrsplanerischen Bewertung auf Grundlage der StVO (Anlage 3) und zugehörigem Lageplan bei der Verkehrsbehörde zur Anordnung eingereicht.

        16.11.2005: In der verkehrsbehördlichen Stellungnahme werden weitergehende Forderungen zur Untersuchung des Unfallgeschehens, zusätzliche Verkehrszählungen, Reduzierung des Kfz-Verkehrs und Alternativen für den ruhenden Verkehr gestellt. Für den Beginn des Pilotprojekts ist Mai/Juni 2006 vorzusehen und mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten. Die Fahrradstraße ist als Vorfahrtsstraße zu kennzeichnen und die Beschränkung des Kfz-Verkehrs auf den Anliegerverkehr anzustreben. Es wird vorgeschlagen, die Vorbereitung federführend der Verkehrsbehörde zu übertragen und die Öffentlichkeitsarbeit durch das Tief- und Hafenbauamt durchzuführen (Anlage 4).

        29.11.2005: Das Tief- und Hafenbauamt nimmt Stellung zum Schreiben der Verkehrsbehörde. Insbesondere werden hierin Bedenken gegen die Ausweisung einer Vorfahrtsstraße, den sich hieraus ergebenden Nachteilen für die Tempo-30-Zone und der darin enthaltenen Widersprüchlichkeit zu den anderen verkehrsbehördlichen Forderungen dargelegt. (Anlage 5)

        12.12.2005: Abstimmung von Verkehrsbehörde, Polizei und Tief- und Hafenbauamt zur weiteren Vorgehensweise. Seitens des Tief- und Hafenbauamtes wird der vorgeschlagenen federführenden Bearbeitung durch die Verkehrsbehörde zugestimmt. Im Bereich Waldemarstraße/ Hansakino wird eine zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahme durch Einengung und Aufpflasterung abgestimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass umfangreiche bauliche Maßnahmen zur Einrichtung der Fahrradstraße in den kommenden Jahren aus finanziellen Gründen nicht möglich sind.

      Die Verkehrsbehörde schlägt vor, hierzu bis 30.03.2006 einen Zwischenbericht zu geben.

 

Die aufgrund der Stellungnahme der Verkehrsbehörde aktualisierte Kostenschätzung für eine Beschilderungslösung entsprechend dem eingereichten Antrag beläuft sich auf ca. 5.000 €. Die Kostenschätzung für den gesamten Abschnitt beläuft sich nach gegenwärtigem Arbeitsstand des Tief- Hafenbauamtes bei Einbeziehung der Maßnahme Waldemarstraße auf 25.000 €.


 

 

Weitere Kostenerhöhungen sind entsprechend der Stellungnahme der Verkehrsbehörde für zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen im Rahmen der Ausweisung einer Vorfahrtsstraße sowie den Alternativen für den ruhenden Verkehr einzuplanen.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

Anlagen

1)      Campus-Veloroutennetz

2)      Schulstandorte

3.1)            Schr. an 32.4 vom

3.2)            Bewertung Fahrradstraße

4) Schr. von 32.43 an 66.1 vom 16.11.

5) Stellungnahme von 66.1 an 32 vom

 

 


Anlage 1

 

 


Anlage 2

 

 


Anlage 3.1

 

von:

66.1

3. November 2005

 

 

Sachb.: Frau Kulf

 

 

Tel.: -6682/Fax: -6906

 

 

Ute.Kulf@rostock.de

 

 

Gz.: 66.11/

 

 

 

an:

32.4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einrichtung Fahrradstraße KTV

 

 

 

Gemäß Beschluss Nr. 0523/05-A der Bürgerschaft vom 7.9.05 wurde unser Amt beauftragt, bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen folgenden Beschluss auszuführen:

 

Als Pilotprojekt soll im Stadtzentrum die Verbindung Doberaner Platz – Barnstorfer Weg – Margaretenstraße – Waldemarstraße – Thomas-Müntzer-Platz als Fahrradstraße bis zum 30. Dezember 2005 fertig gestellt werden.

 

In Vorbereitung der Umsetzung des Beschlusses wurde durch uns der vorgeschlagene Straßenzug hinsichtlich des Vorliegens der rechtlichen aber auch der planerischen Voraussetzungen geprüft und bewertet. Der Bericht über diese Bewertung liegt als Anlage bei.

 

Die im Ergebnis der gemeinsamen Beratung zum Entwurf für die Einrichtung der Fahrradstraße mit Vertretern der Verkehrsbehörde, des Umweltamtes, des Tief- und Hafenbauamtes und eines Planungsbüros am 20.10.2005 getroffenen Festlegungen wurden bei der Erstellung der Beschilderungspläne berücksichtigt.

 

Die Beschilderungspläne zur Öffnung der Ottostraße, der Fr.-Reuter-Straße und der Budapester Straße werden in den nächsten 2 Wochen gesondert eingereicht.

 

Zur abschließenden verkehrsrechtlichen Prüfung übersenden wir Ihnen die betreffenden Unterlagen. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, bitten wir um Anordnung möglichst bis zum 23.11.05, um diese Maßnahme noch rechtzeitig vor Beginn der Winterperiode umsetzen zu können.

 

 

 

 

Heike Schröder

 

 

 

 

Anlagen:   - Verkehrsplanerische Bewertung zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der KTV

                 - Beschilderungspläne


Anlage 3.2

 

Hansestadt Rostock

1. November 2005

Tief- und Hafenbauamt

Sachb.: Frau Kulf

Abt. Verkehrsplanung und -förderung

Tel.: -6682/Fax: -6906

 

Ute.Kulf@rostock.de

 

Gz.: 66.11/

 

 

 

 

 

Verkehrsplanerische Bewertung zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der KTV

 

 

1. Anlass

 

Gemäß dem Integrierten Gesamtverkehrskonzept der Hansestadt Rostock haben die Velorouten als stadtteilübergreifende Verbindungen eine übergeordnete Bedeutung für den Radverkehr. Eine aus dem Nordwesten kommende Verbindung tangiert den Verknüpfungspunkt mit der S-Bahn am Holbeinplatz und führt über die Waldemarstraße, den Barnstorfer Weg, die Stampfmüllerstraße und den Goetheplatz bis zum Hauptbahnhof.

 

Mit dem Beschluss Nr. 0523/05-A der Bürgerschaft vom 7.9.05 wurde das Amt 66 beauftragt, bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen folgenden Beschluss auszuführen:

 

1. Realisierung der Verbindung Doberaner Platz – Barnstorfer Weg – Margaretenstraße – Waldemarstraße – Thomas-Müntzer-Platz als Fahrradstraße bis zum 30. Dezember 2005 als Pilotprojekt im Stadtzentrum,

 

2. Erarbeitung von Empfehlungen für ein Fahrradstraßennetz sowie eines Umsetzungsberichts zum Pilotprojekt bis spätestens Ende des Jahres 2005 für die Bürgerschaft.

 

Für die Einrichtung der Fahrradstraße des Pilotprojektes kommen die Straßenzüge Barnstorfer Weg ab Leonhardstraße bis einschließlich Margaretenplatz und weiter führend über die Waldemarstraße bis zur Maßmannstraße in Betracht. Diese Straßenzüge sind auch Bestandteil der oben beschriebenen Veloroute und deshalb aus Sicht der Radverkehrsplanung geeignet, um in die Untersuchung zur Einrichtung einer Fahrradstraße und Schaffung eines komfortablen Angebotes für den Radverkehr einbezogen zu werden.

 

 

2. Bewertung auf Grundlage gesetzlicher Regelungen und planerischer Empfehlungen

 

Als Grundlage für die Bewertung, Gestaltung und Beschilderung von Fahrradstraßen wurden die StVO/VwV-StVO zu den Zeichen 244 (Beginn einer Fahrradstraße) und 244a (Ende einer Fahrradstraße), die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95) und die „Planungshinweise Radverkehrsanlagen der Hansestadt Rostock“ in der Fassung von 1998 herangezogen.

 

Zur Bewertung der zu untersuchenden Straßen werden entsprechend des unterschiedlichen vorhandenen Erscheinungsbildes, des unterschiedlichen Verkehrsaufkommens und der unterschiedlichen Funktion 4 Abschnitte gebildet. Diese stellen sich wie folgt dar:

 

Abschnitt 1:   Barnstorfer Weg ab Einmündung Leonhardstraße bis Margaretenplatz

Abschnitt 2:   der Margaretenplatz den umgestalteten Bereich umfassend

Abschnitt 3:   Waldemarstraße vom Margaretenplatz bis einschließlich Einmündung Budapester Straße (bereits umgestalteter Bereich)

Abschnitt 4:   Waldemarstraße ab Budapester Straße bis Maßmannstraße.


 

Abbildung: Darstellung der zu bewertenden Abschnitte

 

 

 

Der Abschnitt 1 ist eine für Radfahrer im Gegenverkehr freigegebene Einbahnstraße in Richtung Leonhardstraße und geprägt durch eine verkehrsberuhigte Gestaltung mit Aufpflasterungen am Beginn und an den Kreuzungsbereichen, durch z.T. zeitlich begrenzten ruhenden Verkehr in baulich angelegten Parktaschen sowie durch Geschäfte, Gaststätten/Cafes, Büros, Praxen und Wohnen auf beiden Seiten der Straße. Die Fahrbahn ist mit Betonpflaster befestigt. Eine Verkehrszählung am 15.06.05 ergab in der Zeit von 7-9 Uhr insgesamt 174 Radfahrer und 149 Kfz und in der Zeit von 15-18 Uhr 490 Radfahrer und 441 Kfz. Zusätzlich muss festgestellt werden, dass das auf der Fahrbahn bestehende Parkverbot nicht durchgesetzt werden kann. Daraus ergibt sich durchgehend ein stark eingeengter Fahrbahnquerschnitt von 3,00m, der die ungehinderte Begegnung von Kfz und Radfahrern verhindert, weshalb Radfahrer verstärkt auf den Gehweg ausweichen.

 

Der Abschnitt 2 weist die gleiche Gestaltung und Nutzung wie Abschnitt 1 auf. Die Feststellung bezüglich des ruhenden Verkehrs auf der Fahrbahn gilt ebenso, verursacht jedoch keine erheblichen Behinderungen für Radfahrer. Dieser Abschnitt ist in beide Richtungen befahrbar. In der Zeit von 7-9 Uhr waren am Tag der Zählung 209 Radfahrer und 314 Kfz und in der Zeit von 15-18 Uhr 450 Radfahrer und 539 Kfz unterwegs.

 

Für den Abschnitt 3 gelten die gleichen Aussagen zur Gestaltung. Es findet ebenfalls Zweirichtungsverkehr statt. Bei der Nutzung der angrenzenden Gebäude überwiegt jedoch das Wohnen. Die Verkehrszählung ergab hier in der Zeit von 7-9 Uhr insgesamt 201 Radfahrer und 186 Kfz und in der Zeit von 15-18 Uhr 391 Radfahrer und 404 Kfz. Auch in diesem Abschnitt wird häufig widerrechtlich auf der Fahrbahn geparkt.


Der Abschnitt 4 unterscheidet sich hinsichtlich der Gestaltung von den zuvor genannten. Die Fahrbahn ist mit Granitpflaster bzw. Asphalt befestigt, Aufpflasterungen sind nicht vorhanden. Der ruhende Verkehr nutzt den Fahrbahnrand und z.T. den Gehweg. Das Wohnen überwiegt bei der Nutzung der Gebäude. Auch hier gilt Zweirichtungsverkehr. Die Verkehrszählung ergab in der Zeit von 7-9 Uhr insgesamt 102 Radfahrer und 370 Kfz und in der Zeit von 15-18 Uhr 192 Radfahrer und 653 Kfz.

 

Die in den entsprechenden Regelwerken vorgegebenen Einsatzbereiche und Empfehlungen für Fahrradstraßen werden in der nachfolgenden Tabelle für die betreffenden Straßenabschnitte überprüft und bewertet.

 

 

Tab.: Bewertung der Kriterien und Empfehlungen für die Einrichtung von Fahrradstraßen

 

Kriterium

Abschnitt

1

Abschnitt

2

Abschnitt

3

Abschnitt

4

1. Lage im Zuge einer Hauptverbindung des Radverkehrs

ja

ja

ja

ja

2. untergeordnete Anliegerstraße

ja

ja

ja

ja

3. Radverkehr ist vorherrschende

Verkehrsart bzw. zu erwarten

53% / ja

40% / ja

50% / ja

22% / ja

4. Erkennbarkeit / Beginn und Ende jeweils baulich hervorgehoben

ja

ja

ja

nein

5. Vorfahrt gegenüber anderen Erschließungsstraßen

nicht

vorgesehen

nicht

vorgesehen

nicht

vorgesehen

nicht

vorgesehen

6. empfohlener Grenzwert –

Kfz-Belastung max. 300 Kfz/h

eingehalten (172)

eingehalten (197)

eingehalten (156)

eingehalten (254)

7. erforderliche Breiten vorhanden

ja *

ja

ja

ja

 

* Einschränkung durch widerrechtliches Parken

 

 

3. Abwägung

 

Die Vorgaben und Empfehlungen der Kriterien 1, 2, 6 und 7 werden in allen untersuchten Abschnitten erfüllt bzw. eingehalten. Bei den Kriterien 3, 4 und 5 wird in einem oder mehreren Abschnitten von den Vorgaben bzw. Empfehlungen abgewichen. Hierzu erfolgte eine gesonderte Abwägung.

 

zu 3. Radverkehr ist die vorherrschende Verkehrsart bzw. zu erwarten:

 

Im Abschnitt 1 ist derzeit der Anteil des Radverkehrs mit 53% bereits größer als der Anteil des Kfz-Verkehrs. Der Abschnitt 3 weist einen jeweils gleich großen Anteil von Radverkehr und Kfz-Verkehr auf. In den Abschnitten 2 und 4 ist der Radverkehr derzeit mit 40% bzw. 22% noch nicht vorherrschend.

 

Mit der Einrichtung einer Fahrradstraße werden in allen Abschnitten ein Rückgang der Kfz-Belastung und ein Anstieg des Radverkehrs erwartet, so dass der Radverkehr überall die anteilig stärkste Verkehrsart sein wird.

 

zu 4. Erkennbarkeit / Beginn und Ende jeweils baulich hervorgehoben:

 

Die Abschnitte 1, 2 und 3 sind jeweils an den Knotenpunkten aufgepflastert. Die vorhandene bauliche Gestaltung unterstreicht den Beginn eines besonderen Straßenabschnittes, welcher derzeit als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ausgewiesen ist.

 

Eine Aufpflasterung oder Einengung am geplanten Beginn der Fahrradstraße im Bereich Hansa-Kino ist derzeit nicht vorhanden, wird jedoch bis zum Ende des Jahres vorbereitet und soll im Frühjahr 2006 nachgerüstet werden.

 

 

zu 5. Vorfahrt gegenüber anderen Erschließungsstraßen

 

Die Schaffung einer vorfahrtberechtigten Route für den Radverkehr im Verlauf einer Fahrradstraße wird empfohlen. In den für die Einrichtung einer Fahrradstraße vorgesehenen Straßen ist auf Grund der vorhandenen Nutzungen weiterhin Kfz-Verkehr als zulässige Verkehrsart vorgesehen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wurde die Einrichtung der Fahrradstraße als Vorfahrtstraße bewertet. Dabei besteht die Gefahr, dass zunehmend Kfz diese Route als alternativen Schleichweg ohne Lichtsignalanlagen nutzen, um schneller ihr Ziel zu erreichen. Eine Vorfahrtstraße widerspricht außerdem dem Prinzip einer Tempo 30-Zone. Aus diesem Grund empfehlen wir, die vorhandene Rechts-vor-Links-Regelung beizubehalten.

 

 

4. Fazit

 

Nach der Bewertung der Kriterien für die vorgesehenen Straßenabschnitte und deren Abwägung bestehen aus verkehrsplanerischer Sicht keine Bedenken zur Einrichtung einer Fahrradstraße im gesamten betrachteten Umfang. Mit der Nachrüstung einer Straßeneinengung und Aufpflasterung am geplanten Beginn im Bereich Hansa-Kino wird auch den gestalterischen Vorgaben entsprochen.

 

 

5. Umsetzung

 

Im Ergebnis einer gemeinsamen Beratung zum Entwurf für die Einrichtung der Fahrradstraße mit Vertretern der Verkehrsbehörde, des Umweltamtes, des Tief- und Hafenbauamtes und eines Planungsbüros am 20.10.2005 wurde zur weiteren Vorgehensweise Folgendes festgelegt:

 

·       Der untersuchte Straßenzug wird stufenweise zur Umsetzung vorgesehen. Im ersten Schritt wird ein Beschilderungsplan für die Abschnitte 1-3  (Barnstorfer Weg – Waldemarstraße/Budapester Straße) bei der Straßenverkehrsbehörde eingereicht, da hier alle Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße erfüllt sind.

·       Die Fahrradstraße wird im Verlauf des Barnstorfer Weges und der Waldemarstraße jeweils zwischen den Knotenpunkten eingerichtet. Der Margaretenplatz bleibt „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ (Tempo 20-Zone, Parkverbotszone). Der „verkehrsberuhigte Geschäftsbereich“ in den Abschnitten Barnstorfer Weg und Waldemarstraße wird aufgehoben.

·       Der ruhende Verkehr im Barnstorfer Weg ist nach der Aufhebung der Parkverbotszone separat zu regeln. Dazu wird in den entsprechenden Abschnitten ein Parkverbot ausgewiesen. Es sollten zukünftig verstärkte Kontrollen der Verkehrsüberwachung stattfinden. Verbleiben daraufhin trotzdem nicht ausreichend Ausweichstellen für die Begegnung von Radfahrern und Kfz, sollen zusätzlich kurze Abschnitte mit Haltverbot ausgewiesen werden. Ist dies ebenfalls nicht wirksam, wird geprüft, ob Einbauten stellenweise das widerrechtliche Parken verhindern können.


 

·       Als zweiter Schritt wird der Eingangsbereich im Abschnitt 4 (Waldemarstraße ab Budapester Straße bis Maßmannstraße) in Höhe Hansa-Kino mittels Einengung und Aufpflasterung im Frühjahr 2006 umgestaltet und somit auch für diesen Abschnitt  die Voraussetzung zur Einrichtung einer Fahrradstraße geschaffen. Der Beschilderungsplan für diesen Abschnitt wird zeitnah bei der Verkehrsbehörde eingereicht.

·       Darüber hinaus werden bis zur Einrichtung der Fahrradstraße die kreuzenden Einbahnstraßen (Ottostraße, Fr.-Reuter-Straße, Budapester Straße) in Bezug auf die Öffnung für den Radverkehr in Gegenrichtung geprüft, soweit sie nicht schon geöffnet sind und die Beschilderungspläne ebenfalls bei der Verkehrsbehörde eingereicht.

 

 

 

 

Anlage:            - Foto-Dokumentation Bestand

 

 

 

 

Anlage 4

 

von:     32.43                                                                                     16. November 2005                                                                                                                         Sachb.: Herr Jandt                                                                                                                           Tel.:-3130/Fax:-9336

                                                                                                           Az.: 32.81

über:    32.4

           

 

an:       66.1

                                                                                                                                

 

Aus dem Beschluss der Bürgerschaft (Nr. 0523/05-A vom 7.9.05) : 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt einen Vorschlag für ein Fahrradstraßennetz in HRO zu erarbeiten.

Als Pilotprojekt ist die Einrichtung einer Fahrradstraße vom Doberaner Platz bis Thomas- Müntzer -Platz vorgesehen. Unter der Maßgabe der Erfüllung rechtlicher Voraussetzungen hat die Ausführung bis Dezember 2005 zu erfolgen.

 

Verkehrsbehördliche Bewertung für die eingereichten Streckenabschnitte der Waldemarstr. zwischen Budapester Straße und Margaretenplatz  sowie für den Barnstorfer Weg zwischen Margaretenplatz und Leonhardstraße

Aus verkehrsrechtlicher Sicht sind die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Fahrradstraße zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gegeben.

Mit Datum 4.11.2005 lagen der Verkehrsbehörde die Unterlagen der verkehrsplanerischen Bewertung (durch 66.1) zum Pilotprojekt „ Fahrradstraße“ vor. Wie beschrieben wurden die Kriterien zur Einrichtung einer Fahrradstraße nach Lage der Verwaltungsvorschriften – StVO zum VZ 244 und 245a (Beginn/ Ende einer Fahrradstraße), nach den Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA 95) und nach Planungshinweisen zu Radverkehrsanlagen in der Hansestadt Rostock vorgenommen.

Im Ergebnis dessen wurde u.a. prognostiziert, dass der Radverkehrsanteil in bestimmten Teilen der vorgesehenen Route gegenüber dem Kfz-Verkehr bereits überwiegt und davon auszugehen ist, dass mit Inbetriebnahme einer Fahrradstraße sich dieser Anteil noch erhöhen wird.

Zu den Problemen des ruhenden und Lieferverkehr wird festgestellt, dass es Schwierigkeiten mit der Durchsetzung von Parkverboten gäbe und folglich Ordnungswidrigkeiten  zu verzeichnen wären.

Empfohlen wird letztlich zum Thema „Vorrang“ die Schaffung einer vorfahrtberechtigten Route für den Radverkehr, mit zugelassenem Kfz-Verkehr. Auf die sich mit einer solchen Vorfahrtregelung verbindende Gefahr, einen schnellen Schleichweg für Kraftfahrzeugführer zu erzeugen, was in einer 30-iger Zone nicht üblich ist, wird schlussfolgernd verwiesen.

Die Anordnung von Verkehrszeichen ist nach § 44 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung sachlich der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde als untere Verwaltungsbehörde übertragen. Auch beispielsweise bei der Anordnung und Einrichtung einer Fahrradstraße handelt es sich um einen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung.

 

Die nunmehr vom Amt 66 eingereichten Unterlagen sehen zusammengefasst lediglich ein Austauschen von Schilderkombinationen mit dem Ziel, in einer bestehenden 20 km/h Zone und einer Zone des eingeschränkten Haltverbots eine Fahrradstraße einrichten zu wollen, die eine höhere Fahrgeschwindigkeit bei zugelassenem Kfz-Verkehr bis 25 km/h möglich macht.

Mit der 24. Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 23.05.1997 wurde zur Förderung des Radverkehrs die Einrichtung von Fahrradstraßen geregelt.

Diese Verordnung beschreibt, zu welchem Zweck und bei welchen Voraussetzungen die Einrichtung von Fahrradstraßen erfolgen sollte. 

Eine vollständig Kfz-freie Fahrradstraße (Idealfall) vermeidet sämtliche Konflikte mit motorisierten Verkehrsteilnehmern.

Dies dient in besonderer Weise der Förderung der Sicherheit des Radverkehrs. Ein Austauschen der Beschilderungskombinationen erhöht zwangsläufig nicht die Verkehrssicherheit, insbesondere dann nicht, wenn Kfz-Verkehr uneingeschränkt zugelassen werden soll.

Aus diesem Grund sind die eingereichten Unterlagen zur abschließenden verkehrsrechtlichen Prüfung durch weitere, folgend genannte Untersuchungen zu ergänzen:

Das Unfallgeschehen im Streckenabschnitt ist zu analysieren um ein Vorher- und Nachhervergleich für das künftige Pilotprojekt zu erhalten. Steigende Unfallzahlen, insbesondere bei den Radverkehrsunfällen (die Polizei schätzt  ca. 20 % Steigerung in der HRO) bedürfen einer besonderen Analyse.  

Weitere Verkehrszählungen sind notwendig, da die vorliegenden Ergebnisse nur Aussagen über kurze Zeitintervalle enthalten, die aber für eine ganzheitliche  Beurteilung aus verkehrsbehördlicher Sicht nicht ausreichend sind.

Aussagen zu den Auswirkungen für den Kraftfahrzeugverkehr sowie dessen Verkehrslenkung sind mit Blick auf eine Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs zu qualifizieren.

Die Problematik  „ruhender Verkehr“ ist nicht ausreichend berücksichtigt und sollte mit Blick auf Alternativen noch intensiver betrachtet werden.

Der Zeitpunkt des Pilotbeginns sollte so gewählt werden, dass diese Maßnahme auch die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer findet. Dabei sind die Monate Mai oder Juni 2006 als optimaler Startbeginn vorzusehen.

Dieser Pilotversuch, zu einem anderen Zeitpunkt als von der Bürgerschaft gefordert, kann dann mit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit begleitet, zur Förderung und Sicherheit des Radverkehrs beitragen.

Informationsgespräche der Verkehrsbehörde mit der DEKRA und dem Fahrlehrerverband machten deutlich, dass eine Fahrradstraße in der Ausführung wie von 66 geplant, eher zur Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer beiträgt, insbesondere was den Aspekt Örtlichkeit und Lage der Route betrifft. Das in Frage kommende Wohngebiet gilt bei Fahrschulen als unübersichtlich im Sinne der Verkehrssicherheit, ständiger Lieferverkehr, Parken in zweiter Reihe und in den Fünfmeterbereichen an Kreuzungen und Einmündungen wurden u.a. als Probleme genannt.

Aus verkehrsbehördlicher Sicht bedürfen die Beschilderungspläne einer Änderung, so dass die Fahrradstraße als Vorfahrtstraße eindeutig  gekennzeichnet ist. Des Weiteren ist anzustreben, dass der Kfz.-Verkehr sich auf Anliegerverkehr beschränkt, um dem Radverkehr auf dem Sonderweg auch das Sonderrecht seines Vorranges einzuräumen.

 

Folgender Verfahrensweg wird vorgeschlagen:

1.      Das Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben ist federführend für die Vorbereitung der Untersuchungen und fordert per Anhörung von den jeweils einzubeziehenden Institutionen entsprechende Stellungnahmen ab.

2.      Die Öffentlichkeitsarbeit wird nach Abwägung der Untersuchungsergebnisse durch das Amt 66 durchgeführt, wobei einzelne Einrichtungen wie z.B. der Fahrlehrerverband, die DEKRA sowie die Polizei, Bereich der Präventionsberater, einbezogen werden sollten. Dadurch könnte eine breite Öffentlichkeit erreicht werden. 

 

Michael Jandt

 

Anlage 5

 

von:

66.1

29. November 2005

 

 

Sachb.: Frau Kulf

 

 

Tel.: -6682/Fax: -6906

 

 

Ute.Kulf@rostock.de

über:

66

Gz.: 66.11/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

an:

32

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme zur verkehrsbehördlichen Bewertung für die beantragten Streckenabschnitte zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der KTV

 

 

Zu den in der verkehrsbehördlichen Bewertung geforderten Änderungen und Ergänzungen möchten wir wie folgt Stellung nehmen:

 

Die Einrichtung einer Fahrradstraße mit zugelassenem Kfz-Verkehr dient in erster Linie der Förderung des Radverkehrs. Die Lösung bereits heute bestehender weiterer Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmern in den betreffenden Anliegerstraßen, welche nicht direkt den Radverkehr betreffen, kann nicht Gegenstand bei der Einrichtung der Fahrradstraße sein. Natürlich darf sich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer keinesfalls verschlechtern. Dies wird nach unserer Ansicht am besten dadurch erreicht, indem keine grundlegenden Veränderungen hinsichtlich der Verkehrsführung und der Vorfahrtregelung vorgenommen werden. Die Einrichtung einer vorfahrtberechtigten Straße innerhalb einer Tempo 30-Zone widerspricht den Absichten einer flächendeckenden Verkehrsberuhigung und der Forderung nach Reduzierung des Kfz-Verkehrs, zieht ungewollten Durchgangsverkehr an und fördert die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit. Dies kann durch uns nicht befürwortet werden, da die Tempo 30-Zone unsererseits Vorrang gegenüber der Einrichtung der Fahrradstraße hat. Entsprechende Abstimmungen dazu erfolgten bereits mit dem Ortsbeirat, dem ADFC und mit der Verkehrsbehörde im Rahmen einer gemeinsamen Beratung unter Leitung eines unabhängigen Gutachters am 20.10.05.

 

Die vorliegenden Verkehrszählungen entsprechen hinsichtlich der gezählten Zeiträume den üblichen und fachlich anerkannten Verkehrserhebungen in den Verkehrsspitzenstunden und sind u. E. zur Beurteilung der vorhandenen Situation ausreichend. Die Zählergebnisse haben ergeben, dass die in Fahrradstraßen zulässige Kfz-Verkehrsstärke in den betrachteten Abschnitten bereits heute eingehalten wird. Deshalb sind zusätzliche verkehrslenkende Maßnahmen (z.B. auch die Beschränkung auf den Anliegerverkehr) zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs nicht notwendig.

 

Der derzeit vorhandene zugelassene ruhende Verkehr ist aus unserer Sicht gebietstypisch und (wie Erfahrungen aus anderen Städten zeigen) uneingeschränkt verträglich mit der Einrichtung einer Fahrradstraße. Hier sollten keine Veränderungen vorgenommen werden, da Alternativen nicht zur Verfügung stehen. Die Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Ordnung des ruhenden Verkehrs lassen sich durch die Einrichtung der Fahrradstraße nicht beheben und bleiben weiterhin Aufgabe der Verkehrsüberwachung.

 

Das Unfallgeschehen in den betreffenden Straßen wird als Vorher-Nachher-Untersuchung  im Rahmen dieses Pilotprojektes gesondert betrachtet und ausgewertet. Dazu werden wir uns mit der Polizei in Verbindung setzen.

 

 

Über den gegenüber dem Beschluss der Bürgerschaft veränderten Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme werden wir die Bürgerschaft in unserem im Dezember 2005 vorzulegenden Bericht informieren und die noch bestehenden Ablehnungsgründe darlegen. Zusammen mit allen Beteiligten wird die rechtzeitige Information der Öffentlichkeit vorbereitet. Dazu wird u.a. ein Faltblatt mit den wichtigsten Informationen für die Anlieger und Nutzer erstellt. Für die Eröffnung der Fahrradstraße könnte eine gemeinsame Aktion mit dem ADFC im kommenden Frühjahr organisiert werden.

 

Nach unserer Auffassung ist der Ermessensspielraum, welcher durch die StVO und die VwV-StVO vorgegeben wird, nicht im Sinne einer positiven Entscheidung für die Fahrradstraße genutzt worden. Wir bitten für den Bericht an die Bürgerschaft um eine entsprechende Begründung bis zum 9.12.05.

 

 

 

 

Heike Schröder

 

 

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