Informationsvorlage - 0121/05-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradstadt Rostock 1 - Mehr Fahrradstraßen in Rostock - Umsetzungsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.02.2006
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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19.01.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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01.02.2006
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HANSESTADT ROSTOCK |
Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Datum |
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Bürgerschaft |
01.02.2006 16:00 |
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Gegenstand |
federführend |
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Fahrradstadt Rostock 1 -
Mehr Fahrradstraßen in Rostock - Umsetzungsbericht |
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beteiligt |
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Die Stadtverwaltung wurde durch die Bürgerschaft mit
nachfolgenden Maßnahmen und Untersuchungen beauftragt:
1.
Planung,
Realisierung und Auswertung einer optimierten Verbindung der Universitäts- und
Hochschulstandorte durch ein Fahrradrouten- bzw. Fahrradstraßennetz
2.
Berücksichtigung
von Schulen bei der Planung des Fahrradrouten- bzw. Fahrradstraßennetzes, um
das Fahrradfahren in der Nähe von Schulen für Jugendliche sicherer und
attraktiver zu machen. Die Anregungen der Schulen und des Schülerrates sind
einzuholen.
3.
Fertigstellung
eines Pilotprojektes noch im Jahr 2005 für die Verbindung Doberaner Platz -
Barnstorfer Weg - Margaretenstraße - Waldemarstraße - Thomas-Müntzer-Platz als
Fahrradstraße.
Die Kosten sind darzustellen. Vorschläge zum
Fahrradstraßennetz sowie ein Umsetzungsbericht zum Pilotprojekt sind der
Bürgerschaft spätestens Ende des Jahres 2005 zu übergeben.
zu 1.
Die Ausschilderung eines Fahrradroutennetzes zwischen
den Universitäts- und Hochschulstandorten ist auch Bestandteil des federführend
vom Umweltamt betreuten EU-Projektes Interreg III - „Baltic Sea
Cycling“ (BSC).
In diesem Rahmen wurde vom hierfür federführenden
Umweltamt eine Planung veranlasst und EU-Mittel in Höhe von 17000 €
beantragt. Die Planung wird in Abstimmung mit Teilnehmern am BSC, dem ADFC, der
Universität und dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) durchgeführt. Am
12.12.2005 wurde der Planungsstand auf Grundlage einer Studentenbefragung
vorgestellt (Anlage 1) Die Planung einschließlich Kostenschätzung soll bis
31.01.2006 fertig gestellt werden. Es wird eingeschätzt, dass die im EU-Projekt
vorgesehenen Mittel ausreichend sind.
zu 2.
In Abstimmung mit dem Amt für Schule und Sport wurden
31 Schulen mit Ausnahme der Grundschulen und mehrerer Förderschulen
angeschrieben und um Beantwortung vorgegebener Fragen gebeten. Hierzu gingen 22
Antworten ein (2 x kein Interesse, 8 x Ablehnung, 7 x bedingte Zustimmung bzw.
alternative Vorschläge, 5 x Zustimmung). Der Rücklauf wurde mit dem ADFC und
einem Fachbeauftragten Verkehr der Lehrerschaft ausgewertet. Es bestand
Einigkeit darin, dass zunächst mit interessierten Schulen unter Einbeziehung
des ADFC Vorschläge für die Einrichtung von Fahrradstraßen abgestimmt werden
sollen.
Vor weiteren Aktivitäten soll die Entwicklung des
Pilotprojektes abgewartet werden. Der hierzu vorhandene Arbeitsstand lässt nach
Auffassung der Beteiligten gegenwärtig keine weiteren konkreten Aktivitäten der
Stadtverwaltung zum Ausbau des Fahrradstraßennetzes für Schulen zu. Eine
Kostenschätzung ist demzufolge derzeit nicht möglich.
Weiterhin ist festzustellen, dass ein Großteil der
Schulen bereits durch das bestehende Radwegenetz erschlossen wird (Anlage 2).
zu 3.
Zur Vorbereitung des Pilotprojektes ist folgender
Arbeitsstand zu verzeichnen:
−
19.07.2005,
Ortsbeiratssitzung KTV zu den Anträgen 0523/05-A und 0524/05-A unter
Beteiligung des ADFC:
Zur Vorbereitung Fahrradstraße wird mit dem Tief- und
Hafenbauamt in Abwesenheit der Verkehrsbehörde Folgendes abgestimmt: Die
Fahrradstraße sollte zwischen den Einmündungen Waldemarstraße/Maßmannstraße und
Barnstorfer Weg/Leonhardtstraße eingerichtet werden. Sie soll nicht als
Vorfahrtstraße angelegt werden, um die verkehrsberuhigende Wirkung der
Rechts-vor-Links-Regelung in der vorhandenen Tempo-30-Zone nicht zu
beeinträchtigen. Vorrangig ist auf Grund der Haushaltssituation eine
kostengünstige Beschilderungslösung zu prüfen.
−
22.09.2005:
Beauftragung des Tief- und Hafenbauamtes über den Sitzungsdienst mit der
Ausführung des Bürgerschaftsbeschlusses 0523/05-A
−
20.10.2005: Im
Ergebnis der vorhergehenden Diskussion mit der Verkehrsbehörde und der Polizei
wird vom Tief- und Hafenbauamt ein Vorschlag unter Einbeziehung der
Knotenpunkte für eine Fahrradstraße zwischen Budapester Straße und
Leonhardtstraße vorgelegt. Unter Hinzuziehung von externem Sachverstand im
Rahmen des EU-Projektes BSC wird diese Lösung beraten und im Ergebnis von der
Verkehrsbehörde aus vorfahrtsrechtlichen Bedenken abgelehnt. Es wird eine
alternative Lösung ohne Einbeziehung der Knotenpunkte vereinbart.
−
03.11.2005: Der
abgeänderte Vorschlag wird mit einer umfassenden verkehrsplanerischen Bewertung
auf Grundlage der StVO (Anlage 3) und zugehörigem Lageplan bei der
Verkehrsbehörde zur Anordnung eingereicht.
−
16.11.2005: In
der verkehrsbehördlichen Stellungnahme werden weitergehende Forderungen zur
Untersuchung des Unfallgeschehens, zusätzliche Verkehrszählungen, Reduzierung
des Kfz-Verkehrs und Alternativen für den ruhenden Verkehr gestellt. Für den
Beginn des Pilotprojekts ist Mai/Juni 2006 vorzusehen und mit intensiver
Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten. Die Fahrradstraße ist als Vorfahrtsstraße
zu kennzeichnen und die Beschränkung des Kfz-Verkehrs auf den Anliegerverkehr
anzustreben. Es wird vorgeschlagen, die Vorbereitung federführend der
Verkehrsbehörde zu übertragen und die Öffentlichkeitsarbeit durch das Tief- und
Hafenbauamt durchzuführen (Anlage 4).
−
29.11.2005: Das
Tief- und Hafenbauamt nimmt Stellung zum Schreiben der Verkehrsbehörde.
Insbesondere werden hierin Bedenken gegen die Ausweisung einer Vorfahrtsstraße,
den sich hieraus ergebenden Nachteilen für die Tempo-30-Zone und der darin
enthaltenen Widersprüchlichkeit zu den anderen verkehrsbehördlichen Forderungen
dargelegt. (Anlage 5)
−
12.12.2005:
Abstimmung von Verkehrsbehörde, Polizei und Tief- und Hafenbauamt zur weiteren
Vorgehensweise. Seitens des Tief- und Hafenbauamtes wird der vorgeschlagenen
federführenden Bearbeitung durch die Verkehrsbehörde zugestimmt. Im Bereich
Waldemarstraße/ Hansakino wird eine zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahme
durch Einengung und Aufpflasterung abgestimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass
umfangreiche bauliche Maßnahmen zur Einrichtung der Fahrradstraße in den
kommenden Jahren aus finanziellen Gründen nicht möglich sind.
Die
Verkehrsbehörde schlägt vor, hierzu bis 30.03.2006 einen Zwischenbericht zu
geben.
Die aufgrund der Stellungnahme der Verkehrsbehörde
aktualisierte Kostenschätzung für eine Beschilderungslösung entsprechend dem
eingereichten Antrag beläuft sich auf ca. 5.000 €. Die Kostenschätzung
für den gesamten Abschnitt beläuft sich nach gegenwärtigem Arbeitsstand des
Tief- Hafenbauamtes bei Einbeziehung der Maßnahme Waldemarstraße auf 25.000
€.
Weitere Kostenerhöhungen sind entsprechend der
Stellungnahme der Verkehrsbehörde für zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen
im Rahmen der Ausweisung einer Vorfahrtsstraße sowie den Alternativen für den
ruhenden Verkehr einzuplanen.
Roland Methling
Anlagen
1) Campus-Veloroutennetz
2) Schulstandorte
3.1)
Schr. an 32.4 vom
3.2)
Bewertung
Fahrradstraße
4) Schr. von 32.43 an 66.1
vom 16.11.
5) Stellungnahme von 66.1 an
32 vom
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3.1
von: |
66.1 |
3. November 2005 |
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Sachb.: Frau Kulf |
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Tel.: -6682/Fax: -6906 |
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Ute.Kulf@rostock.de |
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Gz.: 66.11/ |
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an: |
32.4 |
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Einrichtung Fahrradstraße
KTV
Gemäß Beschluss Nr. 0523/05-A
der Bürgerschaft vom 7.9.05 wurde unser Amt beauftragt, bei Vorliegen der
rechtlichen Voraussetzungen folgenden Beschluss auszuführen:
Als
Pilotprojekt soll im Stadtzentrum die Verbindung Doberaner Platz –
Barnstorfer Weg – Margaretenstraße – Waldemarstraße –
Thomas-Müntzer-Platz als Fahrradstraße bis zum 30. Dezember 2005 fertig
gestellt werden.
In Vorbereitung der Umsetzung
des Beschlusses wurde durch uns der vorgeschlagene Straßenzug hinsichtlich des
Vorliegens der rechtlichen aber auch der planerischen Voraussetzungen geprüft
und bewertet. Der Bericht über diese Bewertung liegt als Anlage bei.
Die im Ergebnis der
gemeinsamen Beratung zum Entwurf für die Einrichtung der Fahrradstraße mit
Vertretern der Verkehrsbehörde, des Umweltamtes, des Tief- und Hafenbauamtes
und eines Planungsbüros am 20.10.2005 getroffenen Festlegungen wurden bei der
Erstellung der Beschilderungspläne berücksichtigt.
Die Beschilderungspläne zur
Öffnung der Ottostraße, der Fr.-Reuter-Straße und der Budapester Straße werden
in den nächsten 2 Wochen gesondert eingereicht.
Zur abschließenden
verkehrsrechtlichen Prüfung übersenden wir Ihnen die betreffenden Unterlagen.
Wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, bitten wir um Anordnung
möglichst bis zum 23.11.05, um diese Maßnahme noch rechtzeitig vor Beginn der
Winterperiode umsetzen zu können.
Heike Schröder
Anlagen: - Verkehrsplanerische Bewertung zur
Einrichtung einer Fahrradstraße in der KTV
- Beschilderungspläne
Anlage 3.2
Hansestadt Rostock |
1. November 2005 |
Tief- und Hafenbauamt |
Sachb.: Frau Kulf |
Abt. Verkehrsplanung und
-förderung |
Tel.: -6682/Fax: -6906 |
|
Ute.Kulf@rostock.de |
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Gz.: 66.11/ |
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Verkehrsplanerische
Bewertung zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der KTV
1. Anlass
Gemäß dem Integrierten
Gesamtverkehrskonzept der Hansestadt Rostock haben die Velorouten als
stadtteilübergreifende Verbindungen eine übergeordnete Bedeutung für den
Radverkehr. Eine aus dem Nordwesten kommende Verbindung tangiert den
Verknüpfungspunkt mit der S-Bahn am Holbeinplatz und führt über die
Waldemarstraße, den Barnstorfer Weg, die Stampfmüllerstraße und den Goetheplatz
bis zum Hauptbahnhof.
Mit dem Beschluss Nr.
0523/05-A der Bürgerschaft vom 7.9.05 wurde das Amt 66 beauftragt, bei
Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen folgenden Beschluss auszuführen:
1. Realisierung der Verbindung Doberaner Platz –
Barnstorfer Weg – Margaretenstraße – Waldemarstraße –
Thomas-Müntzer-Platz als Fahrradstraße bis zum 30. Dezember 2005 als
Pilotprojekt im Stadtzentrum,
2. Erarbeitung von Empfehlungen für ein
Fahrradstraßennetz sowie eines Umsetzungsberichts zum Pilotprojekt bis
spätestens Ende des Jahres 2005 für die Bürgerschaft.
Für die Einrichtung der
Fahrradstraße des Pilotprojektes kommen die Straßenzüge Barnstorfer Weg ab
Leonhardstraße bis einschließlich Margaretenplatz und weiter führend über die
Waldemarstraße bis zur Maßmannstraße in Betracht. Diese Straßenzüge sind auch
Bestandteil der oben beschriebenen Veloroute und deshalb aus Sicht der
Radverkehrsplanung geeignet, um in die Untersuchung zur Einrichtung einer
Fahrradstraße und Schaffung eines komfortablen Angebotes für den Radverkehr
einbezogen zu werden.
2. Bewertung auf Grundlage
gesetzlicher Regelungen und planerischer Empfehlungen
Als Grundlage für die
Bewertung, Gestaltung und Beschilderung von Fahrradstraßen wurden die
StVO/VwV-StVO zu den Zeichen 244 (Beginn einer Fahrradstraße) und 244a (Ende
einer Fahrradstraße), die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95) und die
„Planungshinweise Radverkehrsanlagen der Hansestadt Rostock“ in der
Fassung von 1998 herangezogen.
Zur Bewertung der zu
untersuchenden Straßen werden entsprechend des unterschiedlichen vorhandenen
Erscheinungsbildes, des unterschiedlichen Verkehrsaufkommens und der
unterschiedlichen Funktion 4 Abschnitte gebildet. Diese stellen sich wie folgt
dar:
Abschnitt 1: Barnstorfer
Weg ab Einmündung Leonhardstraße bis Margaretenplatz
Abschnitt 2: der
Margaretenplatz den umgestalteten Bereich umfassend
Abschnitt 3: Waldemarstraße vom Margaretenplatz bis einschließlich
Einmündung Budapester Straße (bereits umgestalteter Bereich)
Abschnitt 4: Waldemarstraße ab Budapester Straße bis Maßmannstraße.
Abbildung: Darstellung der zu bewertenden Abschnitte
Der Abschnitt 1 ist
eine für Radfahrer im Gegenverkehr freigegebene Einbahnstraße in Richtung
Leonhardstraße und geprägt durch eine verkehrsberuhigte Gestaltung mit
Aufpflasterungen am Beginn und an den Kreuzungsbereichen, durch z.T. zeitlich
begrenzten ruhenden Verkehr in baulich angelegten Parktaschen sowie durch
Geschäfte, Gaststätten/Cafes, Büros, Praxen und Wohnen auf beiden Seiten der
Straße. Die Fahrbahn ist mit Betonpflaster befestigt. Eine Verkehrszählung am
15.06.05 ergab in der Zeit von 7-9 Uhr insgesamt 174 Radfahrer und 149 Kfz und
in der Zeit von 15-18 Uhr 490 Radfahrer und 441 Kfz. Zusätzlich muss festgestellt
werden, dass das auf der Fahrbahn bestehende Parkverbot nicht durchgesetzt
werden kann. Daraus ergibt sich durchgehend ein stark eingeengter
Fahrbahnquerschnitt von ≤ 3,00m, der die ungehinderte Begegnung von Kfz und
Radfahrern verhindert, weshalb Radfahrer verstärkt auf den Gehweg ausweichen.
Der Abschnitt 2 weist
die gleiche Gestaltung und Nutzung wie Abschnitt 1 auf. Die Feststellung
bezüglich des ruhenden Verkehrs auf der Fahrbahn gilt ebenso, verursacht jedoch
keine erheblichen Behinderungen für Radfahrer. Dieser Abschnitt ist in beide
Richtungen befahrbar. In der Zeit von 7-9 Uhr waren am Tag der Zählung 209
Radfahrer und 314 Kfz und in der Zeit von 15-18 Uhr 450 Radfahrer und 539 Kfz
unterwegs.
Für den Abschnitt 3
gelten die gleichen Aussagen zur Gestaltung. Es findet ebenfalls
Zweirichtungsverkehr statt. Bei der Nutzung der angrenzenden Gebäude überwiegt
jedoch das Wohnen. Die Verkehrszählung ergab hier in der Zeit von 7-9 Uhr
insgesamt 201 Radfahrer und 186 Kfz und in der Zeit von 15-18 Uhr 391 Radfahrer
und 404 Kfz. Auch in diesem Abschnitt wird häufig widerrechtlich auf der
Fahrbahn geparkt.
Der Abschnitt 4
unterscheidet sich hinsichtlich der Gestaltung von den zuvor genannten. Die
Fahrbahn ist mit Granitpflaster bzw. Asphalt befestigt, Aufpflasterungen sind
nicht vorhanden. Der ruhende Verkehr nutzt den Fahrbahnrand und z.T. den
Gehweg. Das Wohnen überwiegt bei der Nutzung der Gebäude. Auch hier gilt
Zweirichtungsverkehr. Die Verkehrszählung ergab in der Zeit von 7-9 Uhr
insgesamt 102 Radfahrer und 370 Kfz und in der Zeit von 15-18 Uhr 192 Radfahrer
und 653 Kfz.
Die in den entsprechenden
Regelwerken vorgegebenen Einsatzbereiche und Empfehlungen für Fahrradstraßen
werden in der nachfolgenden Tabelle für die betreffenden Straßenabschnitte
überprüft und bewertet.
Tab.: Bewertung der Kriterien
und Empfehlungen für die Einrichtung von Fahrradstraßen
Kriterium |
Abschnitt 1 |
Abschnitt 2 |
Abschnitt 3 |
Abschnitt 4 |
1. Lage im Zuge einer
Hauptverbindung des Radverkehrs |
ja |
ja |
ja |
ja |
2. untergeordnete
Anliegerstraße |
ja |
ja |
ja |
ja |
3. Radverkehr ist
vorherrschende Verkehrsart bzw. zu
erwarten |
53% / ja |
40% / ja |
50% / ja |
22% / ja |
4. Erkennbarkeit / Beginn
und Ende jeweils baulich hervorgehoben |
ja |
ja |
ja |
nein |
5. Vorfahrt gegenüber
anderen Erschließungsstraßen |
nicht vorgesehen |
nicht vorgesehen |
nicht vorgesehen |
nicht vorgesehen |
6. empfohlener Grenzwert
– Kfz-Belastung max. 300
Kfz/h |
eingehalten (172) |
eingehalten (197) |
eingehalten (156) |
eingehalten (254) |
7. erforderliche Breiten
vorhanden |
ja * |
ja |
ja |
ja |
* Einschränkung durch widerrechtliches Parken
3. Abwägung
Die Vorgaben und Empfehlungen
der Kriterien 1, 2, 6 und 7 werden in allen untersuchten Abschnitten erfüllt
bzw. eingehalten. Bei den Kriterien 3, 4 und 5 wird in einem oder mehreren
Abschnitten von den Vorgaben bzw. Empfehlungen abgewichen. Hierzu erfolgte eine
gesonderte Abwägung.
zu 3. Radverkehr ist die
vorherrschende Verkehrsart bzw. zu erwarten:
Im Abschnitt 1 ist derzeit
der Anteil des Radverkehrs mit 53% bereits größer als der Anteil des
Kfz-Verkehrs. Der Abschnitt 3 weist einen jeweils gleich großen Anteil von
Radverkehr und Kfz-Verkehr auf. In den Abschnitten 2 und 4 ist der Radverkehr
derzeit mit 40% bzw. 22% noch nicht vorherrschend.
Mit der Einrichtung einer
Fahrradstraße werden in allen Abschnitten ein Rückgang der Kfz-Belastung und
ein Anstieg des Radverkehrs erwartet, so dass der Radverkehr überall die
anteilig stärkste Verkehrsart sein wird.
zu 4. Erkennbarkeit /
Beginn und Ende jeweils baulich hervorgehoben:
Die Abschnitte 1, 2 und 3
sind jeweils an den Knotenpunkten aufgepflastert. Die vorhandene bauliche
Gestaltung unterstreicht den Beginn eines besonderen Straßenabschnittes,
welcher derzeit als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ausgewiesen ist.
Eine Aufpflasterung oder
Einengung am geplanten Beginn der Fahrradstraße im Bereich Hansa-Kino ist
derzeit nicht vorhanden, wird jedoch bis zum Ende des Jahres vorbereitet und
soll im Frühjahr 2006 nachgerüstet werden.
zu 5. Vorfahrt gegenüber
anderen Erschließungsstraßen
Die Schaffung einer
vorfahrtberechtigten Route für den Radverkehr im Verlauf einer Fahrradstraße
wird empfohlen. In den für die Einrichtung einer Fahrradstraße vorgesehenen
Straßen ist auf Grund der vorhandenen Nutzungen weiterhin Kfz-Verkehr als
zulässige Verkehrsart vorgesehen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wurde die
Einrichtung der Fahrradstraße als Vorfahrtstraße bewertet. Dabei besteht die
Gefahr, dass zunehmend Kfz diese Route als alternativen Schleichweg ohne
Lichtsignalanlagen nutzen, um schneller ihr Ziel zu erreichen. Eine
Vorfahrtstraße widerspricht außerdem dem Prinzip einer Tempo 30-Zone. Aus
diesem Grund empfehlen wir, die vorhandene Rechts-vor-Links-Regelung
beizubehalten.
4. Fazit
Nach der Bewertung der
Kriterien für die vorgesehenen Straßenabschnitte und deren Abwägung bestehen
aus verkehrsplanerischer Sicht keine Bedenken zur Einrichtung einer
Fahrradstraße im gesamten betrachteten Umfang. Mit der Nachrüstung einer
Straßeneinengung und Aufpflasterung am geplanten Beginn im Bereich Hansa-Kino
wird auch den gestalterischen Vorgaben entsprochen.
5. Umsetzung
Im Ergebnis einer gemeinsamen
Beratung zum Entwurf für die Einrichtung der Fahrradstraße mit Vertretern der
Verkehrsbehörde, des Umweltamtes, des Tief- und Hafenbauamtes und eines
Planungsbüros am 20.10.2005 wurde zur weiteren Vorgehensweise Folgendes
festgelegt:
·
Der untersuchte
Straßenzug wird stufenweise zur Umsetzung vorgesehen. Im ersten Schritt wird
ein Beschilderungsplan für die Abschnitte 1-3
(Barnstorfer Weg – Waldemarstraße/Budapester Straße) bei der
Straßenverkehrsbehörde eingereicht, da hier alle Voraussetzungen für die Einrichtung
einer Fahrradstraße erfüllt sind.
·
Die Fahrradstraße
wird im Verlauf des Barnstorfer Weges und der Waldemarstraße jeweils zwischen
den Knotenpunkten eingerichtet. Der Margaretenplatz bleibt
„verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ (Tempo 20-Zone,
Parkverbotszone). Der „verkehrsberuhigte Geschäftsbereich“ in den
Abschnitten Barnstorfer Weg und Waldemarstraße wird aufgehoben.
·
Der ruhende
Verkehr im Barnstorfer Weg ist nach der Aufhebung der Parkverbotszone separat
zu regeln. Dazu wird in den entsprechenden Abschnitten ein Parkverbot ausgewiesen.
Es sollten zukünftig verstärkte Kontrollen der Verkehrsüberwachung stattfinden.
Verbleiben daraufhin trotzdem nicht ausreichend Ausweichstellen für die
Begegnung von Radfahrern und Kfz, sollen zusätzlich kurze Abschnitte mit
Haltverbot ausgewiesen werden. Ist dies ebenfalls nicht wirksam, wird geprüft,
ob Einbauten stellenweise das widerrechtliche Parken verhindern können.
·
Als zweiter
Schritt wird der Eingangsbereich im Abschnitt 4 (Waldemarstraße ab Budapester
Straße bis Maßmannstraße) in Höhe Hansa-Kino mittels Einengung und
Aufpflasterung im Frühjahr 2006 umgestaltet und somit auch für diesen
Abschnitt die Voraussetzung zur
Einrichtung einer Fahrradstraße geschaffen. Der Beschilderungsplan für diesen
Abschnitt wird zeitnah bei der Verkehrsbehörde eingereicht.
·
Darüber hinaus
werden bis zur Einrichtung der Fahrradstraße die kreuzenden Einbahnstraßen
(Ottostraße, Fr.-Reuter-Straße, Budapester Straße) in Bezug auf die Öffnung für
den Radverkehr in Gegenrichtung geprüft, soweit sie nicht schon geöffnet sind
und die Beschilderungspläne ebenfalls bei der Verkehrsbehörde eingereicht.
Anlage: - Foto-Dokumentation Bestand
Anlage 4
von: 32.43 16.
November 2005 Sachb.:
Herr Jandt Tel.:-3130/Fax:-9336
Az.: 32.81
über: 32.4
an: 66.1
Aus dem Beschluss
der Bürgerschaft (Nr. 0523/05-A vom 7.9.05) :
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt einen Vorschlag für ein Fahrradstraßennetz in
HRO zu erarbeiten.
Als Pilotprojekt ist
die Einrichtung einer Fahrradstraße vom Doberaner Platz bis Thomas- Müntzer
-Platz vorgesehen. Unter der Maßgabe der Erfüllung rechtlicher Voraussetzungen
hat die Ausführung bis Dezember 2005 zu erfolgen.
Verkehrsbehördliche
Bewertung für die eingereichten Streckenabschnitte der Waldemarstr. zwischen
Budapester Straße und Margaretenplatz
sowie für den Barnstorfer Weg zwischen Margaretenplatz und
Leonhardstraße
Aus
verkehrsrechtlicher Sicht sind die Voraussetzungen zur Einrichtung einer
Fahrradstraße zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gegeben.
Mit Datum 4.11.2005
lagen der Verkehrsbehörde die Unterlagen der verkehrsplanerischen Bewertung
(durch 66.1) zum Pilotprojekt „ Fahrradstraße“ vor. Wie beschrieben
wurden die Kriterien zur Einrichtung einer Fahrradstraße nach Lage der
Verwaltungsvorschriften – StVO zum VZ 244 und 245a (Beginn/ Ende einer
Fahrradstraße), nach den Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen
(ERA 95) und nach Planungshinweisen zu Radverkehrsanlagen in der Hansestadt
Rostock vorgenommen.
Im Ergebnis dessen
wurde u.a. prognostiziert, dass der Radverkehrsanteil in bestimmten Teilen der
vorgesehenen Route gegenüber dem Kfz-Verkehr bereits überwiegt und davon
auszugehen ist, dass mit Inbetriebnahme einer Fahrradstraße sich dieser Anteil
noch erhöhen wird.
Zu den Problemen des
ruhenden und Lieferverkehr wird festgestellt, dass es Schwierigkeiten mit der
Durchsetzung von Parkverboten gäbe und folglich Ordnungswidrigkeiten zu verzeichnen wären.
Empfohlen wird
letztlich zum Thema „Vorrang“ die Schaffung einer
vorfahrtberechtigten Route für den Radverkehr, mit zugelassenem Kfz-Verkehr.
Auf die sich mit einer solchen Vorfahrtregelung verbindende Gefahr, einen
schnellen Schleichweg für Kraftfahrzeugführer zu erzeugen, was in einer 30-iger
Zone nicht üblich ist, wird schlussfolgernd verwiesen.
Die Anordnung von
Verkehrszeichen ist nach § 44 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung sachlich der
Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde als untere Verwaltungsbehörde
übertragen. Auch beispielsweise bei der Anordnung und Einrichtung einer
Fahrradstraße handelt es sich um einen Verwaltungsakt in Form einer
Allgemeinverfügung.
Die nunmehr vom Amt
66 eingereichten Unterlagen sehen zusammengefasst lediglich ein Austauschen von
Schilderkombinationen mit dem Ziel, in einer bestehenden 20 km/h Zone und einer
Zone des eingeschränkten Haltverbots eine Fahrradstraße einrichten zu wollen,
die eine höhere Fahrgeschwindigkeit bei zugelassenem Kfz-Verkehr bis 25 km/h
möglich macht.
Mit der 24. Novelle
zur Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 23.05.1997 wurde zur Förderung des
Radverkehrs die Einrichtung von Fahrradstraßen geregelt.
Diese Verordnung
beschreibt, zu welchem Zweck und bei welchen Voraussetzungen die Einrichtung
von Fahrradstraßen erfolgen sollte.
Eine vollständig Kfz-freie Fahrradstraße
(Idealfall) vermeidet sämtliche Konflikte mit motorisierten
Verkehrsteilnehmern.
Dies dient in besonderer Weise der Förderung
der Sicherheit des Radverkehrs. Ein Austauschen der Beschilderungskombinationen
erhöht zwangsläufig nicht die Verkehrssicherheit, insbesondere dann nicht, wenn
Kfz-Verkehr uneingeschränkt zugelassen werden soll.
Aus diesem Grund sind die eingereichten
Unterlagen zur abschließenden verkehrsrechtlichen Prüfung durch weitere,
folgend genannte Untersuchungen zu ergänzen:
Das Unfallgeschehen im Streckenabschnitt ist
zu analysieren um ein Vorher- und Nachhervergleich für das künftige
Pilotprojekt zu erhalten. Steigende Unfallzahlen, insbesondere bei den
Radverkehrsunfällen (die Polizei schätzt
ca. 20 % Steigerung in der HRO) bedürfen einer besonderen Analyse.
Weitere Verkehrszählungen sind notwendig, da
die vorliegenden Ergebnisse nur Aussagen über kurze Zeitintervalle enthalten,
die aber für eine ganzheitliche
Beurteilung aus verkehrsbehördlicher Sicht nicht ausreichend sind.
Aussagen zu den Auswirkungen für den
Kraftfahrzeugverkehr sowie dessen Verkehrslenkung sind mit Blick auf eine
Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs zu qualifizieren.
Die Problematik „ruhender Verkehr“ ist nicht
ausreichend berücksichtigt und sollte mit Blick auf Alternativen noch intensiver
betrachtet werden.
Der Zeitpunkt des Pilotbeginns sollte so
gewählt werden, dass diese Maßnahme auch die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer
findet. Dabei sind die Monate Mai oder Juni 2006 als optimaler Startbeginn
vorzusehen.
Dieser Pilotversuch, zu einem anderen
Zeitpunkt als von der Bürgerschaft gefordert, kann dann mit einer intensiven
Öffentlichkeitsarbeit begleitet, zur Förderung und Sicherheit des Radverkehrs
beitragen.
Informationsgespräche der Verkehrsbehörde mit
der DEKRA und dem Fahrlehrerverband machten deutlich, dass eine Fahrradstraße
in der Ausführung wie von 66 geplant, eher zur Verunsicherung der
Verkehrsteilnehmer beiträgt, insbesondere was den Aspekt Örtlichkeit und Lage
der Route betrifft. Das in Frage kommende Wohngebiet gilt bei Fahrschulen als
unübersichtlich im Sinne der Verkehrssicherheit, ständiger Lieferverkehr,
Parken in zweiter Reihe und in den Fünfmeterbereichen an Kreuzungen und
Einmündungen wurden u.a. als Probleme genannt.
Aus verkehrsbehördlicher Sicht bedürfen die
Beschilderungspläne einer Änderung, so dass die Fahrradstraße als
Vorfahrtstraße eindeutig gekennzeichnet
ist. Des Weiteren ist anzustreben, dass der Kfz.-Verkehr sich auf
Anliegerverkehr beschränkt, um dem Radverkehr auf dem Sonderweg auch das
Sonderrecht seines Vorranges einzuräumen.
Folgender Verfahrensweg wird vorgeschlagen:
1. Das Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben ist
federführend für die Vorbereitung der Untersuchungen und fordert per Anhörung
von den jeweils einzubeziehenden Institutionen entsprechende Stellungnahmen ab.
2. Die Öffentlichkeitsarbeit wird nach Abwägung der
Untersuchungsergebnisse durch das Amt 66 durchgeführt, wobei einzelne
Einrichtungen wie z.B. der Fahrlehrerverband, die DEKRA sowie die Polizei,
Bereich der Präventionsberater, einbezogen werden sollten. Dadurch könnte eine
breite Öffentlichkeit erreicht werden.
Michael Jandt
Anlage 5
von: |
66.1 |
29. November 2005 |
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Sachb.: Frau Kulf |
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Tel.: -6682/Fax: -6906 |
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|
Ute.Kulf@rostock.de |
über: |
66 |
Gz.: 66.11/ |
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an: |
32 |
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Stellungnahme zur
verkehrsbehördlichen Bewertung für die beantragten Streckenabschnitte zur
Einrichtung einer Fahrradstraße in der KTV
Zu den in der
verkehrsbehördlichen Bewertung geforderten Änderungen und Ergänzungen möchten
wir wie folgt Stellung nehmen:
Die Einrichtung einer
Fahrradstraße mit zugelassenem Kfz-Verkehr dient in erster Linie der Förderung
des Radverkehrs. Die Lösung bereits heute bestehender weiterer Konflikte
zwischen Verkehrsteilnehmern in den betreffenden Anliegerstraßen, welche nicht
direkt den Radverkehr betreffen, kann nicht Gegenstand bei der Einrichtung der
Fahrradstraße sein. Natürlich darf sich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer
keinesfalls verschlechtern. Dies wird nach unserer Ansicht am besten dadurch
erreicht, indem keine grundlegenden Veränderungen hinsichtlich der
Verkehrsführung und der Vorfahrtregelung vorgenommen werden. Die Einrichtung
einer vorfahrtberechtigten Straße innerhalb einer Tempo 30-Zone widerspricht
den Absichten einer flächendeckenden Verkehrsberuhigung und der Forderung nach
Reduzierung des Kfz-Verkehrs, zieht ungewollten Durchgangsverkehr an und
fördert die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit. Dies kann durch uns
nicht befürwortet werden, da die Tempo 30-Zone unsererseits Vorrang gegenüber
der Einrichtung der Fahrradstraße hat. Entsprechende Abstimmungen dazu
erfolgten bereits mit dem Ortsbeirat, dem ADFC und mit der Verkehrsbehörde im
Rahmen einer gemeinsamen Beratung unter Leitung eines unabhängigen Gutachters
am 20.10.05.
Die vorliegenden
Verkehrszählungen entsprechen hinsichtlich der gezählten Zeiträume den üblichen
und fachlich anerkannten Verkehrserhebungen in den Verkehrsspitzenstunden und
sind u. E. zur Beurteilung der vorhandenen Situation ausreichend. Die
Zählergebnisse haben ergeben, dass die in Fahrradstraßen zulässige
Kfz-Verkehrsstärke in den betrachteten Abschnitten bereits heute eingehalten
wird. Deshalb sind zusätzliche verkehrslenkende Maßnahmen (z.B. auch die
Beschränkung auf den Anliegerverkehr) zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs nicht
notwendig.
Der derzeit vorhandene
zugelassene ruhende Verkehr ist aus unserer Sicht gebietstypisch und (wie
Erfahrungen aus anderen Städten zeigen) uneingeschränkt verträglich mit der
Einrichtung einer Fahrradstraße. Hier sollten keine Veränderungen vorgenommen
werden, da Alternativen nicht zur Verfügung stehen. Die Schwierigkeiten bei der
Durchsetzung der Ordnung des ruhenden Verkehrs lassen sich durch die
Einrichtung der Fahrradstraße nicht beheben und bleiben weiterhin Aufgabe der
Verkehrsüberwachung.
Das Unfallgeschehen in den
betreffenden Straßen wird als Vorher-Nachher-Untersuchung im Rahmen dieses Pilotprojektes gesondert
betrachtet und ausgewertet. Dazu werden wir uns mit der Polizei in Verbindung
setzen.
Über den gegenüber dem Beschluss der Bürgerschaft veränderten Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme werden wir die Bürgerschaft in unserem im Dezember 2005 vorzulegenden Bericht informieren und die noch bestehenden Ablehnungsgründe darlegen. Zusammen mit allen Beteiligten wird die rechtzeitige Information der Öffentlichkeit vorbereitet. Dazu wird u.a. ein Faltblatt mit den wichtigsten Informationen für die Anlieger und Nutzer erstellt. Für die Eröffnung der Fahrradstraße könnte eine gemeinsame Aktion mit dem ADFC im kommenden Frühjahr organisiert werden.
Nach unserer Auffassung ist
der Ermessensspielraum, welcher durch die StVO und die VwV-StVO vorgegeben
wird, nicht im Sinne einer positiven Entscheidung für die Fahrradstraße genutzt
worden. Wir bitten für den Bericht an die Bürgerschaft um eine entsprechende
Begründung bis zum 9.12.05.
Heike Schröder