Informationsvorlage - 0114/05-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0114/05-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

44

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Kulturausschuss

15.12.2005 16:30

24.11.2005

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

IV, gez. Schillen

 

Gegenstand

federführend

 

 

 

 

beteiligt

Konservatorium "Rudolf Wagner-Régeny"

Analyse und Konzeption

 

 

 

 

 

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am 26.01.2005 im Rahmen der Beschlussfassung zur Haushaltssicherung, Beschluss Nr. 951/04-BV hinsichtlich des städtischen Konservatoriums die Verwaltung aufgefordert, folgende Maßnahme zu realisieren:

 

„Maßnahme 2005/3/08.1 Erarbeitung einer Konzeption für die Sicherung der musikalischen Grundversorgung für die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock“.

 

In der Anlage wird der Bericht hierzu vorgelegt.

 

 

 

 

 

Ida Schillen

Senatorin für Kultur, Schule und Sport

 

 

 

Anlage


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Analyse und Konzeption

 

Konservatorium "Rudolf Wagner-Régeny",

 

Musikschule der Hansestadt Rostock

 

bis 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                 Rostock, November 2005

                                                                                                          Erstellt von: Edgar Sheridan-Braun,

                                                                                                 Direktor des Konservatoriums


Inhaltsangabe                                Seite

 

0.      Überblick (Kurz-Zusammenfassung)                                                                                       I

1.      Grundversorgung                                                                                                                   01

2.      Gesetzliche Grundlagen, Satzungen                                                                                     01

3.      Analyse und Bestandsaufnahme                                                                                           03

3.1.    Unterricht                                                                                                                        03

3.1.1.      Angaben zu den Schüler-Belegungen und den erteilten Wochenstunden          03

3.1.1.1   Musikalische Grundfächer im Elementarbereich                                          04

3.1.1.2   Künstlerischer Tanz                                                                                      04

3.1.1.3   Instrumentaler und vokaler Unterricht in Unter-, Mittel- und Oberstufe         04

3.1.1.4   Ensemblefächer                                                                                            05

3.1.1.5   Ergänzungsfächer                                                                                         05

3.1.1.6   Zusammenfassung                                                                                       06

3.1.2.      Unterrichtsinhalte                                                                                                 07

3.1.3.      Unterrichtsformen                                                                                                07

3.1.4.      Altersstruktur der Schülerinnen und Schüler                                                       07

3.1.5.      Gliederung des Unterrichts in Fachbereiche                                                       07

3.1.6.      Entwicklung der Jahreswochenstunden und Schülerzahlen
    am Konservatorium in den Jahren 1990 bis 2005                                               08

3.1.7.      Ensemblemusizieren                                                                                           09

3.1.8.      Leitbild Ensemblemusikschule                                                                            09

3.1.9.      Studienvorbereitende Abteilung (SVA)                                                                 11

3.1.9.1. Voraussetzungen für die Aufnahme in die SVA                                            11

3.1.9.2. Angebote der SVA                                                                                         11

3.1.9.3. Das Aufnahmevorspiel                                                                                  11

3.1.9.4. SVA am Konservatorium im landesweiten Vergleich                                   12

3.1.9.5. Kosten der SVA                                                                                             12

3.1.9.6. Die SVA sichert die Landesfördermittel                                                        13

3.1.9.7. SVA am Konservatorium von 1990 bis 2005                                                13

3.2.              Auftrittswesen und „Jugend musiziert“                                                                     14

3.2.1.      Konzerte und Veranstaltungen                                                                             14

3.2.2.      Vorspiele                                                                                                               14

3.2.3.      Internationale Aktivitäten                                                                                       15

3.2.4.      „Jugend musiziert“                                                                                               15

3.3.             Kooperationen mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen                               18

3.3.1.      Allgemeinbildende Schulen/Kitas                                                                         18

3.3.2.      Ganztagsschulen                                                                                                 18

3.3.3.      Kooperation mit der Hochschule für Musik und Theater                                      19

3.3.4.      Kooperation mit dem Volkstheater Rostock                                                        19

3.3.5.      Kooperation mit anderen Einrichtungen der musikalischen Jugendarbeit          20

3.4.             Elternvertretung, Förderverein                                                                                  20

3.5.             Personalsituation                                                                                                       21

3.6.             Raumsituation, Standortfrage           23

3.6.1.      Angaben zu den Unterrichtsstätten                                                                      23

3.6.2.      Raumsituation, Raumbedarf                                                                                23

3.6.3.      Standortfrage                                                                                                        23

3.7.             Instrumentensituation                                                                                                24

3.8.              Schlussfolgerungen aus der Analyse                                                                        25


4.        Ziele für die künftige Entwicklung bis 2010                                                                           25

5.        Erforderliche Maßnahmen                                                                                                     26

5.1.     Einnahmeentwicklung                                                                                                26

5.1.1.   Entwicklung der Entgelte                                                                                      28

5.1.1.1. Entwicklung der Entgelte des Konservatoriums im Vergleich                      28

5.1.2.   Entwicklung der Einnahmen aus Zuweisungen durch das Land                         29

5.2.     Entwicklung der Personalausgaben                                                                          30

5.3.     Entwicklung der Sachausgaben                                                                                31

5.4.     Finanzbedarf                                                                                                              32

5.5.     Vermögenshaushalt                                                                                                   33

5.5.1. Investitionen für Instrumentenbeschaffung                                                            33

5.5.2. Baumaßnahmen                                                                                                     33

5.6.     Musikalische Grundversorgung                                                                                  34


0.         Überblick (Kurz-Zusammenfassung)

 

0.1.      Entwicklung und Situation

Entwicklung der Schülerzahl:           

       von 572 Schülerinnen und Schülern (1989) zu 1442 (2005), davon sind 1.305 Kinder und   Jugendliche (90 %)

Entwicklung Schülerschlüssel (Schüleranzahl je Jahreswochenstunde):  

       von 1,33 (1990) zu 1,63 (2005)

Geschlechterverhältnis:

       Anteil MädchenI Jungen: ca. 60% zu 40 % (2005)

Auswärtige Nutzer/innen:

       352 (ca. 25 %) der Nutzer kommen aus dem Umland (2005).

Ermäßigungen (Familienermäßigung und Warnowpass-Besitzer):

       Ermäßigungen erhalten ca. 200 Rostocker Schülerinnen und Schüler (2005).

Entwicklung des pädagogischen Personals:

       hauptamtliche Lehrkräfte            von 31 (1994) zu 20 (2005)

       nebenamtliche Lehrkräfte           von 38 (1994) zu 60 (2005)

Entwicklung des Gesamtbudgets:   

       von 1,2 Mio. EUR (1990) zu 1,5 Mio. EUR (2005)

       Die Entwicklung liegt unter der Inflationsrate.

Rückgang der Fördermittel des Landes:     

       von 34 % (1994) zu 19 % des Gesamtbudgets (2005)

Entwicklung der Entgelte:     

       von 150,00 EUR für einen Einzelunterricht 45 min. (1990) zu 545,00 EUR (2005)

Entwicklung der Eigenerwirtschaftung:        

       von 25 % (1994) zu 35 % (2005)

Versorgungsgrad in der HRO:         

       1 % (mit den Schülerinnen und Schülern der Neuen Musikschule „Carl Orff“ e.V.)

       Der Bundesdurchschnitt liegt bei 2 %.

Verband deutscher Musikschulen (VdM):   

       Das Konservatorium arbeitet nach den             bundesweit anerkannten Qualitätskriterien und        Rahmenlehrplänen des VdM.

Leitbild „Ensemble-Musikschule“:    

       Das besondere Merkmal des Konservatoriums ist das Leitbild „Ensemble-Musikschule“:

            Verbindung von musikalischer Ausbildung mit sozialem Lernen

            (u. a. Teamfähigkeit, Konfliktmanagement, Verantwortlichkeit und Zuverlässigkeit).

            Die Ensemble-Auftritte des Konservatoriums sind ein Werbeträger für die HRO und                  das Musikland MV.

Studienvorbereitende Ausbildung (SVA):    

       Die Studienvorbereitende Ausbildung des Konservatoriums ist sehr erfolgreich. Relativ viele         Schülerinnen und Schüler nehmen ein Musikstudium auf. Die Studienvorbereitende      Ausbildung ist die Voraussetzung für die Landesförderung.

Kooperationen:          

       u.a. mit Schulen, Kitas, der Hochschule für Musik und Theater, dem Volkstheater Rostock, der      Neuen Musikschule „Carl Orff“ e.V.

 


0.2.      Probleme

Verhältnis von hauptamtlichen zu nebenamtlichen Lehrkräften:

       Z. Z. 57 % hauptamtliche und 43 % nebenamtliche Lehrkräfte.

       Der seit Jahren andauernde Abbau von hauptamtlichen Lehrkräften führte zu           Qualitätsverlusten, z.B. bei „Jugend musiziert“ und der Orchesterarbeit.

       Die VdM-Richtlinie empfiehlt:

            70 % hauptamtliche – 30 % nebenamt­liche Lehrkräfte.

Verkürzung der Unterrichtszeit:       

       Die zunehmende Umwandlung der 45 min. Unterrichtseinheit in eine 30 min.           Unterrichtseinheit, zur Erhöhung des Schülerschlüssels, bedeutet eine Verschlechterung           der Ausbildung.

Instrumentensituation:

       ist mangelhaft und muss dringend verbessert werden.

Raumsituation:

       Auf Grund der Raumnot und der baulich problematischen Zustände der drei Musik- schulgebäude besteht ein dringender Handlungsbedarf.

 

 

0.3.      Fazit und Ziele

Das Konservatorium hat in den letzten Jahren einen überdurchschnittlichen Konsolidierungsbeitrag erbracht. Weitere Potentiale werden im Zuge des Umzugs in die Große Stadtschule gesehen. Weiterhin wird an Einsparmöglichkeiten im Bereich der Musikschulverwaltung gearbeitet.

Ziel ist es, die erfolgreiche Unterrichtsstruktur als Ensemble-Musikschule mit der Studienvor-bereitenden Ausbildung zu sichern. Hierzu muss das Budget stabilisiert werden, auch um die Landesförderung zu sichern.

Die bereits jetzt schon realisierten überdurchschnittlichen Entgelte werden nicht weiter erhöht, da dies zu sozialen Ausgrenzungen und zu Mindereinnahmen führen würde. Es wird angestrebt, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen, da der Versorgungsgrad in der Hansestadt Rostock unterdurchschnittlich ist. Hierzu ist der Ausbau des Unterrichts erforderlich, bis mittelfristig die Anzahl im Bundesdurchschnitt erreicht ist. Der Anteil der hauptamtlichen Lehrkräfte wird nicht weiter reduziert. Es wird angestrebt, wieder längere Unterrichtseinheiten zu realisieren.

Die Kooperationen, insbesondere mit Allgemeinbildenden Schulen, die als Ganztagsschulen arbeiten, werden weiter intensiviert.

Zur Lösung der Raumprobleme wird der Umzug in das Schulgebäude Große Stadtschule, Wallstraße 1, vorbereitet. Daraus ergeben sich sowohl positive pädagogische als auch positive wirtschaftliche Effekte. Die frei werdenden Villen können vermarktet werden. Das technische Personal kann reduziert werden.

Die Verbesserung der Instrumentensituation soll über die ständige Bereitstellung einer Mindestsumme im Vermögenshaushalt sowie über Einwerbung von Drittmitteln (u.a. Land, Föderverein) realisiert werden.

 

 

 


Maßnahme 1 (2005/3/08.1)

Erarbeitung einer Konzeption für die Sicherung der musikalischen Grundversorgung für die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock

 

 

1.         Grundversorgung

 

Populär wurde der Begriff Grundversorgung in der kulturpolitischen Diskussion in der Auseinandersetzung um die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Begriff erstmals 1986 verwendet. Wegen der Spezialität der medialen Entwicklung haben Fachjuristen wie Gerhard Mahrenholz stets davor gewarnt, den entsprechenden Begriff der Grundversorgung analog auf die Kultur zu übertragen.

 

Bei dem Begriff musikalische/kulturelle Grundversorgung geht es um die Sicherung des Rechts auf Teilhabe am kulturellen/musikalischen Leben. Der Begriff darf nicht mit Minimalversorgung gleichgesetzt werden.

 

„Kultur für alle, Kultur von allen – das ist meine Maxime für eine kulturelle Grundversorgung.

(...) Kulturelle Grundversorgung ist Daseinsvorsorge im immateriellen Bereich des Menschen.

(...) Grundversorgung bedeutet nicht eine Konzentration auf wenige kulturelle Highlights, deren Existenz sichergestellt wird, zu Lasten des großen Rests an kulturellen Angeboten, die dann auf der Strecke bleiben würden.

(...) Die aktuelle Erfahrung lehrt gerade in den Kommunen: Auch der sogenannte Mindeststandard wird in der Kultur in Zeiten knapper Kassen nicht mehr gewährleistet.

(...) Wie viele Kämmerer haben schon geklagt, sie würden ja gerne Geld für die Kultur bereitstellen, aber sie seien verpflichtet, zunächst die Müllabfuhr zu bezahlen.“

(Gitta Connemann, MdB, ist Vorsitzende der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“,

zitiert aus: „Kultur ist Lebensmittel“ - Zur Diskussion um die „Kulturellen Grundversorgung“

in: Kulturpolitische Mitteilungen Nr. 107, IV/2004)

 

Erinnert sei an das kulturpolitische Statement von Otto Schily, Bundesinnenminister der BRD von 1998 bis 2005: „Wer Musikschulen schließt, gefährdet die innere Sicherheit.“

 

 

2.         Gesetzliche Grundlagen, Satzungen

 

a) Das Konservatorium "Rudolf Wagner-Régeny", Musikschule der Hansestadt Rostock, richtet sich in seiner Arbeit nach der Aufgabenbeschreibung im KGSt Gutachten "Musikschule" (Köln, 1978, S.20):

 

"Aufgabenbeschreibung:

Kernbereich der Musikschularbeit ist die instrumentale/ vokale Ausbildung unter Einschluss des gemeinsamen Musizierens. Um diesen Kern herum gliedern sich vorbereitende, ergänzende und weiterführende Angebote unterschiedlicher Inhalte und Leistungsanforde­rungen.

 

Die Musikschule

fördert Musikinteresse und Musikverständnis,

vermittelt eine instrumentale und vokale Ausbildung,

bildet Nachwuchs für das Laienmusizieren heran,

bietet differenzierte Möglichkeiten des gemeinsamen Musizierens,

betreibt Begabtenfindung und Begabtenförderung,

bereitet im Rahmen einer vorberuflichen Fachausbildung auf ein Berufsstudium vor."

 

b) Die Arbeit des Konservatoriums richtet sich direkt nach der Aufgabenbeschreibung der Hansestadt Rostock für das Konservatorium (Aufgabengliederungsplan):


„Musikschule

Angelegenheiten der Musikschule

-          Grundlagen und Öffentlichkeitsarbeit

-          Satzung und Entgeltordnung (Ortsrecht)

-          Mitarbeit in Fachgremien, Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern

-          Musikalische Veranstaltungen (Musikschulkonzerte, Musiktheateraufführungen, Jugend musiziert, Lehrerkonzerte, etc.)

-          Planen und Durchführen des Unterrichts je Fachgebiet (Orchesterplanung, Unterrichtsplanung)

-          Musikalische Früherziehung, Grundausbildung

-          Instrumental- und Vokalunterricht

-          Ensemble- und Ergänzungsunterricht

-          Studienvorbereitende Ausbildung

-          Künstlerischer Tanz

-          Schülerangelegenheiten

-          Bildungs-, Studien- und Lernberatung“

 

c) Mit dem Beschluss Nr. 46-13/90 der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock übernimmt die Hansestadt Rostock die Trägerschaft für das Konservatorium. Seit dem 30.09.1990 trägt die Einrichtung den Namen: Konservatorium „Rudolf Wagner-Régeny“, Musikschule der Hansestadt Rostock.

 

d) Ebenso ist die am 20.07.1995 von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossene Satzung für das Konservatorium Grundlage der  Arbeit des Konservatoriums.

 


3.         Analyse und Bestandsaufnahme

 

3.1.      Unterricht

 

Der kontinuierliche Unterricht des Konservatoriums in allen Instrumentalfächern (von der Piccoloflöte bis zur Orgel) und Vokalfächern, Tanz, in den musikalischen Grundfächern wie Eltern-Kind-Kurse und Musikalische Früherziehung (MFE), den Ergänzungsfächern wie Korrepetition und Musiktheorie ist entsprechend dem bundesweit anerkannten Lehr- und Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) in vier Stufen gegliedert (siehe Grafik).

 

Er wird je nach Fach und Stufe sowie nach pädagogischen Erwägungen als Klassen-, Gruppen- oder Einzelunterricht erteilt. Für jedes Unterrichtsfach gibt es Rahmenlehrpläne, die Ziele und Inhalte der Ausbildung formulieren. In der Grundstufe wird eine ganzheitliche musikalische Grundbildung angestrebt, die gleichzeitig die Voraussetzungen für den weiter­führenden Unterricht schafft. Dieser erfolgt in der Unter-, Mittel- und Oberstufe in Instrumen­tal- bzw. Vokal- und Ensemblefächern. Der Besuch des Instrumental- (Gesangs-) Unterrichts und eines Ensemblefaches verbindet von Anfang an individuellen Fortschritt und Einbindung in gemeinsame Musizierpraxis und stellt ein besonderes Merkmal der Musikschularbeit dar. Außerdem bietet das Konservatorium in allen Stufen Ergänzungsfächer und Projekte ver­schie­dener Art an.

 

vgl. Studienvorbereitende Abteilung (s. S. 11 ff)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

siehe Auftrittswesen (s .S. 14)

 

 

 

3.1.1.   Angaben zu den Schüler-Belegungen und den erteilten Wochenstunden

Am Konservatorium werden z.Zt. 1442 Schülerinnen und Schüler (1908 Schülerbelegungen) in 882 Jahreswochenstunden unterrichtet (VdM-Statistik, Stand: 01.01.2005).

 

 

Begriffsdefinitionen:

a) Jahreswochenstunde (JWS):        eine Unterrichtseinheit von 45 min., die wöchentlich in ca. 39 Unterrichtswochen erteilt wird.

 

b) Schülerzahl:           die Anzahl der Personen, die Unterricht erteilt bekommen.

 


c) Schülerbelegung:   zahlreiche Schüler belegen wöchentlich mehrere Fächer (Einzelunterricht, Ergänzungsfächer, Mitwirkung in Ensembles).

Die Anzahl der Schülerbelegungen spiegelt präziser als die Schülerzahl wider, wieviel Unterricht von den Lehrkräften erteilt wird.

 

d) Schülerschlüssel: Die Schülerzahl wird geteilt durch die Anzahl der Jahreswochen-stunden (1442 Schüler : 882 JWS = 1,63 Schüler/JWS).

Eine präzisere Dokumentation der geleisteten Unterrichtsarbeit liefert jedoch das Verhältnis der Schülerbelegungen und der Jahreswochenstunden

(1908 Schülerbelegungen : 882 JWS = 2,16 Schüler/JWS).

 

3.1.1.1.            Musikalische Grundfächer im Elementarbereich            (Stand: 01.01.2005)

Fach

Schülerbelegungen

Unterrichtseinheiten in Jahreswochenstunden (JWS)

Prozentualer Anteil an der Gesamtzahl (1.908)

Musikgarten

52

8,00

2,73

Musikalische Früherziehung

161

19,00

8,44

Schnupperkurs/

Instrumentenkarussell

51

14,67

2,67

gesamt

264

41,67

13,84

 

3.1.1.2.            Künstlerischer Tanz                                                                       (Stand: 01.01.2005)

Fach

Schülerbelegungen

Unterrichtseinheiten in Jahreswochenstunden

Prozentualer Anteil an der Gesamtzahl (1.908)

Künstlerischer Tanz

155

21,33

8,12

gesamt

155

21,33

8,12

 

3.1.1.3.            Instrumentaler und vokaler Unterricht in Unter-, Mittel- und Oberstufe

Fach

Schülerbelegungen

Unterrichtseinheiten in Jahreswochenstunden (JWS)

Prozentualer Anteil an der Gesamtzahl (1.908)

Streichinstrumente

Violine

121

91

6,34

Viola

9

7

0,47

Violoncello

41

31

2,15

Kontrabass

13

10

0,68

Zupfinstrumente

Gitarre

93

68

4,87

Harfe

10

8

0,52

Elektro-Gitarre

13

10

0,68

Bass-Gitarre

8

6

0,42

Blechblasinstrumente

Horn

4

3

0,21

Trompete

26

20

1,36

Posaune

7

5

0,37

Tenorhorn

3

2

0,16

Tuba

1

1

0,05

Holzblasinstrumente

Blockflöte

65

49

3,41

Querflöte

45

34

2,36

Oboe

9

7

0,47

Klarinette

35

26

1,83

Fagott

3

2

0,16

Saxophon

23

17

1,21

Schlaginstrumente

Schlagzeug

32

23

1,68

Tasteninstrumente

Klavier

317

238

16,62

Cembalo

1

1

0,05

Akkordeon

5

4

0,26

Kirchenorgel

1

1

0,05

Keyboard

26

20

1,36

Vokalfächer

Sologesang

50

38

2,62

gesamt

961

720

50,37

 

3.1.1.4.            Ensemblefächer                                                                   (Stand: 01.01.2005)

Fach

Schülerbelegungen

Unterrichtseinheiten in Jahreswochenstunden (JWS)

Prozentualer Anteil an der Gesamtzahl (1.908)

Kammermusik

Streicher-, Bläser-, Klavier-

Kammermusik­gruppen

53

10,67

2,78

Singgruppen/Chöre

21

3,00

1,10

Streichorchester/

Kammerorchester

50

5,67

2,62

Jugend-Sinfonieorchester

60

18,00

3,14

Bläser-Ensemble

25

2,67

1,31

Jazz-Ensemble

7

1,33

0,37

Rock/Pop/Folk-Ensemble

8

2,67

0,42

gesamt

224

44,00

11,74

 

3.1.1.5.            Ergänzungsfächer                                                                (Stand: 01.01.2005)

Fach

Schülerbelegungen

Unterrichtseinheiten in Jahreswochenstunden (JWS)

Prozentualer Anteil an der Gesamtzahl (1.908)

Musiklehre/

Hörerziehung

126

16

6,60

Komposition

8

1

0,42

Korrepetition

163

37

8,54

Improvisation

7

1

0,37

gesamt

304

55

15,93


3.1.1.6.            Zusammenfassung

Fach

Schülerbelegungen

Unterrichtseinheiten in Jahreswochenstunden (JWS)

Prozentualer Anteil an der Gesamtzahl (1.908)

 

 

 

 

Musikalische Grundfächer

264

41,67

13,84

Künstlerischer Tanz

155

21,33

8,12

Instrumentaler und vokaler Unterricht

961

720,00

50,37

Ensemblefächer

224

44,00

11,74

Ergänzungsfächer

304

55,00

15,93

gesamt

1908

882,00

100,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



3.1.2.   Unterrichtsinhalte

Neben der klassischen, der so genannten „ernsten“ Musik fließen auch Rock, Pop, Jazz, Rhythmik und Tanz in die Musikschularbeit ein.

 

Die Unterrichtsinhalte werden seit Jahren immer mehr von psychologischen und sozialen Aspekten mitbestimmt. Es gibt Aussagen von Musikschullehrkräften, die sich als einen Reparaturbetrieb für gesellschaftliche Fehlentwicklungen definieren.

 

3.1.3.   Unterrichtsformen

Der instrumentale und vokale Unterricht findet fast ausschließlich im Einzelunterricht statt.

Um den Schülerschlüssel anzuheben, d. h. um die Eigenerwirtschaftung zu erhöhen wird der Einzelunterricht vorrangig in der kurzen Zeiteinheit von 30 min. erteilt. Aus pädagogischen Gründen ist diese kurze Zeiteinheit jedoch nicht sinnvoll.

                                                                                                                        (Stand 01.01.2005)

Unterrichtsform

Schüleranzahl

Einzelunterricht 45 min.

313

Einzelunterricht 30 min

714

Der Einzelunterricht findet bereits in fast 3 von 4 Fällen in der kurzen relativ uneffektiven Zeiteinheit von 30 min. statt. Das Konservatorium strebt aus pädagogischen Gründen die Zeiteinheit von 45 min. an.

 

3.1.4.   Altersstruktur der Schülerinnen und Schüler                              (Stand 01.01.2005)

Altersstufe

Grundstufe

 

0 – 6 Jahre

Unterstufe

 

7 – 10 Jahre

Mittelstufe

 

11 – 15 Jahre

Oberstufe

 

16 – 18 Jahre

Erwachsene

 

Schüler

Gesamt

männlich/

weiblich

Anzahl der

Schüler

339

295

389

282

137

1.442

901 Mädchen

541 Jungen

 

Der Schwerpunkt der musikalischen Ausbildung liegt bei Kindern und Jugendlichen.

Der Versorgungsgrad in der Hansestadt Rostock (ca.1%, die Schülerinnen und Schüler der Neuen Musikschule „Carl Orff“ e.V. sind mit einbezogen) liegt unter dem Bundesdurchschnitt (ca. 2%).

 

3.1.5.   Gliederung des Unterrichts in Fachbereiche

Der Unterricht des Konservatoriums ist in vier Fachbereiche gegliedert. Der jeweilige Fachbereichsleiter organisiert die fachliche Zusammenarbeit der Lehrer innerhalb des Fachbereiches. Für diese Leitungstätigkeit stehen dem Lehrer Fachbereichsleiter wöchentlich 4 Stunden zur Verfügung.

Die Fachbereichsleiter sind Mitglieder der Erweiterten Schulleitung und sind an der Erarbeitung aller fachlichen und unterrichtsorganisatorischen Vorhaben und Entscheidungen beteiligt.

 

Fachbereich I

Fachbereich II

Fachbereich III

Fachbereich IV

Tasteninstrumente

Streichinstrumente

Blasinstrumente

Musikalische Grundstufe

 

Akkordeon

Schlagzeug

Zupfinstrumente

 

Musiklehre

Popularmusik

Gesang

 

 

 

Tanz

 


3.1.6.   Entwicklung der Jahreswochenstunden (JWS) und der Schülerzahlen

in den Jahren 1990 bis 2005

                                                               (HA: hauptamtliche Lehrkräfte; NA: nebenamtliche Lehrkräfte)

Schuljahr

JWS

gesamt

JWS

HA

JWS

NA

Schüler­zahl

Schüler­schlüssel

Schüler­belegungen

Schülerschlüs­sel nach Belegungen

1989/90

*

*

*

572

*

*

*

1990/91

850,30

672,30

178,00

1134

1,33

*

*

1991/92

974,00

759,00

215,00

1195

1,23

*

*

1992/93

1008,00

768,00

240,00

1461

1,45

*

*

1993/94

999,00

779,00

220,00

1362

1,36

*

*

1994/95

833,80

661,80

172,00

1268

1,52

*

*

1995/96

897,10

649,10

248,00

1271

1,42

*

*

1996/97

902,60

690,60

212,00

1278

1,42

*

*

1997/98

910,00

704,00

206,00

1295

1,42

2187

2,40

1998/99

893,60

647,40

246,20

1172

1,31

1971

2,20

1999/00

889,00

691,70

197,30

1180

1,33

2001

2,25

2000/01

861,00

623,00

238,00

1175

1,36

1848

2,14

2001/02

878,50

612,20

266,30

1241

1,41

1884

2,14

2002/03

871,70

553,70

318,00

1279

1,47

1805

2,07

2003/04

874,00

515,00

359,00

1365

1,56

1910

2,18

2004/05

882,00

499,00

383,00

1442

1,63

1908

2,16

 

* Keine statistischen Angaben vorhanden

 

Die Anzahl der JWS blieb über 15 Jahre bei steigender Schülerzahl relativ konstant.

Die Anzahl der JWS, die von hauptamtlichen Lehrkräften unterrichtet werden, nimmt ab.

Die Anzahl der JWS, die von nebenamtlichen Lehrkräften unterrichtet werden, nimmt zu.

 

Die Gründe der abnehmenden Zahl der Schülerbelegungen liegen in einer höheren Anzahl von hauptamtlichen Lehrkräften am Ende der 90-iger Jahre mit den dementsprechenden Zeiten für Zusammenhangstätigkeiten, wodurch Projekte wie z.B. der „Zauberer von Oss“ (2001) möglich wurden.

 

Bundesdeutscher Durchschnitt im Schülerschlüssel (Stand 01.01.2004):

            Jahreswochenstunden:         459.135 JWS

            Schülerzahl:                           1.044.644

            Schülerbelegungen:               Keine Angaben

            Schülerschlüssel:                  1.044.644: 459.135 = 2,27

 

Schülerschlüssel-Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern (Stand 01.01.2005):

            Jahreswochenstunden:         10.513

            Schüler:                                  17.537

            Schülerschlüssel:                  17.537 : 10.513 = 1,67

            Schülerbelegungen:               22.393

            Schülerschlüssel nach

               Belegungen:                        22.393 : 10.513 = 2,13

 

Die Schülerschlüsselzahlen des Konservatoriums entsprechen den Durchschnittszahlen von Mecklenburg-Vorpommern.


3.1.7.   Ensemblemusizieren

Das Konservatorium verfügt auf Grund seiner großen Fächeranzahl und seines Unterrichtes auf hohem Niveau über zahlreiche Kammermusikgruppen. Derzeit erhalten 225 Schülerin­nen und Schüler in 44 Jahreswochenstunden Ensemble-Unterricht.

 

Mit besonderem Stolz verweist das Konservatorium „Rudolf Wagner-Régeny“ auf sein leis­tungs­starkes Jugendsinfonieorchester. Wichtige Basis sind die vorbereitenden großen Ensembles Juniorstreichorchester und das Bläser-Ensemble für Holz- und Blechblasinstru­mente.

 

Ca. 20 weitere Ensembles ergänzen die Palette des Ensembleunterrichtes. Dazu ge­hö­ren u.a., ein Klaviertrio, ein Streichtrio, ein Chor, ein Blockflötenquartett, ein Querflöten­en­sem­ble, eine Klarinettenband, eine Klezmergruppe, ein Blechbläserensemble, eine Saxo­phon­band, ein Gitarrenquartett und ein Gitarrenensemble, eine Folkband und zwei Rock­bands, ein Mini-Streichorchester, ein Blockflötenensemble und ein Ensemble „Bund und Blech“.

 

3.1.8    Leitbild „Ensemble-Musikschule“

Die Ensemble-Musikschule

 

-          orientiert den Einzelunterricht in allen Ausbildungsstufen (Unter-, Mittel-, Oberstufe) auf das

Ensemble- und Orchesterspiel. Das Ensemblespiel ist bereits im Anfangsunterricht wichtig. Man lernt Intonation und Gehör. Ein Ziel des Einzelunterrichtes kann die Aufnahme in ein bestimmtes Ensemble sein.

 

-          Dient der Leistungsmotivation:

Fast jeder Schüler übt mehr, wenn er im Ensemble spielt.

 

-          realisiert das Erlernen von sozialer Kompetenz:

Teamfähigkeit, Teamgeist und sozial-integrative Verhaltensweisen werden trainiert.

 („Wir ordnen unser Ich der Gemeinschaft unter.“)

Den Vereinzelungstendenzen der Gesellschaft wird entgegengewirkt

(„Man trifft regelmäßig Freunde“).

Im Ensemble steckt Dynamik und Energie – nicht nur in Bezug auf die musikalischen und instrumentalen Fächer, sondern auch, was die gruppendynamischen Vorgänge anbelangt.

Das Konflikt- und Kritikmanagement wird geübt und gelernt. Im Ensemble setzt man sich zusammen, um sich auseinander zu setzen.

 

-          optimiert ständig die Ensemblestruktur:

Differenzierung entsprechend der Nachfrage nach Besetzung und Stilistik

Die Etablierung von Terrassenstrukturen wird angestrebt:

                        Anfänger-Jazzband Ò Fortgeschrittenen Jazzband

                        Mini-Streichorchester Ò Juniorstreichorchester Ò JugendSinfonieOrchester

Im Unterstufenbereich wird angestrebt in Kooperation mit Grundschulen und Ganztagsschulen den Klassen-Unterricht für Streicherklassen und Bläserklassen zu realisieren.

 

-          optimiert die Identifikation mit der Musikschule:

die Zugehörigkeit zu einem Ensemble erhöht das Zugehörigkeitsgefühl zum Konservatorium („Nur weil ich im JSO spielen möchte, gehe ich ans KON.“)

 

-          ist ein Werbeträger für die Hansestadt Rostock:

Das Konservatorium und sein Ensemble- und Auftrittswesen stärkt den Wirtschaftsstandort Rostock. Bei der kulturellen Grundversorgung der  Bevölkerung der Hansestadt Rostock ist das Konservatorium wesentlich beteiligt.


Vorraussetzungen für eine Ensemble-Musikschule:

 

Nur eine leistungsstarke Musikschule wie das Konservatorium kann eine differenzierte Ensemblestruktur realisieren. Die Kreismusikschulen des Umlandes oder private Anbieter haben nicht die Räume, das vielfältige Fächerangebot, die Instrumente, die Anzahl der Schüler und die Erfahrungen des pädagogischen Personals. Das Konservatorium und die Hansestadt Rostock stehen in der Verantwortung für die Region und das Musikland Mecklenburg-Vorpommern.

 

Alle Ensembleleiter investieren einen hohen Anteil ihrer Arbeitszeit in die Gruppen und Ensembles: Das beginnt beim Einrichten und Arrangieren von Notenmaterial, zuweilen auch mit dem Schreiben neuer Kompositionen, endet bei Sonderproben wie Wochenendproben-tagen und kulminiert in den Auftritten. Die dafür nötigen Zeiten für Zusammenhangs-Tätigkeiten, über die nur hauptamtliche Lehrkräfte verfügen, sind dafür unerlässlich. Nebenamtliche Lehrkräfte bekommen nur den reinen Unterricht vergütet.


3.1.9.   Studienvorbereitende Abteilung (SVA)

Die studienvorbereitende Ausbildung (SVA) am Konservatorium ist – entsprechend den Richtlinien des VdM (Verbandes deutscher Musikschulen) und entsprechend dem KGSt-Gutachten – eine Ausbildung für Schüler, die sich durch eine auffällige Eignung für das gewählte Hauptfach und durch deutlich erkennbare Fleiß- und Willensqualitäten für eine Aufnahme in die SVA empfehlen.

Es erfolgt die Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung an Musikhochschulen für die Berufsrichtungen:

-          Orchestermusiker

-          Instrumentalpädagoge

-          Schulmusiker.

 

3.1.9.1.            Voraussetzungen für die Aufnahme in die SVA

Die Aufnahme in die SVA kann ab dem 13. Lebensjahr erfolgen, nur in absoluten Ausnahmefällen bei jüngeren Schülerinnen und Schülern. Die wichtige Begabtenförderung für Schüler im Alter zwischen 7 und 13 Jahren kann von der SVA nicht geregelt werden.

 

Ab dem 16. Lebensjahr ist eine Musikhochschulorientierung verbindlich. Schüler ab dem 16. Lebensjahr müssen jährlich ihre Absicht, Musik zu studieren, schriftlich bestätigen. Die Unterschrift der Schüler und der Eltern ist erforderlich.

 

Eine schriftliche Befürwortung durch den Hauptfachlehrer muss eingereicht werden.

 

Ein Aufnahmevorspiel (s.u.) muss bestanden werden.

 

Die Verpflichtung zu einer zweijährigen Teilnahme am Pflichtfach Klavier muss akzeptiert werden (entsprechend den Prüfungsanforderungen der Musikhochschulen ist das Fach Klavier ein Pflichtfach bei jeder Aufnahmeprüfung). Das Pflichtfach Klavier ist jedoch seit dem Schuljahr 2000/01 nicht mehr kostenfrei.

 

Die Schüler müssen sich zur Mitwirkung im Jugendsinfonieorchester (JSO) des Konservatoriums (für SVA-Schüler mit einem Orchesterinstrument) verpflichten. Alle weiteren Instrumentalisten und Sänger können zur Mitwirkung in Kammermusikvorhaben herangezogen werden.

 

3.1.9.2.            Angebote der SVA

-          SVA-Schüler erhalten zwei Wochenstunden instrumentales/vokales Hauptfach, wobei die zweite Hauptfachstunde für den SVA-Schüler kostenfrei ist.

Im ersten SVA-Jahr erhält der SVA-Schüler in der Regel 30 Minuten, in den folgenden Jahren je nach Kapazität 30 bis 45 Minuten kostenfreien Unterricht.

-          SVA-Schüler erhalten einen Förderklassenunterricht im Ergänzungsfach Musiklehre/ Hörerziehung.

-          Bläser- und Streicherschüler erhalten einen Korrepetitions-Unterricht.

-          Beim Ensemblemusizieren und in der Orchesterarbeit werden SVA-Schüler meistens verantwortungsvolle Positionen zugeteilt (Stimmführer, Orchesterrat).

-          SVA-Schüler werden für die Auftritte in der städtischen Öffentlichkeit bevorzugt eingesetzt.

-          Für Schüler, die beabsichtigen „Schulmusik“ zu studieren, wird die zweite kostenfreie Unterrichtsstunde entweder für das Hauptfach oder für das erste oder zweite Nebenfach angeboten.

 

3.1.9.3.            Das Aufnahmevorspiel

Die Vorspielliteratur umfasst ein virtuoses Stück und einen langsamen Satz.

Das Aufnahmevorspiel ist öffentlich und findet ab Mai des laufenden Schuljahres statt.

 

Der Prüfungskommission gehören an:

-          der Hauptfachlehrer,

-          die Erweiterte Schulleitung,

-          auf Einladung: Persönlichkeiten mit hoher Fachkompetenz (z.B.: Hochschulprofessoren, Mitglieder der Norddeutschen Philharmonie).

Für alle Schüler, die sich in der SVA befinden, findet ab Mai des laufenden Schuljahres jährlich ein Bestätigungsvorspiel in Anwesenheit des o.g. Gremiums statt, das über den Verbleib in der SVA entscheidet.

SVA-Schüler, die in dem betreffenden Schuljahr am Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ teilnehmen, sind von dem Bestätigungsvorspiel befreit.

 

3.1.9.4.            SVA am Konservatorium im landesweiten Vergleich

Am 1.1.2005 unterrichtete das Konservatorium in der Studienvorbereitenden Ausbildung

17 Schüler, davon

           

            Violine:                        3 Schüler                    Blockflöte:                   1 Schüler

            Violoncello:                 1 Schüler                    Querflöte:                   1 Schüler

            Klavier:                       6 Schüler                    Gitarre:                       1 Schüler

            Klarinette:                   2 Schüler                    Fagott:                        1 Schüler

            Trompete:                   1 Schüler

 

Landesweiter Vergleich (Quelle: Statistik des Landesverbandes, Stand 1.1.2005):

 

alle 20 VdM-MS in M-V

KON

%-Satz des KON

Schüleranzahl

105

17

16,2

JWS

220

14

6,4

Studienanfänger

23

5

21,7

Das Konservatorium stellt als die zweitgrößte Musikschule des Bundeslandes M-V

relativ wenige JWS für die SVA bereit. Es kommen jedoch verhältnismäßig viele Studienanfänger vom Konservatorium.

Die größte Musikschule in M-V ist der Musikschulzweckverband Kon.centus Neubrandenburg/ Neustrelitz, der 2004 gegründet wurde.

 

3.1.9.5.            Kosten der SVA

a) Kosten-Leistungs-Rechnung 2004 (Kostenträger –  44 010 406):

Der SVA-Unterricht kostete im Kalenderjahr 2004               19.911,69 EUR.

 

Insgesamt wurden 14,66 JWS investiert.

                                        19.911,69 EUR : 14,66 JWS = 1.358,00 EUR/JWS

 

Es waren 17 Schüler in der SVA:

            19.911,69 EUR : 17 Schüler = 1.171,00 EUR/Schüler

 

Die Ergebnisse der Kosten-Leistungs-Rechnung 2004 sind nicht voll zuverlässig. Das Konservatorium begann im Jahr 2003 mit der Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung.

 

b) Kostenberechnung außerhalb von KLR:

1 UE 45 min. kosten entsprechend gültiger Entgeltordnung            552,00 EUR

            14,66 UE x 552,00 EUR = 8.092,00 EUR

 

Die Entgelte umfassen ungefähr ein Drittel der Gesamtkosten:

            7.728,00 EUR x 3 = 23.184,00 EUR             (ca. 23 TEUR)

 

„Die erhöhten Aufwendungen für die SVA dürfen nicht zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Teilnehmer bzw. ihrer Eltern führen. In der Regel sollte nur die Teilnahmegebühr für eine Wochenstunde im Hauptfach verlangt werden“ (Richtlinie VdM). Am Konservatorium Rostock müssen die SVA-Schüler seit Jahren darüber hinaus bereits den Pflichtfachunterricht und Mehrfachbelegungen selbst finanzieren.

 

Das Konservatorium stellt seit dem Schuljahr 2000/01 max. 18 Jahreswochenstunden für die Studienvorbereitende Ausbildung bereit (dies entspricht 2 % der Gesamt-JWS) und fördert damit jährlich durchschnittlich 20 hochbegabte Kinder und Jugendliche (dies entspricht ca. 1,4 % der Gesamt-Schülerzahl).

Im Ergebnis der jahrelangen kontinuierlichen Ausbildung nehmen pro Jahr ca. fünf bis 10 Schüler des Konservatoriums ein Musikstudium auf.

 

3.1.9.6.            Die SVA sichert die Landesfördermittel

Durch eine Infragestellung der SVA (HHSK, Fortschreibung bis 2007 – Maßnahmen-Nr. 2004/120: Absicherung der SVA durch ein Stipendiensystem) werden auch die Landes-fördermittel (z. Z. ca. 300,0 TEUR) in Frage gestellt. Das Land ist für die berufsvorbereitende Ausbildung zuständig:

„Demgegenüber sind alle Aufgaben der kulturellen Bildung, insbesondere auch im Bereich der Studienvorbereitung an Musikschulen (Berufsquali­fizie­rung im Blick auf die Musikhochschule), geprägt von den Bezügen zum allgemeinen Schul- und Bildungswesen. Hierfür tragen nicht nur die Kommunen, sondern gerade auch die Länder aufgrund der staatlichen Schulaufsicht eine stärkere Verantwortung.... Im Bereich der Studien­­vorbereitung können auch im stärkeren Maße organisatorische und inhaltliche Regelungen für Einzelfragen verfassungsmäßig sein.“

(Quelle: Dr. Oliver Scheytt: „ Kulturkompetenz von Land und Kommune am Beispiel des Musikschulwesens“, Jahrbuch der Kulturpolitik, 2001).

 

3.1.9.7.            SVA am Konservatorium von 1990 bis 2005

Schul­jahr

Anzahl JWS für SVA gesamt

Anzahl Schüler

Anzahl

30 min.

Anzahl

45 min.

Kosten

45 min. EU

Mindereinnahmen

durch die SVA

Studienauf­nahme An­zahl Schüler

90/91

86

36

 

86

300,00 DM

86,00 x 300 = 25.800,- DM

unbekannt

91/92

64

32

 

64

300,00 DM

64,00 x 300 = 19.200,- DM

unbekannt

92/93

42

18

 

42

 

 

5

93/94

46

19

 

46

 

 

6

94/95

54

21

 

54

750,00 DM

54,00 x 750 = 40.500,- DM

6

95/96

60

24

 

60

750,00 DM

60,00 x 750 = 45.000,- DM

5

96/97

60

19

 

60

900,00 DM

60,00 x 900 = 54.000,- DM

3

97/98

15,33

13

2

12

900,00 DM

15,33 x 900 = 13.797,- DM

7

98/99

14

15

6

10

900,00 DM

14,00 x 900 = 12.600,- DM

7

99/00

20,33

20

11

13

990,00 DM

20,33 x 990 = 20.126,- DM

10

00/01

17,66

18

10

11

990,00 DM

17,66 x 990 = 17.483,- DM

6

01/02

16,33

20

11

9

990,00 DM

16,33 x 990 = 16.166,- DM

6

02/03

15,33

18

8

10

990,00 DM

15,33 x 990 = 15.176,- DM

10

03/04

13,66

18

10

7

552,00 €

13.66 x 552 =   7.540,- €

5

04/05

14,66

18

10

8

552,00 €

14,66 x 552 =   8.092,- €

5

05/06

16

19

9

11

552,00 €

16,00 x 552 =   8.832,- €

 

 

Die Kosten für die SVA wurden in den zurückliegenden 10 Jahren mehr als halbiert.

Das Pflichtfach Klavier ist für Neueinsteiger seit dem SJ 2000/01 nicht mehr kostenfrei.

 

Die allgemeinen Angaben sind nur bis zum SJ 1996/97 rückvollziehbar.

Seit dem SJ 1997/98 wurde festgelegt, dass Neueinsteiger in die SVA zunächst nur eine zusätzliche UE von 30 min. erhalten (statt bisher 45 min). So konnte die Anzahl der geförderten Schüler stabilisiert werden.


3.2.      Auftrittswesen und „Jugend musiziert“

 

Das Auftrittswesen ist ein Bestandteil der musikalischen Ausbildung. Ein wesentliches Ziel der musikalischen Ausbildung ist das Vortragen und Vorspielen der erlernten Fähigkeiten und Fertigkeiten vor einem Publikum. Zum Wesen des Musikalischen gehört der Vortrag, die Interpretation, das Konzert.

 

3.2.1.   Konzerte und Veranstaltungen

Das Konservatorium veranstaltet eine eigene Konzertreihe, die "Rostocker Konservatoriums­konzerte" (RKK) mit jährlich 4 Konzerten. Das Lehrerkonzert (1. RKK) und das Schülerkon­zert (3. RKK) findet in der Rathaushalle und/oder im Barocksaal, die Orchesterkonzerte (2. und 4. RKK) finden immer im Großen Haus des Volkstheaters statt.

Das Nachwuchsorchester, das Jugendsinfonieorchester und Schülerinnen und Schüler mit solistischen Beiträgen können zweimal die große Bühne des Volkstheaters Rostock nutzen, um sich mit anspruchsvollen Programmen dem Publikum im ausverkauften Großen Haus des Volkstheaters vorzustellen.

 

Ein weiterer Schuljahreshöhepunkt ist für die ca. 150 Tanzschülerinnen die Veranstaltung „Tanzmatinée“ in der Hochschule für Musik und Theater Rostock bzw. im Großen Haus des Volkstheaters.

 

Die Hausmusiken und HausKONzerte geben den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, außerhalb der großen Konzerte und den klasseninternen Abteilungsvorspielen im Konservatorium aufzutreten.

Die HausKONzerte sollen vor allem fortgeschrittenen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, ihre erarbeiteten Stücke und Programme, oft in Vorbereitung auf den Wettbewerb „Jugend musiziert“, im Saal des Konservatoriums einem größeren Publikum vorzutragen.

 

Im Frühjahr und in der Vorweihnachtszeit findet im Saal des Konservatoriums je ein Konzert für Vorschulkinder statt, die von der Bevölkerung hervorragend angenommen werden. Großen Anklang findet immer wieder die Art und Weise, wie die breite Instrumentenpalette im Rahmen eines darstellenden Spiels kindgemäß vorgestellt wird.

 

Schüler des Konservatoriums treten außerdem regelmäßig in Festveranstaltungen der Hansestadt Rostock, bei Ausstellungseröffnungen, Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben in allgemeinbildenden Schulen und vielen anderen Veranstaltungen auf.

Das Konservatorium trägt durch diese zahlreichen musikalischen Veranstaltungen zum öffentlichen Kulturleben, d.h. damit auch zur kulturellen Grundversorgung unserer Stadt und unserer Region bei. Dabei arbeiten die Lehrerinnen und Lehrer intensiv mit Einrichtungen, Gruppen und Vereinen des kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen und schulischen Lebens zusammen.

 

3.2.2.   Vorspiele

Im Konservatorium wird durch die Fachbereiche (Klavier, Streicher, Bläser, Gesang) ein vielfältiges Vorspielwesen für alle Schülerinnen und Schüler angeboten, das sich in zahlreichen Veranstaltungen, Klassenvorspielen, klassenübergreifenden Vorspielen und Vorspielwochen widerspiegelt, wie z.B. in Gesangsabenden, in einem Bandtreffen, „Songs & more“ (Gitarre), im Herbstvorspiel der Klavierabteilung, in der Violinwoche, der Bläserwoche, der Klavierwoche, der Gesangswoche, den Weihnachtskonzerten u. v. a. m.

 

Der Mangel an Vorspielräumen begrenzt seit Jahren das Vorspielwesen. Größere Vorspiele und Veranstaltungen können auf Grund der beschränkten Kapazität des Vorspielsaales im Gebäude am Schillerplatz nur extern durchgeführt werden.

Die Vorspiele sind als "halböffentlich" zu bezeichnen. Eltern, Verwandte und Freunde sind dazu eingeladen.

Jahres- und Abschlussprüfungen (Unter-, Mittel- und Oberstufenabschlüsse entsprechend dem Lehrplanwerk des VdM) werden von den Schülern am Konservatorium generell nur auf eigenen Wunsch abgelegt:

 

Schuljahr

Unterstufe

Mittelstufe

Oberstufe

Gesamt

1999/00

29

10

-

39

2000/01

11

14

3

28

2001/02

11

14

3

28

2002/03

26

12

2

40

2003/04

13

23

1

37

2004/05

16

17

1

34

 

Hervorzuheben ist für das Auftritts- und Vorspielwesen des Konservatoriums der hohe Grad an Öffentlichkeitswirksamkeit: In insgesamt ca. 350 Veranstaltungen musizieren jährlich etwa 4.000 Schüler und Lehrer vor ca. 35.000 Besuchern (Stand: 1.1.2005).

 

3.2.3.   Internationale Aktivitäten

Das Konservatorium musste seine internationalen Aktivitäten aus Mangel an finanziellen und v. a. zeitlichen Ressourcen zunächst beenden. Die letzten internationalen Begegnungen fanden im Schuljahr 2001/02 statt (Konzertreise nach Stettin, Schüler-Lehrer-Austausch mit einer Musikschule in Schweden).

Internationale Aktivitäten können nur von dem hauptamtlichen Personal realisiert werden. Im Rahmen der Einsparprozesse der vergangenen Jahre musste sich das hauptamtliche Personal zunehmend auf das Unterrichtsgeschehen konzentrieren, um die Eigenerwirtschaftungsquote zu erhöhen.

Die Abarbeitung der Haushaltssicherungs-Prozesse (Prüfaufträge, Maßnahmenberichte usw.) bindet vor allem in der Schulleitung Zeitkapazitäten und setzt seit Jahren Prioritäten auf Kosten der allgemeinen Musikschularbeit, zu der auch die internationalen Aktivitäten gehören, zumal sie für die Schüler eine zusätzliche Leistungs- und Ausbildungsmotivation bedeuten können. Die Erfahrung der Internationalität der Sprache der Musik können Musikschüler am besten durch internationale Aktivitäten ihrer Musikschule machen.

 

3.2.4. „Jugend musiziert“

Regelmäßig beteiligen sich Schüler des Konservatoriums an Wettbewerben des Laienmusizierens, vor allem an dem bedeutendsten bundesweiten Wettbewerb des Laienmusizierens "Jugend musiziert", zu dem der Deutsche Musikrat seit 1963 aufruft und der jährlich der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten stattfindet.

 

Ca. 60 Schülerinnen und Schüler des Konservatoriums beteiligen sich jährlich an diesem Wettbewerb und stellen sich so einer leistungsorientierten Herausforderung.

Ca. 25 Teilnehmer werden zum Landeswettbewerb weitergeleitet. Von diesen wiederum erhalten auf der Landesebene fünf bis zehn Teilnehmer des Konservatoriums die Weiterleitung zum Bundeswettbewerb. Alle Schülerinnen und Schüler kehren erfolgreich und größtenteils  mit Preisen zurück und vertreten damit die Hansestadt Rostock auf diesem bundesweit einzigartigen Wettbewerb des musikalischen Nachwuchses.

 

Das Konservatorium arbeitet im Regionalausschuss "Jugend musiziert" der Region Nord neben der Neuen Musikschule „Carl Orff“ e.V. gemeinsam mit den Musikschulen der Landkreise Bad Doberan und Güstrow zusammen.

Das Konservatorium ist fast jährlich für die Organisation und Durchführung des Regionalwettbewerbes der Region Nord verantwortlich.

In den Jahren 1993 und 2005 war das Konservatorium auch für die Organisation und Durchführung des Landeswettbewerbes verantwortlich, an dem fast alle Musikschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen.

 

Für die  Abschlussveranstaltungen und einen großen Teil der Wertungsspiele stehen seit 2002 die Räumlichkeiten der Hochschule für Musik und Theater Rostock zur Verfügung.


Teilnehmerstatistik „Jugend musiziert“

 

Regionalwettbewerb

Landeswettbewerb

Bundeswett­bewerb

Jahr

Region

Nord

Ort

Konser­vatorium

M-V

Ort

Konser­vatorium

 

Konser­vatorium

1996

97

Rostock

86

134

Güstrow

38

11

1997

119

Rostock

58

204

Neustrelitz

39

8

1998

138

Rostock

102

212

Wismar

56

11

1999

107

Rostock

67

201

Stralsund

33

11

2000

120

Rostock

56

203

Greifswald

28

9

2001

108

Rostock

56

199

Neustrelitz

26

12

2002

94

Rostock

51

249

Schwerin

28

13

2003

106

Rostock

43

209

Neubranden­burg

20

8

2004

94

Bad Doberan

47

194

Torgelow

23

6

2005

117

Rostock

62

240

Rostock

33/27an-getreten

5/4 angetreten

2006

 

Güstrow

 

 

Stralsund

 

 

 


 

Der Regionalwettbewerb findet meistens in Rostock statt und wird vom Konservatorium organisiert.

Die meisten Teilnehmer am Regionalwettbewerb kommen vom Konservatorium.

Die Anzahl der Teilnehmer am Landeswettbewerb ist steigend.

Die Anzahl der Konservatoriums-Schüler am Landeswettbewerb und am Bundeswettbewerb ist rückläufig. Dies ist Anzeichen für die Bedrohung der Qualität, denn die Lehrkräfte des Konservatoriums müssen immer mehr unterrichten, um die Eigenerwirtschaftung zu erhöhen (Erhöhung des Schülerschlüssels).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Teilnehmerzahl ist abhängig von der jeweiligen Ausschreibung (Ensemble- und Solo-Wertung):

 

2002/2005/2008/2011:          

Solo:               Klavier, Harfe, Gesang

Ensemble:      Bläser-Ensemble, Streicher-Ensemble, Akkordeon-Ensemble, Neue Musik

 

2003/2006/2009/2012:

Solo:               Blasinstrumente, Zupfinstrumente, Musical, Orgel

Ensemble:      Duo: Klavier und ein Streichinstrument, Duo Kunstlied, Klavier vierhändig, Schlagzeug-Ensemble, Besondere Besetzungen

 

2004/2007/2010/2013:

Solo:               Streichinstrumente, Akkordeon, Schlagzeug

Ensemble:      Duo: Klavier und ein Blasinstrument, Klavier-Kammermusik, Vokal-Ensemble,

                        Zupfinstrumente, Harfen-Ensemble, Alte Musik


3.3.    Kooperationen mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen

 

3.3.1.   Allgemeinbildende Schulen/Kitas

Das Konservatorium vernetzt sich seit Jahren mit allgemeinbildenden Schulen. Das Zurückdrängen des Faches Musik in allgemeinbildenden Schulen führte dazu, dass die musikalische Bildung immer weniger Bestandteil der Allgemeinbildung ist. Das Konservatorium kann jedoch nicht den Musikunterricht in den allgemeinbildenden Schulen ersetzen.

 

Kooperationen mit Grundschulen:

Zum Beginn des SJ 05/06 wurde zwischen dem Konservatorium und der Jenaplan-Schule eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen: 20 Kinder aus zwei Jahrgängen werden in Gruppen von 4 - 5 Schülern von hauptamtlichen Lehrkräften des Konservatoriums in den Fächern Violine und Blockflöte unterrichtet.

Kooperationen mit weiteren Grundschulen sind in Vorbereitung.

 

Kooperationen mit Kitas:

Hauptamtliche Lehrkräfte des Konservatoriums erteilen seit Jahren in folgenden Kitas Musikalische Früherziehung (MFE):

Kita – Arbeiter-Samariterbund

Kita – Krötenwiese

Kita – Lütten-Klein

 

3.3.2.   Ganztagsschulen

Die Ganztagsangebote spielen bei dem wachsenden gesellschaftlichen Konsens eine immer größer werdende Rolle, die für die Musikschulen wie aber auch für die allgemeinbildende Schulen ganz entscheidende Struktureinschnitte gegenüber der bisherigen Praxis bringen.

 

Probleme ergeben sich bei der organisatorischen Zusammenarbeit. Einerseits entstehen organisatorische Schwierigkeiten dadurch, dass die Ganztagsschule auch am Nachmittag unterrichtet, an denen normalerweise der Unterricht der Musikschule stattfindet. Es ist andererseits die Chance zu sehen, dass die Musikschule ihrerseits Aktivitäten unmittelbar im Zusammenhang mit der Unterrichtsgestaltung der Ganztagsschule tätigt.

 

Das Konservatorium ist ein zuverlässiger Partner von Ganztagsschulen.

Mit den vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Mitteln für investive Maßnahmen können jedoch nicht die anfallenden Personalkosten abgesichert werden. Dies führt dazu, dass Schüler, die die Ganztagsschul-Angebote wahrnehmen wollen, Entgelte bezahlen müssen. Dies kann Eltern oft schlecht vermittelt werden und führt manchmal zu einem Abwehrverhalten und zu unzuverlässigen Vertragsverhältnissen.

 

Das Konservatorium arbeitet mit der Waldorfschule eng zusammen und hat Kooperations-Vereinbarungen mit den Ganztagsschulen, Käthe-Kollwitz-Gymnasium und dem Innerstädti­schen Gymnasium (bislang Große Stadtschule). Zahlreiche Projekte sind seit den Vertrags­unterzeichnungen 2003 getätigt worden.

 

Der Blockflötenchor der Waldorfschule startet in sein drittes Schuljahr. Hervorragende Flöten in Sopran-, Alt-, Tenor-, Bass- und sogar Großbassregister, die die Waldorfschule im Jahr 2003 auf Grund von Fördermitteln für Ganztagsschulen kaufen konnte, werden von den Schülern der Mittelstufe (4. bis 7. Klasse) zum Klingen gebracht.

 

Am Käthe-Kollwitz-Gymnasium wurde im Rahmen der Ganztagsschule eine Schülerband aufgebaut (Ground stuff). Es fanden Chor-Projekte statt.

Das Käthe-Kollwitz-Gymnasium stellt seine Räume zur Verfügung u. a. für einen wöchentlich stattfindenden Klavierunterricht und für die Durchführung der Wettbewerbe „Jugend musiziert“.

Die Leitungen der Kooperationspartner treffen sich halbjährlich zu Arbeitsgesprächen, um Aktivitäten und Maßnahmen beider Seiten abzustimmen und evtl. auftretende Probleme zu klären. Das Konservatorium unterstützt – entsprechend seiner musikalisch-künstlerischen Möglichkeiten – das Käthe-Kollwitz-Gymnasium bei der Gestaltung schulischer und kultureller Höhepunkte (z. B. Zeugnisübergaben am Schuljahresende).

 

An der Großen Stadtschule wurde im Rahmen der Ganztagsschule ein Gitarren-Ensemble und eine Schülerband aufgebaut. Die Große Stadtschule konnte mit Fördermitteln für Ganztagsschulen mehrere Instrumente anschaffen (Flöten, Gitarren und Bandinstrumente). In der Aula finden seit mehreren Jahren die Endproben der Orchesterkonzerte des Konservatoriums statt.

Die Kooperation wird seit dem Schuljahr 2005/06 mit dem Innerstädtischen Gymnasium (ISG) fortgeführt.

 

Grundlagen für die Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen:

a)                 Eine Grundlage für die Kooperation zwischen Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen ist die Rahmenvereinbarung zur Kooperation allgemeinbildender Schulen und Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen in Mecklenburg-Vorpommern, die im August 2005 vom Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur unterzeichnet wurde.

b)                 Auf Verbandsebene findet zwischen dem VdM und dem Verband deutscher Schulmusiker (vds) ein regelmäßiger gegenseitiger Gedankenaustausch statt. Die im Jahre 2001 aktualisierte „Gemeinsame Erklärung“ zum Unterricht in beiden Schulformen ist ein sichtbares Zeichen dafür.

 

3.3.3.   Kooperation mit der Hochschule für Musik und Theater (HMT)

Die Hochschule für Musik und Theater Rostock ist historisch gesehen aus dem Konservatorium hervorgegangen. Das Konservatorium hatte von 1947 bis 1950 Hochschulstatus und beherbergte bis 1989 eine Außenstelle der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ Berlin.

Die Hochschule für Musik und Theater Rostock ist die einzige Musikhochschule im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Sowohl die HMT wie auch die Musikschulen des Landes streben eine enge Verzahnung beider Ausbildungsbereiche an. Das Konservatorium trägt als Musikschule vor Ort für das Verhältnis von HMT und den Musikschulen eine besondere Verantwortung und hat gewissermaßen eine Leuchtturm-Funktion.

Die vielfältigen Kooperationsformen zwischen der HMT und dem Konservatorium haben ein hohes Niveau erreicht. Leistungsstarke Schüler des Konservatoriums (vor allem im Bereich Studienvorbereitende Ausbildung) werden von Professoren der HMT unterrichtet. Lehrkräfte des Konservatoriums unterrichten nebenamtlich als Dozenten an der HMT.

Die HMT stellt ihre Räume für die Durchführung von Veranstaltungen für das Konservatorium

und den Musikschulen des Landes zur Verfügung, so z.B. für den Wettbewerb „Jugend musiziert“ (Regionalwettbewerbe, Landeswettbewerbe). Die Tanzmatinée des Konservatoriums findet fast jährlich im Katharinensaal statt. HMT-Studenten können sich am Konservatorium für Praktika bewerben, um sich unterrichtsmethodisch fortzubilden und um vor Ort den Musikschulalltag zu erleben.

 

3.3.4.   Kooperation mit dem Volkstheater Rostock (VTR)

Als kommunale Ämter des Senatsbereiches Kultur, Schule und Sport verbindet beide Einrichtungen eine langjährige Kooperations-Tradition. Es gibt Kooperationen im personellen Bereich, d. h. zahlreiche Mitglieder der Norddeutschen Philharmonie und Sänger des Opernensembles unterrichten nebenamtlich am Konservatorium. Das Volkstheater Rostock stellt für Konzerte und Proben seine Räume und teilweise auch seine Instrumente den Schülern des Konservatoriums zur Verfügung.

 

Das Kooperationsdreieck HMT – VTR – KON ist für die musikpädagogische Jugendarbeit der Hansestadt Rostock von hohem Wert und unverzichtbar.


3.3.5.   Kooperation mit anderen Einrichtungen der musikalischen Jugendarbeit

Die Zusammenarbeit mit der Neuen Musikschule „Carl Orff“ e.V. ergibt sich einerseits durch die räumliche Nähe und andererseits dadurch, dass beide Musikschule Mitglieder des VdM sind (dieselben musikpädagogischen Prinzipien, gemeinsame Beratung in den Gremien des VdM, Vorbereitung des Wettbewerbes „Jugend musiziert“). Die Intensivierung der Zusam-menarbeit wurde durch den Abschluss eines Kooperationsvertrages dokumentiert. Das

Konservatorium ist gegenüber zukünftigen gemeinsamen Entwicklungen aufgeschlossen.

 

Auch mit dem Jugendmusikkorps der Hansestadt Rostock gibt es zunehmende Koopera­tionsformen (gemeinsame nebenamtliche Lehrkräfte, gegenseitige Konzertbesuche).

 

3.4.      Elternvertretung, Förderverein

 

Dem Konservatorium steht beratend und Fragen stellend eine Elternvertretung zur Seite.

Eltern sind unentbehrliche Partner der Schulleitung. Sie vertreten das berechtigte Interesse ihrer Kinder an einer fundierten und qualifizierten Musikschulerziehung. Den Eltern kommt zwischen Musikschule, Kommune und Öffentlichkeit eine wichtige Mittlerrolle zu. Die Arbeit der Elternvertretung hat einen hohen gesellschafts- und sozialpolitischen Stellenwert.

 

Der "Förderverein für das Rostocker Konservatorium e.V. gründete sich 1994.

Gründungsmitglieder waren engagierte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens der Hansestadt Rostock. Vorstandswahlen finden alle zwei Jahre statt. Im März 2005 wurde ein neuer Vorstand gewählt.

Der Förderverein unterstützt ideell und finanziell auf sehr wirkungsvolle Art die Arbeit des Konservatoriums (Projekte, Einbringen in kulturpolitische Diskussionen, Instrumenten-Reparaturen, Instrumenten-Neuanschaffungen).

 

 


3.5.      Personalsituation

 

Das Konservatorium hat

            28 Mitarbeiter auf 22,74 Vollzeit-Stellen (Stand 1.1.2005)

                        16 Mitarbeiter sind vollbeschäftigt;

                        12 Mitarbeiter sind teilbeschäftigt.

 

Von den 882 Jahreswochenstunden (JWS) werden

            56,58 % der Unterrichtsstunden von hauptberuflich tätigen Lehrkräften,

            43,42 % der Unterrichtsstunden von nebenberuflich tätigen Lehrkräften erteilt.

Dies entspricht nicht dem Landes-Durchschnitt:

Landesweit werden 65,74 % der JWS von hauptberuflich tätigen Lehrkräften und 34,24 % der JWS von nebenberuflich tätigen Lehrkräften erteilt.

 

60 nebenamtliche Lehrkräfte müssen zusätzlich zu 20 hauptamtlichen Lehrern verwaltet werden.

Alle Lehrkräfte des Konservatoriums müssen nachweisen, dass sie durch ein Musikhoch­schul-Studium qualifiziert sind.

Der Anteil nebenamtlicher Lehrkräfte sollte auf keinen Fall auf Kosten der angestellten Lehrer weiter erhöht werden. Eine Richtlinie des VdM gibt vor, dass das Verhältnis zwischen haupt- und nebenamtlichen Lehrkräften bei 70 % zu 30 % liegen sollte (siehe Graphik unten)

Das „System Musikschule“ funktioniert nur mit einer Mindestanzahl von hauptamtlichen Lehrkräften, die mit den zur Verfügung stehenden Zeiten für Zusammenhangstätigkeiten (Zeiten außerhalb der Unterrichtszeit) das Auftrittswesen, die Ensemblearbeit bis hin zu Verwaltungstätigkeiten für die nebenamtlichen Lehrkräfte erledigen. Nur hauptamtliche Lehrkräfte haben eine hohe Identifikation mit der Musikschule.

 

Der Anteil von Lehrern und Verwaltungsmitarbeitern an den Personalkosten stellt sich wie folgt dar:

            Lehrerpersonal:                      85,4 % der Personalkosten (Haushaltsjahr 2004)

            Verwaltungspersonal:            14,6 % der Personalkosten (Haushaltsjahr 2004).

 

Die Kosten für das Lehrerpersonal werden vom Land gestützt.

2004 betrug der Zuschuss des Landes zum Lehrerpersonal: 25,2 % der Personalkosten des Lehrerpersonals. Dies entspricht 19,6 % des Gesamt-Haushaltes.

 

 


 

 

Das hauptamtliche Personal wird seit Jahren reduziert.

1995 hatte das Konservatorium noch 27 hauptamtliche und 45 nebenamtliche Lehrkräfte.

Im Jahr 2005 sind es 20 hauptamtliche und 60 nebenamtliche Lehrkräfte.

 

Die fehlende Weisungsbefugnis der Schulleitung an nebenamtliche Lehrkräfte, die ihren Dienstvertrag vom Sachgebiet Personalangelegenheiten erhalten, geht zu Lasten der Schülerausbildung: Da nebenamtliche Lehrkräfte nur das reine Unterrichtsge­schehen vergütet bekommen, reduziert sich bei den betreffenden Schülern das Angebot an z.B. Vorspielen, Auftritten, Wettbewerbs-Teilnahmen und Ensemble-Zusatzangeboten.

 

 

 



3.6.      Raumsituation, Standortfrage

 

3.6.1.   Angaben zu den Unterrichtsstätten

Das Unterrichtsgeschehen findet in den Gebäuden im Innenstadtbereich statt:

 

            Schillerplatz 2                        Hauptgebäude, Direktorat, Verwaltung

                                                           Vorspielsaal, Unterrichtsräume, Instrumentenlager

            John-Brinckman-Str. 5-6       Unterrichtsräume, Bibliothek, ein Ensembleraum,                                                                         Instrumentenlager

            Waldemar Hof                                   Tanzabteilung (seit 1999), Tanzsaal mit

                                                           Nebenräumlichkeiten (Lehrerzimmer, Fundus,

                                                           Umkleideräumen)

 

Externe Unterrichtsstätten sind die genannten Kooperationsschulen und Kitas.

 

Die Versorgung der Bevölkerung mit Musikschul-Angeboten (mit einem beschränkten Fächerangebot) erfolgt auch durch die stadtteilbezogenen Außenstellen im Nordwesten (Störtebeker-Schule) und Nordosten (Käthe-Kollwitz-Gymnasium) der Hansestadt Rostock.

 

3.6.2.   Raumsituation, Raumbedarf

Die derzeitige Raumsituation ist problematisch. Es stehen u. a. wegen steigender Schülerzahlen zu wenige Unterrichtsräume und Ensembleräume zur Verfügung. Das Unterrichtsgeschehen für ca. 1400 Schülerinnen und Schüler und 80 Lehrkräfte ist wegen der Raumnot kaum mehr organisierbar.

Die Situation im Gebäude John-Brinckman-Str. 5 ist wegen einer sehr starken Geruchs­belastung für Lehrer, Schüler und Eltern nicht mehr akzeptabel. Der Handlungsbedarf wird auch von der KOE nicht bestritten.

Eine Raumbedarfsermittlung hat ergeben, dass die in den Hauptgebäuden zur Verfügung stehende Fläche (ca. 2150 qm) um mindestens 700 qm vergrößert werden müsste.

 

3.6.3.   Standortfrage

Die Standorte des Konservatorium sind von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock im Jahre 2003 in Frage gestellt worden.

„Es wird für das Konservatorium ... geprüft, den Unterricht in ein Schulgebäude zu verlagern, das nicht voll ausgelastet ist und die entsprechenden räumlichen Möglichkeiten bietet. Die Immobilien sind dann zu vermarkten...“. (Haushaltssicherungskonzept, Maßnahme 2003/049 (Beschluss-Nr. 0062/03-BV)

 

In der Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses wird die Sicherung des Schulgebäudes Wallstr. 1 für das Konservatorium zusammen mit der Neuen Musikschule „Carl Orff“ angestrebt, deren Standort auch von der Bürgerschaft in Frage gestellt wurde.

 

Der Freizug des vom Innerstädtischen Gymnasium genutzten Gebäudes Wallstr. 1 (bisher Große Stadtschule) wird voraussichtlich zum Ende des Schuljahres 2007/08 möglich sein. Die Nutzfläche des Gebäudes Wallstr. 1 (4138 qm) ist ausreichend für den Raumbedarf des Konservatoriums (ca. 2850 qm) und der Neuen Musikschule „Carl Orff e. V: (ca. 750 qm). Weitere Nutzer (z.B. die HMT) können mit einbezogen werden.

 

Baulich ist das Gebäude für eine Nutzung durch Musikschulen bestens geeignet. Das sonst schwierige Problem der Akustik lässt sich günstig lösen. Angrenzende Wohnhäuser werden trotz der zentralen Lage nicht durch Lärmemission belästigt. Der Standort ist aufgrund seiner zentralen Lage für den Unterricht und Veranstaltungen besonders geeignet und auch besonders kinderfreundlich.


3.7.      Instrumentensituation

Die Instrumentensituation des Konservatoriums ist als außerordentlich mangelhaft zu bezeichnen. Dieser Zustand soll schon seit Jahren per Investitionshaushalt dringend verbessert werden.

 

Bei körperabhängigen Instrumenten (z.B. im Bereich der Streicher) ist es nicht möglich, dass die Eltern für ihr Kind das Instrument gleich selbst kaufen, denn entsprechend der körperlichen Entwicklung des Kindes wechselt der Schüler in relativ kurzen Abständen von einem 1/8 über ¼, ½ , ¾ bis zu einem ganzen Instrument.

Da das Konservatorium keine Bögen für Streichinstrumente mehr bereitstellen kann, müssen die Nutzer diese selber finanzieren (Reduzierung von Standards).

 

Die letzte Neuanschaffung von Instrumenten konnte in den Jahren 2000 und 2001 mit Hilfe des Programmes „Kultur in den neuen Ländern“ gemacht werden. Dadurch wurde jedoch nur die dringliche Situation in der Klavierabteilung und der Blechbläserabteilung gemildert.

 

Mit Hilfe des Fördervereins konnten sogenannte Mini-Kontrabässe und jüngst sogar ein Stutz-Flügel für das Unterrichtswesen in dem Gebäude John-Brinckmann-Str. 5 angeschafft werden. Zahlreiche aufwendige Reparaturen und eine minimale Reduzierungen des großen Investitionsstaues konnten fast nur noch mit Hilfe des aktiven Fördervereins finanziert werden.

(siehe auch S. 33: Investitionen für Instrumentenbeschaffungen)

 

Durch die Umsetzung des Flügels aus der Aula des Gebäudes Wallstr. 1 (bislang Große Stadtschule) in den Barocksaal kann teilweise das Proben- und Auftrittswesen des Konservatoriums nicht mehr stattfinden. Die Anschaffung eines adäquaten Flügels ist dringend erforderlich.

 


3.8       Schlussfolgerungen aus der Analyse

 

-          Die VdM-Struktur (s.o.), die sich im Unterrichtswesen des Konservatoriums widerspiegelt, (Unterricht, Ergänzungsfächer, Ensemble-Fächer, Auftrittswesen) garantiert die Basis der erfolgreichen Musikschularbeit am Konservatorium und in der Hansestadt Rostock.

 

-          Das Konservatorium hat in den vergangenen Jahren deutlich seinen Schülerschlüssel angehoben, trotzdem liegt der Versorgungsgrad der Hansestadt Rostock (1 %) noch weit unter dem Bundesdurchschnitt (2 %).

 

-          Die Hansestadt Rostock, die mit Stolz auf ihre Hochschule für Musik und Theater verweist, braucht ein Konservatorium mit einer erfolgreichen Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA). Eine weitere Reduzierung der SVA geht zu Lasten des guten Rufes der Hansestadt Rostock als Hochschulstandort. Die SVA regelt nicht die wichtige Begabtenförderung für Schüler im Alter zwischen 7 und 13 Jahren.

 

-          Der wachsende wirtschaftliche Druck führt zu Qualitätsverlusten, die an den Statistiken zu „Jugend musiziert“ ersichtlich werden.

 

-          Die Raumsituation ist problematisch. Die Unterrichtsgebäude können den Raumbedarf des Konservatoriums nicht mehr absichern. In den Gebäuden John-Brinckman-Str. ist der Handlungsbedarf besonders hoch (Geruchsproblematik).

 

 

4.                  Ziele für die künftige Entwicklung bis 2010

 

-          Stabilisierung der Schülerzahlen bei ca. 1.500 Schülerinnen und Schülern, verbunden mit einer Stabilisierung der Jahreswochenstunden-Zahl bei ca. 850 JWS.

 

-          Der Unterricht muss bezahlbar bleiben. Sozial- und Familienermäßigung müssen für alle Schüler des Konservatoriums gelten.

 

-          Weitere Qualitätsverluste müssen verhindert werden.

 

-          Die Umwandlung von hauptamtlichen Lehrerstellen in nebenamtliche Lehrstellen muss gestoppt werden, um dass „System Musikschule“ nicht zu gefährden.

 

-          Eine weitere „Verschlankung“ der Musikschulverwaltung wird trotz geringfügig steigender Schülerzahlen durch geeignete Maßnahmen mittelfristig angestrebt.

 

-          Die Standortfrage und die Raumprobleme des Konservatoriums müssen dringend gelöst werden.

 

-          Die Instrumentensituation muss entsprechend dem vorgelegten mittelfristigen Bedarfsplan in mehreren Jahresscheiben verbessert werden.

 

-          Das Leitbild „Ensemble-Musikschule“ muss weiter verfolgt werden, da die Ensemble-Arbeit zu den wesentlichen Aufgaben einer Musikschule gehört und nur von Musikschulen mit der Leistungsfähigkeit des Konservatoriums in der Hansestadt Rostock geleistet werden kann.

      Mittelfristig wird angestrebt den Klassen-Unterricht für Streicherklassen und Bläserklassen in         Kooperation mit Grundschulen und Ganztagsschulen zu realisieren.

 

-          Der Ausbau der Kooperationsstrukturen wird das Konservatorium in der Schul-, Bildungs- und Kulturlandschaft der Hansestadt Rostock vernetzen.

 


5.         Erforderliche Maßnahmen

5.1.            Einnahmeentwicklung

Der Hansestadt Rostock stehen bei der Finanzierung des Konservatoriums zwei bedeutende Einnahmequellen zur Verfügung:

 

-          Einnahmen der Stadt zur Finanzierung des Konservatoriums über Entgelte der Nutzer

-          Zuschüsse zur Finanzierung des Konservatoriums durch Mittel vom Land Mecklen­burg-Vorpommern

                                  

                                                                                              (bis 2001 in DM, ab 2002 in EUR)

Jahr

Entgelte

DM/EUR / %

Landesmittel

DM/EUR / %

Kommune

DM/EUR / %

Gesamt

DM/EUR

1994

604.941,26

25,20%

816.696,00

34,03%

859.085,85

35,79%

2.400.231,76

1995

667.867,67

29,52%

756.509,00

33,44%

797.868,78

35,26%

2.262.527,89

1996

721.620,83

29,18%

708.920,00

28,66%

967.728,85

39,13%

2.473.159,98

1997

826.960,56

30,32%

805.856,00

29,54%

977.381,21

35,83%

2.727.627,43

1998

826.944,96

30,97%

724.000,00

27,11%

1.051.776,95

39,39%

2.670.210,52

1999

839.046,30

30,86%

627.760,00

23,09%

1.182.138,02

43,48%

2.718.575,69

2000

881.888,83

30,52%

693.247,20

23,99%

1.240.376,76

42,93%

2.889.421,00

2001

913.012,64

30,76%

676.060,00

22,78%

1.278.541,67

43,08%

2.967.898,91

2002

465.256,29

30,97%

333.380,00

22,19%

657.957,24

43,80%

1.502.264,99

2003

501.347,13

33,18%

295.253,00

19,54%

707.199,08

46,80%

1.510.979,30

2004

545.433,59

35,46%

294.463,00

19,14%

693.242,88

45,07%

1.538.307,94

 


Der Anteil der Landesförderung wurde in den vergangenen 10 Jahren um ca. 14 % reduziert (von 34,03 % auf 19,14 %). Im selben Zeitraum erhöhte sich der Anteil der Entgelte/der Nutzer um ca. 10 %, ebenso der Anteil der Kommune.

Der Gesamt-Haushalt des Konservatoriums wuchs in diesem Zeitraum um ca. 25 %

(von ca. 1,2 Mio. EUR auf ca. 1,5 Mio. EUR).

 

Die kommunale Förderung des Konservatoriums entspricht dem derzeitigen Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern. Die Kommunen in M-V unterstützen ihre Musikschulen durchschnittlich mit 45,95 % (VdM, Landesstatistik, Stand:01.01.2005)

 

 


5.1.1.      Entwicklung der Entgelte

In dem dargestellten Zeitraum fanden folgende Entgelterhöhungen statt:

 

            Zum 01.08.1996:        Alle Positionen wurden um 20 % angehoben.

            Zum 01.08.1999:        Alle Positionen wurden um 10 % angehoben.

            Zum 01.08.2003:        Alle Positionen wurden um 9,06 % angehoben.

 

Die nächste Erhöhung der Entgelte um weitere 5 % ist zum 01.08.2006 geplant.

 

Die Schulleitung des Konservatoriums empfiehlt dringend eine behutsame Verfahrensweise bei den Entgelterhöhungen, entsprechend der Bedeutung, die Musikerziehung für die Persönlichkeitsbildung Heranwachsender hat. Musikschule ist eine Einrichtung des öffentlichen Lebens der Kommune in der soziale, kulturelle, kommunikative und jugendpolitische Wirkungsweisen zusammenlaufen und wieder auf das Gemeinwesen ausstrahlen.

 

Der Zugang zu dieser wichtigen Einrichtung sollte den Nutzern nicht durch vergleichsweise hohe Entgelte verstellt werden.

 

16 Jahre nach der politischen Wende hat das Konservatorium immer noch mit dem Image des Konservatoriums von der Zeit vor 1989 zu kämpfen (Elite-Schule). Das Konservatorium ist als Musikschule im Verband deutscher Musikschulen (VdM) zugänglich für jedermann und hat seine Schülerzahl seit 1989 verdreifacht. Das Konservatorium hatte vor 1989 ca. 500 Schülerinnen und Schüler. Um Schüler des Konservatoriums zu werden, musste eine Aufnahmeprüfung bestanden werden. Vor einer Wiedereinführung der Selektion durch zu hohe Entgelte muss gewarnt werden.

 

Ab dem Schuljahr 2003/04 wurden durch einen Bürgerschafts-Beschluss die Ermäßigungen (Familienermäßigung und Ermäßigungen für Warnowpass-Besitzer) für nicht in Rostock ansässige Nutzer gestrichen.

Ca. 25 % der Nutzer kommen aus dem Umland.

Ermäßigungen erhalten ca. 200 Rostocker Schülerinnen und Schüler.

 

5.1.1.1.            Entgelte des Konservatoriums im Vergleich

Das Konservatorium erwirtschaftet durch Entgelte z. Z. ca. 35 % des Gesamt-Haushaltes. Alle Musikschulen in Mecklenburg-Vorpommern, die Mitglieder des VdM sind, erwirtschaften z. Z. 30,44 %.

Bundesweit liegt der Eigenanteil der ca. 1.000 VdM-Musikschulen durchschnittlich bei ca. 45 %.

 

a) Regionaler Entgeltvergleich des Einzelunterrichts (EU):

 

Musikschule Bad Doberan

Musikschule Güstrow

Konservatorium

Neue Musikschule „Carl Orff“ e. V.

EU 45 min.

425,00 EUR

305,00 EUR

552,00 EUR

580,00 EUR

EU 30 min.

458,00 EUR

305,00 EUR

434,00 EUR

450,00 EUR

 

Das Konservatorium hat im Vergleich mit den kommunalen Musikschulen im Umland die höchsten Entgelte.

Die Entgelte von Musikschulen in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (z.B. Neue Musikschule „Carl Orff“ e. V) liegen landes- und bundesweit über dem Durchschnitt. Die Standards und die Leistungsfähigkeit von e-V.-Musikschulen liegen jedoch landes- und bundesweit unter dem Durchschnitt (z.B. im Bereich der SVA, bei den Ergebnissen von „Jugend musiziert“, bei den Ensembleleistungen).


b) Vergleich mit dem Musikschulzweckverband Kon.centus(Neubrandenburg/Neustrelitz)

Seit dem Zusammenschluss der beiden Musikschulen Neubrandenburg und Neustrelitz (2004) zu einem Zweckverband ist diese Musikschule die größte Musikschule in Mecklenburg-Vorpommern (1.875 Schüler). Die Ensemblestruktur ist mit dem Konservatorium gut vergleichbar. Beide Musikschulen haben seit Jahren ein leistungsstarkes und erfolgreiches Jugendsinfonie-Orchester (ca. 60 Mitglieder).

 

 

Kon.centus

Konservatorium

Einzelunterricht 45 min.

520 EUR

552 EUR

Einzelunterricht 30 min.

380 EUR

434 EUR

Eigenerwirtschaftung

24,5 %

35 %

 

 

5.1.2.      Entwicklung der Einnahmen aus Zuweisungen durch das Land

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns würdigt die Bedeutung der Arbeit von Musikschulen durch eine bundesweit herausragende Bezuschussung. Im Jahr 2004 wurden 19,14 % des Gesamt-Haushaltes mit Landes-Fördermitteln finanziert.

 

Es muss jedoch festgestellt werden, dass in den vergangenen 10 Jahren sich die Landesmittel für das Konservatorium um ca. 100,0 TEUR reduziert haben. Dies entspricht einer Reduzierung der Landesmittel an der Finanzierung des Gesamt-Haushaltes des Konservatoriums um 14 % (Tabelle S. 26). Dies konnte nur durch die Erhöhung der Entgelte und eine Erhöhung der kommunalen Fördermittel kompensiert werden.

 

Weitere Reduzierungen der Landesmittel in den kommenden 5 Jahren können nicht ausgeschlossen werden. Bundesweit wurden im Jahr 2004 durchschnittlich ca. 10 % der Gesamt-Haushalte der Musikschulen durch Landesfördermittel finanziert (VdM, Bundes-Statistik).

 

 


5.2.            Entwicklung der Personalausgaben

Im Jahr 2004 betrugen die Personalausgaben 1.364.285,00 EUR. Das sind 88,7 % der Gesamtausgaben. Das Angleichen der Ost-Gehälter an das Westniveau wird bis zum Jahr 2007 erwartet. Dies wird die Personalausgaben voraussichtlich um ca. 100,0 TEUR anheben.

Ausgehend von einer durchschnittlich 2 %-igen Gehaltserhöhung/Jahr für das hauptamtliche Personal ergibt sich bei den derzeitigen Personalkosten von ca. 1,0 Mio. EUR für das hauptamtliche Personal eine jährliche Erhöhung von ca. 20,0 TEUR.

 

Entwicklung der Personal- und Sachausgaben von 1994 bis 2004:

                                                                                             

 

Jahr

Personal-

ausgaben

Sachaus-

gaben-

Ausgaben

gesamt

1994

2.197.653,97

91,56 %

202.577,79

8,44 %

2.400.231,76

1995

2.056.118,86

90,88 %

206.409,03

9,12 %

2.262.527,89

1996

2.166.212,43

87,59 %

306.947,55

12,41 %

2.473.159,98

1997

2.345.607,06

85,99 %

382.020,37

14,10

2.727.627,43

1998

2.408.055,21

90,18 %

262.155,31

9,82 %

2.670.210,52

1999

2.358.055,00

88,48 %

306.959,28

11,52 %

2.665.014,28

2000

2.459.703,67

85,13 %

323.454,5

11,19 %

2.889.421,00

2001

2.584.750,04

87,09 %

338.957,37

11,42 %

2.967.898,91

2002

1.336.006,85

88,93 %

166.258,14

11,07 %

1.502.264,99

2003

1.326.476,02

87,79 %

182.548,88

12,08 %

1.510.979,30

2004

1.364.285,41

88,69 %

171.796,46

11,17 %

1.538.307,94

                                                                       (1994 – 2001 in DM, ab 2002 in EUR)

 

 


5.3.      Entwicklung der Sachausgaben

Die Sachausgaben lagen im Jahr 2004 bei 171.796,46 EUR. Dies entsprach 11,17 % des Gesamt-Haushaltes.

In einem Mehrjahresvergleich (s. S. 30) ist ersichtlich, dass Sachausgaben selten mehr als 11,0 % des Gesamt-Haushaltes umfassten, obwohl sich die Schülerzahlen in den vergangenen Jahren deutlich erhöht haben (s. S. 8).

 

Es wird nur die Entwicklung ausgewählter Haushalts-Stellen dargestellt.      (alle Angaben in EUR)

 

5010

Unterhaltung

der Gebäude

5020

Unterhaltung

der techn.

Anlagen

5201

Kosten für

Stimmungen u. Reperaturen,

Musikinstrumente

5300

Mieten und

Pachten

5620

Aus- und

Fortbildung

6432

Künstler­sozial­kasse

6540

Reise- und

Fahrtkosten

Gesamt

1996

16.841,23

1.794,38

14.726,59

511,29

0,00

1.089,39

1.848,87

156.939,79

1997

27.402,99

1.871,70

15.337,05

18.186,65

0,00

3.007,30

3.254,34

195.323,88

1998

8.487,55

313,70

15.100,33

664,68

0.00

2.106,32

2.709,51

134.037,72

1999

7.793,42

1.000,99

23.779,29

5.330,84

1.296,49

1.862,42

2.815,48

156.948,28

2000

12.727,68

921,01

15.628,03

18.741,32

770,84

1.892,27

3.376,55

165.379,40

2001

11.582,97

1.509,79

15.555,50

20.890,26

1.432,81

10.542,33

2.566,88

173.305,96

2002

9.024,74

1.434,40

14.927,02

23.549,09

1.034,30

8.294,34

2.232,29

166.258,14

2003

6.213,30

2.534,62

36.370,54

22.867,39

1.242,15

7.142,88

2.631,86

182.548,88

2004

12.249,94

2.104,68

18.382,81

23.283,15

1.487,72

10.771,24

2.652,47

171.796,46

 

Im Jahr 2003 wurde im Konservatorium im Bereich der Sachausgaben die Budgetierung eingeführt.

 

Die HHST 5201 konnte im Jahr 2003 durch Umschichtungen (Budgetierung) angehoben werden.

 

Der auffallende Anstieg der HHST 5300 im Jahre 2000 ist auf die Mietkosten im Waldemar Hof zurückzuführen. Seit dem Schuljahr 1999/2000 ist die Tanzabteilung des Konservatoriums im Waldemar Hof untergebracht. Für die Nutzung des Waldemar Hofes bezahlte die Hansestadt Rostock im Jahr 2004 eine Jahresmiete von 23.283,15 EUR.

 

Der auffallende Anstieg der HHST 6432 ist auf die Bundesgesetzgebung (Anstieg der Beitragssätze in der Künstlersozialkasse) und vor allem auf die Umwandlung von hauptamtlichen Lehrkräften in Honorarstellen zurückzuführen. Die SV-Beiträge müssen durch diese Entwicklung seit Jahren im Verwaltungshaushalt des Konservatoriums abgesichert werden.

 


5.4.            Finanzbedarf

Im Jahr 2004 wurden von der Hansestadt Rostock 693.242,88 EUR der Ausgaben getragen. Dies entspricht 45,07 % des Gesamt-Haushaltes des Konservatoriums.

 

Eine Prognose des Finanzbedarfs kann nur unter Vorbehalt gemacht werden. Die Entwicklung der Personalausgaben in den kommenden fünf Jahren kann auf

ca. 200,0 TEUR geschätzt werden (Anhebung der Gehälter auf Westniveau –

ca. 100,0 TEUR, Tarifentwicklungen – ca. 5 x 20 TEUR).

Dies entspricht einer Vergrößerung des Haushalts-Volumens um ca. 20% in einem Zeitraum von 5 Jahren.

 

Eine Absenkung der Landesmittel und zeitgleich eine Absenkung der kommunalen Fördermittel kann durch Entgelterhöhungen nicht kompensiert werden (s. Grafik S. 26).

Im bundesweiten Durchschnitt liegen die öffentlichen Mittel (Fördermittel von Land und Kommune) bei ca. 55 %.

 


5.5.      Vermögenshaushalt

In den Vermögenshaushalt wurden seit Jahren keine Mittel mehr eingestellt. Dadurch konnte keine Entspannung in der Instrumentensituation geschaffen werden. Die Baumaßnahmen, verbunden mit der dringlichen Standortfrage, können ohne die Einstellung von Mitteln in den Vermögenshaushalt nicht gelöst werden.

 

5.5.1.   Investitionen für Instrumentenbeschaffungen

Das Konservatorium hat auf der Basis einer gründlichen Analyse in allen Fachbereichen einen kurzfristigen und mittelfristigen Bedarf für die Ersatzbeschaffung von Unterrichts- und Leihinstrumenten in den Vermögenshaushalt (Haushalts-Plan) eingestellt. Für das Jahr 2005 handelte es sich um einen Betrag von 135,9 TEUR und für die Jahre 2006 bis 2008 um jeweils einen Betrag von 55,2 TEUR. Bei einem Bestand von ca. 700 Instrumenten handelt es sich um ca. 4,5 % Neuanschaffungen 2005 und 1,7 % in den Folgejahren. Die Musikinstrumente sind eine grundlegende Voraussetzung zur Aufrechterhaltung des Musikschulbetriebes.

Der Bedarf wurde weder im Vermögenshaushalt 2005 noch im Haushalts-Plan 2006 berücksichtigt.

 

Investitionen zur Anschaffung von neuen Schülerinstrumenten sind schrittweise erforderlich, zumal über die Leihinstrumente per Mietvertrag Entgelte eingenommen werden. Die stetige Pflege und Reparatur bei kleineren Schäden beugt großen Ausgaben für Generalüberholungen vor.

 

5.5.2.   Baumaßnahmen

Der Freizug des vom Innerstädtischen Gymnasium genutzten Gebäudes Wallstr. 1 wird voraussichtlich zum Ende des Schuljahres 2007/08 möglich sein. Es sollte ein nahtloser Übergang zur weiteren Nutzung des Gebäudes gesichert werden, um Kosten für die Beseitigung von Leerstandbeschädigungen zu verhindern.

 

Die Erstellung der HU-Bau ist die Voraussetzung für die weitere Realisierung des Projektes. Ohne die sofortige Bereitstellung der dafür nötigen Mittel (195,0 TEUR) kann kein Baubeschluss (Grundsatzbeschluss) getroffen werden.

Ohne die Bereitstellung der Mittel kann der Fristenplan nicht eingehalten werden:

 

            HU-Bau (Planungsphase 1 – 4)                                2006

            Baubeschluss bis                                                     2007

            Baudurchführung (1. Abschnitt)                                8/2008 – 2009

 

Sollten die jetzigen Standorte beibehalten werden, so ist zu bedenken, dass der Bauzustand der Gebäude John-Brinckman-Str. bedenklich ist und ein Sanierungsbedarf von mehren Millionen Euro für die Objekte des Konservatoriums festgestellt wurde.


5.6.      Musikalische Grundversorgung

Der Begriff „Musikalische Grundversorgung“ muss verdächtigt werden, einen Ersatz für die in der Hansestadt Rostock viel diskutierte „Reduzierung von Standards“ darzustellen.

Eine Reduzierung des musikpädagogischen Angebots auf eine Minimalversorgung zerstört das „System Musikschule“.

 

Das „System Musikschule“ funktioniert nur, wenn:

 

a)      die musikalische Breitenarbeit mit der Förderung von Hochbegabten vereinbar ist – und umgekehrt (Pyramidenstruktur), denn eine leistungsstarke Spitze braucht eine breite Basis und eine breite Basis braucht eine leistungsstarke Spitze (Orientierung),

b)      der Instrumental- und Vokal-Unterricht mit den Ensemblefächern (Kammermusik, Orchester-, Chor- und Bandarbeit), den Ergänzungsfächern (Theorie, Korrepetition) und dem Auftrittswesen verzahnt bleibt.

 

Eine Reduktion der Musikschularbeit auf den reinen Instrumental- und Vokal-Unterricht würde das Ende des  „Systems Musikschule“ bedeuten.

 

Die Hansestadt Rostock und das Land Mecklenburg-Vorpommern stehen als politische Entscheidungsträger in der Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt, das Niveau der musikalischen Ausbildung des Konservatoriums nicht zu beschädigen.

Bei all den zu treffenden Entscheidungen sollte darauf geachtet werden, dass als Ergebnis des Prozesses der Haushaltskonsolidierung, die erreichte Qualität der Ausbildung, das quantitative Niveau (Schülerzahlen) und die sozialverträglichen Entgelte erhalten bleiben.

 

 

 

 

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