Informationsvorlage - 0076/05-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Ergänzung zur Verfügung einer Haushaltssperre nach § 27 Gemeindehaushaltsverordnung M-V für das Haushaltsjahr 2005 im Vermögenshaushalt vom 27.06.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.08.2005
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
|
|
|
11.08.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
17.08.2005
|
|
|
Gemäß
der Unterrichtungspflicht nach § 27 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung
wurde die Bürgerschaft über die Verfügung einer Haushaltssperre durch den
Oberbürgermeister vom 13.06.2005 informiert.
Ausgangspunkt
für eine Haushaltssperre war der vom Innenministerium M-V verfügte
Haushaltserlass vom 02.06.2005, der die Haushaltssatzung 2005 nur mit einer
Teilkreditgenehmigung und Auflagen für den Vermögenshaushalt genehmigte.
In ihrer Sitzung am
22.06.2005 hat die Bürgerschaft die Haushaltssperre ergänzt und dazu folgende
Beschlüsse gefasst:
I.
Nr. 0631/05-EA
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine
Grundsatzentscheidung über die aufgrund des Haushaltserlasses des
Innenministeriums zu streichenden bzw. zu reduzierenden Projekte
herbeizuführen. Hierzu hat die Verwaltung der Bürgerschaft umgehend
Alternativvarianten vorzulegen.
Gegebenenfalls ist eine außerordentliche Sitzung der Bürgerschaft
durchzuführen.
II.
Nr. 0650/05-EA
Mit dem Ziel, die vom Oberbürgermeister
ausgebrachte Haushaltssperre, insbesondere für das Goethegymnasium zu
verändern, wird der Oberbürgermeister beauftragt, finanzielle Mittel für
folgende Haushaltsstellen vorerst zu sperren:
- in EUR -
1. |
02. |
Hard- und Software div. Ämter lt. Prioritätenliste |
200.000 |
2. |
02.8800.9320
0001 |
Grundstücksankäufe |
200.000 |
3. |
02.6150.9850
0005 |
Wohnumfeldverbesserung
lt. Städtebauprogramm Eigenmittel
Hansestadt Rostock |
217.100 |
- in EUR -
4. |
02.6150.9850
0008 |
Zuweisungen
für Förderprogramm „Die
soziale Stadt“ Eigenmittel
Hansestadt Rostock |
163.700 |
5. |
02.6700.9460
0003 |
Straßenbeleuchtung |
300.000 |
6. |
02.6300.9460
0022 |
Sanierung
Hundertmännerbrücke |
1.000.000 |
7. |
02.6300.9460
0003 |
Geh-
und Radwege |
50.000 |
8. |
02.6150.9850
0001 |
Sanierungsträger
Städtebau |
98.000 |
9. |
02.7940.9650
0001 |
Planungskosten
Warnowquerung |
165.000 |
10. |
02.5800.9356
0002 |
Erwerb
von Fahrzeugen |
113.000 |
In Vorbereitung dieser Grundsatzentscheidung wurden
durch die Ämter und Einrichtungen der Hansestadt Rostock geprüft, mit welchen
Folgen im Vermögenshaushalt zu rechnen ist, wenn die von der Bürgerschaft am
22.06.2005 ergänzten alternativen Maßnahmen in der Haushaltsdurchführung 2005
gesperrt werden. Zur Entscheidungsfindung wurde das investive Vorhaben
Goetheschule ebenfalls in diese Untersuchung einbezogen.
Die objektkonkreten Ergebnisse sind als Anlage
beigefügt.
Im Ergebnis dieser Prüfung wurde festgestellt, dass
von dem im Haushalt 2005 veranschlagten 1,2 Mio. EUR 0,8 Mio. EUR für die
Ausführungsplanung des Goethegymnasiums kassenwirksam werden. Das hat zufolge,
dass Mittel von 0,4 Mio. EUR in den Jahren 2006/2007 zusätzlich zu planen sind
und aus den Kennziffern des Bereiches Schulen/Sport aufgebracht werden müssen.
Bei der Entscheidungsfindung zur Haushaltssperre ist
folgender Sachstand hinsichtlich der Entwicklung des Vermögenshaushaltes 2006 -
2009 zu berücksichtigen.
Nach Vorlage des Erlasses des Innenministeriums zur
Haushaltssatzung 2005 vom 02.06.05, in dem festgestellt wurde, dass aufgrund
des Wegfalls der finanziellen Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock Kredite
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nur noch für
einzelbegründete Ausnahmen genehmigt werden, ist die Realisierung aller
Bürgerschaftsbeschlüsse nicht mehr finanziell sicherzustellen.
In der Geschäftsanweisung zur Erarbeitung der
Haushaltssatzung 2006, des Finanzplanes 2005 bis 2009 und des Investitionsprogramms
wurden die Eckwertekennziffern für 2006 - 2009 ohne eine Kreditaufnahme
berechnet und folgende Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben zugrunde gelegt:
- in Mio. EUR -
Eckwertekennziffern |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
Vermögenshaushalt
gesamt |
37,2 |
32,8 |
25,3 |
20,6 |
Werden diese Kennziffern um die Ausgaben der Vorhaben
und Maßnahmen reduziert, die sich 100%ig aus zweckgebundenen Einnahmen
finanzieren, ergibt sich folgende Finanzplanung:
- in Mio. EUR -
Eckwertekennziffern Ausgaben |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
Hard- und Software,
Medienvernetzung u.a. |
500.000 |
500.000 |
500.000 |
250.000 |
Sanierung Kloster zum
Heiligen Kreuz |
400.000 |
400.000 |
400.000 |
300.000 |
Krankenhausinvestitions-
kostenbeitrag |
3.088.800 |
3.088.800 |
3.088.800 |
3.088.800 |
Grünamt (Technik,
Spielplätze u.a.) |
200.000 |
- |
- |
- |
Städtebauliche
Sanierungsmaßnahmen |
6.141.600 (4.218.100) |
5.697.500 (4.070.200) |
5.615.000 (3.891.300) |
5.275.000 (3.712.000) |
Maßnahmen Tiefbauamt |
4.398.000 (1.948.000) |
4.505.000 (1.565.000) |
3.976.000 (1.036.000) |
950.000 |
Straßenbeleuchtung |
400.000 |
400.000 |
400.000 |
200.000 |
Ausgaben
Grundvermögen (Grundstücksankäufe/ Vermessungsleistungen
u.a.) |
209.000 |
59.000 |
59.000 |
0 |
Deponie (Restleistungen) |
500.000 (100.000) |
|
|
|
Schulen |
10.756.300 |
10.470.000 |
9.588.500 |
9.011.300 |
Summe |
26.593.700 (6.266.100) |
25.120.300 (5.635.200) |
23.627.300 (4.927.300) |
19.075.100 (3.712.000) |
Legende:
( ) =
davon Fördermittel
Aus
der Übersicht wird sichtbar, dass für den Bereich Schulen über 40 % der verfügbaren
Mittel des Vermögenshaushaltes bereitzustellen sind.
In
diesen Kennziffern für Schulen ist die Sanierung des Goethegymnasiums wie folgt
mittelfristig eingeordnet:
- in EUR -
Eckwertekennziffern |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
Schulen gesamt |
10.756.300 |
10.470.000 |
9.588.500 |
9.011.300 |
darunter Goethegymnasium |
5.315.200 |
5.484.800 |
- |
- |
verbleibende Ausgaben für Ausstattung und sonstige Schulbauvorhaben |
5.441.100 |
4.985.200 |
9.588.500 |
9.011.300 |
Bei
der Entscheidung der Prioritätenliste für den Vermögenshaushalt 2006 - 2009 ist
weiterhin zu beachten, dass aufgrund der finanziellen Zwänge im
Vermögenshaushalt für die folgenden städtebaulichen Förderprogramme keine
Plankennziffern vorgegeben werden konnten. Eine Entscheidung über die weitere
Vorgehensweise bei diesen Programmen ist in der Phase der Ausarbeitung des
Planentwurfes 2006 zu treffen.
Folgender
Mehrbedarf wurde durch das Fachamt angemeldet:
- in EUR -
Mehrbedarf |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
Städtebauliche Programme „Wohnumfeld“ |
2.828.500 (1.469.000) |
2.161.300 (1.057.500) |
1.169.300 (739.500) |
839.300 (519.500) |
„Soziale Stadt“ |
1.758.200 (1.152.000) |
2.084.000 (1.222.500) |
1.877.800 (1.198.500) |
1.862.800 (1.188.400) |
Gesamt |
4.586.700 (2.621.000) |
4.245.300 (2.280.000) |
3.047.100 (1.938.000) |
2.702.100 (1.707.900) |
Legende:
( ) =
davon Fördermittel
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass nicht mehr alle Bürgschaftsbeschlüsse finanziell
sichergestellt werden können. Die Prioritäten im Vermögenshaushalt sind zu
überprüfen und neu festzulegen.
Entsprechend
Beschluss der Bürgerschaft werden folgende Varianten zur Haushaltssperre
aufgezeigt:
1.
Variante
- in EUR -
Haushaltsstelle |
Maßnahme |
Volumen |
02.2300.8812.9400
0007 |
Sanierung
Schulgebäude am Goetheplatz |
+ 800.000 |
Deckung: |
|
|
02.6300.9460.0022 |
Sanierung
Hundertmännerbrücke |
./. 426.100 |
02.6300.9460.0003 |
Geh-
und Radwege |
./. 50.000 |
02.6150.9850.0001 |
Sanierungsträger
Städtebau |
./. 98.000 |
02.7940.9650.0001 |
Planungskosen
Warnowquerung |
./. 165.000 |
02.6150.9850.0005 |
Wohnumfeldverbesserung lt.
Städtebauprogramm (Programm 2005) Eigenmittel HRO (Einnahmeverlust 2005:
61.667 EUR) |
./. 30.900 |
02.6150.9850.0008 |
Zuweisung
für Förderprogramm (Programm 2005) Eigenmittel
HRO (Einnahmeverlust
2005: 60.000 EUR) |
./. 30.000 |
|
|
800.000 |
2. Variante
- in EUR -
Haushaltsstelle |
Maßnahme |
Volumen |
23008812.9400
0007 |
Sanierung
Schulgebäude am Goetheplatz |
+ 800.000 |
Deckung: |
|
|
02. |
Hard-
und Software diverse
Ämter lt. Prioritätenliste |
./. 61.000 |
02.6300.9460.0022 |
Sanierung
Hundertmännerbrücke |
./. 426.000 |
02.6300.9460.0003 |
Geh-
und Radwege |
./. 50.000 |
02.6150.9850.0001 |
Sanierung
Städtebau |
./. 98.000 |
02.7940.9650.0001 |
Planungskosten
Warnowquerung |
./.165.000 |
|
|
800.000 |
3. Variante
Zusätzlich
wurden auch die Einnahmen aus Veräußerung von Grundstücken (Haushaltsstelle:
02.8800.3400.0001) einer Prüfung unterzogen. Das Liegenschaftsamt signalisiert,
dass in der Haushaltsdurchführung 2005 Mehreinnahmen aus dem Grundstücksverkauf
der Heinrich-Heine-Straße in Warnemünde in Höhe von 1,4 Mio. EUR erwartet
werden. Das Ergebnis der Ausschreibung der Grundstücke lag am 28.06.2005 vor.
Der Verkaufserlös soll noch im Haushaltsjahr 2005 kassenwirksam werden.
Der
Einsatz dieser zu erwartenden Mehreinnahmen für die Entsperrung kann erst nach
Beschlussfassung der Bürgerschaft erfolgen. Der Bürgerschaftsbeschluss ist für den 17.8.2005 vorgesehen.
- in EUR -
Haushaltsstelle |
Maßnahme |
Volumen |
23008812.9400
0007 |
Sanierung
Schulgebäude am Goetheplatz |
+ 800.000 |
Deckung: |
|
|
8800.3400.0001 |
Einnahmen
aus Veräußerung von Grundstücken |
+ 800.000 |
Mit
der Informationsvorlage werden die geforderten Auswirkungen bezogen auf die
vorerst gesperrten Maßnahmen im Vermögenshaushalt mitgeteilt, so dass die
Mitglieder der Bürgerschaft eine abschließende Entscheidung zur Haushaltssperre
herbeiführen können (Anlage 1 - 11).
Der
Oberbürgermeister beabsichtigt, der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage
entsprechend Variante 3 vorzulegen.
Roland
Methling
Anlagen
Anlage 1
Vorhaben:
Hard- und Software lt. Prioritätenliste
Für
alle in die Haushaltssperre 2005 einbezogenen Maßnahmen wurden bisher keine
Freigaben erteilt und auch keine Aufträge ausgelöst.
- in EUR -
HH- Stelle |
Maßnahme |
Plan 2005 |
Sperre 2005 |
0000.9354
0001 |
Erwerb von Hard- und
Software |
3.000,00 |
3.000,00 |
0300.9354
0005 |
Erwerb von Hard- und
Software Weiterführung KLR und
Anlagenbuchhaltung |
35.500,00 |
35.500,00 |
0535.9354
0001 |
Ausstattung von
PC-Arbeitsplätzen mit Hard- und Software einschl. Ersatz |
6.000,00 |
5.000,00 |
0600.9354
0002 |
Erweiterung
Telekommunikationsanlage Verwaltungseinrichtungen |
98.500,00 |
6.200,00 |
0600.9354
0027 |
Erwerb Hard- und Software
für Einführung WEB- basierter
Anwendungsverfahren |
160.000,00 |
80.000,00 |
1100.9354
0011 |
Erweiterung Software
IKOL-
KFZ,IKOL-FS,IKOL-OWI,IKOL-GW
und VMS |
12.500,00 |
5.000,00 |
1100.9354
0017 |
Erwerb von Hard- und
Software -Einführung
Veranstaltungsservice |
18.500,00 |
9.000,00 |
1200.9354
0023 |
Erwerb von Hard- und
Software- MapInfo |
8.200,00 |
8.200,00 |
1200.9354
0028 |
Erwerb von Hard- und
Software und Beamer |
6.300,00 |
1.300,00 |
3520.9354
0001 |
Erwerb von Hard- und Software |
28.500,00 |
14.000,00 |
4000.9354
0011 |
Erwerb von Hard- und
Software (PC-Arbeitsplätze/Lizenzen) |
33.600,00 |
33.600,00 |
4070.9354
0007 |
Erwerb von Hard- und
Software |
13.200,00 |
3.700,00 |
6000.9354
0011 |
Ausstattung PC-
Arbeitsplatz für Statikprüfung |
8.500,00 |
8.500,00 |
6021.9354
0010 |
PC-Verkehrsingenieurarbeitsplatz |
2.100,00 |
2.100,00 |
6121.9354
0001 |
Erweiterung
Geodateninfrastruktur |
17.000,00 |
8.500,00 |
6121.9354
0010 |
Erwerb von Hard- und
Software |
10.000,00 |
10.000,00 |
|
gesamt |
461.400,00 |
233.600,00 |
Wir möchten darauf hinweisen, dass ausgehend von den Zuarbeiten
der Ämter und eigenen Erkenntnissen die Sperre im IT-Bereich als sehr kritisch
für die zuverlässige Erfüllung der Verwaltungsaufgaben eingeschätzt werden
muss.
Zusammengefasst hat die Sperre folgende Auswirkungen:
- Die Umsetzung von
Bürgerschaftsbeschlüssen (u.a. Einführung Kosten-Leistungs-Rechnung/Anlagenbuchhaltung)
wird verhindert bzw. verzögert.
- Der Austausch von
Alttechnik wird verschoben, so dass die Arbeitsfähigkeit in den Fachämtern
beeinträchtigt wird und die Einführung effektiverer Arbeitsmethoden
(schnellere Technik, neuere Softwareversionen) verzögert bzw. verhindert
wird.
- Die Bearbeitung von
Themen zur Erhöhung der Effizienz der Verwaltung („virtuelles
Rathaus“) wird verzögert.
Insgesamt muss
eingeschätzt werden, dass die verstärkte Personalreduzierung in der Verwaltung
zu einer Aufgabenverdichtung bei den verbleibenden Mitarbeitern führt. Dieses
höhere Arbeitsauf-kommen ist nur durch effektivere Arbeitsformen unter
intensiverer IT-Nutzung in vertretbarer Form zu bewältigen.
Eine Haushaltssperre für den IT-Bereich ist in diesem Zusammenhang
das falsche Signal, da bereits im Haushaltsaufstellungsverfahren für den
diesjährigen Haushalt eine sorgfältige Themenauswahl stattfand.
Ein Festhalten an der Haushaltssperre führt zwangsläufig zu einem
erhöhten Mehrbedarf im kommenden Jahr, um der Gefahr zu begegnen, dass die
IT-Infrastruktur hoffnungslos veraltet, die Hansestadt Rostock sich von
technischen Entwicklungen abkoppelt und die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung
infolge erhöhten Reparaturaufkommens stark beeinträchtigt wird.
- in EUR -
0000.9354
0001 |
Erwerb
von Hard- und Software |
3.000,00 |
3.000,00 |
Begründung
Der geplante Ersatz von Hard- und Software kann nicht realisiert
werden. Mit der vorhandenen PC-Technik, die teilweise bis 7 Jahre alt ist, kann
in nächster Zeit nicht mehr mit dem Projekt "Kommunaler
Sitzungsdienst" (KSD) gearbeitet werden. Das bereits angekündigte
KSD-Update kann unter diesen Bedingungen nicht eingespielt werden. Damit ist
die weitere Bereitstellung von Dokumenten im
Internet und Intranet gefährdet.
- in EUR -
0300.9354
0005 |
Erwerb von Hard- und
Software Weiterführung KLR und
Anlagenbuchhaltung |
35.500,00 |
35.500,00 |
Begründung
Die flächenmäßige Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung und
Anlagenbuchhaltung in den Ämtern, als dringende Vorbereitungsphase zur Einführung
des Neuen Kommunalen Finanzsystems (NKF), kann nicht fortgeführt werden. Der
bestehende Bürgerschaftsbeschluss zur flächendeckenden Einführung der KLR muss
ausgesetzt werden. Dringend benötigte Softwarelizenzen und der erforderliche
Austausch von Hardware kann nicht vorgenommen werden.
- in EUR -
0535.9354
0001 |
Ausstattung von
PC-Arbeitsplätzen mit Hard- und Software einschl. Ersatz |
6.000,00 |
5.000,00 |
Begründung
Reduzierung führt zu einer weiteren Veralterung der vorhandenen
Hardware. In der Folge können modernisierte Softwareprodukte, die erst mit der
Betriebssystemversion MS Windows XP eingesetzt werden können, nicht installiert werden. Führt zur
Einschränkung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung.
- in EUR -
0600.9352
0002 |
Erweiterung
Telekommunikationsanlage Verwaltungseinrichtungen |
98.500,00 |
6.200,00 |
Begründung
Die Umsetzung des Konzeptes "Voice over IP", die
mittelfristig enorme Einsparungen im Bereich des Verwaltungshaushaltes erwarten
lässt, ist nur eingeschränkt möglich. Das bestehende Konzept sieht eine
schrittweise Umstellung bis 2010 vor. Eine weitere Einschränkung der geplanten
Mittel führt unweigerlich zu einer Streckung des Gesamtumstellungszeitraumes.
Die Arbeitsfähigkeit ist davon gegenwärtig nicht betroffen.
- in EUR -
0600.9354
0027 |
Erwerb Hard- und Software
für Einführung WEB- basierter
Anwendungsverfahren |
160.000,00
|
80.000,00 |
Begründung
Die Umsetzung des Konzeptes "Virtuelles Rathaus",
eingebunden darin eine Reihe von Maßnahmen zur Beschleunigung des
eGovernment-Programmes, ist damit auf höchste gefährdet. Damit verliert die
Hansestadt Rostock im weiteren Ausbau des Internetportals an Vorlauf. Erste
geplante Bürgerdienste müssen um weitere Jahre zurückgestellt werden. Betroffen
sind Vorhaben zur Überarbeitung (Relaunch ) des Internetportals rostock.de,
u.a. die gesetzliche Forderung nach Herstellung der Barrierefreiheit im Portal.
So muss u.a. die gesamte Problematik der Einführung der digitalen Signatur, als
Voraussetzung für weitere anzubietende Portaldienste, zurückgestellt werden.
- in EUR -
1100.9354
0011 |
Erweiterung Software
IKOL-
KFZ,IKOL-FS,IKOL-OWI,IKOL-GW
und VMS |
12.500,00 |
5.000,00 |
Begründung
Die Reduzierung dieser Maßnahme führt möglicherweise zur
Einschränkung der gesetzeskonformen Arbeitsweise im Bereich der Verkehrsbehörde
und des Führerscheinwesens. Anstehende Vorhaben, u.a. die Einführung der
elektronischen Fahrerkarte und FS-DIGANT könnten gefährdet werden. Nach
Einschätzung des Fachamtes wird die Rechtmäßigkeit des behördlichen Handelns
nicht mehr aufrechterhalten.
- in EUR -
1100.9354
0017 |
Erwerb von Hard- und
Software -Einführung
Veranstaltungsservice |
18.500,00 |
9.000,00 |
Begründung
Bei Sperrung der Mittel sind die durch den OB an Amt 32 übertragenen
Aufgaben zur Abwicklung von Verwaltungsakten im Zusammenhang mit der
Durchführung von mittleren und Großveranstaltungen (rechnergestütztes
Eventmanagement) nicht zu erfüllen.
- in EUR -
1200.9354
0023 |
Erwerb
von Hard- und Software- MapInfo |
8.200,00
|
8.200,00 |
Begründung
Die geplante Software dient zur effektiveren Abarbeitung der
Straßenreinigungsgebühren und betrifft damit unmittelbar die Einnahme der
Stadt. Bei Nichtrealisierung werden bereits vorbereitete Maßnahmen, u.a. die
Qualifizierung der Mitarbeiter für MapInfo, verloren gehen und somit
möglicherweise zusätzliche Kosten entstehen. Die Arbeitsfähigkeit des Amtes ist
unmittelbar eingeschränkt betroffen.
- in EUR -
1200.9354
0028 |
Erwerb von Hard- und
Software und Beamer |
6.300,00 |
1.300,00 |
Begründung
Die Teilsperre führt nicht unmittelbar zur Einschränkung der
Arbeitsfähigkeit der Umweltverwaltung. Allerdings wird der Antragsstau bei
Ersatzbeschaffungen weiter aufgebaut.
Die Planungen für das Folgejahr bauen im Wesentlichen auf die Realisierung von
Maßnahmen aus den Vorjahren auf. Damit werden auf längere Sicht die
Auswirkungen auf den PC-Bestand fatal und die Arbeitsfähigkeit weiter
beeinträchtigt.
- in EUR -
3520.9354
0001 |
Erwerb von Hard- und Software |
28.500,00 |
14.000,00 |
Begründung
Die geplante Sperre beeinträchtigt die Arbeitsfähigkeit der
Stadtbibliothek massiv. Der Gerätebestand ist teilweise älter als 7 Jahre.
Einige Geräte sind jetzt nach ca. 20.000 Betriebsstunden total ausgefallen. Ein
Ersatz aus anderen Finanzierungsquellen kann nicht geleistet werden. Ohne die
Lieferung der Ersatzgeräte kann der öffentliche Betrieb nicht mehr
gewährleistet werden.
- in EUR -
4000.9354
0011 |
Erwerb
von Hard- und Software
(PC-Arbeitsplätze/Lizenzen) |
33.600,00 |
33.600,00 |
Begründung
Der Bedarf an Hardwareersatz ist dringend notwendig. Konnte aber
im Zusammenhang mit der Ausgliederung von Mitarbeitern aus dem Sozialamt in die
ARGE kompensiert werden. Die Arbeitsfähigkeit des Amtes ist noch nicht
gefährdet, führt aber bei fehlender Zuführung in 2006 zu Problemen.
- in EUR -
4070.9354
0007 |
Erwerb
von Hard- und Software |
13.200,00 |
3.700,00 |
Begründung
Die 2005 bewilligte Maßnahme - Einführung ProSoz 14plus (Recos
14plus) im Sozialen Dienst - erfordert leistungsfähige Technik mit dem
Betriebssystem Windows XP. Die Ausstattung von 5 Arbeitsplätzen ist noch nicht
gegeben und muss noch 2005 erfolgen. Anderenfalls gibt es Verzögerungen bei der
Projekteinführung.
Außerdem ist darauf zu verweisen, dass in den vergangenen Jahren
dem Jugendamt wiederholt Ersatzinvestitionen gekürzt wurden so dass zum Teil an
neuer PC-Technik sehr alte Drucker stehen. Für die Vorbereitung des Leasings an
Gesamtarbeitsplätzen ist dies eine ungünstige Ausgangssituation. Außerdem ist
das Vorhandensein von derart alten Geräten in einem Bereich mit hoher
Bürgerfrequenz und laufenden Bescheiddrucken ein Risiko für den laufenden
Betrieb der Anwendungen und es sind
erhöhte Reparatur- und Betreuungsaufwendungen zu erwarten.
2005 sind aus den genannten Gründen im Weiteren unbedingt 6
Drucker in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (KITA), Baujahr 1998, an neuen
XP-PC zu ersetzen.
- in EUR -
6000.9354
0011 |
Ausstattung PC-
Arbeitsplatz für Statikprüfung |
8.500,00 |
8.500,00 |
Begründung
Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren werden auch die
Tragwerksplanungen (Statische Berechnungen) geprüft. Hierbei handelt es sich um
eine von der Hansestadt Rostock als untere Bauaufsichtsbehörde zwingend zu
erfüllende hoheitliche Aufgabe. Dies ist in der Landesbauordnung und in den
nach geordneten Bestimmungen festgelegt. Insbesondere geht es dabei um die
Überprüfung der Standsicherheit. Die Anforderungen an die Standsicherheit von
baulichen Anlagen sind in Technischen Baubestimmungen geregelt. Als Spiegel der
technischen Entwicklung unterliegen auch diese Technischen Baubestimmungen
einer Entwicklung. Es ist nicht möglich, mit veralteter Software, die nicht dem
aktuellen Stand der Entwicklung entspricht, die genannte hoheitliche Aufgabe
wahrzunehmen. Die Prüfung der vielfach komplexen Tragsysteme ist prinzipiell
nur mit Hilfe entsprechender Computerprogramme möglich. Bei dem Vorhaben
handelt es sich bereits um einen Antrag aus dem Jahre 2002, der in den
vergangenen Jahren mehrfach in der Prioritätenliste nach hinten geschoben
wurde. Die Hansestadt Rostock nimmt mit der Prüfung der Tragwerksplanungen
erhebliche Gebühren ein. Die Höhe dieser Gebühren übersteigt deutlich den
hierfür erforderlichen finanziellen Aufwand in der Hansestadt Rostock (Kosten
für Personal und Ausstattung, einschließlich Hard- und Software).
Die Nichtrealisierung des Themas „Baustatik 2002“ im
Jahre 2005 führt dazu, dass das Sachgebiet Baustatikprüfung praktisch nicht
mehr arbeitsfähig ist.
Für die Hansestadt Rostock ergeben sich darüber hinaus
Einnahmeverluste (Gebühren), die deutlich höher sind als die eingesparten
Ausgaben.
- in EUR -
6021.9354
0010 |
PC-Verkehrsingenieurarbeitsplatz |
2.100,00 |
2.100,00 |
Begründung
Die Software dient der verkehrstechnischen Berechnung für
Dimensionierungen von Kreisverkehren und Knotenpunkten. Eine wichtige Grundlage
für die Beantragung von Fördermitteln zur Verbesserung der
Verkehrsinfrastruktur. Eine Nichtrealisierung führt in der Folge zur weiteren
Einschränkung bei der Einwerbung von Fördermitteln.
- in EUR -
6121.9354
0001 |
Erweiterung
Geodateninfrastruktur |
17.000,00 |
8.500,00 |
Begründung
Die Fortsetzung der Realisierung des Geodatenportals als Online-Auskunftsdienst für geographische
Informationen der HRO ist damit gefährdet. Die Sperrung der Mittel würde den
erreichten Entwicklungsstand in Frage stellen. Einnahmen aus der Vermarktung
von Geodaten würden auf längere Sicht wegfallen und Kosteneinsparungen für die
geplante Ablösung von GISeye verhindern.
- in EUR -
6121.9354
0010 |
Erwerb
von Hard- und Software |
10.000,00 |
10.000,00 |
Begründung
Teilweise 7 Jahre alte PC's und
8 bis 9 Jahre alte Monitore können nicht ersetzt werden und beeinträchtigen
die Arbeitsfähigkeit. Die eingesetzte Software ist extrem langsam, so dass eine
effektive Vorgangsbearbeitung an diesen Plätzen nicht möglich ist. Der
Bildkontrast der betroffenen Monitore ist derart schlecht, dass die weitere
Benutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht zu verantworten ist.
Anlage
2
1. Vorhaben Erwerb
von Grundstücken
2. Haushaltsstelle 02.8800.932
3.
- in EUR-
Haushaltsansätze |
Vorjahre |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
Einnahmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Ausgaben |
981.000 |
376.700 |
350.000 |
50.000 |
50.000 |
50.000 |
Eigenanteil HRO |
981.000 |
376.700 |
350.000 |
50.000 |
50.000 |
50.000 |
4. Verpflichtungsermächtigung keine
5. Freigabe 72.800,00
EUR
erteilt am: 29.06.2005
6.
Auftragsvergabe Verkehrswertgutachten
für das Grundstück des ehemaligen Wohnheimes der IHS in Warnemünde zwecks Veräußerung.
Datum:
30.06.2005 ca. 1.500 EUR
7.
Ist-Erfüllung |
30.06.2005 |
Einnahmen |
0 |
Ausgaben |
0 |
Eigenanteil HRO |
0 |
8.
Einschätzung
der finanziellen Inanspruchnahme bei Freigaben am 07.09.2005
Die
Inanspruchnahme des Haushaltsansatzes 2005 für den Erwerb von Grundstücken für
Umsetzung von Verträgen, Gesetzen und koummalen Aufgaben wird per 31.12.2005
auf 268.000 EUR geschätzt.
Aus
Datenschutzgründen dürfen die geplanten Maßnahmen nicht öffentlich bekannt
gegeben werden.
Bei
Bedarf erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt Auskunft.
Anlage
3
- Vorhaben: Wohnumfeldverbesserung lt. Städtebauprogramm
- Haushaltsstelle: 02.6150.98500005, 02.6150.36100004, 02.6150.36000001
- in EUR -
- Haushaltsansätze Vorjahr 2005 2006 2007 2008 2009
Einnahmen - 434.100 829.800 729.600 470.100 185.000
Ausgaben - 651.200 1.244.800 1.094.500 705.200 277.500
Eigenanteil HRO - 217.100 415.000 364.900 235.100 92.500
4. Verpflichtungsermächtigung: keine Jahr und Volumen
5. Freigabe erteilt am: entfällt
6. Auftragsvergabe: entfällt Datum und Volumen
7. Ist-Erfüllung 30.06.2005
Einnahmen 0
Ausgaben 0
Eigenanteil HRO 0
Begründung der materiellen Erfüllung
- Einschätzung der finanziellen
Inanspruchnahme bei Freigaben des
Vorhabens am 07.09.2005 (Terminkette der
Realisierung mit angeben)
Die Inanspruchnahme der finanziellen Mittel erfolgt so wie unter Pkt. 3 angegeben.
Zum Zeitpunkt des Eintritts der Haushaltssperre befanden sich im Programm SUB Aufwertung Ost folgende Maßnahmen in der Durchführung:
- Sanierung der Gewölbebrücke Gutenbergstraße
- Umgestaltung des Kolumbusringes
- Abriss der Schule W.-Butzek-Str.
- Freiflächengestaltung „Grundschule Am Mühlenteich“
Mit den infolge der HH-Sperre verbleibenden eingeschränkten kassenwirksamen Mitteln ist nur eine der vier Maßnahmen realisierbar.
Sanierung
der Gewölbebrücke Gutenbergstraße
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind in dieses Bauvorhaben ca. 250.000 € geflossen. Für die Fertigstellung der Maßnahmen werden noch etwa 500.000 € benötigt.
Sollte diese Maßnahme eingestellt werden, so sind die restlichen Bauleistungen aus Eigenmitteln der Hansestadt Rostock, einschließlich Forderungen des Bauunternehmens aus vertraglichen Verpflichtungen zu finanzieren.
Sollte die Maßnahme unterbrochen und bis Mitte September 2005 ausgesetzt werden, so würden ca. 100.000 € zusätzliche nicht förderfähige Kosten für Sicherungsmaßnahmen an offenen Bauwerken sowie Ausfallzeiten für das Bauunternehmen, für Materialien und Maschinen verursacht werden.
Umgestaltung
des Kolumbusringes
Die Umgestaltung des Kolumbusringes ist Bestandteil des Rahmenplanes für Schmarl, der 2003 nach breiter Diskussion im Stadtteil von der Rostocker Bürgerschaft beschlossen wurde. Die Gesamtkosten für 4 Bauabschnitte belaufen sich auf ca. 2.500.000 €
Der 1. Bauabschnitt wird aus dem Förderprogramm EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) finanziert. Dafür wurden Fördermittel in Höhe von 497.352 € als Zuschuss bewilligt. Die Hansestadt Rostock stellte einen Eigenanteil in Höhe von 248.676 € (Gesamtkosten: 746.028 €) zur Verfügung.
In der Kosten- und Finanzierungsübersicht waren weitere Bauabschnitte zur Realisierung bis 2007 vorgesehen. Diese sind aufgrund der Haushaltssperre nicht mehr finanzierbar.
Die Umgestaltung des Kolumbusringes fand in der Öffentlichkeit im Rahmen der Förderprogramme SUB (Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete, Förderung Stadtumbau Ost) und SOS (Förderprogramm „Die Soziale Stadt“) höchste Priorität.
Da es sich um eine planfestgestellte Maßnahme handelt, müsste diese in jedem Falle ohne Fördermittel zu Lasten des Haushaltes der Hansestadt Rostock beendet werden.
Abriss
der Schule Walter-Butzek-Str.
Für die Schule mit Gesamtkosten in Höhe von 444.000 € erfolgte die Medientrennung und die Entkernungsarbeiten bereits mit einem Wertumfang von ca. 35.000 €. Aufgrund des Durchführungsstandes in der Anfangsphase wurde die Fortführung zunächst bis Mitte September zurückgestellt. Da die Einstellung des Vorhabens auch die Medienumverlegung für die Gesamtschule Dierkow, die Turnhalle und den Jugendclub „Out sider“ betrifft, sind diese Einrichtungen vorerst ohne Medienversorgung. Der Abbruch der Maßnahme bis Mitte September 2005 verursacht Kosten für Sicherungsmaßnahmen am Bauwerk i. H. von ca. 4.000 € sowie Kosten aus den vertraglichen Verpflichtungen mit dem Auftragnehmer. Schließlich wäre die Medienversorgung der Gesamtschule, der Turnhalle und des Jugendclubs nicht gegeben.
Freiflächengestaltung
„Grundschule am Mühlenteich“
Die Submission fand am 30.06.2005 statt. Die Auftragsbindefrist wurde bis zum 15.09.2005 verlängert. Bei Nichtrealisierung wären ca. 25.000 € für Planungsleistungen zu erstatten.
Anlage 4
- Vorhaben: Zuweisungen für Förderprogramm „Die Soziale Stadt“
- Haushaltsstelle: 02.6150.98500008, 02.6150.36100008, 02.6150.36000008
- in EUR -
- Haushaltsansätze Vorjahr 2005 2006 2007 2008 2009
Einnahmen - 327.500 674.600 634.000 400.500 180.000
Ausgaben - 491.200 1.011.800 951.000 600.800 270.000
Eigenanteil HRO - 163.700 337.200 317.000 200.300 90.000
4. Verpflichtungsermächtigung: keine Jahr und Volumen
5. Freigabe erteilt am: entfällt
6. Auftragsvergabe: entfällt Datum und Volumen
7. Ist-Erfüllung 30.06.2005
Einnahmen 0
Ausgaben 0
Eigenanteil HRO 0
Begründung der materiellen Erfüllung
- Einschätzung der finanziellen
Inanspruchnahme bei Freigaben des
Vorhabens am 07.09.2005 (Terminkette der
Realisierung mit angeben)
Die Inanspruchnahme der finanziellen Mittel erfolgt so wie unter Pkt. 3 angegeben.
Zum Zeitpunkt des Eintritts der Haushaltssperre befanden sich im Programm „Die Soziale Stadt“ folgende Maßnahmen in Durchführung:
- Errichtung eines Bürgerbegegnungszentrums Groß-Klein
- Projekte der Bürgerbeteilung
Begegnungszentrum
Die Maßnahme basiert auf einen Beschluss der Bürgerschaft vom 03.09.2003. Danach ist das Schulgebäude Gerüstbauerring 28 in ein Begegnungszentrum umzubauen. Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf 1.600.000 €. Von diesen Kosten sind entsprechend Baufortschritt noch ca. 700.000 € offen. Die Fertigstellung des Zentrums ist bis Dezember 2005 geplant. Aufgrund der Haushaltssperre in Höhe von 163.700 € (Eigenanteil) stehen insgesamt derzeit 421.250 € Städtebauförderungsmittel nicht zur Verfügung. Damit ist die Maßnahme nicht mehr ausfinanziert und müsste zunächst bis zu einer endgültigen Entscheidung ausgesetzt werden. Eine Unterbrechung der Bauausführung bedeutet eine zeitliche Verschiebung im Umfang des Unterbrechungszeitraumes. Das hätte die Folge, dass die Projektpartner wie die Bibliothek, die AWO und das Quartiermanagement als künftige Nutzer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt in das Begegnungszentrum einziehen könnten. Diese haben aber bereits ihre Mietverträge zum Dezember 2005 gekündigt und auch ihr finanzielles Budget auf die wesentlich geringeren Kosten im Begegnungszentrum herabgesetzt. Ferner würden für den Zeitraum der zeitlichen Aussetzung nichtförderungsfähige Kosten für Sicherungsmaßnahmen am Bauwerk sowie Ausfallzeiten für das Bauunternehmen, für Materialien, Anlagen und Maschinen verursacht, die auf ca. 80.000 € geschätzt werden.
Die Konsequenzen für eine generelle Einstellung des Vorhabens sind nicht allein in Zahlen darstellbar. Eine Investitionsruine vor Ort würde dauerhaft vorhanden sein.
Bei Aufrechterhaltung der Haushaltssperre wäre eine Fortführung des Baues auch durch Umschichtung von Mitteln aus dem Programm SUB Aufwertung in das Programm SOS fördertechnisch möglich. Das aber hätte die Folge, dass aus dem Programm SUB weder die Gewölbebrücke Gutenbergstraße noch alternativ der Kolumbusring oder der Abbruch der Schule W.-Butzek- Straße fort- bzw. durchgeführt werden könnte. Des Weiteren müssten die Umschichtungsmittel bis Zeitpunkt der Programmbeendigung wieder zurückgeführt werden.
Projekte der Bürgerbeteiligung
Ein wesentlicher inhaltlicher Ansatz des Programms besteht in der Entwicklung eines Gemeinwesens durch Initiierung der Bürgerbeteiligung sowie der Durchführung von Bürgerprojekten. Dafür können aus Städtebauförderungsmitteln für Groß-Klein und Schmarl jeweils
20.000 € aus einem Verfügungsfonds und 50.000 € aus einem Projektfonds verwendet werden. Die Haushaltssperre hat zur Folge, dass diese Fördermittel nicht mehr zur Verfügung stehen und damit bereits bewilligte Projekte wie beispielsweise die Skateranlage Werftallee oder Fenster der Kindertagesstätte Regenbogen nicht mehr zur Ausführung kommen können.
3.
Maßnahmen die bis zur
Entscheidung über den Einsatz der Eigenmittel auszusetzen bzw. gänzlich zu
streichen sind
Die Haushaltssperre bedeutet, dass die Maßnahme zum Aufbau eines Jugendkompetenzzentrums (SOS Schmarl) zur Unterstützung von Arbeitslosen in eine Existenzgründung mit einem Gesamtvolumen von 1.100.000 €, bei Inanspruchnahme von 400.000 € Städtebauförderungsmittel nicht mehr vorgenommen werden kann. Weitere Mittel werden durch den Träger der Maßnahme, die Bildungs- und Qualifizierungsgesellschaft „Neptun“ sowie das Versorgungsamt bereitgestellt.
Ferner ist die Durchführung der Vollmodernisierung der Turnhalle St.-Jantzen-Ring (SOS Schmarl) mit einer Sonderfinanzierung durch das Innenministerium nicht mehr gewährleistet. Die Kosten für dieses Vorhaben belaufen sich bei etwa 2.000.000 € wobei die Stadt einen Eigenanteil von 29,5 % hätte einbringen müssen.
SUB-Programme
Stadtteil Groß Klein : - Geh- und Radweg Tischbeinstraße ca. 380.000 €
Stadtteil Evershagen: - Freiflächengestaltung nördl.Bereich
Evershagen ca. 300.000 €
- Geh- u. Radweg Theodor-Körner-Str. ca. 250.000 €
Stadtteile Schmarl - Abriss der Grundschule St.-Jantzen-Ring ca. 250.000 €
SOS-Programme
Stadtteil Groß Klein - Freiflächengestaltung Begegnungszentrum ca. 150.000 €
Schmarl/Groß Klein - Entscheidung über die Fortführung des Quartiersmanagements bis
zum 30.09.2005
Anlage
5
1. Vorhaben: Rekonstruktion Straßenbeleuchtung
2. Haushaltsstelle: 02.6700.9460 0003
3. - in EUR -
Haushaltsansätze |
Vorjahre (2004) |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
Einnahmen Ausgaben |
0,00 400.000 |
0,00 500.000 |
0,00 400.000 |
0,00 400.000 |
0,00 400.000 |
0,00 200.000 |
Eigenanteil der HRO |
400.000 |
500.000 |
400.000 |
400.000 |
400.000 |
200.000 |
4. Verpflichtungsermächtigung 0,00
5. Freigabe erteilt am: 07.06.2005 über 400.000,00 EUR
6. Auftragsvergabe: 0,00 EUR
7.
Ist-Erfüllung |
30.06.2005 |
Einnahmen Ausgaben |
0,00 0,00 |
Eigenanteil HRO |
0,00 |
8. Einschätzung der finanziellen
Inanspruchnahme bei Freigabe des Vorhabens
ab 07.09.2005
- Kassenwirksamkeit bis 30.11.2005
Begründung zum Vorhaben: 02.6700.9460 0003 Straßenbeleuchtung
Die in den Straßenabschnitten des Wohngebietes „Bei der Tweel“ vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlagen sind über 35 Jahre alt, elektrisch sowie optisch verschlissen. Prüfungen der Stadtwerke ergaben, dass die Betonmaste Haarrisse aufweisen, Betonstücke heraus gebrochen sind und damit die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist, die eingebauten elektrischen Betriebsmittel (Mastklappen) durch jedermann geöffnet werden können und damit eine enorme Gefährdung darstellen und technische Parameter dem heutigen Standard nicht mehr entsprechen.
Begünstigt erweist sich der Fakt, dass die Deutsche Telekom AG in diesem Wohnviertel ebenfalls Leitungen verlegen muss. Somit können durchzuführende Tiefbauleistungen von beiden Seiten effektiv genutzt werden.
Anlage
6
1. Vorhaben: Ersatzneubau Hundertmännerbrücke
2. Haushaltsstelle: 02.6300.9460 0022
3. - in EUR -
Haushalts-ansätze |
Vorjahre |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
Einnahmen Ausgaben |
0,00 284.000,00 |
300.000,00 1.000.000,00 |
0,00 800.000,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
Eigenanteil der HRO |
284.000,00 |
1.000.000,00 |
800.000,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
4. Verpflichtungsermächtigung 1.200.000,00 EUR
5. Freigabe erteilt am: 24.02.05 300.000,00 EUR
10.03.05 700.000,00 EUR
05.04.05 Verpflichtungsermächtigung über 520.000,00 EUR
6. Auftragsvergabe: 2002
– 2004 über 284.000,00 EUR
7. - in EUR -
Ist-Erfüllung |
30.06.2005 |
Einnahmen Ausgaben ab 2002 |
0,00 221.570,00 |
Eigenanteil HRO |
221.570,00 |
8. Einschätzung der
finanziellen
Inanspruchnahme bei Freigabe des Vorhabens
ab 07.09.2005
-
Kassenwirksamkeit
bis 31.12.2005 : ca. 500.000,00 EUR
Begründung zum Vorhaben:
02.6300.9460 0022 Ersatzneubau
Hundertmännerbrücke
Im
Rahmen der turnusmäßigen Brückenhauptprüfung der Hundertmännerbrücke (Brücke
119) im Jahr 2004 wurden erhebliche Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit
für den Straßen- und Schienenverkehr festgestellt. Das Schadensbild hatte sich
zwischenzeitlich weiter verschlechtert, so dass der Bauwerkszustand nur noch
mit 4,0 bewertet werden konnte. Am 16.06.2004 wurde mit der sofortigen Sperrung
des westlichen Fahrstreifens den Empfehlungen des Prüfers gefolgt.
Die
derzeit eingeschränkte Befahrbarkeit wurde seitens des Tief- und Hafenbauamtes
als verantwortlicher Baulastträger unter Vorbehalt des äußerst kritischen,
desolaten Bauwerkszustandes nur unter der Voraussetzung des unverzüglichen
Beginns der Ersatzbaumaßnahme noch in diesem Jahr mitgetragen.
Diesbezügliche
Baufreimachungs- und Medienumverlegungsarbeiten wurden bereits im Frühjahr 2004
nach intensiven Abstimmungen mit der DB Netz AG und den örtlichen Betreibern
eingeleitet und zur Ausführung gebracht. Das Ziel hierbei war, den
beabsichtigten Ersatzneubau ab September dieses Jahres beginnen zu können.
Im Rahmen
der Baufeldfreimachung wurden bei Schachtarbeiten vor dem nördlichen Widerlager
in Tiefen bis unterhalb der Gründungsebene große, unterirdische Bodenhohlräume
und in diesem Zusammenhang eine bis dahin nicht bekannte gebrochene
Mischwasserleitung DN 200 festgestellt. Zur Sicherung der Standsicherheit und
Vermeidung eines plötzlichen Versagens des Gesamtbauwerkes wurde durch das
Tief- und Hafenbauamt unverzüglich eine Sondierung und in deren Ergebnis eine
Injektion der Hohlräume mit Zementleim veranlasst. Die Injektionsarbeiten sind
derzeit noch nicht abgeschlossen, da der Umfang dieser Sofortmaßnahme weit
größer als voraussehbar ist.
Ein
100%er Erfolg der Injektion kann jedoch nicht eindeutig nachgewiesen werden, so
dass weiterhin ein hohes Risiko verbleibt.
Aufgrund
dieser Entwicklung ist vom Brückenfachplaner eine aktuelle gutachterliche
Stellungnahme des Brückensachverständigen erarbeitet worden.
Diese
gutachterliche Stellungnahme vom 27.06.2005 lässt die gegenwärtige Nutzung der
Brücke, auch im Hinblick auf die Gewährleistung eines gefahrlosen
Eisenbahnverkehrs (Schreiben DB Netz AG,
Abt. Fahrweg vom 24.06.2005) nicht zu.
Jegliche
dynamische Lasteintragung durch den Kfz-Verkehr auf das Brückenbauwerk ist zu
vermeiden.
Mit
der Sperrung der Brücke für den Fahrzeugverkehr kann die Gefahr unkontrolliert
abbrechender Betonstücken nur eingeschränkt, jedoch nicht vollständig gebannt
werden. Das anderen Ortes praktizierte Unterspannen des Überbaues mit Netzen
ist aufgrund des zu geringen Lichtraumprofils und des bereits abgesenkten
Oberleitungsfahrdrahtes gemäß Stellungnahme der Deutschen Bahn AG nicht
zulässig.
Dies
macht den kurzfristigen Abriss des gesamten Bauwerkes erforderlich.
Aus
vorgenannten Gründen ordnet das Tief- und Hafenbauamt in Wahrnehmung der Rechte und Pflichten als
Baulastträger gemäß vorliegender Erkenntnisse zum 04.07.2005, 08.00 Uhr die
Vollsperrung für den Fahrzeugverkehr an. Über diese Sofortmaßnahme werden das
Brandschutz- und Rettungsamt und die DB Netz AG umgehend in Kenntnis gesetzt
Maßnahme Termin voraussichtl.
Kosten
Vollsperrung
für Kfz – Verkehr 04.07.2005 ca. 8.000,00 €
08.00
Uhr
Auftragserteilung 08.07.2005 ---
Abriss
Durchführung
vom 01.09.2005 ca.
400.000,00 €
Abriss bis 15.05.2006
Die
für den Abriss benötigten finanziellen Mittel sind umgehend freizugeben, um am
08.07.2005 die Auftragsvergabe für den sofortigen Abriss (Vorbereitung,
Prüfzertifikate, Genehmigungen, Durchführung) auslösen zu können.
Durch
das Tief- und Hafenbauamt als zuständigen Baulastträger wird auf Grundlage der
Bauwerkszustandsbewertung und der daraus resultierenden Versagungsgefahr des
Bauwerkes die Verantwortung für die Verkehrssicherheit insbesondere für den
Eisenbahnverkehr abgelehnt. Der Abriss der Brücke ist gemäß der Terminplanung
der sofort einzuleitenden Maßnahmen abzusichern. Bei einer Verschiebung der
Abrissarbeiten ist der Schienenersatzverkehr der DB AG durch die Hansestadt
Rostock als Verursacher vollständig zu tragen.
Zur
Sicherung der Abrissverfügung sowie zur Minimierung der Folgekosten wird
vorgeschlagen, den Wettbewerbssieger der bereits erfolgten Ausschreibung
zumindest mit der Vorbereitung und Durchführung des Abrisses zu beauftragen.
Eine
erneute Ausschreibung der v.g.Teilleistung ist aus Gründen der zeitlichen Abfolge nicht mehr möglich.
Es
wird weiterhin darauf hingewiesen, dass bei einer separaten Zuschlagserteilung
für den Ersatzneubau nach dem 08.07.2005 die Bauausführung technologisch erst
ab September 2006 (Bereitstellung erforderlicher Sperrpausen durch die DB AG)
beginnen könnte.
Die mit
der Verschiebung des Ersatzneubaus verbundene Kostenerhöhung für das
Gesamtvorhaben wird ohne Berücksichtigung der Marktentwicklung auf ca. 500
T€ geschätzt, wobei dann die Förderfähigkeit nicht mehr gegeben ist.
Auf
Grundlage der Bedeutung der Straße im Hauptverkehrsnetz, der
Bauwerksprüfberichte und der erfolgten Prüfung der Angemessenheit der Kosten
auf Grundlage der Entwurfsplanung ist vom Wirtschaftsministerium der
Ersatzneubau kurzfristig in das GVFG-Förderprogramm eingeordnet worden. Der
Zuwendungsbescheid für die Jahresscheibe 2005 mit einem Finanzvolumen von
300.000,00 € wurde durch das Land Mecklenburg-Vorpommern umgehend
ausgereicht.
Die
zeitlich und technologisch abgestimmte Realisierung dieser Baumaßnahme, die
während der Bauzeit mit verkehrlichen Einschränkungen und zusätzlichen
Belastungen für die Wirtschaft und Bevölkerung verbunden sein wird, war die
grundlegende Voraussetzung für die Genehmigung des Vorhabens, die
Bereitstellung der Fördermittel und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Bei
einer Streichung dieser Baumaßnahme ist eine Einordnung der Hundertmännerbrücke
in den Haushalt des Tief- und Hafenbauamtes vor 2008 nicht gegeben, da die
städtischen Mittel und die GVFG-Förderung an die bestätigten Großbauvorhaben
gebunden sind.
Eine
alternative Straßenführung für die Hundertmännerstraße kann bei Beachtung der
Straßenklassifizierung und des Straßenquerschnittes nur über den Südring, die
Straße Am Vögenteich und die A.-Bernhard-Straße angeboten werden, deren
Verkehrsführungen durch die aktuellen Großbauvorhaben beeinträchtigt sind. Auf
Grund des erheblichen Umwegefaktors werden neben dem Wirtschaftsverkehr und dem
Pkw-Verkehr die Notfalldienste der Feuerwehr von ihrem Stützpunkt
Erich-Schlesinger-Straße in ihrer Funktionsfähigkeit eingeschränkt. Die zu
erwartenden Zeitverluste bedingen eine langfristige Nichteinhaltung der
Hilfsfristen und können in keinster Weise akzeptiert werden.
Zurzeit
liegt der Antrag auf Eilentscheidung beim Oberbürgermeister mit gleich
lautender Begründung vor.
Anlage
7
1. Vorhaben: Rad-und
Gehwege
2. Haushaltsstelle: 02.6300.9460
0003
3. - in EUR -
Haushaltsansätze |
Vorjahre (2004) |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
Einnahmen Ausgaben |
11.000,00 95.000,00 |
0,00 50.000,00 |
0,00 0,00 |
0,00 70.000,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
Eigenanteil der HRO |
84.000,00 |
50.000,00 |
0,00 |
70.000,00 |
0,00 |
0,00 |
4. Verpflichtungsermächtigung 0
5. Freigabe erteilt am: -
6. Auftragsvergabe: -
7. - in EUR -
Ist-Erfüllung |
30.06.2005 |
Einnahmen Ausgaben |
0,00 29.426,00 |
Eigenanteil HRO |
29.426,00 |
Die verausgabten Mittel wurden für die
Begleichung der Schlussrechnung des
Fördervorhabens
Gehwegverbindung Maßmannstraße/Werftdreieck aus dem Jahre
2004 benötigt.
Die Deckung kann aus dem Deckungsring 018 erfolgen.
8. Einschätzung der
finanziellen
Inanspruchnahme bei Freigabe des Vorhabens
ab 07.09.2005
-
Kassenwirksamkeit
bis 31.12.2005 : ca. 50.000,00 EUR
Begründung zum Vorhaben:
02.6300.9460 0003 Geh- und Radwege
Das
Tief-und Hafenbauamt beabsichtigt im Bereich B105, Tschaikowskistraße bis
Karl-Marx-Straße einen StVO konformen Radweg herzustellen. Mit dem Ersatz der
Vorwegweiserbrücke wurde eine zusätzliche Leitplanke errichtet, die eine
Verschiebung der vorhandenen Radführung notwendig macht.
Da
sich der vorhandene Radweg des Weiteren in einem desolaten Zustand befindet,
ist eine grundhafte Erneuerung erforderlich. Dazu wird es erforderlich, den
verbliebenen Heckenbereich zu entfernen.
Die Bausumme beträgt ca. 50.000,00 EUR.
Anlage 8
- Vorhaben: Städtebau – Sanierungsgebiet lt. Förderprogramm
- Haushaltsstelle: 02.6150.36000002, 02.6150.36100001, 02.6150.98500001
- in EUR -
- Haushaltsansätze Vorjahr 2005 2006 2007 2008 2009
Einnahmen 5.202.700,00 5.141.300,00 4.218.100,00 4.070.200,00 3.891.300,00 -
Ausgaben 7.527.600,00 7.572.000,00 6.141.600,00 5.697.500,00 5.615.000,00 -
Eigenanteil HRO 2.324.900,00 2.430.700,00 1.923.500,00 1.627.300,00 1.723.700,00 -
dav.HH-Stelle
02.6150.98500005 98.000,00
4. Verpflichtungsermächtigung: keine
5. Freigabe erteilt am: 05.01.2005, 07.02.2005, 24.03.2005, 04.05.2005
6. Auftragsvergabe: laufend, da Fortführungsmaßnahme
7. Ist-Erfüllung 30.06.2005_____
Einnahmen 1.768.612,64 EUR
Ausgaben 3.009.940,43 EUR
Eigenanteil HRO 1.241.327,79 EUR
Begründung der materiellen Erfüllung: Die o. g. Mittel wurden bisher für die Maßnahme im Sanierungsgebiet
„Stadtzentrum Rostock“ eingesetzt.
Im Zusammenhang mit der Errichtung der Verbindungsstraße Schröderplatz – Warnowufer im Sanierungsgebiet ist in der Langen Straße eine Gleisumverlegung vorzunehmen. Durch das LFI wurde mit der Genehmigung E:6.3 vom 30.03.2005 für die o.g. Maßnahme eine 50%ige Förderung bestätigt. Aus diesem Grunde entfallen die im HH-Plan 2005 für diese Maßnahme eingestellten nicht förderungsfähigen Kosten in Höhe von 98.000 €. Diese Mittel können im Jahr 2005 für die Realisierung der Einzelmaßnahme „Neugestaltung Alte Warnemünder Chaussee“, die ein wichtiger Bestandteil des städtebaulichen Rahmenplanes zur Umsetzung des Förderprogramms „Stadtumbau Ost – Programmteil Aufwertung“ im Stadtteil Groß Klein ist, eingesetzt werden.
Die Gesamtkosten dieser Baumaßnahme betragen 294.000 €. Das Vorhaben umfasst die komplexe Neugestaltung des Verkehrs-, Geh- und Radweges der „Alten Warnemünder Chaussee“. Im Zusammenhang mit dem Bau des Haupteinganges zur IGA 2003 bzw. der Zufahrt zur Messehalle wurde bereits der südliche Teil der Chaussee erneuert. Die geplante Maßnahme schließt sich in der Gestaltung und Dimensionierung nahtlos an diesen bereits erneuerten Teil an. Nach Fertigstellung wird die „Alte Warnemünder Chaussee“ ihrer Funktion als repräsentativer Zugangsbereich in den Stadtteil wieder gerecht werden.
Durch Einwerbung zusätzlicher EFRE-Mittel in Höhe von 196.000 € wurde die Maßnahme vom Tief- und Hafenbauamt übernommen. Durch Bereitstellung des Eigenanteils von 98.000 € ist die Maßnahme ausfinanziert.
Die Baumaßnahme ist ausgeschrieben und vergeben worden. Der Ausführungsbeginn wurde auf den 15.09.2005 verschoben. Sollten die Eigenmittel zur Co-Finanzierung der Städtebauförderungsmittel nicht zur Verfügung stehen, sind zunächst 18.500 € dem Sondervermögen für bereits geleistete Planungsleistungen zu erstatten. Die Maßnahme ist dem Tief- und Hafenbauamt der Hansestadt Rostock zur Durchführung zurück zu geben.
Anlage
9
- Vorhaben Planungsleistungen Warnowquwerung
- Haushaltsstelle 02.7940.96500001
3. - in EUR -
Haushaltsansätze |
Vorjahr |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
Einnahmen |
|
|
0 |
0 |
0 |
0 |
Ausgaben |
86.800 |
412.500 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Eigenanteil der HRO |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Bei den Einnahmen handelt es sich um EU Fördermittel, die gegenüber dem Zuwendungsgeber nachweispflichtig sind.
4. Verpflichtungsermächtigung Jahr und Volumen entfällt
5. Freigabe
erteilt am:
6. Auftragsvergabe. Datum und Volumen
Fortschreibung Beratervertrag vom 10.11.1995
7. - in EUR -
Ist-Erfüllung |
30.06.2005 |
|
|
Einnahmen |
0 |
Ausgaben
aus HAR
|
12.683,55 |
Eigenanteil HRO |
12.683,55 |
Begründung der materiellen Erfüllung:
8. Einschätzung der finanziellen Inanspruchnahme
bei Freigaben des Vorhaben ab 07.09.2005 (Terminkette der Realisierung mit angeben)
Der Haushaltsansatz 2005 ist für die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses (passiver Lärmschutz) vorgesehen.
9. Verbale Einschätzung über Maßnahmen:
w Fortführungsmaßnahme
Angestrebte Verhandlungen zur möglichen Konzessionsverlängerung.
Mittelfristig ist mit jährlichen Beratungskosten zu rechnen.
w Pflichtaufgabe
Fortschreibung Beratervertrag vom 10.11.1995
w freiwillige Leistung
entfällt
w rentierliche Maßnahme
entfällt
w Maßnahme zur Herstellung öffentlicher Sicherheit, Beseitigung von Schäden
Fortschreibung Beratervertrag vom 10.11.1995
w Maßnahme zur Erzielung haushaltskonsolidierender Effekte
(Stellenreduzierung ua.)
entfällt
w Sonstige Anmerkungen
keine
Anlage
10
1. Erwerb von Fahrzeugen
2. HHST: 02.5800.9356 0002
3.
- in EUR -
Haushaltsansätze |
Vorjahre |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
Einnahmen Ausgaben |
0,00 80.000,00 |
0,00 113.000,00 |
0,00 90.000,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
Eigenanteil HRO |
80.000,00 |
113.000,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
4. keine Verpflichtungsermächtigung
5. Freigabe erteilt am: 15.06.2005 (ungültig)
6. noch keine Auftragsvergabe erfolgt
7. Ist-Erfüllung per 30.06.2005: 0,00 EUR
8. Terminkette: Freigabe 07.09.2005
Þ Ausschreibung 09/05
Þ Auftragsvergabe bis 30.09.2005
Þ Lieferzeit 2 Monate
Þ Rechnungslegung 12/05
9. verbale Einschätzung der Maßnahme: siehe Anlage
Der Stellenwert der technischen Ausstattung nimmt infolge
der Reduzierung des Personals immer mehr zu.
Besonders wichtig ist zu beachten, dass der Aufwand für Maschinen und Geräte nur 2,6 % an den Gesamtkosten beträgt. Darin sind Ausgaben für Wartung, Reparatur und Kraftstoffverbrauch enthalten. Die Personalkosten liegen bei ca. 80 % der Gesamtkosten. Das bedeutet, dass die Leistung der Gärtner pro Quadratmeter ganz wesentlich von der technischen Ausstattung abhängt und dadurch um das Zwei- bis Dreifache schwanken kann. Logisch geschlussfolgert, muss es deshalb Ziel sein, das Personal einer Pflegeabteilung mit Hochleistungsmaschinen auszustatten und möglichst jeden Maschinenstillstand im Gelände zu vermeiden, um eine hohe Arbeitsproduktivität und damit ein gutes Erscheinungsbild der Grünflächen unserer Hansestadt getreu dem Leitbild „Grüne Stadt am Meer“ zu erzielen.
Die Beschaffung folgender Fahrzeuge ist zwingend notwendig,
um einen effektiven Einsatz der verbleibenden Arbeitskräfte realisieren zu
können, was eine Maßnahme zur Erzielung haushaltskonsolidierender Effekte ist.
1.
Multifunktionales Fahrzeug 68 TEUR
2. Kolonnentransporter DOKA 28 TEUR
3. Kolonnentransporter DOKA 17 TEUR
113 TEUR
Obwohl die Ersatzbeschaffung aller o.g. Fahrzeuge dringend notwendig ist, stellt die Reihenfolge nochmals eine Priorität dar, die bei einer Streichung zu beachten ist.
Multifunktionales
Fahrzeug – 68 TEUR
Am 03.05.2005 musste in unserem Amt ein weiteres multifunktionales Fahrzeug, Typ Multicar M 25 HRO-2299, Baujahr 1986, ausgesondert werden. Dieses Fahrzeug musste mit Motor- und Getriebeschaden, einem durchrosteten Fahrerhaus und damit einer durchrosteten Lenksäulenaufhängung verschrottet werden.
Das Fahrzeug hat mit 19 Jahren Laufzeit die Verschleißgrenze schon mehrfach überschritten; nur durch kostenintensive Reparaturen und damit sehr unwirtschaftlich konnte das Fahrzeug einsatzbereit gehalten werden. Ersatzteile sind nicht mehr lieferbar, bisher wurden immer wieder Reparaturteile aus verschrotteten Fahrzeugen ausgebaut. Diese Art von Ersatzteilbeschaffung ist jetzt nicht mehr möglich. Die jetzige Aussonderung war aus wirtschaftlicher Sicht zwingend notwendig.
Mit diesem Fahrzeug wurden bisher Transporte aller Art, vor allem für Baustoffe, Unrat, Winterdienst, Pflanzware Kulturboden und das Wässern von Saisonbepflanzungen durchgeführt.
Eine Neubeschaffung wurde im HH-Plan für 2005 bereits eingeordnet, zumal schon am 02.12.2004 eine weitere Multicar M25, HRO-2291, aus gleichen Gründen ausgesondert werden musste. Damit können wir ohne eine Neubeschaffung eines multifunktionalen Transportfahrzeuges verschiedene Pflichtaufgaben im Pflegebereich Nordwesten nicht erfüllen (Bsp.: maschineller Winterdienst, Gehwegreinigung nach Winterdienst, Bewässerung von Jungbäumen u. Gehölzneupflanzungen, fehlendes Sicherungsbegleitfahrzeug für Mahd im Straßenbegleitgrün, Zulieferfahrzeug für bewegliche Ersatzteile der Mähtechnik wie z. B. Messer).
Der Ersatz des bereits verschrotteten multifunktionalen Fahrzeuges ist zwingend erforderlich.
Ersatz
Kolonnentransporter Spielplatzservice HRO-2052
Baujahr 06/91 - 28 TEUR
Genanntes Fahrzeug mit jetzt 14 Jahren Laufzeit wurde 1999 vom Rettungsamt ausgesondert. Nach technischer Begutachtung wurde dieses Fahrzeug für unsere Nutzung als gut eingeschätzt und damit von Amt 37 übernommen. Nach gut 6 Jahren Einsatz als Werkstattwagen im operativen Einsatz auf Spielplätzen ist ein weiterer Einsatz nur mit hohen Kosten für Reparaturen möglich. Auf Grund des operativen Reparatureinsatzes auf Spielplätzen muss dieses Fahrzeug ständig mit Reparaturmaterial aller Art ausgerüstet sein; das führte zu einer hohen Belastung und damit verstärkten Verschleiß.
Folgender Verschleiß ist aus Kostengründen wirtschaftlich betrachtet irreparabel wie:
- Karosserie durchgerostet - Reparaturkosten 6,0 TEUR
- Motorleistung sehr schlecht - Ersatz Motor 8,8 TEUR
- mehrfacher Getriebeschaden - Ersatz Getriebe 2,6 TEUR
- Hinterfedern ermüdet - Ersatz Hinterfeder + Bügel + Mutter 0,7 TEUR
Der TÜV für dieses Fahrzeug läuft 2005 ab, so dass rund 18
TEUR Materialkosten zzgl. Arbeitsleistung in dieses Fahrzeug investiert werden
müssten, um es weiter fahrbereit zu halten.
Eine Stilllegung des Fahrzeuges ohne Ersatzinvestition hätte zur Folge, dass auf ca. 120 Kinderspielplätzen die Pflichtaufgabe der Gewährleistung der Verkehrssicherheit nicht mehr wahrgenommen und die Gesundheit unserer Kinder gefährdet werden könnte.
Kolonnentransporter
DOKA – 17 TEUR
In unserem Amt wurden 2004 zwei Kolonnentransporter HRO-2342, Baujahr 1992 und HRO-2230, Baujahr 1990, aus technischen Gründen ausgesondert. Bei beiden Fahrzeugen wurden sehr starke Durchrostungen vor allem am Rahmen festgestellt, die eine weitere Nutzung aus Sicherheitsgründen nicht zuließ. In diesen Fällen konnte durch Arbeitsverlagerungen und zeitweiligen Umsetzungen der Ausfall kompensiert werden.
Auf Grund der Anhäufung o.g. Schäden an Rahmen vor allem bei Ford-Transportern wurde eine sofortige Kontrolle an allen Ford-Transportern vorgenommen. Das Ergebnis war: weitere zwei Transporter haben ähnliche Schäden, aber mit unterschiedlichem Reparaturumfang.
Transporter
vom Hersteller Ford mit dem Baujahr 1990-1992 weisen derartige Schäden auf.
Damit ist 2005 eine weitere Aussonderungen dringend erforderlich. Die
Reparaturkosten für das Fahrzeug liegen etwa bei 3,0 – 3,5 TEUR. Diese
Reparatur ist dann aber auch nur punktuell möglich. Genanntes Fahrzeug ist nach
13 Jahren Laufzeit technisch und moralisch sehr stark verschlissen, so dass
jede weitere Reparatur unwirtschaftlich ist. Dieses Fahrzeug wird als Kolonnenfahrzeug
mit Doppelkabine im Pflegebereich Mitte eingesetzt. Ein Ersatz ist zwingend
erforderlich. Wird der Beschaffung nicht zugestimmt, können zugeordnete
Pflichtaufgaben nicht erfüllt werden und ein kompletter Stadtteil könnte nicht
mehr regelmäßig gepflegt werden, da das Transportmittel für Material und
Personen fehlt.
Anlage 11
1. Vorhaben: Sanierung des Schulgebäudes Goethegymnasium, Goetheplatz 5/6
2. Haushaltsstelle: 02.2300881294000007
3. - in EUR -
Haushaltsansätze |
Vorjahre |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
Einnahmen Ausgaben |
|
1.200.000 |
5.315.200 |
5.484.800 |
|
|
Eigenanteil der HRO |
|
|
|
|
|
|
4. Verpflichtungsermächtigung:
5. Freigabe
erteilt am: ---
6. Auftragsvergabe: --- Datum ---- und Volumen ----
7.
Ist-Erfüllung |
30.06.05 |
Einnahmen Ausgaben |
--- --- |
Eigenanteil der HRO |
|
Begründung der materiellen Erfüllung
8. Einschätzung der finanziellen Die geplante Ausführungsplanung wird im HH-
Jahr 2005 ausgeführt. Kassenwirksamkeit im
Inanspruchnahme bei Freigaben des HH-Jahr 2005 ca. 800.000 Euro.
Vorhabens ab 07.09.2005 (Terminkette der
Realisierung mit angeben)
9. verbale Einschätzung über Maßnahmen:
· Fortführungsmaßnahme
nein
· Pflichtaufgabe
ja, Schulgesetz M-V v. 15.05.1996, § 102 – Aufgaben der Schulträger, § 103 – Schulträger
· freiwillige Leistung
· rentierliche Maßnahme
· Maßnahme zur Herstellung öffentlicher Sicherheit, Beseitigung von Schäden
Das im Jahr 1930 erbaute Schulgebäude weist in seiner Bausubstanz so gravierende Schäden auf, die durch punktuelle Reparaturen nicht mehr zu beheben sind (undichtes Dach, fehlender vorbeugender Brandschutz, marode E-Anlage, keine sicheren Rettungswege, fehlendes Treppenhaus usw.). Aus diesen Gründen ist die öffentliche Sicherheit nicht gegeben.
· Maßnahme zur Erzielung haushaltskonsolidierender Effekte (Stellenreduzierung u. a.)
Zum Schuljahr 2005/06 fusioniert das Gymnasium Große Stadtschule mit dem Goethegymnasium zum Innerstädtischen Gymnasium am Schulstandort Goetheplatz 5/6. Nach erfolgter Sanierung des Schulgebäudes 5/6 im Jahr 2007 werden die Schulgebäude in der Wallstraße 1 und in der Lindenstraße 3 als Schulgebäude des Amtes 40 nicht mehr benötigt. Die Betriebskosten des sanierten Schulgebäudes werden entsprechend gesenkt.
· sonstige Anmerkungen
Die Bürgerschaft der HRO beschloss auf ihrer Sitzung am 01.10.2003 als Schulstandort für das Innerstädtische Gymnasium das Gebäude des jetzigen Goethegymnasiums Goetheplatz 5/6 zu erhalten und die Kosten für die Generalsanierung auf 12 Mio. Euro zu begrenzen.
Für die HRO besteht im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Investitionen zur Errichtung und zum Ausbau von Schulen in Ganztagsform die Möglichkeit, Fördermittel in Höhe von ca. 3 Mio. Euro vom Bildungsministerium M-V einzusetzen. Dies ist jedoch ausschließlich in den HH-Jahren 2006 und 2007 und zwar bei voller Kassenwirksamkeit bis zum 31.12.2007 möglich.