Informationsvorlage - 0076/05-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0076/05-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

20

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

17.08.2005 16:00

01.08.2005

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Finanzausschuss

11.08.2005 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

II, gez. Schröder

 

 

beteiligt

1. Ergänzung zur Verfügung einer Haushaltssperre nach    § 27 Gemeindehaushaltsverordnung M-V für das Haushaltsjahr 2005 im Vermögenshaushalt vom 27.06.2005

 

 

 

 

 

 

Gemäß der Unterrichtungspflicht nach § 27 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung wurde die Bürgerschaft über die Verfügung einer Haushaltssperre durch den Oberbürgermeister vom 13.06.2005 informiert.

 

Ausgangspunkt für eine Haushaltssperre war der vom Innenministerium M-V verfügte Haushaltserlass vom 02.06.2005, der die Haushaltssatzung 2005 nur mit einer Teilkreditgenehmigung und Auflagen für den Vermögenshaushalt genehmigte.

 

In ihrer Sitzung am 22.06.2005 hat die Bürgerschaft die Haushaltssperre ergänzt und dazu folgende Beschlüsse gefasst:

 

I.                    Nr.  0631/05-EA

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Grundsatzentscheidung über die aufgrund des Haushaltserlasses des Innenministeriums zu streichenden bzw. zu reduzierenden Projekte herbeizuführen. Hierzu hat die Verwaltung der Bürgerschaft umgehend Alternativvarianten vorzulegen.  Gegebenenfalls ist eine außerordentliche Sitzung der Bürgerschaft durchzuführen.

 

 

II.                  Nr.  0650/05-EA

 

Mit dem Ziel, die vom Oberbürgermeister ausgebrachte Haushaltssperre, insbesondere für das Goethegymnasium zu verändern, wird der Oberbürgermeister beauftragt, finanzielle Mittel für folgende Haushaltsstellen vorerst zu sperren:

 

- in EUR -

1.

02.

Hard- und Software div. Ämter  lt. Prioritätenliste                                        

200.000

2.

02.8800.9320 0001            

Grundstücksankäufe 

200.000

 

3.

02.6150.9850 0005

Wohnumfeldverbesserung lt.

Städtebauprogramm

Eigenmittel Hansestadt Rostock

217.100

 


 

- in EUR -

4.

02.6150.9850 0008

Zuweisungen für Förderprogramm

„Die soziale Stadt“

Eigenmittel Hansestadt Rostock

163.700

 

 

5.

02.6700.9460 0003

Straßenbeleuchtung

300.000

 

6.

02.6300.9460 0022

Sanierung Hundertmännerbrücke

1.000.000

 

7.

02.6300.9460 0003

Geh- und Radwege

50.000

 

8.

02.6150.9850 0001

Sanierungsträger Städtebau

98.000

 

9.

02.7940.9650 0001

Planungskosten Warnowquerung

165.000

 

10.

02.5800.9356 0002

Erwerb von Fahrzeugen

113.000

 

 

In Vorbereitung dieser Grundsatzentscheidung wurden durch die Ämter und Einrichtungen der Hansestadt Rostock geprüft, mit welchen Folgen im Vermögenshaushalt zu rechnen ist, wenn die von der Bürgerschaft am 22.06.2005 ergänzten alternativen Maßnahmen in der Haushaltsdurchführung 2005 gesperrt werden. Zur Entscheidungsfindung wurde das investive Vorhaben Goetheschule ebenfalls in diese Untersuchung einbezogen.

 

Die objektkonkreten Ergebnisse sind als Anlage beigefügt.

 

Im Ergebnis dieser Prüfung wurde festgestellt, dass von dem im Haushalt 2005 veranschlagten 1,2 Mio. EUR 0,8 Mio. EUR für die Ausführungsplanung des Goethegymnasiums kassenwirksam werden. Das hat zufolge, dass Mittel von 0,4 Mio. EUR in den Jahren 2006/2007 zusätzlich zu planen sind und aus den Kennziffern des Bereiches Schulen/Sport aufgebracht werden müssen.

 

Bei der Entscheidungsfindung zur Haushaltssperre ist folgender Sachstand hinsichtlich der Entwicklung des Vermögenshaushaltes 2006 - 2009 zu berücksichtigen.

 

Nach Vorlage des Erlasses des Innenministeriums zur Haushaltssatzung 2005 vom 02.06.05, in dem festgestellt wurde, dass aufgrund des Wegfalls der finanziellen Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nur noch für einzelbegründete Ausnahmen genehmigt werden, ist die Realisierung aller Bürgerschaftsbeschlüsse nicht mehr finanziell sicherzustellen.

 

In der Geschäftsanweisung zur Erarbeitung der Haushaltssatzung 2006, des Finanzplanes 2005 bis 2009 und des Investitionsprogramms wurden die Eckwertekennziffern für 2006 - 2009 ohne eine Kreditaufnahme berechnet und folgende Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben zugrunde gelegt:

 

- in Mio. EUR -

Eckwertekennziffern

2006

2007

2008

2009

 

Vermögenshaushalt gesamt

37,2

32,8

25,3

20,6

 

 

Werden diese Kennziffern um die Ausgaben der Vorhaben und Maßnahmen reduziert, die sich 100%ig aus zweckgebundenen Einnahmen finanzieren, ergibt sich folgende Finanzplanung:

 

 

- in Mio. EUR -

Eckwertekennziffern

Ausgaben

2006

2007

2008

2009

 

Hard- und Software, Medienvernetzung u.a.

 

500.000

500.000

500.000

250.000

 

Sanierung Kloster zum Heiligen Kreuz

400.000

400.000

400.000

300.000

 

 

Krankenhausinvestitions- kostenbeitrag

 

3.088.800

3.088.800

3.088.800

3.088.800

 

Grünamt (Technik, Spielplätze u.a.)

 

200.000

-

-

-

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

6.141.600

(4.218.100)

5.697.500

(4.070.200)

5.615.000

(3.891.300)

5.275.000

(3.712.000)

 

Maßnahmen

Tiefbauamt

4.398.000

(1.948.000)

4.505.000

(1.565.000)

3.976.000

(1.036.000)

 

950.000

 

Straßenbeleuchtung

400.000

400.000

400.000

200.000

 

Ausgaben Grundvermögen

(Grundstücksankäufe/

Vermessungsleistungen u.a.)

 

209.000

59.000

59.000

0

 

Deponie

(Restleistungen)

 

500.000

(100.000)

 

 

 

Schulen

10.756.300

10.470.000

9.588.500

9.011.300

 

Summe

26.593.700

(6.266.100)

25.120.300

(5.635.200)

23.627.300

(4.927.300)

19.075.100

(3.712.000)

 

Legende:

(    )  = davon Fördermittel

 

Aus der Übersicht wird sichtbar, dass für den Bereich Schulen über 40 % der verfügbaren Mittel des Vermögenshaushaltes bereitzustellen sind.

 

In diesen Kennziffern für Schulen ist die Sanierung des Goethegymnasiums wie folgt mittelfristig eingeordnet:

- in EUR -

Eckwertekennziffern

 

2006

2007

2008

2009

 

Schulen gesamt

10.756.300

10.470.000

9.588.500

9.011.300

 

darunter

Goethegymnasium

 

5.315.200

 

5.484.800

 

-

 

-

 

verbleibende Ausgaben für

Ausstattung und sonstige

Schulbauvorhaben

5.441.100

4.985.200

9.588.500

9.011.300

 

Bei der Entscheidung der Prioritätenliste für den Vermögenshaushalt 2006 - 2009 ist weiterhin zu beachten, dass aufgrund der finanziellen Zwänge im Vermögenshaushalt für die folgenden städtebaulichen Förderprogramme keine Plankennziffern vorgegeben werden konnten. Eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bei diesen Programmen ist in der Phase der Ausarbeitung des Planentwurfes 2006 zu treffen.

 

Folgender Mehrbedarf wurde durch das Fachamt angemeldet:

 

- in EUR -

Mehrbedarf

2006

2007

2008

2009

 

Städtebauliche Programme

„Wohnumfeld“

 

2.828.500

(1.469.000)

2.161.300

(1.057.500)

1.169.300

(739.500)

839.300

(519.500)

 

„Soziale Stadt“

1.758.200

(1.152.000)

2.084.000

(1.222.500)

1.877.800

(1.198.500)

1.862.800

(1.188.400)

 

Gesamt

4.586.700

(2.621.000)

4.245.300

(2.280.000)

3.047.100

(1.938.000)

2.702.100

(1.707.900)

 

 

Legende:

(    )  = davon Fördermittel

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass nicht mehr alle Bürgschaftsbeschlüsse finanziell sichergestellt werden können. Die Prioritäten im Vermögenshaushalt sind zu überprüfen und neu festzulegen.

 

Entsprechend Beschluss der Bürgerschaft werden folgende Varianten zur Haushaltssperre aufgezeigt:

 

1.      Variante

 

- in EUR -

Haushaltsstelle

Maßnahme

Volumen

 

02.2300.8812.9400 0007

Sanierung Schulgebäude am Goetheplatz

 

+ 800.000

 

Deckung:

 

 

02.6300.9460.0022

Sanierung Hundertmännerbrücke

./. 426.100

 

02.6300.9460.0003

Geh- und Radwege

./. 50.000

 

02.6150.9850.0001

Sanierungsträger Städtebau

./. 98.000

 

02.7940.9650.0001

Planungskosen Warnowquerung

./. 165.000

 

02.6150.9850.0005

Wohnumfeldverbesserung lt. Städtebauprogramm (Programm 2005) Eigenmittel HRO

(Einnahmeverlust 2005: 61.667 EUR)

 

 

./. 30.900

 

02.6150.9850.0008

Zuweisung für Förderprogramm (Programm 2005)

Eigenmittel HRO

(Einnahmeverlust 2005: 60.000 EUR)

./. 30.000

 

 

 

800.000

 

2. Variante

- in EUR -

Haushaltsstelle

Maßnahme

Volumen

 

23008812.9400 0007

Sanierung Schulgebäude am Goetheplatz

 

+ 800.000

 

Deckung:

 

 

 

02.

Hard- und Software

diverse Ämter lt. Prioritätenliste

 

./. 61.000

 

02.6300.9460.0022

Sanierung Hundertmännerbrücke

./. 426.000

 

02.6300.9460.0003

Geh- und Radwege

./. 50.000

 

02.6150.9850.0001

Sanierung Städtebau

./. 98.000

 

02.7940.9650.0001

Planungskosten Warnowquerung

./.165.000

 

 

 

800.000

 

 

3. Variante

 

Zusätzlich wurden auch die Einnahmen aus Veräußerung von Grundstücken (Haushaltsstelle: 02.8800.3400.0001) einer Prüfung unterzogen. Das Liegenschaftsamt signalisiert, dass in der Haushaltsdurchführung 2005 Mehreinnahmen aus dem Grundstücksverkauf der Heinrich-Heine-Straße in Warnemünde in Höhe von 1,4 Mio. EUR erwartet werden. Das Ergebnis der Ausschreibung der Grundstücke lag am 28.06.2005 vor. Der Verkaufserlös soll noch im Haushaltsjahr 2005 kassenwirksam werden.

 

Der Einsatz dieser zu erwartenden Mehreinnahmen für die Entsperrung kann erst nach Beschlussfassung der Bürgerschaft erfolgen. Der Bürgerschaftsbeschluss   ist für den 17.8.2005 vorgesehen.

 

- in EUR -

Haushaltsstelle

Maßnahme

Volumen

 

23008812.9400 0007

Sanierung Schulgebäude am Goetheplatz

 

+ 800.000

 

Deckung:

 

 

 

8800.3400.0001

Einnahmen aus Veräußerung von Grundstücken

+ 800.000

 

 


 

 

Mit der Informationsvorlage werden die geforderten Auswirkungen bezogen auf die vorerst gesperrten Maßnahmen im Vermögenshaushalt mitgeteilt, so dass die Mitglieder der Bürgerschaft eine abschließende Entscheidung zur Haushaltssperre herbeiführen können (Anlage 1 - 11).

 

Der Oberbürgermeister beabsichtigt, der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage entsprechend Variante 3 vorzulegen.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

Anlagen


                                                                                                     Anlage 1

 

Vorhaben:      Hard- und Software lt. Prioritätenliste

 

Für alle in die Haushaltssperre 2005 einbezogenen Maßnahmen wurden bisher keine Freigaben erteilt und auch keine Aufträge ausgelöst.

- in EUR -

HH- Stelle

 

Maßnahme

 

Plan 2005

 

 

Sperre 2005

 

0000.9354 0001

Erwerb von Hard- und Software

     3.000,00  

         3.000,00  

0300.9354 0005

Erwerb von Hard- und Software  Weiterführung KLR und Anlagenbuchhaltung

    35.500,00  

       35.500,00  

0535.9354 0001

Ausstattung von PC-Arbeitsplätzen mit Hard- und Software einschl. Ersatz

     6.000,00  

         5.000,00  

0600.9354 0002

Erweiterung Telekommunikationsanlage Verwaltungseinrichtungen

    98.500,00  

         6.200,00  

0600.9354 0027

Erwerb Hard- und Software für Einführung WEB- basierter  Anwendungsverfahren

  160.000,00  

       80.000,00  

1100.9354 0011

Erweiterung Software IKOL-    KFZ,IKOL-FS,IKOL-OWI,IKOL-GW  und VMS

    12.500,00  

         5.000,00  

1100.9354 0017

Erwerb von Hard- und Software  -Einführung Veranstaltungsservice

    18.500,00  

         9.000,00  

1200.9354 0023

Erwerb von Hard- und Software- MapInfo

     8.200,00  

         8.200,00  

1200.9354 0028

Erwerb von Hard- und Software und Beamer

     6.300,00  

         1.300,00  

3520.9354 0001

Erwerb von Hard- und  Software

    28.500,00  

       14.000,00  

4000.9354 0011

Erwerb von Hard- und Software  (PC-Arbeitsplätze/Lizenzen)

    33.600,00  

       33.600,00  

4070.9354 0007

Erwerb von Hard- und Software

    13.200,00  

         3.700,00  

6000.9354 0011

Ausstattung PC- Arbeitsplatz für Statikprüfung

     8.500,00  

         8.500,00  

6021.9354 0010

PC-Verkehrsingenieurarbeitsplatz

     2.100,00  

         2.100,00  

6121.9354 0001

Erweiterung Geodateninfrastruktur

    17.000,00  

         8.500,00  

6121.9354 0010

Erwerb von Hard- und Software

    10.000,00  

       10.000,00  

 

gesamt

  461.400,00  

     233.600,00  

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass ausgehend von den Zuarbeiten der Ämter und eigenen Erkenntnissen die Sperre im IT-Bereich als sehr kritisch für die zuverlässige Erfüllung der Verwaltungsaufgaben eingeschätzt werden muss.

 

Zusammengefasst hat die Sperre folgende Auswirkungen:

  1. Die Umsetzung von Bürgerschaftsbeschlüssen (u.a. Einführung Kosten-Leistungs-Rechnung/Anlagenbuchhaltung) wird verhindert bzw. verzögert.
  2. Der Austausch von Alttechnik wird verschoben, so dass die Arbeitsfähigkeit in den Fachämtern beeinträchtigt wird und die Einführung effektiverer Arbeitsmethoden (schnellere Technik, neuere Softwareversionen) verzögert bzw. verhindert wird.
  3. Die Bearbeitung von Themen zur Erhöhung der Effizienz der Verwaltung („virtuelles Rathaus“) wird verzögert.

 

Insgesamt muss eingeschätzt werden, dass die verstärkte Personalreduzierung in der Verwaltung zu einer Aufgabenverdichtung bei den verbleibenden Mitarbeitern führt. Dieses höhere Arbeitsauf-kommen ist nur durch effektivere Arbeitsformen unter intensiverer IT-Nutzung in vertretbarer Form zu bewältigen.

Eine Haushaltssperre für den IT-Bereich ist in diesem Zusammenhang das falsche Signal, da bereits im Haushaltsaufstellungsverfahren für den diesjährigen Haushalt eine sorgfältige Themenauswahl stattfand.

 

Ein Festhalten an der Haushaltssperre führt zwangsläufig zu einem erhöhten Mehrbedarf im kommenden Jahr, um der Gefahr zu begegnen, dass die IT-Infrastruktur hoffnungslos veraltet, die Hansestadt Rostock sich von technischen Entwicklungen abkoppelt und die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung infolge erhöhten Reparaturaufkommens stark beeinträchtigt wird.

 

- in EUR -

0000.9354 0001

Erwerb von Hard- und Software

     3.000,00  

         3.000,00  

 

Begründung

 

Der geplante Ersatz von Hard- und Software kann nicht realisiert werden. Mit der vorhandenen PC-Technik, die teilweise bis 7 Jahre alt ist, kann in nächster Zeit nicht mehr mit dem Projekt "Kommunaler Sitzungsdienst" (KSD) gearbeitet werden. Das bereits angekündigte KSD-Update kann unter diesen Bedingungen nicht eingespielt werden. Damit ist die weitere Bereitstellung von Dokumenten im  Internet und Intranet gefährdet.

 

- in EUR -

0300.9354 0005

Erwerb von Hard- und Software  Weiterführung KLR und Anlagenbuchhaltung

    35.500,00  

       35.500,00  

 

Begründung

 

Die flächenmäßige Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung und Anlagenbuchhaltung in den Ämtern, als dringende Vorbereitungsphase zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzsystems (NKF), kann nicht fortgeführt werden. Der bestehende Bürgerschaftsbeschluss zur flächendeckenden Einführung der KLR muss ausgesetzt werden. Dringend benötigte Softwarelizenzen und der erforderliche Austausch von Hardware kann nicht vorgenommen werden.

 

- in EUR -

0535.9354 0001

Ausstattung von PC-Arbeitsplätzen mit Hard- und Software einschl. Ersatz

     6.000,00  

         5.000,00  

 

Begründung

 

Reduzierung führt zu einer weiteren Veralterung der vorhandenen Hardware. In der Folge können modernisierte Softwareprodukte, die erst mit der Betriebssystemversion MS Windows XP eingesetzt werden können,  nicht installiert werden. Führt zur Einschränkung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung.

 

- in EUR -

0600.9352 0002

Erweiterung Telekommunikationsanlage Verwaltungseinrichtungen

    98.500,00  

         6.200,00  

 

Begründung

 

Die Umsetzung des Konzeptes "Voice over IP", die mittelfristig enorme Einsparungen im Bereich des Verwaltungshaushaltes erwarten lässt, ist nur eingeschränkt möglich. Das bestehende Konzept sieht eine schrittweise Umstellung bis 2010 vor. Eine weitere Einschränkung der geplanten Mittel führt unweigerlich zu einer Streckung des Gesamtumstellungszeitraumes. Die Arbeitsfähigkeit ist davon gegenwärtig nicht betroffen.

 

- in EUR -

0600.9354 0027

Erwerb Hard- und Software für Einführung WEB- basierter  Anwendungsverfahren

  160.000,00  

       80.000,00  

 

Begründung

 

Die Umsetzung des Konzeptes "Virtuelles Rathaus", eingebunden darin eine Reihe von Maßnahmen zur Beschleunigung des eGovernment-Programmes, ist damit auf höchste gefährdet. Damit verliert die Hansestadt Rostock im weiteren Ausbau des Internetportals an Vorlauf. Erste geplante Bürgerdienste müssen um weitere Jahre zurückgestellt werden. Betroffen sind Vorhaben zur Überarbeitung (Relaunch ) des Internetportals rostock.de, u.a. die gesetzliche Forderung nach Herstellung der Barrierefreiheit im Portal. So muss u.a. die gesamte Problematik der Einführung der digitalen Signatur, als Voraussetzung für weitere anzubietende Portaldienste, zurückgestellt werden.

 

- in EUR -

1100.9354 0011

Erweiterung Software IKOL-    KFZ,IKOL-FS,IKOL-OWI,IKOL-GW  und VMS

    12.500,00  

         5.000,00  

 

Begründung

 

Die Reduzierung dieser Maßnahme führt möglicherweise zur Einschränkung der gesetzeskonformen Arbeitsweise im Bereich der Verkehrsbehörde und des Führerscheinwesens. Anstehende Vorhaben, u.a. die Einführung der elektronischen Fahrerkarte und FS-DIGANT könnten gefährdet werden. Nach Einschätzung des Fachamtes wird die Rechtmäßigkeit des behördlichen Handelns nicht mehr aufrechterhalten.

 

- in EUR -

1100.9354 0017

Erwerb von Hard- und Software  -Einführung Veranstaltungsservice

    18.500,00  

         9.000,00  

 

Begründung

 

Bei Sperrung der Mittel sind die durch den OB an Amt 32 übertragenen Aufgaben zur Abwicklung von Verwaltungsakten im Zusammenhang mit der Durchführung von mittleren und Großveranstaltungen (rechnergestütztes Eventmanagement) nicht zu erfüllen.

 

- in EUR -

1200.9354 0023

Erwerb von Hard- und Software- MapInfo

     8.200,00  

         8.200,00  

 


 

Begründung

 

Die geplante Software dient zur effektiveren Abarbeitung der Straßenreinigungsgebühren und betrifft damit unmittelbar die Einnahme der Stadt. Bei Nichtrealisierung werden bereits vorbereitete Maßnahmen, u.a. die Qualifizierung der Mitarbeiter für MapInfo, verloren gehen und somit möglicherweise zusätzliche Kosten entstehen. Die Arbeitsfähigkeit des Amtes ist unmittelbar eingeschränkt betroffen.

 

- in EUR -

1200.9354 0028

Erwerb von Hard- und Software und Beamer

     6.300,00  

         1.300,00  

 

Begründung

 

Die Teilsperre führt nicht unmittelbar zur Einschränkung der Arbeitsfähigkeit der Umweltverwaltung. Allerdings wird der Antragsstau bei Ersatzbeschaffungen weiter  aufgebaut. Die Planungen für das Folgejahr bauen im Wesentlichen auf die Realisierung von Maßnahmen aus den Vorjahren auf. Damit werden auf längere Sicht die Auswirkungen auf den PC-Bestand fatal und die Arbeitsfähigkeit weiter beeinträchtigt.

 

- in EUR -

3520.9354 0001

Erwerb von Hard- und          Software

    28.500,00  

       14.000,00  

 

Begründung

 

Die geplante Sperre beeinträchtigt die Arbeitsfähigkeit der Stadtbibliothek massiv. Der Gerätebestand ist teilweise älter als 7 Jahre. Einige Geräte sind jetzt nach ca. 20.000 Betriebsstunden total ausgefallen. Ein Ersatz aus anderen Finanzierungsquellen kann nicht geleistet werden. Ohne die Lieferung der Ersatzgeräte kann der öffentliche Betrieb nicht mehr gewährleistet werden.

 

- in EUR -

4000.9354 0011

Erwerb von Hard- und Software  (PC-Arbeitsplätze/Lizenzen)

    33.600,00  

       33.600,00  

 

Begründung

 

Der Bedarf an Hardwareersatz ist dringend notwendig. Konnte aber im Zusammenhang mit der Ausgliederung von Mitarbeitern aus dem Sozialamt in die ARGE kompensiert werden. Die Arbeitsfähigkeit des Amtes ist noch nicht gefährdet, führt aber bei fehlender Zuführung in 2006 zu Problemen.

 


- in EUR -

4070.9354 0007

Erwerb von Hard- und Software

    13.200,00  

         3.700,00  

 

Begründung

 

Die 2005 bewilligte Maßnahme - Einführung ProSoz 14plus (Recos 14plus) im Sozialen Dienst - erfordert leistungsfähige Technik mit dem Betriebssystem Windows XP. Die Ausstattung von 5 Arbeitsplätzen ist noch nicht gegeben und muss noch 2005 erfolgen. Anderenfalls gibt es Verzögerungen bei der Projekteinführung.

Außerdem ist darauf zu verweisen, dass in den vergangenen Jahren dem Jugendamt wiederholt Ersatzinvestitionen gekürzt wurden so dass zum Teil an neuer PC-Technik sehr alte Drucker stehen. Für die Vorbereitung des Leasings an Gesamtarbeitsplätzen ist dies eine ungünstige Ausgangssituation. Außerdem ist das Vorhandensein von derart alten Geräten in einem Bereich mit hoher Bürgerfrequenz und laufenden Bescheiddrucken ein Risiko für den laufenden Betrieb der Anwendungen  und es sind erhöhte Reparatur- und Betreuungsaufwendungen zu erwarten.

2005 sind aus den genannten Gründen im Weiteren unbedingt 6 Drucker in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (KITA), Baujahr 1998, an neuen XP-PC zu ersetzen.

 

- in EUR -

6000.9354 0011

Ausstattung PC- Arbeitsplatz für Statikprüfung

     8.500,00  

         8.500,00  

 

Begründung

 

Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren werden auch die Tragwerksplanungen (Statische Berechnungen) geprüft. Hierbei handelt es sich um eine von der Hansestadt Rostock als untere Bauaufsichtsbehörde zwingend zu erfüllende hoheitliche Aufgabe. Dies ist in der Landesbauordnung und in den nach geordneten Bestimmungen festgelegt. Insbesondere geht es dabei um die Überprüfung der Standsicherheit. Die Anforderungen an die Standsicherheit von baulichen Anlagen sind in Technischen Baubestimmungen geregelt. Als Spiegel der technischen Entwicklung unterliegen auch diese Technischen Baubestimmungen einer Entwicklung. Es ist nicht möglich, mit veralteter Software, die nicht dem aktuellen Stand der Entwicklung entspricht, die genannte hoheitliche Aufgabe wahrzunehmen. Die Prüfung der vielfach komplexen Tragsysteme ist prinzipiell nur mit Hilfe entsprechender Computerprogramme möglich. Bei dem Vorhaben handelt es sich bereits um einen Antrag aus dem Jahre 2002, der in den vergangenen Jahren mehrfach in der Prioritätenliste nach hinten geschoben wurde. Die Hansestadt Rostock nimmt mit der Prüfung der Tragwerksplanungen erhebliche Gebühren ein. Die Höhe dieser Gebühren übersteigt deutlich den hierfür erforderlichen finanziellen Aufwand in der Hansestadt Rostock (Kosten für Personal und Ausstattung, einschließlich Hard- und Software).

Die Nichtrealisierung des Themas „Baustatik 2002“ im Jahre 2005 führt dazu, dass das Sachgebiet Baustatikprüfung praktisch nicht mehr arbeitsfähig ist.

Für die Hansestadt Rostock ergeben sich darüber hinaus Einnahmeverluste (Gebühren), die deutlich höher sind als die eingesparten Ausgaben.

 

- in EUR -

6021.9354 0010

PC-Verkehrsingenieurarbeitsplatz

     2.100,00  

         2.100,00  

 

Begründung

 

Die Software dient der verkehrstechnischen Berechnung für Dimensionierungen von Kreisverkehren und Knotenpunkten. Eine wichtige Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Eine Nichtrealisierung führt in der Folge zur weiteren Einschränkung bei der Einwerbung von Fördermitteln.

 


- in EUR -

6121.9354 0001

Erweiterung Geodateninfrastruktur

    17.000,00  

         8.500,00  

 

Begründung

 

Die Fortsetzung der Realisierung des Geodatenportals  als Online-Auskunftsdienst für geographische Informationen der HRO ist damit gefährdet. Die Sperrung der Mittel würde den erreichten Entwicklungsstand in Frage stellen. Einnahmen aus der Vermarktung von Geodaten würden auf längere Sicht wegfallen und Kosteneinsparungen für die geplante Ablösung von GISeye verhindern.

 

- in EUR -

6121.9354 0010

Erwerb von Hard- und Software

    10.000,00  

       10.000,00  

 

Begründung

 

Teilweise 7 Jahre alte PC's und  8 bis 9 Jahre alte Monitore können nicht ersetzt werden und beeinträchtigen die Arbeitsfähigkeit. Die eingesetzte Software ist extrem langsam, so dass eine effektive Vorgangsbearbeitung an diesen Plätzen nicht möglich ist. Der Bildkontrast der betroffenen Monitore ist derart schlecht, dass die weitere Benutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht zu verantworten ist.


                                                                                                                      Anlage 2

1.    Vorhaben             Erwerb von Grundstücken

 

 

2.   Haushaltsstelle     02.8800.932

 

3.       

- in EUR-

Haushaltsansätze

Vorjahre

2005

2006

2007

2008

2009

Einnahmen

0 

0 

0 

0 

0 

0 

Ausgaben

981.000 

376.700 

350.000 

50.000 

50.000 

50.000 

Eigenanteil HRO

981.000 

376.700 

350.000 

50.000 

50.000 

50.000 

 

4.   Verpflichtungsermächtigung        keine

 

 

5.   Freigabe                                       72.800,00 EUR

      erteilt am:                                     29.06.2005

 

 

6.   Auftragsvergabe                           Verkehrswertgutachten für das Grundstück des ehemaligen Wohnheimes der IHS in Warnemünde  zwecks Veräußerung.

                                                           Datum: 30.06.2005    ca. 1.500 EUR

 

7.  

Ist-Erfüllung

30.06.2005

Einnahmen

0 

Ausgaben

0 

Eigenanteil HRO

0 

 

 

8.

Einschätzung der finanziellen Inanspruchnahme bei Freigaben am 07.09.2005

 

Die Inanspruchnahme des Haushaltsansatzes 2005 für den Erwerb von Grundstücken für Umsetzung von Verträgen, Gesetzen und koummalen Aufgaben wird per 31.12.2005 auf 268.000 EUR geschätzt.

 

Aus Datenschutzgründen dürfen die geplanten Maßnahmen nicht öffentlich bekannt gegeben werden.

 

Bei Bedarf erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt Auskunft.


 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Anlage 3                                            

  1. Vorhaben: Wohnumfeldverbesserung lt. Städtebauprogramm       

 

  1. Haushaltsstelle: 02.6150.98500005,  02.6150.36100004,  02.6150.36000001

 

                                                                                                                                         - in EUR -

  1. Haushaltsansätze            Vorjahr            2005                        2006                       2007                       2008                       2009                                                                           

Einnahmen                       -                     434.100                    829.800                  729.600                  470.100                  185.000

Ausgaben                         -                     651.200                  1.244.800              1.094.500                  705.200                  277.500

Eigenanteil HRO              -                     217.100                     415.000                  364.900                   235.100                  92.500

    

       4.   Verpflichtungsermächtigung:       keine                Jahr                       und               Volumen

 

       5.   Freigabe erteilt am:                   entfällt

 

       6.   Auftragsvergabe:                       entfällt             Datum                     und               Volumen

 

       7.   Ist-Erfüllung                              30.06.2005

             Einnahmen                                0

             Ausgaben                                  0

             Eigenanteil HRO                       0

 

            Begründung der materiellen Erfüllung

 

  1. Einschätzung der finanziellen

Inanspruchnahme bei Freigaben des

Vorhabens am 07.09.2005 (Terminkette der

Realisierung mit angeben)

 

Die Inanspruchnahme der finanziellen Mittel erfolgt so wie unter Pkt. 3 angegeben.


                                                                                                         

Zum Zeitpunkt des Eintritts der Haushaltssperre befanden sich im Programm SUB Aufwertung Ost folgende Maßnahmen in der Durchführung:

-          Sanierung der Gewölbebrücke Gutenbergstraße

-          Umgestaltung des Kolumbusringes

-          Abriss der Schule W.-Butzek-Str.

-          Freiflächengestaltung „Grundschule Am Mühlenteich“

 

Mit den infolge der HH-Sperre verbleibenden eingeschränkten kassenwirksamen Mitteln ist nur eine der vier Maßnahmen realisierbar.

 

Sanierung der Gewölbebrücke Gutenbergstraße

Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind in dieses Bauvorhaben ca. 250.000 € geflossen. Für die Fertigstellung der Maßnahmen werden noch etwa 500.000 € benötigt.

 

Sollte diese Maßnahme eingestellt werden, so sind die restlichen Bauleistungen aus Eigenmitteln der Hansestadt Rostock, einschließlich Forderungen des Bauunternehmens aus vertraglichen Verpflichtungen zu finanzieren.

 

Sollte die Maßnahme unterbrochen und bis Mitte September 2005 ausgesetzt werden, so würden ca. 100.000 € zusätzliche nicht förderfähige Kosten für Sicherungsmaßnahmen an offenen Bauwerken sowie Ausfallzeiten für das Bauunternehmen, für Materialien und Maschinen verursacht werden.

 

Umgestaltung des Kolumbusringes

Die Umgestaltung des Kolumbusringes ist Bestandteil des Rahmenplanes für Schmarl, der 2003 nach breiter Diskussion im Stadtteil von der Rostocker Bürgerschaft beschlossen wurde. Die Gesamtkosten für 4 Bauabschnitte belaufen sich auf ca. 2.500.000 €

Der 1. Bauabschnitt wird aus dem Förderprogramm EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) finanziert. Dafür wurden Fördermittel in Höhe von 497.352 € als Zuschuss bewilligt. Die Hansestadt Rostock stellte einen Eigenanteil in Höhe von 248.676 € (Gesamtkosten: 746.028 €) zur Verfügung.

 


 

In der Kosten- und Finanzierungsübersicht waren  weitere Bauabschnitte zur Realisierung bis 2007 vorgesehen. Diese sind aufgrund der Haushaltssperre nicht mehr finanzierbar.

Die Umgestaltung des Kolumbusringes fand in der Öffentlichkeit im Rahmen der Förderprogramme SUB (Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete, Förderung Stadtumbau Ost) und SOS (Förderprogramm „Die Soziale Stadt“) höchste Priorität.

 

Da es sich um eine planfestgestellte Maßnahme handelt, müsste diese in jedem Falle ohne Fördermittel zu Lasten des Haushaltes der Hansestadt Rostock beendet werden.

 

Abriss der Schule Walter-Butzek-Str.

Für die Schule mit Gesamtkosten in Höhe von 444.000 € erfolgte die Medientrennung und die Entkernungsarbeiten bereits mit einem Wertumfang von ca. 35.000 €. Aufgrund des Durchführungsstandes in der Anfangsphase wurde die Fortführung zunächst bis Mitte September zurückgestellt. Da die Einstellung des Vorhabens auch die Medienumverlegung für die Gesamtschule Dierkow, die Turnhalle und den Jugendclub „Out sider“ betrifft, sind diese Einrichtungen vorerst ohne Medienversorgung. Der Abbruch der Maßnahme bis Mitte September 2005 verursacht Kosten für Sicherungsmaßnahmen am Bauwerk i. H. von ca. 4.000 € sowie Kosten aus den vertraglichen Verpflichtungen mit dem Auftragnehmer. Schließlich wäre die Medienversorgung der Gesamtschule, der Turnhalle und des Jugendclubs nicht gegeben.

 

Freiflächengestaltung „Grundschule am Mühlenteich“

Die Submission fand am 30.06.2005 statt. Die Auftragsbindefrist wurde bis zum 15.09.2005 verlängert. Bei Nichtrealisierung wären ca. 25.000 € für Planungsleistungen zu erstatten.


                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Anlage 4

 

  1. Vorhaben: Zuweisungen für Förderprogramm „Die Soziale Stadt“

 

  1. Haushaltsstelle: 02.6150.98500008,  02.6150.36100008,  02.6150.36000008

 

                                                                                                                                                                                         - in EUR -

  1. Haushaltsansätze            Vorjahr            2005                        2006                       2007                       2008                       2009                                                                           

Einnahmen                       -                     327.500                    674.600                  634.000                  400.500                  180.000

Ausgaben                         -                     491.200                 1.011.800                  951.000                  600.800                  270.000

Eigenanteil HRO              -                     163.700                    337.200                  317.000                  200.300                    90.000

    

       4.  Verpflichtungsermächtigung:       keine                Jahr                       und               Volumen

 

       5.   Freigabe erteilt am:                   entfällt

 

       6.   Auftragsvergabe:                       entfällt             Datum                     und               Volumen

 

    

       7.   Ist-Erfüllung                              30.06.2005

             Einnahmen                              0                         

             Ausgaben                               0                               

             Eigenanteil HRO                      0                     

 

            Begründung der materiellen Erfüllung

 

  1. Einschätzung der finanziellen

Inanspruchnahme bei Freigaben des

Vorhabens am 07.09.2005 (Terminkette der

Realisierung mit angeben)

 

Die Inanspruchnahme der finanziellen Mittel erfolgt so wie unter Pkt. 3 angegeben.


                                                                                                                                            

Zum Zeitpunkt des Eintritts der Haushaltssperre befanden sich im Programm „Die Soziale Stadt“ folgende Maßnahmen in Durchführung:

 

-          Errichtung eines Bürgerbegegnungszentrums Groß-Klein

-          Projekte der Bürgerbeteilung

 

Begegnungszentrum

Die Maßnahme basiert auf einen Beschluss der Bürgerschaft vom 03.09.2003. Danach ist das Schulgebäude Gerüstbauerring 28 in ein Begegnungszentrum umzubauen. Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf 1.600.000 €. Von diesen Kosten sind entsprechend Baufortschritt noch ca. 700.000 € offen. Die Fertigstellung des Zentrums ist bis Dezember  2005 geplant. Aufgrund der Haushaltssperre in Höhe von 163.700 € (Eigenanteil) stehen insgesamt derzeit 421.250 € Städtebauförderungsmittel nicht zur Verfügung. Damit ist die Maßnahme nicht mehr ausfinanziert und müsste zunächst bis zu einer endgültigen Entscheidung ausgesetzt werden. Eine Unterbrechung der Bauausführung bedeutet eine zeitliche Verschiebung im Umfang des Unterbrechungszeitraumes. Das hätte die Folge, dass die Projektpartner wie die Bibliothek, die AWO und das Quartiermanagement als künftige Nutzer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt in das Begegnungszentrum einziehen könnten. Diese haben aber bereits ihre Mietverträge zum Dezember 2005 gekündigt und auch ihr finanzielles Budget auf die wesentlich geringeren Kosten im Begegnungszentrum herabgesetzt. Ferner würden für den Zeitraum der zeitlichen Aussetzung nichtförderungsfähige Kosten für Sicherungsmaßnahmen am Bauwerk sowie Ausfallzeiten für das Bauunternehmen, für Materialien, Anlagen und Maschinen verursacht, die auf ca. 80.000 € geschätzt werden.

Die Konsequenzen für eine generelle Einstellung des Vorhabens sind nicht allein in Zahlen darstellbar. Eine Investitionsruine vor Ort würde dauerhaft vorhanden sein.

 

Bei Aufrechterhaltung der Haushaltssperre wäre eine Fortführung des Baues auch durch Umschichtung von Mitteln aus dem Programm SUB Aufwertung in das Programm SOS fördertechnisch möglich. Das aber hätte die Folge, dass aus dem Programm SUB weder die Gewölbebrücke  Gutenbergstraße noch alternativ der Kolumbusring oder der Abbruch der Schule W.-Butzek- Straße fort- bzw. durchgeführt werden könnte. Des Weiteren müssten die Umschichtungsmittel bis Zeitpunkt der Programmbeendigung wieder zurückgeführt werden.


 

Projekte der Bürgerbeteiligung

Ein wesentlicher inhaltlicher Ansatz des Programms besteht in der Entwicklung eines Gemeinwesens durch Initiierung der Bürgerbeteiligung sowie der Durchführung von Bürgerprojekten. Dafür können aus Städtebauförderungsmitteln für Groß-Klein und Schmarl jeweils

20.000 € aus einem Verfügungsfonds und 50.000 € aus einem Projektfonds verwendet werden. Die Haushaltssperre hat zur Folge, dass diese Fördermittel nicht mehr zur Verfügung stehen und damit bereits bewilligte Projekte wie beispielsweise die Skateranlage Werftallee oder Fenster der Kindertagesstätte Regenbogen nicht mehr zur Ausführung kommen können.

 

3.

Maßnahmen die bis zur Entscheidung über den Einsatz der Eigenmittel auszusetzen bzw. gänzlich zu streichen sind

 

Die Haushaltssperre bedeutet, dass die Maßnahme zum Aufbau eines Jugendkompetenzzentrums (SOS Schmarl) zur Unterstützung von Arbeitslosen in eine Existenzgründung mit einem Gesamtvolumen von 1.100.000 €, bei Inanspruchnahme von 400.000 € Städtebauförderungsmittel nicht mehr vorgenommen werden kann. Weitere Mittel werden durch den Träger der Maßnahme, die Bildungs- und Qualifizierungsgesellschaft „Neptun“ sowie das Versorgungsamt bereitgestellt.

Ferner ist die Durchführung der Vollmodernisierung der Turnhalle St.-Jantzen-Ring (SOS Schmarl) mit einer Sonderfinanzierung durch das Innenministerium nicht mehr gewährleistet. Die Kosten für dieses Vorhaben belaufen sich bei etwa 2.000.000 € wobei die Stadt einen Eigenanteil von 29,5 % hätte einbringen müssen.

SUB-Programme

Stadtteil Groß Klein :     - Geh- und Radweg Tischbeinstraße                              ca.       380.000 €

Stadtteil Evershagen:     - Freiflächengestaltung nördl.Bereich

                                       Evershagen                                                              ca.       300.000 €

                                     - Geh- u. Radweg Theodor-Körner-Str.                           ca.       250.000 €

 

Stadtteile Schmarl         - Abriss der Grundschule St.-Jantzen-Ring                    ca.       250.000 €

 

SOS-Programme

Stadtteil Groß Klein       - Freiflächengestaltung Begegnungszentrum                  ca.       150.000 €

 

Schmarl/Groß Klein        - Entscheidung über die Fortführung des Quartiersmanagements bis                 

                                        zum 30.09.2005

                                                                      


                                                           Anlage 5

 

 

 

1.         Vorhaben:                     Rekonstruktion Straßenbeleuchtung

 

2.         Haushaltsstelle:            02.6700.9460 0003

 

3.                                                                                                                                              - in EUR -

Haushaltsansätze

Vorjahre (2004)

2005

2006

2007

2008

2009

Einnahmen

Ausgaben

0,00

400.000

0,00

500.000

0,00

400.000

0,00

400.000

0,00

400.000

0,00

200.000

Eigenanteil der HRO

400.000

500.000

400.000

400.000

400.000

200.000

 

4. Verpflichtungsermächtigung                           0,00

 

5. Freigabe erteilt am:    07.06.2005 über 400.000,00 EUR

 

6. Auftragsvergabe:        0,00 EUR

 

7.     

Ist-Erfüllung

30.06.2005

Einnahmen

Ausgaben

0,00

0,00

Eigenanteil HRO

0,00

 

8. Einschätzung der finanziellen

    Inanspruchnahme bei Freigabe des Vorhabens

    ab 07.09.2005

 

-          Kassenwirksamkeit bis 30.11.2005

 

 

Begründung zum Vorhaben: 02.6700.9460 0003    Straßenbeleuchtung

 

Die in den Straßenabschnitten des Wohngebietes „Bei der Tweel“ vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlagen sind über 35 Jahre alt, elektrisch sowie optisch verschlissen. Prüfungen der Stadtwerke ergaben, dass die Betonmaste Haarrisse aufweisen, Betonstücke heraus gebrochen sind und damit die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist, die eingebauten elektrischen Betriebsmittel (Mastklappen) durch jedermann geöffnet werden können und damit eine enorme Gefährdung darstellen und technische Parameter dem heutigen Standard nicht mehr entsprechen.

 

Begünstigt erweist sich der Fakt, dass die Deutsche Telekom AG in diesem Wohnviertel ebenfalls Leitungen verlegen muss. Somit können durchzuführende Tiefbauleistungen von beiden Seiten effektiv genutzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                 Anlage 6

 

 

 

1.         Vorhaben:                     Ersatzneubau Hundertmännerbrücke

 

2.         Haushaltsstelle:            02.6300.9460 0022

 

3.                                                                                                                                    - in EUR -

Haushalts-ansätze

Vorjahre

 

2005

2006

2007

2008

2009

Einnahmen

Ausgaben

0,00

284.000,00

300.000,00

1.000.000,00

0,00

800.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Eigenanteil der HRO

284.000,00

1.000.000,00

800.000,00

0,00

0,00

0,00

 

4. Verpflichtungsermächtigung            1.200.000,00 EUR

 

5. Freigabe erteilt am:    24.02.05           300.000,00 EUR

                                   10.03.05           700.000,00 EUR

                                   05.04.05          Verpflichtungsermächtigung über 520.000,00 EUR          

 

6. Auftragsvergabe: 2002 – 2004 über 284.000,00 EUR     

 

7.                                                                                                                                   - in EUR -

Ist-Erfüllung

30.06.2005

 

Einnahmen

Ausgaben ab 2002

0,00

221.570,00

Eigenanteil HRO

221.570,00

 

8. Einschätzung der finanziellen

    Inanspruchnahme bei Freigabe des Vorhabens

    ab 07.09.2005

 

-          Kassenwirksamkeit bis 31.12.2005 :  ca. 500.000,00 EUR

 

 

Begründung zum Vorhaben: 02.6300.9460 0022    Ersatzneubau Hundertmännerbrücke

 

 

Im Rahmen der turnusmäßigen Brückenhauptprüfung der Hundertmännerbrücke (Brücke 119) im Jahr 2004 wurden erhebliche Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit für den Straßen- und Schienenverkehr festgestellt. Das Schadensbild hatte sich zwischenzeitlich weiter verschlechtert, so dass der Bauwerkszustand nur noch mit 4,0 bewertet werden konnte. Am 16.06.2004 wurde mit der sofortigen Sperrung des westlichen Fahrstreifens den Empfehlungen des Prüfers gefolgt.

 

Die derzeit eingeschränkte Befahrbarkeit wurde seitens des Tief- und Hafenbauamtes als verantwortlicher Baulastträger unter Vorbehalt des äußerst kritischen, desolaten Bauwerkszustandes nur unter der Voraussetzung des unverzüglichen Beginns der Ersatzbaumaßnahme noch in diesem Jahr mitgetragen.

Diesbezügliche Baufreimachungs- und Medienumverlegungsarbeiten wurden bereits im Frühjahr 2004 nach intensiven Abstimmungen mit der DB Netz AG und den örtlichen Betreibern eingeleitet und zur Ausführung gebracht. Das Ziel hierbei war, den beabsichtigten Ersatzneubau ab September dieses Jahres beginnen zu können.


 

Im Rahmen der Baufeldfreimachung wurden bei Schachtarbeiten vor dem nördlichen Widerlager in Tiefen bis unterhalb der Gründungsebene große, unterirdische Bodenhohlräume und in diesem Zusammenhang eine bis dahin nicht bekannte gebrochene Mischwasserleitung DN 200 festgestellt. Zur Sicherung der Standsicherheit und Vermeidung eines plötzlichen Versagens des Gesamtbauwerkes wurde durch das Tief- und Hafenbauamt unverzüglich eine Sondierung und in deren Ergebnis eine Injektion der Hohlräume mit Zementleim veranlasst. Die Injektionsarbeiten sind derzeit noch nicht abgeschlossen, da der Umfang dieser Sofortmaßnahme weit größer als voraussehbar ist.

Ein 100%er Erfolg der Injektion kann jedoch nicht eindeutig nachgewiesen werden, so dass weiterhin ein hohes Risiko verbleibt.

Aufgrund dieser Entwicklung ist vom Brückenfachplaner eine aktuelle gutachterliche Stellungnahme des Brückensachverständigen erarbeitet worden.

 

Diese gutachterliche Stellungnahme vom 27.06.2005 lässt die gegenwärtige Nutzung der Brücke, auch im Hinblick auf die Gewährleistung eines gefahrlosen Eisenbahnverkehrs  (Schreiben DB Netz AG, Abt. Fahrweg vom 24.06.2005) nicht zu.

Jegliche dynamische Lasteintragung durch den Kfz-Verkehr auf das Brückenbauwerk ist zu vermeiden.

 

Mit der Sperrung der Brücke für den Fahrzeugverkehr kann die Gefahr unkontrolliert abbrechender Betonstücken nur eingeschränkt, jedoch nicht vollständig gebannt werden. Das anderen Ortes praktizierte Unterspannen des Überbaues mit Netzen ist aufgrund des zu geringen Lichtraumprofils und des bereits abgesenkten Oberleitungsfahrdrahtes gemäß Stellungnahme der Deutschen Bahn AG nicht zulässig.

Dies macht den kurzfristigen Abriss des gesamten Bauwerkes erforderlich.

 

Aus vorgenannten Gründen ordnet das Tief- und Hafenbauamt  in Wahrnehmung der Rechte und Pflichten als Baulastträger gemäß vorliegender Erkenntnisse zum 04.07.2005, 08.00 Uhr die Vollsperrung für den Fahrzeugverkehr an. Über diese Sofortmaßnahme werden das Brandschutz- und Rettungsamt und die DB Netz AG umgehend in Kenntnis gesetzt

 

 

Maßnahme                                                    Termin                                    voraussichtl.

                                                                                                          Kosten

 

Vollsperrung für Kfz – Verkehr                      04.07.2005                             ca.     8.000,00 €

                                                                       08.00 Uhr

 

Auftragserteilung                                           08.07.2005                                     ---

Abriss

 

Durchführung                                                vom  01.09.2005                                ca. 400.000,00 €

Abriss                                                 bis    15.05.2006

 

Die für den Abriss benötigten finanziellen Mittel sind umgehend freizugeben, um am 08.07.2005 die Auftragsvergabe für den sofortigen Abriss (Vorbereitung, Prüfzertifikate, Genehmigungen, Durchführung) auslösen zu können.

 

Durch das Tief- und Hafenbauamt als zuständigen Baulastträger wird auf Grundlage der Bauwerkszustandsbewertung und der daraus resultierenden Versagungsgefahr des Bauwerkes die Verantwortung für die Verkehrssicherheit insbesondere für den Eisenbahnverkehr abgelehnt. Der Abriss der Brücke ist gemäß der Terminplanung der sofort einzuleitenden Maßnahmen abzusichern. Bei einer Verschiebung der Abrissarbeiten ist der Schienenersatzverkehr der DB AG durch die Hansestadt Rostock als Verursacher vollständig zu tragen.

 

 

Zur Sicherung der Abrissverfügung sowie zur Minimierung der Folgekosten wird vorgeschlagen, den Wettbewerbssieger der bereits erfolgten Ausschreibung zumindest mit der Vorbereitung und Durchführung des Abrisses zu beauftragen.

Eine erneute Ausschreibung der v.g.Teilleistung ist aus Gründen der zeitlichen Abfolge  nicht mehr möglich.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass bei einer separaten Zuschlagserteilung für den Ersatzneubau nach dem 08.07.2005 die Bauausführung technologisch erst ab September 2006 (Bereitstellung erforderlicher Sperrpausen durch die DB AG) beginnen könnte.

Die mit der Verschiebung des Ersatzneubaus verbundene Kostenerhöhung für das Gesamtvorhaben wird ohne Berücksichtigung der Marktentwicklung auf ca. 500 T€ geschätzt, wobei dann die Förderfähigkeit nicht mehr gegeben ist.

 

Auf Grundlage der Bedeutung der Straße im Hauptverkehrsnetz, der Bauwerksprüfberichte und der erfolgten Prüfung der Angemessenheit der Kosten auf Grundlage der Entwurfsplanung ist vom Wirtschaftsministerium der Ersatzneubau kurzfristig in das GVFG-Förderprogramm eingeordnet worden. Der Zuwendungsbescheid für die Jahresscheibe 2005 mit einem Finanzvolumen von 300.000,00 € wurde durch das Land Mecklenburg-Vorpommern umgehend ausgereicht.

 

Die zeitlich und technologisch abgestimmte Realisierung dieser Baumaßnahme, die während der Bauzeit mit verkehrlichen Einschränkungen und zusätzlichen Belastungen für die Wirtschaft und Bevölkerung verbunden sein wird, war die grundlegende Voraussetzung für die Genehmigung des Vorhabens, die Bereitstellung der Fördermittel und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Bei einer Streichung dieser Baumaßnahme ist eine Einordnung der Hundertmännerbrücke in den Haushalt des Tief- und Hafenbauamtes vor 2008 nicht gegeben, da die städtischen Mittel und die GVFG-Förderung an die bestätigten Großbauvorhaben gebunden sind.

Eine alternative Straßenführung für die Hundertmännerstraße kann bei Beachtung der Straßenklassifizierung und des Straßenquerschnittes nur über den Südring, die Straße Am Vögenteich und die A.-Bernhard-Straße angeboten werden, deren Verkehrsführungen durch die aktuellen Großbauvorhaben beeinträchtigt sind. Auf Grund des erheblichen Umwegefaktors werden neben dem Wirtschaftsverkehr und dem Pkw-Verkehr die Notfalldienste der Feuerwehr von ihrem Stützpunkt Erich-Schlesinger-Straße in ihrer Funktionsfähigkeit eingeschränkt. Die zu erwartenden Zeitverluste bedingen eine langfristige Nichteinhaltung der Hilfsfristen und können in keinster Weise akzeptiert werden.

 

Zurzeit liegt der Antrag auf Eilentscheidung beim Oberbürgermeister mit gleich lautender Begründung vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                 Anlage 7

 

 

 

1.         Vorhaben:                   Rad-und Gehwege

 

2.         Haushaltsstelle:          02.6300.9460 0003

 

3.                                                                                                                                             - in EUR -

Haushaltsansätze

Vorjahre

(2004)

2005

2006

2007

2008

2009

Einnahmen

Ausgaben

11.000,00

95.000,00

0,00

50.000,00

0,00

0,00

0,00

70.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Eigenanteil der HRO

84.000,00

50.000,00

0,00

70.000,00

0,00

0,00

 

4. Verpflichtungsermächtigung                                 0

 

5. Freigabe erteilt am:            -          

 

6. Auftragsvergabe:                -          

 

7.                                                                                                                            - in EUR -

Ist-Erfüllung

30.06.2005

 

Einnahmen

Ausgaben

0,00

29.426,00

Eigenanteil HRO

29.426,00

 

             Die verausgabten Mittel wurden für die Begleichung der Schlussrechnung des

 Fördervorhabens Gehwegverbindung Maßmannstraße/Werftdreieck aus dem Jahre

 2004 benötigt. Die Deckung kann aus dem Deckungsring 018 erfolgen.

 

8. Einschätzung der finanziellen

    Inanspruchnahme bei Freigabe des Vorhabens

    ab 07.09.2005

 

-          Kassenwirksamkeit bis 31.12.2005 :  ca. 50.000,00 EUR

 

 

Begründung zum Vorhaben: 02.6300.9460 0003  Geh- und Radwege

 

 

Das Tief-und Hafenbauamt beabsichtigt im Bereich B105, Tschaikowskistraße bis Karl-Marx-Straße einen StVO konformen Radweg herzustellen. Mit dem Ersatz der Vorwegweiserbrücke wurde eine zusätzliche Leitplanke errichtet, die eine Verschiebung der vorhandenen Radführung notwendig macht.

Da sich der vorhandene Radweg des Weiteren in einem desolaten Zustand befindet, ist eine grundhafte Erneuerung erforderlich. Dazu wird es erforderlich, den verbliebenen Heckenbereich zu entfernen.

Die Bausumme beträgt ca. 50.000,00 EUR.


                                                                                                                                                               

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Anlage 8

  1. Vorhaben: Städtebau – Sanierungsgebiet lt. Förderprogramm  

 

  1. Haushaltsstelle: 02.6150.36000002,  02.6150.36100001,  02.6150.98500001

 

                                                                                                                                                              

                                                                                                                                                                            - in EUR -

  1. Haushaltsansätze            Vorjahr            2005                        2006                       2007                       2008                       2009

Einnahmen                   5.202.700,00     5.141.300,00         4.218.100,00        4.070.200,00          3.891.300,00                                        -   

Ausgaben                     7.527.600,00     7.572.000,00         6.141.600,00        5.697.500,00          5.615.000,00                                        -                       

Eigenanteil HRO           2.324.900,00     2.430.700,00         1.923.500,00        1.627.300,00          1.723.700,00                 -

dav.HH-Stelle

02.6150.98500005                                     98.000,00            

    

       4.  Verpflichtungsermächtigung:       keine               

 

       5.   Freigabe erteilt am:                   05.01.2005, 07.02.2005, 24.03.2005, 04.05.2005

 

       6.   Auftragsvergabe:                       laufend, da Fortführungsmaßnahme

 

    

       7.   Ist-Erfüllung                                  30.06.2005_____

             Einnahmen                              1.768.612,64 EUR                

             Ausgaben                               3.009.940,43 EUR                                                                                      

             Eigenanteil HRO                      1.241.327,79 EUR                            

 

            Begründung der materiellen Erfüllung: Die o. g. Mittel wurden bisher für die Maßnahme im Sanierungsgebiet

            „Stadtzentrum Rostock“ eingesetzt.


 

                                                                                                                                            

Im Zusammenhang mit der Errichtung der Verbindungsstraße Schröderplatz – Warnowufer im Sanierungsgebiet ist in der Langen Straße eine Gleisumverlegung vorzunehmen. Durch das LFI wurde mit der Genehmigung E:6.3 vom 30.03.2005 für die o.g. Maßnahme eine 50%ige Förderung bestätigt. Aus diesem Grunde entfallen die im HH-Plan 2005 für diese Maßnahme eingestellten nicht förderungsfähigen Kosten in Höhe von 98.000 €. Diese Mittel können im Jahr 2005 für die Realisierung der Einzelmaßnahme „Neugestaltung Alte Warnemünder Chaussee“, die ein wichtiger Bestandteil des städtebaulichen Rahmenplanes zur Umsetzung des Förderprogramms „Stadtumbau Ost – Programmteil Aufwertung“ im Stadtteil Groß Klein ist, eingesetzt werden.

 

Die Gesamtkosten dieser Baumaßnahme betragen 294.000 €. Das Vorhaben umfasst die komplexe Neugestaltung des Verkehrs-, Geh- und Radweges der „Alten Warnemünder Chaussee“. Im Zusammenhang mit dem Bau des Haupteinganges zur IGA 2003 bzw. der Zufahrt zur Messehalle wurde bereits der südliche Teil der Chaussee erneuert. Die geplante Maßnahme schließt sich in der Gestaltung und Dimensionierung nahtlos an diesen bereits erneuerten Teil an. Nach Fertigstellung wird die „Alte Warnemünder Chaussee“ ihrer Funktion als repräsentativer Zugangsbereich in den Stadtteil wieder gerecht werden.

 

Durch Einwerbung zusätzlicher EFRE-Mittel in Höhe von 196.000 € wurde die Maßnahme vom Tief- und Hafenbauamt übernommen. Durch Bereitstellung des Eigenanteils von 98.000 € ist die Maßnahme ausfinanziert.

 

Die Baumaßnahme ist ausgeschrieben und vergeben worden. Der Ausführungsbeginn wurde auf den 15.09.2005 verschoben. Sollten die Eigenmittel zur Co-Finanzierung der Städtebauförderungsmittel nicht zur Verfügung stehen, sind zunächst 18.500 € dem Sondervermögen für bereits geleistete Planungsleistungen zu erstatten. Die Maßnahme ist dem Tief- und Hafenbauamt der Hansestadt Rostock zur Durchführung zurück zu geben.


 

Anlage 9

  1. Vorhaben                                 Planungsleistungen Warnowquwerung

 

  1. Haushaltsstelle                         02.7940.96500001

 

      3.                                                                                                                                                                                - in EUR -

Haushaltsansätze

Vorjahr

2005

2006

2007

2008

2009

Einnahmen

 

 

0

0

0

0

Ausgaben

 86.800

412.500

0

0

0

0

Eigenanteil der HRO

0

0

0

0

0

0

 

Bei den Einnahmen handelt es sich um EU Fördermittel, die gegenüber dem Zuwendungsgeber nachweispflichtig sind.

 

     4.    Verpflichtungsermächtigung       Jahr                  und                  Volumen     entfällt

 

     5.    Freigabe

            erteilt am:

 

     6.    Auftragsvergabe.                                   Datum              und                  Volumen

            Fortschreibung Beratervertrag vom 10.11.1995

 

     7.                                                                     - in EUR -

Ist-Erfüllung

30.06.2005

 

 

Einnahmen

0

Ausgaben aus HAR

12.683,55

Eigenanteil HRO

12.683,55

 

            Begründung der materiellen Erfüllung:

 

      8.   Einschätzung der finanziellen Inanspruchnahme

            bei Freigaben des Vorhaben ab 07.09.2005 (Terminkette der Realisierung mit angeben)

Der Haushaltsansatz 2005 ist für die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses (passiver Lärmschutz) vorgesehen.

     


 

      9.   Verbale Einschätzung über Maßnahmen:

 

             w   Fortführungsmaßnahme

                        Angestrebte Verhandlungen zur möglichen Konzessionsverlängerung.

                        Mittelfristig ist mit jährlichen Beratungskosten zu rechnen.

 

    w         Pflichtaufgabe

                        Fortschreibung Beratervertrag vom 10.11.1995

 

             w   freiwillige Leistung

                        entfällt

 

w        rentierliche Maßnahme

          entfällt

 

w Maßnahme zur Herstellung öffentlicher Sicherheit, Beseitigung von Schäden

Fortschreibung Beratervertrag vom 10.11.1995

 

w                  Maßnahme zur Erzielung haushaltskonsolidierender  Effekte

(Stellenreduzierung ua.)

entfällt

 

 w       Sonstige Anmerkungen

keine

      

           

     


Anlage 10

1.                  Erwerb von Fahrzeugen

 

2.                  HHST: 02.5800.9356 0002

 

3.        

                                                                                                                                                                                                                                  - in EUR -

 

Haushaltsansätze

 

 

Vorjahre

 

2005

 

2006

 

2007

 

2008

 

2009

 

Einnahmen

Ausgaben

 

 

0,00

80.000,00

 

0,00

113.000,00

 

0,00

90.000,00

 

0,00

0,00

 

0,00

0,00

 

0,00

0,00

 

Eigenanteil HRO

 

 

80.000,00

 

113.000,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

4.         keine Verpflichtungsermächtigung

 

5.         Freigabe erteilt am: 15.06.2005 (ungültig)

 

6.                  noch keine Auftragsvergabe erfolgt

 

7.                  Ist-Erfüllung per 30.06.2005:       0,00 EUR

 

8.                  Terminkette:      Freigabe 07.09.2005

Þ                 Ausschreibung 09/05

Þ                 Auftragsvergabe bis 30.09.2005

Þ                 Lieferzeit 2 Monate

Þ                 Rechnungslegung 12/05

 

9.                                                  verbale Einschätzung der Maßnahme:                      siehe Anlage

 


 

Der Stellenwert der technischen Ausstattung nimmt infolge der Reduzierung des Personals immer mehr zu.

Besonders wichtig ist zu beachten, dass der Aufwand für Maschinen und Geräte nur 2,6 % an den Gesamtkosten beträgt. Darin sind Ausgaben für Wartung, Reparatur und Kraftstoffverbrauch enthalten. Die Personalkosten liegen bei ca. 80 % der Gesamtkosten. Das bedeutet, dass die Leistung der Gärtner pro Quadratmeter ganz wesentlich von der technischen Ausstattung abhängt und dadurch um das Zwei- bis Dreifache schwanken kann. Logisch geschlussfolgert, muss es deshalb Ziel sein, das Personal einer Pflegeabteilung mit Hochleistungsmaschinen auszustatten und möglichst jeden Maschinenstillstand im Gelände zu vermeiden, um eine hohe Arbeitsproduktivität und damit ein gutes Erscheinungsbild der Grünflächen unserer  Hansestadt getreu dem Leitbild „Grüne Stadt am Meer“ zu erzielen.

Die Beschaffung folgender Fahrzeuge ist zwingend notwendig, um einen effektiven Einsatz der verbleibenden Arbeitskräfte realisieren zu können, was eine Maßnahme zur Erzielung haushaltskonsolidierender Effekte ist.

 

1. Multifunktionales Fahrzeug                          68 TEUR

2. Kolonnentransporter DOKA              28 TEUR

3. Kolonnentransporter DOKA              17 TEUR

                                                           113 TEUR

 

Obwohl die Ersatzbeschaffung aller o.g. Fahrzeuge dringend notwendig ist, stellt die Reihenfolge nochmals eine Priorität dar, die bei einer Streichung zu beachten ist.

 

Multifunktionales Fahrzeug – 68 TEUR

 

Am 03.05.2005 musste in unserem Amt ein weiteres multifunktionales Fahrzeug, Typ Multicar M 25 HRO-2299, Baujahr 1986, ausgesondert werden. Dieses Fahrzeug musste mit Motor- und Getriebeschaden, einem durchrosteten Fahrerhaus und damit einer durchrosteten Lenksäulenaufhängung verschrottet werden.

Das Fahrzeug hat mit 19 Jahren Laufzeit die Verschleißgrenze schon mehrfach überschritten; nur durch kostenintensive Reparaturen und damit sehr unwirtschaftlich konnte das Fahrzeug einsatzbereit gehalten werden. Ersatzteile sind nicht mehr lieferbar, bisher wurden immer wieder Reparaturteile aus verschrotteten Fahrzeugen ausgebaut. Diese Art von Ersatzteilbeschaffung ist jetzt nicht mehr möglich. Die jetzige Aussonderung war aus wirtschaftlicher Sicht zwingend notwendig.

Mit diesem Fahrzeug wurden bisher Transporte aller Art, vor allem für Baustoffe, Unrat, Winterdienst, Pflanzware Kulturboden und das Wässern von Saisonbepflanzungen durchgeführt.

Eine Neubeschaffung wurde im HH-Plan für 2005 bereits eingeordnet, zumal schon am 02.12.2004 eine weitere Multicar M25, HRO-2291, aus gleichen Gründen ausgesondert werden musste. Damit können wir ohne eine Neubeschaffung eines multifunktionalen Transportfahrzeuges verschiedene Pflichtaufgaben im Pflegebereich Nordwesten nicht erfüllen (Bsp.: maschineller Winterdienst, Gehwegreinigung nach Winterdienst, Bewässerung von Jungbäumen u. Gehölzneupflanzungen, fehlendes Sicherungsbegleitfahrzeug für Mahd im Straßenbegleitgrün, Zulieferfahrzeug für bewegliche Ersatzteile der Mähtechnik wie z. B. Messer).

Der Ersatz des bereits verschrotteten multifunktionalen Fahrzeuges ist zwingend erforderlich.

 

Ersatz Kolonnentransporter Spielplatzservice HRO-2052  Baujahr 06/91 - 28 TEUR

 

Genanntes Fahrzeug mit jetzt 14 Jahren Laufzeit wurde 1999 vom Rettungsamt ausgesondert. Nach technischer Begutachtung wurde dieses Fahrzeug für unsere Nutzung als gut eingeschätzt und damit von Amt 37 übernommen. Nach gut 6 Jahren Einsatz als Werkstattwagen im operativen Einsatz auf Spielplätzen ist ein weiterer Einsatz nur mit hohen Kosten für Reparaturen möglich. Auf Grund des operativen Reparatureinsatzes auf Spielplätzen muss dieses Fahrzeug ständig mit Reparaturmaterial aller Art ausgerüstet sein; das führte zu einer hohen Belastung und damit verstärkten Verschleiß.

 

 

Folgender Verschleiß ist aus Kostengründen wirtschaftlich betrachtet irreparabel wie:

 

- Karosserie durchgerostet - Reparaturkosten                             6,0 TEUR

- Motorleistung sehr schlecht - Ersatz Motor                              8,8 TEUR

- mehrfacher Getriebeschaden - Ersatz Getriebe             2,6 TEUR

- Hinterfedern ermüdet - Ersatz Hinterfeder + Bügel + Mutter        0,7 TEUR

 

Der TÜV für dieses Fahrzeug läuft 2005 ab, so dass rund 18 TEUR Materialkosten zzgl. Arbeitsleistung in dieses Fahrzeug investiert werden müssten, um es weiter fahrbereit zu halten.

 

Eine Stilllegung des Fahrzeuges ohne Ersatzinvestition hätte zur Folge, dass auf ca. 120 Kinderspielplätzen die Pflichtaufgabe der Gewährleistung der Verkehrssicherheit nicht mehr wahrgenommen und die Gesundheit unserer Kinder gefährdet werden könnte.

 

Kolonnentransporter DOKA – 17 TEUR

 

In unserem Amt wurden 2004 zwei Kolonnentransporter HRO-2342, Baujahr 1992 und HRO-2230, Baujahr 1990, aus technischen Gründen ausgesondert. Bei beiden Fahrzeugen wurden sehr starke Durchrostungen vor allem am Rahmen festgestellt, die eine weitere Nutzung aus Sicherheitsgründen nicht zuließ. In diesen Fällen konnte durch Arbeitsverlagerungen und zeitweiligen Umsetzungen der Ausfall kompensiert werden.

Auf Grund der Anhäufung o.g. Schäden an Rahmen vor allem bei Ford-Transportern wurde eine sofortige Kontrolle an allen Ford-Transportern vorgenommen. Das Ergebnis war: weitere zwei Transporter haben ähnliche Schäden, aber mit unterschiedlichem Reparaturumfang.

Transporter vom Hersteller Ford mit dem Baujahr 1990-1992 weisen derartige Schäden auf. Damit ist 2005 eine weitere Aussonderungen dringend erforderlich. Die Reparaturkosten für das Fahrzeug liegen etwa bei 3,0 – 3,5 TEUR. Diese Reparatur ist dann aber auch nur punktuell möglich. Genanntes Fahrzeug ist nach 13 Jahren Laufzeit technisch und moralisch sehr stark verschlissen, so dass jede weitere Reparatur unwirtschaftlich ist. Dieses Fahrzeug wird als Kolonnenfahrzeug mit Doppelkabine im Pflegebereich Mitte eingesetzt. Ein Ersatz ist zwingend erforderlich. Wird der Beschaffung nicht zugestimmt, können zugeordnete Pflichtaufgaben nicht erfüllt werden und ein kompletter Stadtteil könnte nicht mehr regelmäßig gepflegt werden, da das Transportmittel für Material und Personen fehlt.

 


 

Anlage 11

 

1.         Vorhaben:                     Sanierung des Schulgebäudes Goethegymnasium, Goetheplatz 5/6

 

2.         Haushaltsstelle:                        02.2300881294000007

 

3.                                                                                                                                                                                                                             - in EUR -

Haushaltsansätze

Vorjahre

2005

2006

2007

2008

2009

Einnahmen

 

Ausgaben

 

 

 

 

1.200.000

 

 

5.315.200

 

 

5.484.800

 

 

 

 

Eigenanteil der HRO

 

 

 

 

 

 

 

4.         Verpflichtungsermächtigung:

 

5.         Freigabe

            erteilt am: ---

 

6.         Auftragsvergabe: ---                                           Datum  ----                                und                  Volumen    ----

 

7.        

Ist-Erfüllung

30.06.05

 

Einnahmen

Ausgaben

 

---

---

Eigenanteil der HRO

 

 

            Begründung der materiellen Erfüllung

 

8.         Einschätzung der finanziellen                            Die geplante Ausführungsplanung wird im HH- 

            Jahr 2005 ausgeführt. Kassenwirksamkeit im

            Inanspruchnahme bei Freigaben des                  HH-Jahr 2005 ca. 800.000 Euro.

            Vorhabens ab 07.09.2005 (Terminkette der

            Realisierung mit angeben)

 

 

 


9.         verbale Einschätzung über Maßnahmen:

           

·         Fortführungsmaßnahme

 

nein

 

·         Pflichtaufgabe

 

ja, Schulgesetz M-V v. 15.05.1996, § 102 – Aufgaben der Schulträger, § 103 – Schulträger

 

·         freiwillige Leistung

 

 

·         rentierliche Maßnahme

 

 

·         Maßnahme zur Herstellung öffentlicher Sicherheit, Beseitigung von Schäden

 

Das im Jahr 1930 erbaute Schulgebäude weist in seiner Bausubstanz so gravierende Schäden auf, die durch punktuelle Reparaturen nicht mehr zu beheben sind (undichtes Dach, fehlender vorbeugender Brandschutz, marode E-Anlage, keine sicheren Rettungswege, fehlendes Treppenhaus usw.). Aus diesen Gründen ist die öffentliche Sicherheit nicht gegeben.

 

 

·         Maßnahme zur Erzielung haushaltskonsolidierender Effekte (Stellenreduzierung u. a.)

 

Zum Schuljahr 2005/06 fusioniert das Gymnasium Große Stadtschule mit dem Goethegymnasium zum Innerstädtischen Gymnasium am Schulstandort Goetheplatz 5/6. Nach erfolgter Sanierung des Schulgebäudes 5/6 im Jahr 2007 werden die Schulgebäude in der Wallstraße 1 und in der Lindenstraße 3 als Schulgebäude des Amtes 40 nicht mehr benötigt. Die Betriebskosten des sanierten Schulgebäudes werden entsprechend gesenkt.

 

 

·         sonstige Anmerkungen

 

Die Bürgerschaft der HRO beschloss auf ihrer Sitzung am 01.10.2003 als Schulstandort für das Innerstädtische Gymnasium das Gebäude des jetzigen Goethegymnasiums Goetheplatz 5/6 zu erhalten und die Kosten für die Generalsanierung auf 12 Mio. Euro zu begrenzen.

Für die HRO besteht im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Investitionen zur Errichtung und zum Ausbau von Schulen in Ganztagsform die Möglichkeit, Fördermittel in Höhe von ca. 3 Mio. Euro vom Bildungsministerium M-V einzusetzen. Dies ist jedoch ausschließlich in den HH-Jahren 2006 und 2007 und zwar bei voller Kassenwirksamkeit bis zum 31.12.2007 möglich.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

11.08.2005 - Finanzausschuss

Erweitern

17.08.2005 - Bürgerschaft