Informationsvorlage - 0049/05-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Erarbeitung einer Konzeption zur Erhöhung der Verkehrsqualität
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.06.2005
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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07.06.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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07.06.2005
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Erledigt
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Bürgerschaft
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22.06.2005
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Datum |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Ausschuss
für Wirtschaft und Tourismus Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung |
07.06.2005 17:00 |
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Gegenstand |
federführend |
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beteiligt |
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Erarbeitung einer Konzeption
zur Erhöhung der Verkehrsqualität |
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Sachstandsbericht
Entsprechend
dem Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0922/04-A vom 26.01.2005 zur Erarbeitung der
Konzeption wurde unter Federführung des Tief- und Hafenbauamtes die
Arbeitsgruppe Verkehrsqualität einberufen. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind
des Weiteren entsprechend Bürgerschaftsbeschluss: Vertreter des Stadtamtes
(Verkehrsbehörde und Ortsämter), des Amtes für Stadtplanung, des Amtes für
Umweltschutz, der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) und zusätzlich der
Polizeiinspektion der Hansestadt Rostock. Durch den Teilnehmerkreis sind
weitere bereits existierende Arbeitsgruppen zum Thema Verkehr direkt
einbezogen. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Arbeitsgruppe
Verkehrsorganisation bei der Verkehrsbehörde und die Verkehrsunfallkommission
der Hansestadt Rostock sowie einen Arbeitskreis zur Beschleunigung des ÖPNV bei
der RSAG und den Arbeitskreis Lärmminderungsplanung beim Umweltamt.
Von
den Teilnehmern der Arbeitsgruppe (Agr) wurden einvernehmlich folgende
allgemeine Feststellungen getroffen:
−
Durch den
Beschluss wurden bereits einzelne Schwerpunkte zur Erarbeitung der Konzeption
vorgegeben. Grundsätzlich ist der Begriff „Verkehrsqualität“ jedoch
nicht genauer definiert. Deshalb können diesem Begriff zahlreiche, oft
widersprüchliche Zielstellungen zugeordnet werden, bei deren Beachtung in der
Summe keine effektiven Ergebnisse zu erwarten sind. In weiteren Arbeitsphasen
sind aufgrund dessen zunächst die Schwerpunkte der AGr-Tätigkeit zu bestimmen
und zu bestätigen.
−
Die Arbeit der
bereits langjährig bewährten Arbeitsgruppen zum Thema Verkehr soll durch die
AGr Verkehrsqualität nicht eingeschränkt werden. Verkehrsqualität kann nur als
übergeordnete Kategorie verstanden werden, die auf Grundlage einer integrativen
Betrachtung zu Schwerpunktthemen Zielstellungen beschreibt oder vorgibt.
−
Kurzfristige
Veränderungen im Sinne der noch genauer zu definierenden Ziele erfordern die
Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel. Unter Beachtung des
vorliegenden Vermögens- und Investitionsplanes 2004 – 2008 überschreiten
auch zusätzliche kostengünstige Maßnahmen die vorhandenen finanziellen
Möglichkeiten. Zielstellungen zur Verkehrsqualität sollten deshalb, auch aus
grundsätzlichen Erwägungen heraus, nicht kurzfristig, sondern mittel- bis
langfristig eingeordnet werden, so dass
Möglichkeiten bestehen, diese in der Regel im Rahmen der haushaltsmäßig
abgesicherten Vorhaben umzusetzen.
Diskussion
zu Schwerpunkten der weiteren AGr-Tätigkeit
Über
die im Bürgerschaftsbeschluss genannten Aspekte Verkehrssicherheit,
Straßeninstandhaltung sowie Lärm- und Umweltschutz besteht in der gebildeten
AGr grundsätzlich Einvernehmen. Es muss darüber hinaus jedoch auf die
zahlreichen Zielkonflikte, die typisch für verkehrliche Interessenlagen sind,
hingewiesen werden. Grundsätzlich wurde festgestellt, dass Bevorrechtigung und
Qualitätsverbesserung für ausgewählte Nutzer- oder Interessengruppen in der
Regel zur Beeinträchtigung der verbleibenden Verkehrsarten führen wird.
Dem
finanziellen Aspekt der Umsetzung von Maßnahmen wurde für die weitere Arbeit
der Gruppe grundlegende Bedeutung beigemessen.
Über
die Bedeutung folgender Themen für die Verkehrsqualität bestand weitgehend
Einvernehmen:
−
Verkehrssicherheit
Den Forderungen zur Verkehrssicherheit ist oberste
Priorität einzuräumen. Pauschale und aktionistische Maßnahmen werden jedoch
nicht als hilfreich eingestuft, da Wechselwirkungen zu beachten sind. Vorrangiges
Thema sind zu hohe gefahrene Geschwindigkeiten auf der B103 und der B105. Eine
Reduzierung der tatsächlichen Geschwindigkeit ist dringend erforderlich.
Unverzichtbare Voraussetzung hierfür sind Geschwindigkeitskontrollen und die
Ahndung von Überschreitungen. Zunächst ist deshalb auf die Einhaltung der
vorgeschriebenen Geschwindigkeiten durch Kontrollen, vorzugsweise mittels
stationärer Messanlagen hinzuwirken.
−
Straßeninstandhaltung
Die Notwendigkeit der Straßeninstandhaltung ist
unbestritten und Voraussetzung für die Verkehrssicherheit auf schnell und stark
befahrenen Straßen (Griffigkeit, Spurrinnen) und für ansprechendere Bedingungen für Fußgänger und Radfahrer.
Voraussetzung für umfassende und wirksame Maßnahmen ist die finanzielle Ausstattung
des Tief- und Hafenbauamtes als Baulastträger. Kostengünstige Maßnahmen sind in
erster Linie an Geh- und Radwegen und im untergeordneten Straßennetz zur
Gewährleistung der Mindestforderungen möglich. Weiterhin soll der
Gewährleistung einer möglichst vollständigen Barrierefreiheit des öffentlichen
Straßennetzes besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Bei kostengünstigen
Maßnahmen ist insbesondere auch die Vereinbarkeit mit städtebaulichen,
grünplanerischen und denkmalpflegerischen Anforderungen zu prüfen.
−
Lichtsignalanlagen
und Straßenausstattung
Die Steuerung von Lichtsignalanlagen beeinflusst den
Verkehrsablauf und damit die Empfindungen zur Verkehrsqualität ganz
entscheidend. Forderungen zur Verbesserung der Verkehrsqualität für die
unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer haben deshalb häufig eine verbesserte
Schaltung der LSA (Lichtsignalanlage) zum Inhalt. Grundsätzlich sind der
Anpassung der LSA-Steuerung jedoch technische und verkehrsrechtliche Grenzen gesetzt.
Die einseitige Bevorzugung ausgewählter Interessenlagen (z.B.
Durchlassfähigkeit, Grüne Welle, Bevorrechtigung ÖPNV) führt in der Regel zur
Benachteiligung anderer (z.B. Fußgänger und Radfahrer, allgemein hohe
Wartezeiten, unter Umständen Missachtung der LSA). Einige Straßenzüge sind
deshalb neu zu bewerten und Zielstellungen herauszuarbeiten. Sowohl für die
Erneuerung und Anpassung von LSA wie auch der übrigen Ausstattungselemente ist
der finanzielle Rahmen bereits sehr eingeschränkt. Der Kostenrahmen für
zusätzliche qualitätsverbessernde Maßnahmen darf nicht zu einer
sicherheitsrelevanten Mittelumverteilung führen.
−
Lärm und
Umweltschutz
Lärmminderungsmaßnahmen und tangierende
Umweltschutzmaßnahmen im Straßenbestand sind gegenwärtig freiwillige Maßnahmen.
Vor dem Hintergrund der neuen EU-Richtlinien zum Umgebungslärm und zur
Luftqualität (niedrigere Feinstaub- und Stickoxidgrenzwerte) und der in Rostock
derzeit festgestellten Immissionsbelastung werden mit Sicherheit Aktions- und
Luftreinhaltepläne spätestens ab 2007/08 zu erstellen sein. Diese werden auch
verkehrsorganisatorische und bauliche Maßnahmen beinhalten.
Die dann vorzusehenden Maßnahmen sollten deshalb im
Interesse umfassender und einvernehmlicher Lösungen geplant werden. Gerade in
aus Umweltsicht kritischen städtischen Lagen sind im Allgemeinen auch sehr
unterschiedliche Interessenlagen der Betroffenen zu verzeichnen. Die Lösung
erfordert in der Regel zusätzliche finanzielle Aufwendungen des Straßenbaulastträgers
für Maßnahmen des Umweltschutzes.
Aus dem Arbeitskreis Lärmminderungsplanung des
Umweltamtes liegt bereits eine umfangreiche Erfassung des lärmrelevanten
Verkehrsgeschehens im Rostocker Straßenhauptnetz vor sowie eine hierauf
aufbauende Prioritätenliste, die für die weitere Tätigkeit der AGr eine wesentliche
Arbeitsgrundlage bilden kann.
Die
aufgeführten Punkte erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und stellen
den gegenwärtigen Arbeitsstand dar.
Weiteres
Arbeitsprogramm
Für
die weitere Tätigkeit der Arbeitsgruppe wird ein pragmatischer Ansatz auf
Grundlage des GVK98 (Gesamtverkehrskonzeptes 1998) und anderer bereits
vorliegender Materialien und Erkenntnisse der beteiligten Fachbereiche
(Unfallkommission, Umweltamt, RSAG) vorgeschlagen.
Hierfür
werden folgende Arbeitsschritte für erforderlich gehalten:
- Zwischenbilanz zum GVK
inhaltliche und maßnahmebezogene Bewertung des
erreichten Arbeitsstandes nach Betroffenen, Nutzergruppen und aus Sicht des
Baulast-/Aufgabenträgers sowie den Komponenten des Verkehrssystems Fußgänger,
Radverkehr, ÖPNV, MIV, Wirtschaftsverkehr und ruhender Verkehr
- Erarbeitung einer Konzeption zur Bewertung der
Verkehrsqualität
Für die sehr allgemeine und gegenwärtig noch nicht
genauer definierte Zielstellung „Erhöhung der Verkehrsqualität“
sind inhaltliche Schwerpunkte zu erarbeiten und für deren Umsetzung
Bewertungskriterien als Grundlage konkreter Handlungsempfehlungen zu erstellen.
- Erstellung eines Maßnahmeplans
Auf Grundlage eines für die abgestimmten inhaltlichen
Schwerpunkte zu erstellenden Bewertungsrasters wird ein Maßnahmeplan
erarbeitet. Inhalt des Maßnahmeplanes sollen konkrete, unter Berücksichtigung
der Finanzierbarkeit realisierbare Maßnahmen bzw. Maßnahmepakete für einen
kurz- bis mittelfristigen Zeitraum sowie allgemeine Handlungsstrategien zur
Umsetzung der inhaltlichen Schwerpunkte in der laufenden Arbeit und für längerfristige
Vorhaben sein.
Für
eine fundierte Umsetzung dieses auf längerfristige Wirkungen abzielenden
Arbeitsprogramms wird die Einbeziehung von begleitendem externen Sachverstand
zur Tätigkeit der Arbeitgruppe für erforderlich gehalten.
Roland
Methling
Anlagen:
ausgewählte Materialien zur Beurteilung des Verkehrs
Abb.1:
Durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) 2004
Abb.2:
Unfallstatistik 2004
Abb.3:
Geschwindigkeitsprofile
Abb.4:
Ergebnis der AGr. Lärmminderung
Abb.1
Weitere
Anlagen liegen nur in Papierform vor.