Informationsvorlage - 0049/05-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0049/05-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

66

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

22.06.2005 16:00

26.05.2005

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

07.06.2005 17:00

 

07.06.2005 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

VI, gez. Grüttner

 

 

beteiligt

Erarbeitung einer Konzeption zur Erhöhung der Verkehrsqualität

 

 

 

 

 

 

Sachstandsbericht

Entsprechend dem Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0922/04-A vom 26.01.2005 zur Erarbeitung der Konzeption wurde unter Federführung des Tief- und Hafenbauamtes die Arbeitsgruppe Verkehrsqualität einberufen. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind des Weiteren entsprechend Bürgerschaftsbeschluss: Vertreter des Stadtamtes (Verkehrsbehörde und Ortsämter), des Amtes für Stadtplanung, des Amtes für Umweltschutz, der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) und zusätzlich der Polizeiinspektion der Hansestadt Rostock. Durch den Teilnehmerkreis sind weitere bereits existierende Arbeitsgruppen zum Thema Verkehr direkt einbezogen. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Arbeitsgruppe Verkehrsorganisation bei der Verkehrsbehörde und die Verkehrsunfallkommission der Hansestadt Rostock sowie einen Arbeitskreis zur Beschleunigung des ÖPNV bei der RSAG und den Arbeitskreis Lärmminderungsplanung beim Umweltamt.

Von den Teilnehmern der Arbeitsgruppe (Agr) wurden einvernehmlich folgende allgemeine Feststellungen getroffen:

        Durch den Beschluss wurden bereits einzelne Schwerpunkte zur Erarbeitung der Konzeption vorgegeben. Grundsätzlich ist der Begriff „Verkehrsqualität“ jedoch nicht genauer definiert. Deshalb können diesem Begriff zahlreiche, oft widersprüchliche Zielstellungen zugeordnet werden, bei deren Beachtung in der Summe keine effektiven Ergebnisse zu erwarten sind. In weiteren Arbeitsphasen sind aufgrund dessen zunächst die Schwerpunkte der AGr-Tätigkeit zu bestimmen und zu bestätigen.

        Die Arbeit der bereits langjährig bewährten Arbeitsgruppen zum Thema Verkehr soll durch die AGr Verkehrsqualität nicht eingeschränkt werden. Verkehrsqualität kann nur als übergeordnete Kategorie verstanden werden, die auf Grundlage einer integrativen Betrachtung zu Schwerpunktthemen Zielstellungen beschreibt oder vorgibt.

        Kurzfristige Veränderungen im Sinne der noch genauer zu definierenden Ziele erfordern die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel. Unter Beachtung des vorliegenden Vermögens- und Investitionsplanes 2004 – 2008 überschreiten auch zusätzliche kostengünstige Maßnahmen die vorhandenen finanziellen Möglichkeiten. Zielstellungen zur Verkehrsqualität sollten deshalb, auch aus grundsätzlichen Erwägungen heraus, nicht kurzfristig, sondern mittel- bis langfristig  eingeordnet werden, so dass Möglichkeiten bestehen, diese in der Regel im Rahmen der haushaltsmäßig abgesicherten Vorhaben umzusetzen.

 

 

 

 

 

Diskussion zu Schwerpunkten der weiteren AGr-Tätigkeit

Über die im Bürgerschaftsbeschluss genannten Aspekte Verkehrssicherheit, Straßeninstandhaltung sowie Lärm- und Umweltschutz besteht in der gebildeten AGr grundsätzlich Einvernehmen. Es muss darüber hinaus jedoch auf die zahlreichen Zielkonflikte, die typisch für verkehrliche Interessenlagen sind, hingewiesen werden. Grundsätzlich wurde festgestellt, dass Bevorrechtigung und Qualitätsverbesserung für ausgewählte Nutzer- oder Interessengruppen in der Regel zur Beeinträchtigung der verbleibenden Verkehrsarten führen wird.

Dem finanziellen Aspekt der Umsetzung von Maßnahmen wurde für die weitere Arbeit der Gruppe grundlegende Bedeutung beigemessen.

Über die Bedeutung folgender Themen für die Verkehrsqualität bestand weitgehend Einvernehmen:

 

        Verkehrssicherheit

Den Forderungen zur Verkehrssicherheit ist oberste Priorität einzuräumen. Pauschale und aktionistische Maßnahmen werden jedoch nicht als hilfreich eingestuft, da Wechselwirkungen zu beachten sind. Vorrangiges Thema sind zu hohe gefahrene Geschwindigkeiten auf der B103 und der B105. Eine Reduzierung der tatsächlichen Geschwindigkeit ist dringend erforderlich. Unverzichtbare Voraussetzung hierfür sind Geschwindigkeitskontrollen und die Ahndung von Überschreitungen. Zunächst ist deshalb auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten durch Kontrollen, vorzugsweise mittels stationärer Messanlagen hinzuwirken.

 

        Straßeninstandhaltung

Die Notwendigkeit der Straßeninstandhaltung ist unbestritten und Voraussetzung für die Verkehrssicherheit auf schnell und stark befahrenen Straßen (Griffigkeit, Spurrinnen) und für ansprechendere  Bedingungen für Fußgänger und Radfahrer. Voraussetzung für umfassende und wirksame Maßnahmen ist die finanzielle Ausstattung des Tief- und Hafenbauamtes als Baulastträger. Kostengünstige Maßnahmen sind in erster Linie an Geh- und Radwegen und im untergeordneten Straßennetz zur Gewährleistung der Mindestforderungen möglich. Weiterhin soll der Gewährleistung einer möglichst vollständigen Barrierefreiheit des öffentlichen Straßennetzes besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Bei kostengünstigen Maßnahmen ist insbesondere auch die Vereinbarkeit mit städtebaulichen, grünplanerischen und denkmalpflegerischen Anforderungen zu prüfen.

 

        Lichtsignalanlagen und Straßenausstattung

Die Steuerung von Lichtsignalanlagen beeinflusst den Verkehrsablauf und damit die Empfindungen zur Verkehrsqualität ganz entscheidend. Forderungen zur Verbesserung der Verkehrsqualität für die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer haben deshalb häufig eine verbesserte Schaltung der LSA (Lichtsignalanlage) zum Inhalt. Grundsätzlich sind der Anpassung der LSA-Steuerung jedoch technische und verkehrsrechtliche Grenzen gesetzt. Die einseitige Bevorzugung ausgewählter Interessenlagen (z.B. Durchlassfähigkeit, Grüne Welle, Bevorrechtigung ÖPNV) führt in der Regel zur Benachteiligung anderer (z.B. Fußgänger und Radfahrer, allgemein hohe Wartezeiten, unter Umständen Missachtung der LSA). Einige Straßenzüge sind deshalb neu zu bewerten und Zielstellungen herauszuarbeiten. Sowohl für die Erneuerung und Anpassung von LSA wie auch der übrigen Ausstattungselemente ist der finanzielle Rahmen bereits sehr eingeschränkt. Der Kostenrahmen für zusätzliche qualitätsverbessernde Maßnahmen darf nicht zu einer sicherheitsrelevanten Mittelumverteilung führen.

 

        Lärm und Umweltschutz

Lärmminderungsmaßnahmen und tangierende Umweltschutzmaßnahmen im Straßenbestand sind gegenwärtig freiwillige Maßnahmen. Vor dem Hintergrund der neuen EU-Richtlinien zum Umgebungslärm und zur Luftqualität (niedrigere Feinstaub- und Stickoxidgrenzwerte) und der in Rostock derzeit festgestellten Immissionsbelastung werden mit Sicherheit Aktions- und Luftreinhaltepläne spätestens ab 2007/08 zu erstellen sein. Diese werden auch verkehrsorganisatorische und bauliche Maßnahmen beinhalten.

 

Die dann vorzusehenden Maßnahmen sollten deshalb im Interesse umfassender und einvernehmlicher Lösungen geplant werden. Gerade in aus Umweltsicht kritischen städtischen Lagen sind im Allgemeinen auch sehr unterschiedliche Interessenlagen der Betroffenen zu verzeichnen. Die Lösung erfordert in der Regel zusätzliche finanzielle Aufwendungen des Straßenbaulastträgers für Maßnahmen des Umweltschutzes.

Aus dem Arbeitskreis Lärmminderungsplanung des Umweltamtes liegt bereits eine umfangreiche Erfassung des lärmrelevanten Verkehrsgeschehens im Rostocker Straßenhauptnetz vor sowie eine hierauf aufbauende Prioritätenliste, die für die weitere Tätigkeit der AGr eine wesentliche Arbeitsgrundlage bilden kann.

 

Die aufgeführten Punkte erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und stellen den gegenwärtigen Arbeitsstand dar.

 

Weiteres Arbeitsprogramm

Für die weitere Tätigkeit der Arbeitsgruppe wird ein pragmatischer Ansatz auf Grundlage des GVK98 (Gesamtverkehrskonzeptes 1998) und anderer bereits vorliegender Materialien und Erkenntnisse der beteiligten Fachbereiche (Unfallkommission, Umweltamt, RSAG) vorgeschlagen.

Hierfür werden folgende Arbeitsschritte für erforderlich gehalten:

  1. Zwischenbilanz zum GVK

inhaltliche und maßnahmebezogene Bewertung des erreichten Arbeitsstandes nach Betroffenen, Nutzergruppen und aus Sicht des Baulast-/Aufgabenträgers sowie den Komponenten des Verkehrssystems Fußgänger, Radverkehr, ÖPNV, MIV, Wirtschaftsverkehr und ruhender Verkehr

 

  1. Erarbeitung einer Konzeption zur Bewertung der Verkehrsqualität

Für die sehr allgemeine und gegenwärtig noch nicht genauer definierte Zielstellung „Erhöhung der Verkehrsqualität“ sind inhaltliche Schwerpunkte zu erarbeiten und für deren Umsetzung Bewertungskriterien als Grundlage konkreter Handlungsempfehlungen zu erstellen.

 

  1. Erstellung eines Maßnahmeplans

Auf Grundlage eines für die abgestimmten inhaltlichen Schwerpunkte zu erstellenden Bewertungsrasters wird ein Maßnahmeplan erarbeitet. Inhalt des Maßnahmeplanes sollen konkrete, unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit realisierbare Maßnahmen bzw. Maßnahmepakete für einen kurz- bis mittelfristigen Zeitraum sowie allgemeine Handlungsstrategien zur Umsetzung der inhaltlichen Schwerpunkte in der laufenden Arbeit und für längerfristige Vorhaben sein.

 

Für eine fundierte Umsetzung dieses auf längerfristige Wirkungen abzielenden Arbeitsprogramms wird die Einbeziehung von begleitendem externen Sachverstand zur Tätigkeit der Arbeitgruppe für erforderlich gehalten.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

Anlagen: ausgewählte Materialien zur Beurteilung des Verkehrs

Abb.1: Durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) 2004

Abb.2: Unfallstatistik 2004

Abb.3: Geschwindigkeitsprofile

Abb.4: Ergebnis der AGr. Lärmminderung

 



                                                                                                                                             Abb.1


Weitere Anlagen liegen nur in Papierform vor.

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Beschlüsse

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07.06.2005 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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07.06.2005 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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22.06.2005 - Bürgerschaft