Informationsvorlage - 0045/05-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufgabengliederungs- und Geschäftsverteilungsplan der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock
(Geschäftsverteilungsplan ? GVP)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.06.2005
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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02.06.2005
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11.08.2005
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Erledigt
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Bürgerschaft
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22.06.2005
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Wie in der
Informationsvorlage Nr. 0029/04-IV der Bürgerschaftssitzung vom 5. Mai 2004 angekündigt,
gebe ich Ihnen hiermit nach erfolgter Aufgabendiskussion in den
Organisationseinheiten den Aufgabengliederungs- und Geschäftsverteilungsplan
der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock (Geschäftsverteilungsplan –
GVP) in seiner Fassung vom 1. Juni 2005 zur Kenntnis (Anlage).
1 Ziele und Aufgaben des
Geschäftsverteilungsplans
Der Geschäftsverteilungsplan ist ebenso wie der
Stellenplan und Produktplan ein Organisationsinstrument der Verwaltung. Er ist
ein Instrumentarium, das den Aufgabenbestand von grundsätzlicher Bedeutung,
unabhängig von Priorität und Umfang der einzelnen Aufgabe, systematisch,
nachvollziehbar, unabhängig von der Verwaltungsstruktur nach sachlichen
Gesichtspunkten gliedert. Gleichzeitig erfolgt die Aktualisierung der
jeweiligen Geschäftsverteilung, d. h. es wird festgelegt, welche
Organisationseinheit für die Aufgabenerledigung federführend zuständig ist und
welche wirkt mit. Anhand eines aktuellen Datenbestandes können unverzüglich
vielfältige Auskünfte gegeben werden.
Es ist jedoch nicht Ziel und Aufgabe des
Geschäftsverteilungsplans eine vollständige Abbildung der Aufgaben der
Stadtverwaltung widerzuspiegeln. Allerdings muss jede Aufgaben einer entsprechenden
Gliederungsstufe zu geordnet werden können. Eine genaue Aufgabenbeschreibung
ist lediglich dort notwendig, wo die Erledigung unterschiedlichen
Organisationseinheiten zugeordnet ist.
Die
Neufassung berücksichtigt außerdem, auf welcher gesetzlichen Grundlage die
Aufgabenwahrnehmung im eigenen und übertragenen Wirkungskreis erfolgt.
Der
Geschäftsverteilungsplan bildet
die Grundlage für folgende Aufgaben:
- der stetigen Aufgabenkritik (effektive und
wirtschaftliche Aufgabenerfüllung, Vermeiden von Aufgabenüberschneidungen);
- Bilden von Produkten;
- Bilden von sachlich fundierten Organisationseinheiten
(z. B. Ämter, Abteilungen, Sachgebiete);
-
Untersetzen der
Aufgaben in den jeweiligen Geschäftsverteilungsplänen der Organisationseinheiten;
- Erarbeiten von Stellenbeschreibungen;
- Postverteilung und Verfügungen;
- Erstellen und Anpassen der jeweiligen Aktenpläne und
somit Bilden der Aktenzeichen bzw. Geschäftszeichen;
- Einsatz des Dokumenten-Management-System (DMS);
- schnelles Zuordnen von Aufgaben bei der anstehenden
Verwaltungs- und Strukturreform in Mecklenburg-Vorpommern.
2 Erläuterungen
zum Aufbau
2.1 Struktur
des Geschäftsverteilungsplans
Der Geschäftsverteilungsplan fasst in Anlehnung an die
Empfehlungen der KGSt die Aufgaben der Verwaltung nach Art, Artverwandtschaft
und Zweckbestimmung wie bisher zu den Aufgabenhauptgruppen (AHG) 1 bis 8
1 = Allgemeine Verwaltung |
5 = Soziales, Jugend und Gesundheit |
2 = Finanzen |
6 = Bauangelegenheiten |
3 = Recht, Sicherheit und Ordnung |
7 = Umwelt |
4 = Schule und Kultur |
8 = Wirtschaft und Verkehr |
und anschließend zu Aufgabengruppen (AG)
z. B. 11 =
Personal
33 = Einwohner- und
Meldeangelegenheiten
zusammen.
Eine weitere Zusammenfassung der Aufgaben erfolgt in
den Gliederungsstufen, Aufgabenuntergruppe (AUG) und Aufgabensachgruppe (ASG).
Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung in ist in den nachfolgenden
Unteraufgaben (UA1, UA2) oder in der Spalte Erläuterungen/Hinweise ersichtlich.
Sachlich wurden die Aufgaben zum größten Teil neu formuliert und geordnet.
Es ist zu beachten, dass die Ziffern der
Aufgabengruppen nicht zu verwechseln sind mit dem oft gleichen
organisatorischen Kurzzeichen eines Amtes. Die weitere Systematik ist dem
Abkürzungsverzeichnis zu entnehmen.
2.2 Struktur
der kommunalen Aufgaben, Rechtsgrundlagen
Nach Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes muss den Gemeinden
das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Der Kreis der
gemeindlichen Aufgaben ist aber nicht endgültig festgelegt, sondern er unterliegt
einem stetigen gesellschaftlichen und politischen Wandel. Die verschiedenen
Aufgaben sind im Geschäftsverteilungsplan unter „Typ“
gekennzeichnet.
Die Kommunalverfassung (KV M-V) unterscheidet in § 2 und
§ 3 die kommunalen Aufgaben in solche des eigenen und des übertragenen
Wirkungskreises. Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde kommt dabei nur im
eigenen Wirkungskreis zur Geltung.
Bei den Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis (ü)
erfüllt die Gemeinde Aufgaben, die der Staat (Bund oder Land) aus Gründen der
Zweckmäßigkeit kraft Gesetz der Gemeinde zur Erledigung übertragen hat. Die
Gemeinde vollzieht diese Aufgaben zwar im eigenen Namen, sie unterliegt aber
dem staatlichen Aufsichts- und Weisungsrecht.
Selbst
im eigenen Wirkungskreis muss eine sachliche Differenzierung beachtet werden.
Hier können die Gemeinden (§ 2 Abs. 3 KV M-V) zur Erfüllung einzelner Selbstverwaltungsaufgaben
durch Gesetz verpflichtet werden, pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben (p).
Nur bei den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben (f) hat die Gemeinde
einen echten Gestaltungsspielraum, der allerdings ist abhängig von den
finanziellen Möglichkeiten.
Grundsätzlich ist die Gemeinde nach den allgemeinen
Haushaltsgrundsätzen verpflichtet, ihre Haushaltswirtschaft so zu planen, dass
die stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Der Umfang und das Maß der
Aufgabenerfüllung sind gesetzlich nicht definiert, dies ist bei sachgerechter Begutachtung
im Grunde auch nicht möglich. Das bedeutet, dass die aufgezeigte Aufgabenabgrenzung
der einzelnen Aufgabentypen zwar geeignet ist, eine Entscheidungsfindung, ggf.
auch das Setzen von Prioritäten, zu unterstützen, doch die Praxis zeigt, dass
eine eindeutige Zuordnung in vielen Fällen nicht möglich ist.
Das
nachfolgende Schaubild verdeutlicht die Struktur kommunaler Aufgaben:
|
Kommunale Selbstverwaltung |
|
Eigener Wirkungskreis |
|
Übertragener Wirkungskreis |
Aufgabenart |
freiwillige
Selbstverwaltungsaufgaben |
|
pflichtige
Selbstverwaltungsaufgaben |
|
Pflichtaufgaben
nach Weisung |
|
Auftragsangelegenheiten |
Beispiele |
- öffentl.
Verkehrs- mittel |
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-
Feuerwehr |
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-
Bauaufsicht |
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-
Passangelegen-heiten |
Entscheidungsspielraum |
Ob
und wie sind der Gemeinde überlassen. |
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Ob
ist geregelt, wie ist der Gemeinde überlassen. |
|
Ob
ist geregelt, beim Wie hat die Gemeinde teilweise Ermessensspielraum. |
|
Ob
und wie sind geregelt |
Rechts- und Fachaufsicht |
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Rechts- und Fachaufsicht |
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Rechtsaufsicht |
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Rechtsaufsicht |
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Für die Erledigung der verschiedenen Aufgabenarten
sind auch Funktionsaufgaben (sog. Querschnittsaufgaben) notwendig, die
nicht aus einer gesetzlichen Verpflichtung heraus direkt erkennbar sind, z. B.
Organisations-, Personal oder Haushaltsangelegenheiten, Liegenschaften, Hochbau.
Diese Aufgaben bilden einen eigenen Typ (FA).
Es gibt zu den Gesetzen bzw. Verordnungen immer
Zuständigkeitsregelungen die bestimmen, wer Auftraggeber und wer zuständig für
die Erledigung der Aufgabe ist. So wurde im Geschäftsverteilungsplan ebenfalls
festgehalten, ob es sich um Gemeinde- bzw. Kreisaufgaben handelt. Da die
Hansestadt Rostock gemäß § 7 KV M-V kreisfreie Stadt und Gemeinde ist, wurden
die jeweiligen Rechtsgrundlagen entsprechend zugeordnet. Zu den Aufgaben zu
denen es keine gesetzliche Regelung zu Kreis- oder Gemeindeaufgaben gibt,
wurden diese Angelegenheiten mit einem „X“ gekennzeichnet.
2.3 Geschäftsverteilung
und Aktualisierung
Bei der Geschäftsverteilung wird unterschieden in
federführende bzw. die für die Erledigung der Aufgabe zuständigen
Organisationseinheit (OE) und zwischen den für die jeweilige Aufgabe mitwirkenden
Organisationseinheiten (Mitwirkung).
Der Aufgabenbestand muss regelmäßig der Gesetzgebung,
der kommunalen Aufgabenstellung durch Beschlüsse der Bürgerschaft und den
organisatorischen Veränderungen angepasst und mittels Organisationsverfügung
oder Geschäftsanweisung umgesetzt werden.
Aufgrund der ständigen Aktualisierung wird der
Geschäftsverteilungsplan in Papierform nur im Hauptamt vorliegen. Vorläufig
wird der GVP auf dem Austauschserver:
SRHS111\
.usr. .\ alle \ info \ GVP \ GVP_gesamt.xls bereitgestellt. Die Bereitstellung
im Intranet ist zukünftig geplant.
Roland
Methling
Anlage