Informationsvorlage - 0076/04-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Information zur Haushaltssperre vom 06.09.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 03.11.2004
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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03.11.2004
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Datum |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Gegenstand |
federführend |
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beteiligt |
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Verfügung einer
Haushaltssperre nach § 27 Gemeindehaushaltsverordnung Mecklenburg- Vorpommern
für das Haushaltsjahr 2004
Der Fehlbedarf des Jahres 2004 von 108,1 Mio. EUR in Verbindung mit den mittelfristig zu erwartenden Fehlbedarfen laut Finanzplan offenbart eine Finanzsituation, welche der Maßgabe des § 43 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in besorgniserregender Weise nicht mehr entspricht.
Es ist absehbar, dass die Zuweisungen des Landes kurzfristig nicht ansteigen werden und auch ein eventuell wirtschaftlicher Aufschwung in Mecklenburg-Vorpommern eher verhalten ausfallen wird. Insoweit ist die Hansestadt Rostock gehalten, ohne Zeitverzug umgehend über den bislang erreichten Stand gemäß Haushaltssicherungskonzept hinaus Maßnahmen zur Ausgabensenkung einzuleiten.
Das Innenministerium fordert mit seinem Erlass zur Haushaltssatzung 2004 vom 11.05.2004 den Fehlbedarf von über 100,0 Mio. EUR nicht in einen entsprechenden Fehlbetrag hineinwachsen zu lassen. Aus diesem Grund wurde die Genehmigung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf 128,0 Mio. EUR (10,0 Mio. EUR weniger) begrenzt. Das Innenministerium erwartet vom Oberbürgermeister eine haushaltswirtschaftliche Sperre oder andere geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Der Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre
liegt entsprechend § 27 der GemHVO Mecklenburg-Vorpommern im pflichtgemäßen
Ermessen des Oberbürgermeisters.
Die zusätzlichen Aufwendungen für die Leistungen der Sozialhilfe in Höhe von 6,9 Mio. EUR, aus der Abwicklung der IGA Rostock 2003 GmbH in Höhe von 5,4 Mio. EUR und für die Schülerbeförderung sowie den Schulkostenbeitrag in Höhe von 0,9 Mio. EUR werden zu einer zusätzlichen Belastung des Haushaltes führen. Die notwendigen Bewilligungen zur Erteilung der Ausgabenermächtigung wurden Mitgliedern der Bürgerschaft zur Beschlussfassung übergeben.
Die Form und der Umfang einer haushaltswirtschaftlichen Sperre sind durch die Gemeindehaushaltsverordnung nicht vorgegeben, d.h. die Gemeinde entscheidet selbst über den Vollzug. Gemäß der Geschäftsanweisung zur Durchführung des Haushaltsplanes 2004 Punkt 7.3. berechtigt eine nach § 27 GemHVO Mecklenburg-Vorpommern erforderliche haushaltswirtschaftliche Sperre zum Eingriff in das Teilbudget.
Im Senatsbereich Finanzen, Verwaltung und Ordnung wurde der vertretbare Umfang der Sperre von Haushaltsermächtigungen unter Berücksichtigung des Haushaltsvollzugs überprüft.
Hiermit wurde nach pflichtgemäßem Ermessen eine haushaltswirtschaftliche Sperre entsprechend § 27 der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Verwaltungshaushalt, alle Organisationseinheiten betreffend, wie folgt verfügt:
1. Reduzierung der Haushaltsansätze
- in EUR-
Gruppierung/Bezeichnung |
Haushaltsansatz |
Sperrung in % |
Sperre |
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Grupp. 6501 Bürobedarf |
246.800 |
50 % |
123.400 |
Grupp. 6502 Vordrucke |
331.500 |
50 % |
165.700 |
Grupp. 6503 EDV- Material |
328.200 |
50 % |
164.100 |
Grupp. 6540 Reise- und Fahrkosten |
316.500 |
50 % |
158.200 |
Grupp. 5620 Aus- und Fort- bildung ohne Personalangelegenheiten |
294.600 |
50 % |
147.300 |
Grupp. 5620 Aus- und Fort- bildung Personalangelegenheiten |
438.000 |
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50.000 |
Ausgabensperre insgesamt |
1.955.600 |
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808.700 |
Die Sperrung der Haushaltsansätze um 50% in den o.a. Gruppierungen erfolgt an den entsprechenden Haushaltsstellen in allen Organisationseinheiten im Kassenwesen und bleibt bis zum Abschluss des laufenden Haushaltsjahres bestehen.
Durch die Verfügung der Haushaltssperre verringert sich in den betreffenden Teilbudgets der geplante Zuschuss bzw. bei einem Überschussbudget erhöht sich der geplante Überschuss. Ziel der Sperrung soll die Haushaltsersparnis insgesamt im Teilbudget sein. Somit besteht die Möglichkeit, dass der Budgetverantwortliche im Haushaltsvollzug über den Einsatz der Haushaltsmittel weiterhin entscheidet. Das bedeutet, dass auch bei Ausschöpfung der Mittel in den o.a. Gruppierungen weitere Ausgaben möglich sind, wenn bei anderen Haushaltsstellen ein gleicher Betrag eingespart werden kann.
2. Begrenzung der
Bereitstellung von Mehreinnahmen
des Verwaltungshaushaltes für
Mehrausgaben
Nach Punkt 6.2.2 der Geschäftsanweisung zur Durchführung des Haushaltsplanes 2004 dürfen bei dem defizitären Haushalt, wie er in der Hansestadt Rostock vorliegt, die in einem Teilbudget erwirtschafteten Mehreinnahmen vom Amt im laufenden Haushaltsjahr in Höhe von 40% für Mehrausgaben eingesetzt werden (bei einem ausgeglichenen Haushalt 100%).
Bis zum 31.08.2004 wurden von den budgetverantwortlichen Ämtern Mehreinnahmen von insgesamt 345,3 TEUR erwirtschaftet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt würden davon 135,4 TEUR (40 %) im laufenden Haushaltsjahr bereitgestellt werden können. Die verbleibenden 60 %, das entspricht 209,9 TEUR, können schon jetzt aufgrund der Bemühungen durch die Ämter dem Gesamthaushalt der Hansestadt Rostock für die allgemeine Liquidität zugeführt werden.
Da vom Innenministerium mit o.a. Erlass Auflagen zu weiteren Sparmaßnahmen erteilt wurden und die derzeitige Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben weitere Einschnitte unumgänglich macht, wird der Punkt 6.2.2 der Geschäftsanweisung zur Durchführung des Haushaltsplanes 2004 dahingehend verändert, dass nur 20 %, statt 40 % der erwirtschafteten Mehreinnahmen im laufenden Haushaltsjahr bereitgestellt werden.
Das bedeutet, dass Mehreinnahmen in Höhe von 276,2 TEUR dem Gesamthaushalt zugeführt und darüber hinaus bis Jahresende 80 % von den erwirtschafteten Mehreinnahmen zufließen werden.
Die Verfügung der Haushaltssperre trat am 06. September 2004 in Kraft.
Arno Pöker