Informationsvorlage - 0040/04-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Erarbeitung eines Regionalen Nahverkehrsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.06.2004
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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18.05.2004
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Erledigt
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Bürgerschaft
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09.06.2004
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Datum |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Ausschuss
für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung |
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Gegenstand |
federführend |
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beteiligt |
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Die Hansestadt Rostock hat
für den innerstädtischen ÖPNV aus den dafür vorgesehenen Haushaltsmitteln eine
analytische und konzeptionelle Untersuchung in Auftrag gegeben.
Gemäß dem Beschluss der
Bürgerschaft vom 2. Juli 2003 (Beschluss-Nr. 0390/03-BV) sind der Bürgerschaft
Zielvorgaben und Mindeststandards für den innerstädtischen ÖPNV vorzulegen.
Die Ergebnisse der
Untersuchung werden in die Erarbeitung des Regionalen Nahverkehrsplanes
einfließen.
Die verkehrspolitische
Zielstellung ist vom ÖPNV-Beirat einstimmig beschlossen und von den drei
kommunalen Aufgabenträgern Hansestadt Rostock, Landkreis Bad Doberan und
Landkreis Güstrow zur Annahme empfohlen worden.
Arno Pöker
Anlagen
Verkehrspolitische Zielstellung
Mit dem gemeinsamen Nahverkehrsplan soll der öffentliche Personennahverkehr in der Planungsregion auf ein qualitativ höheres Niveau gehoben werden. Unter dem Motto
Eine Region – ein Fahrplan – ein Tarif – ein Fahrschein
wird für die Einwohner und Gäste unserer Region ein integriertes Angebot aller Verkehrsmittel realisiert, das im Einzelnen den folgenden Zielen Rechnung trägt:
1. Dem
Fahrgast ist ein attraktiv verknüpfter ÖPNV anzubieten. Der
Schienenpersonennahverkehr ist das Rückgrat des öffentlichen Nahverkehrs.
Der ÖPNV/SPNV ist den Fahrgästen als integriertes System anzubieten. Der Übergang zwischen den Verkehrsträgern ist durch Angebotsoptimierung und Neugestaltung von Verknüpfungspunkten weiter zu verbessern.
Die Verknüpfung der Verkehrsmittel ist nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Nutzung der Systemvorteile der einzelnen Verkehrsträger optimal zu gestalten.
Die Systemvorteile des Schienenverkehrs sind für die schnelle, komfortable und umwelt-freundliche Beförderung der Fahrgäste zu nutzen. Die direkte Verflechtung und Vernetzung unterschiedlicher Schienenverkehrssysteme zu einem integrierten Stadtbahnsystem ist zu fördern.
Die Planung des öffentlichen Nahverkehrs ist an den raumstrukturellen Erfordernissen und den kommunalen Planungen auszurichten.
Das Nahverkehrsangebot ist in Abstimmung mit den Aufgabenträgern der Nachbarregionen zu planen. Regionsübergreifende Verkehrsbeziehungen sind zu berücksichtigen.
2. Die
Finanzierung des ÖPNV ist zu sichern.
Die Aufgabenträger sichern im Rahmen der Daseinsvorsorge die Mobilität durch festgelegte Bedienungsstandards.
Die Finanzierung ist durch die Aufgabenträger zu sichern, um die Verkehrsleistungen in der im Nahverkehrsplan definierten Qualität zu erbringen. Die Verkehrsleistungen sind anhand bewertbarer, transparenter Leistungsparameter zu finanzieren.
Die Möglichkeiten alternativer, auf die Verkehrsnachfrage orientierter Bedienungsformen sind zu prüfen und gegebenenfalls auszubauen.
3. Der
Bevölkerung ist eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr
anzubieten.
Das Bedienungsangebot und die Zugänglichkeit sind auf die Mobilitätsbedürfnisse der Nutzer, insbesondere von Kindern, alten Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen flächendeckend mit sozial- und ordnungspolitischer Verantwortung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auszurichten.
Für die Bedienung touristischer Zentren und die Ausrichtung von Großveranstaltungen sind flexible nachfrageorientierte ÖPNV-Angebote zu entwickeln.
Im ländlichen Raum sind die Anforderungen aus dem Schüler- und Ausbildungsverkehr bei der Angebotsgestaltung besonders zu berücksichtigen.
4.
Regionaler ÖPNV/SPNV und städtischer ÖPNV sind zu einem integrierten
Nahverkehrsangebot zu entwickeln.
Die Verknüpfung der Verkehre zwischen den Landkreisen Bad Doberan und Güstrow und dem Oberzentrum Hansestadt Rostock ist in der Verkehrsorganisation und Verkehrsdurchführung weiter qualitativ zu verbessern. Dabei ist ein nach Bedeutung und Leistungsfähigkeit gestaffeltes ÖPNV-Netz zu entwickeln.
Durch die Aufgabenträger des ÖPNV ist ein Aufgabenträgerverbund zu bilden, dem schrittweise Aufgabenbereiche übertragen werden.
5. Die vom
Verkehr ausgehenden Umweltbeeinträchtigungen sind zu minimieren.
Die Erfordernisse des Umweltschutzes sind bei der Planung und Durchführung des Nahverkehrs zu berücksichtigen.
Dem Schienenverkehr ist als umweltverträgliches Verkehrsmittel eine besondere Bedeutung beizumessen.
Bei einer Neubeschaffung von Fahrzeugen ist auf die Einhaltung umweltfreundlicher Standards zu achten, die nationalen und internationalen Normen entsprechen.
Der Zugang zum Nahverkehrssystem ist weiter zu vereinfachen. Dabei kommt den Übergängen vom motorisierten Individualverkehr/Fahrradverkehr zum SPNV/ÖPNV eine wesentliche Bedeutung zu.
Der ÖPNV ist durch bauliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen gegenüber dem übrigen Straßenverkehr zu bevorrechtigen.
Abschlussbericht |
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Verkehrsuntersuchung Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg / Rostock Teil: Definition der Mindestbedienstandards im innerstädtischen ÖPNV der Hansestadt Rostock |
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Rostock, 30.04.2004 |
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PTV Planung Transport Verkehr AG |
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Verkehrsuntersuchung Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg / Rostock Teil: Definition der Mindestbedienstandards im innerstädtischen ÖPNV der Hansestadt Rostock |
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Auftraggeber: Hansestadt Rostock – Tief- und Hafenbauamt Holbeinplatz 14 18069 Rostock |
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Auftragnehmer: PTV AG Hohenzollerndamm 150 14199 Berlin |
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Rostock, 30.04.2004 |
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PTV Planung Transport Verkehr AG Tel.: +49 30 89 71 87 0 Fax: +49 30 89 71 87 24 |
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Inhalt........................................................................................................................... 7
1 Einleitung.......................................................................................................... 9
2 Begriffsdefinition........................................................................................... 10
3 Bedienungsqualität....................................................................................... 11
3.1 Erschließungsgrundsatz........................................................................ 11
3.2 Verkehrsgebiete...................................................................................... 11
3.3 Netzhierarchie......................................................................................... 13
3.4 Einzugsradien der Haltestellen............................................................... 13
3.5 Betriebszeiten......................................................................................... 14
3.6 Bedienungshäufigkeiten.......................................................................... 15
3.7 Verknüpfungen........................................................................................ 17
3.7.1 Grundsätze.................................................................................... 17
3.7.2 Einordnung der Verknüpfungspunkte in Kategorien...................... 17
3.7.3 Qualität der Anschlusssicherung.................................................. 19
3.7.4 Anlagengestaltung......................................................................... 19
3.7.5 Umsteigen in andere Verkehrsmittel (P&R / B&R)....................... 19
3.8 Infrastruktur............................................................................................. 20
3.8.1 Grundsätze der Gestaltung........................................................... 20
3.8.2 Haltestellen.................................................................................... 20
4 Beförderungsqualität.................................................................................... 22
4.1 Gestaltung und Ausrüstung von Fahrzeugen......................................... 22
4.2 Besetzungsgrad..................................................................................... 23
4.3 Einhaltung des Fahrplanes / Pünktlichkeit.............................................. 23
4.4 Beschleunigungssysteme...................................................................... 24
4.5 Zuverlässigkeit........................................................................................ 25
4.5.1 Betriebsmanagement/Leitstelle..................................................... 25
4.5.2 Ersatzverkehr/Störfallmanagement.............................................. 25
4.6 Tickets und Tarife................................................................................... 25
4.7 Informationen.......................................................................................... 25
4.8 Kundenbetreuung / Service.................................................................... 26
4.9 Sauberkeit............................................................................................... 26
4.10 Sicherheit................................................................................................ 26
5 Umweltstandards........................................................................................... 28
6 Bereitstellung von Betriebsdaten.............................................................. 29
7 Kontrolle der Mindestbedienstandards..................................................... 26
Anlagen
Anlage 1a: Verkehrsgebiete der Hansestadt Rostock (tabellarisch)
Anlage 1b: Verkehrsgebiete der Hansestadt Rostock (grafisch)
Anlage 2: Verknüpfungspunkte
Anlage 3: P&R-Anlagen und B&R-Anlagen (Stand 2003)
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sind die Gebietskörperschaften verpflichtet, räumlich und zeitlich differenzierte Nahverkehrsstrategien zu entwickeln und die zugehörigen Leistungsparameter in Form von Mindestbedienstandards zu definieren.
Qualitätsstandards bilden die Grundlage für die Gestaltung des künftigen ÖPNV-Angebotes und sind Voraussetzung für die Ausgestaltung von Verkehrsverträgen sowie die Kontrolle in der Leistungserbringung.
Erklärtes Ziel ist es, die Mobilität der Bevölkerung nachhaltig auf hohem Niveau zu sichern und gleichzeitig das ÖPNV-Angebot nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu gestalten. Die Mindeststandards basieren auf der vorgesehenen Entwicklung eines integrierten Verkehrsangebotes von SPNV, Straßenbahn und Busverkehren.
Das Stadtbahnkonzept wird separat im Kapitel Planungen behandelt.
Die Festlegung von Qualitätsstandards ist notwendig, um den ÖPNV nicht nur als reine Daseinsvorsorge zu begreifen, sondern als bevorrechtigtes System und somit als attraktive Alternative zum MIV zu entwickeln. Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit sind wesentliche Parameter, welche den Umfang der Mindestbedienstandards definieren.
Das Maßnahmekonzept unterscheidet zwischen den Standardtypen der Bedienungsqualität (räumliche und zeitliche Erschließung sowie Bedienformen) und der Beförderungsqualität (bauliche und organisatorische Ausgestaltung).
Die ® Bedienungsqualität wird im Wesentlichen durch
} den Erschließungsgrad,
} die Betriebszeiten (Hauptverkehrszeiten, Normalverkehrszeiten, Schwachverkehrszeiten),
} das Fahrplanangebot (Takt) und
} die Bedienungsformen (Linienbetrieb oder Bedarfsbetrieb) charakterisiert.
Die ® Beförderungsqualität wird in der Regel über
} die Schnelligkeit (hohe Beförderungsgeschwindigkeit, Minimierung der Reisezeiten),
} die Zuverlässigkeit/Pünktlichkeit (Minimierung von Verspätungen und Störungen),
} den Beförderungskomfort (Haltestellenstandard, Fahrzeugausstattung und Sitzplatzverfügbarkeit),
} die Umsteigequalität (Haltestellenstandard, Anschlusssicherung und Minimierung der Umsteigezeiten),
} die Fahrgastinformationen,
} die Nachvollziehbarkeit (Begreifbarkeit) der Nahverkehrssysteme und
} die Sicherheit und Sauberkeit beurteilt.
Die nachfolgend aufgeführten Standards sichern auch zukünftig eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit ÖPNV-Leistungen auf dem Stadtgebiet.
Zu erschließen sind alle Verkehrsgebiete mit zusammenhängender Bebauung, die mehr als 200 Einwohner oder als Sondergebiete (Tourismus, Gewerbe- und Ausbildungsstandorte u.ä.) eine vergleichbare Verkehrserzeugung aufweisen.
Ein Gebiet gilt als erschlossen, wenn 80% dieser Personen in den Einzugsbereichen von Haltestellen wohnen oder dort beschäftigt sind.
Aufgrund der Siedlungsstruktur (Einzelstandorte) ist eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Nahverkehrsleistungen unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht generell möglich.
Die Nachfrage nach öffentlichen Verkehrsleistungen ist in erster Linie von der siedlungsstrukturellen Ausprägung eines Raumes abhängig. Verkehrsaufkommen und Verkehrsbeziehungen im ÖPNV ergeben sich vorrangig aus der Größe und Funktion der einzelnen Siedlungsflächen sowie ihrer räumlichen Verteilung.
Die Zuordnung bildet die Grundlage für die Definition der Qualitätsmerkmale in der Verkehrsbedienung.
Die Einteilung erfolgt für die Hansestadt Rostock in vier Verkehrsgebiete (VG) nach folgender Definition:
} VG 1 Kernzone
Stadtkernbereich mit zentraler Funktion für die Gesamtstadt bzw. als Stadtteilzentrum für ein größeres Einzugsgebiet innerhalb der Stadt, stark frequentierte Tourismuszentren
}
VG 2 Gebiet mit hoher Nutzungsdichte
Gebiete mit geschlossener Bebauung und hoher Einwohnerdichte, dienstleistungsorientierte Gewerbe- und Technologiezentren mit hohem Verkehrsaufkommen
}
VG 3 Gebiet mit mittlerer Nutzungsdichte
Städtisch strukturierte Gebiete mit geringerer Einwohnerdichte und/oder Gewerbe-/ Industriegebiete mit mittlerer Anzahl von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
}
VG 4 übrige Gebiete
Siedlungsbereiche und Gewerbe-/Industriegebiete, deren Bedeutung nicht den Kriterien der VG1 ... VG3 entspricht; Lage i.d.R. am Stadtrand
Die Einteilung der Verkehrsgebiete ist detailliert in den Anlagen 1a (tabellarisch) und 1b (grafisch) dargestellt.
Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung der 4 Verkehrsgebiete zu den 31 Ortsteilen der Hansestadt Rostock
|
|
Verkehrsgebiete |
|||
Ortsteil |
1 |
2 |
3 |
4 |
|
1 |
Seebad Warnemünde |
x |
x |
x |
|
2 |
Diedrichshagen |
|
|
x |
x |
3 |
Markgrafenheide |
|
|
|
x |
4 |
Hohe Düne |
|
|
|
x |
5 |
Hinrichshagen |
|
|
|
x |
6 |
Wiethagen |
|
|
|
x |
7 |
Torfbrücke |
|
|
|
x |
8 |
Lichtenhagen |
|
x |
|
x |
9 |
Groß Klein |
|
x |
x |
|
10 |
Lütten Klein |
x |
x |
x |
|
11 |
Evershagen |
|
x |
x |
x |
12 |
Schmarl |
|
x |
x |
|
13 |
Reutershagen |
|
x |
x |
x |
14 |
Hansaviertel |
|
x |
x |
|
15 |
Gartenstadt |
|
x |
x |
x |
16 |
Kröpeliner-Tor-Vorstadt |
x |
x |
x |
|
17 |
Südstadt |
|
x |
x |
|
18 |
Biestow |
|
x |
x |
x |
|
Sondergebiet Hbf / ZOB |
x |
|
|
|
19 |
Stadtmitte |
x |
x |
x |
x |
|
Extragebiet Weißes Kreuz |
|
|
x |
|
20 |
Brinckmansdorf |
|
|
x |
x |
21 |
Dierkow-Neu |
|
x |
|
x |
22 |
Dierkow-Ost |
|
|
x |
|
23 |
Dierkow-West |
|
x |
x |
|
24 |
Toitenwinkel |
|
x |
|
x |
25 |
Gehlsdorf |
|
|
x |
|
26 |
Hinrichsdorf |
|
|
|
x |
27 |
Krummendorf |
|
|
|
x |
28 |
Nienhagen |
|
|
|
x |
29 |
Peez |
|
|
x |
x |
30 |
Stuthof |
|
|
|
x |
31 |
Jürgeshof |
|
|
|
x |
Das ÖPNV-Netz der Hansestadt Rostock verfügt über einen hierarchischen Aufbau, um die Systemvorteile der einzelnen Verkehrsmittel bei klarer Funktionstrennung nutzen zu können.
Die schienengebundenen Verkehrsträger SPNV, S-Bahn und Straßenbahn sowie Busachsen bilden das Grundnetz dieses Systems. Auf der höherwertigen Busachse soll eine schnelle und direkte Verbindung zwischen Wohngebieten und Stadtteilzentren ermöglicht werden.
Das Grundnetz wird durch eine Feinverteilung ergänzt.
Hauptnetz:
} S-Bahn
} SPNV-Strecken
} Straßenbahnnetz
} höherwertige Busachse: Dierkower Kreuz - Warnowtunnel – HP Lütten Klein - Lütten Klein Zentrum
Zubringernetz:
} Busachsen, die hauptsächlich als Zubringer zum Hauptnetz dienen
} Fähren: Hohe Düne - Warnemünde und Kabutzenhof – Gehlsdorf
Feinverteilung:
} Busachsen der räumlichen Bedienung, alternative Bedienungsformen und Nachtbus
Die Anbindung neu entstehender innerstädtischer Gebiete (Wohn-, Gewerbe-, Sondergebiete) erfolgt gemäß der funktionalen Zuordnung zu einer Verkehrsgebietskategorie und der Netzhierarchie.
1.4 Einzugsradien der Haltestellen
Eine ausreichende Erschließung (fußläufiger Einzugsbereich der Haltestellen) wird gewährleistet, wenn die Entfernung zur nächsten Haltestelle nicht größer ist, als die festgelegten Werte.
In Abhängigkeit vom Verkehrsmittel und der Zuordnung zu einem Verkehrsgebiet werden folgende Einzugsradien für die Haltestellen definiert:
|
S-Bahn / Regionalbahn |
|
Verkehrsgebiet 1 |
300 m |
400 m |
Verkehrsgebiet 2 |
400 m |
600 m |
Verkehrsgebiet 3 |
600 m |
800 m |
1.000 m |
1.000 m |
Der luftlinienförmige Einzugsbereich wird als Kreis um die Haltestelle dargestellt, wobei für die tatsächliche Fußweglänge ein Umwegfaktor zu berücksichtigen ist. Bei Anwendung eines Umwegfaktors von 1,2 und einer Fußgängergeschwindigkeit von 70m/min = 4,2 km/h, ergeben sich folgende Fußwegzeiten:
|
S-Bahn / Regionalbahn |
|
Verkehrsgebiet 1 |
5 min |
7 min |
Verkehrsgebiet 2 |
7 min |
10 min |
Verkehrsgebiet 3 |
10 min |
14 min |
17 min |
17 min |
Innerhalb der festgelegten Betriebszeiten ist eine ÖPNV-Bedienung zu gewährleisten. Diese differieren in Abhängigkeit vom jeweiligen Verkehrsgebiet, in dem sich die Zugangsstelle zum ÖPNV befindet.
|
VG 1 |
VG 2 |
VG 3 |
VG 4 |
|
Montag - Freitag |
05:00 – 24:00 |
05:00 - 24:00 |
bedarfsgerecht /
flexibel |
bedarfsgerecht /
flexibel |
|
Samstag |
06:00 – 24:00 |
06:00 - 24:00 |
bedarfsgerecht /
flexibel |
bedarfsgerecht /
flexibel |
|
Sonn-/ Feiertag ( 1) |
08:00 – 24:00 |
08:00 - 24:00 |
bedarfsgerecht /
flexibel |
bedarfsgerecht /
flexibel |
|
(1) Bei Einstellung des
Nachtverkehrs Betriebsbeginn Tagesverkehr 06:00 Uhr mit bedarfsgerechter
Bedienung auf auserwählten Hauptachsen |
Zur Sicherstellung der planmäßigen ÖPNV-Bedienung sind insbesondere auf den kontinuierlich nachgefragten Verbindungen Taktfahrpläne einzurichten. Neben dem räumlich unterschiedlichen Erschließungsgrad differiert auch das zeitliche Angebot von ÖPNV-Verkehrsleistungen in den Verkehrsgebieten 1 - 4.
} SPNV (gemäß ÖPNV-Landesplan)
Auf den regionalen Kursbuchstrecken des SPNV ist gemäß ÖPNV-Landesplan ein Taktfahrplan von einer Stunde bzw. 2 Stunden beabsichtigt. Auf den Strecken der S-Bahn wird innerhalb der HRO ein 10/15/30 bzw. 60 Minuten-Takt differenziert nach Wochentagen und Tageszeiten angeboten.
}
städtischer ÖPNV
Bezüglich der Verkehrszeiten wird zwischen der Normalverkehrszeit (NVZ), der Hauptverkehrszeit (HVZ) und der Schwachverkehrszeit (SVZ) unterschieden.
HVZ: Zeiten des Spitzenverkehrsaufkommens, insbesondere im Berufs- und Schülerverkehr Montag bis Freitag. Es wird zwischen einer 1. HVZ (Frühspitze) und 2. HVZ (Nachmittagsspitze) unterschieden.
NVZ: Zeiten zwischen und nach den Verkehrsspitzen Montag bis Freitag
SVZ: Zeiten ab Betriebsbeginn bis zum Einsetzen der morgendlichen HVZ, nach NVZ bis Betriebsschluss sowie am Samstag, Sonntag und an Feiertagen
Die Verkehrszeiten orientieren sich am tatsächlichen Bedarf (aktuelle Tagesganglinien). Notwendige Anpassungen auf einzelnen Linien sind kurzfristig in Abstimmung mit dem Aufgabenträger vorzunehmen.
In Abhängigkeit von den Verkehrsgebieten werden HVZ, NVZ und SVZ folgendermaßen zugeordnet:
Alle Verkehrsgebiete |
1. Hauptverkehrszeit: |
|
2. Hauptverkehrszeit: |
Verkehrsgebiet 1/ 2 |
Nebenverkehrszeit: |
Verkehrsgebiet 1/ 2 |
Schwachverkehrszeit: Montag – Freitag vor 6:00 und nach 18:30 Uhr und Samstag / Sonntag / Feiertag während der Betriebszeiten |
Verkehrsgebiet 3/ 4 |
außerhalb der HVZ: |
Die Bedienungshäufigkeiten gelten auf den Verkehrsachsen der Netzhierarchie entsprechend ihrer Verbindungsfunktion zwischen bzw. innerhalb der Verkehrsgebiete. Eine Unterschreitung der vorgenannten Mindestbedienungshäufigkeiten ist an den Linienenden der Achsen in Abstimmung mit dem Aufgabenträger zulässig.
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VG 1 |
VG 2 |
VG 3 |
VG 4 |
1. HVZ 2. HVZ |
10- Min.-Takt |
10- Min.-Takt 15- Min.-Takt |
30- Min.-Takt |
30- Min.-Takt |
NVZ |
15- Min.-Takt |
15- Min.-Takt |
bedarfsgerecht /
flexibel |
bedarfsgerecht /
flexibel |
SVZ |
30- Min.-Takt |
30- Min.-Takt |
bedarfsgerecht /
flexibel |
bedarfsgerecht /
flexibel |
Für kurzfristige Nachfragespitzen ist gemäß allgemeiner Definition die Einhaltung der geforderten Beförderungsqualität zu gewährleisten.
Nachtverkehr
Das Nachtangebot ist in den Nächten zu Sonnabend, zu Sonntag sowie zu Feiertagen auf den nachfolgend aufgeführten Bedienungsrelationen sicherzustellen. Eine Ausweitung der Bedienung auf die Werktage erfolgt unter Berücksichtigung von nachfrage- und kostenspezifischen Gesichtspunkten.
Relationen : Groß Klein – Schmarl – Reutershagen
–Stadtzentrum
(Warnemünde) – Lichtenhagen – Lütten Klein
–Evershagen – Marienehe – Reutershagen – Stadtzentrum
– Steintor
Südstadt
– Hauptbahnhof – Steintor
Steintor
– Brinckmansdorf
Steintor
– Dierkow / Toitenwinkel
Ein Sternentreff als zentrale
Umsteigemöglichkeit zwischen den einzelnen Relationen ist an geeigneten
Haltestellen zu ermöglichen.
Alternative Bedienungsformen
Alternative Bedienungsformen dienen der Verbesserung der Erschließung von gering besiedelten Gebieten und als Ersatz für schwach nachgefragte Linienfahrten. Sie sollten nur außerhalb der HVZ und der NVZ zur Anwendung kommen. Die Anwendung ist auf Grund der systembedingten Einschränkungen (z.B. Mitnahmebeschränkung von Kinderwagen [Kiwa]) im Einzelfall zu prüfen.
Reaktion auf Nachfragespitzen
Eine zusätzliche kurzfristige und bedarfsgerechte Verstärkung des Angebotes zur Sicherung der geforderten Beförderungsqualität bei saisonalen und sonstigen Nachfrageschwankungen als auch bei Großveranstaltungen, die in ihrer touristischen und regionalen Bedeutung über das Gebiet der Hansestadt Rostock hinaus wirken, ist zu gewährleisten. Dazu zählen die Hanse Sail sowie der Vorweihnachts- und Jahresendverkehr.
In einem hierarchisch aufgebauten Netz lassen sich
Umsteigevorgänge nicht immer vermeiden. Notwendige Umsteigebeziehungen sind zur
Vermeidung von Reisezeit- und Komfortverlusten zu optimieren. Häufiges
Umsteigen senkt den Komfort einer ÖPNV-Verbindung erheblich und wirkt sich
negativ auf die Akzeptanz durch den Kunden aus. Durch die Netzgestaltung ist
deshalb ein niedriger Umsteigefaktor anzustreben.
Der optimale Einsatz der verschiedenen Verkehrssysteme sowie das Ziel einer hohen Effizienz des Einsatzes der einzelnen Verkehrsträger erfordern sowohl die Zusammenführung verschiedener Elemente innerhalb eines Verkehrsträgers (z.B. Bus/Bus) als auch den Übergang von einem Verkehrsträger auf den anderen (z.B. Bus/Schiene). Dies betrifft sowohl die stadtinternen Verkehrsbeziehungen als auch die Stadt- Umlandverknüpfung.
Verknüpfungspunkte lassen sich grundsätzlich unterscheiden in
} systeminterne Verknüpfungspunkte (Umsteigehaltestellen innerhalb des ÖPNV) und
} systemübergreifende Verknüpfungspunkte (Park&Ride-/Bike&Ride-Anlagen, Bahnhof).
1.7.2 Einordnung der Verknüpfungspunkte in Kategorien
Im Rahmen der Entwicklung eines integrierten Verkehrssystems wird auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock ein Umsteigefaktor von maximal 1,25 angestrebt.
Verknüpfungspunkte werden durch folgende Kriterien charakterisiert:
} räumliche Bedeutung im Netz (Sicherstellung der Netzhierarchie)
} Art und Anzahl der zu verknüpfenden Verkehrsmittel (z.B. Bus/Straßenbahn, S-Bahn/Pkw…)
} Art und Größe des Verkehrsaufkommens (Umsteigeaufkommen, Quell-/ Zielaufkommen, Pkw-/Fußgängeraufkommen)
} Städtebauliche Bedeutung des Umfeldes.
Entsprechend diesen Kriterien erfolgt eine Kategorisierung der Verknüpfungspunkte in vier Stufen.
Verknüpfungspunkte 1. Ordnung
Rostock Hbf mit Zentralem Omnibusbahnhof
Verknüpfungspunkte 2. Ordnung
Warnemünde Werft
HP Lütten Klein
Holbeinplatz
Parkstraße
Doberaner Platz
Steintor
Dierkower Kreuz
Seehafen Fährterminal
Verknüpfungspunkte 3. Ordnung
HP Lichtenhagen
Mecklenburger Allee
Lütten Klein Zentrum
Markt Reutershagen
Reutershagen (Hamburger Straße)
Mensa
Südblick (Nobelstraße)
Verknüpfungspunkte 4. Ordnung
Warnemünde Bahnhof / Fähre
Hohe Düne Fähre
Thomas- Morus- Straße
HP Evershagen
Neuer Friedhof
Schröderplatz
In der Anlage 2 ist die Auflistung der Verknüpfungspunkte mit Zuordnung der Verkehrssysteme enthalten.
Als zentrale Umsteigepunkte mit definierten Anschlussbeziehungen zwischen städtischen und regionalen Verbindungen werden aufgenommen:
}
Rostock Hbf mit Zentralem Omnibusbahnhof
} Dierkower Kreuz
} HP Lütten Klein.
1.7.3 Qualität der Anschlusssicherung
In einem vernetzten ÖPNV sind funktionierende Anschlussbeziehungen ein wichtiger Faktor des Bedienungsangebotes.
Festlegungen von Anschlussbeziehungen mit Anschlusssicherung dürfen nicht zu einer Erhöhung der durchschnittlichen Reisezeit führen. Deshalb ist es vorgesehen, die erforderlichen Anschlussbeziehungen für die jeweilige Fahrplanperiode zu prüfen, entsprechend zu definieren und zwischen den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen abzustimmen.
Für eine fahrplanmäßige Anschlusssicherung richtungsbezogen zwischen zwei städtischen Linien wird eine reine Wartezeit von maximal 5 Minuten angestrebt. In Ausnahmefällen sind maximal 10 Minuten zulässig (ohne Wegezeit).
Die Wege zu den Umsteigeanlagen bzw. zwischen den Verkehrsmitteln sind behindertengerecht, kurz und mit eindeutiger Führung (Beschilderung) zu gestalten, niveaugleiche Lösungen sind zu bevorzugen.
Der Ausstattungsgrad der Verknüpfungspunkte ist in Abhängigkeit von ihrer verkehrlichen Bedeutung auszubilden. Verknüpfungspunkte 1. und 2. Ordnung verfügen deshalb über einen höherwertigen Ausstattungsstandard (vgl. Kapitel 2.8 Infrastruktur).
1.7.5 Umsteigen in andere Verkehrsmittel (P&R / B&R)
Für den Übergang vom Individualverkehr bzw. Radverkehr zum ÖPNV ist das Angebot der Park&Ride- und Bike&Ride-Anlagen von wesentlicher Bedeutung. Gute Anbindungen an das Straßennetz, eine ausreichende Kapazität sowie hohe Qualität bilden die Voraussetzung für eine intensive Nutzung.
Fahrradabstellanlagen sind sukzessive an ausgewählten Standorten entsprechend den konzeptionellen Festlegungen aus dem Integrierten Gesamtverkehrskonzept (IGVK 98) zu errichten, insbesondere an zentralen Haltestellen und Umsteigepunkten der Straßenbahn sowie Stationen des SPNV.
Eine Übersicht der Park&Ride- und Bike&Ride-Anlagen ist Anlage 3 zu entnehmen.
1.8.1 Grundsätze der Gestaltung
Bahnhöfe, Haltepunkte und Haltestellen sind Visitenkarten des ÖPNV, an denen Nutzer und potenzielle Kunden die Qualität und Attraktivität des ÖPNV-Systems messen. Deshalb ist der Zugang zum System einfach und attraktiv einzurichten. Haltestellen müssen gut erreichbar, sicher und sauber sein sowie dem Kunden einen angenehmen, der Funktion entsprechenden Aufenthalt bieten.
Die Grundsätze der Gestaltung der Infrastruktur sind unter Berücksichtigung der örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten umzusetzen.
Um der Klientel der zeitweise oder ständig mobilitätseingeschränkten Bevölkerung die ungehinderte Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des ÖPNV zu ermöglichen, sind Haltestellen behindertengerecht zu gestalten. Alle Straßenbahnhaltestellen verfügen bereits über diesen Standard, bei den Bushaltestellen sind es 40% auf Stadtgebiet. Die Anpassung der verbleibenden Haltestellen hat sukzessive entsprechend den finanziellen Möglichkeiten zu erfolgen.
® mobilitätseingeschränkte Personen:
ältere
Menschen, kleine Kinder, werdende Mütter, körper- und wahrnehmungsbehinderte
Menschen, Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck
® Barrierefreiheit §4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG):
Barrierefrei
sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische
Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und
visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere
gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein
üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
zugänglich und nutzbar sind.
Neuanlagen haben den für Rostock geltenden mobilitätsgerechten Standards sowie geltenden Richtlinien der Barrierefreiheit unter Beachtung der Verbindung zwischen den Komponenten Fahrzeugtechnik, Infrastruktur, Betrieb und Service zu entsprechen.
Durch ein flächendeckendes Haltestellennetz in der Hansestadt soll den Bürgern / Fahrkunden der direkte, barrierefreie und verkehrssichere Zugang zu den Verkehrsmitteln des ÖPNV ermöglicht werden (vergleiche Kap. 2.1).
Besondere Beachtung gilt dabei der Verkehrssicherheit, insbesondere der Schulwegsicherung, der behindertengerechten Gestaltung und dem Wetterschutz. Haltestellen sind einheitlich zu gestalten (Wiedererkennungswert, z.B. durch einheitliche Farben, Pflasterung, Möblierung, Logos). Gemäß den abgestimmten VVW-Standards erhält der Fahrgast die erforderlichen Informationen zur Nutzung des ÖPNV in der Hansestadt: Haltestellenname, Linie, Fahrplanangebot und Linienverlauf, Tarife, Sonderinformationen und ausgewählte touristische Zusatzinformationen.
Haltestellen an touristisch wichtigen Punkten sind mit entsprechend umfangreicheren Informationen auszustatten.
Die nachfolgend aufgelisteten Standards sind in Abhängigkeit von: Fahrgastaufkommen bzw. Nutzergruppen (Schüler, Touristen u. ä.), Funktionalität oder besonderen Anforderungen im Einzugsbereich anzuwenden. Es ist ein geeignetes System der Kategorisierung zu entwickeln.
1. Mindeststandard (Grundausstattung)
} Mast mit Haltestellen-Schild (reflektierend), Haltestellenname, Liniennummer, Fahrtziel, Verbund- und Unternehmenskennzeichnung, Tarifzone
} DIN A2-Kasten mit Aushangfahrplan, Netzplan, Reisezeit, Tarifinformationen und der ServiceRufnummer
} Sichere Aufstellfläche für die Fahrgäste (Dimensionierung entsprechend max. Fahrgastaufkommen)
} Papierkorb
2. Erweiterter Ausbaustandard (umfasst zusätzlich)
} Mobilitätsgerecht gemäß Rostocker Standards
} Beleuchtung , wenn Haltestelle durch Straßenbeleuchtung nicht ausreichend ausgestrahlt ist
} Wetterschutz und Sitzgelegenheit
} in Abhängigkeit vom Fahrgastaufkommen Fahrscheinverkaufsautomat
} Spritzschutz gegenüber Individualverkehr
3. Erweiterter Grundstandard für Verknüpfungspunkte / zentrale Haltestellen in Zentrums- und Tourismusbereichen
} Stadtplan oder Umgebungsplan
} Fahrscheinverkaufsautomat
} einfache Fahrradständer
} Lautsprecher für Durchsagen und Informationen über den Betriebszustand
4. Erweiterung für Verknüpfungspunkte / zentrale Haltestellen in Zentrums- und Tourismusbereichen
} Optional dynamische Fahrplaninformationen, entsprechend den finanziellen Möglichkeiten
} Fahrradständer (möglichst B&R-Anlagen überdacht und in Bügelausführung)
} Wegweisung zu Zielen in der näheren Umgebung
Abweichungen von der Regelausstattung sind durch den Aufgabenträger bzw. Baulastträger zu genehmigen.
1.9 Gestaltung und Ausrüstung von Fahrzeugen
Die Qualität der Fahrzeuge besitzt wesentliche Bedeutung, da hier sowohl eine direkte Schnittstelle zum Kunden besteht als auch durch Investitionsentscheidungen der Unternehmen in diesem Bereich langfristige Festlegungen zum Qualitätsniveau getroffen werden.
Die aufgeführten Merkmale für Linienfahrzeuge dienen als Basis eines zeitgemäßen Qualitätsniveaus mit den wichtigsten Komfort- und Servicemerkmalen.
Kriterienliste Mindestanforderungen an Fahrzeuge / Straßenbahnzüge
} 100 % Niederfluranteil im Stadtbus; durch Kombination der Straßenbahnfahrzeuge wird jede Fahrt behindertengerecht angeboten
} Fahrzeuge müssen den ‘Anerkannten Regeln der Technik’ und bei Neubeschaffung dem ‘Stand der Technik’ entsprechen
} Geltende nationale und internationale Normen (DIN, ISO, EN, StVZO) sowie die BOStrab / BOKraft und die hierzu erlassenen Richtlinien sind zu erfüllen
Speziell für die Schnittstelle zum Kunden sind einzuhalten:
} Linienbeschilderung
außen: Linien-Nummer: Bug, rechts, Heck und links,
Fahrtziel: Bug
} gute Erkennbarkeit auch unter ungünstigen Umgebungsbedingungen / Werbeaufdrucke
} BordInformationsSystem:
} Akustische Informationseinrichtungen zur Ankündigung der nächsten Haltestelle; digitale Ansagegeräte mit geräuschabhängiger Lautstärkenregulierung
} Möglichkeit der Lautsprecherdurchsage
} optische Anzeige "nächster Halt" mit Bezeichnung der Haltestelle und Liniennummer, optional Anzeige des Linienverlaufs
} Beschriftungen im Fahrzeug in deutscher und englischer Sprache bzw. mit eindeutigen Piktogrammen
} Liniennetzplan in jedem Fahrzeug
} Ausreichende Anzahl von Festhaltemöglichkeiten, möglichst mit zentralen senkrechten und waagerechten Haltestangen, ergänzt durch Haltegriffe an Fahrgastsitzen (Kinder) und waagerechter Haltestange im Niederflurteil (Behinderte)
} optimale Sitzplatzanordnung für die Belange des Nahverkehrs einer Stadt (Straba und Stadtbus) Priorität: ‘hohe Kapazität verbunden mit Bewegungsfreiheit’ vor ‘große Anzahl an Sitzplätzen’ Einsatz von Klappsitzen
} Anzahl und Breite der Türen haben einen schnellen Fahrgastwechsel zu garantieren
} ausreichende Heizung und Belüftungsmöglichkeiten
} eisfreie Einstiegszonen
} ausreichende Anzahl von Haltewunschtasten / Notsignaltasten
} Mehrzweckfläche für Kiwa, Rollstuhl, Rad, Gepäck (mind. 2 Kiwa oder 1 Rollstuhl)
} Eine Fahrradmitnahme ist durch die Fahrzeuggestaltung prinzipiell zu ermöglichen
} Bus: mindestens eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe oder Kneeling-Möglichkeit
sonstige Forderungen:
} Schienenverkehrsmittel mit Spurbreite 1435 mm, keine O-Busse, keine gleislosen Bahnen
} 1,95 m lichte Durchgangshöhe
} Vorbereitung des Fahrzeugs für den Rechnergestützten Betriebsleit- und Beschleunigungsbetrieb (RBL). Die Vereinheitlichung der eingesetzten Systeme zwischen den Verkehrsunternehmen ist anzustreben.
} maximales Fahrzeugalter: Stadtbus: 14 Jahre, Straßenbahn: 32 Jahre
} zuverlässig und wartungsarm, niedrige Unterhalts- und Wartungskosten
} leichte Erkennbarkeit der Türöffner (Freihalten der Tasten von Werbung)
} bezüglich des Umweltverhaltens siehe Abschnitt Umweltstandards
Eine qualitativ hochwertige ÖPNV-Beförderung wird gewährleistet, wenn auch für besonders hohe Nachfragewerte auf Einzelfahrten die Platzkapazität in den Fahrzeugen nicht überschritten wird.
In der Hauptverkehrszeit (HVZ) soll das Platzangebot so bemessen sein, dass der Besetzungsgrad (Anzahl der vorhandenen Fahrgäste/Zahl aller Steh- und Sitzplätze) als Mittelwert über die 30-Minuten-Spitze 80% oder als Mittelwert über die Spitzenstunde 65 % in der Regel nicht überschreitet.
In der Nebenverkehrszeit (NVZ) soll der Besetzungsgrad als
Mittelwert über eine Stunde 50 % nicht überschreiten.
In der Schwachverkehrszeit (SVZ) soll in der Regel jedem Fahrgast ein Sitzplatz angeboten werden.
Die Angaben beziehen sich jeweils auf das Einzelfahrzeug bzw. den Straßenbahnzug.
1.11 Einhaltung des Fahrplanes / Pünktlichkeit
Die Pünktlichkeit definiert im Wesentlichen die Zuverlässigkeit des ÖPNV-Systems, sie stellt somit die Basis für ein zuverlässiges und kundenorientiertes Nahverkehrsangebot dar.
Folgende Pünktlichkeitsquoten sind zu gewährleisten:
} Maximal 1% aller Fahrten pro Jahr dürfen ersatzlos ausfallen.
} Es sind 95% aller Fahrten pünktlich zu erbringen.
} Verfrühungen sind grundsätzlich auszuschließen.
} Als Verspätung gilt für: Straßenbahn: ³ 3 min und Bus: ³ 5 min.
Verkehrsunternehmen nehmen hierzu eine halbjährliche Berichterstattung beim Aufgabenträger vor. Sobald sich die Notwendigkeit des Eingreifens in laufende Prozesse abzeichnet, sind Zwischenberichte schnellstmöglich zu erstellen.
Für die Bewertung der Pünktlichkeit gelten die Abfahrten an folgenden Referenzhaltestellen:
Straßenbahn: Hauptbahnhof, Doberaner Platz, Dierkower Kreuz, Evershagen Süd
Bus: Dierkower Kreuz, Markt Reutershagen, Mensa, Hauptbahnhof, HP Lütten Klein, Mecklenburger Allee, Thomas-Morus-Straße
Jede Linie wird durch mindestens einen zentralen Kontrollpunkt erfasst, wenn sie aufgrund ihres Linienverlaufs über keine Referenzhaltestelle führt.
Dem Verkehrsunternehmen können nur Ausfälle und Verspätungen angelastet werden, die ausschließlich auf dessen Verschulden zurückzuführen sind. Dazu zählen z. B. technische Fahrzeugdefekte, Personalausfälle, Störungen an Anlagen betrieblicher Infrastruktur (Weichen, Fahrleitungsdefekte usw.).
Umstände, durch die eine Betriebsdurchführung verhindert wird, die das Verkehrsunternehmen nicht abwenden und denen es auch nicht abhelfen kann, werden dem Verkehrsunternehmen somit nicht angelastet (siehe hierzu. PBefG § 22 Beförderungspflicht). Dazu zählen: Strecken- und Straßensperrungen, die durch Unfälle, durch Havarien Dritter, durch sonstige Ereignisse (öffentliche Unruhen, genehmigte Demonstrationen, Umleitungen bei Großveranstaltungen), durch Ausfall der zentralen Stromversorgung (Stadtwerke) etc. hervorgerufen werden.
Im Beschluss Nr. 598/39/1992 der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock „Konzeption zur generellen Förderung und Bevorrechtigung des ÖPNV in der Hansestadt Rostock“ sind Ziele und Maßnahmen zur Realisierung von Beschleunigungssystemen festgelegt worden.
Der ÖPNV ist gegenüber dem MIV unter Berücksichtigung der gesamten Verkehrssituation und der Anforderungen an die Verkehrssicherheit zu bevorrechtigen.
Neben der Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen sind die Sonderfahrstreifen ein weiteres Mittel der ÖPNV-Bevorrechtigung. Das Liniennetz verfügt durch die Umgestaltung und den Neubau von Straßenbahntrassen über einen hohen Anteil einer vom MIV unabhängigen Infrastruktur.
1.13.1 Betriebsmanagement/Leitstelle
Mittels des Einsatzes von rechnergestützten Betriebsleitsystemen (RBL) wird für den Fahrgast eine Qualitätssteigerung spürbar. Der ÖPNV wird schneller, die Pünktlichkeit wird erhöht, Betriebsstörungen können schnell erkannt und beseitigt werden, die Fahrgastinformation wird dynamisiert und verbessert.
Zur Weiterentwicklung und Umsetzung einheitlicher Grundsätze zur betriebsleittechnischen Unterstützung sind RBL anzuwenden.
1.13.2 Ersatzverkehr/Störfallmanagement
Durch das ausführende Verkehrsunternehmen wird ein Störfallmanagement gewährleistet, das Reaktionsausmaß und Reaktionszeit bei Umleitungen, Ersatzverkehr, vorübergehender Einstellung und eingleisigem Betrieb bestimmt.
Die Tarifstruktur ist für den Kunden verständlich und leicht handhabbar aufzubauen. Es ist ein kundenfreundliches Vertriebssystem zu gewährleisten.
Der rechtzeitigen bedarfsgerechten Information von potenziellen Nutzern wie auch regelmäßigen Kunden des ÖPNV kommt eine Schlüsselstellung zu. Hierzu gehören die Veröffentlichung von Fahrplänen in Informationsmedien wie dem Fahrplanheft des VVW (in ausreichender Stückzahl), das Internet und die Fahrplaninformationen an den Haltestellen. Die Fahrplanhefte und die erforderlichen Ergänzungshefte sind verständlich und übersichtlich zu gestalten und verfügen über folgenden Inhalt: Tarife, Beförderungsbedingungen, Fahrpläne, Liniennetzplan, alternative Bedienungsformen, optional: P&R-Standorte, B&R-Standorte, Ansprechpartner.
Zur Sicherstellung umfassender Informationen sind zudem auch kurzfristig einsetzbare Medien zu nutzen, vorrangig akustische Informationsquellen. An ausgewählten Haltestellen ist auf den Einsatz unterstützender dynamischer Anzeigesysteme zu orientieren, welche die aktuelle Ankunft der nächsten Fahrzeuge ebenso darstellen wie Hinweise im Fall von Störungen. Die Ausrüstung der Fahrzeuge mit erforderlichen Informationen ist im Kapitel 3.1 „Gestaltung und Ausrüstung von Fahrzeugen“ dargestellt.
Zur Erleichterung des Zuganges zum ÖPNV für Besucher der Hansestadt Rostock ist die Ausstattung touristischer Bereiche/Einrichtungen mit Informationen über den ÖPNV anzustreben. An der Haltestelle sollte auf touristisch interessante Punkte in der näheren Umgebung hingewiesen werden
Reiseinformationen unter Sonderbedingungen
In den Fahrzeugen und an mit Lautsprechern ausgestatteten Haltestellen wird über Störungen und Alternativen in der Verkehrsmittel- bzw. Routenwahl möglichst frühzeitig informiert.
Sobald sich umfassendere Ausfälle bzw. Änderungen abzeichnen, sind auch Hörfunk und Printmedien einzubeziehen.
1.16 Kundenbetreuung / Service
Das Image des ÖPNV und das Vertrauen der Bürger ist durch eine erkennbare Produktpolitik, ein gezieltes Marketing und das corporate Design der Verkehrsunternehmen / VVW zu stärken.
Verkehrsunternehmen pflegen ein Beschwerde-/Eingabemanagement. Auf Beschwerden / Hinweise hat innerhalb von 14 Tagen eine Antwort zu erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, ist ein Zwischenbescheid erforderlich.
Die berufliche Qualifikation des Personals muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Das Personal mit Kundenkontakt sollte ein einheitliches (Uniformen) und ordentliches
Erscheinungsbild aufweisen, es beherrscht die deutsche Sprache und verfügt über
Orts- und spezifische Kenntnisse (Tarife u.ä.).
Die Sauberkeit des ÖPNV-Systems trägt stark zum Wohlbefinden der Fahrgäste bei und ist somit ein wichtiges Entscheidungskriterium für die ÖPNV-Nutzung.
Die Sauberkeit der Anlagen ist durch regelmäßige Reinigung sicherzustellen, um das Erscheinungsbild des ÖPNV zu verbessern.
Bei der Gestaltung der Infrastruktur wird der Aspekt der Sicherheit besonders berücksichtigt. Die tatsächliche Sicherheit vor Straftaten und Belästigungen und das subjektive Sicherheitsempfinden der Fahrgäste ist positiv zu beeinflussen. Eine entsprechende Beleuchtung der Anlagen ist deshalb zu ermöglichen.
Das Fahrpersonal verfügt über eine Ausbildung zur Konfliktbewältigung, um bei gefährlichen Situationen deeskalierend zu wirken.
Die Verbindung von Fahrzeugen mit der Leitstelle und darüber mit der Polizei ist entsprechend den Betriebszeiten zu gewährleisten.
Über ein Notfallmanagement sind die Zuständigkeiten eindeutig geregelt.
Unfallhilfswagen und die Genehmigung der Nutzung des Sonderzeichens ermöglichen den sofortigen Einsatz in Notsituationen.
Die Definition von
umweltbezogenen Standards im Nahverkehrsplan dient durch die Verbesserung der
lokalen Immissionssituation und des Klimaschutzes der Allgemeinheit und
entspricht den Vorgaben der Europäischen Union.
Die Ausrichtung der
Unternehmenspolitik an Umweltschutzzielen wirkt Image steigernd auf die
Visitenkarte des ÖPNV.
Umweltsektor |
Handlungsfeld |
Rechtsgrundlagen/ EU-/Bundesrecht |
Vorgeschlagene Umweltstandards |
Luftreinhaltung / Abgasemissionen |
Busbeschaffung |
Richtlinien 96/62/EG 1999/30/EG 2000/69/EG 22. BImSchV Umweltqualitätszielkon-zept der Hansestadt Rostock |
Dieselbusse ab dem Baujahr 2004 sind mit Abgasnachbehandlungssystemen auszurüsten. |
Lärmminderung / Lärmemissionen |
Busbeschaffung |
EU-Richtlinie 2002/49/EG BImSchG (§ 47a) Umweltqualitätszielkon-zept der Hansestadt Rostock |
Busse, die im Rahmen neuer Ausschreibungen beschafft werden, sollten, wenn es technisch realisierbar ist, einen Geräuschgrenzwert von ≤ 78 dB(A) aufweisen. |
Klimaschutz / Energieeinsparung |
Betrieb / Personalschulung |
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung Umweltqualitätszielkon-zept der Hansestadt Rostock |
Mit dem Ziel der
Senkung des CO2-Ausstoßes sind die Fahrer der Verkehrsunternehmen
hinsichtlich umweltfreundlicher Fahrweise zu schulen. |
- Bereitstellung von Betriebsdaten
Die vom Verkehrsunternehmen bereitzustellenden Kennzahlen werden im Rahmen von Verträgen vereinbart.
7 Kontrolle der Mindestbedienstandards
Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen sind gemeinsam gegenüber dem Kunden für die Qualität der Verkehrsdienstleistung verantwortlich. Ausgehend vom kundenorientierten Ansatz ist das Qualitätsmanagement ein wirksames Mittel zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV. Qualitätsmanagement ist notwendig, um einerseits die Kundenzufriedenheit festzustellen und andererseits Leistungsqualität nachzuweisen bzw. geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergreifen zu können. Die angestrebte Attraktivität des ÖPNV lässt sich nur im Sinne eines Qualitätscontrollings sichern.
Wesentliche Ziele dieses Qualitätscontrollings beinhalten:
} Transparenz bei der Leistungserbringung,
} Anreize für die Verkehrsunternehmen bieten, die Qualität des ÖPNV stetig zu steigern bzw. auf hohem Niveau zu stabilisieren.
Durch den Aufgabenträger ist gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen ein Qualitätsmanagement vertraglich zu vereinbaren, das geeignete Verfahren zur Messung der Qualität festlegt.
Anlage 1 a
Ortsteil |
Verkehrsgebiet 1 |
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Verkehrsgebiet 2 |
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Verkehrsgebiet 3 |
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Verkehrsgebiet 4 |
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Seebad Warnemünde |
01-03 |
Warnemünde Strand |
01-02 |
Parkstraße Süd |
01-14 |
Werft + DMR |
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01-05 |
Mühlenstraße |
01-04 |
Technologiezentrum
(TZW) |
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01-06 |
Kirchenplatz |
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01-08 |
Lortzing Str. |
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01-10 |
Am Bahnhof |
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01-12 |
Am Passagierkai |
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Diedrichshagen |
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02-04 |
Diedrichshagen |
02-02 |
Stoltera |
Markgrafenheide |
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03-02 |
Markgrafenheide |
Hohe Düne |
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04-02 |
Höhe Düne |
Hinrichshg ./ Wiethg. / Torfbrücke |
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05-07 |
Rostocker Heide / Hinrichshagen |
Lichtenhagen |
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08-06 |
Klein Lichtenhagen |
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08-02 |
südl. Elmenhorster Weg |
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08-08 |
Neustrelitzer Str. |
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08-04 |
nördl. Elmenhorster Weg |
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08-10 |
Eutiner Str. |
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08-12 |
Flensburger Str. |
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Groß Klein |
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09-02 |
Zum Laakkanal |
09-04 |
Dorf Groß Klein |
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09-06 |
Schiffbauer Ring |
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09-08 |
Gerüstbauer Ring |
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09-10 |
Dänenberg |
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Lütten Klein |
10-06 |
Marktkauf + Ärztehaus |
10-02 |
Ostseeallee Nord |
10-10 |
Fruchthof + KGA Kopenhagen |
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10-08 |
Lütten Klein
Zentrum |
10-04 |
Danziger Str. |
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10-12 |
Osloer Str. |
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10-14 |
Helsinkier Str. |
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10-16 |
GW Trelleborger Str. |
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Evershagen |
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11-06 |
Thomas-Morus-Str. |
11-16 |
GW Schutow |
11-02 |
Riepen |
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11-08 |
Rassmussen Str. |
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11-04 |
Evershagen Dorf |
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11-10 |
Ehm-Welk-Str. |
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11-14 |
Mühlenstraße |
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11-12 |
Henrik-Ibsen-Str. |
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11-20 |
S-Bahn Evershagen |
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11-18 |
WG Evershagen Süd |
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11-22 |
Schiffselektronik |
Schmarl |
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12-06 |
Kolumbus Ring |
12-02 |
Messe |
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12-08 |
Stephan-Jantzen-Ring |
12-04 |
IGA - Park |
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12-11 |
Handwerkstraße |
12-05 |
Schmarl Dorf |
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12-10 |
Industrie-Str. / HCC |
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12-12 |
Marienehe |
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Reutershagen |
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13-02 |
Krischanweg |
13-06 |
Fritz-Triddelfitz-Weg |
13-08 |
Vorweden |
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13-04 |
Eikbomweg |
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13-10 |
Reutershagen Markt |
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13-12 |
Bonhoeffer Str. |
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13-14 |
Tiroler Str. |
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13-16 |
Thälmann Str. |
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13-18 |
Brahms Str. |
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13-20 |
Heinrich-Schütz-Str. |
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13-22 |
Schweriner Str. |
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Hansaviertel |
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14-02 |
Hans-Sachs-Allee + Kaserne |
1406 |
Ostseestadion +
Kastanienplatz |
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14-04 |
Warschauer Str. |
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14-08 |
Dethardingstr. + Klinikum |
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14-10 |
Voßstr. + Tierklinik |
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Gartenstadt |
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15-02 |
Kepler Str. |
15-04 |
Gartenstadt |
15-08 |
Stadtweide / Fernsehturm |
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15-06 |
Zoo + Westfriedhof |
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15-10 |
WG Tannenweg |
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15-12 |
Neuer Friedhof + Fichtenweg |
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15-14 |
Siedlung Satower Str. |
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Kröpel.-Tor-Vorstadt |
16-10 |
Neue Werder Str. |
16-04 |
Thomas-Müntzer-Platz |
16-02 |
Bramow |
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16-16 |
Friedhofsweg |
16-06 |
Borwin Str. |
16-03 |
Neptunwerft |
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16-08 |
Patriotischer Weg |
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16-12 |
Ulmenstraße |
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16-14 |
Barnstorfer Weg |
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16-18 |
Hundertmännerstraße / Lindenpark |
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16-20 |
Bei den Polizeigärten |
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Südstadt |
17-20 |
Hbf - Südseite |
17-02 |
A.-Einstein-Str. (Uni) |
17-06 |
KGA Ernst Heydemann |
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17-04 |
RIGZ |
17-08 |
Justus-v.-Liebig-Weg |
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17-12 |
Klinikum Süd |
17-10 |
Beim Pulverturm (West) |
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17-14 |
Pawlow Str. |
17-28 |
Dorothea-Erxleben-Str. |
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17-16 |
Ziolkowski Str. |
17-30 |
Schwaaner Landstr.
Nord |
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17-18 |
Stadthalle |
17-32 |
DMR |
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17-22 |
Ernst-Haeckel-Str. |
17-34 |
Schwaaner Landstr.
Süd |
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17-24 |
Lomonossow-Str. |
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17-26 |
GW Nobelstraße |
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Biestow |
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18-08 |
WG Biestow |
18-04 |
Neue Reihe |
18-02 |
Biestow Kringelgraben |
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18-06 |
Dorflage Biestow |
18-03 |
Klein Stover Weg |
Stadtmitte |
19-06 |
Fischerbastion |
19-02 |
Fischhallen |
19-32 |
Bleicher Str. |
19-34 |
Dalwitzhof |
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19-07 |
Schnickmann-Str. |
19-03 |
Haedgehalbinsel |
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19-08 |
Koßfelder Str. |
19-04 |
Silohalbinsel |
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19-10 |
Zentrum West |
19-05 |
Holzhalbinsel |
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Stadtmitte |
19-12 |
Zentrum Ost |
19-16 |
östliche Altstadt |
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(Fortsetzung) |
19-14 |
Kleine Wasserstraße |
19-18 |
Warnowstraße |
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19-26 |
Hbf |
19-20 |
Gerhart-Hauptmann-Str. |
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19-22 |
Reiferbahn |
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19-24 |
Am Güterbahnhof |
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19-28 |
Stephan Str. |
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19-30 |
Wasserturm |
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Brinckmansdorf |
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20-02 |
Osthafen |
20-06 |
Herrenwiese / Weißes Kreuz |
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20-04 |
Zingelwiese |
20-08 |
Riekdahler Wiesen |
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20-10 |
WG Alt Bartelsdorfer Hang |
20-14 |
Neubrandenburger Str. |
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20-12 |
Alt Bartelsdorf |
20-20 |
Riekdahl |
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20-16 |
WG Kassebohm |
20-24 |
GW Brinckmanshöhe |
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20-18 |
Brinckmansdorf |
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20-22 |
WG Brinckmanshöhe |
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Dierkow-Neu |
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21-02 |
Dierkower Höhe |
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21-10 |
HPkt. Dierkow |
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21-04 |
Dierkow Zentrum |
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21-12 |
GW Brückenweg |
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21-06 |
Kurt Schumacher Ring |
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21-08 |
Berringer Str. |
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Dierkow-Ost |
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22-02 |
Dierkow Ost |
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Dierkow-West |
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23-04 |
Hölderlinweg |
23-02 |
Mörikeweg |
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Toitenwinkel |
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24-02 |
Toitenwinkel 5.
WG |
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24-10 |
Petersdorfer Str. |
|
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24-04 |
Cityblick / Friedensforum |
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24-12 |
Hafenbahnweg |
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24-06 |
Albert-Schweitzer-Str. |
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24-14 |
Toitenwinkel Dorf |
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24-08 |
Martin-Luther-King-Allee |
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Gehlsdorf |
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25-02 |
Gehlsdorf Klinik / Obstwiese |
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25-04 |
Fährstraße |
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25-06 |
Pressentinstraße |
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25-08 |
Warnowkaserne / Haferweg |
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25-10 |
Langenort |
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Hinrichsdorf |
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26-02 |
Neu Hinrichsdorf / real |
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26-04 |
GW Hafenvorgelände Ost |
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26-06 |
Alt Hinrichsdorf |
Krummendorf |
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27-02 |
Krummendorf / Oldendorf |
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27-04 |
Rangierbahnhof Seehafen |
Nienhagen |
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28-02 |
GVZ |
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28-04 |
Nienhagen |
Peez |
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29-02 |
Seehafen |
29-04 |
Kraftwerk |
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29-06 |
Ölhafen |
Stuthof / Jürgeshof |
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30-31 |
Stuthof / Jürgeshof |
Anlage 1 b
(Kopieren ins KSD-Programm nicht möglich, da Software mapinfo erforderlich – Anlage liegt in Papierform vor)
Anlage 2
Verknüpfungspunkte
Kategorie/ |
Bezeichnung |
Bedienung
der Verknüpfungspunkte durch Verkehrsmittel |
||||||||
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|
SPFV |
SPNV |
S-Bahn |
Straßen-bahn |
Stadtbus |
Regional-bus |
Fähre |
Pkw- Stellplätze |
Rad- Stellplätze |
1. |
Rostock Hbf / |
x |
x |
x |
x |
x |
x |
|
x |
x |
2. |
Dierkower Kreuz |
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|
x |
x |
x |
|
x |
x |
|
Holbeinplatz |
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x |
x |
x |
|
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|
HP Lütten Klein |
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x |
|
x |
x |
|
x |
x |
|
Steintor |
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|
x |
x |
x |
|
|
|
|
Warnemünde Werft |
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|
x |
|
x |
x |
|
x |
|
|
Parkstraße |
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|
x |
x |
x |
|
|
|
x |
|
Seehafen Fährterminal |
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|
x |
|
x |
|
|
x |
|
|
Doberaner Platz |
|
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x |
x |
|
|
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|
3. |
HP Lichtenhagen |
|
|
x |
|
x |
|
|
x |
x |
|
Lütten Klein Zentrum |
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|
|
x |
x |
x |
|
x |
x |
|
Markt Reutershagen |
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|
x |
x |
|
x |
|
|
Reutershagen |
|
|
|
x |
x |
x |
|
|
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|
Mensa |
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|
x |
x |
x |
|
|
x |
|
Südblick (Nobelstraße) |
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|
x |
x |
x |
|
x |
x |
|
Mecklenburger Allee |
|
|
|
x |
x |
|
|
x |
x |
4. |
Hohe Düne Fähre |
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|
|
|
x |
x |
x |
x |
|
|
Marienehe |
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|
x |
x |
|
|
x |
|
|
HP Evershagen |
|
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|
x |
x |
|
|
|
x |
|
Neuer Friedhof |
|
|
|
x |
x |
x |
|
x |
x |
|
Warnemünde Bahnhof / Fähre |
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|
x |
|
|
|
x |
x |
|
|
Thomas – Morus – Straße |
|
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|
x |
x |
|
|
|
x |
|
Schröderplatz |
|
|
|
x |
x |
x |
|
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|
Anlage 3
P&R-Anlagen und
B&R-Anlagen (Stand 2003) |
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|
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|
Standorte |
ÖPNV-Verkehrsmittel |
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|
|
Anzahl der Stellplätze |
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|
S-Bahn/SPNV |
Straßenbahn |
Bus |
Fähre |
P&R |
B&R |
|
|
|
Rostock Hbf / ZOB* |
x |
x |
x |
|
175 |
50/40 |
|
|
|
HP Warnemünde Werft |
x |
|
x |
|
340 |
|
|
|
|
Dierkower Kreuz* |
|
x |
x |
|
110 |
72 |
|
|
|
HP Marienehe* |
x |
x |
|
|
80 |
|
|
|
|
Südblick / Nobelstraße* |
|
x |
x |
|
160 |
30 |
|
|
|
HP Dierkow |
x |
x |
|
|
185 |
|
|
|
|
Mecklenburger Allee* |
|
x |
x |
|
43 |
30 |
|
|
|
Doberaner Landstraße (Strand West) |
|
|
x |
|
550 |
|
|
|
|
Lichtenhagen, Flensburger Straße* |
x |
|
x |
|
230 |
|
|
|
|
HP Lütten Klein* |
x |
|
x |
|
430 |
48 |
|
|
|
Groß Schwaßer Weg* |
|
|
x |
|
250 |
|
|
|
|
Mühlendamm |
|
|
x |
|
150 |
|
|
|
|
Hinrichshagen* |
|
|
x |
|
125 |
|
|
|
|
HP Lichtenhagen |
x |
|
x |
|
|
85 |
|
|
|
HP Parkstraße |
x |
x |
x |
|
|
13 |
|
|
|
Lütten Klein Zentrum |
|
x |
x |
|
|
20 |
|
|
|
HP Evershagen |
x |
|
x |
|
|
24 |
|
|
|
Mensa |
|
x |
x |
|
|
50 |
|
|
|
Neuer Friedhof |
|
x |
x |
|
|
12 |
|
|
|
Thomas-Morus-Straße |
|
x |
x |
|
|
24 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
* nicht als P&R ausgewiesen |
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|
|
|
|
|
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|
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