Informationsvorlage - 0008/09-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Vollzugsbericht zum Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 (Beschluss Nr. 0817/07-BV) zum 31. Dezember 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.04.2009
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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01.04.2009
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Die
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat das Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 am 19. Dezember 2007 beschlossen (Beschluss
Nr. 0817/07-BV).
Der
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird im Nachfolgenden ein Vollzugsbericht
zum Arbeitsstand der Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 bis 2011 per 31. Dezember 2008 zur Information
übergeben.
Dieser
Vollzugsbericht knüpft an den per 30. Juni 2008 an die Bürgerschaft zur
Information gegebenen „Zwischenbericht zum Haushaltssicherungskonzept
2008 bis 2011 an (siehe Informationsvorlage Nr. 0043/08-IV)
Der
Vollzugsbericht besteht aus einem Textteil sowie einer Tabelle zur besseren
Übersicht und finanziellen Abrechnung. Alle Maßnahmen wurden tabellarisch
aufgelistet, die jeweiligen Haushaltsverbesserungen sowie die Bemerkungen zu
den Maßnahmen dargestellt.
Einige
Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen und werden in die Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes wieder aufgenommen.
Roland Methling
Anlage
Anlage
Die
Konsolidierungsmaßnahmen
Die
Nummerierung der Maßnahmen erfolgt analog der Nummerierung im Haushaltssicherungskonzept
2008 bis 2011 (Beschluss Nr. 0871/07-BV)
2.1 Volkstheater Rostock |
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Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am 10.
September 2008 die Gründung der Volkstheater Rostock GmbH zum nächstmöglichen
Zeitpunkt beschlossen. Die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird
beantragt. Die Aufgaben des Volkstheaters Rostock werden durch die GmbH
schrittweise übernommen. Der Überleitungsprozess ist zum 31. Mai 2009 abzuschließen.
Die Überführung des Personals des Volkstheaters Rostock in die Volkstheater
Rostock GmbH erfolgt auf der Basis eines Personalüberleitungsvertrages auf
der Grundlage des § 613 a BGB, welcher der Bürgerschaft zur Entscheidung
vorzulegen ist. Mit
Beschluss-Nr. 0882/08-DV wurde am 11. November 2008 durch den Hauptausschuss
ein kaufmännischer Geschäftsführer für die Volkstheater Rostock GmbH
bestellt. Der Anstellungsvertrag wurde am 20. Januar 2009 durch den
Hauptausschuss bestätigt, der kaufmännische Geschäftsführer hat am 21. Januar
2009 seinen Dienst angetreten. Aufgrund
fehlender struktureller Einsparungen, den z. Zt. noch nicht bekannten
Auswirkungen der Neuordnung der Theater- und Orchesterstrukturen in
Mecklenburg-Vorpommern und steigender Personalkosten aufgrund der
Tariferhöhungen kann die Zielstellung der Haushaltskonsolidierung im
Volkstheater Rostock noch nicht im Jahr 2009 erreicht werden. Für
das Haushaltsjahr 2008 belief sich der kommunale Zuschuss auf 7,098 Mio. EUR
(vorläufiges Jahresergebnis), was einer Zuschussreduzierung von 1,680 Mio.
EUR bezogen auf das Haushaltsjahr 2005 entspricht (statt der lt.
Haushaltssicherungskonzept beschlossenen 2,2 Mio. EUR). Für
das Haushaltsjahr 2009 ist ein kommunaler Zuschuss von 7,99 Mio. EUR
eingeplant, was einer Zuschussreduzierung von 0,786 Mio. EUR bezogen auf das
Haushaltsjahr 2005 entspricht (statt der lt. Haushaltssicherungskonzept
beschlossenen 4,0 Mio. EUR). Das
Konsolidierungsziel von 4,0 Mio. EUR bezogen auf das Haushaltsjahr 2005
bleibt weiterhin bestehen. |
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2.2.1 Grünflächenunterhaltung |
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Die Struktur des Amtes
für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege wurde vom bisherigen
Territorialprinzip in Teamstrukturen geändert. Die bisherigen örtlich gebundenen Pflegebereiche
wurden aufgelöst und speziellen Fachteams zugeordnet. Es liegt eine
optimierte und belastbare Organisationsstruktur vor, die mit Wirkung zum 1.
Januar 2009 in Kraft getreten ist. Die Struktur wurde im Stellenplanentwurf
2009 eingearbeitet. Die veränderte Struktur
des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege schafft die
Voraussetzungen, um einerseits schwerpunktorientierte gärtnerische Facharbeiten
wirtschaftlich mit eigenen Kräften zu erbringen und andererseits allgemeine
Reinigungs- und Pflegearbeiten künftig noch stärker an Dritte zu vergeben.
Die angestrebte Gesamteinsparung wird so schrittweise bis zum Jahr 2014
erreicht. Die Projektarbeitsgruppe wird in Form eines
Abschlussberichtes die Projektarbeit beenden. Dazu gibt es im Januar 2009
einen Beratungstermin der Projektarbeitsgruppe. Wie im Zwischenbericht mit
Stand Juni 2008 bereits informiert, kann die Zuschussbegrenzung auf 5.550
TEUR allein mit der Struktur– und Organisationsoptimierung des Amtes,
insbesondere auf Grund der in 2008 vollzogenen Tarifabschlüsse, nicht
erreicht werden. Einfluss auf die Ergebnisse haben weiterhin ausstehende
tarifvertragliche Verhandlungen mit den Gewerkschaften ver.di und dbb Tarifunion.
Durch die Projektgruppe wird daher eine Präzisierung des Projektauftrages in
Bezug auf die Zielvorgabe der Zuschussreduzierung, in Abhängigkeit v.g.
Ergebnisse vorgeschlagen werden. Der kommunale Zuschuss für die Grünflächenunterhaltung
und die Friedhöfe wurde im Haushaltsplan 2008 auf 7.060 TEUR abgesenkt. Das
vorläufige Jahresergebnis 2008 weist durch die Peronalkostenerhöhungen
aufgrund der Tarifsteigerungen einen um ca. 500 TEUR erhöhten Zuschuss von
7.577,4 TEUR aus. Für den Haushaltsplanentwurf 2009 wurde der
kommunale Zuschuss auf 6.912 TEUR abgesenkt. Damit ist eine Reduzierung des
Zuschusses um ca. 800 TEUR bereits erreicht worden. |
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2.2.2 Straßenunterhaltung und Bauhöfe |
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Die
verwaltungsinterne Projektgruppe untersucht ein Zusammenführungskonzept für
die Bauhöfe der Ämter Tief- und Hafenbauamt und Amt für Stadtgrün,
Naturschutz und Landschaftspflege und des Eigenbetriebes
„Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde. Aus
den bisherigen Teilergebnissen der Projektgruppe wird derzeit ein
Zwischenbericht mit folgendem Inhalt erarbeitet:
Entscheidungsreife
Maßnahmen werden zeitnah vorgelegt. Für
die Prüfung der Kfz-Verantwortung besteht bereits ein neuer
Bürgerschaftsbeschluss mit der Nr. 0779/08-A – „Zentrales
Fuhrparkmanagement und car sharing“. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, der Bürgerschaft bis 2009 ein Konzept zur einheitlichen
Bewirtschaftung des Fuhrparks der Rostocker Stadtverwaltung und ggf.
geeigneter Eigenbetriebe und –gesellschaften vorzulegen. |
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2.2.3 Technische Dienste in Schulen und
Sportstätten |
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Die Bemessung des Personalbedarfes für
die Bewirtschaftung und Unterhaltung von Schulen, Sportflächen und
Sondersportflächen ist abgeschlossen. Basierend auf den Richtlinien der KGSt
ist bei der Ermittlung des Stellenbedarfes der Schulhausmeisterinnen und
Schulhausmeister in Abhängigkeit von Schülerzahlen und Fläche eine
Bedarfszuweisung von mindestens 0,5 VbE pro Schule berücksichtigt worden. Im Durchschnitt sind ein Hausmeister
für 2 Schulen und ein Hallenwart für 3 Sporthallen zuständig. Im Vergleich
mit anderen Kommunen ist die Stellenauslastung aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten
sehr gut. Nach der Feinabstimmung mit dem Amt für
Schule und Sport wurde ermittelt, dass seit 2005 im Amt für Schule und Sport
insgesamt 62 Stellen eingespart wurden (Stellenbestand 2005: 313,10 Stellen,
Stellenbestand 2008: 251,23 Stellen). Die Personalkosteneinsparung beträgt im
Vergleich zum Haushalt 2005 2.007,9 TEUR. Bemessungsergebnis Stellen der
technischen Dienste im Vergleich mit Stellenplan 2008:
Das erzielte Bemessungsergebnis der
Stellen der technischen Dienste dokumentiert, dass im Stellenplan 2008 138
Stellen für die technischen Dienste verzeichnet sind. Die Zielstellenzahl
liegt bei 122,57 Stellen. Für den Bereich der technischen Dienste verbleibt
ein Reduzierungspotential von 15,43 Stellen. Beachtet werden muss dabei aber, dass
ein Großteil reduzierter bzw. zu reduzierender Stellen beispielsweise durch
Altersteilzeitmodelle schon derzeitig nicht mehr besetzt ist. Der Mindeststandard
der Ausstattung der Einrichtungen mit technischen Diensten muss jedoch
aufrecht erhalten bleiben, daher wird geprüft, wie die notwendige
Nachbesetzung der Stellen aus anderen Ämtern oder städtischen Unternehmen
erfolgen kann. Die entsprechende
stellenplanmäßige Einordnung wird in Anwendung des erzielten Ergebnisses
zeitnah erfolgen. |
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2.2.4 „Bezirklicher Tarifvertrag zur
Konsolidierung und sozialen Absicherung“ |
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Die Tarifverhandlungen
für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Rostock mit den Gewerkschaften
ver.di und dbb tarifunion wurden im November 2008 aufgenommen. Ziel der Verwaltung
ist die Absenkung der Arbeitszeit der tariflichen Beschäftigten, um die
Beschäftigung zu sichern und die Personalkosten zu reduzieren. Erörtert wurde auf der
Grundlage der Beschlüsse der Bürgerschaft die Entwicklung des Stellen- und
Personalbestandes. Grundsätzliches
Einvernehmen wurde darüber erzielt, dass ein künftiger Tarifvertrag für die Beschäftigten
der Hansestadt Rostock mit Ausnahme der Beschäftigten des Eigenbetriebes Klinikum
Südstadt Rostock und des Volkstheaters Rostock gelten soll. Besondere
Regelungen soll es für Beschäftigte in Altersteilzeit, für
Teilzeitbeschäftigte sowie Beschäftigte geben, die ein Angebot des
Oberbürgermeisters zum vorzeitigen Eintritt in das Rentenalter abgeschlossen
haben. Nicht erfasst werden von diesen Tarifverhandlungen die Auszubildenden
der Hansestadt. Die
Tarifverhandlungen werden am 27. Februar 2009 fortgesetzt. Im
Haushaltsplanentwurf 2009 wurde eine Personalkostenreduzierung in Höhe von
6.000 TEUR berücksichtigt. |
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2.3.1 Ortsämter |
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Durch
die Bürgerschaft wurde am 19.11.2008 der Beschluss Nr. 0437/08-BV zu den
erforderlichen strukturellen Änderungen der Ortsämter gefasst. Die Anzahl der
Ortsämter wird demnach von zurzeit 8 Ortsämtern auf zukünftig 5 Ortsämter
reduziert. Die
Arbeit der Ortsämter wird auf der Grundlage des Konzeptes zum Ortsamt 2000
(Einwohneraufgaben, Service-Aufgaben, Geschäftsführung Ortsbeiräte,
Konfliktmanagement) fortgeführt. Für
die Ortsämter ist eine künftige Stellenausstattung von 43 Stellen vorgesehen,
das bedeutet eine Reduzierung um 14 Stellen im Vergleich zum Jahr 2005. Die
überzähligen 14 Stellen (Stellenbedarf: 43 Stellen, Ist-Ausstattung: 57
Stellen) sind dem Stellenpool zuzuführen. Von diesen 14 Stellen befinden sich
drei Stelleninhaber/innen bereits in der Freiphase ihres Altersteilzeitmodells.
Alle Stellen im Stellenpool werden zukünftig flexibel je nach
Aufgabenpriorität, Arbeitsanfall und Mitarbeiterqualifikation eingesetzt,
soweit ein Abbau kurzfristig nicht möglich ist. Gemeinsam mit dem
Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung
der Hansestadt Rostock“ und dem Stadtamt wird es kurzfristig einen
Termin zur Erarbeitung eines Standortkonzeptes für die 5 Ortsämter geben. Es
wird die Unterbringung der Ortsämter in stadteigenen Immobilien präferiert. Der dadurch
entstehende Einspareffekt ist zu ermitteln und entsprechend dem Beschluss Nr.
0437/08-BV in Höhe von ca. 200 TEUR im Vergleich zum Haushalt 2008 zu
erwirtschaften. Für
den Zeitraum von 2005 bis 2007 konnte eine Sachkostenersparnis in Höhe von
482 TEUR erzielt werden. Durch die verringerten Sachkosten als Ergebnis der
angeordneten Haushaltssperre kann für das Haushaltsjahr 2008 davon
ausgegangen werden, dass die geforderte Sachkostenersparnis in Höhe von 500
TEUR erbracht wurde. Konkrete Aussagen können dazu jedoch erst nach Vorlage
des Jahresberichtes 2008 zur Kosten- und Leistungsrechnung getroffen werden. Zur
Umsetzung der Grundsatzentscheidung zu den zukünftigen Standorten der 5
Ortsämter wird der Bürgerschaft zeitnah eine gesonderte Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt. Für
die Anpassung der Hauptsatzung an die Änderung der Struktur der Ortsämter wird
ebenfalls eine gesonderte Bürgerschaftsvorlage erarbeitet. |
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2.3.2 Raumkosten |
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Der Bericht zum
Raumkonzept liegt seit dem 15.09.2008 vor. An der Umsetzung des
Raumkonzeptes wird fortlaufend gearbeitet mit dem Ziel, die Unterbringung der
Verwaltung in städtischen Objekten zu konzentrieren und Fremdanmietungen aufzugeben. In der Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2008-2011 wird die Maßnahme fortgeführt und
zahlenmäßig angepasst. |
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2.3.3 Transferleistungen |
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Für
das Teilprojekt „Städtische Leistungen an Freie Träger im Bereich von
Kindertagestätten in der Hansestadt Rostock“ wurde der
Untersuchungsbericht und ein Strategiebericht zur Verhandlungsführung von der
Firma VEBERAS Consulting GmbH vorgelegt. Die
Entgeltverhandlungen mit den Freien Trägern der Jugendhilfe finden auf
Grundlage der neuen Strategie statt und sind erfolgreich angelaufen. Die
Forderung der Anpassung an tarifliche Veränderungen war der Ausgangspunkt für
die Aufnahme neuer Verhandlungen. Ein bestehender Vertrag gilt in diesem
Bereich so lange, bis zu neuen Verhandlungen aufgerufen wird. Der
Stand der Verhandlungen mit den Freien Trägern ist sehr verschieden. In Kürze
kann mit einem Abschluss von Vereinbarungen mit einem großen Träger gerechnet
werden. Insgesamt
kann eingeschätzt werden, dass ein guter Prozess angeschoben worden ist. Der
Umgang mit öffentlichen Mitteln wurde auf den Prüfstand gestellt. Die
Einrichtungen der Freien Träger haben auch im eigenen Hause Haushaltskonsolidierung
betrieben. Dies zeigt sich beispielsweise darin, dass die
Betriebskostenerhöhungen nicht voll umfänglich auf die Hansestadt Rostock
umgelegt wurden. Die
am Wirtschaftlichkeitsgrundsatz ausgerichteten Verhandlungsgespräche werden
planmäßig fortgeführt. Denkbar
ist, die neuen Verhandlungsstrategien auch für Verhandlungen in anderen
Bereichen, z. B. Verhandlungen mit stationären und teilstationären
Einrichtungen, anzuwenden. |
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2.4 Vermögensaktivierung |
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Im
Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 bis 2011 hatte die Bürgerschaft
die Vorlage eines Konzeptes zur Vermögensaktivierung beschlossen. Das Amt für
Management und Controlling hat aufgrund dieses Beschlusses fünf Modelle
erarbeitet, die sich bei unterschiedlicher Zeitsetzung verschiedener
Maßnahmen bedienen. Im
Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 – Fortschreibung 2009 wurden
diese Modelle beschrieben und der Bürgerschaft mit Beschlussvorlage Nr.
0715/08 zur Beschlussfassung und Auswahl eines Modells vorgelegt. Das
Modell 1 umfasst den Verkauf des Klinikum Südstadt Rostock, den Verkauf von
4.625 Wohnungen und Gewerbeobjekten der WIRO und den Verkauf von 24,8 %
Gesellschaftsanteilen an den Stadtwerken Rostock AG. Das Gesamtvolumen
beträgt rd. 220 Mio. EUR. Damit ermöglicht die Umsetzung dieses Modells die
sofortige Wiederherstellung rechtskonformer haushaltswirtschaftlicher
Verhältnisse sowie der kommunalpolitischen Handlungsfähigkeit. Das
Modell 2 beinhaltet Ergebnisverbesserungen der städtischen
Beteiligungsunternehmen. Wesentliche Pfeiler dieses Modells sind die WIRO,
das Südstadtklinikum sowie die RVV. Die Ergebnisverbesserungen sind mit den
einzelnen Unternehmen abgestimmt worden und werden von diesen als realistisch
bewertet. Der Konsolidierungszeitpunkt dieser Variante liegt – unter
der Annahme gleich bleibender Bedingungen – im Jahr 2018. Die
Kombination einzelner Maßnahmen aus den verschiedenen Modellen ist
grundsätzlich möglich. So würden Teilveräußerungen in Kombination mit Ergebnisverbesserungen
ebenfalls zur Verkürzung des Konsolidierungszeitraumes führen. Dies umfasst
das Modell 3, das aufgrund der unterschiedlichen Maßnahmen auch in
verschiedenen Jahren den Konsolidierungszeitpunkt erreicht. Das
Kombinationsmodell könnte mit einem Kommunaldarlehen für die verbleibenden
Altfehlbeträge verbunden werden. Dies entspricht Modell 4. Hierbei sollten
rd. 100 Mio. EUR durch Vermögensveräußerung getilgt werden. Insofern die
Tilgungs- und Zinszahlungen aus den Ergebnisverbesserungen der Beteiligungen
finanziert werden, führt diese Variante zu einem rechtlich ausgeglichenen
Haushalt. Im Vergleich zu Modell 1 würde jedoch keine tatsächliche Gesamtentschuldung
bewirkt werden. Im
Modell 5 werden die gesteigerten Ausschüttungen der städtischen
Gesellschaften bzw. die Reduzierung der Verlustausgleiche an die
Gesellschaften bereits vorab zur Tilgung der Altfehlbeträge verwendet. Dies
führt ebenfalls zu einem sofortigen Abbau der Altfehlbeträge. Jedoch werden
die Unternehmen zukünftig in eine schwierigere
wirtschaftliche Situation versetzt. |
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