Informationsvorlage - 0008/09-IV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0008/09-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

11

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

01.04.2009 16:00

02.03.2009

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

I, gez. Methling

 

 

beteiligt

Vollzugsbericht zum Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 (Beschluss Nr. 0817/07-BV) per 31. Dezember 2008

 

 

 

 

 

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat das Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011  am 19. Dezember 2007 beschlossen (Beschluss Nr. 0817/07-BV).

 

Der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird im Nachfolgenden ein Vollzugsbericht zum Arbeitsstand der Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 bis 2011 per 31. Dezember 2008 zur Information übergeben.

 

Dieser Vollzugsbericht knüpft an den per 30. Juni 2008 an die Bürgerschaft zur Information gegebenen „Zwischenbericht zum Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 an (siehe Informationsvorlage Nr. 0043/08-IV)

 

Der Vollzugsbericht besteht aus einem Textteil sowie einer Tabelle zur besseren Übersicht und finanziellen Abrechnung. Alle Maßnahmen wurden tabellarisch aufgelistet, die jeweiligen Haushaltsverbesserungen sowie die Bemerkungen zu den Maßnahmen dargestellt.

 

Einige Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen und werden in die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wieder aufgenommen.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage

 

 

Anlage

Die Konsolidierungsmaßnahmen

 

Die Nummerierung der Maßnahmen erfolgt analog der Nummerierung im Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 (Beschluss Nr. 0871/07-BV)

 

 

2.1       Volkstheater Rostock

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am 10. September 2008 die Gründung der Volkstheater Rostock GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen. Die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird beantragt. Die Aufgaben des Volkstheaters Rostock werden durch die GmbH schrittweise übernommen. Der Überleitungsprozess ist zum 31. Mai 2009 abzuschließen. Die Überführung des Personals des Volkstheaters Rostock in die Volkstheater Rostock GmbH erfolgt auf der Basis eines Personalüberleitungsvertrages auf der Grundlage des § 613 a BGB, welcher der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen ist.

 

Mit Beschluss-Nr. 0882/08-DV wurde am 11. November 2008 durch den Hauptausschuss ein kaufmännischer Geschäftsführer für die Volkstheater Rostock GmbH bestellt. Der Anstellungsvertrag wurde am 20. Januar 2009 durch den Hauptausschuss bestätigt, der kaufmännische Geschäftsführer hat am 21. Januar 2009 seinen Dienst angetreten.

 

Aufgrund fehlender struktureller Einsparungen, den z. Zt. noch nicht bekannten Auswirkungen der Neuordnung der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern und steigender Personalkosten aufgrund der Tariferhöhungen kann die Zielstellung der Haushaltskonsolidierung im Volkstheater Rostock noch nicht im Jahr 2009 erreicht werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2008 belief sich der kommunale Zuschuss auf 7,098 Mio. EUR (vorläufiges Jahresergebnis), was einer Zuschussreduzierung von 1,680 Mio. EUR bezogen auf das Haushaltsjahr 2005 entspricht (statt der lt. Haushaltssicherungskonzept beschlossenen 2,2 Mio. EUR).

 

Für das Haushaltsjahr 2009 ist ein kommunaler Zuschuss von 7,99 Mio. EUR eingeplant, was einer Zuschussreduzierung von 0,786 Mio. EUR bezogen auf das Haushaltsjahr 2005 entspricht (statt der lt. Haushaltssicherungskonzept beschlossenen 4,0 Mio. EUR).

 

Das Konsolidierungsziel von 4,0 Mio. EUR bezogen auf das Haushaltsjahr 2005 bleibt weiterhin bestehen.

 

 

2.2.1    Grünflächenunterhaltung

 

 

Die Struktur des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege wurde vom bisherigen Territorialprinzip in Teamstrukturen geändert.

Die bisherigen örtlich gebundenen Pflegebereiche wurden aufgelöst und speziellen Fachteams zugeordnet. Es liegt eine optimierte und belastbare Organisationsstruktur vor, die mit Wirkung zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Die Struktur wurde im Stellenplanentwurf 2009 eingearbeitet.

 

Die veränderte Struktur des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege schafft die Voraussetzungen, um einerseits schwerpunktorientierte gärtnerische Facharbeiten wirtschaftlich mit eigenen Kräften zu erbringen und andererseits allgemeine Reinigungs- und Pflegearbeiten künftig noch stärker an Dritte zu vergeben. Die angestrebte Gesamteinsparung wird so schrittweise bis zum Jahr 2014 erreicht.

 

Die Projektarbeitsgruppe wird in Form eines Abschlussberichtes die Projektarbeit beenden. Dazu gibt es im Januar 2009 einen Beratungstermin der Projektarbeitsgruppe. Wie im Zwischenbericht mit Stand Juni 2008 bereits informiert, kann die Zuschussbegrenzung auf 5.550 TEUR allein mit der Struktur– und Organisationsoptimierung des Amtes, insbesondere auf Grund der in 2008 vollzogenen Tarifabschlüsse, nicht erreicht werden. Einfluss auf die Ergebnisse haben weiterhin ausstehende tarifvertragliche Verhandlungen mit den Gewerkschaften ver.di und dbb Tarifunion. Durch die Projektgruppe wird daher eine Präzisierung des Projektauftrages in Bezug auf die Zielvorgabe der Zuschussreduzierung, in Abhängigkeit v.g. Ergebnisse vorgeschlagen werden.

 

Der kommunale Zuschuss für die Grünflächenunterhaltung und die Friedhöfe wurde im Haushaltsplan 2008 auf 7.060 TEUR abgesenkt. Das vorläufige Jahresergebnis 2008 weist durch die Peronalkostenerhöhungen aufgrund der Tarifsteigerungen einen um ca. 500 TEUR erhöhten Zuschuss von 7.577,4 TEUR aus.

 

Für den Haushaltsplanentwurf 2009 wurde der kommunale Zuschuss auf 6.912 TEUR abgesenkt. Damit ist eine Reduzierung des Zuschusses um ca. 800 TEUR bereits erreicht worden.

 

 

2.2.2    Straßenunterhaltung und Bauhöfe

 

 

Die verwaltungsinterne Projektgruppe untersucht ein Zusammenführungskonzept für die Bauhöfe der Ämter Tief- und Hafenbauamt und Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege und des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde.

 

Aus den bisherigen Teilergebnissen der Projektgruppe wird derzeit ein Zwischenbericht mit folgendem Inhalt erarbeitet:

  • Fehlen der Schnittmengen und Synergieeffekte zum Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde“
  • Prüfung der Standortaufgabe Bauhof West, Konzentration auf Standort Dierkower Damm

 

Entscheidungsreife Maßnahmen werden zeitnah vorgelegt.

 

Für die Prüfung der Kfz-Verantwortung besteht bereits ein neuer Bürgerschaftsbeschluss mit der Nr. 0779/08-A – „Zentrales Fuhrparkmanagement und car sharing“. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis 2009 ein Konzept zur einheitlichen Bewirtschaftung des Fuhrparks der Rostocker Stadtverwaltung und ggf. geeigneter Eigenbetriebe und –gesellschaften vorzulegen.

 

 

 

2.2.3    Technische Dienste in Schulen und Sportstätten

 

 

 

Die Bemessung des Personalbedarfes für die Bewirtschaftung und Unterhaltung von Schulen, Sportflächen und Sondersportflächen ist abgeschlossen. Basierend auf den Richtlinien der KGSt ist bei der Ermittlung des Stellenbedarfes der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister in Abhängigkeit von Schülerzahlen und Fläche eine Bedarfszuweisung von mindestens 0,5 VbE pro Schule berücksichtigt worden.

Im Durchschnitt sind ein Hausmeister für 2 Schulen und ein Hallenwart für 3 Sporthallen zuständig. Im Vergleich mit anderen Kommunen ist die Stellenauslastung aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sehr gut.

Nach der Feinabstimmung mit dem Amt für Schule und Sport wurde ermittelt, dass seit 2005 im Amt für Schule und Sport insgesamt 62 Stellen eingespart wurden (Stellenbestand 2005: 313,10 Stellen, Stellenbestand 2008: 251,23 Stellen). Die Personalkosteneinsparung beträgt im Vergleich zum Haushalt 2005 2.007,9 TEUR.

 

Bemessungsergebnis Stellen der technischen Dienste im Vergleich mit Stellenplan 2008:

Funktionen

Stellenplan 2008

Zielanzahl Stellen

noch verbleibende Differenz

Hausmeister

52,00

 

 

Hausarbeiter

14,00

 

 

ZDL/ABM

7,00

 

 

Hallenwarte, Sonstige

58,00

 

 

Platzwarte

7,00

 

 





Gebäudeflächen

 

60,97

 

Außenflächen

 

55,22

 

Erhöhung wegen Mindestbedarf

 

6,38

 

Summe

138,00

122,57

-15,43

 

Das erzielte Bemessungsergebnis der Stellen der technischen Dienste dokumentiert, dass im Stellenplan 2008 138 Stellen für die technischen Dienste verzeichnet sind. Die Zielstellenzahl liegt bei 122,57 Stellen. Für den Bereich der technischen Dienste verbleibt ein Reduzierungspotential von 15,43 Stellen.

Beachtet werden muss dabei aber, dass ein Großteil reduzierter bzw. zu reduzierender Stellen beispielsweise durch Altersteilzeitmodelle schon derzeitig nicht mehr besetzt ist. Der Mindeststandard der Ausstattung der Einrichtungen mit technischen Diensten muss jedoch aufrecht erhalten bleiben, daher wird geprüft, wie die notwendige Nachbesetzung der Stellen aus anderen Ämtern oder städtischen Unternehmen erfolgen kann.

 

Die entsprechende stellenplanmäßige Einordnung wird in Anwendung des erzielten Ergebnisses zeitnah erfolgen.

 

 

 

2.2.4    „Bezirklicher Tarifvertrag zur Konsolidierung und sozialen Absicherung“

 

 

 

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Rostock mit den Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion wurden im November 2008 aufgenommen. Ziel der Verwaltung ist die Absenkung der Arbeitszeit der tariflichen Beschäftigten, um die Beschäftigung zu sichern und die Personalkosten zu reduzieren.

 

Erörtert wurde auf der Grundlage der Beschlüsse der Bürgerschaft die Entwicklung des Stellen- und Personalbestandes.

Grundsätzliches Einvernehmen wurde darüber erzielt, dass ein künftiger Tarifvertrag für die Beschäftigten der Hansestadt Rostock mit Ausnahme der Beschäftigten des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock und des Volkstheaters Rostock gelten soll. Besondere Regelungen soll es für Beschäftigte in Altersteilzeit, für Teilzeitbeschäftigte sowie Beschäftigte geben, die ein Angebot des Oberbürgermeisters zum vorzeitigen Eintritt in das Rentenalter abgeschlossen haben. Nicht erfasst werden von diesen Tarifverhandlungen die Auszubildenden der Hansestadt.

Die Tarifverhandlungen werden am 27. Februar 2009 fortgesetzt.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2009 wurde eine Personalkostenreduzierung in Höhe von 6.000 TEUR berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

2.3.1  Ortsämter

 

 

 

Durch die Bürgerschaft wurde am 19.11.2008 der Beschluss Nr. 0437/08-BV zu den erforderlichen strukturellen Änderungen der Ortsämter gefasst. Die Anzahl der Ortsämter wird demnach von zurzeit 8 Ortsämtern auf zukünftig 5 Ortsämter reduziert.

 

Die Arbeit der Ortsämter wird auf der Grundlage des Konzeptes zum Ortsamt 2000 (Einwohneraufgaben, Service-Aufgaben, Geschäftsführung Ortsbeiräte, Konfliktmanagement) fortgeführt.

 

Für die Ortsämter ist eine künftige Stellenausstattung von 43 Stellen vorgesehen, das bedeutet eine Reduzierung um 14 Stellen im Vergleich zum Jahr 2005. Die überzähligen 14 Stellen (Stellenbedarf: 43 Stellen, Ist-Ausstattung: 57 Stellen) sind dem Stellenpool zuzuführen. Von diesen 14 Stellen befinden sich drei Stelleninhaber/innen bereits in der Freiphase ihres Altersteilzeitmodells. Alle Stellen im Stellenpool werden zukünftig flexibel je nach Aufgabenpriorität, Arbeitsanfall und Mitarbeiterqualifikation eingesetzt, soweit ein Abbau kurzfristig nicht möglich ist.

 

Gemeinsam mit dem Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ und dem Stadtamt wird es kurzfristig einen Termin zur Erarbeitung eines Standortkonzeptes für die 5 Ortsämter geben. Es wird die Unterbringung der Ortsämter in stadteigenen Immobilien präferiert.

 

Der dadurch entstehende Einspareffekt ist zu ermitteln und entsprechend dem Beschluss Nr. 0437/08-BV in Höhe von ca. 200 TEUR im Vergleich zum Haushalt 2008 zu erwirtschaften.

 

Für den Zeitraum von 2005 bis 2007 konnte eine Sachkostenersparnis in Höhe von 482 TEUR erzielt werden. Durch die verringerten Sachkosten als Ergebnis der angeordneten Haushaltssperre kann für das Haushaltsjahr 2008 davon ausgegangen werden, dass die geforderte Sachkostenersparnis in Höhe von 500 TEUR erbracht wurde. Konkrete Aussagen können dazu jedoch erst nach Vorlage des Jahresberichtes 2008 zur Kosten- und Leistungsrechnung getroffen werden.

 

Zur Umsetzung der Grundsatzentscheidung zu den zukünftigen Standorten der 5 Ortsämter wird der Bürgerschaft zeitnah eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Für die Anpassung der Hauptsatzung an die Änderung der Struktur der Ortsämter wird ebenfalls eine gesonderte Bürgerschaftsvorlage erarbeitet.

 

 

 

2.3.2    Raumkosten

 

 

 

Der Bericht zum Raumkonzept liegt seit dem 15.09.2008 vor.

 

An der Umsetzung des Raumkonzeptes wird fortlaufend gearbeitet mit dem Ziel, die Unterbringung der Verwaltung in städtischen Objekten zu konzentrieren und Fremdanmietungen aufzugeben.

 

In der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2008-2011 wird die Maßnahme fortgeführt und zahlenmäßig angepasst.

 

 

 

 

 

 

 

 

2.3.3    Transferleistungen

 

 

 

Für das Teilprojekt „Städtische Leistungen an Freie Träger im Bereich von Kindertagestätten in der Hansestadt Rostock“ wurde der Untersuchungsbericht und ein Strategiebericht zur Verhandlungsführung von der Firma VEBERAS Consulting GmbH vorgelegt.

 

Die Entgeltverhandlungen mit den Freien Trägern der Jugendhilfe finden auf Grundlage der neuen Strategie statt und sind erfolgreich angelaufen.

 

Die Forderung der Anpassung an tarifliche Veränderungen war der Ausgangspunkt für die Aufnahme neuer Verhandlungen. Ein bestehender Vertrag gilt in diesem Bereich so lange, bis zu neuen Verhandlungen aufgerufen wird.

Der Stand der Verhandlungen mit den Freien Trägern ist sehr verschieden. In Kürze kann mit einem Abschluss von Vereinbarungen mit einem großen Träger gerechnet werden.

Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass ein guter Prozess angeschoben worden ist. Der Umgang mit öffentlichen Mitteln wurde auf den Prüfstand gestellt. Die Einrichtungen der Freien Träger haben auch im eigenen Hause Haushaltskonsolidierung betrieben. Dies zeigt sich beispielsweise darin, dass die Betriebskostenerhöhungen nicht voll umfänglich auf die Hansestadt Rostock umgelegt wurden.

 

Die am Wirtschaftlichkeitsgrundsatz ausgerichteten Verhandlungsgespräche werden planmäßig fortgeführt.

Denkbar ist, die neuen Verhandlungsstrategien auch für Verhandlungen in anderen Bereichen, z. B. Verhandlungen mit stationären und teilstationären Einrichtungen, anzuwenden.

 

 

 

 

2.4       Vermögensaktivierung

 

 

 

Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 bis 2011 hatte die Bürgerschaft die Vorlage eines Konzeptes zur Vermögensaktivierung beschlossen. Das Amt für Management und Controlling hat aufgrund dieses Beschlusses fünf Modelle erarbeitet, die sich bei unterschiedlicher Zeitsetzung verschiedener Maßnahmen bedienen.

Im Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 – Fortschreibung 2009 wurden diese Modelle beschrieben und der Bürgerschaft mit Beschlussvorlage Nr. 0715/08 zur Beschlussfassung und Auswahl eines Modells vorgelegt.

 

Das Modell 1 umfasst den Verkauf des Klinikum Südstadt Rostock, den Verkauf von 4.625 Wohnungen und Gewerbeobjekten der WIRO und den Verkauf von 24,8 % Gesellschaftsanteilen an den Stadtwerken Rostock AG. Das Gesamtvolumen beträgt rd. 220 Mio. EUR. Damit ermöglicht die Umsetzung dieses Modells die sofortige Wiederherstellung rechtskonformer haushaltswirtschaftlicher Verhältnisse sowie der kommunalpolitischen Handlungsfähigkeit.

 

Das Modell 2 beinhaltet Ergebnisverbesserungen der städtischen Beteiligungsunternehmen. Wesentliche Pfeiler dieses Modells sind die WIRO, das Südstadtklinikum sowie die RVV. Die Ergebnisverbesserungen sind mit den einzelnen Unternehmen abgestimmt worden und werden von diesen als realistisch bewertet. Der Konsolidierungszeitpunkt dieser Variante liegt – unter der Annahme gleich bleibender Bedingungen – im Jahr 2018.

 

Die Kombination einzelner Maßnahmen aus den verschiedenen Modellen ist grundsätzlich möglich. So würden Teilveräußerungen in Kombination mit Ergebnisverbesserungen ebenfalls zur Verkürzung des Konsolidierungszeitraumes führen. Dies umfasst das Modell 3, das aufgrund der unterschiedlichen Maßnahmen auch in verschiedenen Jahren den Konsolidierungszeitpunkt erreicht.

 

Das Kombinationsmodell könnte mit einem Kommunaldarlehen für die verbleibenden Altfehlbeträge verbunden werden. Dies entspricht Modell 4. Hierbei sollten rd. 100 Mio. EUR durch Vermögensveräußerung getilgt werden. Insofern die Tilgungs- und Zinszahlungen aus den Ergebnisverbesserungen der Beteiligungen finanziert werden, führt diese Variante zu einem rechtlich ausgeglichenen Haushalt. Im Vergleich zu Modell 1 würde jedoch keine tatsächliche Gesamtentschuldung bewirkt werden.

 

Im Modell 5 werden die gesteigerten Ausschüttungen der städtischen Gesellschaften bzw. die Reduzierung der Verlustausgleiche an die Gesellschaften bereits vorab zur Tilgung der Altfehlbeträge verwendet. Dies führt ebenfalls zu einem sofortigen Abbau der Altfehlbeträge. Jedoch werden die Unternehmen zukünftig in eine  schwierigere wirtschaftliche Situation versetzt.

 

 


Loading...

Beschlüsse

Erweitern

01.04.2009 - Bürgerschaft