Informationsvorlage - 0079/08-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0079/08-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

50

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Jugendhilfeausschuss

16.09.2008 16:00

02.09.2008

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

III, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

federführend

 

 

 

 

beteiligt

Sozialpädagogische Familienhilfe in der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

 

 

Die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses bat um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

-          Wie ist der Bedarf?

-          Wie hat sich dieser über einen Zeitraum der letzten 5 Jahre entwickelt?

-          Wie wird sich der Bedarf in Zukunft entwickeln?

-          Wie ist das Amt in der Lage, diesen Bedarf jetzt und in Zukunft zu befriedigen?

 

 

Rechtlicher Hintergrund:

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine ambulante Maßnahme im Rahmen der Hilfen zur Erziehung und wird nach § 31 SGB VIII geleistet:

„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“

 

 

Die SPFH wird in Verbindung mit dem § 36 SGB VIII gewährt, der die Mitwirkung und die Hilfeplanung als Steuerungsinstrument festlegt.

 

Konkret bedeutet dies, dass nach bekannt werden einer Problemsituation (Selbst- oder Fremdmeldung) der Fallmanager oder die Fallmanagerin des Amtes für Jugend und Soziales in Kontakt mit der Familie kommt. Gemeinsam wird die Situation beschrieben, eingeschätzt und nach Unterstützungsmöglichkeiten gesucht, wobei persönliche und institutionelle Netzwerke mit einbezogen werden. Eine Hilfegewährung kommt nach Antragstellung und Prüfung der Geeignetheit und Notwendigkeit der Maßnahme zustande und beinhaltet immer eine Auftragsklärung mit inhaltlicher und zeitlicher Perspektive.

 

Mit Bewilligung durch das Amt übernimmt in Rostock ein freier Träger der Jugendhilfe diese Leistung. Voraussetzung dafür ist eine gültige Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung des Trägers mit dem Amt für Jugend und Soziales.

 

Bedarf und Entwicklung in den letzten 5 Jahren

Die Problemlagen der Familien und der notwendige Unterstützungs- und Hilfebedarf werden erheblich von den Belastungsindikatoren wie Arbeitslosigkeit, Verschuldung, mangelnde gesellschaftliche Integration, Trennung/Scheidung und Problemen in der Erziehung bestimmt.

 

 

 

Die Fallzahlen in den letzten 5 Jahren haben sich wie folgt entwickelt:

31.12.2003

31.12.2004

31.12.2005

31.12.2006

31.12.2007

157

161

175

195

251



Folgende Faktoren spielen gleichfalls eine Rolle:

  • zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung für schwierige Problemlagen
  • Sozialräumlicher Zugang zu Hilfen und Verminderung von Hemmschwellen
  • Kooperation zwischen Jugendhilfe und Kitas/Schulen/Kliniken sowie freien Trägern im Sozialraum

 

SPFH wird auch in Familien geleistet, wo es um eine gelingende Reintegration in die Familie nach einer stationären Hilfe geht. So hat sich die Heimerziehung von 370 Bewilligungen im Jahr 2003 auf 290 Bewilligungen im Jahr 2007 kontinuierlich verringert.

 

 

Zukünftiger Bedarf und dessen Befriedigung

Grundsätzlich lässt sich keine Aussage zum zukünftigen Bedarf machen, weil dieser immer individuell begründet ist. Generell lässt sich auf Grund der bestehenden Belastungsindikatoren vermuten, dass die ambulanten Formen der Hilfe zur Erziehung an Bedeutung gewinnen werden. Dies ist auch auf den Paradigmawechsel in der sozialen Arbeit zurück zu führen, wonach es einerseits darum geht, Menschen zu ermutigen, zu stärken und sie wieder in Verantwortung zu bringen und andererseits im Sozialraum die notwendigen unterstützenden und integrierenden Leistungen vorzuhalten.

 

In der Hansestadt Rostock wird Sozialpädagogische Familienhilfe ausschließlich von freien Trägern der Jugendhilfe geleistet. Diese reagieren flexibel auf die jeweilige Bedarfslage, so dass der Rechtsanspruch der Eltern auf Hilfen zur Erziehung umgesetzt werden kann. Gegenwärtig bieten 13 Träger diese Leistung an.

 

 

 

 

Angelika Coors 

Leiterin des Amtes für Jugend und Soziales

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Beschlüsse

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16.09.2008 - Jugendhilfeausschuss