Informationsvorlage - 0079/08-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Sozialpädagogische Familienhilfe in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.09.2008
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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16.09.2008
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Die Vorsitzende des
Jugendhilfeausschusses bat um Beantwortung nachfolgender Fragen:
-
Wie ist der
Bedarf?
-
Wie hat sich
dieser über einen Zeitraum der letzten 5 Jahre entwickelt?
-
Wie wird sich der
Bedarf in Zukunft entwickeln?
-
Wie ist das Amt
in der Lage, diesen Bedarf jetzt und in Zukunft zu befriedigen?
Rechtlicher Hintergrund:
Sozialpädagogische
Familienhilfe (SPFH) ist eine ambulante Maßnahme im Rahmen der Hilfen zur
Erziehung und wird nach § 31 SGB VIII geleistet:
„Sozialpädagogische Familienhilfe
soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren
Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von
Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und
Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt
und erfordert die Mitarbeit der Familie.“
Die SPFH wird in Verbindung
mit dem § 36 SGB VIII gewährt, der die Mitwirkung und die Hilfeplanung als
Steuerungsinstrument festlegt.
Konkret bedeutet dies, dass
nach bekannt werden einer Problemsituation (Selbst- oder Fremdmeldung) der
Fallmanager oder die Fallmanagerin des Amtes für Jugend und Soziales in Kontakt
mit der Familie kommt. Gemeinsam wird die Situation beschrieben, eingeschätzt
und nach Unterstützungsmöglichkeiten gesucht, wobei persönliche und
institutionelle Netzwerke mit einbezogen werden. Eine Hilfegewährung kommt nach
Antragstellung und Prüfung der Geeignetheit und Notwendigkeit der Maßnahme
zustande und beinhaltet immer eine Auftragsklärung mit inhaltlicher und
zeitlicher Perspektive.
Mit Bewilligung durch das Amt
übernimmt in Rostock ein freier Träger der Jugendhilfe diese Leistung.
Voraussetzung dafür ist eine gültige Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und
Entgeltvereinbarung des Trägers mit dem Amt für Jugend und Soziales.
Bedarf und Entwicklung in
den letzten 5 Jahren
Die Problemlagen der Familien
und der notwendige Unterstützungs- und Hilfebedarf werden erheblich von den
Belastungsindikatoren wie Arbeitslosigkeit, Verschuldung, mangelnde
gesellschaftliche Integration, Trennung/Scheidung und Problemen in der
Erziehung bestimmt.
Die Fallzahlen in den letzten
5 Jahren haben sich wie folgt entwickelt:
31.12.2003 |
31.12.2004 |
31.12.2005 |
31.12.2006 |
31.12.2007 |
157 |
161 |
175 |
195 |
251 |
Folgende Faktoren spielen
gleichfalls eine Rolle:
- zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung für
schwierige Problemlagen
- Sozialräumlicher Zugang zu Hilfen und
Verminderung von Hemmschwellen
- Kooperation zwischen Jugendhilfe und
Kitas/Schulen/Kliniken sowie freien Trägern im Sozialraum
SPFH wird auch in Familien
geleistet, wo es um eine gelingende Reintegration in die Familie nach einer
stationären Hilfe geht. So hat sich die Heimerziehung von 370 Bewilligungen im
Jahr 2003 auf 290 Bewilligungen im Jahr 2007 kontinuierlich verringert.
Zukünftiger Bedarf und
dessen Befriedigung
Grundsätzlich lässt sich
keine Aussage zum zukünftigen Bedarf machen, weil dieser immer individuell
begründet ist. Generell lässt sich auf Grund der bestehenden
Belastungsindikatoren vermuten, dass die ambulanten Formen der Hilfe zur
Erziehung an Bedeutung gewinnen werden. Dies ist auch auf den Paradigmawechsel
in der sozialen Arbeit zurück zu führen, wonach es einerseits darum geht,
Menschen zu ermutigen, zu stärken und sie wieder in Verantwortung zu bringen
und andererseits im Sozialraum die notwendigen unterstützenden und
integrierenden Leistungen vorzuhalten.
In der Hansestadt Rostock
wird Sozialpädagogische Familienhilfe ausschließlich von freien Trägern der
Jugendhilfe geleistet. Diese reagieren flexibel auf die jeweilige Bedarfslage,
so dass der Rechtsanspruch der Eltern auf Hilfen zur Erziehung umgesetzt werden
kann. Gegenwärtig bieten 13 Träger diese Leistung an.
Angelika Coors
Leiterin des Amtes für Jugend
und Soziales