Informationsvorlage - 0065/08-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0065/08-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

73,66

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

10.09.2008 16:00

30.07.2008

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)

28.08.2008 17:00



09.09.2008 18:30

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

"Maßnahmen gegen den Verkehrslärm von der

BAB 19" 

IV, gez. Grüttner

 

 

beteiligt

 

 

 

 

Informationsvorlage aufgrund des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 0273/08-A vom 9.07.2008



An die Stadtverwaltung wurden seit 2005 von Anwohnern der Wohngebiete Brinckmanshöhe und Kassebohm mehrere Beschwerden über Lärmbeeinträchtigungen durch den Verkehr auf der
BAB 19 gerichtet. Ziel der Initiativen war eine Lärmminderung für die Wohngebiete insbesondere durch Errichtung eines Lärmschutzwalles bzw. einer Lärmschutzwand an der BAB 19.

 

Die Wohngebiete Brinckmanshöhe und Kassebohm wurden nach der BAB 19 geplant und errichtet. 

Es erfolgte in den letzten Jahren kein Neubau oder wesentliche Änderung nach §§ 41 ff Bundes-Immissionsschutzgesetz an diesem Abschnitt der BAB 19 – insofern gibt es auch keinerlei Ansprüche auf Lärmvorsorge. Dies hat auch der zuständige Baulastträger, das Land M-V, in seinen bisherigen Stellungnahmen deutlich gemacht. In den rechtskräftigen Bebauungsplänen wurde die Immissionsproblematik entsprechend planungsrechtlich behandelt und gelöst.

 

Im Bebauungsplan für das Wohngebiet Kassebohm (12.W.29) wurde in der Begründung auf geringfügige Lärmbeeinträchtigungen durch die BAB 19 verwiesen (Kap. VIII. Immissionsschutz: Auswirkungen aus dem Verkehr Autobahn 19: „…Da eine Lärmschutzanlage an der A19 unverhältnismäßig hoch sein müsste (6,5 m), um die Orientierungswerte sowohl in den Baugebieten als auch in der Kleingartenanlage vollständig einzuhalten, wurde hinsichtlich der möglichen Überschreitung des Orientierungswerts um höchstens 5 dB(A) in der Kleingartenanlage und unter Festsetzung passiver baulicher Maßnahmen an den Gebäuden zum Schutz der Wohnruhe (WA 13 und WA 95) auf sie verzichtet“). In den Teilen A und B des Bebauungsplanes wurden u.a. für die östlichen Baufelder des Wohngebietes Kassebohm verschiedene passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt, wie erhöhter baulicher Schallschutz, schallgedämmte Lüfter für Übernachtungsräume, ruheorientierte Anordnung von Aufenthaltsräumen und Terrassen.

 

Für den Bereich des Wohnparks Brinckmanshöhe wurden entsprechende Schallschutzmaßnahmen sowohl im B-Plan 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf“ als auch im B-Plan 12.W.60 „Wohngebiet Brinckmanshöhe“ festgesetzt, welche auf die Reduzierung der Schallimmissionen von der BAB 19, der DB-Schienenstrecke zum Seehafen, als auch vom Gewerbepark hinzielen. Im Erschließungsvertrag wurde die vollständige Umsetzung der im Bebauungsplan festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen geregelt. Lärmschutzwall und -wand am östlichen Rand wurden hergestellt. Die Errichtung der im Wohngebiet Brinckmanshöhe geplanten Riegelbebauung wurde mit dem Erschließungsträger vertraglich vereinbart. Sie wurde jedoch noch nicht vollständig errichtet. Zur Realisierung weiterer Teile der Riegelbebauung liegen aktuell weitere Bauanträge seitens der WIRO vor.

 

An dieser Stelle sei auf die Eigenverantwortlichkeit der Bauherren/zukünftigen Eigentümer hingewiesen. Über die öffentlich ausgelegten B-Pläne hat jeder die Möglichkeit sich vor dem Erwerb eines Grundstückes über die Festsetzungen zum Lärmschutz zu informieren und die Begründung zu studieren. Darüber hinaus gehende Wünsche auf (nicht festgestellten) Lärmschutz sind im Nachhinein nicht einklagbar.

 

Im Zusammenhang mit den Beschwerden seitens des Amtes für Umweltschutz durchgeführte orientierende Schallpegelmessungen brachten selbst bei Ostwindwetterlagen am östlichen  Rand des Wohngebietes Kassebohm Beurteilungspegel am Tage von <= 55 dB(A) – damit werden zumindest im Tagzeitraum die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für ein allgemeines Wohngebiet von tags 55 dB(A) eingehalten. Kritischer ist wahrscheinlich der Nachtzeitraum, wo von 5 -10 dB(A) niedrigeren Beurteilungspegeln und somit einer geringfügigen Überschreitung des Orientierungswertes von 45 dB(A) auszugehen ist. Aber auch hier werden die heranzuziehenden Lärmsanierungsgrenzwerte von 70 dB(A) am Tage / 60 dB(A) in der Nacht weit unterschritten.

 

Die Einhaltung dieser Beurteilungspegel (Mittelungspegel) schließt nicht aus, dass es bei ungünstigen Wetterlagen (Ostwind) zu subjektiven Lärmbeeinträchtigungen kommen kann, insbesondere wenn z.B. in der Nachtzeit nach Fährankünften in größeren Mengen LKW die
BAB 19 befahren.

 

Aus dem o.G. ergibt sich, dass es weder einen Rechtsanspruch für die betroffenen Anwohner auf Durchführung von Lärmvorsorge- oder -sanierungsmaßnahmen gibt, noch dass es Planungsfehler seitens der Hansestadt Rostock gab. Die Rostocker Bürgerschaft hat sich im Rahmen der Planaufstellungsverfahren vor den Satzungsbeschlüssen zu den B-Plänen eingehend mit der Thematik befasst. Die Stadtverwaltung sieht keine Veranlassung, von den planungsrechtlichen Grundsätzen der in Frage kommenden B-Pläne abzurücken. Auch sieht die Stadtverwaltung keine realistische Chance auf die Realisierung einer Lärmschutzanlage an der BAB 19.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Grundstücke westlich der Autobahn / südlich der Tessiner Straße (Baumschule) nicht der HRO gehören, sondern der Gemeinde Roggentin.

Nach Rücksprache mit der Gemeinde Roggentin und dem Amt Carbäk gibt es außer ersten vagen Ideen zu einem Lärmschutzwall östlich der BAB 19 keine konkreten Planungen.

 

Im Rahmen der Kartierung der 1. Stufe nach EU-Umgebungslärm-Richtlinie wurde auch der Verkehrslärm der BAB 19 erfasst. Am höchsten sind die Immissionspegel an der Wohnbebauung des Gnatzkoppweges in Brinckmansdorf mit ca. 60 dB(A) am Tage und 54 dB(A) in der Nacht. Es ist festzustellen, dass die von der HRO herangezogenen Prüfwerte von 70/60 und selbst von 65/55 dB(A) an der Wohnbebauung westlich der BAB 19 eingehalten werden.

Entsprechend der notwendigen Prioritätensetzung im aufgestellten Lärmaktionsplan (Entwurf) beinhaltet das Maßnahmenkonzept deshalb keine expliziten Maßnahmen zur BAB 19.

 

Die Strategie der Stadtverwaltung zielte in der Vergangenheit darauf ab, im Sinne der betroffenen Anwohner und in Abstimmung mit dem Baulastträger zu erreichen, dass die Lärmentwicklung an der Quelle beschränkt wird – durch eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf <=130 km/h. Ebenso sollte der Lkw-Verkehr stärker auf die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h hin überwacht werden. Der Baulastträger hat bislang mehrere diesbezügliche Anträge der Hansestadt Rostock aus verkehrsrechtlichen Gründen abgelehnt.

 

Im Ergebnis von Gesprächen mit Vertretern der Bürgerinitiativen von Kassebohm und Brinckmanshöhe hat der damalige Senator für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit
per 13.06.2008 ein Schreiben an den Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung,
Herrn Dr. Ebnet gerichtet.


In diesem Schreiben wurde der Minister um Prüfung u.a. folgender Vorschläge gebeten:

-          Durchführung von statistischen Geschwindigkeitsmessungen auf der BAB 19

-          Verringerung der zul. Höchstgeschwindigkeiten auf 100 km/h nachts mit dem Zusatz „Lärmschutz“

-          Hinweisschilder „ LKW - Tempo 80 beachten!“

Eine Antwort auf dieses Schreiben liegt vor (Anlage *).

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat auf Anfrage der HRO Unterstützung für eine längerfristige automatische Schallpegelmessung in Amtshilfe durch das Landesumweltamt LUNG zugesagt. Die Messung wird voraussichtlich im 3. Quartal d.J. durchgeführt.

 

Da es seitens der HRO aus o.g. Gründen keine Planungen zu einem Lärmschutzwall gibt, können hierzu auch keine finanziellen Auswirkungen dargestellt werden. Die dem Verkehrsminister zur Prüfung vorgeschlagenen Maßnahmen würden Geräuschsenkungen erwirken und keine relevanten Kosten verursachen.

 

 

 

 

Roland Methling

 

* Anlage liegt nur in Papierform vor

 

 

 

 

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28.08.2008 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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09.09.2008 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)

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10.09.2008 - Bürgerschaft