An die Stadtverwaltung
wurden seit 2005 von Anwohnern der Wohngebiete Brinckmanshöhe und Kassebohm
mehrere Beschwerden über Lärmbeeinträchtigungen durch den Verkehr auf der
BAB 19 gerichtet. Ziel der Initiativen war eine Lärmminderung für die
Wohngebiete insbesondere durch Errichtung eines Lärmschutzwalles bzw. einer
Lärmschutzwand an der BAB 19.
Die Wohngebiete
Brinckmanshöhe und Kassebohm wurden nach der BAB 19 geplant und
errichtet.
Es erfolgte in den
letzten Jahren kein Neubau oder wesentliche Änderung nach §§ 41 ff
Bundes-Immissionsschutzgesetz an diesem Abschnitt der BAB 19 – insofern
gibt es auch keinerlei Ansprüche auf Lärmvorsorge. Dies hat auch der
zuständige Baulastträger, das Land M-V, in seinen bisherigen Stellungnahmen
deutlich gemacht. In den rechtskräftigen Bebauungsplänen wurde die
Immissionsproblematik entsprechend planungsrechtlich behandelt und gelöst.
Im
Bebauungsplan für das Wohngebiet Kassebohm (12.W.29) wurde in der
Begründung auf geringfügige Lärmbeeinträchtigungen durch die BAB 19 verwiesen (Kap. VIII. Immissionsschutz: Auswirkungen aus
dem Verkehr Autobahn 19: „…Da eine Lärmschutzanlage an der A19
unverhältnismäßig hoch sein müsste (6,5 m), um die Orientierungswerte sowohl
in den Baugebieten als auch in der Kleingartenanlage vollständig einzuhalten,
wurde hinsichtlich der möglichen Überschreitung des Orientierungswerts um
höchstens 5 dB(A) in der Kleingartenanlage und unter Festsetzung passiver
baulicher Maßnahmen an den Gebäuden zum Schutz der Wohnruhe (WA 13 und WA 95)
auf sie verzichtet“). In den Teilen A und
B des Bebauungsplanes wurden u.a. für die östlichen Baufelder des
Wohngebietes Kassebohm verschiedene passive Schallschutzmaßnahmen
festgesetzt, wie erhöhter baulicher Schallschutz, schallgedämmte Lüfter für
Übernachtungsräume, ruheorientierte Anordnung von Aufenthaltsräumen und
Terrassen.
Für den Bereich
des Wohnparks Brinckmanshöhe wurden entsprechende
Schallschutzmaßnahmen sowohl im B-Plan 12.GE.52
„Gewerbepark Brinckmansdorf“ als auch im B-Plan 12.W.60
„Wohngebiet Brinckmanshöhe“ festgesetzt, welche auf die
Reduzierung der Schallimmissionen von der BAB 19, der DB-Schienenstrecke zum
Seehafen, als auch vom Gewerbepark hinzielen. Im
Erschließungsvertrag wurde die vollständige Umsetzung der im Bebauungsplan
festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen geregelt. Lärmschutzwall und -wand am
östlichen Rand wurden hergestellt. Die Errichtung der im Wohngebiet
Brinckmanshöhe geplanten Riegelbebauung wurde mit dem Erschließungsträger
vertraglich vereinbart. Sie wurde jedoch noch nicht vollständig errichtet.
Zur Realisierung weiterer Teile der Riegelbebauung liegen aktuell weitere
Bauanträge seitens der WIRO vor.
An dieser Stelle sei auf die Eigenverantwortlichkeit
der Bauherren/zukünftigen Eigentümer hingewiesen. Über die öffentlich ausgelegten
B-Pläne hat jeder die Möglichkeit sich vor dem Erwerb eines
Grundstückes über die Festsetzungen zum Lärmschutz zu informieren und die
Begründung zu studieren. Darüber hinaus gehende Wünsche auf (nicht
festgestellten) Lärmschutz sind im Nachhinein nicht einklagbar.
Im Zusammenhang mit den
Beschwerden seitens des Amtes für Umweltschutz durchgeführte orientierende
Schallpegelmessungen brachten selbst bei Ostwindwetterlagen am östlichen Rand des Wohngebietes Kassebohm Beurteilungspegel
am Tage von <= 55 dB(A) – damit werden zumindest im Tagzeitraum die
schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im
Städtebau) für ein allgemeines Wohngebiet von tags 55 dB(A) eingehalten.
Kritischer ist wahrscheinlich der Nachtzeitraum, wo von 5 -10 dB(A)
niedrigeren Beurteilungspegeln und somit einer geringfügigen Überschreitung
des Orientierungswertes von 45 dB(A) auszugehen ist. Aber auch hier werden
die heranzuziehenden Lärmsanierungsgrenzwerte von 70 dB(A) am Tage / 60 dB(A)
in der Nacht weit unterschritten.
Die Einhaltung dieser
Beurteilungspegel (Mittelungspegel) schließt nicht aus, dass es bei
ungünstigen Wetterlagen (Ostwind) zu subjektiven Lärmbeeinträchtigungen
kommen kann, insbesondere wenn z.B. in der Nachtzeit nach Fährankünften in
größeren Mengen LKW die
BAB 19 befahren.
Aus dem o.G. ergibt sich,
dass es weder einen Rechtsanspruch für die betroffenen Anwohner auf
Durchführung von Lärmvorsorge- oder -sanierungsmaßnahmen gibt, noch dass es
Planungsfehler seitens der Hansestadt Rostock gab. Die Rostocker Bürgerschaft
hat sich im Rahmen der Planaufstellungsverfahren vor den Satzungsbeschlüssen
zu den B-Plänen eingehend mit der Thematik befasst. Die Stadtverwaltung sieht
keine Veranlassung, von den planungsrechtlichen Grundsätzen der in Frage
kommenden B-Pläne abzurücken. Auch sieht die Stadtverwaltung keine
realistische Chance auf die Realisierung einer Lärmschutzanlage an der BAB
19.
Es sei darauf
hingewiesen, dass die Grundstücke westlich der Autobahn / südlich der
Tessiner Straße (Baumschule) nicht der HRO gehören, sondern der Gemeinde
Roggentin.
Nach Rücksprache mit der
Gemeinde Roggentin und dem Amt Carbäk gibt es außer ersten vagen Ideen zu
einem Lärmschutzwall östlich der BAB 19 keine konkreten Planungen.
Im Rahmen der Kartierung der
1. Stufe nach EU-Umgebungslärm-Richtlinie wurde auch der Verkehrslärm der BAB
19 erfasst. Am höchsten sind die Immissionspegel an der Wohnbebauung des
Gnatzkoppweges in Brinckmansdorf mit ca. 60 dB(A) am Tage und 54 dB(A) in der
Nacht. Es ist festzustellen, dass die von der HRO herangezogenen Prüfwerte
von 70/60 und selbst von 65/55 dB(A) an der Wohnbebauung westlich der BAB 19
eingehalten werden.
Entsprechend der
notwendigen Prioritätensetzung im aufgestellten Lärmaktionsplan (Entwurf)
beinhaltet das Maßnahmenkonzept deshalb keine expliziten Maßnahmen zur BAB
19.
Die Strategie der
Stadtverwaltung zielte in der Vergangenheit darauf ab, im Sinne der
betroffenen Anwohner und in Abstimmung mit dem Baulastträger zu erreichen,
dass die Lärmentwicklung an der Quelle beschränkt wird – durch eine
Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf <=130 km/h. Ebenso
sollte der Lkw-Verkehr stärker auf die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h hin überwacht werden. Der Baulastträger hat bislang mehrere
diesbezügliche Anträge der Hansestadt Rostock aus verkehrsrechtlichen Gründen
abgelehnt.
Im Ergebnis von Gesprächen
mit Vertretern der Bürgerinitiativen von Kassebohm und Brinckmanshöhe hat der
damalige Senator für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit
per 13.06.2008 ein Schreiben an den Minister für Verkehr, Bau und
Landesentwicklung,
Herrn Dr. Ebnet gerichtet.
In diesem Schreiben wurde der Minister um Prüfung u.a. folgender Vorschläge
gebeten:
-
Durchführung
von statistischen Geschwindigkeitsmessungen auf der BAB 19
-
Verringerung
der zul. Höchstgeschwindigkeiten auf 100 km/h nachts mit dem Zusatz
„Lärmschutz“
-
Hinweisschilder
„ LKW - Tempo 80 beachten!“
Eine Antwort auf dieses
Schreiben liegt vor (Anlage *).
Das Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat auf Anfrage der HRO Unterstützung für
eine längerfristige automatische Schallpegelmessung in Amtshilfe durch das
Landesumweltamt LUNG zugesagt. Die Messung wird voraussichtlich im 3. Quartal
d.J. durchgeführt.
Da es seitens der HRO aus
o.g. Gründen keine Planungen zu einem Lärmschutzwall gibt, können hierzu auch
keine finanziellen Auswirkungen dargestellt werden. Die dem Verkehrsminister
zur Prüfung vorgeschlagenen Maßnahmen würden Geräuschsenkungen erwirken und
keine relevanten Kosten verursachen.
Roland Methling
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