Informationsvorlage - 0102/08-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratungsstelle ?Persönliches Budget?
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.11.2008
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
|
|
|
|
26.11.2008
| |||
|
14.01.2009
|
|
|
Die Beratungsstelle zur
„Beratung zum Persönlichen Budget und zur Persönlichen Assistenz in der
Hilfe für Menschen mit Behinderungen“
des Vereins „Ohne Barrieren“ e.V. endet zum 31.12.2008.
Um den Forderungen von
Vereinen, Verbänden, behinderter und chronisch kranker Menschen nach einer
unabhängigen Beratungsstelle gerecht zu werden, ist angedacht, ab 01.01.2009
die Beratungsstelle der Behindertenbeauftragten zuzuordnen.
Rechtliche Grundlagen der
Beratungsstelle sind:
-
SGB XII § 11 - SGB IX § 17
-
SGB XII §§ 53 ff - SGB IX § 55
-
SGB XII § 57, 58 - Budgetverordnung (VO zur
-
SGB XII § 75 Durchführung des § 17 SGB IX)
Ziel der Beratung ist die
Klärung der Frage, nach den notwendigen Hilfen zur Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft und zur Verwirklichung der angestrebten Lebensform, der zu
Beratenden.
Inhalte der Beratung sind
u.a. :
-
Umfassende
Information/Aufklärung zum Inhalt und Organisation Persönlicher Assistenz
-
Selbstbestimmte
Lebensführung
-
Teilnahme an
gesellschaftlichen Aktivitäten
-
Erfassung
beruflicher Perspektiven
-
Beratung zur
Beantragung eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets
-
Umfassende
Öffentlichkeitsarbeit
-
Erstellen von
Informationsmaterial
Bisher wurde die Beratung mit
30 Wochenstunden durchgeführt. Durch die Veränderung der Organisationsstruktur
sind ab 01.01.2009 für die Beratungsstelle 20 Wochenstunden vorgesehen. Daraus
ergibt sich eine Einsparung von ca. 12.000 Euro jährlich.
Roland Methling