Informationsvorlage - 0034/08-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0034/08-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

61,03

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

09.04.2008 16:00

31.03.2008

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

 

 

 

beteiligt

Antwort des Oberbürgermeisters auf die Anfrage des Innenministeriums zum Thema "Eingemeindung von Umlandgemeinden in kreisfreie Städte"

 

II, gez. Scholze

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Entwicklung unseres Landes hängt entscheidend von der wirtschaftlichen und standortbestimmenden Kraft und Leistungsfähigkeit vor allem der Oberzentren und der nachgeordneten Mittelzentren ab.

 

Die Aufgaben der Städte mit oberzentraler Funktion sind nur bei entsprechender Finanzausstattung zu lösen.

 

Städte, Umland und Region müssen verknüpft planen und agieren können.

Die Ausrichtung auf die Kernstädte und ihre administrative Stärkung bilden dazu eine unabdingbare Voraussetzung.

Im Sinne einer nachhaltigen Lösung aller mit dem Stadt-Umland-Raum verknüpften Anforderungen gehören Eingemeindungen in den Kontext bereits bestehender gemeinsamer Lebens-, Wohn- und Wirtschaftsbereiche.

 

Dementsprechend handelt es sich bei einer ganzheitlichen Neuordnung des Stadt-Umland-Raumes um die Entscheidungskompetenz des Landesgesetzgebers.

An diesen und allen anderen Reformen in unserem Bundesland ist die Hansestadt Rostock im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin und den Oberbürgermeistern der anderen kreisfreien Städte bereit aktiv mitzuwirken (Anlagen: Antwortschreiben des Oberbürgermeisters Roland Methling sowie gemeinsames Schreiben der Bürgermeisterin und der fünf Oberbürgermeister an den Innenminister).

 

 

 

Roland Methling

 

 

Anlagen

CD ROM Stadt-Umland-Raum der Firma WIMES beim Sitzungsdienst hinterlegt


KB OB

 

Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern

Leiter der Kommunalabteilung

Herrn Lappat

Arsenal am Pfaffenteich

Alexandrinenstr. 1 19055 Schwerin

 

 

 

Eingemeindung von Umlandgemeinden in kreisfreie Städte


Sehr geehrter Herr Lappat,

 

ich begrüße und unterstütze Ihr Anliegen, die kreisfreien Städte und weitere, als Entwicklungskerne fungierende Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu fördern und sie damit in der Rolle als wichtige Entscheidungsträger für die Zukunft unseres Bundeslandes zu bestärken.

Wesentlich sind aus Sicht der Hansestadt Rostock in diesem Zusammenhang:

- Anpassung der finanziellen Ausgleichsregelungen an das reale Leistungsangebot Rostocks
  als Oberzentrum und Regiopole des Landes Mecklenburg-Vorpommern

- Vertiefung und Verbreiterung der interkommunalen Zusammenarbeit
- moderate, auf gegenseitigem Vorteil beruhende, freiwillige Eingemeindungen.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Überlegungen die dazu abgestimmte Position der Bürgermeisterin und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.


Ausgehend von den nachfolgend aufgeführten Gründen kann ich Ihrer Erwartung nach konkreten Vorschlägen einzubindender Gemeinden dahingehend folgen, dass ich Ihnen die aktuellen Untersuchungsergebnisse zum Stadt-Umland-Raum Rostock übergebe und zu den aufgeworfenen Verflechtungsbeziehungen grundsätzlich Position beziehe (Anlage).
Gleichzeitig möchte ich Sie auf die für uns im Vorfeld vom Land bereit zu stellenden Lösungs- und Entwicklungsszenarien in einem Gesamtpaket verweisen:


Bei der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes M-V (FAG) sind die von der größten Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als Regiopole für das gesamte Bundesland, als Oberzentrum für mehrere Regionen sowie für den oberzentralen Raum bereit gestellten öffentlichen Leistungen und Infrastrukturen besser zu berücksichtigen, d. h. wesentlich angemessener als bisher.

Bei aller gebotenen Sensibilität zu ihrem o. a. Anliegen sollten nach gründlicher Prüfung in Ihrem Hause und Vorbereitung durch den Landesgesetzgeber klare Regelungen für die im Stadt-Umland-Raum Rostock zur Disposition stehenden Gemeinden aufgezeigt werden.

Dies können wir gern gemeinsam mit den Verwaltungsspitzen der anderen kreisfreien Städte besprechen. Ich verweise im Übrigen auf die bisherige gemeinsame Positionierung der kreisfreien Städte.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Roland Methling

 

Anlage


(Kopfbogen)

Hansestadt Rostock

- Der Oberbürgermeister -

Landeshauptstadt Schwerin

- Der Oberbürgermeister -

Stadt Neubrandenburg

- Der Oberbürgermeister -

 

Universitäts- und Hansestadt Greifswald

- Der Oberbürgermeister -

 

Hansestadt Stralsund

 

- Der Oberbürgermeister -

 

Hansestadt Wismar

 

- Der Bürgermeister -

Textfeld: 	
	Datum:	27.04.2009
Vfg.

Innenminister des Landes

Mecklenburg-Vorpommern

Herrn Lorenz Caffier

Arsenal am Pfaffenteich
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin

 

vorab per Mail: Sabine.Krebs@im.mv-regierung.de


 

 

 

 
 


                                                                            


Verwaltungs- und Gebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern

Sehr geehrter Herr Minister Caffier,

                                                                                                                                                                                   


mit Schreiben vom 19.02.2008 baten Sie um Übersendung einer vollständigen Aufstellung der im Zusammenhang mit der angestrebten Lösung der Stadt-Umland-Problematik für eine Eingemeindung in Betracht kommenden Umlandgemeinden, verbunden mit einer umfassenden, konkretisierten Darlegung der Gründe, die die Eingemeindung der jeweiligen Gemeinde aus unserer Sicht zwingend erforderlich machen. Sie nehmen dabei Bezug darauf, dass die Städte die Forderung nach Eingemeindung von Umlandgemeinden in die Städte erhoben hätten, was insbesondere aus Punkt 5 des Schreibens der Hansestadt Wismar vom 22.11.2007 hervorgehen soll.

 

Hierzu möchten wir zunächst richtig zu stellen, dass es in der in Bezug genommenen Zuarbeit zum Leitbild, den Städten gerade nicht nur um Eingemeindungen im Sinne einer Vergrößerung der Gemeindefläche geht, sondern vielmehr um die nachhaltige Lösung der Problem des Stadt-Umland-Raumes, die nicht zuletzt aus der Abwanderung von Menschen und Betrieben aus den Städten ins nahe Umland resultieren, und vor allem um die Stärkung der Stadt-Umlandräume als Zentren der Landesentwicklung. Die Eingemeindung, besser Zusammenfassung eines bestehenden Lebens- und Wirtschaftsbereiches in einer gemeindlichen Struktur ist hierbei eine Möglichkeit, die nach § 11 Abs. 1 KV M-V nur aus Gründen des Gemeinwohls zulässig ist. Hierzu hat der VGH Thüringen in einer wichtigen Entscheidung zur Eingemeindung von Umlandgemeinden in die Stadt Weimar (Urt. v. 08.09.1997 - 9/95) ausgeführt, dass das Ziel der Sicherung leistungsfähiger kreisfreier Städte mit Entwicklungsmöglichkeiten für die nächsten Jahrzehnte und der Ordnung bestehender Verflechtungsräume als Gründe des Gemeinwohls anzuerkennen sei. Die Eingemeindung wurde mit der starken Anziehungskraft der Stadt auf gewerbliche Investoren gerechtfertigt, deren Flächenbedarf den Vorrat an verfügbaren Flächen übersteigt. Ferner mit der Stadt-Umland-Problematik durch großflächige Gewerbebetriebe, -gebiete und Wohnbebauung, die in einer Landgemeinde ohne Nähe zur Stadt keine Grundlage gehabt hätten. Eine solche Gemeinde wird sich allein aufgrund der zunehmenden städtischen Prägung und Struktur vom jeweiligen Landkreis wegentwickeln.

 

Dementsprechend handelt es sich bei der Neuordnung des Stadt-Umland-Raumes um eine Entscheidung des Landesgesetzgebers, ab welchem Verflechtungsgrad er die daraus resultierenden Probleme zwischen Stadt und Umlandgemeinde für derart stark erachtet, dass diese nur durch einen Zusammenschluss der Gemeinden im Interesse des Landes gelöst werden können. Dies dürfte insbesondere für Kommunen mit hoher Pendlerquote zutreffen, in denen mehr als 40 Prozent der Einwohner in der angrenzenden Stadt arbeiten. Auf dieser Basis hat das Land Sachsen-Anhalt sinnvolle Eingemeindungen vollzogen.

 

Die Verflechtungsräume der kreisfreien Städte sind überdies durch das Landesraumentwicklungsprogramm im Jahre 2005 und durch die Regionalen Raumentwicklungsprogramme zutreffend beschrieben worden. Diesen Zuschnitt hat der Landesrechnungshof in seinem Kommunalbericht 2007 als Ausgangspunkt für seine Berechnungen gewählt, die aus wirtschaftlicher Sicht den erheblichen Vorteil von Eingemeindungen als Beitrag zur Stärkung der Zentren und zur effizienteren Mittelverwendung belegen. Daher sollte dies die Grundlage für die Flächenentwicklung der kreisfreien Städte und auch der Datenerhebung sein. Die Erhebungen zur Verflechtung und den daraus folgenden Problemen stellen den Sachverhalt dar, aufgrund dessen der Landesgesetzgeber entsprechend seiner gesetzgeberischen Vorstellungen abzuwägen hat, welche Lösung er für die Organisation des Stadt-Umland-Raumes im Interesse des Landes für geeignet und erforderlich hält, die Leistungsfähigkeit des Gesamtraumes für die Zukunft zu sichern.

 

Zu den Verflechtungsbeziehungen und den Problemen haben einige der kreisfreien Städte unseres Landes bereits in den Anhörungen in der Enquete-Kommission ausführlich sowohl schriftlich als auch mündlich Stellung genommen. Da dort stets Vertreter des Innenministeriums zugegen waren, gehen wir davon aus, dass Ihnen die Materialien und Protokolle diesbezüglich bekannt sind.

 

Darüber hinaus haben die kreisfreien Städte, denen es um eine sachliche Diskussion der Lösung der Stadt-Umland-Problematik im Interesses des Landes geht, ein Gutachten bei Herrn Prof. Winkel und Dr. Greiving, TU Dortmund, in Auftrag gegeben, das sich mit der Verflechtungsproblematik der kreisfreien Städte und möglichen Lösungen befassen wird. Die Gutachter waren für andere Bundesländer mit entsprechenden Gutachten bereits tätig. Das Ergebnis der Begutachtung wird Anfang Mai 2008 erwartet, so dass Ihnen dies dann auch zu Verfügung gestellt werden kann.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal betonen, dass wir den Reformbedarf für alle Ebenen der Verwaltung unseres Landes anerkennen, und bereit sind, an einer wirklich Verbesserung bringenden Reform aktiv mitzuwirken.  Uns geht es darum, in einem transparenten und offenen Beteiligungsverfahren, in dem alle Anregungen und Bedenken geäußert und ergebnisoffen abgewogen werden, zu der besten Lösung zu gelangen, um unter anderem die Stadt-Umland-Räumen im Interesse der Landesentwicklung zu stärken. Da die Zusammenführung von Gemeinden dieses Raumes in einer Gemeinde nur eine Entscheidung des Landesgesetzgebers nach Abschluss des Verfahrens sein kann, wird eine bloße Benennung von Umlandgemeinde, deren Eingemeindung begehrt wird, als sachfremd erachtet. Es geht darum aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten zu dem Ergebnis zu gelangen, dass eine derart enge Verflechtung besteht, die eine Neuordnung des Gesamtraumes erfordert. Um eine entsprechende Zuarbeit zu liefern, werden wir Ihnen für die jeweiligen Stadt-Umland-Räume der kreisfreien Städte Situationsbeschreibungen mit gesonderten Schreiben an die Hand geben.

 

Da in anderen Bundesländern entsprechende Reformen, wie in den Anhörungen in der Enquete-Kommission vorgestellt wurde, gerade auf Basis einer „versachlichten“ Diskussion unter Beteiligung der Kommunen, deren Gremien und der Verbände auf breiter Basis zum Erfolg geführt haben, sollte auch für unser Bundesland dieser Weg beschritten werden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister

 

 

 

Norbert Claussen

Oberbürgermeister

 

 

 

Dr. Paul Krüger

Oberbürgermeister

 

 

 

Dr. Arthur König

Oberbürgermeister

 

 

 

Harald Lastovka

Oberbürgermeister

 

 

 

Dr. Rosemarie Wilcken

Bürgermeisterin

 

 


 

 

                                                                                                                                    Anlage

Grundsätzliche Positionierung des Rostocker Oberbürgermeisters
Roland Methling zum Entwicklungsszenario im Stadt-Umland-Raum Rostock und zur gegenwärtigen Eingemeindungsdebatte

1. Rostock ist unbestritten das bedeutendste Oberzentrum des
    Landes Mecklenburg-Vorpommern

Rostock ist mit 200.000 EW die mit Abstand größte Stadt im Nordosten Deutschlands.

Im Stadt-Umland-Raum (SUR) leben ca. 240.000 EW, im Einzugsbereich des Oberzentrums rund 500.000 EW.

Rostock ist der wirtschaftliche Schwerpunkt des Landes.

Mit dem Rostocker Hafen besitzt Rostock einen der bedeutendsten Standortfaktoren des Landes.

Im Umfeld des Seehafens Rostock haben sich wichtige neue Unternehmen angesiedelt (Liebherr, Nordex, Großröhrenfertigung der Erntebrücker Eisenwerke).

 

2. Rostock nimmt im Dreieck der Metropolen Berlin- Hamburg-
    Kopenhagen den Status einer REGIOPOLE ein

    (=>Alleinstellungsmerkmal der Hansestadt Rostock im Land!)

(Als Regiopolen werden Städte bezeichnet, die zwischen 100.000 und 300.000 Einwohner haben, außerhalb von Metropolregionen liegen und für ihr Umfeld weitergehende Funktionen als „nur“ die eines Oberzentrums erfüllen.)

 

Die Hansestadt unterstreicht damit ihre nationale und internationale Ausstrahlung und die damit verbundene Standortwerbung.

Rostock hat die Chance, als Regiopole eine Brückenfunktion zu übernehmen. Wie gut dies gelingt, wird vom Einklang mit der gesamten Region bestimmt.

3. Von der Stärkung der Hansestadt Rostock profitiert das ganze Land
    Mecklenburg-Vorpommern

- Eine geordnete, nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung der größten Stadt des
  Landes stößt an ihre strukturellen und flächenmäßigen Grenzen.
- Eine Unterscheidung der Wohn-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Handelsstandorte
  am Stadtrand von Rostock zur Vielzahl angrenzender, gleichartiger Standorte der
  Nachbargemeinden ist in vielerlei Hinsicht nicht mehr möglich (gemeinsame
  Nutzung der Infrastruktur, von Kommunikations-, Dienstleistungs- und
  Versorgungseinrichtungen u. v. m.).

- Gewerbe- und Industriegebiete, großflächige Einzelhandelseinrichtungen mit
  ihrem Einzugsbereich werben als „Standort Rostock“ für die gesamte Region
  und darüber hinaus.

4. Das Steuerungsinstrument einer „selbstbindenden Stadt-Umland-
    Kooperation“ gemäß Landesraumentwicklungsprogramm geht ins
    Leere.

- Nach 3 Jahren Arbeitsprozess unter Moderation des Landesamtes für
  Raumordnung und Landesplanung liegt noch kein greifbares Ergebnis vor.
- Es fehlt derzeit sogar noch an dem vollständigen Bekenntnis aller
  Bürgermeister zur Mitwirkung als Voraussetzung für einen erfolgreichen
  Arbeits- und Abstimmungsprozess (siehe Ostseebad Nienhagen).

- Notwendigen Entscheidungen im Interesse der Stärkung des Oberzentrums
  Rostock ist auf diesem Weg bisher kein Erfolg beschieden. (z. B. Einflussnahme auf
  die Überangebote an Wohnbauflächen in den Umlandgemeinden, die ausgesetzte
  planerische Vorbereitung des Großgewerbegebietes Rostock-Mönchhagen durch die
  Gemeinde Mönchhagen =>als verbindliches Ziel der Landesraumentwicklung
  definiert!).
- Das durch das Landesraumentwicklungsprogramm verfügte Abstimmungsgebot zum
  Stadt-Umland-Raum greift nicht als Instrument einer nachhaltigen Stadtentwicklung.

 

5. Der notwendige Flächenbedarf zur Entwicklung Rostocks
    kann in den bestehenden administrativen Grenzen nicht mehr
    ausreichend befriedigt werden

- Die Entwicklung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Oberzentrums
  Rostock erfordert entsprechende Flächen, die bereits heute nicht mehr in
  ausreichendem Umfang und der geforderten Qualität zur Verfügung stehen.

- Die tatsächliche Funktionsfläche des Oberzentrums im Stadt-Umland-Raum
  ist bereits heute größer als die administrative.
- Das betrifft vorrangig Flächen für die Wirtschaftsentwicklung, insbesondere in
  Verbindung mit dem Hafen als bedeutender Standortfaktor des Landes, aber
  darüber hinaus auch andere Nutzungsarten bis hin zu Ausgleichsflächen für
  naturschutzrechtliche Maßnahmen.

- Alle vorhandenen Instrumente -insbesondere der Raumordnung und Landes-
  planung- reichen bisher nicht aus, um das Oberzentrum Rostock in dem Maße zu
  fördern, wie es für eine Stärkung von Mecklenburg-Vorpommern erforderlich wäre.

6. Die Hansestadt war in der jüngeren Vergangenheit und ist bis heute
    als verlässlicher Partner im Stadt-Umland-Geschehen eingetreten,
- um mit der Region, ihren Partnern und Akteuren im Stadt-Umland-Raum und mit den
  Gemeindevertretungen im Nahbereich Einvernehmen herzustellen und zu pflegen
- um mit den guten Ergebnisse der letzten Jahre der Region als einziger in
  Mecklenburg-Vorpommern Stabilität und Wachstum zu verschaffen:

=> Bevölkerungsprognosen weisen im Gegensatz zu allen anderen Regionen den
     Erhalt der Einwohnerzahlen bis 2020 aus

=> Die Ansiedlung neuer gewerblicher und Dienstleistungsunternehmen brachte für
     die Region überdurchschnittlich viele zusätzliche Arbeitsplätze
=> Die Kernstadt Rostock verändert nicht nur ihr Stadtbild, auch in den vom
     industriellen Wohnungsbau geprägten Stadtteilen trägt der soziale Stadtumbau
     deutliche Früchte.

7. Die Verflechtungsräume der Hansestadt Rostock
- Die Neuordnung eines gewachsenen Lebens- und Wirtschaftsbereiches in eine
  moderne gemeindliche Struktur hat gemäß dem Gemeinwohlprinzip die Sicherung
  leistungsfähiger urbaner Räume und Entwicklungsperspektiven für die nächsten
  Jahrzehnte zum Ziel.
- Dazu würde eine Zusammenlegung von Stadt-Umland-Gemeinden deren
  tatsächlicher Bindung und Verflechtung mit dem Zentrum und der Tatsache
  entsprechen, dass sie sich vom ländlichen Raum längst wegentwickelt haben
  (siedlungsräumliche Verschmelzung mit der Kernstadt).
- Im Prozess des Zusammenwachsens erhalten die „neuen Ortsteile“ erweiterte
  Kompetenzen im Rahmen ihrer lokalen Selbstgestaltung mit Ortsbeiräten,
  Budgetplanung (Bürgerhaushalt), unmittelbarer Einwohner/innenbeteiligung.
- Durch eine räumliche Neuordnung ergibt sich die Möglichkeit flexibler und
  wettbewerbsfähiger dynamische Prozesse in Gesellschaft und Wirtschaft
  aufzugreifen und zu steuern.

8. Rostock als Kernstadt
- ist einem enormen Druck nach sozialem Ausgleich ausgesetzt;

  vor allem durch die veränderten Strukturen in den Familien,
  zwischen arm und reich, zwischen ansässiger Bevölkerung und
  Menschen mit Migrationshintergrund.
- Das Abwandern „Besserverdienender“ in den suburbanen Speckgürtel und der
  Verbleib der Fürsorgeberechtigten in der Stadt hat das Konfliktpotenzial und die
  öffentliche Finanzsituation eher verschärft.
- Doppelstrukturen und konkurriende Bauleit- und Infrastrukturplanungen zwischen
  Stadt und Umland führen zu finanziellen Mehranforderungen. Hier käme
  einvernehmliches und gemeinwohlorientiertes Handeln bei weniger Gesamtaufwand
  allen zugute.

9. Die finanzielle Gesamtausstattung einer vergrößerten Kernstadt
- ist ein wichtiges Kriterium für ihre zukunftsfähige Entwicklung.
- erfordert eine herausgehobene Berücksichtigung der zugewiesenen, übertragenen
  und oberzentralen Aufgaben im sozialen, medizinischen, Freizeit-, Sport-, Bildungs-
  und Kulturbereich durch ein novelliertes Finanzausgleichsgesetz des Landes
  Mecklenburg-Vorpommern
- muss der finanziellen Anerkennung Rostocks für die Bereitstellung von wichtigen
  Landesfunktionen Rechnung tragen, z. B.
  den Überseehafen als größtem Umschlagplatz des Landes

  den Landesflughafen Rostock-Laage
  das Landes-Messezentrum
  als bedeutendster Wissenschafts- und Technologiestandort
  als größter Geschäfts- und Dienstleistungsstandort.

10. Rostock hat es geschafft, sich allen Widrigkeiten zum Trotz, gut zu
      behaupten.

Um als Regiopole im Nordosten Deutschlands und im Herzen Europas dauerhaft verankert zu sein, weitere Entwicklungspotenziale zu erschließen und im Wettbewerb der Regionen zu bestehen, hängt es vom Zusammenspiel der lokalen und regionalen Akteure und der für das Gesamtwohl unseres Landes gewählten Volksvertreter ab.
Meinerseits werde ich alles tun, um diesen Zielen gerecht zu werden.

 

 

Roland Methling

 

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