Informationsvorlage - 0034/08-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort des Oberbürgermeisters auf die Anfrage des Innenministeriums zum Thema "Eingemeindung von Umlandgemeinden in kreisfreie Städte"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.04.2008
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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09.04.2008
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Begründung:
Die Entwicklung unseres
Landes hängt entscheidend von der wirtschaftlichen und standortbestimmenden
Kraft und Leistungsfähigkeit vor allem der Oberzentren und der nachgeordneten
Mittelzentren ab.
Die Aufgaben der Städte mit
oberzentraler Funktion sind nur bei entsprechender Finanzausstattung zu lösen.
Städte, Umland und Region
müssen verknüpft planen und agieren können.
Die Ausrichtung auf die
Kernstädte und ihre administrative Stärkung bilden dazu eine unabdingbare
Voraussetzung.
Im Sinne einer nachhaltigen Lösung aller mit dem Stadt-Umland-Raum verknüpften
Anforderungen gehören Eingemeindungen in den Kontext bereits bestehender
gemeinsamer Lebens-, Wohn- und Wirtschaftsbereiche.
Dementsprechend handelt es
sich bei einer ganzheitlichen Neuordnung des Stadt-Umland-Raumes um die Entscheidungskompetenz
des Landesgesetzgebers.
An diesen und allen anderen Reformen in unserem Bundesland ist die Hansestadt
Rostock im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin und den Oberbürgermeistern der
anderen kreisfreien Städte bereit aktiv mitzuwirken (Anlagen: Antwortschreiben
des Oberbürgermeisters Roland Methling sowie gemeinsames Schreiben der
Bürgermeisterin und der fünf Oberbürgermeister an den Innenminister).
Roland Methling
Anlagen
CD ROM Stadt-Umland-Raum der
Firma WIMES beim Sitzungsdienst hinterlegt
KB
OB
Innenministerium
Mecklenburg-Vorpommern
Leiter
der Kommunalabteilung
Herrn
Lappat
Arsenal
am Pfaffenteich
Alexandrinenstr.
1 19055 Schwerin
Eingemeindung
von Umlandgemeinden in kreisfreie Städte
Sehr geehrter Herr Lappat,
ich begrüße und unterstütze Ihr Anliegen,
die kreisfreien Städte und weitere, als Entwicklungskerne fungierende Städte
des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu fördern und sie damit in der Rolle als
wichtige Entscheidungsträger für die Zukunft unseres Bundeslandes zu bestärken.
Wesentlich sind aus Sicht der Hansestadt Rostock in diesem Zusammenhang:
- Anpassung der finanziellen Ausgleichsregelungen an das reale Leistungsangebot
Rostocks
als Oberzentrum und Regiopole des
Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Vertiefung und Verbreiterung der
interkommunalen Zusammenarbeit
- moderate, auf gegenseitigem Vorteil beruhende, freiwillige Eingemeindungen.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Überlegungen die dazu abgestimmte Position
der Bürgermeisterin und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.
Ausgehend von den nachfolgend aufgeführten Gründen kann ich Ihrer Erwartung
nach konkreten Vorschlägen einzubindender Gemeinden dahingehend folgen, dass
ich Ihnen die aktuellen Untersuchungsergebnisse zum Stadt-Umland-Raum Rostock
übergebe und zu den aufgeworfenen Verflechtungsbeziehungen grundsätzlich
Position beziehe (Anlage).
Gleichzeitig möchte ich Sie auf die für uns im Vorfeld vom Land bereit zu
stellenden Lösungs- und Entwicklungsszenarien in einem Gesamtpaket verweisen:
Bei der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes M-V (FAG) sind die von der
größten Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als Regiopole für das gesamte
Bundesland, als Oberzentrum für mehrere Regionen sowie für den oberzentralen
Raum bereit gestellten öffentlichen Leistungen und Infrastrukturen besser zu
berücksichtigen, d. h. wesentlich angemessener als bisher.
Bei aller gebotenen Sensibilität zu ihrem o. a. Anliegen sollten nach
gründlicher Prüfung in Ihrem Hause und Vorbereitung durch den Landesgesetzgeber
klare Regelungen für die im Stadt-Umland-Raum Rostock zur Disposition stehenden
Gemeinden aufgezeigt werden.
Dies können wir gern gemeinsam mit den
Verwaltungsspitzen der anderen kreisfreien Städte besprechen. Ich verweise im
Übrigen auf die bisherige gemeinsame Positionierung der kreisfreien Städte.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Methling
Anlage
(Kopfbogen)
Hansestadt Rostock - Der Oberbürgermeister - |
Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister - |
Stadt Neubrandenburg - Der Oberbürgermeister - |
Universitäts- und Hansestadt Greifswald - Der Oberbürgermeister - |
Hansestadt Stralsund - Der Oberbürgermeister - |
Hansestadt Wismar - Der Bürgermeister - |
Vfg.
Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herrn Lorenz Caffier Arsenal am Pfaffenteich vorab per
Mail: Sabine.Krebs@im.mv-regierung.de |
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Verwaltungs- und Gebietsreform in
Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter
Herr Minister Caffier,
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mit
Schreiben vom 19.02.2008 baten Sie um Übersendung einer vollständigen
Aufstellung der im Zusammenhang mit der angestrebten Lösung der Stadt-Umland-Problematik
für eine Eingemeindung in Betracht kommenden Umlandgemeinden, verbunden mit
einer umfassenden, konkretisierten Darlegung der Gründe, die die Eingemeindung
der jeweiligen Gemeinde aus unserer Sicht zwingend erforderlich machen. Sie nehmen
dabei Bezug darauf, dass die Städte die Forderung nach Eingemeindung von
Umlandgemeinden in die Städte erhoben hätten, was insbesondere aus Punkt 5 des
Schreibens der Hansestadt Wismar vom 22.11.2007 hervorgehen soll.
Hierzu
möchten wir zunächst richtig zu stellen, dass es in der in Bezug genommenen
Zuarbeit zum Leitbild, den Städten gerade nicht nur um Eingemeindungen im Sinne
einer Vergrößerung der Gemeindefläche geht, sondern vielmehr um die nachhaltige
Lösung der Problem des Stadt-Umland-Raumes, die nicht zuletzt aus der
Abwanderung von Menschen und Betrieben aus den Städten ins nahe Umland
resultieren, und vor allem um die Stärkung der Stadt-Umlandräume als Zentren
der Landesentwicklung. Die Eingemeindung, besser Zusammenfassung eines bestehenden
Lebens- und Wirtschaftsbereiches in einer gemeindlichen Struktur ist hierbei
eine Möglichkeit, die nach § 11 Abs. 1 KV M-V nur aus Gründen des Gemeinwohls
zulässig ist. Hierzu hat der VGH Thüringen in einer wichtigen Entscheidung zur
Eingemeindung von Umlandgemeinden in die Stadt Weimar (Urt. v. 08.09.1997 -
9/95) ausgeführt, dass das Ziel der Sicherung leistungsfähiger kreisfreier
Städte mit Entwicklungsmöglichkeiten für die nächsten Jahrzehnte und der
Ordnung bestehender Verflechtungsräume als Gründe des Gemeinwohls anzuerkennen
sei. Die Eingemeindung wurde mit der starken Anziehungskraft der Stadt auf
gewerbliche Investoren gerechtfertigt, deren Flächenbedarf den Vorrat an
verfügbaren Flächen übersteigt. Ferner mit der Stadt-Umland-Problematik durch
großflächige Gewerbebetriebe, -gebiete und Wohnbebauung, die in einer
Landgemeinde ohne Nähe zur Stadt keine Grundlage gehabt hätten. Eine solche
Gemeinde wird sich allein aufgrund der zunehmenden städtischen Prägung und
Struktur vom jeweiligen Landkreis wegentwickeln.
Dementsprechend handelt es sich bei der Neuordnung des
Stadt-Umland-Raumes um eine Entscheidung des Landesgesetzgebers, ab welchem
Verflechtungsgrad er die daraus resultierenden Probleme zwischen Stadt und
Umlandgemeinde für derart stark erachtet, dass diese nur durch einen
Zusammenschluss der Gemeinden im Interesse des Landes gelöst werden können.
Dies dürfte insbesondere für Kommunen mit hoher Pendlerquote zutreffen, in
denen mehr als 40 Prozent der Einwohner in der angrenzenden Stadt arbeiten. Auf
dieser Basis hat das Land Sachsen-Anhalt sinnvolle Eingemeindungen vollzogen.
Die Verflechtungsräume der kreisfreien Städte sind überdies
durch das Landesraumentwicklungsprogramm im Jahre 2005 und durch die Regionalen
Raumentwicklungsprogramme zutreffend beschrieben worden. Diesen Zuschnitt hat
der Landesrechnungshof in seinem Kommunalbericht 2007 als Ausgangspunkt für
seine Berechnungen gewählt, die aus wirtschaftlicher Sicht den erheblichen
Vorteil von Eingemeindungen als Beitrag zur Stärkung der Zentren und zur
effizienteren Mittelverwendung belegen. Daher sollte dies die Grundlage für die
Flächenentwicklung der kreisfreien Städte und auch der Datenerhebung sein. Die
Erhebungen zur Verflechtung und den daraus folgenden Problemen stellen den
Sachverhalt dar, aufgrund dessen der Landesgesetzgeber entsprechend seiner
gesetzgeberischen Vorstellungen abzuwägen hat, welche Lösung er für die
Organisation des Stadt-Umland-Raumes im Interesse des Landes für geeignet und
erforderlich hält, die Leistungsfähigkeit des Gesamtraumes für die Zukunft zu
sichern.
Zu den Verflechtungsbeziehungen und den Problemen haben
einige der kreisfreien Städte unseres Landes bereits in den Anhörungen in der
Enquete-Kommission ausführlich sowohl schriftlich als auch mündlich Stellung
genommen. Da dort stets Vertreter des Innenministeriums zugegen waren, gehen
wir davon aus, dass Ihnen die Materialien und Protokolle diesbezüglich bekannt
sind.
Darüber hinaus haben die kreisfreien Städte, denen es um
eine sachliche Diskussion der Lösung der Stadt-Umland-Problematik im Interesses
des Landes geht, ein Gutachten bei Herrn Prof. Winkel und Dr. Greiving, TU
Dortmund, in Auftrag gegeben, das sich mit der Verflechtungsproblematik der
kreisfreien Städte und möglichen Lösungen befassen wird. Die Gutachter waren
für andere Bundesländer mit entsprechenden Gutachten bereits tätig. Das
Ergebnis der Begutachtung wird Anfang Mai 2008 erwartet, so dass Ihnen dies
dann auch zu Verfügung gestellt werden kann.
In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal
betonen, dass wir den Reformbedarf für alle Ebenen der Verwaltung unseres
Landes anerkennen, und bereit sind, an einer wirklich Verbesserung bringenden
Reform aktiv mitzuwirken. Uns geht es
darum, in einem transparenten und offenen Beteiligungsverfahren, in dem alle
Anregungen und Bedenken geäußert und ergebnisoffen abgewogen werden, zu der
besten Lösung zu gelangen, um unter anderem die Stadt-Umland-Räumen im
Interesse der Landesentwicklung zu stärken. Da die Zusammenführung von
Gemeinden dieses Raumes in einer Gemeinde nur eine Entscheidung des
Landesgesetzgebers nach Abschluss des Verfahrens sein kann, wird eine bloße
Benennung von Umlandgemeinde, deren Eingemeindung begehrt wird, als sachfremd
erachtet. Es geht darum aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten zu dem
Ergebnis zu gelangen, dass eine derart enge Verflechtung besteht, die eine
Neuordnung des Gesamtraumes erfordert. Um eine entsprechende Zuarbeit zu
liefern, werden wir Ihnen für die jeweiligen Stadt-Umland-Räume der kreisfreien
Städte Situationsbeschreibungen mit gesonderten Schreiben an die Hand geben.
Da in anderen Bundesländern entsprechende Reformen,
wie in den Anhörungen in der Enquete-Kommission vorgestellt wurde, gerade auf
Basis einer „versachlichten“ Diskussion unter Beteiligung der
Kommunen, deren Gremien und der Verbände auf breiter Basis zum Erfolg geführt
haben, sollte auch für unser Bundesland dieser Weg beschritten werden.
Mit freundlichen
Grüßen
Roland Methling Oberbürgermeister |
Norbert Claussen Oberbürgermeister |
Dr. Paul Krüger Oberbürgermeister |
Dr. Arthur König Oberbürgermeister |
Harald Lastovka Oberbürgermeister |
Dr. Rosemarie Wilcken Bürgermeisterin |
Anlage
Grundsätzliche Positionierung des
Rostocker Oberbürgermeisters
Roland Methling zum Entwicklungsszenario im Stadt-Umland-Raum Rostock und zur
gegenwärtigen Eingemeindungsdebatte
1. Rostock ist unbestritten das
bedeutendste Oberzentrum des
Landes Mecklenburg-Vorpommern
Rostock ist mit
200.000 EW die mit Abstand größte Stadt im Nordosten Deutschlands.
Im
Stadt-Umland-Raum (SUR) leben ca. 240.000 EW, im Einzugsbereich des
Oberzentrums rund 500.000 EW.
Rostock ist der wirtschaftliche Schwerpunkt
des Landes.
Mit dem Rostocker Hafen besitzt Rostock
einen der bedeutendsten Standortfaktoren des Landes.
Im Umfeld des Seehafens Rostock haben sich
wichtige neue Unternehmen angesiedelt (Liebherr, Nordex, Großröhrenfertigung
der Erntebrücker Eisenwerke).
2. Rostock nimmt im
Dreieck der Metropolen Berlin- Hamburg-
Kopenhagen den Status einer REGIOPOLE
ein
(=>Alleinstellungsmerkmal der
Hansestadt Rostock im Land!)
(Als Regiopolen werden Städte bezeichnet, die zwischen 100.000 und 300.000 Einwohner haben, außerhalb von Metropolregionen liegen und für ihr Umfeld weitergehende Funktionen als „nur“ die eines Oberzentrums erfüllen.)
Die Hansestadt unterstreicht damit
ihre nationale und internationale Ausstrahlung und die damit verbundene
Standortwerbung.
Rostock hat die Chance, als Regiopole
eine Brückenfunktion zu übernehmen. Wie gut dies gelingt, wird vom Einklang mit
der gesamten Region bestimmt.
3. Von der Stärkung der Hansestadt
Rostock profitiert das ganze Land
Mecklenburg-Vorpommern
- Eine geordnete, nachhaltige und
zukunftsfähige Entwicklung der größten Stadt des
Landes stößt an ihre strukturellen und
flächenmäßigen Grenzen.
- Eine Unterscheidung der Wohn-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und
Handelsstandorte
am Stadtrand von Rostock zur Vielzahl angrenzender,
gleichartiger Standorte der
Nachbargemeinden ist in vielerlei
Hinsicht nicht mehr möglich (gemeinsame
Nutzung der Infrastruktur, von
Kommunikations-, Dienstleistungs- und
Versorgungseinrichtungen u. v. m.).
- Gewerbe- und Industriegebiete,
großflächige Einzelhandelseinrichtungen mit
ihrem Einzugsbereich werben als
„Standort Rostock“ für die gesamte Region
und darüber hinaus.
4. Das Steuerungsinstrument einer
„selbstbindenden Stadt-Umland-
Kooperation“ gemäß
Landesraumentwicklungsprogramm geht ins
Leere.
- Nach 3 Jahren Arbeitsprozess unter
Moderation des Landesamtes für
Raumordnung und Landesplanung liegt
noch kein greifbares Ergebnis vor.
- Es fehlt derzeit sogar noch an dem vollständigen Bekenntnis aller
Bürgermeister zur Mitwirkung als
Voraussetzung für einen erfolgreichen
Arbeits- und Abstimmungsprozess (siehe
Ostseebad Nienhagen).
- Notwendigen Entscheidungen im Interesse
der Stärkung des Oberzentrums
Rostock ist auf diesem Weg bisher kein
Erfolg beschieden. (z. B. Einflussnahme auf
die Überangebote an Wohnbauflächen in
den Umlandgemeinden, die ausgesetzte
planerische Vorbereitung des
Großgewerbegebietes Rostock-Mönchhagen durch die
Gemeinde Mönchhagen =>als
verbindliches Ziel der Landesraumentwicklung
definiert!).
- Das durch das Landesraumentwicklungsprogramm verfügte Abstimmungsgebot zum
Stadt-Umland-Raum greift nicht als
Instrument einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
5. Der notwendige Flächenbedarf zur
Entwicklung Rostocks
kann in den bestehenden
administrativen Grenzen nicht mehr
ausreichend befriedigt werden
- Die Entwicklung und Erhöhung der
Leistungsfähigkeit des Oberzentrums
Rostock erfordert entsprechende
Flächen, die bereits heute nicht mehr in
ausreichendem Umfang und der
geforderten Qualität zur Verfügung stehen.
- Die tatsächliche
Funktionsfläche des Oberzentrums im Stadt-Umland-Raum
ist bereits heute größer als die
administrative.
- Das betrifft vorrangig Flächen für die Wirtschaftsentwicklung, insbesondere
in
Verbindung mit dem Hafen als
bedeutender Standortfaktor des Landes, aber
darüber hinaus auch andere
Nutzungsarten bis hin zu Ausgleichsflächen für
naturschutzrechtliche Maßnahmen.
- Alle vorhandenen Instrumente
-insbesondere der Raumordnung und Landes-
planung- reichen bisher nicht aus, um
das Oberzentrum Rostock in dem Maße zu
fördern, wie es für eine Stärkung von
Mecklenburg-Vorpommern erforderlich wäre.
6. Die Hansestadt war in der jüngeren
Vergangenheit und ist bis heute
als verlässlicher Partner im
Stadt-Umland-Geschehen eingetreten,
- um mit der Region,
ihren Partnern und Akteuren im Stadt-Umland-Raum und mit den
Gemeindevertretungen im Nahbereich
Einvernehmen herzustellen und zu pflegen
- um mit den guten Ergebnisse der letzten Jahre der Region als einziger in
Mecklenburg-Vorpommern Stabilität und
Wachstum zu verschaffen:
=>
Bevölkerungsprognosen weisen im Gegensatz zu allen anderen Regionen den
Erhalt der Einwohnerzahlen bis 2020
aus
=> Die Ansiedlung neuer
gewerblicher und Dienstleistungsunternehmen brachte für
die Region überdurchschnittlich
viele zusätzliche Arbeitsplätze
=> Die Kernstadt Rostock verändert nicht nur ihr Stadtbild, auch in den vom
industriellen Wohnungsbau geprägten
Stadtteilen trägt der soziale Stadtumbau
deutliche Früchte.
7. Die Verflechtungsräume der
Hansestadt Rostock
- Die Neuordnung eines gewachsenen Lebens- und Wirtschaftsbereiches in eine
moderne gemeindliche Struktur hat gemäß
dem Gemeinwohlprinzip die Sicherung
leistungsfähiger urbaner Räume und
Entwicklungsperspektiven für die nächsten
Jahrzehnte zum Ziel.
- Dazu würde eine Zusammenlegung von Stadt-Umland-Gemeinden deren
tatsächlicher Bindung und Verflechtung
mit dem Zentrum und der Tatsache
entsprechen, dass sie sich vom
ländlichen Raum längst wegentwickelt haben
(siedlungsräumliche Verschmelzung mit
der Kernstadt).
- Im Prozess des Zusammenwachsens erhalten die „neuen Ortsteile“
erweiterte
Kompetenzen im Rahmen ihrer lokalen
Selbstgestaltung mit Ortsbeiräten,
Budgetplanung (Bürgerhaushalt),
unmittelbarer Einwohner/innenbeteiligung.
- Durch eine räumliche Neuordnung ergibt sich die Möglichkeit flexibler und
wettbewerbsfähiger dynamische Prozesse
in Gesellschaft und Wirtschaft
aufzugreifen und zu steuern.
8. Rostock als Kernstadt
- ist einem enormen Druck nach sozialem Ausgleich ausgesetzt;
vor allem durch die veränderten Strukturen in den Familien,
zwischen arm und reich, zwischen
ansässiger Bevölkerung und
Menschen mit Migrationshintergrund.
- Das Abwandern „Besserverdienender“ in den suburbanen Speckgürtel
und der
Verbleib der Fürsorgeberechtigten in
der Stadt hat das Konfliktpotenzial und die
öffentliche Finanzsituation eher
verschärft.
- Doppelstrukturen und konkurriende Bauleit- und Infrastrukturplanungen
zwischen
Stadt und Umland führen zu finanziellen
Mehranforderungen. Hier käme
einvernehmliches und gemeinwohlorientiertes
Handeln bei weniger Gesamtaufwand
allen zugute.
9. Die finanzielle Gesamtausstattung
einer vergrößerten Kernstadt
- ist ein wichtiges Kriterium für ihre zukunftsfähige Entwicklung.
- erfordert eine herausgehobene Berücksichtigung der zugewiesenen, übertragenen
und oberzentralen Aufgaben im sozialen,
medizinischen, Freizeit-, Sport-, Bildungs-
und Kulturbereich durch ein
novelliertes Finanzausgleichsgesetz des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
- muss der finanziellen Anerkennung Rostocks für die Bereitstellung von
wichtigen
Landesfunktionen Rechnung tragen, z. B.
den Überseehafen als größtem
Umschlagplatz des Landes
den Landesflughafen Rostock-Laage
das Landes-Messezentrum
als bedeutendster Wissenschafts- und
Technologiestandort
als größter Geschäfts- und
Dienstleistungsstandort.
10. Rostock hat es geschafft, sich
allen Widrigkeiten zum Trotz, gut zu
behaupten.
Um als Regiopole im Nordosten Deutschlands und im Herzen Europas
dauerhaft verankert zu sein, weitere Entwicklungspotenziale zu erschließen und
im Wettbewerb der Regionen zu bestehen, hängt es vom Zusammenspiel der lokalen
und regionalen Akteure und der für das Gesamtwohl unseres Landes gewählten
Volksvertreter ab.
Meinerseits werde ich alles tun, um diesen Zielen gerecht zu werden.
Roland Methling