Informationsvorlage - 0031/08-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0031/08-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

20

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

09.04.2008 16:00

18.03.2008

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

II, gez. Scholze

 

 

beteiligt

Prüfung der Einführung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2009/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

Prüfauftrag laut Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0145/07-N vom 28.02.2007:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine ab 2009 geltende Umstellung auf Doppelhaushalte nach § 47 (1) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Hansestadt Rostock zu prüfen.

 

Da die Einführung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2009/2010 nur mit einem nicht vertretbaren Aufwand erfolgen könnte und darüber hinaus auch das Budgetrecht der im Jahre 2009 neu gewählten Bürgerschaft für das Haushaltsjahr 2010 beschränken würde, sollte auf die Aufstellung eines Doppelhaushaltes verzichtet werden.

 

Die Einführung eines Doppelhaushaltes ist zwar gemäß § 47 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich möglich, aber für die Hansestadt Rostock aus folgenden Gründen nicht geboten:

 

 

1.

Arbeitsstand Haushaltssicherungskonzept 2008 - 2011

 

 

Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen des Haushaltssicherungs-konzeptes 2008 - 2011 vor allem wie Vermögensaktivierung bzw. durch Senkung von Personalausgaben durch tarifliche Regelungen und Ausgliederung betrieblicher Aufgaben haben bisher noch nicht die Reife erlangt, dass eine belastbare Haushaltsplanung für 2009/2010 erfolgen kann.

 

Die geforderte Einhaltung der Haushaltsgrundsätze gemäß § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wie zum Beispiel Haushaltswahrheit und -klarheit können somit nicht immer gewährleistet werden.

 

Die Folge wäre der Erlass von vermeidbaren Nachtragshaushaltssatzungen mit den entsprechenden Verwaltungs-, Beschluss- und Genehmigungsverfahren.

 

In diesem Zusammenhang äußerte auch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf mündliche Anfrage Bedenken gegen die Einführung eines Doppelhaushaltes.

 

 

 

 

2.

Belastbarkeit der Finanzierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für zwei Haushaltsjahre

 

 

Die Vorgaben der Erlasse zur Aufstellung der Haushaltspläne orientieren auf das betreffende Planjahr, sie sind nicht auf einen Doppelhaushalt ausgerichtet.

 

Erkennbare Tendenzen in der Entwicklung der Finanzzuweisungen im mittelfristigen Zeitraum werden entsprechend dem Erlass wohl mitgeteilt, ein Restrisiko bleibt bestehen, vor allem beim Finanzausgleichsgesetz, das nach unserem Kenntnisstand überarbeitet werden dürfte.

 

Um diese Unsicherheiten in der Entwicklung des Finanzausgleichsgesetzes auszuräumen, hat die Landesregierung den kommunalen Landesverbänden die Mitwirkung an einem Gutachtenauftrag zur Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes für das Jahr 2008 und 2010 übertragen. Neben der Höhe der Finanzausgleichsleistungen soll das Gutachten unter anderem die Verteilung der Mittel untersuchen und Aussagen zu den notwendigen Veränderungen nach der Kreisgebietsreform enthalten.

 

Auch vor diesem Hintergrund ist eine belastbare Planung nicht möglich.

 

 

3.

Absicherung des Doppelhaushaltes mit Hilfe entsprechender Software

 

 

Mit der gegenwärtig genutzten Software „NUKIS“ von Infoma (von 1991) kann ein Doppelhaushalt nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgebildet werden. Eine sofortige Anforderung an Infoma für diesbezügliche Leistungen würde zu zusätzlichen Ausgaben (ca. 25.000 EUR) und zeitlicher Verschiebung (ca. 3 Monate) für die Erstellung der Haushaltssatzung mit Anlagen führen. Außerdem konzentrieren die Softwarehersteller zurzeit ihre Arbeit auf die Umstellung des Finanzwesens der öffentlichen Haushalte auf kommunale Doppik.

 

 

Aufgrund der Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung NKHR (Einführungstermin 2012) wird in der Verwaltung gegenwärtig ein Arbeitsprozess zur Ablösung der bisher genutzten Finanzsoftware geführt. Mit dem Haushaltsplan 2009 soll die neue Finanzsoftware erstmalig Anwendung finden. Entsprechend dem Anforderungskatalog muss die neue Finanzsoftware einen Doppelhaushalt abbilden können. Der Auftrag für die neue Software ist noch nicht entschieden.

 

 

4.

Neuwahl der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock 2009

 

 

Nach § 22 Absatz 3 und 8 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ist die Gemeindevertretung für den Beschluss der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes, des Stellenplanes und des Haushaltssicherungskonzeptes zuständig. Bei Einführung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2009/2010 könnte die neu gewählte Bürgerschaft der Hansestadt Rostock ihr Budgetrecht für 2010 nicht ausüben, da bereits entsprechende Festlegungen mit dem Doppelhaushalt getroffen werden.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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09.04.2008 - Bürgerschaft