Informationsvorlage - 0031/08-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung der Einführung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2009/2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.04.2008
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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09.04.2008
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Prüfauftrag
laut Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0145/07-N vom 28.02.2007:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, eine ab 2009 geltende Umstellung auf
Doppelhaushalte nach § 47 (1) Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern für die Hansestadt Rostock zu prüfen.
Da
die Einführung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2009/2010 nur mit
einem nicht vertretbaren Aufwand erfolgen könnte und darüber hinaus auch das
Budgetrecht der im Jahre 2009 neu gewählten Bürgerschaft für das Haushaltsjahr
2010 beschränken würde, sollte auf die Aufstellung eines Doppelhaushaltes
verzichtet werden.
Die
Einführung eines Doppelhaushaltes ist zwar gemäß § 47 Abs. 1 der
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich möglich, aber für die
Hansestadt Rostock aus folgenden Gründen nicht geboten:
1. |
Arbeitsstand Haushaltssicherungskonzept 2008 - 2011 |
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Die
Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen des Haushaltssicherungs-konzeptes 2008
- 2011 vor allem wie Vermögensaktivierung bzw. durch Senkung von
Personalausgaben durch tarifliche Regelungen und Ausgliederung betrieblicher
Aufgaben haben bisher noch nicht die Reife erlangt, dass eine belastbare
Haushaltsplanung für 2009/2010 erfolgen kann. Die
geforderte Einhaltung der Haushaltsgrundsätze gemäß § 43 der
Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wie zum Beispiel
Haushaltswahrheit und -klarheit können somit nicht immer gewährleistet
werden. Die
Folge wäre der Erlass von vermeidbaren Nachtragshaushaltssatzungen mit den
entsprechenden Verwaltungs-, Beschluss- und Genehmigungsverfahren. In
diesem Zusammenhang äußerte auch das Innenministerium des Landes
Mecklenburg-Vorpommern auf mündliche Anfrage Bedenken gegen die Einführung
eines Doppelhaushaltes. |
2. |
Belastbarkeit der Finanzierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für
zwei Haushaltsjahre |
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Die
Vorgaben der Erlasse zur Aufstellung der Haushaltspläne orientieren auf das
betreffende Planjahr, sie sind nicht auf einen Doppelhaushalt ausgerichtet. Erkennbare
Tendenzen in der Entwicklung der Finanzzuweisungen im mittelfristigen
Zeitraum werden entsprechend dem Erlass wohl mitgeteilt, ein Restrisiko
bleibt bestehen, vor allem beim Finanzausgleichsgesetz, das nach unserem
Kenntnisstand überarbeitet werden dürfte. Um
diese Unsicherheiten in der Entwicklung des Finanzausgleichsgesetzes
auszuräumen, hat die Landesregierung den kommunalen Landesverbänden die
Mitwirkung an einem Gutachtenauftrag zur Novellierung des
Finanzausgleichsgesetzes für das Jahr 2008 und 2010 übertragen. Neben der
Höhe der Finanzausgleichsleistungen soll das Gutachten unter anderem die
Verteilung der Mittel untersuchen und Aussagen zu den notwendigen
Veränderungen nach der Kreisgebietsreform enthalten. Auch
vor diesem Hintergrund ist eine belastbare Planung nicht möglich. |
3. |
Absicherung des Doppelhaushaltes mit Hilfe entsprechender Software |
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Mit
der gegenwärtig genutzten Software „NUKIS“ von Infoma (von 1991)
kann ein Doppelhaushalt nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
gemäß Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
abgebildet werden. Eine sofortige Anforderung an Infoma für diesbezügliche
Leistungen würde zu zusätzlichen Ausgaben (ca. 25.000 EUR) und zeitlicher
Verschiebung (ca. 3 Monate) für die Erstellung der Haushaltssatzung mit
Anlagen führen. Außerdem konzentrieren die Softwarehersteller zurzeit ihre
Arbeit auf die Umstellung des Finanzwesens der öffentlichen Haushalte auf
kommunale Doppik. |
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Aufgrund
der Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung NKHR
(Einführungstermin 2012) wird in der Verwaltung gegenwärtig ein
Arbeitsprozess zur Ablösung der bisher genutzten Finanzsoftware geführt. Mit
dem Haushaltsplan 2009 soll die neue Finanzsoftware erstmalig Anwendung
finden. Entsprechend dem Anforderungskatalog muss die neue Finanzsoftware
einen Doppelhaushalt abbilden können. Der Auftrag für die neue Software ist
noch nicht entschieden. |
4. |
Neuwahl der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock 2009 |
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Nach
§ 22 Absatz 3 und 8 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ist die
Gemeindevertretung für den Beschluss der Haushaltssatzung, des
Haushaltsplanes, des Stellenplanes und des Haushaltssicherungskonzeptes
zuständig. Bei Einführung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre
2009/2010 könnte die neu gewählte Bürgerschaft der Hansestadt Rostock ihr
Budgetrecht für 2010 nicht ausüben, da bereits entsprechende Festlegungen mit
dem Doppelhaushalt getroffen werden. |
Roland Methling