Informationsvorlage - 0118/07-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Interessenbekundungsverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 15.01.2008
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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15.01.2008
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Datum |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Gegenstand |
federführend |
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beteiligt |
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Unter Hinzuziehung
vorliegender rechtlicher Wertungen (vg. Anlage) beabsichtigt die Verwaltung,
ein Interessenbekundungsverfahren als Instrument und die damit verbundene
Vergabe von Leistungen nicht mehr anzuwenden.
Interessenbekundungsverfahren
sind mit den Strukturprinzipien der Kinder- und Jugendhilfe zur Sicherstellung
eines pluralen Angebotes und mit der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes durch
die Leistungsberechtigten gemäß SGB VIII nicht vereinbar.
Zur Durchführung von
Interessenbekundungsverfahren existieren gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern
keine speziellen rechtlichen Regelungen, auf die sich die Hansestadt Rostock
beziehen kann.
Im Auftrag
Angelika Coors
Anlagen liegen in Papierform
vor
* Stellungnahme des
Rechtsamtes vom 16.05.2007 bzgl. Interessenbekundungsverfahren
* Antwort der Bundesregierung
vom 14.05.2007 bzgl. Vergaberecht