Informationsvorlage - 0118/07-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0118/07-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

50

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Jugendhilfeausschuss

15.01.2008 16:00

28.12.2007

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

federführend

 

 

 

 

beteiligt

Interessenbekundungsverfahren

 

 

 

 

 

 

 

Unter Hinzuziehung vorliegender rechtlicher Wertungen (vg. Anlage) beabsichtigt die Verwaltung, ein Interessenbekundungsverfahren als Instrument und die damit verbundene Vergabe von Leistungen nicht mehr anzuwenden.

 

Interessenbekundungsverfahren sind mit den Strukturprinzipien der Kinder- und Jugendhilfe zur Sicherstellung eines pluralen Angebotes und mit der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes durch die Leistungsberechtigten gemäß SGB VIII nicht vereinbar.

 

Zur Durchführung von Interessenbekundungsverfahren existieren gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern keine speziellen rechtlichen Regelungen, auf die sich die Hansestadt Rostock beziehen kann.

 

Im Auftrag

 

 

 

Angelika Coors

 

                                                                      

 

 

 

Anlagen liegen in Papierform vor

* Stellungnahme des Rechtsamtes vom 16.05.2007 bzgl. Interessenbekundungsverfahren

* Antwort der Bundesregierung vom 14.05.2007 bzgl. Vergaberecht

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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15.01.2008 - Jugendhilfeausschuss