Informationsvorlage - 0095/08-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0095/08-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

50

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Sozial- und Gesundheitsausschuss

26.11.2008 17:00

18.11.2008

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

III, gez. Dr. Melzer

 

Gegenstand

federführend

 

 

 

 

beteiligt

Fahrdienst für behinderte Menschen, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) ausweist  - Entscheidung zum Leistungserbringer ab 2009

 

 

 

 

 

 

 

Seit 1993 fördert die Hansestadt Rostock einen Sonderfahrdienst für behinderte Menschen, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) ausweist, bereitgestellt durch den Behindertenverband Rostock e. V.

 

Grundlage war zunächst das BSHG (§§ 39,40) und ist seit dem 01.01.2005 der § 54 Abs.1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 55 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Es handelt sich um eine Leistung des örtlichen Trägers der Sozialhilfe, eine besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe.

 

Die Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben nach §§ 55 Abs. 1, 2 Nr. 7 und 58 SGB IX umfassen u.a.

 

1.   Hilfen zur Förderung der Begegnung und des Umgangs mit nicht behinderten

      Menschen

 

2.   Hilfen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen.

 

Die Hansestadt Rostock bietet dem leistungsberechtigten behinderten Menschen mit dem Merkzeichen aG diese konkrete Leistung an.

 

Der Fahrdienst wurde 2008 nicht mehr nach dem Zuwendungsrecht (Antragstellung des Trägers, Ausreichung des Zuwendungsbescheides, Prüfung des Verwendungsnachweises) finanziert.

 

Nach Antragstellung der Bedürftigen in den Regionalbüros des Amtes für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock wurde nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen der Berechtigungsschein zur Nutzung des Fahrdienstes ausgegeben. Der Leistungsempfänger erhielt einen Berechtigungsschein und übergab diesen dem Leistungserbringer, dem Behindertenverband Rostock e. V., die Fahrten wurden angemeldet und dort im Verein koordiniert.

Nach monatlicher Rechnungslegung an die Regionalbüros wurden Kosten pro gefahrenem Kilometer in Höhe von 0,62 €/ 0,69 € erstattet. Betroffene, die nicht im Leistungsbezug SGB XII stehen, entrichteten an den Verein eine Eigenbeteiligung von 2,50 € pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt). Diese Eigenbeteiligung wurde dem tatsächlichen Kilometergeld gegen gerechnet und minderte den Zuschuss der HRO.

 

In den Regionalbüros des Amtes für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock wird der Vorgang beim Sachbearbeiter Leistung SGB XII bearbeitet. Ist der Leistungsempfänger schon erfasst, handelt es sich um eine Erweiterung der Leistungsgewährung.

 

Auswertung der Leistung (PROSOZ) mit Stand vom  30.09.2008:

 

Anzahl der ausgegebenen Berechtigungsscheine:                                                 80

Anzahl gefahrener Personen:                                                                                              57

Anzahl der Personen ohne Leistungsbezug SGB XII (Zahlung von Eigenanteil):   35

Anzahl der Personen mit Leistungsbezug SGB XII:                                                22

ausgezahlte Leistung:                                                                                              14.303,63 €

           

Eine Auswertung des Monates Mai hat ergeben, dass ca 3,4 Fahrten/ Monat/ Person durchgeführt wurden, 2 Personen haben das Angebot für Ø 15 Fahrten genutzt. Der Fahrdienst wird von einem kleinen Personenkreis von Rostocker Bürgern mit dem Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben genutzt. (Anzahl der registrierten Personen in der Hansestadt Rostock - lt. Aussage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V mit Datum 18.08.2008 sind es 1.713 Personen.) 

                                  

Das Amt für Jugend und Soziales hat folgende Träger aufgefordert, ihre Projektidee zur Umsetzung des „Fahrdienstes für anspruchsberechtigte Bürger mit Schwerbehinderung“ einzureichen:

 

-          Behindertenverband Rostock e. V.

-          DRK Kreisverband Rostock e. V.

-          Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Regionalverband M-V Nord

 

Es lagen uns zur Sichtung die Konzepte des Behindertenverbandes Rostock e. V. und des DRK Kreisverbandes Rostock e. V. vor. Beide Träger konnten sich in einem gemeinsamen Gespräch mit der Behindertenbeauftragten und dem Amt für Jugend und Soziales zur Umsetzung äußern, bzw. es konnten noch Unklarheiten beseitigt werden.

 

Folgende Schwerpunkte wurden in der Beurteilung gegenüber gestellt:

 

-          Angaben zum Anbieter

-          Konzept/ Leistung

-          Anforderungen/techn. Ausstattung der Fahrzeuge

-          Organisation des Fahrdienstes

-          Dokumentation

-          Kalkulation

 

Der Sprecherrat des Beirates für behinderte und chronisch kranke Menschen der Hansestadt Rostock hat sich in seiner Sitzung am 27.10.2008 auf Grundlage der Beantwortung der genannten Schwerpunkte wie folgt positioniert:

 

Es wird sich für die Weiterführung des Fahrdienstes durch den Behindertenverband Rostock e. V. ausgesprochen.

 

Begründung:

 

- ausgezeichnetes Konzept

- positive Erfahrungen in der Vergangenheit

- verlässlicher Partner

- transparente Darstellung der inhaltlichen Schwerpunkte

- fundierte Kostenkalkulation

 

Das Amt für Jugend und Soziales kommt zu folgender Einschätzung:

 

Beide Konzepte beinhalteten die entsprechenden Aussagen zur Umsetzung der Projektidee (s. Anlage). Die genannten Schwerpunkte zur Beurteilung beider Bewerber wurden gegenübergestellt. Langjährige Erfahrungen im Einsatz von Personentransporten haben beide Träger. Sie haben einen Fuhrpark, die Fahrzeuge sind technisch den Anforderungen entsprechend ausgerüstet. Die Organisation der Fahrten erfolgt über einen Einsatzleiter bzw. eine Einsatzzentrale.

 

In der Kalkulation wurden uns verschiedene Preise aufgezeigt, der Behindertenverband Rostock e. V. kalkuliert den gefahrenen Kilometer vom Abholort zum nächsten anzufahrenden Ziel mit 1,10 EUR und der DRK Kreisverband Rostock e. V. mit 1,07 EUR pro Besetztkilometer. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen muss die Entscheidung auch für das DRK fallen.

 

Das Amt für Jugend und Soziales schlägt vor, mit beiden Trägern eine Vereinbarung zur Durchführung des Fahrdienstes ab dem 01.01.2009 abzuschließen. Mit der Entscheidung wird den betroffenen Bürgern der Hansestadt Rostock ermöglicht, sich ihren Partner zur Umsetzung der benötigten Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben auszusuchen.

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

 

 

Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage zur Informationsvorlage 0095/08-IV

 

Angaben zum Anbieter

Konzept/ Leistung

Anforderung/ technische Ausstattung der Fahrzeuge

Organisation

Dokumentation

Kalkulation

Behindertenverband Rostock e. V.

 

1990 gegründet

langjährige Erfahrung bei Hilfe und Betreuung von Menschen mit Behinderung

 

- Organisation eines Fahrdienstes 

  für anspruchsberechtigte Bürger  

  mit Schwerbehinderung –

  Merkzeichen aG und Bl im  

  Schwerbehindertenausweis

  Teilhabe am gesellschaftlichen  

  Leben

- 7 Tage der Woche

- 8.00 – 22.00 Uhr

- Berücksichtigung von sonstigen  

  Beförderungswünschen

- kostenlose Beförderung – 

  Leistungsbezug SGB XII

- Eigenanteil bei keinem

  Leistungsbezug SGB XII in Höhe  

  von 2,50 € (Hin- und Rückfahrt)

- Fahrten zur Arbeit sind  

  ausgeschlossen

 

- Hubmatic-Lift für  Roll-

  stühle   (DIN 75078-2)

  jährlicher TÜV

- Spezialeinbau – Halte-

  rungen für Rollstühle

- Sicherheitsgurte für

  Rollstühle

- Sicherheitsgurte

- Mobiltelefon

- Haftpflichtversicherung

- Einsatz eines

  Fahrdienstleiters

- 8 geringfügig

  Beschäftigte

- 7 Zivildienstleistende

- Prüfung des Berechti-

  gungsscheines (ausge-

  stellt durch Amt 50)

- Organisation unter dem

  Aspekt der Auslastung 

  der Fahrzeuge

keine Angaben

- 50.000 km Fahrleistung

- Sachaufwendungen 

  (62,7 Cent) für Kraftstoff,

  Reparaturen, Leasing,

  Versicherung, Büro- und

  Verwaltungskosten

- Lohnkosten (14 Fahrer, 1

  Anleiter – s. Organisation     

  – 47,7 Cent)

†1,10 EUR/ pro Kilometer

   vom Abholort zum näch- 

   sten anzufahrenden Ziel

   (einschließlich 22,5%

   kalkulierter Leerkilo-

   meter)

 

DRK Kreisverband Rostock e. V.

 

- gemeinnützig aner-

  kannter Verband gemäß

  § 51 ff Abgabenordnung

- seit 1990 Fahrdienst für

  behinderte Menschen,

  langjährige Erfahrung bei

  Hilfe und Betreuung von

  Menschen mit Behin-

  derung

 

- 8.00 – 22.00 Uhr Beförderung

  schwer behinderter Menschen

  zur Teilnahme am gesellschaft-

  lichen und kulturellen Leben

- Qualitätssicherung durch den

Qualitätsmanagementbeauftragten

- Fuhrpark mit Fahrzeugen

  und technischer Aus-

  rüstung (DIN 75078-2)

- 4 rollstuhlgerechte

  Fahrzeuge, bei Bedarf

  auch Erhöhung auf 6

- Haftpflichtversicherung

- Koordinierung durch eine

  Einsatzzentrale,

- Schulungen im Umgang

  mit der Technik,

  Krankheits- und

  Urlaubsvertretung ist

  abgesichert

- Prüfung der Anspruchs-  

  berechtigung

Abrechnung erfolgt nach Fahrtenbuch

†1,07 EUR/

   Besetztkilometer (Be-

   förderung des Kunden,

   incl. Rollstuhl, fachge-

   rechtes Anlegen von

   Sicherheitsgurten)

Johanniter-Unfall-Hilfe

 e. V.

Regionalverband M-V Nord

keine Angaben

keine Angaben

keine Angaben

keine Angaben

keine Angaben

 

 

 

 

 

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