Informationsvorlage - 0095/08-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrdienst für behinderte Menschen, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen ?aG? (außergewöhnlich gehbehindert) ausweist - Entscheidung zum Leistungserbringer ab 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.11.2008
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
|
|
|
|
26.11.2008
| |||
|
14.01.2009
|
|
|
Seit
1993 fördert die Hansestadt Rostock einen Sonderfahrdienst für behinderte
Menschen, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“
(außergewöhnlich gehbehindert) ausweist, bereitgestellt durch den
Behindertenverband Rostock e. V.
Grundlage
war zunächst das BSHG (§§ 39,40) und ist seit dem 01.01.2005 der § 54 Abs.1 des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 55 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IX). Es handelt sich um eine Leistung des örtlichen
Trägers der Sozialhilfe, eine besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe.
Die
Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben nach §§ 55 Abs.
1, 2 Nr. 7 und 58 SGB IX umfassen u.a.
1. Hilfen zur Förderung der Begegnung und des
Umgangs mit nicht behinderten
Menschen
2. Hilfen zum Besuch von Veranstaltungen oder
Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken
dienen.
Die
Hansestadt Rostock bietet dem leistungsberechtigten behinderten Menschen mit
dem Merkzeichen aG diese konkrete Leistung an.
Der
Fahrdienst wurde 2008 nicht mehr nach dem Zuwendungsrecht (Antragstellung des
Trägers, Ausreichung des Zuwendungsbescheides, Prüfung des
Verwendungsnachweises) finanziert.
Nach
Antragstellung der Bedürftigen in den Regionalbüros des Amtes für Jugend und
Soziales der Hansestadt Rostock wurde nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen
der Berechtigungsschein zur Nutzung des Fahrdienstes ausgegeben. Der
Leistungsempfänger erhielt einen Berechtigungsschein und übergab diesen dem
Leistungserbringer, dem Behindertenverband Rostock e. V., die Fahrten wurden
angemeldet und dort im Verein koordiniert.
Nach
monatlicher Rechnungslegung an die Regionalbüros wurden Kosten pro gefahrenem
Kilometer in Höhe von 0,62 €/ 0,69 € erstattet. Betroffene, die
nicht im Leistungsbezug SGB XII stehen, entrichteten an den Verein eine
Eigenbeteiligung von 2,50 € pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt). Diese Eigenbeteiligung
wurde dem tatsächlichen Kilometergeld gegen gerechnet und minderte den Zuschuss
der HRO.
In
den Regionalbüros des Amtes für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock wird
der Vorgang beim Sachbearbeiter Leistung SGB XII bearbeitet. Ist der Leistungsempfänger
schon erfasst, handelt es sich um eine Erweiterung der Leistungsgewährung.
Auswertung
der Leistung (PROSOZ) mit Stand vom
30.09.2008:
Anzahl
der ausgegebenen Berechtigungsscheine: 80
Anzahl
gefahrener Personen: 57
Anzahl
der Personen ohne Leistungsbezug SGB XII (Zahlung von Eigenanteil): 35
Anzahl
der Personen mit Leistungsbezug SGB XII: 22
ausgezahlte
Leistung: 14.303,63 €
Eine
Auswertung des Monates Mai hat ergeben, dass ca 3,4 Fahrten/ Monat/ Person
durchgeführt wurden, 2 Personen haben das Angebot für Ø 15 Fahrten genutzt. Der
Fahrdienst wird von einem kleinen Personenkreis von Rostocker Bürgern mit dem
Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis zur Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben genutzt. (Anzahl der registrierten Personen in der Hansestadt Rostock -
lt. Aussage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V mit Datum
18.08.2008 sind es 1.713 Personen.)
Das
Amt für Jugend und Soziales hat folgende Träger aufgefordert, ihre Projektidee
zur Umsetzung des „Fahrdienstes für anspruchsberechtigte Bürger mit
Schwerbehinderung“ einzureichen:
-
Behindertenverband
Rostock e. V.
-
DRK Kreisverband
Rostock e. V.
-
Johanniter-Unfall-Hilfe
e. V., Regionalverband M-V Nord
Es
lagen uns zur Sichtung die Konzepte des Behindertenverbandes Rostock e. V. und
des DRK Kreisverbandes Rostock e. V. vor. Beide Träger konnten sich in einem
gemeinsamen Gespräch mit der Behindertenbeauftragten und dem Amt für Jugend und
Soziales zur Umsetzung äußern, bzw. es konnten noch Unklarheiten beseitigt
werden.
Folgende
Schwerpunkte wurden in der Beurteilung gegenüber gestellt:
-
Angaben zum
Anbieter
-
Konzept/ Leistung
-
Anforderungen/techn.
Ausstattung der Fahrzeuge
-
Organisation des
Fahrdienstes
-
Dokumentation
-
Kalkulation
Der
Sprecherrat des Beirates für behinderte und chronisch kranke Menschen der
Hansestadt Rostock hat sich in seiner Sitzung am 27.10.2008 auf Grundlage der
Beantwortung der genannten Schwerpunkte wie folgt positioniert:
Es
wird sich für die Weiterführung des Fahrdienstes durch den Behindertenverband
Rostock e. V. ausgesprochen.
Begründung:
-
ausgezeichnetes Konzept
-
positive Erfahrungen in der Vergangenheit
-
verlässlicher Partner
-
transparente Darstellung der inhaltlichen Schwerpunkte
-
fundierte Kostenkalkulation
Das
Amt für Jugend und Soziales kommt zu folgender Einschätzung:
Beide
Konzepte beinhalteten die entsprechenden Aussagen zur Umsetzung der Projektidee
(s. Anlage). Die genannten Schwerpunkte zur Beurteilung beider Bewerber wurden
gegenübergestellt. Langjährige Erfahrungen im Einsatz von Personentransporten
haben beide Träger. Sie haben einen Fuhrpark, die Fahrzeuge sind technisch den
Anforderungen entsprechend ausgerüstet. Die Organisation der Fahrten erfolgt
über einen Einsatzleiter bzw. eine Einsatzzentrale.
In
der Kalkulation wurden uns verschiedene Preise aufgezeigt, der
Behindertenverband Rostock e. V. kalkuliert den gefahrenen Kilometer vom
Abholort zum nächsten anzufahrenden Ziel mit 1,10 EUR und der DRK Kreisverband Rostock
e. V. mit 1,07 EUR pro Besetztkilometer. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen
muss die Entscheidung auch für das DRK fallen.
Das
Amt für Jugend und Soziales schlägt vor, mit beiden Trägern eine Vereinbarung
zur Durchführung des Fahrdienstes ab dem 01.01.2009 abzuschließen. Mit der
Entscheidung wird den betroffenen Bürgern der Hansestadt Rostock ermöglicht,
sich ihren Partner zur Umsetzung der benötigten Hilfen zur Teilhabe am
gemeinschaftlichen und kulturellen Leben auszusuchen.
Dr.
Liane Melzer
Anlage
Anlage zur
Informationsvorlage 0095/08-IV
Angaben zum Anbieter |
Konzept/ Leistung |
Anforderung/ technische
Ausstattung der Fahrzeuge |
Organisation |
Dokumentation |
Kalkulation |
Behindertenverband Rostock
e. V. 1990 gegründet langjährige Erfahrung bei
Hilfe und Betreuung von Menschen mit Behinderung |
- Organisation eines
Fahrdienstes für anspruchsberechtigte Bürger mit Schwerbehinderung – Merkzeichen aG und Bl im Schwerbehindertenausweis Teilhabe am gesellschaftlichen Leben - 7 Tage der Woche - 8.00 – 22.00 Uhr - Berücksichtigung von
sonstigen Beförderungswünschen - kostenlose Beförderung
– Leistungsbezug SGB XII - Eigenanteil bei keinem Leistungsbezug SGB XII in Höhe von 2,50 € (Hin- und Rückfahrt) - Fahrten zur Arbeit
sind ausgeschlossen |
- Hubmatic-Lift für Roll- stühle
(DIN 75078-2) jährlicher TÜV - Spezialeinbau –
Halte- rungen für Rollstühle - Sicherheitsgurte für Rollstühle - Sicherheitsgurte - Mobiltelefon - Haftpflichtversicherung |
- Einsatz eines Fahrdienstleiters - 8 geringfügig Beschäftigte - 7 Zivildienstleistende - Prüfung des Berechti- gungsscheines (ausge- stellt durch Amt 50) - Organisation unter dem Aspekt der Auslastung der Fahrzeuge |
keine Angaben |
- 50.000 km Fahrleistung - Sachaufwendungen (62,7 Cent) für Kraftstoff, Reparaturen, Leasing, Versicherung, Büro- und Verwaltungskosten - Lohnkosten (14 Fahrer, 1 Anleiter – s. Organisation – 47,7 Cent) 1,10 EUR/ pro Kilometer vom Abholort zum näch- sten anzufahrenden Ziel (einschließlich 22,5% kalkulierter Leerkilo- meter) |
DRK Kreisverband Rostock e.
V. - gemeinnützig aner- kannter Verband gemäß § 51 ff Abgabenordnung - seit 1990 Fahrdienst für behinderte Menschen, langjährige Erfahrung bei Hilfe und Betreuung von Menschen mit Behin- derung |
- 8.00 – 22.00 Uhr
Beförderung schwer behinderter Menschen zur Teilnahme am gesellschaft- lichen und kulturellen Leben - Qualitätssicherung durch
den Qualitätsmanagementbeauftragten |
- Fuhrpark mit Fahrzeugen und technischer Aus- rüstung (DIN 75078-2) - 4 rollstuhlgerechte Fahrzeuge, bei Bedarf auch Erhöhung auf 6 - Haftpflichtversicherung |
- Koordinierung durch eine Einsatzzentrale, - Schulungen im Umgang mit der Technik, Krankheits- und Urlaubsvertretung ist abgesichert - Prüfung der
Anspruchs- berechtigung |
Abrechnung erfolgt nach
Fahrtenbuch |
1,07 EUR/ Besetztkilometer (Be- förderung des Kunden, incl. Rollstuhl, fachge- rechtes Anlegen von Sicherheitsgurten) |
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband M-V Nord |
keine Angaben |
keine Angaben |
keine Angaben |
keine Angaben |
keine Angaben |