Informationsvorlage - 0111/07-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderschutzhotline des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 18.12.2007
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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18.12.2007
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15.01.2008
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Datum |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Gegenstand |
federführend |
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beteiligt |
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Kinderschutzhotline
des Landes Mecklenburg-Vorpommern |
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Ausgehend von Artikel 6, Absatz 2 des Grundgesetzes:
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und
die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die
staatliche Gemeinschaft.“ hat das
Thema Kinderschutz eine hohe Priorität.
Zur
Sensibilisierung der Öffentlichkeit und zur Schaffung eines schnellen Zugangs
wird das Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern noch im
Dezember 2007 eine landesweite Kinderschutzhotline freischalten.
Das
Angebot richtet sich vor allem an Menschen, die ein gefährdetes Kind bemerkt
haben, sich aber nicht trauen, zur Polizei oder zum Jugendamt zu gehen. Es soll
die bestehenden Verfahren vor Ort ergänzen.
Meldungen
über den Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen können im Land
Mecklenburg-Vorpommern dann über eine einheitliche Telefonnummer rund um die
Uhr eingehen. Die Realisierung erfolgt montags bis freitags in der Zeit von
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales und
außerhalb dieses Zeitraumes durch die Arbeiterwohlfahrt
Westmecklenburg/Schwerin. Die Meldungen werden umgehend an die zuständigen
öffentlichen Träger der Jugendhilfe weitergeleitet.
In
einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landesamt für Gesundheit und
Soziales und der Hansestadt Rostock soll die Entgegennahme und
Weiterleitung von Informationen zu
Kindeswohlgefährdungen vereinbart werden.
Das
Amt für Jugend und Soziales plant zur Verbesserung der Erreichbarkeit des
öffentlichen Trägers der Jugendhilfe eine Ausweitung der Rufbereitschaft von
den Wochenenden und Feiertagen auf eine tägliche Rufbereitschaft.
Die
vorgesehene Ablaufplanung der Kinderschutzhotline Mecklenburg-Vorpommern ist
der Anlage zu entnehmen.
Im
Auftrag
Angelika
Coors
Anlage
Anlage
zur Infovorlage Nr. 0111/07-IV
Kinderschutzhotline Mecklenburg-Vorpommern
Ablaufplanung
Eingang eines Anrufes
(Datum, Uhrzeit)
Feststellung der Art des
Anrufes:
·
Erstberatungsanfrage
·
Meldung einer
eventuellen Kindeswohlgefährdung
Erstberatungsanfrage
ê
·
Berücksichtigung
der örtlichen Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers
·
Hinweis auf die
Zuständigkeit des örtlichen Jugendamtes und der von dort benannten Fachkräfte
·
Weitergabe von
Telefonnummer und ggf. Anschrift des Jugendamtes bzw. des zuständigen
Mitarbeiters
·
Aufnahme der
Dokumentation
Meldung einer eventuellen Kindeswohlgefährdung
Akute Gefährdungslage |
Keine akute
Gefährdungslage |
ê |
ê |
Unverzüglich Information an
die Polizei und das zuständige Jugendamt (Erfassungsdokumentation wird
nachgereicht) |
Weiterleitung der Meldung
mit Erfassungsdokumentation an das zuständige Jugendamt 1.
Ankündigung der
Fax-Meldung 2.
Fax-Absendung
(Erfassungsdokumentation und Formular Rückmeldung) 3.
Bestätigung des
Fax-Einganges durch das Jugendamt 4.
Eventuelle
telefonische Rückmeldung durch das Jugendamt |
ê |
ê |
nach maximal 48 Stunden schriftliche Rückmeldung an
die Kinderschutzhotline, dass der Fall bearbeitet wird |
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ê |
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Ausfüllen des internen Statistikbogens bei der
Kinderschutzhotline |
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ê |
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Löschung der Erfassungsdokumentation bei der
Kinderschutzhotline |