Informationsvorlage - 0111/07-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0111/07-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

50

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Jugendhilfeausschuss

18.12.2007 16:00

06.12.2007

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

federführend

 

 

 

 

beteiligt

Kinderschutzhotline des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

 

 

 

 

 

 

Ausgehend von Artikel 6, Absatz 2 des Grundgesetzes: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ hat das Thema Kinderschutz eine hohe Priorität.

 

Zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und zur Schaffung eines schnellen Zugangs wird das Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern noch im Dezember 2007 eine landesweite Kinderschutzhotline freischalten.

 

Das Angebot richtet sich vor allem an Menschen, die ein gefährdetes Kind bemerkt haben, sich aber nicht trauen, zur Polizei oder zum Jugendamt zu gehen. Es soll die bestehenden Verfahren vor Ort ergänzen.

 

Meldungen über den Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen können im Land Mecklenburg-Vorpommern dann über eine einheitliche Telefonnummer rund um die Uhr eingehen. Die Realisierung erfolgt montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales und außerhalb dieses Zeitraumes durch die Arbeiterwohlfahrt Westmecklenburg/Schwerin. Die Meldungen werden umgehend an die zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe weitergeleitet.

 

In einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales und der Hansestadt Rostock soll die Entgegennahme und Weiterleitung  von Informationen zu Kindeswohlgefährdungen vereinbart werden.

 

Das Amt für Jugend und Soziales plant zur Verbesserung der Erreichbarkeit des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe eine Ausweitung der Rufbereitschaft von den Wochenenden und Feiertagen auf eine tägliche Rufbereitschaft.

 

Die vorgesehene Ablaufplanung der Kinderschutzhotline Mecklenburg-Vorpommern ist der Anlage zu entnehmen.

 

Im Auftrag

 

 

 

Angelika Coors

 

Anlage

Anlage zur Infovorlage Nr. 0111/07-IV

 

 

 

Kinderschutzhotline Mecklenburg-Vorpommern

Ablaufplanung

 

 

 

 

Eingang eines Anrufes (Datum, Uhrzeit)

 

Feststellung der Art des Anrufes:

·       Erstberatungsanfrage

·       Meldung einer eventuellen Kindeswohlgefährdung

 

Erstberatungsanfrage

 

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·       Berücksichtigung der örtlichen Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers

·       Hinweis auf die Zuständigkeit des örtlichen Jugendamtes und der von dort benannten Fachkräfte

·       Weitergabe von Telefonnummer und ggf. Anschrift des Jugendamtes bzw. des zuständigen Mitarbeiters

·       Aufnahme der Dokumentation

 

 

Meldung einer eventuellen Kindeswohlgefährdung

 

Akute Gefährdungslage

Keine akute Gefährdungslage

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ê

Unverzüglich Information an die Polizei und das zuständige Jugendamt (Erfassungsdokumentation wird nachgereicht)

Weiterleitung der Meldung mit Erfassungsdokumentation an das zuständige Jugendamt

1.      Ankündigung der Fax-Meldung

2.      Fax-Absendung (Erfassungsdokumentation und Formular Rückmeldung)

3.      Bestätigung des Fax-Einganges durch das Jugendamt

4.      Eventuelle telefonische Rückmeldung durch das Jugendamt

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nach maximal 48 Stunden schriftliche Rückmeldung an die Kinderschutzhotline, dass der Fall bearbeitet wird

 

ê

Ausfüllen des internen Statistikbogens bei der Kinderschutzhotline

ê

Löschung der Erfassungsdokumentation bei der Kinderschutzhotline

 

 

 

 

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Beschlüsse

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18.12.2007 - Jugendhilfeausschuss

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15.01.2008 - Jugendhilfeausschuss