Informationsvorlage - 0106/07-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0106/07-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

73,40

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

30.01.2008 16:00

26.11.2007

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

V, gez. Dr. Nitzsche

 

 

beteiligt

Umsetzung des Umweltmanagementsystems (UMS) in der Stadtverwaltung

 

 

 

 

1 Einführung


Die Bürgerschaft hat den Oberbürgermeister mit Beschluss vom 04.05.2005 beauftragt, schrittweise ein Umweltmanagementsystem in ausgewählten Bereichen der Stadtverwaltung einzuführen und beginnend ab 2007 jährlich darüber zu berichten.

 

Der hier vorgelegte erste Zwischenbericht enthält Informationen zum aktuellen Stand der Ressourcenverbräuche, Maßnahmen und Projekte zum Umweltmanagement.

Folgende Handlungsfelder sind einbezogen:

-          Energie

-          Beschaffung

-          Abfallmanagement

 

Grundlage der Aktivitäten zum Umweltmanagement in der Stadtverwaltung Rostock ist das Gutachten der Rambøll Management GmbH aus dem Jahre 2003. Es empfiehlt die Einführung in ausgewählten Schwerpunktbereichen, die auf Grund umweltrelevanter Kostenfaktoren das größte Einsparungspotenzial bieten. Als Vorteile werden die gezielte Ausnutzung der vorhandenen Konsolidierungspotenziale mit einem angemessenen Aufwand, die Verbesserung der Datenlage in Bezug auf eher vernachlässigte Kostenfaktoren, eine Verringerung von Umweltbelastungen, organisatorische Verbesserungen und die Bewusstseinsstärkung für ökologische und ökonomische Fragestellungen gesehen.

2 Rahmenbedingungen

Deutschland hat sich in seiner Nachhaltigkeitsstrategie zum Ziel gesetzt, die Energie- und Ressourcenproduktivität bis 2020 gegenüber 1990 zu verdoppeln. Der öffentlichen Hand kommt hierbei, insbesondere im Bereich der Beschaffung eine besondere Rolle zu. Mit geeigneten Managementsystemen und Instrumentarien soll die Ressourceneffizienz erhöht werden.

 

Das Umweltmanagementsystem ist Bestandteil der strategischen, operativen und organisatorischen Maßnahmeplanungen der Stadtverwaltung Rostock.

 

Gegenwärtig stehen weder die flächendeckende Durchführung in der Gesamtverwaltung noch eine zentrale Verantwortung für das UMS im Vordergrund. Vielmehr erfolgt die Umsetzung des Umweltmanagements in umweltrelevanten Schwerpunktbereichen (z.B. Energie, Beschaffung) und mit dezentralen Verantwortlichkeiten, die sich gemäß den Kernaufgaben / Zuständigkeiten auf verschiedene Ämter und Einheiten verteilen (u.a. Amt für Umweltschutz, Hauptamt- und Finanzverwaltungsamt; Büro für Nachhaltige Stadtentwicklung / Agenda 21, Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, Amt für Schule und Sport, Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ [KOE]).



Das Umweltmanagement ist als Ziel, Maßnahme oder Projekt in verschiedenen politischen Programmen der Hansestadt Rostock verankert:

-          Aufbau und Einführung von Umweltmanagement und –controlling sind Bestandteil der Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Kapitel A; Leitlinie 22).

-          Das Projekt „Konsequente Umsetzung des Umweltmanagements“ ist darüber hinaus Gegenstand des Haushaltssicherungskonzeptes.

-          Die Verpflichtung zur sparsamen Verwendung von natürlichen Ressourcen als Beitrag zum Umweltschutz ist außerdem in der Abfallsatzung und im Rahmenkonzept Klimaschutz der Hansestadt Rostock verankert.

 

Als bisher einzige Organisationseinheit der Stadtverwaltung Rostock hat das Amt für Umweltschutz ein Umweltmanagementsystem auf der Grundlage einer EU-Verordnung 761/2001 (EMAS II) eingeführt und dieses zweimal extern zertifizieren lassen (2001 und 2004).

 

Das berechtigte die Hansestadt Rostock, den Antrag auf Mitgliedschaft in der Umweltallianz Mecklenburg-Vorpommern zu stellen. Die Hansestadt Rostock wurde im Oktober 2006 als 27. Mitglied aufgenommen und unterstützt auf diese Weise eine nachhaltige und umweltverträgliche Wirtschaftsentwicklung in M-V.

3 Handlungsfelder

3.1 Energie

Umweltmanagement im Bereich Energie umfasst Aktivitäten zur systematischen Erfassung und Bewertung der Verbrauchsdaten. Durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen sollen fossile Energieressourcen geschont sowie Luftschadstoff- und CO2-Emissionen verringert werden. Zahlreiche Erfahrungen in öffentlichen Einrichtungen belegen, dass sich allein durch organisatorische Maßnahmen Kosteneinsparungen bis zu 25 % erzielen lassen.

Für das kommunale Energiemanagement in der Stadtverwaltung sind im Wesentlichen das Amt für Schule und Sport sowie der Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock (KOE) zuständig. Es wird hier in die technische und betriebswirtschaftliche Gebäudebewirtschaftung eingebunden. In Folge von Umstrukturierungen sind noch nicht alle Fragen des kommunalen Energiemanagements geklärt. Ebenso liegen - bedingt durch die Neuorganisation der Immobilenverwaltung und –bewirtschaftung - bisher keine auswertbaren Datenreihen zur Verbrauchsentwicklung der letzten Jahre für die von der Stadtverwaltung genutzten Gebäude in Trägerschaft des KOE vor.

Betrachtet man beispielhaft für die Stadtverwaltung die Gebäude mit Büroarbeitsplätzen, so liegen die Energiekennziffern für Wärme im Jahr 2006 zwischen 60 und 154 kWh/m²*Jahr. Sie variieren in Abhängigkeit von Art, Alter und Nutzung der Gebäude. Die höchste Energiekennziffer wurde für den Rathauskomplex ausgewiesen, gefolgt von energetisch bisher nicht sanierten Gebäuden, wie St. - Georg - Straße (Haus 2) und Holbeinplatz. Für rund die Hälfte der Gebäude liegen die Energiekennziffern im normalen Bereich (100-120 kWh/m²*Jahr).

Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei der Kennziffer für den Stromverbrauch, die im Durchschnitt der Verwaltungsgebäude rund 27 kWh/m²*Jahr beträgt (Normwert: 25-35 kWh/m²*Jahr). Verhaltensbedingt können hier weitere Einsparungen erzielt werden, zum Beispiel durch konsequente Vermeidung von Standby-Stromverlusten bei den rund 1750 Rechnerarbeitsplätzen der Stadtverwaltung.

Nachfolgend soll der Sachstand zu verschiedenen Initiativen im Rahmen des kommunalen Energiemanagements dargelegt werden.

3.1.1        Energieverbrauchsentwicklung bei Schulen und Schulsporthallen im Zeitraum von 1996 bis 2006

Gebäudebestand der zu bewirtschaftenden Objekte

Zum Gebäudebestand des Amtes für Schule und Sport gehörten (Stand 1996) 76 kommunalgetragene Schulen und 8 berufliche Schulen mit insgesamt 123 Einzelobjekten.

Dem zugeordnet waren 59 Schulsporthallen mit teilweise angrenzenden Freisportanlagen sowie einem zentralen Sportkomplex in der Kopernikusstraße (Eissporthalle, Laufhalle, Leichtathletikstadion, Kunstturnhalle, Neptunschwimmhalle mit einer Lehrschwimmhalle)

Die Einrichtungen des Sportkomplexes sind in die nachfolgende Analyse nicht eingeflossen.

Geburtenrückgang und sinkende Einwohnerzahlen führten durch fehlende Auslastung zu einem sukzessiven Rückbau von Schulen. Weitere Einrichtungen wechselten in eine andere Trägerschaft.

Bis 2006 entstanden aber auch vier neue Schulen sowie sieben Nebengebäude für die Verbesserung der Ganztagsschulgestaltung.

Das Amt für Schule und Sport bewirtschaftet somit seit dem Jahr 2006 insgesamt 47 kommunalgetragene allgemeinbildende Schulen und 6 berufliche Schulen mit insgesamt 76 Einzelobjekten, einschließlich 48 Schulsporthallen.

Der aktuelle Schulentwicklungsplan weist künftig 54 Schulstandorte aus. Am Standort Lütten Klein entsteht gegenwärtig ein moderner Schulersatzbau (Neubau). An zwei weiteren Schulstandorten werden zur Verbesserung des Ganztagsschulprogramms zwei Ergänzungsbauten mit je 250 m² Nutzfläche errichtet.

Energieverbrauchsentwicklung

Bei der Analyse der energetischen Verbrauchsentwicklung der letzten zehn Jahre wird die Summe der in der Verantwortung des Amtes 40 befindlichen Einrichtungen und Objekte betrachtet. Darin fließen neben den Schulen und Schulsporthallen alle zu bewirtschaftenden Einrichtungen und Objekte mit ein. Eine inhaltliche Differenzierung der einzelnen Objektarten ist aus personellen und zeitlichen Gründen unter den gegenwärtigen Bedingungen derzeitig nicht möglich. Es werden daher allgemeine Aussagen getroffen, die dennoch eine generelle Bewertung der Verbrauchsentwicklung der letzten Jahre ermöglichen. Beispielhaft werden ergänzend Einzelobjekte dargestellt.

Das Ausgangsjahr 1996 stellt mit seiner Jahresmitteltemperatur von 3,4 C° eines der kältesten Jahre der letzten zehn Jahre dar. Der Gesamtenergieverbrauch betrug hier 105.390 MWh/Jahr (182 Einzelobjekte). Durch Fortführungsmaßnahmen zur technischen Energieoptimierung sowie umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sank der Energieverbrauch bis 2006 auf 52.154 MWh/Jahr (124 Einzelobjekte).

So wurden zum Beispiel im Rahmen umfangreicher Sanierungsmaßnahmen 19 Plattenbauschulen des Typs 5 MP und WBS 70 mit Vollwärmeschutz versehen sowie weitere 19 Schulsporthallen saniert bzw. teilsaniert. Die Schulneubauten erfolgten nach neuesten energetischen Gesichtspunkten.

Durch die Sanierung der Schulen in Plattenbauweise konnten die Anschlusswerte für die Grundlast des Raumwärmebedarfs von 280 kW auf 160 kW reduziert werden. Unter Einbeziehung der Gebäudeleittechnik (GLT) gelang es zudem, an einigen der sanierten Schulen über die Energieoptimierung die Anschlusswerte zusätzlich bis auf 150 kW, und dieses zunehmend fallend, zu senken.

In Auswertung der Verbrauchsentwicklung der sanierten Schulen verbesserten sich die energetischen Kennwerte (Energiekennziffern) von ca. 210 kWh/m²*Jahr bis auf 110 kWh/m²*Jahr und erreichen so die Normwerte für entsprechende Schuleinrichtungen.

Deutliche Verbesserungen in der Energieverbrauchsentwicklung sind insbesondere zurückzuführen auf:

  • Energieträgerumstellung in eigenen Raumwärmeerzeugeranlagen von festen Brennstoffen auf Ergas bzw. auf Fernwärmebasis
  • Verbesserungen der bauphysikalischen Gebäudekubatur
  • Einsatz technischer Raumwärme- und Beleuchtungsanlagen.

So konnten bis 2006 weit über 90 % aller Schulen mit modernen regelungstechnischen Anlagen zu deren optimalen Raumwärmeversorgung ausgestattet werden. Rund 85 % dieser Einrichtungen werden bereits über eine Gebäudeleittechnik (GLT) optimal und zeitaktuell auf ihren Raumwärmebedarf angepasst.

Mit der Nachrüstung moderner Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) in Schulen und Schulsporthallen konnte der Energieträgereinsatz bis zu 30 % gesenkt werden. Weitere Einsparungen von 20 %-25 % des Raumwärmebedarfs ergaben sich mit dem Vollwärmeschutz im Zuge der Fassadensanierung. Auf diese Weise wurden die Energieträgerkosten fast auf die Hälfte des Anfangbedarfes reduziert.

Beim Vollwärmeschutz weiterer zu bewirtschaftenden Gebäude bestehen noch erhebliche Reserven hinsichtlich der Senkung des Energieträgereinsatzes. So ist für insgesamt 31 Schulen ein entsprechender Sanierungsbedarf ermittelt worden. Zurzeit befindet sich eine Schule in der Generalsanierung; fünf weitere werden teilsaniert. Im Bereich der 48 Schulsporthallenstandorte betrifft dies 14 Einzel- bzw. Doppelsporthallen. Eine Sporthalle wird derzeitig teilsaniert; die Sanierung weiterer vier Schulsporthallen schließt sich an.

Zusätzliche umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sind im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung für den Zeitraum bis 2012 vorgesehen. Anzahl, Art und Umfang der offenen Sanierungsmaßnahmen ist von den jährlichen Eckwertevorgaben des Vermögenshaushaltes der laufenden Haushaltsjahre abhängig.

3.1.2   Energiesparwettbewerb der Rostocker Schulen

Der Energiesparwettbewerb an öffentlichen Schulen der Hansestadt Rostock wird nach 2000, 2002 und 2004 im Jahr 2007 zum vierten Mal durchgeführt. Neben der Erschließung verhaltensbedingter Einsparpotentiale dient das Projekt der Umweltbildung und –erziehung. Durch den Energiesparwettbewerb konnten in den Wettbewerbsjahren jeweils zwischen 37.000 und 49.000 € an Energiekosten eingespart werden.

Der Energiesparwettbewerb ist Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes mit einem Einsparziel pro Wettbewerb von 30.000 €. Bisher nahmen durchschnittlich zehn bis zwölf Schulen am Energiesparwettbewerb teil. Im Jahr 2007 haben sich 18 Schulen angemeldet.

Der neue Wettbewerb umfasst neben der Einsparung von Elektroenergie, Raumwärme, Warmwasser und Wasser auch die Verringerung des Abfallaufkommens. Das bisherige Prämiensystem wird beibehalten, d.h. 60 % der Einsparungen bekommen die teilnehmenden Schulen und 40 % fließen in den städtischen Haushalt. Zusätzlich werden Pokale für die beste Schule je Schultyp vergeben.

Als verantwortliche Stelle wurde nach Auflösung des Hochbauamtes das Amt 73 benannt. Eine endgültige Klärung der Aufgabenzuordnung steht noch aus.

Vorbereitung und Durchführung sind besonders intensiviert worden, um möglichst viele Schulen zur Teilnahme zu motivieren. Um die Potentiale maximal auszuschöpfen, ist die Motivation der Schulleiterinnen und Schulleiter erforderlich. Vonseiten der Verwaltung muss der Wettbewerb zielstrebig moderiert werden, was nur durch die zu bildende Klimaschutzleitstelle effektiv möglich sein wird.

3.1.3   European Energy Award (EEA) – Projekt

Die Hansestadt Rostock nahm von 2004-2006 an dem vom Land M-V geförderten EEA-Projekt teil. Die darin formulierte Zielstellung sieht die effizientere Nutzung von Energie, den Einsatz erneuerbarer Energie sowie die Vorbildrolle der öffentlichen Verwaltung in diesem Prozess vor. Im Ergebnis der Bemühungen konnte erstmalig eine umfassende Bestandaufnahme des aktuellen Energieverbrauchs aller kommunalen Einrichtungen Rostocks sowie ein Maßnahmeplan zur weiteren Senkung des Energieverbrauchs und damit der Kohlendioxidemissionen vorgelegt werden.

 

Als besonderer Erfolg darf auch die Bildung des ämterübergreifenden, interdisziplinären Energieteams gewertet werden, das sich die Umsetzung und Fortschreibung des Maßnahmeplans zum Schwerpunkt gesetzt hat. Für ihre Erfolge im Klimaschutz erhielt die Hansestadt Rostock im März 2006 den European Energy Award und gehört damit zu den klimabewussten Städten Europas.

3.2 Beschaffung

Mit Maßnahmen zur umweltfreundlichen Beschaffung befassen sich öffentliche Verwaltungen schon länger, allerdings für verschiedene Produktgruppen in unterschiedlicher Tiefe. Die öffentliche Beschaffung ist heute wichtiger Handlungsansatz zur Förderung nachhaltigen Wirtschaftens. Der rechtliche Rahmen lässt die Beachtung von Umweltbelangen ausdrücklich zu.

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat beispielsweise in ihrem Beschluss vom 06.12.2000 (0262/00-N) den Einsatz von nicht zertifiziertem Tropenholz für öffentliche Baumaßnahmen in der Hansestadt Rostock verboten. Ein weiterer Beschluss vom 11.10.2000 (0210/00-N) verpflichtet die Verwaltung, bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen alternative Antriebe in die Wirtschaftlichkeitsprüfung einzubeziehen.

Das Projekt zur umweltfreundlichen Beschaffung ist zudem Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes mit folgenden Schwerpunkten:

-          Stabilisierung der umweltfreundlichen Beschaffung von Büromaterial,

-          Durchführung eines zentralen Controllings als Grundlage für Ressourcen- und Kosteneinsparung

-          Umsetzung der neuen EU-Richtlinien zur Beschaffung

 

3.2.1   Beschaffung von Büromaterial

Die Bewirtschaftung von Büromaterialien erfolgt dezentral in den einzelnen Organisationseinheiten auf der Grundlage eines zentralen Artikelkataloges. Dieser enthält eine Umwelteinstufung aller dort aufgeführten Produkte. Die Fachämter berücksichtigen ökologische Kriterien eigenverantwortlich.

Das Umwelt-Controlling richtet sich bislang schwerpunktmäßig auf die Nutzung von Recycling-Papier.

Obwohl die umweltfreundliche Beschaffung in der Stadtverwaltung Rostock bereits seit Mitte der 90er Jahre intensiv verfolgt wird und das Amt für Umweltschutz dazu eine Reihe von Projekten initiiert hat, sind erkennbare Erfolge beim Recyclingpapier erst ab dem Jahr 2006 zu verzeichnen. In Zusammenhang mit dem Bürgerschaftsbeschluss vom 04.05.2005 (0222/05-N) sind viele Ämter der Aufforderung gefolgt, grundsätzlich nur noch Recyclingpapier zu verwenden. Die positive Entwicklung hat sich im Jahr 2007 weiter fortgesetzt. Gegenwärtig liegt der Anteil an Recyclingpapier bei fast 90%.

 

Tabelle: Einsatz von Recyclingpapier

Jahr

Gesamtpapier-verbrauch

(Mio. Blatt)

Recyclingpapier

 

(Mio. Blatt)

Anteil Recyclingpapier

 

(%)

2004

11,3

0,9

7,9

2005

6,8

0,5

7,4

2006 (30.09.06)*

6,2

4,7

76,0

2007 (30.06.07)

5,0

4,4

88,0

* Die Statistik für das Gesamtjahr 2006 war auf Grund eines Programmproblems nicht verfügbar

 

Erhebliches Verbesserungspotential gibt es dagegen noch bei gängigen Briefumschlägen, wo der Anteil der Recyclingprodukte unter 30 % liegt.

Für die Aktivitäten zur Erstellung des Artikelkatalogs mit der Kennzeichnung ökologischer Produkte nach dem Ampelsystem, erhielt die Hansestadt Rostock im Juni 2005 einen dritten Platz beim Bundeswettbewerb „Zukunftspreis Nachhaltigkeit“. Verbunden damit war ein Sachpreis in Höhe von 0,5 Mio. Blatt Recyclingpapier, der an besonders engagierte Ämter verteilt wurde.

Es ist auch weiterhin Ziel der Stadtverwaltung, die Nutzung von Papier aus Frischfasern deutlich einzuschränken.

Trotz der eingeleiteten positiven Entwicklung wird eingeschätzt, dass es weiterhin großen Informations- und Aufklärungsbedarf für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung/ kommunaler Einrichtungen gibt, um die erforderliche Akzeptanz für die Umsetzung der umweltfreundlichen Beschaffung auch bei anderen Produktgruppen zu erreichen.

Im Rahmen des Fortbildungsprogramms 2007 wurde deshalb die Maßnahme „Effizienter Umgang mit Energie und Ressourcen in der Stadtverwaltung“ angeboten, an der 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 12 Ämtern  teilgenommen haben. Eine Fortführung der Maßnahme mit dem Schwerpunkt Umweltmanagement und einer erweiterten Zielgruppe ist geplant.

 

3.2.2 Beschaffung von Dienstfahrzeugen

Vergabestelle für die Beschaffung von Dienstfahrzeugen ist das Amt 67. Im Jahr 2005 sind in der Stadtverwaltung zahlreiche neue Fahrzeuge beschafft worden.

Im Vorfeld der Vergabeentscheidung wurde geprüft, inwieweit die aus Umweltsicht favorisierten Erdgasfahrzeuge eine Alternative zu Benzin- bzw. Dieselfahrzeugen darstellen. Parallel dazu sind alle Bedarfsstellen über die ökologischen Vorteile von Erdgasfahrzeugen informiert worden.

 

Die Ämter hatten im Rahmen ihrer Budgetverantwortung eigenverantwortlich zu entscheiden, ob ein erdgasbetriebenes Fahrzeug oder ein PKW auf der Basis eines herkömmlichen Treibstoffes zum Einsatz kommen soll. Die Beschaffung der angemeldeten erdgasbetriebenen Fahrzeuge wurde dann aber wegen der höheren Investitionskosten und der nicht mehr gegebenen finanziellen Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock durch das Innenministerium untersagt.

 

So nutzt bisher nur das Amt für Umweltschutz ein Erdgasauto (seit Oktober 2005). Die Erfahrungen hinsichtlich Verbrauch, Reparaturanfälligkeit usw. sind grundsätzlich positiv und erscheinen auch repräsentativ. Der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch beträgt rund 4,85 kg/100 km und entspricht damit den Herstellerangaben. Dies bedeutet eine Ersparnis von fast 50 % bei den Kraftstoffkosten gegenüber einem benzinbetriebenen Fahrzeug. Bei einer Fahrleistung von rund 12.000 km/Jahr können die höheren Investitionskosten durch das kostengünstigere Erdgas nach drei Jahren, d.h. nach 36.000 km refinanziert werden. Danach entlasten um die Hälfte geringere Betriebskosten das Amtsbudget. In der Ökobilanz führt das Erdgasauto zu einer ca. 15 prozentigen Kohlendioxidminderung.

 

Bei der Vergabeentscheidung wurde deutlich, dass die Unterstützung politischer Entscheidungsträger sowie Verantwortlicher für die Haushaltsplanung unbedingt erforderlich ist, um die Fahrzeugflotte der Stadtverwaltung langfristig auf CO2-mindernde Alternativen umzurüsten.

3.3 Abfallmanagement

Erfahrungen anderer Verwaltungen zeigen, dass der bewusstere Umgang mit dem Thema Abfall Kosten sparen und zu Umweltentlastungen führen kann. Es geht darum, Abfall zu vermeiden und Recyclingpotentiale aufzuzeigen.

Eine vordringliche Aufgabe für die Stadtverwaltung Rostock besteht in der konsequenten Durchsetzung der Getrenntsammlung.

Bei der Bestandsaufnahme und der Erhebung von Kennziffern konnten bisher nicht die erforderlichen Grundlagendaten im Sinne einer umfassenden Abfallbilanz ermittelt werden. Eine Begehung ausgewählter Standorte hat aber gezeigt, dass bisher nur an wenigen Stellen Getrenntsammelbehälter vorgehalten werden. Positive Beispiele sind hier u.a. die Standorte Neuer Markt 3, Holbeinplatz 14, Am Westfriedhof 2 und H.-Fallada-Straße 1. Inwieweit die Sammelsysteme von den Mitarbeitern/innen genutzt und durch die Reinigungskräfte ordnungsgemäß geleert werden, ist abzuprüfen. Gegebenenfalls sind interne Regelungen zu treffen. Zukünftig muss aber bei Ausschreibungen zur Vergabe von Reinigungsleistungen die Getrenntsammlung von Abfällen und deren ordnungsgemäße Entsorgung durch das Reinigungspersonal berücksichtigt werden. Die Voraussetzungen für die Getrenntsammlung sind dabei von den Ämtern selbst zu organisieren.

Erst durch eine Bestandsaufnahme und Auswertung der real genutzten Behälterkapazitäten kann in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für die Gebäudebewirtschaftung ermittelt werden, ob kostengünstigere Änderungen beauftragt werden sollten.

Die Sollgröße ergibt sich aus der Abfallsatzung der Hansestadt Rostock. Danach wird pro Beschäftigtem und Woche 5 l Restmüll zugrunde gelegt. Erste Erfolge konnten mit dem Abbau von Überkapazitäten im Bereich des Rathauskomplexes bereits erreicht werden. Reserven gibt es bei der Bereitstellung der gelben Tonne und damit der Reduzierung des Restmülls, z.B. an den Standorten Paulstraße 22 und St.-Georg-Straße 109.

Unabhängig davon ist an allen Verwaltungsstandorten sicherzustellen, dass in den Büros bzw. Teeküchen gesonderte Sammelbehälter für Papier und DSD-Abfälle zur Verfügung stehen und die Beschäftigten über das Anliegen der Abfallvermeidung und –trennung informiert sind.

Für die Getrenntsammlung von Abfällen in den Rostocker Schulen sind in den Jahren 2004 bis 2006 rund 2.500 € aus DSD-Mitteln zur Verfügung gestellt worden. Dadurch konnten insgesamt zehn Schulen sowie die Öko-Haus e.V. mit Getrenntsammelbehältern ausgestattet werden. Seit 1999 verfügen somit 21 Schulen über Abfalltrennbehälter.

4 Modellprojekt Amt für Umweltschutz

Mit dem Umweltmanagementsystem EMAS hat sich das Amt für Umweltschutz seit 2000 selbst in die Pflicht genommen, Ressourcen und Energie effizienter zu nutzen sowie Verwaltungsabläufe effektiver zu gestalten. EMAS basiert auf einer EU-Verordnung und zielt auf eine höhere Eigenverantwortlichkeit bei der Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen als auch auf eine stärkere Information der Öffentlichkeit zu Umweltfragen ab. Das Umweltamt hat sich wiederholt – zuletzt im Jahr 2004 - einer umfassenden Zertifizierung unterzogen und damit nachgewiesen, dass ökonomische und ökologische Einsparungen in einer für die Hansestadt Rostock finanziell schwierigen Lage erreichbar sind.

 

Der jährliche Zertifizierungsprozess im Amt wird regelmäßig auch für eine Qualitätsprüfung von Struktur, Organisation und Arbeitsabläufen genutzt. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen helfen, die Arbeit kontinuierlich zu verbessern und effektiver zu gestalten. Mit Hilfe eines Controllingsystems, das Ressourcenverbräuche, aber auch Fortbildungsmaßnahmen und interne Regelungen einschließt, können die Ergebnisse nachprüfbar dargestellt werden.

 

Tabelle: Entwicklung der Ressourcenverbräuche 2002 – 2006 im Amt 73

Umweltkennzahl

2002

 

2006

Entwicklung in %

Wärmeenergie

in kWh/m²

241

80

- 67

Wasserverbrauch

in m³/Mitarbeiter(in)

5,4

4,3

- 21

Stromverbrauch

in kWh/m²

24,5

19,5

- 21

Papierverbrauch

Blatt/Mitarbeiter(in)

3039

2333

- 24

CO2-Emissionen

t/Mitarbeiter

0,83

0,81

- 3

Anteil ÖPNV-Nutzung

bei Dienstgängen in %

42

58

+ 16

Anteil Recyclingpapier

in %

62

100

+ 38

 

 

Die spezifischen Verbräuche bei Energie, Wasser und Papier sind seit 2002 kontinuierlich zurückgegangen. Im Schriftverkehr wird ausschließlich Recyclingpapier verwendet. Für Abfälle stehen Getrenntsammelsysteme in den Teeküchen zur Verfügung. Dienstgänge können mit Fahrrädern oder ÖPNV-Karten des Amtes erledigt werden. So sind 2007 mehr ÖPNV-Netzkarten durch hohe Auslastung im Einsatz als in den Jahren zuvor. Computerarbeitsplätze wurden mit abschaltbaren Steckerleisten ausgerüstet, um Energieverluste im Standby-Betrieb vollständig zu vermeiden.

 

In das Umweltmanagement werden schrittweise weitere Tätigkeitsfelder des Amtes integriert.

Dazu gehört beispielsweise die Bewirtschaftung öffentlicher Toilettenanlagen, die dem Amt für Umweltschutz im Jahr 2005 als neue Aufgabe zugeordnet worden ist. Nach Ermittlung der Verbrauchsdaten im Jahr 2005 konnten 2006 erste Maßnahmen zur Reduzierung der Ressourcenverbräuche eingeleitet werden, z.B.

-          monatliche statt quartalsweise Zählerstandsmeldungen durch die beauftragten Reinigungsfirmen

-          Umstellung des Dauerbetriebes von Licht und Wasserspülung in einigen Anlagen

-          Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen

Erste Aussagen zu Umweltkennziffern können auf Grund begrenzter Personalkapazitäten erst Ende 2007 getroffen werden.

 

Bisher ist es nicht gelungen, weitere Ämter für die Einführung eines Umweltmanagementsystems zu gewinnen. Die Ursachen dafür sind vielschichtig und müssen im Einzelfall geprüft werden.
Der Aufbau einer zentralen Gebäudeverwaltung schafft günstige Voraussetzungen, um in Zukunft gebäudebezogene Verbrauchsdaten, einschließlich Energiekennziffern besser zu erfassen. Auf der anderen Seite sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Akzeptanz von Umwelt- und Qualitätsmanagementsystemen in der Stadtverwaltung zu erhöhen. Dazu gehören u.a. Fortbildungsmaßnahmen sowie der konsequente Einsatz von Anreiz- und Controllinginstrumenten, um das Nutzerverhalten zu beeinflussen.

 

 

5 Mitarbeiterbefragung zum Umweltmanagement

Im Dezember 2006 wurde eine Mitarbeiterbefragung zum Umweltmanagement in der Stadtverwaltung durchgeführt. Danach sind 77 % der befragten Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung der Auffassung, dass Umweltgesichtpunkten in der Stadtverwaltung unbedingt mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Der Ausbau des Umweltmanagements in der Stadtverwaltung Rostock wird daher überwiegend für sinnvoll und notwendig gehalten.

 

Besonderer Handlungsbedarf ergibt sich laut Umfrage bei der Energieeinsparung (63 %) und der Abfalltrennung (45 %). Eigene verhaltensbedingte Einsparpotentiale sehen die Mitarbeiter/innen vor allem bei der Verwendung von Recyclingpapier (70 %), dem sparsamen Einsatz von Energie (65 %) sowie der Mülltrennung (56 %).

Es muss nach Ansicht der Befragten von Seiten der Verwaltungsspitze und durch die Amtsleitungen generell mehr Einfluss genommen werden, um insbesondere Einsparpotentiale bei Energie, Wasser und Abfall zu erschließen.

Jeder Fünfte wünscht die Einführung eines Jobtickets für die Beschäftigten der Stadtverwaltung.

 

Die Mehrheit der Befragten fühlt sich gut bis sehr gut über Umweltschutz informiert. Dennoch sieht fast ein Drittel Reserven bei der Information und Aufklärung über Umweltfragen in der Verwaltung.

Die Befragung hat zudem gezeigt, dass die Ämter und Amtsbereiche ihre Verantwortung für die Durchsetzung von Umweltschutzmaßnahmen unterschiedlich wahrnehmen.

 

Die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung liegen in Berichtsform (Amt für Umweltschutz, März 2007) vor.








Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Die Analyse ausgewählter Handlungsfelder des Umweltmanagements zeigt positive Entwicklungen insbesondere bei der Nutzung von Recycling-Papier und bei der Senkung des Energieverbrauchs an Schulen. Dennoch gibt es weiteren Verbesserungsbedarf.

1 Energie

a) Vollwärmedämmung von Gebäuden / Nutzerverhalten im Bereich Schulen

Der Energieverbrauch an Schulen und Schulsporteinrichtungen konnte in den letzten 10 Jahren durch technische Maßnahmen kontinuierlich gesenkt werden. Dennoch besteht auch weiterhin erheblicher Sanierungsbedarf im Bereich der Vollwärmdämmung von Gebäuden sowie am bewussteren Umgang mit Energie (Nutzerverhalten). Hier sind die vorhandenen Anreizsysteme im Rahmen des Energiesparwettbewerbes zu erhalten und weitere potentielle Teilnehmer (z.B. Ämter der Stadtverwaltung) einzubeziehen.

Der Energiesparwettbewerb kann nur als wirklich erfolgreich gewertet werden, wenn sich künftig mehr Schulen und Einrichtungen beteiligen und der Wettbewerb intensiv, z.B. durch die einzurichtende Klimaschutzleitstelle betreut wird. Dem Amt für Umweltschutz sind hier personelle Grenzen gesetzt.

b) Neuordnung der Immobilienverwaltung

Die Neuorganisation der Immobilienverwaltung und -bewirtschaftung bei der KOE ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Die erforderlichen Datengrundlagen standen daher nur unzureichend zur Verfügung. Mit der künftigen zentralen Gebäudebewirtschaftung bieten sich gute Ansatzpunkte, den Energie- und Wasserverbrauch sowie das Abfallaufkommen der Ämter durch zentrale Erfassung besser zu überwachen und deutlich zu verringern, gerade vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise und der aktuellen Klimaschutzdebatte.

c) Kommunales Energiemanagement / Klimaschutzleitstelle

Die höchste Priorität liegt –das hat auch eine im Jahr 2006 durchgeführte Befragung bei den Mitarbeiter/innen der Ämter ergeben – bei der Energieeinsparung. Kernstück muss daher das neu aufzubauende Kommunale Energiemanagement, einschließlich der Klärung von Verantwortlichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung sein, welches konsequent die Zielsetzung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verfolgt.

Dem Aufwand für ein Kommunales Energiemanagement steht eine - bei Beachtung der Erfahrungen anderer Städte - deutlich höhere Kostenersparnis gegenüber. Auch auf Grund der gegenwärtigen Haushaltslage sollte der Aufbau einer kommunalen Klimaschutzleitstelle schnellstmöglich erfolgen. Ziel muss es insbesondere sein, durch die Beeinflussung des Nutzerverhaltens der Beschäftigten den Energieverbrauch zu senken und auf einem niedrigen Niveau zu optimieren. Der einzusetzende Personalaufwand amortisiert sich in kürzester Zeit durch hohe Kostenersparnis im Energiebereich. Amt 73 hat bereits ein entsprechendes Konzept zur Klimaschutzleitstelle in der Hansestadt Rostock (04/2007) vorgelegt.

2 Beschaffung

a) Einsatz von Recycling-Papier

Die Akzeptanz und damit die Einsatzquote von Recyclingpapier in den Ämtern sind ab 2006 deutlich angestiegen und beträgt jetzt 88 % (Stand Juni 2007). Deutliche Reserven gibt es beim Einsatz von Recycling-Briefumschlägen. Hier ist durch Aufklärung und Information weiter darauf hinzuwirken, dass mehr Recycling-Produkte in den Ämtern zum Einsatz kommen.

b) Erdgasfahrzeuge

Bei der Beschaffung oder dem Leasing von Fahrzeugen ist durch Verlängerung der Vertragslaufzeiten (>3 Jahre) zu prüfen, ob die aus Sicht des Klimaschutzes besseren Erdgasfahrzeuge wirtschaftlich betrieben werden können. Zu berücksichtigen ist dabei ebenso, ob bei sehr geringer Nutzung der Fahrzeuge der Bedarf für die Neubeschaffung gegeben ist. Das Erdgasfahrzeug des Amtes für Umweltschutz bestätigt die Herstellerangaben: nach 36.000 km sind die Mehrkosten amortisiert und es kann mit 50 % geringeren Kraftstoffkosten gerechnet werden.

3 Abfall

a) Abfalltrennung in der Verwaltung

Eine weitere wichtige Aufgabe besteht in der konsequenten Durchsetzung der Abfalltrennung in den Büros der Stadtverwaltung. Damit kommt die Verwaltung nicht nur ihrer Vorbildrolle im Umweltschutz nach, sondern kann auf die Weise auch die Restmüllmengen deutlich reduzieren und somit Kosten sparen. Das setzt allerdings die Bereitstellung entsprechender Sammelbehälter in den Büros bzw. Teeküchen und darüber hinaus die konsequente Mitwirkung der Ämter voraus. Ein entsprechendes Projekt sollte für die gesamte Stadtverwaltung von zentraler Stelle aus initiiert werden.

Einzubeziehen sind darin auch die vertraglichen Regelungen mit den Reinigungsfirmen sowie die verhaltensbedingte Seite der Nutzer.

b) Abfalltrennung in den Rostocker Schulen

Reserven gibt es auch bei der Abfalltrennung in den Rostocker Schulen. Das Angebot des Umweltamtes zur finanziellen Unterstützung bei der Beschaffung von Abfallbehältern wurde noch längst nicht von allen Schulen angenommen.

4 Einführung von Umweltmanagementsystemen

a) Umweltmanagement als Führungsaufgabe

Umweltmanagementsysteme sind im Bereich der öffentlichen Hand noch wenig bekannt und kommen daher noch nicht konsequent genug zur Anwendung, um die Ressourceneffizienz zu erhöhen und relevante Umweltauswirkungen systematisch zu verringern. Daher sollten entsprechende Fortbildungsangebote für die Führungskräfte der Stadtverwaltung in das Fortbildungsprogramm integriert und Umweltmanagementsysteme in weiteren Ämtern mittelfristig eingeführt werden.

b) Umweltkennzahlen

Umweltkennzahlen und Zielvorgaben zum betrieblichen Umweltschutz sollten ebenso wie das Steuerungssystem des Umweltmanagements in den Umstrukturierungsprozess und das zentrale Controlling der Stadtverwaltung einbezogen werden. Die dafür erforderlichen Verantwortlichkeiten und Kapazitäten sind zu klären. Erfahrungen aus dem Projekt des Umweltamtes können dabei genutzt werden.

 

 

 


Roland Methling

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