Informationsvorlage - 0058/08-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0058/08-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

03

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

15.10.2008 16:00

30.09.2008

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

I, gez. Methling

 

 

beteiligt

Einteilung des Wahlgebietes für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zur Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

Mit Beschluss Nr. 0424/08-A der Bürgerschaft vom 10. September 2008 wird der Oberbürgermeister beauftragt, für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zur Bürgerschaft der Hansestadt Rostock im Juni 2009 eine Informationsvorlage zur Einteilung des Wahlgebietes zu erarbeiten und der Bürgerschaft spätestens in ihrer Sitzung am 15. Oktober 2008 vorzulegen.

 

Die Anzahl der Wahlbereiche soll mindestens fünf betragen. Es sind mehrere Varianten, die dem Kommunalwahlgesetz genügen, aufzuzeigen.

 

In der Stellungnahme Nr. 0159/08-SN wurde mitgeteilt, dass nach § 5 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) die Rostocker Bürgerschaft die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche bestimmt. Danach ist es nicht ausreichend, der Bürgerschaft eine diesbezügliche Informationsvorlage zur Einteilung des Wahlgebietes vorzulegen, sondern, die Erarbeitung einer Beschlussvorlage ist zwingend.

 

Des Weiteren sind bei der Bestimmung der Zahl und der Abgrenzung der Wahlbereiche § 4 Abs. 5 und § 5 Abs. 2 und 3 KWG sowie § 6 Abs. 3 KWG zu berücksichtigen.

 

Als Tag der Wahl hat die Landesregierung Sonntag, den 07. Juni 2009 bestimmt. Damit ist zunächst nur eine Voraussetzung zur Bestimmung der Zahl und der Abgrenzung der Wahlbereiche erfüllt.

 

Das Innenministerium setzt den Stichtag zur Ermittlung der fortgeschriebenen Bevölkerung fest. Dieser festgesetzte Stichtag ist maßgeblich für die korrekte Zahl der Einwohner, § 4 Abs. 5 KWG. Danach bestimmt das Innenministerium, dass die am Stichtag ermittelte Zahl der fortgeschriebenen Bevölkerung für die Zahl und die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbereiche zugrunde zu legen ist.

 

Eine Festsetzung des maßgeblichen Stichtages durch das Innenministerium hat es noch nicht gegeben, ein diesbezüglicher Erlass liegt den Kommunen noch nicht vor.

 

Die Erfahrungen der vorangegangenen Wahlperioden zeigen, dass mit einem entsprechenden Erlass nicht vor Ende November 2008 zu rechnen ist. Eine Rückfrage im Innenministerium und beim Landeswahlleiter Mecklenburg-Vorpommern bestätigte diese Zeitschiene. Daher gehen wir nach derzeitigem Kenntnisstand davon aus, dass die Bürgerschaftsvorlage frühestens der Bürgerschaft im Dezember 2008 vorgelegt werden kann.

 

Bei der Bestimmung der Zahl und der Abgrenzung der Wahlbereiche auf dem Wahlgebiet der Hansestadt Rostock wird gemäß § 5 Abs. 2 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 1 KWG verfahren. Die örtlichen Verhältnisse sowie historischen Gegebenheiten werden wir bei der Erarbeitung einer diesbezüglichen Bürgerschaftsvorlage berücksichtigen. Die Erarbeitung, Abwägung und Beurteilung verschiedener Varianten ist dabei selbstredend, sobald alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Beschlüsse

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15.10.2008 - Bürgerschaft