Informationsvorlage - 0057/08-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung
Ausreichung der Zinserträge zum ?Tag des Ehrenamtes? im Dezember 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 29.10.2008
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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29.10.2008
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- Kriterien der Mittelvergabe
Dem
Stiftungszweck und der satzungsgemäßen Verwendung entsprechend, verfügt der
Stiftungsvorstand schwerpunktmäßig folgende Verwendungskriterien:
-
Beschaffung von
Lebensmitteln (Essen und Trinken),
-
Mittel zur
Förderung der Hygiene,
-
Transport von
Lebensmitteln (Kraftstoff),
-
Sicherung der
Unterkunft (Mietkostenzuschüsse),
-
Betriebsnebenkosten
von Ausgabestellen.
Der
Bedarf der Träger für diese Positionen schöpft den Mittelumfang aus. Auf
Förderungen investiver Maßnahmen zugunsten dieses niedrigschwelligen Angebotes
für die Bedürftigen wird verzichtet.
- Mittelvergabe
im Dezember 2008
Der
Stiftungsvorstand schlägt die Vergabe lt. Ausschreibung in Höhe von 13.000
EUR vor, die sich wie folgt auf die Träger und den Verwendungszweck
verteilen:
- Arbeitslosenverband Deutschland, Kreisverband
Rostock e. V.
Begegnungsstätte „Cafe Pause“
-
Förderung: 1.400,00 EURO
-
Zweck: Lebensmittel
Arbeitslosenfrühstück, Zuschuss Mittagessen
- Wohltat e. V. Rostock
Suppenküche
-
Förderung: 4.800,00 EURO
-
Zweck: Lebensmittel, Miete und
Betriebskosten für neue Ausgabestelle
- Rostocker Tafel e.V.
Ausgabestellen
-
Förderung: 6.637,38 EURO
-
Zweck: Mietkosten, Betriebsnebenkosten,
Müllgebühren in den Ausgabestellen
- Regelungen nach Geschäftsanweisung
Mit
der Ausschreibung zur Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung 2008 sowie daraus
resultierender Informationsrückfragen durch die Träger wurden die
Verfahrensweisen in der Beantragung von Zuschüssen aus der Stiftung
veröffentlicht.
Gestellte
Anträge wurden auf deren Förderfähigkeit und Verwendung der Zuschüsse,
entsprechend dem Satzungszweck, geprüft.
Die
Antragstellung, Mittelausreichung und Abrechnung der Stiftungsmittel erfolgt
nach AGA II,
Geschäftsanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb
der Stadtverwaltung stehende Stellen.
Am
„Tag des Ehrenamtes“ erhalten die ausgewählten Träger einen Zuwendungsbescheid.
Die Maßnahmen werden im Zeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2009
realisiert.
Dr. Wolfgang Nitzsche
Senator für Jugend und
Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Kultur
Vorstand
Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung