Informationsvorlage - 0016/07-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0016/07-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

20

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

14.03.2007 16:00

21.02.2007

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

II, gez. Scholze

 

 

beteiligt

Stadtwerke Rostock AG

 

 

 

 

 

 

 

 

Entsprechend § 58 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern darf die Gemeinde Bürgschaften nur übernehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben zulässig ist. Diese Rechtsgeschäfte bedürfen der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Die Hansestadt Rostock hat mit Genehmigung der Rechtsaufsicht folgende Bürgschaften für die Stadtwerke Rostock AG übernommen:

 

Bürgerschaftsbeschluss

Maßnahme

Betrag in EUR

 

 

0139/10/1990

Anschlüsse an die Fernwärmeversorgung

9.405.771

 

0174/11/1990

Sanierung von Heiz- und Warmwasserleitungen; Umrüstung von Braunkohleheizwerken

 

2.556.459

 

 

0464/34/1992

Sanierung von Heiz- und Warmwasserleitungen; Umrüstung von Braunkohleheizwerken

 

8.252.251

 

 

Gesamt

 

20.216.481

 

 

Durch die Stadtwerke Rostock AG wurden die Restdarlehen in Höhe von 11.651.319 EUR per 01.12.2006 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau abgelöst und umgeschuldet.

 

Entsprechend dem Leitfaden für Kommunalbürgschaften und andere Sicherheiten Mecklenburg-Vorpommern sind Bürgschaften bei Umschuldungen der zugrunde liegenden Hauptschuld grundsätzlich gemäß § 58 Absatz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern genehmigungspflichtig. Dabei ist die grundsätzliche Bewertung der haushaltswirtschaftlichen Situation des Bürgen zu beachten. Die übernommenen Bürgschaften der Hansestadt Rostock in den Jahren 1990-1992 haben der Stadtwerke Rostock AG gerade in der Aufbauphase des Unternehmens einen wichtigen finanziellen Rückhalt geboten. Das Unternehmen konnte sich erfolgreich etablieren und kann nun die Restschuld auch ohne kommunale Bürgschaft finanzieren.

 

 

 

In der schwierigen finanziellen Situation der Hansestadt Rostock ist es notwendig, haushaltswirtschaftliche Risiken zu minimieren. Durch die Rückgabe der Bürgschaften durch die Stadtwerke Rostock AG werden sich die noch offenen Verbindlichkeiten der übrigen verbürgten Darlehen bei den Kreditinstituten von 69,1 Mio. EUR um 11,6 Mio. EUR auf 57,5 Mio. EUR per 31.12.2006 reduzieren. 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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14.03.2007 - Bürgerschaft