Informationsvorlage - 0047/08-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0047/08-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

40

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

15.10.2008 16:00

22.09.2008

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

III, gez. Dr. Nitzsche

 

 

beteiligt

Beschluss  der Bürgerschaft Nr. 0366/08-A

Bericht zum Prüfergebnis zur Berücksichtigung aller erhebbaren Kosten des Schullastenausgleiches

 

 

 

 

 

 

 

Der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0366/08-A vom 04. Juni 2008 beauftragte den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock „die Berücksichtigung aller Kosten des Schullastenausgleiches nach § 110 bzw. 115 Schulgesetz M-V“ zu gewährleisten und dazu im Ergebnis entsprechender Prüfungen zu berichten.

 

Bericht zum Prüfergebnis zur Berücksichtigung aller erhebbarer Kosten des Schullastenausgleiches nach § 110 bzw. § 115 Schulgesetz M-V durch die Hansestadt Rostock

 

 

I.      Prüfergebnisse bezüglich der Berücksichtigung aller Kosten als Schulträger gemäß §§ 110, 111 und 115 Schulgesetz M -V

 

 

1.                  Die Hansestadt Rostock erhebt bereits jetzt alle schulgesetzlich zulässigen Kosten als Schulträger nach § 115 Abs. 3 und Abs. 5 i.V.m. §§ 110, 111 Schulgesetz M-V gegenüber den betroffenen Wohngemeinden bzw. -kreisen für die Übernahme auswärtiger Schüler.

 

2.                  Andere Wohngemeinden bzw. Landkreise erheben in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Schulträger gegenüber der Hansestadt Rostock auch keine anderen oder weiterführenden Kosten, als dies durch die Hansestadt Rostock erfolgt.

 

3.                  Finanzielle Auswirkungen, etwa hinsichtlich geprüfter zusätzlicher Möglichkeiten zur Einnahmeerhöhung durch Schullastenausgleich ergeben sich nicht.

 

II.      Begründungen und Detailaussagen zu den Prüfergebnissen

 

II.1.              Die Hansestadt Rostock erhebt alle im Schulgesetz festgeschriebenen und auf das einzelne Schulobjekt bezogenen Schullastenbestandteile. Dies erfolgt,  soweit diese, wie schulgesetzlich verpflichtend festgelegt, quantifizierbar und gemäß der Forderung der Schullastenausgleichsverordnung, SchLAVO M – V vom 22. Mai 1997, zuletzt geändert durch die erste VO vom 2. April 2001 § 4, Abs. 1, tatsächlich umlagefähig sind.

 

Vom Schulträger ist eine nachvollziehbare Abrechnung der tatsächlich entstandenen umlagefähigen Kosten gemäß § 110, Abs. 2 und § 111 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg – Vorpommern für die zahlungspflichtigen Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte zu erstellen.

 

Diese Voraussetzungen zur Erhebung der umlagefähigen Kosten sind für alle Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern gleich und unterliegen keiner Ermessensfrage.

 

II.2.              In der Anlage werden als aussagefähige Beispiele entsprechende Formblätter zur Ermittlung des schulgesetzlich zulässigen Schulkostenbeitrages beigefügt (Anlage 1).

 

-          Beispiel 1: Ermittlung des Schulkostenbeitrages unter Berücksichtigung der Kostenumlage „Moligo“ und damit mit umlagefähigen Kapitalkosten (Kostenposition Mieten und Pachten enthält den Zins der für dieses Objekt tatsächlich aufgenommenen Kredites) aus dem Schulsanierungsprogramm im Rahmen alternativer    Projektfinanzierungen (Bürgerschafts-beschluss-Nr. 1712/63/1998) am Beispiel des sanierten Schulgebäudes „Störtebeker-Schule“ (Regionale Schule)

 

-          Beispiel 2:Ermittlung des Schulkostenbeitrages ohne umlagefähige Kapitalkosten an Hand des gleichermaßen sanierten Schulgebäudes der  „Baltic-Schule“ (Integrierte Gesamtschule).

 

II.3.              Rechtliche Beurteilung der Berechtigung zur Umlage von Kreditzinsen und allgemeinen Verwaltungskosten bei der Ermittlung der Schulkostenbeiträge

 

II.3.1.  Als verbindliche Rechtsgrundlagen sind zu berücksichtigen:

 

v      Schulgesetz M-V, § 115 Schullastenausgleich, Abs. 3: „Die Höhe der Schulkostenbeiträge wird von den Schulträgern festgelegt. Sie bemisst sich nach den tatsächlich anfallenden Kosten der Schulträger nach den §§ 110 und 111 mit Ausnahme der Grunderwerbskosten.“

 

v      Schulgesetz M-V, § 110 Sachkosten der äußeren Schulverwaltung, Abs. 2: „Sachkosten im Sinne dieses Gesetzes sind alle Aufwendungen, die zur Schaffung, Unterhaltung und zur Nutzung der Schulgebäude und -anlagen erforderlich sind und die der Deckung des Sachbedarfs der Schulen dienen. Hierzu gehören insbesondere

 

1.     die Errichtung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulgebäude und -anlagen, Aufwendungen für Kreditzinsen für Schulgebäude und -anlagen sowie Mietzinsen oder ähnliche regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, soweit Gebäude Dritter als Schulgebäude genutzt werden,

 

2.     die Ausstattung der Schulgebäude und -anlagen mit Einrichtungsgegenständen und deren laufende Unterhaltung,

 

3.     die Benutzung anderer Gebäude und Anlagen für schulische Zwecke,

 

4.     die Bereitstellung und Bewirtschaftung von Räumen in Schulgebäuden für die Schüler- und Elternvertretungen,

 

5.     die Beschaffung von Lernmitteln nach § 54 Abs. 2 sowie der Lehr- und Unterrichtsmittel einschließlich der Ausstattung der Büchereien,

 

6.     den Bürobedarf der Schule und der Schüler- und Elternvertretungen,

 

7.     die Betreuung der Schüler und Zuschüsse zu ihrer Verpflegung im Rahmen von Angeboten nach § 39 Abs. 1  bis 3 und 5,

 

8.     die notwendige Beförderung der Schüler auf Unterrichtswegen, von behinderten Schülern auch auf dem Schulgelände,

 

9.     den für sonderpädagogische Maßnahmen erforderlichen besonderen Sachbedarf,

 

10.   Aufwendungen für gesundheitssichernde Maßnahmen bei Schülern,

 

11.   die Zuschüsse für Schüler zur Teilnahme an Betriebserkundungen, Betriebspraktika und Wirtschaftspraktika,

 

12.   die Gebühren und andere Abgaben, die bei der Durchführung von Unterrichtsveranstaltungen entstehen,

 

13.   die Kosten des Betriebs eines Internates oder Wohnheimes, in dem die Schüler zum Zwecke des Schulbesuches (§ 102 Abs. 3 Satz 1) untergebracht sind,

 

14.   die Kosten der Abgeltung von Urheberrechtsansprüchen.“

 

v      Schulgesetz M-V, § 111 Personalkosten der äußeren Schulverwaltung

 

„Die Schulträger tragen ferner

 

1.       die Personalkosten der an der Schule beschäftigten Beamten, Angestellten und Arbeiter und ihrer Hinterbliebenen, die nicht Personal im Sinne des § 109 Abs. 1 sind sowie des Personals an Internaten,

 

2.       die Reisekosten der Lehrer sowie der pädagogischen Mitarbeiter für Reisen im Auftrage des Schulträgers,

 

3.       die Kosten für gesundheitssichernde Maßnahmen und die arbeitsmedizinische Betreuung der in Nummer 1 genannten Bediensteten.“

 

v      Schullastenausgleichsverordnung M-V § 1 Ermittlung des Schulkostenbeitrag

Satz 1: „Der Schulkostenbeitrag ist für jede Schule zu ermitteln.“

 

v      Schullastenausgleichsverordnung § 2 Feststellung der Schülerzahl

„Die Schülerzahl wird jeweils durch die amtliche Schulstatistik (Herbststatistik) des Statistischen Landesamtes festgestellt. Die Schule erhebt, sofern dieses nicht im amtlichen Programm der Schulstatistik vorhanden ist, den Wohnsitz der Schüler oder gegebenenfalls den Ort der betrieblichen Ausbildungs- oder Arbeitsstätte sofern ein Ausbildungsverhältnis mit einem Betrieb besteht. An einer beruflichen Schule entsprechen dabei 2,5 Teilzeitschüler einem Vollzeitschüler.“

 

v      Schullastenausgleichsverordnung M – V, § 4 Berechnung, Abs. 1

„Vom Schulträger ist eine nachvollziehbare Abrechnung der tatsächlich entstandenen umlagefähigen Kosten (§ 110 Abs. 2 und § 111 des Schulgesetzes M-V) für die zahlungspflichtigen Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte zu erstellen.“

 

v      In der Sache dazu ergangene Rechtssprechung:

OVG Greifswald, Urteil vom 20.10.2000, AZ 4 K 26/98:

 

Leitsatz: Die Vorschrift des § 4 Abs. 3 S. 1 und 2 SchLAVO M-V (Anmerkung: in damals alter Fassung) verstößt gegen § 110 Schulgesetz M –V, weil sie Kosten für erstattungsfähig erklärt, die in einer Vielzahl von Fällen gar nicht entstanden sein können und damit über die Grenzen einer möglicherweisen Pauschalierung (weit) hinausgeht.

 

Zitat aus der Begründung:

„ Zu den Kosten nach § 110 Schulgesetz M–V gehören die erforderlichen Kosten für die Schaffung, Unterhaltung und Nutzung der Schulgebäude und –anlagen. Nur diese Kosten sind auch nach § 115 Abs. 3 Schulgesetz M-V auf die Gemeinden, deren Schüler die Schule besuchen, umlagefähig. Mit dieser Regelung legt das Gesetz – abweichend vom Grundsatz der Berücksichtigungsfähigkeit aller betriebswirtschaftlichen Kosten – die Erstattungsfähigkeit bestimmter Kosten fest. Nicht alle betriebswirtschaftlichen Kostenarten sind erstattungsfähig, sondern nur die in § 110 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz M –V ausdrücklich genannten Kosten. Diese Benennung soll nach der Gesetzesbegründung abschließend sein. Auch nach der Norm hat die Regelung in Satz 1 abschließenden Charakter.“

 

v      In der Sache dazu ergangene Arbeitsrichtlinie des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Schreiben vom 15. Januar 2004.

 

„… Es ist in allen bisherigen Erörterungen diesseits die Position vertreten worden, dass Aufwendungen im Rahmen des Schullastenausgleichs nur dann den entsendenden Gebietskörperschaften in Rechnung gestellt werden können, wenn diese tatsächlich haushaltswirksam entstanden sind und wenn sie – wie im Bereich der Zinsen – sich einem bestimmten Projekt zweifelsfrei zuordnen lassen. Das bedeutet, dass beispielsweise die kalkulatorische Verzinsung von Eigenkapital nur dann in Frage kommt, wenn die Schule als kostenrechnende Einrichtung im Haushalt geführt wird. Nach Auskunft des Innenministeriums wird das nur ausnahmsweise der Fall sein. Im Falle der Zinsen, die für Kredite gezahlt werden, besteht das Hauptproblem darin, dass sie nicht von vornherein einzelnen Projekten zugeordnet werden können…. Gerichtsseitig wird nach hiesiger Erkenntnis eine Aufwendung jedenfalls nur dann anerkannt, wenn der Schulträger die Aussage treffen kann, dass die Aufwendungen für eine bestimmte Schule entstanden sind. Nach hiesiger Auffassung reicht daher die Bildung einer Kreditanteilsquote zur Berechnung der Aufwendungen für den Schullastenausgleich nicht aus. Von daher kann nur empfohlen werden, für die Finanzierung von Schulsanierungen möglichst zweckgebundene Darlehen (Kredite aus dem Kommunalen Aufbaufonds oder zweckgebundene Kredite der KfW) einzusetzen.“

 

v      Gemeindehaushaltsverordnung § 15, Abs. 2

 

„…dienen die Einnahmen des Vermögenshaushaltes insgesamt zur Deckung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes.“

 

Anmerkung hierzu: Es besteht keine objektbezogene Kreditfinanzierung. Kredite erscheinen nur an einer Stelle (Einzelplan 9)

 

II.3.2.    In Würdigung vorgenannter Rechtsgrundlagen ergibt sich somit bezüglich der Anrechenbarkeit von Kreditzinsen nur die Möglichkeit, dass

 

-          nur die tatsächlich nachgewiesene Kosten des einzelnen Objektes für den Schullastenausgleich berechnet werden

-          nur die im Detail objektkonkret zuordnungsfähigen Kosten für das Objekt für den Schullastenausgleich berechnet werden.

 

Diese Möglichkeit ist in der Hansestadt Rostock derzeit nicht gegeben, weil Kreditfinanzierungen nach dem Grundsatz des Gesamtdeckungsprinzips gemäß § 15 GemHVO M –V erfolgen. Zweckgebundene Darlehen, Kredite aus dem Kommunalen Aufbaufonds oder zweckgebundene Kredite der KfW wurden für Schulsanierungen in den vergangenen Jahren nicht eingesetzt. Wo sie in früheren Zeiten objektkonkret eingesetzt wurden, wurden und werden sie bei der Berechnung des Schullastenausgleiches, wie am Beispiel 1 gezeigt, auch berücksichtigt.

 

II.3.3.    Im Zeitraum vor dem Haushaltsjahr 2003 hatte die Hansestadt Rostock, vergleichbar zur heutigen Situation nach Varianten gesucht, dennoch Kreditzinsen umzulegen.  Dazu war ein „Rostocker Eigenmodell“ entwickelt worden. Grundlage für die Erhebung waren die Kosten des Vorjahres, die Fremdfinanzierungsquote betrug zum damaligen Zeitpunkt 93,41%. Auf Grund vorgenannter Rechtssprechung kam es daraufhin zu Anfragen betroffener Gemeinden beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bezüglich der Frage, ob die Anwendung der Fremdfinanzierungsquote rechtens sei. Daraufhin erging das  o. g. Schreiben des Ministeriums mit der eindeutigen Aussage, dass dieses Verfahren nicht anzuwenden ist. Die Hansestadt Rostock hat nachfolgend, wie alle anderen Gemeinden und Landkreise, gesetzeskonform gehandelt und  im Haushaltsjahr 2003 letztmalig pauschalierte Kreditzinsen im Rahmen des Schullastenausgleichs umgelegt.

 

II.3.4.    In Würdigung vorgenannter Rechtsgrundlagen ergibt sich somit auch für die Anrechnung der allgemeinen Verwaltungskosten:

 

- grundsätzlich sind nur tatsächlich nachgewiesene und objektkonkret

  zuordnungsfähige Kosten umlegbar.

 

Auch zukünftig und auch mit Ausbau der Kosten- und Leistungsrechnung, wird eine Abrechnung im Sinne des Gesetzgebers nicht möglich sein, da die Verwaltungskostenumlage auf der Grundlage kalkulierter prozentualer Verteilung der Kosten erfolgt und somit gleichsam lediglich einen Pauschalbetrag darstellt.

 

Auch andere kommunale Gebietskörperschaften haben keine Rechtsgrundlage für die Umlage allgemeiner Verwaltungskosten. Keine kommunale Gebietskörperschaft hat der Hansestadt Rostock bisher allgemeine Verwaltungskosten im Rahmen des Schullastenausgleichs in Rechnung gestellt. Im speziellen Fall wurde die Hansestadt Wismar direkt angefragt. Dazu teilt die Oberbürgermeisterin der Hansestadt Wismar, Frau Dr. Rosemarie Wilcken in einem Schreiben vom 27.02.2008 mit : „ Verwaltungskosten werden nicht berücksichtigt“

 

Als vergleichbares Beispiel für die Ermittlung des Schullastenausgleichs anderer Gebietskörperschaften wird eine Berechnung der Landeshauptstadt Schwerin beigefügt (Anlage 2).

 

III.      Darstellung der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Schullastenausgleichs 2006 bis 2009 in der Hansestadt Rostock

 

 

III.1 Einnahmen – Die Hansestadt Rostock erhält von anderen Gebietskörperschaften Schullastenausgleich

 

Die sinkenden Einnahmen bei den Schulkostenbeiträgen resultieren insbesondere aus der Rückläufigkeit bei den Unterhaltungskosten für die Schulen in der Hansestadt Rostock. Bei weiteren Sparmaßnahmen in den schullastenrelevanten Haushaltspositionen des Haushaltsteiles Schulen ist die Fortführung dieser Tendenz zu erwarten, die Einnahmen sinken dann weiterhin.

 

Einnahmen

 

 

 

 

Einrichtung

Ergebnis

Ergebnis

HH-Ansatz

Planansatz

 

HH-Jahr 2006

HH-Jahr 2007

2008

2009

Gehlsdorfer Grundschule

0,00

0,00

0,00

0,00

Grundschule „Heinrich Heine“

2.213,12

3.889,85

2.000,00

3.900,00

„Rudolf Tarnow“ Grundschule

903,45

0,00

800,00

0,00

Grundschule „Am Taklerring“

1.085,53

765,27

900,00

800,00

Grundschule „Lütt Matten“

0,00

0,00

0,00

0,00

Grundschule „Kleine Birke“

3.803,16

1.894,28

3.200,00

1.900,00

Grundschule am Mühlenteich

3.741,12

3.563,22

3.700,00

3.200,00

Grundschule Schmarl

0,00

921,54

7.200,00

1.000,00

Türmchenschule

11.328,35

11.686,50

11.700,00

11.700,00

„Werner-Lindemann-Grundschule“

12.759,96

9.748,90

10.900,00

9.800,00

Grundschule am Margaretenplatz

3.504,36

1.882,12

3.000,00

1.900,00

Jenaplanschule „Peter Petersen“

14.800,86

10.574,64

12.600,00

0,00

Grundschule „Juri Gagarin“

9.368,01

9.253,42

9.300,00

9.300,00

Tychsenschule

3.624,63

1.509,49

0,00

0,00

„St.-Georg-Schule“

5.686,00

7.968,12

5.900,00

6.000,00

Grundschule „John Brinckman“

18.993,00

17.849,52

16.200,00

15.000,00

Grundschule „Die Lachmöwe“

3.278,28

829,95

0,00

0,00

„Jürgen-Reichen-Schule“

4.949,68

0,00

0,00

0,00

Grundschule „Astrid Lindgren“

0,00

0,00

0,00

0,00

P.-Picasso-Grundschule

1.563,34

1.207,91

0,00

0,00

Grundschule Dierkow

0,00

0,00

5.100,00

1.700,00

Grundschule Toitenwinkel

0,00

0,00

1.400,00

4.200,00

Grundschulen gesamt:

101.602,85

83.544,73

93.900,00

70.400,00

 

„Nordlicht-Schule“

4.690,50

3.625,72

4.000,00

3.600,00

„Störtebeker--Schule“

0,00

4.536,60

3.400,00

1.500,00

Regionale Schule „Ehm Welk“

4.391,70

7.212,87

4.500,00

5.500,00

„Heinrich-Schütz-Schule“

45.593,48

38.285,69

39.600,00

30.000,00

St.-Georg-Schule

10.766,70

8.041,39

0,00

0,00

Otto-Lilienthal-Schule

5.980,59

1.318,32

5.100,00

1.300,00

Region. Schulen gesamt

71.422,97

63.020,59

56.600,00

41.900,00

 

Hundertwasser-Gesamtschule Rostock

52.714,20

38.882,16

45.000,00

32.600,00

Krusenstern-Gesamtschule

36.170,40

13.651,50

30.800,00

13.700,00

Borwinschule

114.119,04

78.635,83

97.100,00

80.800,00

Kooperative Gesamtschule

98.112,54

90.691,20

90.200,00

54.200,00

„Baltic-Schule“

23.740,14

23.442,72

24.200,00

21.500,00

Jenaplangesamtschule

0,00

0,00

0,00

11.400,00

Gesamtschulen gesamt:

324.856,32

245.303,41

287.300,00

214.200,00

 

Einrichtung

Ergebnis

Ergebnis

HH-Ansatz

Planansatz

 

HH-Jahr 2006

HH-Jahr 2007

2008

2009

St.-Jantzen-Gymnasium

21.328,89

0,00

0,00

0,00

Erasmus-Gymnasium

117.504,18

91.230,16

100.000,00

80.000,00

Abendgymnasium

36.975,44

27.232,53

31.500,00

28.000,00

Ostseegymnasium

49.693,35

44.698,50

44.400,00

45.100,00

Gymnasium Reutershagen

134.825,76

107.553,06

114.700,00

113.900,00

Innerstädtisches Gymnasium

186.904,74

182.737,76

176.400,00

165.000,00

E.-Barlach-Gymnasium

37.898,25

15.619,77

0,00

0,00

K.-Kollwitz-Gymnasium

52.564,50

46.050,64

46.600,00

46.600,00

Gymnasien gesamt:

637.695,11

515.122,42

513.600,00

478.600,00

 

 

Förderschule

6.978,03

4.743,30

12.500,00

11.800,00

Förderzentrum an der Danziger Str.

3.675,60

2.015,08

3.200,00

0,00

Fürderzentrum Wasserturm

49.780,00

37.520,25

42.300,00

37.600,00

Förderzentrum am Schwanenteich

9.376,85

10.930,32

8.000,00

11.000,00

Schule am Kringelgraben

30.803,44

28.459,80

0,00

0,00

Schulzentrum Paul-Friedrich-Scheel

411.942,70

418.963,68

377.000,00

419.000,00

Schule am Alten Markt

88.186,80

78.993,17

81.200,00

79.000,00

Schule am.Schäferteich

4.291,05

4.718,67

5.100,00

5.700,00

Förderschulen gesamt:

605.034,47

586.344,27

529.300,00

564.100,00

 

Berufliche Schule der HRO

 - Metalltechnik -

374.517,79

283.863,55

318.000,00

305.000,00

Berufliche Schule "A.Schmorell" am Klinikum Südstadt und der HRO

278.310,46

211.369,79

236.300,00

223.800,00

Berufliche Schule der HRO

- Dienstleistung/Gewerbe -

467.947,28

350.665,21

397.600,00

362.900,00

Berufliche Schule der HRO

- Elektrotechnik/Elektronik -

239.323,15

201.213,46

216.600,00

208.800,00

Berufliche Schule der HRO

- Wirtschaft -

516.936,35

429.902,41

442.600,00

436.200,00

Berufliche Schule der HRO

- Bautechnik -

298.120,66

172.240,39

253.500,00

176.000,00

Berufsschulen gesamt:

2.175.155,69

1.649.254,81

1.864.600,00

1.712.700,00

 

Einnahmen Schulen gesamt:

3.915.767,41

3.142.590,23

3.345.300,00

3.081.900,00

 

III.2. Ausgaben – Die Hansestadt Rostock zahlt an andere Gebietskörperschaften Schullastenausgleich

 

Ausgaben

 

 

 

 

 

Einrichtung

Ergebnis

Ergebnis

HH-Ansatz

Planansatz

 

 

HH-Jahr 2006

HH-Jahr 2007

2008

2009

 

   HHST 6723 Schulkostenbeiträge an Gemeinden

 

 

 

 

angemeldeter Mehrbedarf 2009

Grundschulen

34.271,86

43.901,96

58.300,00

51.000,00

12.700,00

Regionalschulen

49.869,52

45.786,23

44.500,00

17.800,00

 

Gymnasien

61.190,36

64.268,62

57.500,00

58.100,00

 

Berufliche Schulen

325.942,14

312.913,04

314.700,00

324.100,00

 

Förderschulen

349.509,50

288.825,53

312.100,00

300.500,00

117.600,00

Gesamtschulen

1.170,17

0,00

1.200,00

0,00

 

Schulkostenbeiträge an Gemeinden gesamt

821.953,55

755.695,38

788.300,00

751.500,00

130.300,00

 

III.3. Ausgaben - die Hansestadt Rostock zahlt an freie Schulträger

 

HHST 6724/6725                  Schulkostenbeiträge an freie Schulträger

Ergebnis

Ergebnis

HH-Ansatz

Planansatz

 angemeldeter Mehrbedarf 2009

 

HH-Jahr 2006

HH-Jahr 2007

2008

2009

 

Grundschulen

23.029,55

34.768,56

50.300,00

62.100,00

108.700,00

Regionalschulen

2.494,52

0,00

4.600,00

1.000,00

 

Gymnasien

831.577,72

729.303,86

779.400,00

754.000,00

23.200,00

Berufliche Schulen

637.707,41

630.052,27

708.700,00

668.300,00

 

Förderschulen

287.178,63

436.761,68

344.000,00

394.300,00

 

Gesamtschulen

607.920,16

602.783,13

677.300,00

640.100,00

202.300,00

Schulkostenbeiträge an freie Schulträger gesamt

2.389.907,99

2.433.669,50

2.564.300,00

2.519.800,00

334.200,00

 

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2009 musste für die Schulkostenbeiträge sowohl an Gemeinden, als auch an freie Schulträger für das Haushaltsjahr 2009 Mehrbedarf zu den vorgegebenen Eckwerten angemeldet werden. Grund hierfür sind zum einen steigende Kosten für die Unterbringung in Internaten in den Landesschulen (Gehörlosenschule Güstrow, Blinden- und Sehschwachenschule in Neukloster), steigende Ausgaben bei der Schulunterhaltung anderer Schulträger aber auch insbesondere rapide ansteigende Schüleranzahlen bei freien Schulträgern:

 

Beispiele:

 

 

Anzahl der Schüler für die die Hansestadt Rostock schullaustenausgleichspflichtig ist

                                                                                  

Schuljahr 2006/2007

Schuljahr 2007/2008

 

 

 

Grundschule Kinderkunstakademie

37

57

Kooperative Gesamtschule Don Bosco

 

 

Grundschule

157

152

Gesamtschule

61

110

Werkstattschule Rostock

 

 

Grundschule

134

138

Gymnasium

158

173

Gymnasium ecolea

62

96

 

Neu gegründete Schulen in freier Trägerschaft (an diese liegen insofern z.Zt. noch keine Zahlungenvor)

 

Universitas                                                   Grundschule ab dem Schuljahr 2007/2008

Evangelische Grundschule                            Grundschule ab dem Schuljahr 2007/2008

FuSeC                                                        Berufliche Schule ab Schuljahr 2007/2008

Pädagogisches Kolleg                                  Berufliche Schule ab Schuljahr 2008/2009

 

III.4.      Als vergleichbares Beispiel eine Gegenüberstellung von Kostensätzen ausgewählter Schulen der Hansestadt Rostock und des Landkreises Bad Doberan

 

(Für das Haushaltsjahr 2008 ist das Gesamtverfahren noch nicht abgeschlossen. Insofern können dazu derzeit noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden)


 

Schuljahr 2006/07

 

Hansestadt Rostock

Landkreis Bad Doberan

Schule

Kosten

Schulart

Kosten

 

Grundschulen

Durchschnittswert

ø     960,92 €

Grundschule Lichtenhagen-Dorf

996,70 €

der Rostocker

 

Grundschule Kritzmow

1.217,71 €

Grundschulen

 

Grundschule Graal-Müritz

1.317,31 €

 

 

Grundschule Bentwisch

1.339,77 €

 

 

Grundschule Blankenhagen

1.050,26 €

 

 

Grundschule Rövershagen

714,45 €

 

Regionale Schulen

Durchschnittswert

ø     1.012,39 €

Reg. Schule Stadt Tessin

1.067,51 €

der Rostocker

 

Warnowschule Papendorf

751,25 €

Regionalen Schulen

 

Reg. Schule Stadt Schwaan

1.183,53 €

 

Gymnasien

 

 

 

 

Durchschnittswert

ø     972,89 €

Gymnasium Bad Doberan

809,11 €

der Rostocker

 

Gymnasium Rövershagen

574,94 €

Gymnasien

 

Gymnasium Sanitz

935,68 €

 

Förderschulen

Schule am Schäfer-teich

1.572,89 €

Graal-Müritz

1.286,75 €

Förderzentrum an der Danziger Str.

1.007,54 €

Bad Doberan

1.288,86 €

Förderzentrum am Schwanenteich

1.366,29 €

 

 

Förderschule, Helinkier Str.

2.371,65 €

 

 

 

Berufliche Schulen

Beruf. Schule „A. Schmorell“ am Klinikum Südstadt

948,56 €

BS Bad Doberan

855,90 €

Berufl. Schule Wirtschaft

787,91 €

 

 

Berufl. Schule Bautechnik

850,15 €

 

 

 

III.5. Aussagen zur perspektivischen Entwicklung des Schullastenausgleiches

 

Gegenwärtig ist die Novellierung des Schulgesetztes des Landes Mecklenburg – Vorpommern beim Gesetzgeber mit beabsichtigtem Inkrafttreten bereits zum Schuljahresbeginn 2009/10 in der Diskussion.

 

Danach ist vorgesehen, den § 45 dahingehend zu ändern, dass „Mit dem Übergang in die weiterführenden Schulen nach Maßgabe der Eignungsvoraussetzungen, …Anspruch auf Aufnahme in eine Schule nach Wahl der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers besteht.“

 

Dennoch bleibt die Zahlungsverpflichtung des jeweils örtlich zuständigen Schulträgers gegenüber den von Eltern oder Schülern angewählten Schulträgern aufrecht. Insofern kann mit großer Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Anzahl der Schüler aus dem Umland der Hansestadt Rostock mit Schulbesuch von Schulen in der Hansestadt Rostock mittelfristig weiter ansteigen wird.

 

Bei stagnierender, bzw. sogar sinkender   Haushaltsmittelausstattung für die Schulgebäudeunterhaltung und den laufenden Schulbetrieb würde insofern selbst bei steigender Anzahl von Schülern, für die ein Schullasteneinnahmeanspruch seitens der Hansestadt Rostock bestände, die Gesamthöhe der Schullasteneinnahmen durch die Hansestadt Rostock weiter absinken.

 

Mittelfristig beabsichtigt das Land Mecklenburg – Vorpommern ggf. eine Abschaffung des Schullastenausgleichs und einen Übergang zur zweckgebundenen Finanzausstattung der Schulträger auf der Basis der tatsächlich an den jeweiligen Schulen befindlichen Schüleranzahlen – und dies unabhängig von ihrer eigentlichen Wohngemeinde – über die Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG).

 

Der Zeitpunkt für eine solche Novellierung ist zumindest gegenwärtig jedoch noch nicht festgelegt, nicht Bestandteil der derzeitigen Schulgesetzesnovellierung zum Schuljahresbeginn 2009/2010 und damit zur Zeit noch nicht anwendbare Planungsgröße.

 

 

 

 

Roland Methling

 

Anlage


Anlage 1

Beispiel 1

1. Sachausgaben

 

Einrichtung:

"Störtebeker-Schule (Regionale Schule

gem. § 4 (1) (2) SchLAVO M-V

 

 

4221), Taklerring 43

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist per

31.12.2007

 

 

Bezeichnung

 

 

 

 

in 

 

 

 

 

 

 

Personalausgaben 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angestellte

 

 

 

 

72.630,65 

 

 

 

 

 

 

Arbeiter

 

 

 

 

4.779,24 

 

 

 

 

 

 

Einsatz von Zivildienstleistenden

 

 

 

 

0,00 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.0   Werterhaltung der Schulgebäude - u. Anlagen

 

 

1.465,75 

 

 

 

 

 

 

1.1   Unterrichtsmittel

 

 

 

 

12.241,90 

 

 

 

 

 

 

1.2   Mieten und Pachten

 

 

 

 

136.921,20 

 

 

 

 

 

 

1.3   Bewirtschaftung der Grundstücke, baul. Anlagen, usw.

 

 

62.736,82 

 

 

 

 

 

 

1.4   Haltung von Fahrzeugen

 

 

 

 

833,91 

 

 

 

 

 

 

1.5   Besondere Aufwendungen für Bedienstete

 

 

 

101,19 

 

 

 

 

 

 

1.6   Weitere Verwaltungs- u. Betriebsausgaben

 

 

185,99 

 

 

 

 

 

 

1.7   Schülerbeförderung

 

 

 

 

843,60 

 

 

 

 

 

 

1.8   Versicherung, Schadensfälle

 

 

 

13.293,65 

 

 

 

 

 

 

1.9   Geschäftsausgaben

 

 

 

 

894,37 

 

 

 

 

 

 

1.10  Vermischte Ausgaben

 

 

 

 

0,00 

 

 

 

 

 

 

1.11  Ersatz beweglicher Einrichtungen

 

 

 

0,00 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben gesamt

 

 

 

306.928,27 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen Verwaltungshaushalt 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.12  Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte

 

 

 

7.079,53 

 

 

 

 

 

 

1.13  Mieten und Pachten

 

 

 

 

20,44 

 

 

 

 

 

 

1.14  Sonstige Verwaltungs- u. Betriebseinahmen

 

 

951,78 

 

 

 

 

 

 

1.15  Zuschüsse für den Schulbetrieb

 

 

 

0,00 

 

 

 

 

 

 

1.16  Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen

 

0,00 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen gesamt

 

 

 

8.051,75 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben gesamt - Einnahmen gesamt

 

 

 

298.876,52 

2. Mobiliarausstattung der Schulgebäude und -anlagen

 

 

 

gem. § 4 Satz 2, SchLAVO M-V

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben Vermögenshaushalt 2007

 

 

 

659,00 

 

 

 

 

 

 

Einahmen Vermögenshaushalt 2007 abzüglich

 

 

 

0,00 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben gesamt

 

 

 

 

659,00 

 

 

 

 

 

 

davon 20 % anzurechnen aus 2007:

 

 

 

132,00 

 

 

 

 

 

 

davon 20 % anzurechnen aus 2006:

 

 

 

87,00 

 

 

 

 

 

 

zuzüglich 20 % aus dem Jahr 2005:

 

 

 

1.125,00 

 

 

 

 

 

 

zuzüglich 20 % aus dem Jahr 2004:

 

 

 

1.855,00 

 

 

 

 

 

 

zuzüglich 20 % aus dem Jahr 2003:

 

 

 

6.832,00 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben für Ausstattung gesamt

 

 

 

10.031,00 

 

 

 

 

 

 

3. Kosten der Einrichtung und Unterhaltung der Schulgebäude und -anlagen

 

gem. § 4 (3) SchLAVO M-V

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebäudebezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahr der Fertigstellung des Gebäudes:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wert des Gebäudes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon 2 % als anzusetzende Kosten

 

 

 

 

für Instandhaltung und Erweiterung der Schulgebäude

 

 

0,00 

 

 

 

 

 

 

zuzügl.Instandsetzungen oder Erweiterung 1990 - 2006

 

 

 

( 2% von                   

1.131.700,00

 )

 

 

22.634,00 

 

 

 

 

 

 

zuzügl. Instandsetzungen oder Erweiterung 2007

 

 

 

(2 % von                   

16.088,00

)

 

 

322,00 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Investitionsausgaben

 

 

 

22.956,00 

 

 

 

 

 

 

Zusammenstellung der Kosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachausgaben gesamt

 

 

 

 

298.876,52 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben für Ausstattung (VmH)

 

 

 

 

10.031,00 

 

 

 

 

 

 

Kosten der Instandhaltung und Erweiterung der Gebäude

 

 

22.956,00 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten

 

 

 

 

331.863,52 

 

 

 

 

 

 

Schüler des laufenden Schuljahres lt. Schulstatistik:

202

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schullastenausgleich pro Schüler und Jahr

 

 

1.642,89 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Rückfragen erteilt Auskunft:

 

 

 

 

 

Frau Liesener: Tel. (0381) 381-4004

 

 

 

 

 

 

Die Vollständigkeit und Richtigkeit bescheinigt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rostock,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unterschrift

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beispiel 2

1. Sachausgaben

 

Einrichtung:

 "Baltic-Schule" (IGS 7921)

gem. § 4 (1) (2) SchLAVO M-V

 

 

P.-Picasso-Str. 43

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist per

31.12.2007

 

 

Bezeichnung

 

 

 

 

in 

 

 

 

 

 

 

Personalausgaben 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angestellte

 

 

 

 

72.335,00 

 

 

 

 

 

 

Arbeiter

 

 

 

 

23.855,00 

 

 

 

 

 

 

Einsatz von Zivildienstleistenden

 

 

 

 

0,00 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.0   Werterhaltung der Schulgebäude - u. Anlagen

 

 

12.557,88 

 

 

 

 

 

 

1.1   Unterrichtsmittel

 

 

 

 

34.999,40 

 

 

 

 

 

 

1.2   Mieten und Pachten

 

 

 

 

30.325,66 

 

 

 

 

 

 

1.3   Bewirtschaftung der Grundstücke, baul. Anlagen, usw.

 

 

116.802,70 

 

 

 

 

 

 

1.4   Haltung von Fahrzeugen

 

 

 

 

833,91 

 

 

 

 

 

 

1.5   Besondere Aufwendungen für Bedienstete

 

 

 

37,32 

 

 

 

 

 

 

1.6   Weitere Verwaltungs- u. Betriebsausgaben

 

 

632,73 

 

 

 

 

 

 

1.7   Schülerbeförderung

 

 

 

 

354,80 

 

 

 

 

 

 

1.8   Versicherung, Schadensfälle

 

 

 

22.136,62 

 

 

 

 

 

 

1.9   Geschäftsausgaben

 

 

 

 

3.498,94 

 

 

 

 

 

 

1.10  Vermischte Ausgaben

 

 

 

 

0,00 

 

 

 

 

 

 

1.11  Ersatz beweglicher Einrichtungen

 

 

 

3.138,81 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben gesamt

 

 

 

321.508,77 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen Verwaltungshaushalt 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.12  Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte

 

 

 

18.468,75 

 

 

 

 

 

 

1.13  Mieten und Pachten

 

 

 

 

1.588,04 

 

 

 

 

 

 

1.14  Sonstige Verwaltungs- u. Betriebseinahmen

 

 

422,08 

 

 

 

 

 

 

1.15  Zuschüsse für den Schulbetrieb

 

 

 

0,00 

 

 

 

 

 

 

1.16  Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen

 

0,00 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen gesamt

 

 

 

20.478,87 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben gesamt - Einnahmen gesamt

 

 

 

301.029,90 

2. Mobiliarausstattung der Schulgebäude und -anlagen

 

 

 

gem. § 4 Satz 2, SchLAVO M-V

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben Vermögenshaushalt 2007

 

 

 

6.732,00 

 

 

 

 

 

 

Einahmen Vermögenshaushalt 2007 abzüglich

 

 

 

0,00 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben gesamt

 

 

 

 

6.732,00 

 

 

 

 

 

 

davon 20 % anzurechnen aus 2007:

 

 

 

1.346,00 

 

 

 

 

 

 

davon 20 % anzurechnen aus 2006:

 

 

 

2.036,00 

 

 

 

 

 

 

zuzüglich 20 % aus dem Jahr 2005:

 

 

 

1.151,00 

 

 

 

 

 

 

zuzüglich 20 % aus dem Jahr 2004:

 

 

 

3.952,00 

 

 

 

 

 

 

zuzüglich 20 % aus dem Jahr 2004:

 

 

 

22.783,00 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben für Ausstattung gesamt

 

 

 

31.268,00 

 

 

 

 

 

 

3. Kosten der Einrichtung und Unterhaltung der Schulgebäude und -anlagen

 

gem. § 4 (3) SchLAVO M-V

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebäudebezeichnung:

Schulgebäude, P.-Picasso-Str. 43

 

 

 

 

 

 

 

Jahr der Fertigstellung des Gebäudes:

1991

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wert des Gebäudes

 

 

 

 

5.852.823,00 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon 2 % als anzusetzende Kosten

 

 

 

 

für Instandhaltung und Erweiterung der Schulgebäude

 

 

117.056,00 

Gebäudebezeichnung:

Sportplatz "Friedensforum"

 

 

 

 

 

 

 

Jahr der Fertigstellung des Gebäudes:

1999

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wert des Gebäudes

 

 

 

 

322.593,00 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon 2 % als anzusetzende Kosten

 

 

 

 

für Instandhaltung und Erweiterung der Schulgebäude

 

 

6.452,00 

Gebäudebezeichnung:

Sporthalle, P.-Picasso-Str. 44

 

 

 

 

 

 

 

Jahr der Fertigstellung des Gebäudes:

1991

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wert des Gebäudes

 

 

 

 

1.134.844,00 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon 2 % als anzusetzende Kosten

 

 

 

 

für Instandhaltung und Erweiterung der Schulgebäude

 

 

22.697,00 

 

 

 

 

 

 

zuzügl.Instandsetzungen oder Erweiterung 1990 - 2006

 

 

 

( 2% von                   

1.322.591,00

 )

 

 

26.452,00 

 

 

 

 

 

 

zuzügl. Instandsetzungen oder Erweiterung 2007

 

 

 

(2 % von                   

3.907,00

)

 

 

78,00 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Investitionsausgaben

 

 

 

172.735,00 

 

 

 

 

 

 

Zusammenstellung der Kosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachausgaben gesamt

 

 

 

 

301.029,90 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben für Ausstattung (VmH)

 

 

 

 

31.268,00 

 

 

 

 

 

 

Kosten der Instandhaltung und Erweiterung der Gebäude

 

 

172.735,00 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten

 

 

 

 

505.032,90 

 

 

 

 

 

 

Schüler des laufenden Schuljahres lt. Schulstatistik:

390

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schullastenausgleich pro Schüler und Jahr

 

 

1.294,96 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Rückfragen erteilt Auskunft:

 

 

 

 

 

Frau Liesener: Tel. (0381) 381-4004

 

 

 

 

 

 

Die Vollständigkeit und Richtigkeit bescheinigt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rostock,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unterschrift

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage 2 

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Beschlüsse

Erweitern

15.10.2008 - Bürgerschaft