Informationsvorlage - 0010/07-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0010/07-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

50,20

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

28.02.2007 16:00

30.01.2007

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Sozial- und Gesundheitsausschuss

21.02.2007 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

V, gez. Dr. Nitzsche

 

 

beteiligt

Zuschüsse für den öffentlichen Personen- und Nahverkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltssicherungskonzept Maßnahme 2006/8/04

Aufheben der Zuschüsse für den öffentlichen Personen- und Nahverkehr ab 2007 für alle Empfänger von Transferleistungen   (Anlage)

 

Im Jahr 2006 sind 211,2 TEUR für Fahrkostenermäßigungen geplant.

Für die Berechnung der monatlichen Abschlagzahlungen an die Verkehrsverbund Warnow GmbH wird die Anzahl der ausgegebenen Berechtigungsausweise zu Grunde gelegt.

Eine Anpassung erfolgt lt. der Vereinbarung zwischen der Verkehrsverbund Warnow GmbH und der Hansestadt Rostock jeweils im Juli und Dezember anhand der tatsächlichen Anzahl der ausgegebenen Berechtigungskarten.

 

Für den ab Januar 2006 monatlich gezahlten Abschlag wurden 7.747 Berechtigungskarten
(7.358 für ALG-II-Empfänger und 389 für Sozialhilfeempfänger) zu Grunde gelegt.

Im Juli erfolgte die Anpassung.

 

Per 31.12.2006 wurden insgesamt 9.282 Berechtigungskarten (8.720 an ALG-II-Empfänger und 562 an Sozialhilfeempfänger) ausgegeben.

 

Die „Vereinbarung über die Inanspruchnahme eines Sozialtarifes für ALG-II-Empfänger und Sozialhilfeempfänger“ zwischen dem Verkehrsverbund Warnow und der Hansestadt Rostock wurde mit Schreiben vom 08. Dezember 2006 zum 31. Januar 2007 durch den Senator für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit gekündigt.

 

Der Zuschuss für den Monat Januar 2007 beträgt per 22. Januar 2007 15,8 TEUR.

 

 

 

 

 

Roland Methling

Anlage


 

                                                                                                                                 Anlage

 

 

Auszug aus dem Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 der Hansestadt Rostock
– Maßnahme 2006/8/2004

 

 

 

2006/8/04

 

Aufheben der Zuschüsse für den öffentlichen Personen- und Nahverkehr ab 2007 für alle Empfänger von Transferleistungen

 

 

Den Sozialhilfeempfängern und Empfängern des Arbeitslosengeldes II werden Fahrkostenermäßigungen für den städtischen Nahverkehr in Höhe von 211,2 TEUR gewährt. Mit Zahlung der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld II sind alle Leistungen des täglichen Lebens finanziert. Die Ermäßigung des Nahverkehrs ist eine freiwillige Leistung. Ungeachtet dessen, ist die Bürgerschaft durch eine Informationsvorlage des Oberbürgermeisters bis zum 30. Juni 2006 über die tatsächliche Höhe der Inanspruchnahme dieser Leistung zu informieren. Unter Berücksichtigung etwaiger sozialer Folgen wird eine endgültige Entscheidung erst nach Information der Bürgerschaft erfolgen.

 

 

Einsparung ab 2007:

211,2 TEUR

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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21.02.2007 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration

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28.02.2007 - Bürgerschaft