Informationsvorlage - 0010/07-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse für den öffentlichen Personen- und Nahverkehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.02.2007
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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21.02.2007
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Erledigt
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Bürgerschaft
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28.02.2007
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Haushaltssicherungskonzept
Maßnahme 2006/8/04
Aufheben der Zuschüsse für
den öffentlichen Personen- und Nahverkehr ab 2007 für alle Empfänger von
Transferleistungen (Anlage)
Im Jahr 2006 sind 211,2 TEUR
für Fahrkostenermäßigungen geplant.
Für die Berechnung der
monatlichen Abschlagzahlungen an die Verkehrsverbund Warnow GmbH wird die
Anzahl der ausgegebenen Berechtigungsausweise zu Grunde gelegt.
Eine Anpassung erfolgt lt.
der Vereinbarung zwischen der Verkehrsverbund Warnow GmbH und der Hansestadt
Rostock jeweils im Juli und Dezember anhand der tatsächlichen Anzahl der
ausgegebenen Berechtigungskarten.
Für den ab Januar 2006
monatlich gezahlten Abschlag wurden 7.747 Berechtigungskarten
(7.358 für ALG-II-Empfänger und 389 für Sozialhilfeempfänger) zu Grunde gelegt.
Im Juli erfolgte die
Anpassung.
Per 31.12.2006 wurden
insgesamt 9.282 Berechtigungskarten (8.720 an ALG-II-Empfänger und 562 an
Sozialhilfeempfänger) ausgegeben.
Die
„Vereinbarung über die Inanspruchnahme eines Sozialtarifes für
ALG-II-Empfänger und Sozialhilfeempfänger“ zwischen dem Verkehrsverbund
Warnow und der Hansestadt Rostock wurde mit Schreiben vom 08. Dezember 2006 zum
31. Januar 2007 durch den Senator für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit
gekündigt.
Der
Zuschuss für den Monat Januar 2007 beträgt per 22. Januar 2007 15,8 TEUR.
Roland Methling
Anlage
Anlage
Auszug aus dem
Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 der Hansestadt Rostock
– Maßnahme 2006/8/2004
2006/8/04 |
Aufheben der Zuschüsse
für den öffentlichen Personen- und Nahverkehr ab 2007 für alle Empfänger von
Transferleistungen |
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Den Sozialhilfeempfängern
und Empfängern des Arbeitslosengeldes II werden Fahrkostenermäßigungen für
den städtischen Nahverkehr in Höhe von 211,2 TEUR gewährt. Mit Zahlung der
Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld II sind alle Leistungen des täglichen
Lebens finanziert. Die Ermäßigung des Nahverkehrs ist eine freiwillige
Leistung. Ungeachtet dessen, ist die Bürgerschaft durch eine
Informationsvorlage des Oberbürgermeisters bis zum 30. Juni 2006 über die
tatsächliche Höhe der Inanspruchnahme dieser Leistung zu informieren. Unter
Berücksichtigung etwaiger sozialer Folgen wird eine endgültige Entscheidung
erst nach Information der Bürgerschaft erfolgen. |
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Einsparung ab 2007: |
211,2 TEUR |