Informationsvorlage - 0087/06-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradstadt Rostock - Mehr Fahrradstraßen und Fahrradrouten in Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.12.2006
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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06.12.2006
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Datum |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Ausschuss
für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung |
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Gegenstand |
federführend |
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beteiligt |
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Fahrradstadt
Rostock - Mehr Fahrradstraßen und Fahrradrouten in Rostock |
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1. Einleitung
– Auftrag und Ziel
2. Ist-Analyse
– Verkehrssituation in der Waldemarstraße und im Barnstorfer Weg
2.1 Ruhender Verkehr
2.2 Fließender Verkehr
2.3 Verkehrssicherheit
3. Auswertung
– Schlussfolgerungen und Maßnahmen
1. Einleitung – Auftrag und Ziel
Mit dem Beschluss der
Bürgerschaft zum Antrag Nr. 0635/06-A von Herrn Steffen Wandschneider,
Vorsitzender des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und
Ordnung, wurde der Oberbürgermeister beauftragt, einen Maßnahmenkatalog zur
Verbesserung der verkehrlichen Situation im Barnstorfer Weg sowie in der
Waldemarstraße vorzulegen. Dabei sollen die Belange eines geordneten Fußgänger-
und Radverkehrs in beiden Richtungen berücksichtigt werden.
Der zuständige Ortsbeirat sowie der Ausschuss für Stadt- und
Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung sind hierbei zu beteiligen.
Zur Erfüllung des
Bürgerschaftsauftrages wurde im September 2006 eine Ämter übergreifende Arbeitsgruppe,
bestehend aus Vertretern der Verkehrsplanung des Tief- und Hafenbauamtes, der
Straßenverkehrsbehörde und der Polizeiinspektion, gebildet, um das
„Miteinander“ von Kraftfahrern, Radfahrern und Fußgängern zu
analysieren.
Unter Federführung der
Straßenverkehrsbehörde im Stadtamt erfolgten die notwendigen Recherchen zur
Erarbeitung von Maßnahmen im Sinne der Antragstellung.
Ziel war es, festzustellen,
inwieweit es möglich ist, der für einen Großteil der Verkehrsteilnehmer
unbefriedigenden Situation sowohl aus Sicht des fließenden als auch des
ruhenden Verkehrs mit geeigneten Maßnahmen wirksam abhelfen zu können .
Nach Vorlage der ersten
Untersuchungsergebnisse wurde am 10. Oktober 2006 der Verkehrsauschuss KTV und
am 11. Oktober 2006 der zuständige Ortsbeirat KTV im Rahmen seiner öffentlichen
Beiratssitzung in die Problematik einbezogen.
Im Wesentlichen handelt es
sich um die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen (Varianten) zur Veränderung der
Verkehrsorganisation im Abschnitt Barnstorfer Weg, weil dort Handlungsbedarf
angezeigt ist.
Die Umsetzung der
vorgeschlagenen verkehrsorganisatorischen Maßnahmen könnte - möglicherweise in
Form eines Pilotversuches – kurzfristig erfolgen.
2. Ist-Analyse – Verkehrssituation in der
Waldemarstraße und im Barnstorfer Weg
Die Untersuchungen
erstreckten sich auf die Beobachtungen von Fahrgewohnheiten der Kraftfahrzeugführer
und Radfahrer, auf Zählungen des Gesamtverkehrsaufkommens und auf die
praktische Annahme der jeweiligen Verkehrsanlagen in vorgeschriebener Weise.
Überprüfungen wurden an
mehreren Tagen und an verschiedenen Standorten in den Spitzenzeiten und über
den Tag verteilt in den Monaten September, Oktober und Anfang November 2006
vorgenommen.
Die Prüfzeiten betrugen
einheitlich pro Standort 30 Minuten.
Es wurde festgestellt, dass
in der Waldemarstraße ausreichende Bedingungen für die Nutzung der
Fahrbahnen sowohl für Kfz als auch für Radler bestehen.
Ins Verhältnis gesetzt, rd.
70 bis 80 % der Radler fahren ordnungsgemäß auf den Fahrbahnen, die Übrigen
nutzen den Gehweg.
Im Barnstorfer Weg besteht wegen des praktischen Einrichtungsverkehrs
und der Vielzahl permanent ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge eine andere
verkehrliche Situation.
Um Konflikten mit Kfz
vorzubeugen, nutzt etwa jeder dritte Radfahrer in stadteinwärtiger Richtung die
Gehwege. Stadtauswärts, in Richtung gegen den Kfz-Verkehr, fährt jeder zweite
Radfahrer auf den Gehwegen.
Die Probleme mit den
Fußgängern verschärfen sich i. d. R. immer dann, wenn die Konstellation
eintrifft, dass Radfahrer, die in unterschiedlicher Richtung die Gehwege
befahren, auf Fußgänger treffen. Diese sind im Barnstorfer Weg im Vergleich zur
Waldemarstraße deutlich in der Überzahl.
Im Abschnitt Waldemarstraße,
zwischen Maßmannstraße und Budapester Straße, gilt eine Tempobeschränkung von
30 km/h, bis Margarethenplatz Tempo 20 km/h sowie das Vorfahrtsprinzip Rechts
vor Links.
Die Fahrbahn mit einer
Fahrbahnbreite von 8 m erlaubt den Zweirichtungsverkehr, die Gehwege mit einer
durchschnittlichen Breite von max. 3 m bieten für den Fußgängerverkehr ein
ausreichendes Nutzungspotential.
Die bauliche Gestaltung des
Straßenraumes zwischen Budapester Straße und Margaretenstraße mit Parkbuchten,
Aufpflasterungen in den Knotenbereichen, einem qualitativ guten Fahrbahnbelag
(Altstadtpflaster) sowie den in Baumscheiben untergebrachten Laubbäumen, ist im
Gegensatz zum Straßenabschnitt zwischen Maßmannstraße und Budapester Straße
abgeschlossen.
Geschäfte und diverse
Einrichtungen, die in den beidseitig zur Straße angeordneten geschlossenen
Häuserreihen untergebracht sind, werden häufig zur Adresse von Kurzparkern.
Im westlichen Bereich der
Waldemarstraße kreuzen Schulwege zu den Kinder- und schulischen Einrichtungen
die Fahrbahn. Eine besondere Ausschilderung, die darauf verweist, ist
vorhanden.
Auf den Gehwegen findet zu
Schulbeginn und -ende intensiver Schüler-Fußgängerverkehr statt.
Der Lieferverkehr erfolgt zum
größten Teil während der Öffnungszeiten anliegender Geschäfte, Firmen und
Einrichtungen, wobei die eingerichteten Ladezonen gut angenommen werden, aber
nicht ausreichend sind.
Die Anordnung weiterer
Ladezonen hätte zum Nachteil, dass der ohnehin unzureichende Parkraum
verringert würde, was nicht angestrebt werden sollte.
Der Barnstorfer Weg
zeichnet sich durch seine geschlossene Bebauung und eine Vielzahl von Geschäftsadressen
aus. Es gilt durchweg Tempo 20 km/h (Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich) und
das ebenfalls benannte Vorfahrtsprinzip.
Ab Margarethenplatz bis zur
Leonardstraße gilt praktischer Einrichtungsverkehr, nicht im klassischen Sinne
durch eine mit den VZ 220 „Einbahnstraße“ vorgenommene
Beschilderung, sondern durch die aufgestellten VZ 267 „Verbot der
Einfahrt“ aus Richtung Leonardstraße bzw. ab Ottostraße.
Obwohl zulässig, konnte
bisher das Befahren der Barnstorfer Weges durch Kfz in beide Richtungen, d.h.
innerhalb der Abschnitte Leonardstraße - Ottostraße bzw. Ottostraße –
Margaretenplatz, nicht festgestellt werden.
Der Radverkehr ist mittels
Zusatzzeichen zum VZ 267 für das Befahren dieser Straße aus Richtung
Leonardstraße bzw. Ottostraße in Gegenrichtung uneingeschränkt zugelassen.
Die Fahrbahnbreite von 4,75 m
in der Ausführung „Schwarzdecke“ sowie die Ausbildung von
Parkbuchten gestatten theoretisch einen ordnungsgemäßen Verkehrsablauf.
Durch Falschparker wird
dieser ständig und z. T. in erheblichem Maße negativ beeinträchtigt.
Insgesamt ist aber
festzustellen, dass beide Straßen das relativ starke Verkehrsaufkommen in noch
akzeptabler Weise aufnehmen und verarbeiten können. Schwierigkeiten für den
fließenden Verkehr und Radverkehr stellen sich immer dann ein, wenn größere
Transporter oder Entsorgungsfahrzeuge den Verkehrsraum z. T. übermäßig beanspruchen.
2.1 Ruhender Verkehr
Die Stellplatzsituation im
Bereich der Gründerzeitbebauung der Kröpeliner-Tor-Vorstadt ist als gebietstypisch
zu bezeichnen.
Im Rahmen des Urbanprojektes
Mitte der 90er Jahre erfolgten bereits Untersuchungen zwecks Bereitstellung zusätzlicher
Stellflächen, was bekanntlich am Fehlen entsprechender städtischer Grundstücke
scheiterte.
Zwischenzeitlich entstandener
kostenpflichtiger Parkraum auf dem Gelände der Universität in der Ulmenstraße
und im Parkhaus in der Stampfmüllerstraße findet vermutlich aus finanziellen
oder Standortgründen nur geringe Annahme. Das Stellplatzdefizit von etwa 2.600
Stellflächen in einem Stadtteil mit 17.600 Einwohnern wird offensichtlich
„irgendwie“ kompensiert. Dazu werden Flächen benutzt, die anderen
Zwecken dienen oder es wird mit Risiko (Verwarngeld), insbesondere in den
Abend- und Nachtstunden, geparkt.
Im Abschnitt
Waldemarstraße zwischen Maßmannstraße und Budapester Straße findet das Parken
durchweg beidseitig an den Fahrbahnrändern, bis zur Margaretenstraße, in den
auf beiden Fahrbahnseiten baulich angelegten Parkbuchten statt.
Zugeparkt sind grundsätzlich
in den Morgenstunden und nachts die Einmündungen und Kreuzungsbereiche über den
gesamten Straßenverlauf.
Tagsüber verliert sich dieser
Zustand bis auf wenige Ausnahmen, dann sind aber auch die Ordnungskräfte tätig.
In zweiter Reihe findet sporadisch situationsabhängiger Parkverkehr
durch Liefer- und Ent-sorgungsfahrzeuge sowie zunehmend durch Kurzzeitparker
statt, deren Verhalten, mal beim Bäcker oder Schlachter in zweiter Reihe oder
im Kreuzungsbereich zu parken, um ein paar schnelle Erledigungen zu tätigen,
konnte des Öfteren beobachtet werden.
Das Bemerkenswerte daran ist,
dass dies fast zur Normalität im Quartier geworden ist. Die Verkehrsteilnehmer,
zumindest die Radfahrer, haben sich offensichtlich auf derartige Behinderungen
eingestellt und wählen als Alternative sehr oft die Gehbahn zur Fortsetzung
ihres Weges.
Die Situation im Barnstorfer
Weg ist ähnlich. Das dort mit Verkehrszeichen 290 ausgewiesene
„Eingeschränkte Haltverbot für eine Zone“ wird von einer Vielzahl
Dauerparker unterlaufen. Durch deren ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge wird
der Fahrbahnquerschnitt reduziert mit der Folge, dass Radfahrer in noch höherem
Maße als in der Waldemarstraße auf die Gehwege ausweichen.
2.2 Fließender Verkehr
Es wurde festgestellt, dass
die Radfahrer überwiegend die Fahrbahn benutzen!
Das gegenseitige
„Verkehrsverhalten“ von Radfahrern und Fußgängern in der Waldemarstraße
bei der Benutzung von Gehwegen – obwohl nicht rechtskonform – lässt
sich als der Situation angepasst und rücksichtsvoll beschreiben.
Konflikte oder
Gefahrensituationen innerhalb dieser Gruppe konnten im Untersuchungszeitraum
nicht beobachtet werden, obwohl sie mit Sicherheit vorhanden sind.
Der Gesamtanteil Radfahrer zu
Fahrzeugen betrug im Zählzeitraum (Vorlesungsfreie Zeit) etwa 1 : 4.
Bei „Radwetter“
änderte sich das benannte Verhältnis zugunsten der Radfahrer.
Auf 2 gezählte Radler kamen
im Untersuchungszeitraum rd. 3,5 Fahrzeuge.
Mit Beginn des
Studienbetriebes an der Universität erhöhte sich der Anteil Radfahrer und Fußgänger
am Gesamtverkehr um rd. 10 bis 20 %.
Das Verhältnis
„Radfahrer auf Straße“ zu „Radfahrern auf Gehwegen“
betrug etwa 4 : 1.
Im Abschnitt Barnstorfer
Weg, zwischen Leonardstraße und Ottostraße, wurde ein umgekehrtes
Verhältnis festgestellt.
Hier weichen die Radler,
einer gefahrvollen Situation vorbeugend, die durch Gegenverkehr wegen der
Falschparker entsteht, regelmäßig auf die relativ schmalen Gehwege aus.
Aus dieser Feststellung
leitet sich ein Handlungsgebot für die Herbeiführung einer
verkehrs-organisatorischen Veränderung ab.
2.3 Verkehrssicherheit
Zu der Entwicklung des
Unfallgeschehens im Zeitraum vom 1. Januar bis 8.November 2006 ist aus
polizeilicher Sicht und Registratur Folgendes festzustellen:
Insgesamt wurden 14 Unfälle im Bereich Barnstorfer
Weg registriert. Daran beteiligt waren 2 Radfahrer mit einem
Radfahrverletzten. Fußgänger waren nicht betroffen!
In der Waldemarstraße kam es zu 17 Unfällen, davon ein Radfahrunfall mit
einem schwer Verletzten. Fußgänger, die beteiligt oder betroffen waren, konnten
nicht festgestellt werden.
Der Radunfall resultierte aus
der Unachtsamkeit eines Kraftfahrzeugführers, der durch spontanes Öffnen seiner
Pkw–Tür den vorbeifahrenden Radfahrer verunfallen ließ.
Darüber hinaus gab es im
Berichtszeitraum keine polizeilich aufgenommenen Unfälle, die auf Konflikte
zwischen Radfahrern und Fußgängern zurück zu führen wären.
Zur polizeilichen Statistik
ist zu vermerken, dass die Dunkelziffer der nicht gemeldeten Unfälle
oder der Beinahunfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern mit großer
Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist.
3. Auswertung – Schlussfolgerungen und Maßnahmen
Unter Berücksichtigung der
Zielvorgabe im Arbeitsauftrag der Bürgerschaft für die Belange eines geordneten
Rad- und Fußgängerverkehrs in der Waldemarstraße und im Barnstorfer Weg umsetzbare
Lösungsangebote zu erarbeiten, wurden 3 Varianten in Betracht gezogen.
Im Ergebnis der
Untersuchungen ist für den Bereich der Waldemarstraße kein zwingender
Handlungsbedarf zu Veränderungen der dortigen Verhältnisse festgestellt
worden.
Das vorhandene Angebot an
Verkehrsanlagen ist ausreichend dimensioniert, die Gründe zur missbräuchlichen
Gehwegnutzung durch Radler sind größtenteils individueller Art, sie sind gebietstypisch
und ordnungswidrig.
Häufigere polizeiliche
Kontrollen könnten Abhilfe schaffen!
Die Bewertung der allgemeinen
Verkehrssituation im Barnstorfer Weg gestattet Änderungs-vorschläge.
Diese würden mit relativ geringem Aufwand zu einer besseren Geordnetheit im Fußgänger-Radverkehr
führen.
Barnstorfer Weg: zwischen Margaretenplatz und Leonardstraße
-
Variante 1
Verkehrsführung verbleibt
wie bisher - durch die zu ergänzende
Halteverbotsbeschilderung und häufigeren Kontrollen soll das ordnungswidrige
Parken verhindert werden, um dem Radfahrer den notwendigen Verkehrsraum auf der
Fahrbahn zu gewähren.
Maßnahmen:
·
Veränderung der
Beschilderung durch Aufstellung der Verkehrszeichen 283 „
Haltverbot“
·
Einrichtung einer
Ladezone
·
Verstärkung der
Kontrollen
·
Gebührenpflichtige
Bewirtschaftung des vorhanden Parkraumes
-
Variante 2
Freigabe des allgemeinen
Zweirichtungsverkehrs für alle Fahrzeugarten - in der Annahme, dass sich durch diese Art der Verkehrsorganisation
die Hemmschwelle bei den Falschparkern erhöht wird für den Radverkehr der erforderliche
Verkehrsraum auf der Fahrbahn geschaffen.
Maßnahmen :
·
Veränderung der
Beschilderung durch Aufhebung der Verkehrszeichen 267 „ Verbot der Einfahrt“
und der Zusätze „Radfahrer frei“
·
Einrichtung einer
Ladezone
·
Anfängliche
Verstärkung der Kontrollen
·
Gebührenpflichtige
Bewirtschaftung des vorhandenen Parkraumes
·
Im
Einführungszeitraum Aufstellung von Hinweistafeln zur veränderten
Verkehrsführung
-
Variante 3
Umwidmung in eine
Fußgängerzone für Radfahrer und Lieferverkehr frei - Mit einer derartigen Maßnahme könnte eine optimale
Lösung für den Rad-und Fußgängerverkehr erreicht werden.
Maßnahmen :
·
Teileinziehung
nach dem Straßen - und Wegegesetzes, Grundlage hierfür ist die Herbeiführung
eines entsprechenden Beschlusses der Bürgerschaft, der das öffentliche Wohl
dieser Maßnahme begründet.
·
Umbeschilderungen
und teilweise bauliche Umgestaltung des Straßenraumes
Variantenvergleich
Variante 1:
Vorteile:
·
Verdrängung von
Langzeitparkern
·
Wegfall der
Behinderungen durch Falschparker
·
Geringer Aufwand
für Beschilderungen
Nachteil:
·
Hoher und
dauerhafter Kontrollaufwand
Kosten : ca. 250,00 EUR
Variante 2 :
Vorteile:
·
Verdrängung von
Langzeitparkern
·
Wegfall der
Behinderungen durch Falschparker
·
Verringerung des
Kontrollaufwandes
Nachteile:
·
Umstellung von
Fahrgewohnheiten
·
Im Begegnungsfall
Lkw / Lkw kommt es zu kurzzeitigen
Behinderungen.
Kosten: ca. 4.000,00 EUR
Variante 3
Vorteil:
·
Maximale Lösung
für Fußgänger und Radverkehr
Nachteile:
·
Wegfall von
Stellplätzen zum Nachteil der Anwohner und Gewerbetreibenden
·
Einschränkung der
Erreichbarkeit
·
Verkehrsverlagerungen
auf andere Straßenzüge
Kosten: Die Größenordnung für bauliche Umgestaltungen sind
zurzeit nicht quantifizierbar
Zusammenfassung
Die vorgeschlagenen Varianten
1 und 2 sind aus verkehrsrechtlicher und verkehrsorganisatorischer Sicht mit
geringen finanziellen Mitteln realisierbar. Variante 3 wird aus
verkehrsrechtlichen, verkehrsorganisatorischen und finanziellen Gründen
verworfen.
Die Varianten 1 und 2 könnten als Pilotversuch durch die
Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Absatz 1 Ziffer 6 StVO angeordnet werden.
Die Entscheidung über die
Varianten ist letztlich im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat und dem Ausschuss
für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung der Bürgerschaft
getroffen worden.
In Abhängigkeit von der
Bereitstellung finanzieller Mittel sollte als Umsetzungstermin für Variante 1
oder 2 der Monat März 2007 eingeplant werden.
Zwischenzeitlich können,
unter Einbeziehung des Ortsamtes und des Verkehrsausschusses vom Ortsbeirat
KTV, den Anwohnern und Gewerbetreibenden aus dem Barnstorfer Weg, die verkehrlichen
Gründe der vorgesehen Veränderungen erläutert werden.
Aus verkehrsbehördlicher
Sicht wäre der Variante 1 aufgrund der geringeren Eingriffe in die gegenwärtig
bestehende Verkehrsführung der Vorzug zu geben.
Roland Methling
Anlagen