Informationsvorlage - 0087/06-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0087/06-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

32,66

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

06.12.2006 16:00

17.11.2006

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

23.11.2006 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

II, gez. Scholze

 

 

beteiligt

Fahrradstadt Rostock - Mehr Fahrradstraßen und Fahrradrouten in Rostock

 

 

 

 

 

1.            Einleitung – Auftrag und Ziel

 

2.            Ist-Analyse – Verkehrssituation in der Waldemarstraße und im Barnstorfer Weg

 

2.1       Ruhender Verkehr

 

2.2       Fließender Verkehr

 

2.3       Verkehrssicherheit

 

3.            Auswertung – Schlussfolgerungen und Maßnahmen

 

 

1.      Einleitung – Auftrag und Ziel

 

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft zum Antrag Nr. 0635/06-A von Herrn Steffen Wandschneider, Vorsitzender des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung, wurde der Oberbürgermeister beauftragt, einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der verkehrlichen Situation im Barnstorfer Weg sowie in der Waldemarstraße vorzulegen. Dabei sollen die Belange eines geordneten Fußgänger- und Radverkehrs in beiden Richtungen berücksichtigt werden.
Der zuständige Ortsbeirat sowie der Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung sind hierbei zu beteiligen.

 

Zur Erfüllung des Bürgerschaftsauftrages wurde im September 2006 eine Ämter übergreifende Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Verkehrsplanung des Tief- und Hafenbauamtes, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizeiinspektion, gebildet, um das „Miteinander“ von Kraftfahrern, Radfahrern und Fußgängern zu analysieren.

 

Unter Federführung der Straßenverkehrsbehörde im Stadtamt erfolgten die notwendigen Recherchen zur Erarbeitung von Maßnahmen im Sinne der Antragstellung.

 

Ziel war es, festzustellen, inwieweit es möglich ist, der für einen Großteil der Verkehrsteilnehmer unbefriedigenden Situation sowohl aus Sicht des fließenden als auch des ruhenden Verkehrs mit geeigneten Maßnahmen wirksam abhelfen zu können .

Nach Vorlage der ersten Untersuchungsergebnisse wurde am 10. Oktober 2006 der Verkehrsauschuss KTV und am 11. Oktober 2006 der zuständige Ortsbeirat KTV im Rahmen seiner öffentlichen Beiratssitzung in die Problematik einbezogen.

 

Im Wesentlichen handelt es sich um die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen (Varianten) zur Veränderung der Verkehrsorganisation im Abschnitt Barnstorfer Weg, weil dort Handlungsbedarf angezeigt ist.

 

Die Umsetzung der vorgeschlagenen verkehrsorganisatorischen Maßnahmen könnte - möglicherweise in Form eines Pilotversuches – kurzfristig erfolgen.

 

 

2.      Ist-Analyse – Verkehrssituation in der Waldemarstraße und im Barnstorfer Weg

 

Die Untersuchungen erstreckten sich auf die Beobachtungen von Fahrgewohnheiten der Kraftfahrzeugführer und Radfahrer, auf Zählungen des Gesamtverkehrsaufkommens und auf die praktische Annahme der jeweiligen Verkehrsanlagen in vorgeschriebener Weise.

Überprüfungen wurden an mehreren Tagen und an verschiedenen Standorten in den Spitzenzeiten und über den Tag verteilt in den Monaten September, Oktober und Anfang November 2006 vorgenommen.

 

Die Prüfzeiten betrugen einheitlich pro Standort 30 Minuten.

Es wurde festgestellt, dass in der Waldemarstraße ausreichende Bedingungen für die Nutzung der Fahrbahnen sowohl für Kfz als auch für Radler bestehen.

Ins Verhältnis gesetzt, rd. 70 bis 80 % der Radler fahren ordnungsgemäß auf den Fahrbahnen, die Übrigen nutzen den Gehweg.

 

Im Barnstorfer Weg besteht wegen des praktischen Einrichtungsverkehrs und der Vielzahl permanent ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge eine andere verkehrliche Situation.

Um Konflikten mit Kfz vorzubeugen, nutzt etwa jeder dritte Radfahrer in stadteinwärtiger Richtung die Gehwege. Stadtauswärts, in Richtung gegen den Kfz-Verkehr, fährt jeder zweite Radfahrer auf den Gehwegen.

Die Probleme mit den Fußgängern verschärfen sich i. d. R. immer dann, wenn die Konstellation eintrifft, dass Radfahrer, die in unterschiedlicher Richtung die Gehwege befahren, auf Fußgänger treffen. Diese sind im Barnstorfer Weg im Vergleich zur Waldemarstraße deutlich in der Überzahl.

 

Im Abschnitt Waldemarstraße, zwischen Maßmannstraße und Budapester Straße, gilt eine Tempobeschränkung von 30 km/h, bis Margarethenplatz Tempo 20 km/h sowie das Vorfahrtsprinzip Rechts vor Links.

Die Fahrbahn mit einer Fahrbahnbreite von 8 m erlaubt den Zweirichtungsverkehr, die Gehwege mit einer durchschnittlichen Breite von max. 3 m bieten für den Fußgängerverkehr ein ausreichendes Nutzungspotential.

 

Die bauliche Gestaltung des Straßenraumes zwischen Budapester Straße und Margaretenstraße mit Parkbuchten, Aufpflasterungen in den Knotenbereichen, einem qualitativ guten Fahrbahnbelag (Altstadtpflaster) sowie den in Baumscheiben untergebrachten Laubbäumen, ist im Gegensatz zum Straßenabschnitt zwischen Maßmannstraße und Budapester Straße abgeschlossen.

 

Geschäfte und diverse Einrichtungen, die in den beidseitig zur Straße angeordneten geschlossenen Häuserreihen untergebracht sind, werden häufig zur Adresse von Kurzparkern.

 

Im westlichen Bereich der Waldemarstraße kreuzen Schulwege zu den Kinder- und schulischen Einrichtungen die Fahrbahn. Eine besondere Ausschilderung, die darauf verweist, ist vorhanden.

Auf den Gehwegen findet zu Schulbeginn und -ende intensiver Schüler-Fußgängerverkehr statt.

 

Der Lieferverkehr erfolgt zum größten Teil während der Öffnungszeiten anliegender Geschäfte, Firmen und Einrichtungen, wobei die eingerichteten Ladezonen gut angenommen werden, aber nicht ausreichend sind.

 

Die Anordnung weiterer Ladezonen hätte zum Nachteil, dass der ohnehin unzureichende Parkraum verringert würde, was nicht angestrebt werden sollte.

 

Der Barnstorfer Weg zeichnet sich durch seine geschlossene Bebauung und eine Vielzahl von Geschäftsadressen aus. Es gilt durchweg Tempo 20 km/h (Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich) und das ebenfalls benannte Vorfahrtsprinzip.

 

Ab Margarethenplatz bis zur Leonardstraße gilt praktischer Einrichtungsverkehr, nicht im klassischen Sinne durch eine mit den VZ 220 „Einbahnstraße“ vorgenommene Beschilderung, sondern durch die aufgestellten VZ 267 „Verbot der Einfahrt“ aus Richtung Leonardstraße bzw. ab Ottostraße.

Obwohl zulässig, konnte bisher das Befahren der Barnstorfer Weges durch Kfz in beide Richtungen, d.h. innerhalb der Abschnitte Leonardstraße - Ottostraße bzw. Ottostraße – Margaretenplatz, nicht festgestellt werden.

 

Der Radverkehr ist mittels Zusatzzeichen zum VZ 267 für das Befahren dieser Straße aus Richtung Leonardstraße bzw. Ottostraße in Gegenrichtung uneingeschränkt zugelassen.

 

Die Fahrbahnbreite von 4,75 m in der Ausführung „Schwarzdecke“ sowie die Ausbildung von Parkbuchten gestatten theoretisch einen ordnungsgemäßen Verkehrsablauf.

Durch Falschparker wird dieser ständig und z. T. in erheblichem Maße negativ beeinträchtigt.

 

Insgesamt ist aber festzustellen, dass beide Straßen das relativ starke Verkehrsaufkommen in noch akzeptabler Weise aufnehmen und verarbeiten können. Schwierigkeiten für den fließenden Verkehr und Radverkehr stellen sich immer dann ein, wenn größere Transporter oder Entsorgungsfahrzeuge den Verkehrsraum z. T. übermäßig beanspruchen.

 

 

2.1       Ruhender Verkehr

 

Die Stellplatzsituation im Bereich der Gründerzeitbebauung der Kröpeliner-Tor-Vorstadt ist als gebietstypisch zu bezeichnen.

Im Rahmen des Urbanprojektes Mitte der 90er Jahre erfolgten bereits Untersuchungen zwecks Bereitstellung zusätzlicher Stellflächen, was bekanntlich am Fehlen entsprechender städtischer Grundstücke scheiterte.

Zwischenzeitlich entstandener kostenpflichtiger Parkraum auf dem Gelände der Universität in der Ulmenstraße und im Parkhaus in der Stampfmüllerstraße findet vermutlich aus finanziellen oder Standortgründen nur geringe Annahme. Das Stellplatzdefizit von etwa 2.600 Stellflächen in einem Stadtteil mit 17.600 Einwohnern wird offensichtlich „irgendwie“ kompensiert. Dazu werden Flächen benutzt, die anderen Zwecken dienen oder es wird mit Risiko (Verwarngeld), insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, geparkt.

 

Im Abschnitt Waldemarstraße zwischen Maßmannstraße und Budapester Straße findet das Parken durchweg beidseitig an den Fahrbahnrändern, bis zur Margaretenstraße, in den auf beiden Fahrbahnseiten baulich angelegten Parkbuchten statt.

 

Zugeparkt sind grundsätzlich in den Morgenstunden und nachts die Einmündungen und Kreuzungsbereiche über den gesamten Straßenverlauf.

 

Tagsüber verliert sich dieser Zustand bis auf wenige Ausnahmen, dann sind aber auch die Ordnungskräfte tätig.

 

In zweiter Reihe findet sporadisch situationsabhängiger Parkverkehr durch Liefer- und Ent-sorgungsfahrzeuge sowie zunehmend durch Kurzzeitparker statt, deren Verhalten, mal beim Bäcker oder Schlachter in zweiter Reihe oder im Kreuzungsbereich zu parken, um ein paar schnelle Erledigungen zu tätigen, konnte des Öfteren beobachtet werden.

Das Bemerkenswerte daran ist, dass dies fast zur Normalität im Quartier geworden ist. Die Verkehrsteilnehmer, zumindest die Radfahrer, haben sich offensichtlich auf derartige Behinderungen eingestellt und wählen als Alternative sehr oft die Gehbahn zur Fortsetzung ihres Weges.

 

Die Situation im Barnstorfer Weg ist ähnlich. Das dort mit Verkehrszeichen 290 ausgewiesene „Eingeschränkte Haltverbot für eine Zone“ wird von einer Vielzahl Dauerparker unterlaufen. Durch deren ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge wird der Fahrbahnquerschnitt reduziert mit der Folge, dass Radfahrer in noch höherem Maße als in der Waldemarstraße auf die Gehwege ausweichen.

 

 

2.2       Fließender Verkehr

 

Es wurde festgestellt, dass die Radfahrer überwiegend die Fahrbahn benutzen!

 

Das gegenseitige „Verkehrsverhalten“ von Radfahrern und Fußgängern in der Waldemarstraße bei der Benutzung von Gehwegen – obwohl nicht rechtskonform – lässt sich als der Situation angepasst und rücksichtsvoll beschreiben.

Konflikte oder Gefahrensituationen innerhalb dieser Gruppe konnten im Untersuchungszeitraum nicht beobachtet werden, obwohl sie mit Sicherheit vorhanden sind.

 

Der Gesamtanteil Radfahrer zu Fahrzeugen betrug im Zählzeitraum (Vorlesungsfreie Zeit) etwa 1 : 4.

Bei „Radwetter“ änderte sich das benannte Verhältnis zugunsten der Radfahrer.

Auf 2 gezählte Radler kamen im Untersuchungszeitraum rd. 3,5 Fahrzeuge.

 

Mit Beginn des Studienbetriebes an der Universität erhöhte sich der Anteil Radfahrer und Fußgänger am Gesamtverkehr um rd. 10 bis 20 %.

 

Das Verhältnis „Radfahrer auf Straße“ zu „Radfahrern auf Gehwegen“ betrug etwa 4 : 1.

 

Im Abschnitt Barnstorfer Weg, zwischen Leonardstraße und Ottostraße, wurde ein umgekehrtes Verhältnis festgestellt.

Hier weichen die Radler, einer gefahrvollen Situation vorbeugend, die durch Gegenverkehr wegen der Falschparker entsteht, regelmäßig auf die relativ schmalen Gehwege aus.

 

Aus dieser Feststellung leitet sich ein Handlungsgebot für die Herbeiführung einer verkehrs-organisatorischen Veränderung ab.

 

 

2.3       Verkehrssicherheit

 

Zu der Entwicklung des Unfallgeschehens im Zeitraum vom 1. Januar bis 8.November 2006 ist aus polizeilicher Sicht und Registratur Folgendes festzustellen:

 

Insgesamt  wurden 14 Unfälle im Bereich Barnstorfer Weg registriert. Daran beteiligt waren 2 Radfahrer mit einem Radfahrverletzten. Fußgänger waren nicht betroffen!

 

In der Waldemarstraße kam es zu 17 Unfällen, davon ein Radfahrunfall mit einem schwer Verletzten. Fußgänger, die beteiligt oder betroffen waren, konnten nicht festgestellt werden.

 

Der Radunfall resultierte aus der Unachtsamkeit eines Kraftfahrzeugführers, der durch spontanes Öffnen seiner Pkw–Tür den vorbeifahrenden Radfahrer verunfallen ließ.

 

Darüber hinaus gab es im Berichtszeitraum keine polizeilich aufgenommenen Unfälle, die auf Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern zurück zu führen wären.

 

Zur polizeilichen Statistik ist zu vermerken, dass die Dunkelziffer der nicht gemeldeten Unfälle oder der Beinahunfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern mit großer Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist.

 

 

3.      Auswertung – Schlussfolgerungen und Maßnahmen

 

Unter Berücksichtigung der Zielvorgabe im Arbeitsauftrag der Bürgerschaft für die Belange eines geordneten Rad- und Fußgängerverkehrs in der Waldemarstraße und im Barnstorfer Weg umsetzbare Lösungsangebote zu erarbeiten, wurden 3 Varianten in Betracht gezogen.

 

Im Ergebnis der Untersuchungen ist für den Bereich der Waldemarstraße kein zwingender Handlungsbedarf zu Veränderungen der dortigen Verhältnisse festgestellt worden.

Das vorhandene Angebot an Verkehrsanlagen ist ausreichend dimensioniert, die Gründe zur missbräuchlichen Gehwegnutzung durch Radler sind größtenteils individueller Art, sie sind gebietstypisch und ordnungswidrig.

 

Häufigere polizeiliche Kontrollen könnten Abhilfe schaffen!

 

Die Bewertung der allgemeinen Verkehrssituation im Barnstorfer Weg gestattet Änderungs-vorschläge. Diese würden mit relativ geringem Aufwand zu einer besseren Geordnetheit im Fußgänger-Radverkehr führen.

 

Barnstorfer Weg: zwischen Margaretenplatz und Leonardstraße

 

-         Variante 1

 

Verkehrsführung verbleibt wie bisher - durch die zu ergänzende Halteverbotsbeschilderung und häufigeren Kontrollen soll das ordnungswidrige Parken verhindert werden, um dem Radfahrer den notwendigen Verkehrsraum auf der Fahrbahn zu gewähren.

 

Maßnahmen:

 

·         Veränderung der Beschilderung durch Aufstellung der Verkehrszeichen 283 „ Haltverbot“

·         Einrichtung einer Ladezone

·         Verstärkung der Kontrollen

·         Gebührenpflichtige Bewirtschaftung des vorhanden Parkraumes

 

 

-         Variante 2

 

Freigabe des allgemeinen Zweirichtungsverkehrs für alle Fahrzeugarten - in der Annahme, dass sich durch diese Art der Verkehrsorganisation die Hemmschwelle bei den Falschparkern erhöht wird für den Radverkehr der erforderliche Verkehrsraum auf der Fahrbahn geschaffen.

 

Maßnahmen :

 

·         Veränderung der Beschilderung durch Aufhebung der Verkehrszeichen 267 „ Verbot der Einfahrt“ und der Zusätze „Radfahrer frei“

·         Einrichtung einer Ladezone

·         Anfängliche Verstärkung der Kontrollen

·         Gebührenpflichtige Bewirtschaftung des vorhandenen Parkraumes

·         Im Einführungszeitraum Aufstellung von Hinweistafeln zur veränderten Verkehrsführung

 

 

-         Variante 3

 

Umwidmung in eine Fußgängerzone für Radfahrer und Lieferverkehr frei - Mit einer derartigen Maßnahme könnte eine optimale Lösung für den Rad-und Fußgängerverkehr erreicht werden.

 

Maßnahmen :

 

·         Teileinziehung nach dem Straßen - und Wegegesetzes, Grundlage hierfür ist die Herbeiführung eines entsprechenden Beschlusses der Bürgerschaft, der das öffentliche Wohl dieser Maßnahme begründet.

·         Umbeschilderungen und teilweise bauliche Umgestaltung des Straßenraumes

 

 

Variantenvergleich

 

Variante 1:

 

Vorteile:

 

·        Verdrängung von Langzeitparkern

·        Wegfall der Behinderungen durch Falschparker

·        Geringer Aufwand für Beschilderungen

 

Nachteil:

 

·        Hoher und dauerhafter Kontrollaufwand

 

Kosten : ca. 250,00 EUR

 

 

Variante 2  :

 

Vorteile:

 

·         Verdrängung von Langzeitparkern

·         Wegfall der Behinderungen durch Falschparker

·         Verringerung des Kontrollaufwandes

 

Nachteile:

 

·        Umstellung von Fahrgewohnheiten

·        Im Begegnungsfall Lkw / Lkw  kommt es zu kurzzeitigen Behinderungen.

 

Kosten: ca. 4.000,00 EUR

 

 

Variante 3

 

Vorteil:

 

·         Maximale Lösung für Fußgänger und Radverkehr

 

 

 

 

Nachteile:

 

·         Wegfall von Stellplätzen zum Nachteil der Anwohner und Gewerbetreibenden

·         Einschränkung der Erreichbarkeit

·         Verkehrsverlagerungen auf andere Straßenzüge

 

Kosten: Die Größenordnung für bauliche Umgestaltungen sind zurzeit nicht quantifizierbar

 

 

Zusammenfassung

 

Die vorgeschlagenen Varianten 1 und 2 sind aus verkehrsrechtlicher und verkehrsorganisatorischer Sicht mit geringen finanziellen Mitteln realisierbar. Variante 3 wird aus verkehrsrechtlichen, verkehrsorganisatorischen und finanziellen Gründen verworfen.

 

Die Varianten 1 und 2  könnten als Pilotversuch durch die Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Absatz 1 Ziffer 6 StVO angeordnet werden.

 

Die Entscheidung über die Varianten ist letztlich im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat und dem Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung der Bürgerschaft getroffen worden.

 

In Abhängigkeit von der Bereitstellung finanzieller Mittel sollte als Umsetzungstermin für Variante 1 oder 2 der Monat März 2007 eingeplant werden.

 

Zwischenzeitlich können, unter Einbeziehung des Ortsamtes und des Verkehrsausschusses vom Ortsbeirat KTV, den Anwohnern und Gewerbetreibenden aus dem Barnstorfer Weg, die verkehrlichen Gründe der vorgesehen Veränderungen erläutert werden.

 

Aus verkehrsbehördlicher Sicht wäre der Variante 1 aufgrund der geringeren Eingriffe in die gegenwärtig bestehende Verkehrsführung der Vorzug zu geben.

 

 

 

 

Roland Methling

 

Anlagen

 

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06.12.2006 - Bürgerschaft