Informationsvorlage - 0077/06-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Information zu über- und außerplanmäßig bewilligten Ausgaben für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2006 entsprechend § 52 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 11.10.2006
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
11.10.2006
|
|
|
Die
Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist gemäß § 52 Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur dann zulässig, wenn sie unvorhersehbar
und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Notwendig
im Sinne des §51 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(vorläufige Haushaltsführung) sind Aufgaben immer dann, wenn die Erledigung in
der haushaltslosen Zeit aus zwingenden organisatorischen, wirtschaftlichen,
sozialen oder aus anderen Gründen geboten ist. Unaufschiebbar ist eine Aufgabe
dann, wenn das In-Kraft-Treten der Haushaltssatzung ohne Schaden für die
Kommune nicht abgewartet werden kann. Aus diesem Grund waren im 1. Halbjahr der
satzungslosen Zeit bereits notwendige Entscheidungen zu treffen.
Der § 5 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung der Hansestadt
Rostock legt die Wertgrenze zur Entscheidungsbefugnis für die Bewilligung von
über- und außerplanmäßigen Ausgaben durch den Hauptausschuss (ab 50 TEUR
– 500 TEUR) fest.
Darüber
hinaus wird hiermit die Bürgerschaft gemäß § 34 (1) der Kommunalverfassung für
das Land Mecklenburg-Vorpommern über die bewilligten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben unterhalb der Wertgrenze bis 50 TEUR informiert.
Für
den Zeitraum 01.01.2006 bis 30.06.2006 wurden innerhalb dieser Wertgrenze im
Verwaltungshaushalt über- und außerplanmäßige Bewilligungen von Ausgaben in Höhe
von 101.148,77 EUR genehmigt. Die Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben
erfolgte durch 70.220,30 EUR
Minderausgaben und 30.928,47 EUR Mehreinnahmen (Anlage 1).
Der
Hauptausschuss bestätigte am 21.06.2006 die Bewilligung überplanmäßiger
Ausgaben für die Reparatur der Holzbinderkonstruktion in der Kunstturnhalle in
Höhe von insgesamt 138.600 EUR. Diese zusätzlichen Ausgaben waren dringend
notwendig, da durch Rissbildungen in der Deckenkonstruktion die öffentliche
Sicherheit nicht mehr gewährleistet war und somit Gefahr in Verzug bestand.
Durch den Einsatz von Werterhaltungsmitteln aus dem Bereich der Sporthallen in
Höhe von 46.620,30 EUR und durch den Einsatz der Budgetrücklage des
Sportbereiches konnte die Sperrung der Kunstturnhalle verhindert werden.
44.528,47
EUR wurden für die Vorfinanzierung des Projektes „Christo und
Jeanne-Claude“ in der Kunsthalle bewilligt. Dafür wurden aus der
Budgetrücklage des Kulturbereiches 30.928.47 EUR eingesetzt. Weitere 13.600 EUR
wurden aus Haushaltsmitteln der Kunsthalle bereitgestellt. Für diese, noch
laufende Ausstellung ist laut Finanzierungsplan eine Vollkostendeckung
vorgesehen. Eine abschließende Bewertung erfolgt nach Beendigung der
Ausstellung im Oktober.
Im
Vermögenshaushalt wurden im Zeitraum 01.01.2006 bis 30.06.2006 über- und
außerplanmäßige Bewilligungen von Ausgaben unterhalb der Wertgrenze bis 50 TEUR
in Höhe von 92.517,06 EUR genehmigt. Die Deckung dieser zusätzlichen
Ausgaben erfolgte durch Mehreinnahmen in Höhe von 53.977,34 EUR und
durch Minderausgaben in Höhe von 38.539,72 EUR (Anlage 2).
Bei
den aus Mehreinnahmen gedeckten zusätzlichen Ausgaben handelt es sich zum einen
lediglich um die Durchreichung der Mittel aus der Budgetrücklage in Höhe von
30.928,47 EUR für die Christo-Ausstellung, zum anderen wurden weitere 23.048,87
EUR der Budgetrücklage entnommen, die für dringende Sicherheitstechnik sowie
für fachspezifische investive Anschaffungen zur Aufrechterhaltung des
Dienstbetriebes in diversen Ämtern eingesetzt werden mussten.
Roland
Methling
Anlagen
liegen in Papierform vor.