Informationsvorlage - 0077/06-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0077/06-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

20

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

11.10.2006 16:00

26.09.2006

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

II, gez. Scholze

 

 

beteiligt

Information zu über- und außerplanmäßig bewilligten Ausgaben für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2006 entsprechend § 52 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

 

 

 

 

 

 

Die Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist gemäß § 52 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur dann zulässig, wenn sie unvorhersehbar und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Notwendig im Sinne des §51 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (vorläufige Haushaltsführung) sind Aufgaben immer dann, wenn die Erledigung in der haushaltslosen Zeit aus zwingenden organisatorischen, wirtschaftlichen, sozialen oder aus anderen Gründen geboten ist. Unaufschiebbar ist eine Aufgabe dann, wenn das In-Kraft-Treten der Haushaltssatzung ohne Schaden für die Kommune nicht abgewartet werden kann. Aus diesem Grund waren im 1. Halbjahr der satzungslosen Zeit bereits notwendige Entscheidungen zu treffen.

 

Der § 5 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock legt die Wertgrenze zur Entscheidungsbefugnis für die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben durch den Hauptausschuss (ab 50 TEUR – 500 TEUR) fest.

 

Darüber hinaus wird hiermit die Bürgerschaft gemäß § 34 (1) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern über die bewilligten über- und außerplanmäßigen Ausgaben unterhalb der Wertgrenze bis 50 TEUR informiert.

 

Für den Zeitraum 01.01.2006 bis 30.06.2006 wurden innerhalb dieser Wertgrenze im Verwaltungshaushalt über- und außerplanmäßige Bewilligungen von Ausgaben in Höhe von 101.148,77 EUR genehmigt. Die Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben erfolgte durch   70.220,30 EUR Minderausgaben und 30.928,47 EUR Mehreinnahmen (Anlage 1).

 

Der Hauptausschuss bestätigte am 21.06.2006 die Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben für die Reparatur der Holzbinderkonstruktion in der Kunstturnhalle in Höhe von insgesamt 138.600 EUR. Diese zusätzlichen Ausgaben waren dringend notwendig, da durch Rissbildungen in der Deckenkonstruktion die öffentliche Sicherheit nicht mehr gewährleistet war und somit Gefahr in Verzug bestand. Durch den Einsatz von Werterhaltungsmitteln aus dem Bereich der Sporthallen in Höhe von 46.620,30 EUR und durch den Einsatz der Budgetrücklage des Sportbereiches konnte die Sperrung der Kunstturnhalle verhindert werden.


 

 

44.528,47 EUR wurden für die Vorfinanzierung des Projektes „Christo und Jeanne-Claude“ in der Kunsthalle bewilligt. Dafür wurden aus der Budgetrücklage des Kulturbereiches 30.928.47 EUR eingesetzt. Weitere 13.600 EUR wurden aus Haushaltsmitteln der Kunsthalle bereitgestellt. Für diese, noch laufende Ausstellung ist laut Finanzierungsplan eine Vollkostendeckung vorgesehen. Eine abschließende Bewertung erfolgt nach Beendigung der Ausstellung im Oktober.

 

Im Vermögenshaushalt wurden im Zeitraum 01.01.2006 bis 30.06.2006 über- und außerplanmäßige Bewilligungen von Ausgaben unterhalb der Wertgrenze bis 50 TEUR in Höhe von 92.517,06 EUR genehmigt. Die Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben erfolgte durch Mehreinnahmen in Höhe von 53.977,34 EUR und durch Minderausgaben in Höhe von 38.539,72 EUR (Anlage 2).

 

Bei den aus Mehreinnahmen gedeckten zusätzlichen Ausgaben handelt es sich zum einen lediglich um die Durchreichung der Mittel aus der Budgetrücklage in Höhe von 30.928,47 EUR für die Christo-Ausstellung, zum anderen wurden weitere 23.048,87 EUR der Budgetrücklage entnommen, die für dringende Sicherheitstechnik sowie für fachspezifische investive Anschaffungen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in diversen Ämtern eingesetzt werden mussten.

 

 

 

 

Roland Methling

 

Anlagen liegen in Papierform vor.

 

 

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Beschlüsse

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11.10.2006 - Bürgerschaft