Informationsvorlage - 0050/06-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0050/06-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

20

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

06.09.2006 16:00

28.08.2006

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

I, gez.i.V. Scholze

 

Gegenstand

federführend

 

II, gez. Scholze

 

 

beteiligt

Zwischenbericht zum Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes 2006 bis 2009

(Beschluss Nr. 0738/05-BV)

Bearbeitungsstand: 30. Juni 2006

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat das Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 am 01. Februar 2006 beschlossen (Beschluss Nr. 0738/05-BV).

 

Der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird im Nachfolgenden ein Zwischenbericht zum Arbeitsstand der Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2006 bis 2009 per 30. Juni 2006 übergeben.

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Georg Scholze

1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

Anlage




 

 

 

III

Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 2006

 

Maßnahmebereich   1

Permanente Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

 

2006/1/02

Strategische Konzepte der Hansestadt Rostock

 

 

Leitlinien zur Stadtentwicklung

Im Februar 2006 wurde der Bürgerschaft der erste Umsetzungsbericht zu den Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock vorgelegt, indem die Stadtverwaltung Bilanz über die Stadtentwicklung in den letzten fünf Jahren gezogen und damit die Grundlage für die Fortschreibung geschaffen hat.

 

Ein effizientes Stadtmanagement und die konsequente Anwendung abgestimmter Indikatoren sind auf einen schonenden Umgang mit den Ressourcen ausgerichtet. Damit werden die Leitlinien einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten und haben damit weiterhin einen herausgehobenen Stellenwert für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

 

Im weiteren Fortschreibungsprozess sind die demografischen Entwicklungen und Perspektiven durchgehend zu berücksichtigen. Auf Grund der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen müssen neue Handlungsansätze und Entwicklungsziele für die jeweilige Leitlinie abgeleitet werden. Die Umsetzung der Entwicklungsziele kann nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Hansestadt Rostock erfolgen.

 

Bis zum 31. August 2006 findet eine öffentliche Diskussion zur Fortschreibung der Leitlinien statt. Die neuen Leitlinien werden der Bürgerschaft voraussichtlich im ersten Halbjahr 2007 vorgelegt.

 

 

 

Nahverkehrsplan

Der Regionale Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg/Rostock (2005 bis -2010) wurde durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock im Dezember 2005 beschlossen und durch das Wirtschaftsministerium M-V im April 2006 bestätigt. 

 

Die Finanzierungsplanung der Hansestadt Rostock steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt. Ebenso wurden die investiven Maßnahmen für die Infrastrukturplanung unter den Finanzierungsvorbehalt gestellt.

Die Hansestadt Rostock verfolgt als Aufgabenträger für den ÖPNV das Ziel, einer leistungsabhängigen Finanzierung des ÖPNV unter Berücksichtigung messbarer Qualitäts- und Leistungsfaktoren.

Bei der Erarbeitung des Nahverkehrsplanes bezog sich die Prognose der Strukturdatenentwicklung auf den Planungshorizont bis 2010, womit die demografische Entwicklung Berücksichtigung fand.

 

 

 

 

 

 

 

Fördermaßnahmen:

Zur mittel- und langfristigen Umsetzung der Sanierungsziele im städtebaulichen Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ und der Ziele innerhalb der Förderprogramme „Stadtumbau Ost“ und „Die Soziale Stadt“ bilden die städtebaulichen Rahmenpläne, das integrierte Stadtentwicklungskonzept und die integrierten Handlungskonzepte die konzeptionelle Grundlage. Die Rahmenpläne zeigen städtebauliche und funktionelle Zusammenhänge auf und entwickeln daraus planerische Zielstellungen.

Bei der im vergangenen Jahr begonnenen Bearbeitung der 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ werden zur weiteren Aktivierung und Stabilisierung des Sanierungsgebietes auch langfristige Entwicklungsziele benannt, die auch unter der Prämisse der schwierigen Haushaltssituation festzulegen sind. Die zusammenhängende Entwicklung der historischen Altstadt als Herzstück und Kernbereich der Hansestadt Rostock hängt nicht von der demografischen Entwicklung der Gesamtstadt ab.

 

Die kurz- und mittelfristige Maßnahmeplanung berücksichtigt die Haushaltssituation der Hansestadt Rostock, insbesondere die möglichen Zuweisungen der Hansestadt Rostock zum städtebaulichen Sondervermögen. Die in den Förderprogrammen durchzuführenden Maßnahmen werden regelmäßig mit den Zielvorgaben der Rahmenplanung sowie den finanziellen Möglichkeiten des städtebaulichen Sondervermögens abgeglichen und entsprechend festgelegt.

 

Das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung wird voraussichtlich die in Aussicht gestellten Zuwendungsbescheide für die Fördermaßnahmen „Sanierungsgebiet - Stadtzentrum Rostock“, „Stadtumbau Ost - Programmteil Aufwertung“ und „Die Soziale Stadt“ reduzieren. Dadurch reduziert sich auch der von der Hansestadt Rostock zu erbringende Eigenanteil (1/3 der Gesamtkosten) an den Förderprogrammen.

 

Mit der Haushaltsplanung 2006 wurde die Inanspruchnahme der Einnahmen am Erlös durch Veräußerung des städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinden (D.4 - Vermögen) als Eigenanteil der Hansestadt Rostock für das Sanierungsgebiet berücksichtigt, um eine deutliche Entlastung des städtischen Haushaltes zu erreichen. Eine Entscheidung des Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung über die Regelung zur Inanspruchnahme des D.4-Vermögens steht noch aus.

 

 

Sportstättenentwicklungsplanung der Hansestadt Rostock 2005

Die „Sportstättenentwicklungsplanung für die Hansestadt Rostock 2005“ wurde mit Beschluss-Nr. 0441/05-BV auf der Sitzung der Bürgerschaft am 01. Februar 2006 für die nächste fünf Jahre beschlossen.

 

Das Konzept wurde innerhalb der Hansestadt Rostock mit den fachlich und sachlich zuständigen Gremien, u.a. Sportbund, Ortsbeiräte und Ausschüsse der Bürgerschaft, ausführlich abgestimmt.

 

Im Konzept sind die Grundsätze der Sportpolitik erläutert sowie die sportlichen Aktivitäten in der Hansestadt Rostock dargestellt. Es wurde eine Bestandserfassung der Sportstätten vorgenommen sowie der zukünftige Bedarf an Hand der Bevölkerungsentwicklung und der Prognose der Einwohnerzahl bis zum Jahr 2010 ermittelt. Des Weiteren enthält das Konzept den Investitions- und Sanierungsbedarf der kommunalen Sporthallen, Schwimmhallen und spezialisierte Sportanlagen (Gebäude) im kurz- und mittelfristigen Zeitraum.

 

Schulentwicklungsplan

Die „3. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11“ wurde mit Beschluss-Nr. 0030/06-BV auf der Sitzung der Bürgerschaft am 14. Juni 2006 verabschiedet.

 

Das Konzept enthält u.a. Planungs- und Prognosegrundlagen bzgl. der Bevölkerungsentwicklung in der Hansestadt Rostock bis zum Jahre 2020 sowie eine unmittelbare Prognose des Schüleraufkommens in der Hansestadt Rostock bis zum Jahre 2013/2014. Des Weiteren umfasst das Konzept die voraussichtliche Schulentwicklung einzelner Schulstandorte. Die bestehenden Sanierungsbedarfe an den im Schulnetz der Hansestadt Rostock auch zukünftig verbleibenden Schulgebäude, einschließlich der jeweiligen Schulsporthallen sowie der Schulschwimmhalle wurden in der Vergangenheit in einem langfristigen und kontinuierlichen Prozess erhoben und werden ständig fortgeschrieben.

 

 

Sanierungskonzept Schulen

Das Sanierungskonzept Schulen ist Bestandteil der zur „3. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11“ (Beschluss-Nr. 0030/06-BV vom 14. Juni 2006).

 

 

 

Personalentwicklungskonzept

Die Personalentwicklung der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock wird in den kommenden Jahren maßgeblich durch die Konsolidierung des Haushaltes und dem damit verbundenen Stellenabbau sowie des bereits eingeleiteten Alterungsprozesses des Personals bestimmt werden.

 

Es beschreibt die Grundsätze der Personalentwicklung. Damit werden die Schwerpunkte für die Entwicklung des Personals als Gesamtpan der Verwaltung dargestellt. Das Personalentwicklungskonzept benennt neben den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen die verwaltungsweit abgestimmten Ziele der Personalentwicklung und die Verantwortlichkeiten der Mitwirkenden. Das Personalentwicklungskonzept führt die zielführenden Handlungsfelder und Instrumentarien zusammen und priorisiert diese.

 

Die Abstimmungen zur Personalentwicklung mit den Personalvertretungen fanden im Erarbeitungszeitraum regelmäßig statt. Die Abstimmung mit den Fraktionen der Bürgerschaft wurde eingeleitet, ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Schwerpunkt liegt in der Ergänzung des konzeptionell beschriebenen Handlungsrahmens um eine Analyse des Personalkörpers.

 

 

 

Konzept zur musikalischen Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger

Im Dezember 2005 hat das Konservatorium dem Kulturausschuss eine „Analyse und Konzeption zum Konservatorium „Rudolf Wagner-Regeny“, Musikschule der Hansestadt Rostock bis 2010“ vorgelegt.

 

Diese Konzeption ist unter dem Vorbehalt der zukünftigen Finanzierbarkeit zu stellen und an die schwierige Haushaltssituation anzupassen.

 


 

Maßnahmebereich   2      

Organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen

 

2006/2/01

Umfassende Begleitung des Stelleneinsparprozesses

(Weiterführung der Maßnahme 2005/2/01 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Die Umsetzung der bis jetzt im Stellenplan ausgebrachten kw-Vermerke wird organisatorisch abgesichert. Nicht realisiert werden konnte die Umsetzung von 8 kw -Vermerken bei den Organisationseinheiten Jugendzentrum "DT64" und dem Stadtteil- u. Begegnungszentrum "Haus12/Schiene" (kw 04/06), da bis jetzt noch keine Entscheidung zur Ausgliederung des ehemaligen DT 64 gefallen ist.

 

 

 

 

2006/2/02

 

Gestaltung des städtischen Konsolidierungsprozesses im Bereich Aufgaben/Personal

 

 

Die Bürgerschaft hat im Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 einen Haushaltskonsolidierungsbetrag von kassenwirksamen ca. 20,0 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2009 festgelegt.

 

Realisiert werden soll dieser Beschluss durch:

 

-        Reduzierung von freiwilligen Aufgaben, Pflicht- und Funktionsaufgaben,

-        Outsourcing z. B. durch Vergabe von Leistungen an Dritte,

-        tarifvertragliche Regelungen sowie

-        die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Haushaltssicherung.

 

 

 

 

 

Die Zielstellung zum Erreichen der Summe von kassenwirksamen ca. 20,0 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2009 ist mit folgenden beschlossenen Maßnahmen untersetzt:

 

1.      tarifvertragliche Veränderungen im Bereich der Verwaltung mit 2,9 Mio. EUR Einsparsumme

2.      tarifvertragliche Veränderungen im Volkstheater Rostock mit 2,2 Mio. EUR Einsparsumme

3.      eine Zweckkritik, die einen Gesamtbeitrag von 15,0 Mio. EUR Einsparsumme beinhaltet sowie

4.      laufende personalwirtschaftliche Maßnahmen mit einer Einsparsumme von jährlich 1,0 Mio. EUR.

 

Folgende Schritte zur Umsetzung wurden eingeleitet:

 

1.      Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) wurde durch die Hansestadt Rostock beauftragt, Verhandlungen mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di aufzunehmen.

2.      Der Deutsche Bühnenverein wurde durch die Hansestadt Rostock beauftragt, Verhandlungen mit den zuständigen Theatergewerkschaften aufzunehmen.

3.      Anhand des Geschäftsverteilungsplanes der Hansestadt Rostock wurde eine Aufgabenkritik über die gesamte Verwaltung vorgenommen.

4.      Mit dem Rundschreiben 03/2006 zur Streichung von freien Stellen wurden weiterführende personalwirtschaftliche Maßnahmen eingeleitet.

 

 

 

Städtischer Konsolidierungsprozess

 

Flächendeckende Aufgabenkritik insbesondere Zweckkritik in allen Bereichen der Stadtverwaltung

Die Bürgerschaft hat die Verwaltung beauftragt, im Rahmen einer entsprechenden Zweckkritik (Aufgabenkritik) eine haushaltswirksame Einsparsumme in Höhe von ca. 15,0 Mio. EUR im Haushaltsplan 2009 kassenwirksam auszuweisen. Die Grundlage der Zweckkritik bildete der mit den Organisationseinheiten der Stadtverwaltung erarbeitete Geschäftsverteilungsplan der Hansestadt Rostock vom 01. Juli 2005. Die Bürgerschaft wurde mit der Informationsvorlage Nr. 0055/05-IV vom 22. Juni 2005 über den Geschäftsverteilungsplan der Hansestadt Rostock informiert.

 

Im Rahmen der damit verbundenen Untersuchungen wurden folgende Aufgabenunterscheidungsmerkmale in Ansatz genommen:

 

Pflichtige Aufgaben

In einem ersten Untersuchungsschritt wurden die pflichtigen Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis, die durch Gesetz geregelt sind, untersucht und festgestellt.

 

Dabei wurde unterschieden zwischen den nicht disponiblen pflichtigen Aufgaben, die durch Gesetz geregelt sind, aber keine Spielräume in der Ausführung zulassen (z. B. Gleichstellungsbeauftragte) sowie den disponiblen pflichtigen Aufgaben, die durch Gesetz geregelt sind, aber in ihrer Ausführung quantitative Spielräume offen lassen (Bauaufsicht, Feuerwehr, etc.).

 

 

Freiwillige Aufgaben

In einem zweiten Schritt wurden die freiwilligen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis, die nicht durch Gesetz verfügt und deren Aufgabenstellung durch Willensbekundung der Bürgerschaft erfolgt, untersucht (Schwimmbad, Theater etc.).

 

Funktionsaufgaben

In einem dritten Schritt wurden die Aufgaben betrachtet, die unterstützende Funktionen für die pflichtige und freiwillige Aufgabenerledigung haben. Benannt werden diese als Funktionsaufgaben. Dazu gehören die Aufgaben der Steuerungsunterstützungen (Beteiligungscontrolling, Organisation, etc.) sowie Aufgaben im Bereich der Dienstleistungen (Personalverwaltung, Informations- und Kommunikationstechnik, Vergabewesen etc.).

 

In Auswertung der Gesamtschau konnte festgestellt werden:

 

Der Stellenplan 2006 weist insgesamt 2922 Stellen aus. Von diesen 2922 Stellen sind

 

-        1653 Stellen mit pflichtigen Aufgaben,

-        768 Stellen mit freiwilligen Aufgaben sowie

-        409 Stellen mit Funktionsaufgeben belegt und

-        92 Stellen mit sonstigen Aufgaben bedacht (ARGE, Amt zur Regelung offener Vermögensfragen etc.).

 

Auf der Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft, der vorsieht einen Konsolidierungsbeitrag von 15,0 Mio. EUR unter Bezug der Reduzierung von freiwilligen Aufgaben, Pflicht- und Funktionsaufgaben sowie durch Outsourcing von Aufgaben (Vergabe an Dritte) zu erreichen, wurden die folgenden Fragestellungen zur Aufgabenkritik in Ansatz gebracht:

 

Welche Leistungen können eingestellt werden?

Welche disponiblen pflichtigen Leistungen können reduziert werden?

Welche Leistungen lassen sich durch Ausgründungen von Dritten wahrnehmen?

Wie reduzieren sich analog die Funktionsaufgaben?

 

Die Untersuchungen zur Einstellungen von Leistungen sind noch nicht abgeschlossen. Mit einem Ergebnis kann Ende September 2006 gerechnet werden.

 

Die Untersuchungen zum Ausgründen von Leistungen sind abgeschlossen. Diese Aufgabe hatte Priorität und ist insbesondere vor den Hintergrund zur Verhinderung von betriebsbedingten Beendigungskündigungen zu sehen, da die Abfindungsregelungen erst in den Haushaltsjahren 2009 bis 2012 greifen.

 

 

Im Rahmen dieser Untersuchung gab es zwei große Aufgabenkomplexe zu betrachten:

 

1. Ausgliederung von Einrichtungen

Leistungen, die mit der Ausgliederung von Einrichtungen in Form einer gGmbH, eines e. V. oder anderen Gesellschaftsformen im Zusammenhang stehen. Wobei der Bericht vom 03. September 2003 „Mögliche private Rechtsformen für kommunale Kultureinrichtungen in der Hansestadt Rostock“ (Informationsvorlage Bürgerschaft Nr. 0052/03-IV) Beachtung fand.

 

Im Ergebnis können die folgenden Rechtformen benannt werden:

 

 

1.      Volkstheater Rostock gGmbH, siehe auch Maßnahme 2006/6/10 des Haushaltssicherungskonzeptes 2006-2009 (einschließlich einer Variante Schwerin)

2.      Kunsthalle Rostock - Vergabe an Dritte oder Bestandteil einer Museums gGmbH Rostock

3.      Konservatorium e. V. - im Zusammenschluss mit der Musikschule „Carl Orff“ oder Bestandteil einer Kultur gGmbH Rostock

4.      Stadtbibliothek und Kulturhistorisches Museum - Bestandteil einer Kultur gGmbH Rostock

5.      die Volkshochschule, wurde als zukünftige Kreisaufgabe nicht weiter betrachtet.

 

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass alle Kultureinrichtungen in eine gGmbH (möglicher Titel – Kultur gGmbH – Hansestadt Rostock) unter Einschluss des Kulturamtes ohne Denkmalpflege vereint werden.

 

Als weiterführende Variante ist es denkbar, die Kultureinrichtungen, außer Volkstheater Rostock, in eine bereits bestehende städtische Gesellschaft zu überführen. Die Aufwendungen für die Gründungen von einzelnen privatrechtlichen Gesellschaften würden somit entfallen.

 

2. Leistungen, die nach Ausgründung (Outsourcing) an Dritte einschließlich der Personalübergabe nach BGB § 613a übergeben werden

 

Typische Leistungen, die im Auftrag der Hansestadt Rostock von Dritten wahrgenommen werden können sind:

 

-        Hausmeisterdienste,

-        Leistungen der Informations- und Kommunikationstechnik,

-        Bau- und Instandhaltungsleistungen (für Schulen),

-        Sozialarbeiterdienste,

-        Leistungen der Straßen-, Verkehrs- und Hafenanlagenunterhaltung sowie

-        Leistungen der Grünflächenunterhaltung, der Kfz- Reparaturleistungen und der  Friedhofsunterhaltung.

 

Im Rahmen aller vorangegangenen Betrachtungen zur Privatisierung der Einrichtungen und zur Ausgründung von Leistungen an Dritte musste neben der Aufgabenkritik ein Kostenreduzierungsfaktor ermittelt werden, der die Absenkung der Mittel um 15,0 Mio. im Haushaltsjahr 2009 als Zuschuss oder als Vergabemittel rechnerisch belegt.

 

Im Ergebnis mehrere Berechnungsvarianten wurde der Reduzierungsfaktor von 40 % als sozialverträglichste Variante in Ansatz genommen. Der Kostenredzierungsfaktor von 40 % ist ein rein rechnerischer Ansatz der die Qualität einer zu erbringenden Leistung nicht im Ansatz hat. Das heißt in Summe, dass nach der Aufgabenausgründung in welcher Form auch immer und einem Jahr Betriebsübergangsmaßnahmen gemäß BGB § 613a der städtische Zuschuss bzw. die Vergabemittel um 40 % zu senken sind. Das bedeutet gleichfalls, dass in einigen Bereichen die derzeitigen Standards nicht mehr gehalten werden können. Es wird zu entsprechenden Leistungsverringerungen kommen müssen.

 

Zum Vergleich: Im Berichtsentwurf des Landesrechnungshofes wird von einer Leistungsreduzierung von ca. 50- 60 % gesprochen.

 

Anmerkung:

Das Volkstheater Rostock wurde von dieser Berechnungsmethode ausgeschlossen, da die Bürgerschaft für diese Einrichtung explizit eine Reduzierungssumme in Höhe von 2,2 Mio. EUR beschlossen hat.

 

Laufende Personalwirtschaftliche Maßnahmen

 

Zum Erreichen der beschlossenen Summe in Höhe von 1,0 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2009 machen sich noch folgende personalwirtschaftliche Maßnahmen notwendig:

 

-        sofortige Besetzungssperre und Streichen aller freien Stellen (siehe Rundschreiben 3/2006)

-        Zusätzlichen Stellenüberführungen in die Arbeitsgemeinschaft Hanse Jobcenter auf Antrag des Hanse Jobcenters.

-        Streichen von Stellen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Grund von Inanspruchnahme der Altersrente bzw. des Eintritts in das Pensionsalter bis 2009 ausgeschieden sind.

 

 


 

 

Zusammenfassung

 

Zusammenfassung aller Maßnahmen gemäß Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 Beschluss, Maßnahme 2006/02/02 – Gestaltung des städtischen Konsolidierungsprozesses im Bereich Aufgaben und Personal:

 

 

1.

Privatisierung der Kultureinrichtungen (Vorschlag wird erarbeitet)

Einsparung: 40%

 

=

95 Stellen*

=

1,7 Mio. EUR*

2.

Privatisierung des Volkstheaters Rostock (Beschluss im Hasiko Maßnahme 2006/6/10)

=

310 Stellen*

=

2,2 Mio. EUR*

 

Anmerkungen:

Auf der Grundlage des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept 2006-2009 wurden für das Volkstheater Rostock in Summe 2,2 Mio. EUR Einsparungen durch die Bürgerschaft beschlossen; die Reduktionssumme von 40% konnte demzufolge hier nicht in den Ansatz gebracht werden.

 

3.

Ausgründen von Leistungen an Dritte (Vorschläge werden erarbeitet)

Einsparung: 40%

 

=

223 Stellen*

=

5,0 Mio. EUR*

4.

Sofortiges Streichen von freien Stellen gemäß Rundschreiben 3/2006 (Umsetzung erfolgt laufend)

Einsparung: 100%

 

=

84 Stellen*

=

5,0 Mio. EUR*

5.

Die Überführung von Mitarbeitern an das Hanse Jobcenter (wird in Regie des OB umgesetzt)

Einsparung: 93% Zuschuss Bund

 

=

50 Stellen*

=

2,0 Mio. EUR*

6.

Streichen von Stellen auf Basis von Rente und Pensionsübergang bis 2009 (Umsetzung erfolgt laufend)

Einsparung: 100%

 

=

64 Stellen*

=

4,0 Mio. EUR*

                                         * gerundet

 

 

 

Anmerkung:

Die geringe Stellenzahl der Kultureinrichtungen gegenüber dem Stellenplan 2006 resultiert aus der Tatsache, dass in den aufgeführten Maßnahmen die bereits anderweitig berechneten freien Stellen und Stellen mit Pension/Rentenübergang in den dafür vorgesehen Positionen berechnet wurden. Hier galt es Doppelberechnungen zu vermeiden.

 

Alle Maßnahmen ergeben nach konsequenter Realisierung in Summe eine kassenwirksame Gesamteinsparung für das Haushaltsjahr 2009 (825 Stellen*) in Höhe von ca. 20,0 Mio. EUR*.

 

 

 

 

 

 

Umsetzung

 

Um dieses Konsolidierungsziel zu erreichen, ist mit der Umsetzung der vorab benannten Maßnahmen sofort zu beginnen. Es sind entsprechende Arbeitsaufträge gemäß „Geschäftsanweisung zur Umsetzung von Projekten im Rahmen der Haushaltssicherung“ AGA II 1-10 vom 27. Juni 2006 durch die „Steuerungsgruppe Haushaltssicherung“ zu erteilen und durch die beauftragten Projektgruppen stringent abzuarbeiten. Die Zielerreichung kann nur unter Einhaltung folgender Zeitscheiben erfolgen:

 

zu 1. und 2.:

Privatisierung der Kultureinrichtungen, Privatisierung des Volkstheaters Rostock

 

-        bis zum 01. Januar 2007             Vorlage eines entsprechendes Konzeptes

-        bis zum 01. Juli 2007                   Schaffen alle rechtlichen Voraussetzungen                                                      (Mantelgründung oder Umbenennung des                                             Betriebszweckes einer bestehenden                                                    GmbH),

-        ab 01. Juli 2007                            Beginn der Personalüberführung gemäß                                               BGB § 613a

-        ab 01. Januar 2008                      Beginn der Arbeit in der neuen Betriebs-                                               form

-        nach Ablauf eines Jahres                        Zuschuss um 40 % senken (begründet                                                           auf BGB § 613a)

Anmerkung:

Das Volkstheater bleibt lt. derzeitiger  Beschlusslage (2,2 Mio. EUR Einparsumme) davon unberührt.  Die Terminplanungen für eine Überführung in eine privatrechtliche Betriebsform einschließlich der Personalüberführung nach BGB 613 a werden  aufgrund der Besonderheiten im Volkstheater Rostock gesondert ausgewiesen.

 

zu 3.

Ausgründen von Leistungen

-        bis zum 01. Januar 2007                         Beschreibung und Untersetzung                                                            sämtlicher Leistungen

-        bis zum 01. Juli 2007                   Ausschreiben der Leistungen je                                                             nach Wertgrenze und einer Zu-                                                             schlagsentscheidung zuzuführen.

-        ab dem 01. Juli 2007                   Beginn der Personalübergabe gemäß BGB                                                      § 613a

-        ab 01. Januar 2008                      Leistungswahrnehmung durch die Firma                                              die nach der entsprechenden Ausschrei                                               bung den Zuschlag erhalten hat.

-        nach Ablauf eines Jahres            Vergabemittel um 40% reduzieren.

 

 

Die Bürgerschaft hat mit ihrem Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept Einsparungen in Höhe von 20,0 Mio. EUR beschlossen. Nach Abwägung aller möglichen Strukturvarianten ist das Ziel, ca. 20,0 Mio. EUR im Jahr 2009 kassenwirksam zu erreichen und nur auf diesem Weg sozialverträglich möglich. Bei allen weiteren Varianten, dem Einstellen bzw. dem Reduzieren von Leistungen sind betriebsbedingte Beendigungskündigungen nicht mehr zu vermeiden.

 

 

 

 

 

 

Projektteam/Externe Beratung

Zur Steuerung und Überwachung des städtischen Konsolidierungsprozesses wurde unter Leitung des Oberbürgermeisters die Steuerungsgruppe Haushaltssicherung gebildet. Ständige Mitglieder der Steuerungsgruppe sind der Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, der Leiter des Büros des Oberbürgermeisters, die Amtsleiterin der Stadtkämmerei, der Amtsleiter des Hauptamtes sowie der Abteilungsleiter Organisation des Hauptamtes. Je nach Thematik nehmen die zuständigen Senatoren und Fachämter an den Beratungen der Steuerungsgruppe teil.

 

In Umsetzung der Vorschläge des Landesrechnungshofes wird mit dem Innenministerium das mögliche Verfahren für die externe Beratung vereinbart.

 

 

 

Sofortmaßnahmen

-        Ausweisen von zusätzlichen 334 Kw-Stellen bis 2012 Stellenplan 2006

Mit dem Stellenplan 2007 werden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung weitere Kw-Vermerke ausgewiesen.

 

 

-        Aufnahme von Verhandlungen mit dem KAV über die Fortführung und Ergänzung der bisherigen Regelungen zur Zahlung von tariflichen Abfindungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

Die Hansestadt Rostock hat für die Präsidiumssitzung des KAV am 23. August 2006 einen Antrag auf übertarifliche Abfindungsregelung in der Hansestadt Rostock vorgelegt.

 

175 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung kommen in Betracht, diese Abfindungsregelung in Anspruch zu nehmen. Mit einbezogen sind hierbei Abfindungsmöglichkeiten bis zum Jahr 2012.

 

                                                                                                                                      - in EUR -

Jährliche Personalkostenreduzierung – „Angebot OB“                      Stand:28.06.2006

 

Jahr

Anzahl der MA die ihr AV beenden könnten

Kosten für übertarifl. Zahlungen (Abfindung, Einmalbetr., Rentenm.)

Einsparung durch

Stellen-streichung

Mehr-/ Minderausgaben

2006

2

73.300

17.400

+ 55.900

2007

37

1.719.000

966.200

+752.800

2008

10

675.600

1.661.000

- 985.400

2009

33

2.117.400

2.461.500

- 344.100

2010

46

3.037.400

3.868.500

- 831.100

2011

45

3.033.700

5.367.000

- 2.333.300

2012

2

101.500

6.381.600

- 6.280.100

2013

0

0

6.381.600

- 6.392.600

2014

0

0

6.381.600

- 6.392.600

2015

0

0

6.381.600

- 6.392.600

2016

0

0

6.381.600

- 6.392.600

Anzahl der MA ges.:

175

 

 

 

 

 

 

Für die Berechnung der Einsparung wurden alle 175 Stellen über den gesamten Zeitraum von 11 Jahren (2006 – 2016) einbezogen. Dabei wurden die Einsparungen im jeweiligen Ausscheidungsjahr des Beschäftigten anteilig und für den gesamten Folgezeitraum ganzjährig berechnet.

 

 

 

-        Aufnahme von Verhandlungen mit dem Deutschen Bühnenverein über einen Haustarifvertrag für das Volkstheater Rostock

Im März 2006 hat der Oberbürgermeister den Deutschen Bühnenverein zur Aufnahme von Tarifverhandlungen im künstlerischen Bereich beauftragt. Diese Beauftragung des Deutschen Bühnenvereins enthält zum einen die Einstellung der Sonderzahlungen bis zum Haushaltsjahr 2008 und zum anderen die Änderung der tariflichen Eingruppierung der Norddeutschen Philharmonie. Der Deutsche Bühnenverein hat die Gewerkschaften schriftlich aufgefordert, an entsprechenden Gesprächen teilzunehmen. Die ersten Gespräche finden voraussichtlich im Monat September 2006 statt.

 

 

 

-        Aufnahme von Verhandlungen zur Aussetzung der Sonderzahlungen für Angestellte und Arbeiter

 

Der Oberbürgermeister beauftragte am 11. Mai 2006 den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV), die Vorbereitungen zu Sondierungsgesprächen zur Aussetzung der Sonderzahlungen (Einsparsumme in Höhe von 2,9 Mio. EUR) gemäß Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 vorzunehmen. Die Gewerkschaft ver.di befragte daraufhin ihre Mitglieder in der Stadtverwaltung Rostock, ob sie zu diesen tariflichen Maßnahmen bereit wären.

 

Im Ergebnis dieser Befragung konnte festgestellt werden, dass von allen ver.di- Mitgliedern in der Stadtverwaltung Rostock diese Maßnahme abgelehnt wird. Infolge dessen, wurden die Gespräche zu Einstellung der Sonderzahlungen durch ver.di abgesagt.

 

In Erfüllung des Beschlusses der Bürgerschaft zur Haushaltssicherung mussten daher Maßnahmen eingeleitet werden, die das Konsolidierungsziel auf anderem Wege absichern sollen. Diese Maßnahmen bestehen hauptsächlich im Stellenabbau in Höhe von 2,9 Mio. EUR und beschränken sich auf spezielle Berufsgruppen in der Stadtverwaltung Rostock. Die Zielerreichung könnte in diesem Falle nur durch betriebsbedingte Beendigungskündigungen erfolgen.

 

Um diese abzuwenden, hat sich der Oberbürgermeister erneut an den KAV gewandt, um auf anderem Wege das von der Bürgerschaft gesteckte Ziel zu erreichen. Es werden weitere Tarifgespräche geführt.

 

 

 


 

 

Personal/ Personalwirtschaft

 

 

Aufgabenorientierte Ermittlung der nach dem angeforderten Musterstellenplan erforderlichen Stellen bzw. Stellenreduzierungen

Die Erarbeitung eines Musterstellenplanes gemäß Beschluss der Bürgerschaft Nr. 1025/05-A wurde mehrfach mit dem Innenministerium besprochen. Bisher wurde von dort kein Auftrag zur Erstellung erteilt.

 

Als Grundlage für die Erarbeitung eines Musterstellenplanes wurde ein Städtevergleich zwischen der Hansestadt Rostock, Braunschweig, Chemnitz, Kiel, Lübeck, Oldenburg, Osnabrück, Erfurt, Schwerin, Neubrandenburg, der Hansestadt Stralsund, der Hansestadt Greifswald sowie der Hansestadt Wismar vorgenommen. Der Städtevergleich wurde im Rahmen der Hauptarbeitsgruppe „Reform und Konsolidierung“ allen Senatsbereichen sowie der Arbeitnehmervertretung zur Verfügung gestellt.

 

 

Entsprechend Haushaltssicherungskonzept sind bei der Erarbeitung des Musterstellenplanes neue pflichtige Aufgaben zu berücksichtigen. An dieser Stelle wird über den Arbeitsstand dieser neuen Aufgaben informiert:

 

 

-        Vorbereitung der Einführung der Doppik

Gegenwärtig arbeiten schwerpunktmäßig vier Teilprojektgruppen (TP) an der Einführung der Doppik in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock.

Das TP 1 “Doppischer Haushalt, Produkt-Haushalt, Kosten- und Leistungsrechnung“ hat den erforderlichen Entwurf eines Produktrahmens erstellt.

Das TP 2 „Anlagenrechnung und Eröffnungsbilanz“ beginnt nunmehr mit der Erfassung und Bewertung der Vermögensgegenstände einzelner Organisationseinheiten. Das TP 4 „Finanzsoftware“ hat bereits eine Zeitverzögerung von ca. 4 bis 5 Monate signalisiert, die Ursachen liegen hier inhaltlicher Natur. Das TP 6 „Qualifizierung von Verwaltung und Politik“ arbeitet weiter am Qualifizierungskonzept. Gegenwärtig werden verschiedene Informationsveranstaltungen für die Beschäftigten angeboten. Zeitnahe und konkrete Schulungen werden nach Klärung der Software zum Umstieg Doppik angeboten.

 

 

-        Umstellung der Buchhaltung auf Doppik mit ihrem Produkthaushalt, Anpassung des Produktplanes in Rostock an die gesetzlichen Bestimmungen

Das Land M-V fasste am 11. April 2006 den Beschluss, die kommunale Doppik nach der Kreisstrukturreform in den kommunalen Verwaltungen einzuführen.

Kreisfreie Städte benötigen für eine Umstellung vor der Kreisstrukturreform die Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die entsprechenden Änderungen der GemHVO, einschließlich Ausführungsanweisung, der Kommunalverfassung und des Kommunalabgabengesetzes sollen im Entwurf Ende Januar 2007 beim Land M-V vorliegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Mitte des Jahres 2007 vom Landtag verabschiedet werden. Erst mit Bereitstellung der Gesetzestexte sind in der Hansestadt Rostock die Voraussetzungen zur Erstellung eines Entwurfes zum Produkthaushalt gegeben.

 

 

-        Aufbau eines funktionsfähigen Verwaltungscontrollings als Steuerinstrument für Verwaltung und Bürgerschaft

Die Einrichtung eines funktionierenden Verwaltungscontrollings wird, gerade auch in Auswertung des Berichtes des Landesrechnungshofes, geprüft.

 

 

-        Zügiger Abschluss der Einführung Kosten- und Leistungsrechnung

Die Einführungsphase für die Kosten- und Leistungsrechnung ist bis auf das Volkstheater Rostock abgeschlossen. Mittlerweile sind Auswertungen in allen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung möglich, Vergleiche mit Vorjahren jedoch nur bedingt. Dies ist den unterschiedlichen Einführungsjahren der Kosten- und Leistungsrechnung in den einzelnen Organisationseinheiten geschuldet. Momentan wird ein flächendeckendes Berichtswesen aufgebaut. Gleichzeitig muss die Kosten- und Leistungsrechnung in den nächsten Jahren an die neuen Gegebenheiten wie Doppik, Produkthaushalt sowie Funktional- und Kreisstrukturreform angepasst werden.

 

 

 

Prüfung der Bildung ämterübergreifender Serviceeinheiten im Bereich des Außendienstes

 

 

Von der Bildung ämterübergreifender Serviceeinheiten im Bereich des Außendienstes zur Nutzung von Synergieeffekten aus Kosten- und personellen Kapazitätsgründen sollte Abstand genommen werden.

 

Es wurde eine Gesamtbetrachtung der Außendienste im Hinblick auf eine Konzentration der Tätigkeiten sowie eine effektivere Aufgabenwahrnehmung vorgenommen. Im Ergebnis musste festgestellt werden, dass eine Konzentration der Außendienste oder einige wenige konzentrierte Außendienstbereiche nicht praktikabel sind. Die Außendiensttätigkeit lässt sich oft nur schwer von der meist dominierenden Innendiensttätigkeit trennen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben überwiegend Spezialkenntnisse in ihrer Fach- und Rechtsmaterie; die Fach- und Rechtsgebiete sind sehr unterschiedlich und auch die Einsatzschwerpunkte liegen überwiegend örtlich und zeitlich nicht parallel und lassen sich auch nicht parallelisieren. Die bereits zum Teil erfolgreich praktizierte Zusammenarbeit zwischen den Organisationseinheiten wird weiter forciert. Weitere positive Ansätze im Außendienstbereich sind vorhanden bzw. zeichnen sich ab innerhalb des Amtes für Jugend und Soziales sowie zwischen diesem und dem Gesundheitsamt, innerhalb des Baubereiches, zwischen dem Tief- und Hafenbauamt und dem Stadtamt sowie zwischen dem Stadtamt und dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. In erster Linie stehen hier die Organisationseinheiten selbst in der Verantwortung, ihre Zusammenarbeit effektiv zu gestalten.

 

 

 

 

 

 

 

Ein immer wieder thematisierter umfassender Außendienst mit dem Schwerpunkt auf Kontrolltätigkeiten aus verschiedenen Rechtsgebieten ist mit den vorhandenen Stellen und dem Personal nicht leistbar. Bereits jetzt ist die Anzahl der Stellen so gering, dass im Regelfall nur punktuell in Schwerpunktbereichen auf Grund von Hinweisen oder laufenden Vorgängen Kontrollen ausgeübt werden. Verstärkt wird darüber hinaus der Außendienst in einigen Organisationseinheiten durch Zivildienstleistende sowie auch Mitarbeiter/innen aus ABM- und SAM-Projekten. Alle drei Bereiche sind rückläufig und führen eher dazu, dass auch die Außendiensttätigkeit eher rückläufig wird.“

 

Ein weiteres Problem eines umfänglichen Außendienstes neben dem zusätzlich erforderlichen Personal wurde auch in der Vergütung des Personals gesehen, die sich nach dem erforderlichen Fachwissen und der damit verbundenen Verantwortung richtet. Wenn auf den Stellen „Außendienstmitarbeiter/innen“ zukünftig wesentlich mehr Fachwissen gefordert würde als bisher und die übertragene Verantwortung größer ist sowie eventuell sogar selbständige Leistungen im tariflichen Sinne hinzu kommen, kann sich dies auf die tarifvertragliche Eingruppierung auswirken und dazu führen, dass die Stelleninhaber/innen aufgrund einer veränderten Stellenbewertung eventuell höher zu vergüten wären. Im Ergebnis dessen würde ein großer umfassender Außendienst mit dem Schwerpunkt auf Kontrolltätigkeiten daher zu deutlichen Personalkostensteigerungen führen, da darüber hinaus, wie schon oben gesagt, auch zusätzliche Stellen geschaffen werden müssten.

 

 

 

Bürgerhaushalt

Entsprechend Haushaltssicherungskonzept Seite 10, Abs.2 soll der „Kommunale Bürgerhaushalt“ eingeführt und umgesetzt und als notwendiger Teil der Haushaltskonsolidierung verstanden werden, um den Bürgerinnen und Bürgern der Hansestadt Rostock die finanzielle Situation transparent zu machen und um sie an den künftigen Entscheidungen zu beteiligen.

 

 

Die Aufstellung eines Bürgerhaushaltes ist ein auf Dauer angelegter, kontinuierlicher und sehr zeitaufwendiger Prozess. Die Bürgerinnen und Bürger nehmen ohne politisches Mandat an der Erstellung und/oder Umsetzung öffentlicher Aufgaben teil. Hierfür müssen sie mit umfassenden Aktionen (Werbung, Presse, Internet) für die Sache gewonnen werden.

 

Gegenwärtig wird durch das Büro für nachhaltige Stadtentwicklung/Agenda 21 in Zusammenarbeit mit anderen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung für diese freiwillige Aufgabe ein umsetzungfähiges Konzept erarbeitet.

 

 

2006/2/03

Funktional- und Kreisstrukturreform

(Weiterführung der Maßnahme 2005/3/01 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Das Verwaltungsmodernisierungsgesetz des Landes M-V ist seit 23. Mai 2006 in Kraft.

Am 25. Juli 2006 fand die konstituierende Sitzung des Aufbaustabes für den Kreis Mittleres Mecklenburg-Rostock statt. Der Aufbaustab besteht aus den Landkreisen Bad Doberan und Güstrow sowie der Hansestadt Rostock. Den Vorsitz des Aufbaustabes führt der Landrat des Landkreises Bad Doberan. Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock nimmt die Stellvertretung wahr. Gemäß Geschäftsordnung des Aufbaustabes verlangen Entscheidungen Einstimmigkeit.

 

Unterhalb des Aufbaustabes wird eine Geschäftsstelle unter Leitung des Landkreises Güstrow eingerichtet. Der Geschäftsstelle wird eine Geschäftsführung unter Leitung der Hansestadt Rostock zur Seite gestellt.

 

Die nächste Sitzung des Aufbaustabes wird voraussichtlich im September 2006 stattfinden.

 

Seitens des Jugend- und Sozialamtes sowie des Amtes für Schule und Sport wurden Stellungnahmen bzgl. des Übergang der Aufgaben auf den Kreis oder Verbleib in der Hansestadt Rostock gefertigt, die durch das Hauptamt und der Stadtkämmerei bewertet wurden. Derzeit wird für die Bürgerschaft eine Entscheidungsvorlage vorbereitet

 

 


2006/2/04

 

Interkommunale Zusammenarbeit

(Weiterführung der Maßnahme 2005/3/14.1 bis 14.4 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

2006/2/04.1

Schaffung einer gemeinsamen Rettungsleitstelle

2006/2/04.2

Enge Kooperation ggf. Fusion der Unteren Jagdbehörden

2006/2/04.3

Enge Zusammenarbeit und Aufgabenteilung nach Schwerpunktthemen zwischen den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern

2006/2/04.4

Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die Informationstechnologie

 

 

Diese Maßnahmen gehören nunmehr zu den Aufgaben des Aufbaustabes und werden dort weiter bearbeitet. Entscheidungsreif ist derzeit die Zusammenlegung der „Unteren Jagdbehörden“. Ein entsprechender Vertragsentwurf liegt vor. Hier kommt es entscheidend auf die Bereitschaft des Landkreises Bad Doberan zur Übernahme des entsprechenden Personals der Hansestadt Rostock an. Mündlich wurde bereits Zustimmung signalisiert. Die Unterschrift unter einem entsprechenden Vertrag steht noch aus.

 

 

2006/2/05

 

Zusammenlegung der Bauhöfe der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

 

Die Umsetzungsvorschläge der Stadtverwaltung werden derzeit mit den Vorschlägen des Landesrechnungshofes abgeglichen.

 

 

2006/2/06

 

Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Eigen- und Beteiligungsgesellschaften einerseits und der Hansestadt Rostock andererseits

 

Die Umsetzungsvorschläge der Stadtverwaltung werden derzeit mit den Vorschlägen des Landesrechnungshofes abgeglichen.

 

 


 

Maßnahmebereich   3

Eigen- und Beteiligungsgesellschaften, Eigenbetriebe

 

2006/3/01

 

WIRO Wohnungsgesellschaft mbH

100 %ige Beteiligung der Hansestadt Rostock

 

2006/3/01.1

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/04.3 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der WIRO durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG ist abgeschlossen. Am 28. Juni 2006 wurde das Gutachten dem Oberbürgermeister und der Geschäftsführung der WIRO vorgestellt. Die Hansestadt Rostock wird mit der Geschäftsführung der WIRO die Umsetzung von Vorschlägen aus der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG vereinbaren. Am 14. September 2006 werden dem Aufsichtsrat die Untersuchungsergebnisse präsentiert. Über die Ergebnisse der Prüfung und über die weitere Verfahrensweise der Umsetzung wird zeitgemäß berichtet.

 

 

2006/3/01.2

 

Erhöhung der Gewinnabführung

Die erhöhten Gewinnabführungen in Höhe von

 

2007:      100,0 TEUR

2008:      200,0 TEUR

2009:   1.600,0 TEUR

 

wurden in den Finanzplan Teil C der Gesellschaft eingeordnet. Die Gewinnabführungen verändert sich wie folgt:

 

2006:   6,7 Mio. EUR

2007:   6,8 Mio. EUR

2008:   6,9 Mio. EUR

2009:   8,3 Mio. EUR.

 

 

2006/3/01.3

Abschluss einer Zielvereinbarung nach Wirtschaftlichkeitsprüfung mit fachlichen und betriebswirtschaftlichen Vorgaben für die Gesellschaft.

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/01.1 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

Der Abschluss der Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der WIRO erfolgt nach der Auswertung der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG.

 

 

2006/3/02

Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO):

74,9 %ige Beteiligung der Hansestadt Rostock (Infrastrukturgesellschaft)

 

2006/3/02.1

Abschluss einer Zielvereinbarung

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/01.2 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008 nach Umsetzung der Ergebnisse des Wirtschaftlichkeitsgutachtens der BDO)

 

Voraussetzung für den Abschluss einer Zielvereinbarung war die Prüfung einer angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals und damit möglichen Gewinnausschüttung an die Gesellschafter. Eine Gewinnausschüttung wurde vom Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung abgelehnt (siehe auch 2006/3/02.2).

 

Der Abschluss einer Zielvereinbarung ist zurzeit nicht umsetzbar.

 

 

2006/3/02.2

Aufzeigen von haushaltskonsolidierend wirkender Maßnahmen durch die Gesellschaft

 

Überarbeiten des Pachtvertrages zum Terminal in Warnemünde

Die durch die HERO zu zahlende Pacht betrug bis zum 31. Dezember 2005 112,0 TEUR (ohne MwSt.) Im Zuge der Untersuchung von haushaltskonsolidierend wirkenden Maßnahmen ist die Pachthöhe bereits im Jahre 2005 verhandelt worden. Dabei konnte einerseits die durch die HERO durchgeführte Investitionsmaßnahme „Bau Terminalgebäude“ einschließlich der Umgestaltung der Außenflächen berücksichtigt werden und andererseits auf die positive Entwicklung bei der Einnahme von Hafengebühren durch steigende Schiffsanläufe verwiesen werden. Der Pachtvertrag zwischen der Hansestadt Rostock und der Hafen- Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH wurde zum 01. Januar 2006 geändert; der jährlicher Pachtzins wurde auf 150,0 TEUR (ohne MwSt.) erhöht.

 

Eine nochmalige Erhöhung des Pachtzins wird in der 2. Jahreshälfte 2006 mit der HERO verhandelt, wobei hier zu berücksichtigen ist, dass gegenwärtig Planungen für den Ausbau des Liegeplatzes P 8 (Werftbecken) mit einem geschätzten Investitionsumfang von ca. 10,0 Mio. EUR laufen. Die Realisierung ist im Jahre 2007 vorgesehen, wobei die Vor- und Komplementärfinanzierung durch die HERO getragen wird. Eine deutliche Zunahme der Schiffsanläufe über die Anzahl von 150 hinaus ist gegenwärtig nicht zu erwarten.

 

 

 

Prüfen von Grundstücksankäufen durch die Gesellschaft

Die Möglichkeit von Ankäufen städtischer Grundstücke wurde mit der HERO besprochen. Im Ergebnis dessen bestand Einvernehmen, dass für die HERO unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten keine städtischen Liegenschaften für einen Ankauf in Frage kommen.

 

 

Prüfen der Übernahme städtischen Personals

Durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO wurde die Übertragung von Aufgaben und Personal von der Hansestadt Rostock auf die HERO geprüft.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO betrachtet die Übertragung von Personal und Aufgaben als nicht empfehlenswert, da die Vorteile der Zusammenlegung durch erhebliche Nachteile überlagert werden.

 

 

Überprüfen des Vertrages Hafenentwicklung

In der Sitzung der Bürgerschaft am 07. März 2001 hat die Hansestadt Rostock beschlossen, mit der HERO einen Geschäftsbesorgungsvertrag zum Aufgabenbereich „Hafenentwicklung“ abzuschließen. Dieser Vertrag wurde am 01. April 2001 auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Höhe des zu vergütenden Unternehmensaufwandes betrug bis zum 31. Dezember 2005 126,8 TEUR/a (inkl. Mwst.).

Im Zuge des Aufzeigens von haushaltskonsolidierend wirkenden Maßnahmen konnte durch eine kritische Betrachtung der Aufgabenkomplexe im Jahr 2005 eine Verringerung der Vergütung ab dem 01. Januar 2006 auf 100,0 TEUR/a (inkl. Mwst.) ausgehandelt werden. Eine erneute Verhandlung ist in der 2. Jahreshälfte 2006 beabsichtigt.

 

 

Prüfen einer angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals als Abführung an den städtischen Haushalt

Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung haben den Beschlussvorschlag des Beteiligungscontrollings zur Ausschüttung von 150,0 TEUR an die Gesellschafterin mit nachfolgender Begründung abgelehnt: Nach Aussage des Wirtschaftsprüfers kann die Ausschüttung als verbotener Umgehungstatbestand einer indirekten Mitfinanzierung öffentlicher Haushalte über EU-Mittel gewertet werden und deshalb wäre eine Ausschüttung bedenklich.

 

 

2006/3/03

Zoologischer Garten Rostock gGmbH

99,6 %ige Beteiligung der Hansestadt Rostock

 

 

Zuschussreduzierung

Entsprechend der Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Zoologischen Garten Rostock gGmbH wurde im Jahr 2006 bereits eine Reduzierung der Zuschüsse für Investitionen in Höhe von 255,7 TEUR vorgenommen.

 

Die beschlossenen Zuschussreduzierungen in Höhe von 278,0 TEUR ab 2008 wurde im Finanzplan Teil C des Wirtschaftsplanes 2006 der Zoologischen Garten gGmbH planmäßig eingeordnet.

 

 

2006/3/04

 

Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH

100 %ige Beteiligung der Hansestadt Rostock

 

2006/3/04.1

2006/3/04.2

Abschluss einer Zielvereinbarung

Zuschussreduzierung

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/01.5 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008 in Umsetzung des Wirtschaftlichkeitsgutachtens der Firma Altenburg)

 

Das Unternehmen hat einen Kreditvertrag vom 05. April 2006 (Laufzeit 10 Jahre; Zins- und Tilgung 400,0 TEUR jährlich) für ein Kreditvolumen in Höhe von 3,0 Mio. EUR aufgenommen. Die Baumaßnahmen haben planmäßig zum 01. Juni 2006 begonnen und werden voraussichtlich am 31. August 2006 beendet.

 

Mit der bereits im Entwurf vorliegenden Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH soll eine Kontrolle über den Zuschussbedarf erfolgen mit der Maßgabe, künftig den Zuschuss zu reduzieren.

 

Im Wirtschaftsplan 2006 ist die beschlossene Zuschussreduzierung um 20 % ab 2009 noch nicht enthalten. Eine mögliche Zuschussreduzierung auf Grund der Erhöhung der Attraktivität und Funktionstüchtigkeit der Stadthalle nach den Sanierungsmaßnahmen ist vordringliches Ziel der Geschäftsführerin und der Gesellschaft und wird dementsprechend umgesetzt.

 

Die im Entwurf vorliegende Zielvereinbarung wird dahingehend präzisiert, dass die von der Bürgerschaft bzw. dem Landesrechnungshof geforderte Zuschussreduzierung umgesetzt wird.

 

 

2006/3/05

Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV)

100 %ige Beteiligung der Hansestadt Rostock

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/03 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

Tochterunternehmen der RVV:

-        Rostocker Straßenbahn AG                                98,0 %ige Beteiligung

-        Stadtwerke Rostock AG                                      74,9 %ige Beteiligung

-        Stadtentsorgung Rostock GmbH                                   51,0 %ige Beteiligung

-        Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH   94,0 %ige Beteiligung

-        Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH        54,1 %ige Beteiligung

-        Rostock Business - Gesellschaft für                  50,0 %ige Beteiligung

Wirtschafts- und Technologieförderung (GfWT)

 

 

2006/3/05.1

 

 

Umwandlung der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) in eine Steuerungsholding

Die RVV hat mit folgenden Tochterunternehmen am 23. Januar 2006 Zielvereinbarungen abgeschlossen:

 

-        Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH

-        Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH

-        Stadtentsorgung Rostock GmbH.

 

Mit der Stadtwerke Rostock AG wurde am 19. Mai 2005 mit Wirkung ab 01. Januar 2006 ein Abführungsvertrag geschlossen.

 

Im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages zwischen dem RVV-Konzern und den Tochterunternehmen vom 24. Juni 2002 erfolgt das Controlling durch die Rostocker Straßenbahn AG.

 

 

2006/3/05.2

Abschluss einer Zielvereinbarung

Zwischen der RVV und der Hansestadt Rostock wurde mit Beschluss der Bürgerschaft Nr.: 0756/05-BV/N am 23. Januar 2006 die Zielvereinbarung abgeschlossen.

 

Der durch die Bürgerschaft beschlossene Wirtschaftsplan 2006 sieht keinen Zuschuss (Einsparung zum Finanzplan 4.500,0 TEUR) mehr an die RVV sowie für das Jahr 2009 eine Gewinnabführung in Höhe 2.000,0 TEUR vor.

 

Die Geschäftsführung der RVV prüft derzeit im Rahmen des Planungsprozesses 2007, welche geeigneten Maßnahmen eingeleitet werden können, um die Gewinnabführung zu erreichen.

 

 

 


 

2006/3/06

 

Stadtentsorgung Rostock GmbH

51 %ige indirekte Beteiligung der Hansestadt Rostock über die RVV

 

 

Abschluss einer Zielvereinbarung

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/01.4 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

Zwischen der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) und der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR) wurden mit Zielveinbarung vom 23. Januar 2006 Gewinnziele vereinbart unter Beachtung der zwischen der Hansestadt Rostock und der SR geschlossenen Zielvereinbarung vom 20. November 2003. Diese Zielwerte tragen dazu bei, dass die Vorgabe der Hansestadt Rostock den Zuschuss an die RVV einzustellen, erfüllt werden.

 

 

2006/3/07

Großmarkt Rostock GmbH

100 %ige Beteiligung der Hansestadt Rostock

 

 

Abschluss einer Zielvereinbarung

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/01.3 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

Der Aufsichtrat und Gesellschafterversammlung haben mit Jahresabschluss 2005 eine Gewinnabführung in Höhe von 44,7 TEUR (50,0 TEUR vor Steuern) beschlossen. Damit sind die Forderungen aus dem Haushaltssicherungskonzept mit 19,7 TEUR übererfüllt.

 

Die Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Großmarkt GmbH wird im IV. Quartal 2006 der Bürgerschaft vorgelegt.

 

 

2006/3/08

Stadtwerke Rostock AG

74,9 %ige indirekte Beteiligung der Hansestadt Rostock über die RVV

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/04.1 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

Verschiebung in das Jahr 2007 auf Grund neuer Gesetzgebungsverfahren zur Neuregulierung der Gas- und Stromnetze und damit notwendiger Vorgaben zur Neuorganisation des Unternehmens.

 

 

 


 

2006/3/09

 

Regionalverkehr Küste GmbH (RVK)

5,2 %ige Beteiligung der Hansestadt Rostock

 

 

Prüfung des Verkaufs der Geschäftsanteile

Die Hansestadt Rostock ist mit 5,2 % Anteilseignerin an der RVK. Die Gesellschaftsanteile an der RVK sollten nicht veräußert werden, solange die Gründung des Aufgabenträgerverbundes noch nicht erfolgt ist, da andernfalls die Hansestadt Rostock ihr Mitspracherecht als Gesellschafterin verlieren würde.

 

Prüfung der Streichung des Zuschusses an die RVK

Gemäß § 7 Gesellschaftsvertrag der RVK vergüten die kommunalen Gesellschafter Landkreis Bad Doberan und Hansestadt Rostock der RVK die zur Gewährleistung und zur Verbesserung des ÖPNV in dem von den Aufgabenträgern gewünschten Umfang anfallende Mehraufwendungen für die Verkehrsleistungen, soweit diese nicht durch anderweitige Erträge, Zuwendungen oder Zuschüsse im Rahmen des bestätigten Erfolgsplanes abgedeckt werden. Dazu schließt die RVK mit den Aufgabenträgern für das jeweilige Wirtschaftsjahr eine gesonderte Vereinbarung über die Finanzausstattung des ÖPNV im Rahmen des Erfolgsplanes ab. Durch diese vertraglichen Vereinbarungen ist eine Nichtzahlung des Zuschusses nicht zulässig.

 

Durch das Tief- und Hafenbauamt wurde auf der Grundlage des durch die Bürgerschaft beschlossenen Nahverkehrsplanes (Beschluss Nr. 0924/05-BV) eine verkehrsplanerische Bewertung des ÖPNV-Angebotes der RVK in Verbindung mit dem städtischen ÖPNV-Netz in Auftrag gegeben. Der Vertrag "Untersuchung zur verkehrsplanerischen Entwicklung der Regionalverkehr Küste GmbH auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock" wurde am 9/16.Juni 2006 gezeichnet. Die Überprüfung des vorhandenen Linienkonzeptes in der Stadt-Umland-Beziehung beinhaltet eine Optimierung der durch die RVK angebotenen Leistungen.

 

Im Ergebnis der Verkehrsuntersuchung ist eine Reduzierung der von der Hansestadt Rostock mitfinanzierten Fahrplankilometer und damit des geleisteten Zuschusses zu erwarten. Die Erfüllung ist für das III. Quartal 2006 vereinbart.

 

 

2006/3/10

IGA Rostock 2003 GmbH

 

 

Zuschussreduzierung

Die beschlossenen Zuschussreduzierungen in Höhe von

 

2006:               134,0 TEUR

2007:               380,0 TEUR

2008:               380,0 TEUR

2009:               542,0 TEUR

 

wurden im Finanzplan Teil C des Wirtschaftsplanes 2006 der IGA Rostock 2003 GmbH planmäßig eingeordnet. Der Zuschuss, ausgehend vom Haushaltsjahr 2005, verändert sich wie folgt für die Jahre:

 

                                                                                  davon Museum

Zuschuss 2005:         2.542,0 TEUR                        883,0 TEUR

Zuschuss 2006:         2.408,0 TEUR                        923,0 TEUR

Zuschuss 2007:         2.162,0 TEUR                        920,0 TEUR

 

Die Geschäftsführung hat geeignete Maßnahmen eingeleitet, um diese Reduzierungen zu realisieren.

 

 

2006/3/11

 

Rostocker Business - Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung (GfWT)

Indirekte Beteiligung der Hansestadt Rostock über die RVV (50 %) sowie über die WIRO (25 %) und HERO (25 %)

 

 

Entsprechend § 3 des Geschäftsbesorgungsvertrages erhält die Gesellschaft ein der Leistung angemessenes Budget. Dieses ist mit der jährlichen Wirtschaftsplanung zwischen der Gesellschaft und der Hansestadt Rostock im Voraus zu vereinbaren. Dazu legt die Gesellschaft der Hansestadt Rostock bis zum 31. August des Vorjahres eine Kalkulation vor.

Auf Grund der Komplexität konnte bisher keine Entscheidung getroffen werden. Der Leistungsvertrag für 2007 wird dem Oberbürgermeister bis zum 01. September 2006 vorgelegt. Die Eckwerte für den Haushalt 2007 sehen eine Reduzierung in Höhe von 150,0 TEUR in den Jahren 2007 und 2008 sowie im Jahr 2009 in Höhe von 300,0 TEUR vor.

 

 

2006/3/12

 

Technologiepark Warnemünde GmbH (TPW)

31,0 %ige Beteiligung der Hansestadt Rostock

 

 

Die Objekte, die durch die TPW GmbH bewirtschaftet werden, wurden alle mit einem Anteil von bis zu 90 % Fördermittel von EU, Bund und Land errichtet.

Die Summe der Investitionsvolumen beträgt ca. 18,0 Mio. EUR. Der Fördermittelgeber, das Land M-V, hat für die zweckentsprechende Nutzung der Objekte Bindefristen von bis zu 25 Jahren festgelegt.

 

Bei Nichteinhaltung der geforderten Nutzungen behält sich das Land M-V innerhalb der Bindefristen die Rückforderung von Fördermitteln von der Hansestadt Rostock offen. Wegen der Einhaltung der Zweckbindung der Fördermittel sollte die Hansestadt Rostock ihren maßgeblichen Einfluss nicht aufgeben.

 

 

2006/3/13

ATI Küste GmbH

7,7 %ige Beteiligung der Hansestadt Rostock

 

 

Der Verkauf der Gesellschaftsanteile der Hansestadt Rostock an der ATI Küste GmbH in Höhe von 2.567,0 EUR (Geschäftsanteile und Zinsen) wurde mit Kaufvertrag vom 08. Februar 2006 notariell beglaubigt. Grundlage hierzu war der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 1271/05-BV vom 01./02. Februar 2006. Die Rechtsaufsichtsbehörde M-V hat den Verkauf am 20. Februar 2006 genehmigt.

 

Mit dem Verkauf der Geschäftsanteile wurde an die Gesellschafter der Gewinn aus Vorjahren ausgeschüttet. An die Hansestadt Rostock wurde ein anteiliger Gewinn in Höhe von 4.015,0 EUR ausgezahlt.

 

 

 


 

2006/3/14

 

Vollständiger Anteilsverkauf Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft Rostock GmbH (HWBR)

(Weiterführung der Maßnahme 2005/10/02 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Entsprechend Haushaltssicherungskonzept sollte der Verkauf der Anteile an der HWBR mindesten 31,0 TEUR erzielen. Das Verkehrswertgutachten der Firma Hansa Partner ermittelte jedoch den vollen Wert für die HWBR in Höhe von 21,7 TEUR. Ein höherer Verkaufswert war nicht erzielbar.

 

Mit Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0413/06-BV/N vom 14. Juni 2006 wurde der Verkauf der Gesellschaftsanteile zu einem Verkaufswert in Höhe von 21,7 TEUR beschlossen. Der Kaufvertrag wurde am 13. Juni 2006 notariell beglaubigt.

 

Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde zum Verkauf erfolgte am 20. Juni 2006. Mit Zahlung des Verkaufspreises in Höhe von insgesamt 21,7 TEUR gingen die Geschäftsanteile der HWBR mit Wirkung vom 08. August 2006 auf den Käufer über.

 

 

2006/3/15

 

Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“

 

 

Mittelfristige Umsetzung von Maßnahmen aus dem Wirtschaftlichkeitsgutachten der WIBERA AG

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/07 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Zur mittelfristigen Umsetzung von Maßnahmen aus dem Wirtschaftlichkeitsgutachten der Firma WIBERA AG wurde durch den Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ ein Konzept erarbeitet, dass sowohl Möglichkeiten der Einnahmesteigerungen als auch Möglichkeiten der Kostenreduzierung aufzeigt, die insgesamt die angestrebte Reduzierung des Zuschusses in Höhe von 271,0 TEUR aufweist. Die Vorschläge zur Umsetzung befinden sich in Prüfung.

 

Zur Prüfung der Aufgabenübertragung an kommunale Ämter/Einrichtungen oder Unternehmen wird auf folgende Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes verwiesen:

 

-        Der Bezug auf die Möglichkeit der Aufgabenübertragung im Bereich Marketing wird im Zusammenhang mit der Maßnahme Nr. 2006/9/04 – Fremdenverkehrsabgabe – durch den Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ geprüft, da es hierzu in dieser Maßnahme eine analoge Aufgabenstellung gibt.

 

-        Für die Pflege von Anlagen bzw. Bewirtschaftung von Einrichtungen lässt sich auf Grund der weit reichenden Formulierung kein konkreter Prüfauftrag ableiten. Mögliche Aufgabenstellungen sind in den Maßnahmen 2006/2/05 - Zusammenlegung der Bauhöfe, 2006/2/06 - Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Eigen- und Beteiligungsgesellschaften einerseits und der Hansestadt Rostock andererseits sowie 2006/6/03 - Zusammenführung der Bewirtschaftung der Papierkörbe enthalten.

 

 

2006/3/16

 

Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH (FHLR)

 – Streichung des Verlustausgleichs

 

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung dieser Maßnahme im Haushaltssicherungskonzept erklärte das Landesförderinstitut gegenüber den Fraktionsvorsitzenden der Bürgerschaft, dass die Formulierung der Beschlussfassung dieser Maßnahme den GA-Förderbestimmungen widerspricht.

 

Von der Umsetzung dieser Maßnahme, Verhandlungen mit dem Land M-V bzgl. der Übernahme des Geschäftsanteils bzw. der Übernahme der aus dem Betrieb resultierenden Verluste der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH in Höhe von 550,0 TEUR ab 2007 sollte zurzeit Abstand genommen werden.

 

 

2006/3/17

Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“

 

Die Beauftragung zur Erstellung eines Unternehmenswertgutachtens einschließlich einer Marktanalyse an die Deutsche Kommunal Consult ist am 12. Mai 2006 erfolgt. Die Ergebnisse der Untersuchung liegen am 7. September 2006 vor.

 

 


 

Maßnahmebereich   4

Optimierung der Information und Kommunikation in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

 

2006/4/01

 

Neuordnung der Informations- und Kommunikationsdefinition der zentral und dezentral zu leistenden IT-Unterstützung und daraus resultierender Ressourcen

(Weiterführung der Maßnahme 2005/4/03 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Bereits im Jahr 2005 wurde zur Bearbeitung dieser Thematik eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Ziel ist die gerechtere Verteilung der IT - Betreuungskapazität sowie die Gliederung in dezentrale- und zentrale Aufgabenwahrnehmung.

 

Es wurden die Arbeitsanteile der IT - Dienstleistungen, die durch das Gutachten der Firma Thales per Befragung ermittelt, amtsbezogen geprüft. Dazu werden durch das Hauptamt Interviews in diversen Fachämtern geführt. Im Ergebnis dieser Untersuchungen werden die tatsächlich wahrgenommen Tätigkeiten analysiert und ins Verhältnis zum vorliegenden Gutachten gestellt.

 

Mit der Realisierung dieser Maßnahme ist zum 01. Januar 2007 zu rechnen.

 

 

 

 


 

Maßnahmebereich   5

Fortsetzung und Umsetzung des Prozesses der Schaffung     eines Zentralen Immobilienmanagements

 

2006/5/01

 

Überführung von Immobilien an den Eigenbetrieb „KOE“

(Weiterführung der Maßnahme 2005/2/02 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

2006/5/01.1

 

Überführung aller Immobilien in die Verwaltung des Eigenbetriebes „KOE“ im Jahre 2006 - außer Schulen und Sporthallen - einschließlich gebäudebezogenes Personal

Es wurde eine Arbeitsgruppe „Überführung der Immobilien in den KOE“ unter Federführung des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes sowie unter Mitwirkung des Hauptamtes und der Stadtkämmerei gebildet, die die Übergabe der Immobilien vorbereitet und durchführt. Zu den Immobilien des Forstamtes, des Tief- und Hafenbauamtes sowie des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege fanden im Juni/Juli 2006 Beratungen statt.

 

Auf Grund der Haushaltssituation wird für die „Fachimmobilien“ das Vermieter-Mieter-Modell nicht fortgesetzt, welches zu einer zusätzlichen Haushaltsbelastung führen würde. Das gebäudebezogene Personal wird identifiziert; die Überführung an den Eigenbetrieb „KOE“ erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, da eine Refinanzierung über die Miete nicht möglich ist. Die Verwaltung der Gebäude wird zentralisiert.

 

 

2006/5/01.2

Überführung der Schulen und Sporthallen in die Verwaltung des Eigenbetriebes „KOE“

Vorlegen eines Konzeptes

Für die Umsetzung dieser Maßnahme ist ebenfalls die Arbeitsgruppe „Überführung der Immobilien in den KOE“ zuständig, die mit der Abarbeitung der Maßnahme voraussichtlich zum 01. Juli 2007 beginnt. Auf Grund der Vielzahl der in dieser Maßnahme benannten Einzelaufgaben ist ein gleichzeitiges Abarbeiten zu den vorgenannten Maßnahmen nicht möglich.

 

 

2006/5/01.3

Erarbeiten einer Entwicklungskonzeption des Eigenbetriebes „KOE“ als Dienstleister für die Stadtverwaltung

 

Die Umsetzung dieser Maßnahme hängt im Wesentlichen von der Abarbeitung der Maßnahmen 2006/5/01.1 und 01.2 ab.

 

 

2006/5/01.4

Erarbeiten einer Personalkonzeption für den Eigenbetrieb „KOE“

 

Die Umsetzung dieser Maßnahme hängt im Wesentlichen von der Abarbeitung der Maßnahmen 2006/5/01.1 und 01.2 ab.

 

 

2006/5/02

 

Optimierung der Gebäudeverwaltung - Koordinierung der Nutzerfunktion

(Weiterführung der Maßnahme 2005/5/03 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Im Jahr 2010 werden voraussichtlich noch ca. 1.760 Büroarbeitsplätze benötigt.

Es wird davon ausgegangen, dass auf Grund der Personalentwicklung bis 2010 eine zentrale Unterbringung in folgenden Verwaltungsgebäuden möglich ist

 

                                                                                                    Ist-Stand 30.06.2006

                                                                                                Anzahl der mgl. APl.

-        Rathauskomplex (ohne Container /Haus 33/34)                                         163

-         Neuer Markt 3                                                                                               288

-         St.-Georg-Str. 109 (nach Sanierung)                                                          293

-         Charles-Darwin-Ring 6                                                                                177

-         Haus des Bauwesens                                                                                 321

-        Schillingallee 71                                                                                             74

-        H.- Fallada- Straße 1                                                                                     80

-        Am Westfriedhof 2                                                                                         68

-        Neuer Friedhof, Satower Str. 15/16                                                                 4

-        Wiethagen Haus 3 A und B                                                                             7

-        St.- Petersburger Str. 39                                                                               20

-        Warnowallee 30/31                                                                                        47

-        Am Seehafen 2                                                                                              11

-        Paulstr. 22                                                                                                      66

-        Schwimmhalle Kopernikusstraße                                                                 17

 

Insgesamt stehen in diesen Verwaltungsgebäuden 1.636 Büroarbeitsplätze zur Verfügung. Der Eigenbetrieb „KOE“ nutzt für seine Verwaltungstätigkeit zurzeit das Gebäude in der J - Jungius- Straße 10 sowie Räume im Verwaltungsgebäude Hans- Fallada- Straße 1 und der Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ das Gebäude Am Strom 59. Die Beschäftigten des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ sind im Gebäude Südring 81 untergebracht.

Auf Grund der erforderlichen Bürgernähe werden auch weiterhin Außenstandorte erhalten bleiben müssen. Diese sind zu optimieren.

 

Ziel ist, die Verwaltung in möglichst stadteigenen Gebäuden zu konzentrieren und angemietete Objekte mit Beschäftigten zu belegen, deren Aufgaben im Rahmen der Funktional- und Kreisstrukturreform zum Kreis übergehen.

 

1. Als künftige Standorte für die Hansestadt Rostock bleiben bestehen:

 

-        Rathaus (ohne Container/Haus 33/34) mit 163 möglichen Arbeitplätzen

-        St.-Georg-Straße 109 Haus I/II (nach d. Sanierung) mit 293 möglichen Arbeitplätzen

Ziel ist die Nutzung des Objektes St.-Georg-Straße 109 zur Konzentration der Querschnittsämter. Der Senatsbereich Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit wird im Mietobjekt Neuer Markt 3 untergebracht.

-        Haus des Bauens mit 321 möglichen Arbeitsplätzen.

 

2. Endgültige Entscheidung über Nutzung nach Stellenabbau 2010:

 

-        Hans-Fallada-Straße

-        Schillingallee

Zu diesen Objekten sollte die Entscheidung zur weiteren Nutzung nach der Realisierung der Stellenreduzierung getroffen werden.

 

3. Prüfung zur Aufgabe der Standorte:

 

-        Werftstraße 6, Container

wird geprüft, das Objekt aufzugeben

-        Neuer Markt 3

hier sollte der Senatsbereich Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit konzentriert werden

Grundlage für alle weiteren Entscheidungen zur Nutzung der Verwaltungsgebäude ist die o. g. künftige Verwaltungsunterbringung. Die vorgeschlagene Nutzung der drei großen Verwaltungsstandorte Rathaus, Haus des Bauens und St.-Georg-Straße 109 mit insgesamt 777 Büroarbeitsplätzen stellt einen Mindestbedarf dar.

 

Bei der Unterbringung der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass die Organisationseinheiten künftig in Zentrumsnähe geordnet werden. Es ist geplant, die Außenstandorte wie Werftstraße 6, H.- Fallada- Straße 1 und diverse kleine Standorte aufzugeben. Zum Ende des Jahres 2006 wird das Gebäude im Friedhofsweg 28 und die angemietete Fläche im Gebäude Warnowufer 65 (Amt für Kultur und Denkmalpflege) aufgegeben.

 

Erschwerend für die Beurteilung der Entwicklung des Bestandes von Büroarbeitsplätzen ist die Veränderung der Strukturen in der Verwaltung der Hansestadt Rostock, so z. B. im Amt für Jugend und Soziales und im Stadtamt (bürgernahe Außenstellen). Des Weiteren wird es Veränderungen bei Umsetzung der Funktional- und Kreisstrukturreform in den Bereichen Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege, der Abfallwirtschaft, Verkehr und Straßenbau, Raumordnung und Landesplanung, Schulen, Kultur und Denkmalpflege sowie im Bereich von Jugend, Sport und Gesundheit geben. Deren konkrete Auswirkungen auf den Büroraumbedarf der Hansestadt Rostock sind noch nicht abzuschätzen.

 

Um eine optimale Belegung des Objektes Rathauskomplex/ Neuer Markt 3 zu erzielen, wird zurzeit in Zusammenarbeit mit der RGS der Sanierungsaufwand und die Fördermöglichkeit für Haus 33/34 (rechte Rathausseite) durch das Land im Rahmen der Städtebausanierung geprüft.

Es wird in diesem Zusammenhang ebenfalls die Übergabe des Objektes Große Wasserstraße 19 an die RGS zur Veräußerung vorbereitet.

Nach Vorliegen einer Konzeption zur Sanierung der rechten Rathausseite wird durch das Hauptamt geprüft, ob nach Fertigstellung des Gebäudeteils eine weitere Konzentration der Verwaltung an diesem Standort erfolgen kann oder ob die Anmietung von fremden Vermietern kostengünstiger ist. Wir gehen davon aus, dass bei Sanierung des Rathausteiles Haus 33/34 ca. 86 Arbeitsplätze zur Verfügung stehen könnten. Damit wären insgesamt 1.716 Arbeitsplätze vorhanden, dem gegenüber stehen voraussichtlich 1.760 Mitarbeiter im Jahre 2010 (ohne Berücksichtigung der Kreisgebiets- und Funktionalreform). Diese Planung ist vertretbar und kalkuliert eine weitere Stellenreduzierung pauschal mit ein. Die gesamte Planung muss jedoch beim Umsetzen der Verwaltungsreform des Landes überarbeitet werden. Da als Standort für die künftige Kreisverwaltung Rostock vorgesehen ist, dürfte sich ein zusätzlicher Bedarf für die Kreisverwaltung abzeichnen, über den der Kreis entscheidet. Die Angelegenheit muss dann auch im Aufbaustab für den neuen Kreis erörtert werden.

 

 

2006/5/03

Übertragung des Warnowschiffes an einen Vereine

(Weiterführung der Maßnahme 2005/5/04.1 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Das Warnowschiff wurde am 11. Mai 2006 öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. An dieser Ausschreibung konnten sich auch interessierte Vereine beteiligen.

Derzeit werden die im Rahmen der Submission aufgetretenen offenen Fragen geklärt bzw. die noch erforderlichen Abstimmungen geführt. Sobald dies abgeschlossen ist, wird dem zuständigen Gremium ein Entscheidungsvorschlag zur Zuschlagserteilung vorgelegt.

 

 

2006/5/04

Dienstwohnungen

(Weiterführung der Maßnahme 2005/5/05 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Grundsätzlich wurde festgestellt, dass alle Dienstwohnungen in die Verwaltung des Eigenbetriebes „KOE“ übergeben werden können. Die Übergabe der Verträge ist in Vorbereitung. Der Eigenbetrieb „KOE“ wird, falls erforderlich, Mietanpassungen vornehmen.

 

 

2006/5/05

 

Bildung einer Zentralregistratur in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

(Weiterführung der Maßnahme 2005/5/06 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Eine Zentalregistratur, im Folgenden wird die aktuelle Bezeichnung „Zwischenarchiv“ verwendet, existiert in Form des Verwaltungsarchivs als Zwischenarchiv beim Archiv der Hansestadt Rostock (Archivsatzung § 1 Abs. 4 und der Schriftgutordnung Punkt 26). Dieser Teil der Maßnahme ist somit erledigt.

 

Unter Federführung des Archivs der Hansestadt Rostock wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. In Zusammenarbeit mit dem Hauptamt konkretisiert die Arbeitsgruppe den Auftrag zur Einsparung von Ressourcen sowie zur Steigerung der Effektivität beim Umgang mit Schriftgut.

 

In den Organisationseinheiten werden die Schriftgutablagen abgebaut und abgeschlossene Akten oder sonstiges Schriftgut werden dem Verwaltungsarchiv als zentrales Zwischenarchiv zugeführt.

 

Insbesondere ist das zurzeit in den bestehenden Zwischenarchiven (u. a. im Stadtkassen- und Steueramt, im Stadtamt, im Amt für Schule und Sport, im Gesundheitsamt sowie im Bauamt) gelagerte Schriftgut auszusortieren und aufzubewahrendes Schriftgut in das Verwaltungsarchiv zu überführen. Gegebenenfalls sind diese Zwischenarchive aufzulösen.

 

Hierzu sind vom Hauptamt Voraussetzungen für die elektronische Aktenführung bzw. für die schrittweise Einführung von Dokumentenmanagementsystemen (DMS) schaffen.

 

 


 

Maßnahmebereich   6

Reduzierung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes

 

2006/6/01

Energiewettbewerb - Einsparung von Energie- und anderen Betriebskosten in den Schulen

(Weiterführung der Maßnahme 2005/6/01 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Die Durchführung des Energiewettbewerbes wurde im März 2006 dem Amt für Umweltschutz federführend übertragen. Da der Wettbewerb in Abhängigkeit vom Kalenderjahr (=Haushaltsjahr) und nicht Schuljahr durchgeführt wird, konnte für das Jahr 2006 kein Wettbewerb mehr organisiert werden.

 

Die Schulen werden im August 2006 darüber informiert, dass der nächste Energiewettbewerb mit Beginn 01. Januar 2007 durchgeführt wird. Aus diesem Grund können im Jahr 2006 die 30,0 TEUR nicht eingespart werden.

 

 

2006/6/02

 

Konsequente Umsetzung des Umweltmanagements in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

(Weiterführung der Maßnahme 2005/6/02.1 bis 02.3 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

2006/6/02.1

Beschaffung:

-        Stabilisierung der umweltfreundlichen Beschaffung von Büromaterial

Die in der Verwaltung installierte Druck- und Vervielfältigungstechnik sind grundsätzlich für die Verwendung von Recyclingpapier geeignet Der Anteil des Recyclingpapiers ist von 12,3 % (2005) auf 86,3 % (6/2006) angestiegen, wobei in den Organisationseinheiten zum Teil größere Restbestände an weißem Papier vorhanden sind. Die Kosteneinsparung wird über die zentrale Beschaffung über Mengenrabatte erzielt.

 

Ziel ist es, in der Stadtverwaltung die Benutzung von weißem Papier weitestgehend einzuschränken. Das Amt für Umweltschutz hat für den Fortbildungskatalog 2007 eine entsprechende Maßnahme zur Förderung der Akzeptanz umweltfreundlicher Produkte, insbes. des Recyclingpapiers vorgeschlagen.

 

-        Durchführung eines zentralen Controllings als Grundlage für Ressourcen- und Kosteneinsparung in diesem Bereich bis zum 31.Dezember 2006

Die Bewirtschaftung der Büromaterialien erfolgt dezentral in den einzelnen Organisationseinheiten. Hier wird davon ausgegangen, dass unter Beachtung des in Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz herausgegebenen zentralen Artikelkataloges verantwortungsvoll beschafft wird. Die Einführung neuer Kontrollmechanismen führt zu zusätzlichen personellen Aufwand, der als wenig sinnvoll angesehen wird.

 

-          Umsetzung der neuen EU-Richtlinien für die öffentliche Beschaffung

Die Zielstellung zur Einarbeitung der EU-Empfehlungen wird im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Geschäftsanweisung zur Vergabe von Leistungen auf Basis der VOL Ausgabe 2006 Umweltanforderungen in der Ausschreibung berücksichtigt.

 

 

 


 

2006/6/02.2

Abfall:

-        Bestandsaufnahme zum Abfallaufkommen

Wegen personeller Engpässe bei der Bestandaufnahme der Ressourcenverbräuche in der Stadtverwaltung und der Erhebung von Kennziffern wurde durch Amt für Umweltschutz eine ABM-Stelle beantragt. Der Antrag wurde im Juni 2006 mangels öffentlichen Interesses abgelehnt. Derzeit wird vom Jugend- und Sozialamt geprüft, ob die Beantragung einer Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante möglich ist.

 

Erst nach Abschluss der Bestandsaufnahme und Auswertung der real genutzten Behälterkapazitäten im Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten soll durch das Hauptamt, das Amt für Umweltschutz sowie dem Eigenbetrieb „KOE“ geprüft werden, ob die Anzahl der Behälterstandorte und die Anzahl der Behälter reduziert sowie die Abfuhrzyklen verlängert werden können.

 

-        Erstellung eines internen Konzeptes zum Abfallmanagement in der Stadtverwaltung

Die „Regelung zur Abfallentsorgung“ wird bis Anfang September 2006 überarbeitet.

 

 

2006/6/02.3

Bewirtschaftung von öffentlichen Toilettenanlagen:

Ressourceneinsparungen:

Die Verbrauchsdaten der Bewirtschaftung von öffentlichen Toilettenanlagen der Vorjahre wurden in 2005 ermittelt. Im Jahr 2006 konnten erste Maßnahmen zur Reduzierung von Ressourcenverbräuche eingeleitet werden, z.B.

-        monatliche statt quartalsweise Zählerstandsmeldungen durch die beauftragten Reinigungsfirmen,

-        Umstellung des Dauerbetriebes von Licht und Wasserspülung in einigen Anlagen,

-        Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen (Vertragsbeginn 2006).

 

Erst im Jahr 2007 können Aussagen über erste Ergebnisse getroffen werden.

 

Eine Alternative zur kostenaufwendigen Selbstbewirtschaftung von Toilettenanlagen durch die Hansestadt Rostock ist die Einführung anderer Betreibermodelle. Neben dem offensichtlichen finanziellen Vorteil für die Hansestadt Rostock haben alternative Betreibermodelle auch ökologische Effekte, da bspw. die Pächter sämtliche Kosten der Bewirtschaftung einschließlich der Ausgaben für Wasser/Abwasser und Energie tragen, haben sie ein besonderes wirtschaftliches Interesse an der Reduzierung dieser Ausgaben. Einfluss kann dabei lediglich über die Einsparung von Verbräuchen genommen werden. Ergebnis ist ein besonders verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen.

 

-        Zum 01. Oktober 2005 wurde ein Pachtvertrag für 2 Blockhaustoiletten auf dem Parkplatz Warnemünde Mitte geschlossen, durch den im Budget „Öffentliche Bedürfnisanstalten“ im Jahr 2006 Aufwendungen für die Reinigung in Höhe von 2,6 TEUR eingespart werden.

-        Durch den Abschluss eines Pachtvertrages für die erweiterte WC-Anlage Fischerbastion konnte eine Einsparung in Höhe von ca. 38,0 TEUR pro Jahr allein für die manuelle Bewirtschaftung (Reinigung durch Servicekraft vor Ort) erzielt werden. Der Pächter trägt zudem sämtliche Nebenkosten, z.B. für die Instandhaltung, Wasser und Energie.

 

 

2006/6/03

Zusammenführung der Bewirtschaftung der Papierkörbe

(Weiterführung der Maßnahme 2005/6/03 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Diese Maßnahme wird mit der Maßnahme 2006/2/06.2 „Zusammenfassung der Papierkorbentleerungen des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, des bisherigen Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ und der Stadtentsorgung Rostock GmbH“ realisiert.

 

 

2006/6/04

Geschäftsausgaben der Ämter

 

Die Geschäftsausgaben der Organisationseinheiten, wie: Reise- und Fahrtkosten, Bücher und Zeitschriften, Bürobedarf, Vordrucke, EDV-Material, öffentliche Bekanntmachungen, Aus- und Fortbildung (ohne refinanzierte Aufgabenbereiche, Landtagswahl, Aus- und Fortbildung in den UA Personalangelegenheiten und Brandschutz) wurden mit dem Haushaltsplan 2006 um 10 % gekürzt. Die jährliche Einsparung von 196,0 TEUR wurde gleichzeitig in den Finanzplan bis 2009 aufgenommen.

 

 

2006/6/05

Verteilung zentraler Informationen in Papierform

 

Seit dem 14. Juni 2005 steht das Intranet allen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung zur Nutzung zur Verfügung. Aus Gründen der Kostenreduzierung erhalten alle Organisationseinheiten bereits seit Januar 2006 nur noch ein Exemplar der im Haushaltssicherungskonzept aufgeführten zentralen Informationen in Papierform (Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters Nr. 46 vom 7. Dezember 2005).

 

Seit dem nunmehr fast einjährigen Bestehen des Intranets zeichnen sich deutliche Veränderungen in der Informationsverteilung innerhalb der Verwaltung ab. Zunehmend werden Informationen weniger im Mitteilungsblatt RATHAUS INTERN sondern im Intranet veröffentlicht.

 

Zukünftig wird das Intranet das zentrale Informationsmedium der Stadtverwaltung sein. Die Verteilung der Informationen auf Papier wird weiter eingeschränkt. Es ist beabsichtigt, die Verteilung des internen Mitteilungsblattes Rathaus Intern sowie die Organisationsverfügungen und Rundschreiben in Papierform einzustellen. Papierexemplare werden weiterhin für Bereiche verteilt, die keinen Zugriff auf das Intranet haben bzw. wo ein Papierexemplar für die Aufgabenerledigung unabdingbar ist.

 

Zum heutigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über die Höhe der Einsparung getroffen werden. Dennoch sind folgende positive Effekte des Bereitstellens der Informationen über das Intranet zu verzeichnen:

 

-     tagesaktuelles Bereitstellen von Informationen für weitestgehend alle Beschäftigten der Stadtverwaltung,

-     gesicherte Aktualität der Information an allen PC-Arbeitsplätzen,

-     breiteres Informationsangebot,

-     schnelleres Finden der Informationen (z. B. auch über die Volltextrecherche),

-     effizienten Handhabung aller Dokumente und Informationen,

-     effizientes Verteilen von Dokumenten.

 

 

 


 

2006/6/06

Büroausstattung in den Ämtern

 

Die Kürzung der Ausgaben für Büroausstattung in den Organisationseinheiten in Höhe von 66,5 TEUR (50%) wurde in den Haushaltsplan 2006 eingearbeitet sowie im Finanzplanzeitraum bis 2009 aufgenommen. Ausgenommen davon sind die refinanzierten Aufgabenbereiche.

 

 

2006/6/07

Gutachterkosten

 

Mit dem Haushaltsplan 2006 wurden die Gutachterkosten um 20% reduziert. Die Kürzung in Höhe von 235,7 TEUR wurde gleichzeitig in der Finanzplanung bis 2009 vorgenommen.

Ausgenommen von der Kürzung sind die refinanzierten Aufgabenbereiche sowie Sicherheitsgutachten in ausgewählten Unterabschnitten.

 

 

2006/6/08

Kunsthalle und Kulturhistorischen Museum „Kloster zum Heiligen Kreuz“

 

Für die private Betreibung der Kunsthalle wird gegenwärtig die Ausschreibung vorbereitet.

 

 

2006/6/09

 

Prüfung der Standorte im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit

-        Volkshochschule

-        Konservatorium

(Weiterführung der Maßnahmen 2005/3/07.4 und 2005/3/08.5 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Mit dem Konservatorium und der Volkshochschule fanden erste Gespräche statt. Ergebnissen liegen im Dezember 2006 vor.

 

 


2006/6/10

 

Volkstheater Rostock

(Weiterführung der Maßnahme 2005/3/12 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

2006/6/10.1

 

Die notwendigen Schritte zur Überführung des Volkstheaters Rostock in eine Volkstheater Rostock gGmbH sind derzeit in Prüfung. Für die Gründung dieser  gGmbH ist die Änderung des Intendantenvertrages erforderlich.

 

Für das Volkstheater Rostock wurden vom Hauptamt mehrere Strukturvorschläge erarbeit, die dem Intendanten zur Bewertung übergeben wurden. Ergänzende oder eigene Vorschläge des Intendanten liegen nicht vor.

 

Unter anderem sieht ein Strukturvorschlag die Reduzierung des Gesamtzuschusses der Hansestadt Rostock auf 6,5 Mio. EUR vor zuzüglich der Zuweisungen des Landes entsprechend dem FAG § 10c.

 

Für eine gemeinsame Theaterlösung mit der Stadt Schwerin wurde eine Interkommunale Arbeitsgruppe Rostock/Schwerin gegründet, die sich mit der weiteren Zusammenarbeit beider Theater auseinander setzt. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind Vertreter aus den Verwaltungen der Hansestadt Rostock und der Stadt Schwerin sowie Vertreter der Theater Rostock und Schwerin.

 

 

 

 

 

 

In den gemeinsamen Gesprächen wird von folgenden Strukturüberlegungen ausgegangen.

 

-          Zusammenschluss beider Theater zu einer gemeinsamen Theater gGmbH unter Aufrechterhaltung der Betriebsorte „Volkstheater Rostock“ und „Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin“,

-           Kooperation beider Theater mit Ensemblespezialisierung an den Standorten Rostock und Schwerin.

 

Die für beide Modelle notwendigen betriebswirtschaftlichen Untersuchungen durch externen Sachverstand werden nach einer Entscheidung der Gemeindevertretungen mit Beginn der Realisierungsphase eingeleitet.

 

Die Gespräche sind derzeit unterbrochen. Es wurde mit den Vertretern der Stadt Schwerin vereinbart, die Gespräche nach Vorlage des Berichtes des Landesrechnungshofes für die Hansestadt Rostock und nach Abschluss der Prüfung des Landesrechnungshofes der Verwaltung der Stadt Schwerin wieder aufzunehmen.

 

 

2006/6/10.2

Im März 2006 hat der Oberbürgermeister den Deutschen Bühnenverein zur Aufnahme von Tarifverhandlungen im künstlerischen Bereich beauftragt. Diese Beauftragung des Deutschen Bühnenvereins enthält zum einen die Einstellung der Sonderzahlungen bis zum Haushaltsjahr 2008 und zum anderen die Änderung der tariflichen Eingruppierung der Deutschen Philharmonie in einen gesonderten Tarifvertrag. Der Deutsche Bühnenverein hat die Gewerkschaften schriftlich aufzufordern, an entsprechenden Gesprächen teilzunehmen.

 

 


 

Maßnahmebereich   7       Forderungen gegenüber dem Land

 

2006/7/01

PSV-Bürgschaft

 

Die Hansestadt Rostock wurde durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau als Bürge zum 02. März 2006 in Höhe von 3.781.012,41 EUR in Anspruch genommen. Auf Grund der terminlichen Zwangslage wurde dieser Betrag durch das Innenministerium M-V aus den Mitteln des Sonderbedarfs zwischenzeitlich als Liquiditätshilfe zur Verfügung gestellt. Diese Liquiditätshilfe des Landes M-V soll durch ein Darlehen in Höhe von insgesamt ca. 920,0 TEUR aus dem Kommunalen Aufbaufonds an die Hansestadt Rostock abgelöst werden. Der Kapitaldienst für dieses Darlehen wird durch die Fehlbetragszuweisung des Landes M-V für die Jahre 2003 und 2004 bis zum Jahr 2011 finanziert. Entsprechend dem Zins- und Tilgungsplan gegenüber der im Haushaltssicherungskonzept vorgesehenen möglichen Einsparung in Höhe von 38,2 TEUR, werden durch den Einsatz der Fehlbetragszuweisungen jährlich bis zum Jahr 2011 170.874,84 EUR eingespart.

 

Ab 30. Juni 2011 hat die Hansestadt Rostock für die Restvaluta in Höhe von 3.385.949,0 EUR den Kapitaldienst wieder zu finanzieren.

 

Für den Planungszeitraum des Haushaltssicherungskonzeptes 2006 bis 2009, zuzüglich des Jahres 2010 kann eine zusätzliche Einsparung durch Zinsverbesserung in Höhe von ca. 920,0 TEUR verzeichnet werden.

 

Die rechtliche Prüfung einer etwaigen Mithaftung des Landes ist noch nicht abgeschlossen.

 

 


 


Maßnahmebereich   8      

Reduzierung von Standard, Zuwendungen und Zuschüssen

Ausgabeverbesserung

 

2006/8/01

Zuwendungen an Körperschaften, Vereine und Verbände der Wohlfahrtspflege

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/09 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

2006/8/01.1

 

 

Freiwillige Ausgaben

Hierbei handelt es sich um die Fortsetzung der haushaltskonsolidierenden Maßnahme 2005/8/09 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008. In den Haushaltsplan 2006 wurden bereits Einsparungen in Höhe von 274,2TEUR eingearbeitet.

Ausgehend vom Haushaltsplan 2006 (Anlage 2, Bd. II) betragen die Zuwendungen für freiwillige Leistungen an Körperschaften, Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege 5.652.300 EUR. Abzüglich der vertraglich gebundenen und bereits im Haushaltssicherungskonzept aufgeführten Maßnahmen ergeben sich Zuwendungen in Höhe von 2.672,3 TEUR. Entsprechend dem Bürgerschaftsbeschluss, die Zuwendungen um weitere 10 % zu reduzieren, wurde die weitere Kürzung in Höhe von 267,2 TEUR in den Finanzplan 2006-2009 aufgenommen und den Organisationseinheiten und Einrichtungen mit der Vorgabe der Eckwerte zur Haushaltsplanung 2007 übergeben.

 

 

 

2006/8/01.2

Zuschuss Fährverbindung Gehlsdorf - Kabutzenhof

 

 

Der Zuschuss für die Fährverbindung Gehlsdorf-Kabutzenhof ist im Haushaltsplan 2006 gesichert und im Haushaltsplan 2007 mit 9,2 TEUR (Monat Januar) eingestellt.

 

In Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes wurden mit der Zielstellung der Zuschussreduzierung gemeinsam mit dem Fährbetreiber und dem Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW) folgende Maßnahmen vereinbart:

 

1.      Für die Monate Juni bis September 2006 wird an Sonnabenden sowie an Sonn- und Feiertagen die Linienführung von Gehlsdorf in den Stadthafen (Schnickmannstraße) geführt, um zusätzliches Fahrgastpotential zu gewinnen. Der Modellversuch mit dem geänderten Fährbetrieb gilt gemäß der erteilten Genehmigung vom 01. Juni 2006 bis zum 30. September 2006.

 

  1. Dem Fährbetreiber fehlen gesetzliche Ausgleichszahlungen/Erstattungen des Landes für die Schülerbeförderung gemäß § 45a Personenbeförderungsgesetz und für die Beförderung von Schwerbehinderten gemäß § 62 Schwerbehindertengesetz/§ 148 SGB IX. Durch die Antaris Seetouristik und Wassersport GmbH sind Anträge auf Ausnahmeentscheidung an das Wirtschaftsministerium M-V bzw. an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V zur Bewertung gestellt worden.

 

3.      Durch den VVW ist eine Tarifanpassung in Bezug auf Erlöse im Zeitkartenbereich durch fehlende Ausgleichszahlungen für die Fahrradmitnahme vorgesehen, welche frühestens im Februar 2007 wirksam wird.

 

 

 

2006/8/01.3

Zuschuss Fährverbindung Warnemünde - Hohe Düne

 

 

Die Einstellung der Sonderermäßigung für die Anwohner Hohe Düne wird gegenwärtig einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Das Ergebnis des Prüfprozesses wird bis zum September 2006 vorliegen.

 

Der Zuschuss in Höhe von 5,0 TEUR für die Anwohnerinnen und Anwohner zur Benutzung der Fährlinie Warnemünde - Hohe Düne ist ab 2006 nicht mehr vorgesehen.

 

Gemäß Auszug der Niederschrift Nr. 0271/06-N der Sitzung der Bürgerschaft am 10. Mai 2006 wurde für diese Maßnahmen Folgendes beschlossen:

 

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Maßnahme aus dem Haushaltssicherungskonzept Nr. 2006/8/01.3 einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.

 

Stellungnahme:

Die Maßnahme aus dem Haushaltssicherungskonzept beinhaltet, dass der jährliche Zuschuss an die Weiße Flotte GmbH ab 2006 eingestellt wird. Bisher wird für die Benutzung der Fährlinie Warnemünde – Hohe Düne den „Anwohnern“ eine Sonderermäßigung im Rahmen eines Zuschusses durch die Hansestadt Rostock gewährt.

 

Die rechtliche Prüfung der beabsichtigten Maßnahme ergibt Folgendes:

 

Bei dem Zuschuss der der Weißen Flotte jährlich zum Ausgleich dafür gewährt wird, dass sie den Anwohnerinnen und Anwohnern der Ortsteile Hohe Düne, Markgrafenheide und Hinrichshagen für die Benutzung der Fährverbindung einen Sondertarif einräumt, handelt es sich um eine Zuwendung im Sinne des § 23 LHO.

 

In der bisherigen Praxis wurde der Zuschuss jährlich für das zurückliegende Geschäftsjahr durch einen Zuwendungsbescheid seitens der Hansestadt Rostock an die Weiße Flotte auf der Basis der gemeldeten Beförderungsfälle gezahlt.

 

Auf die Zuwendung besteht im Grundsatz kein Anspruch. Die Zuwendung ist

rechtlich nicht begründbar, weil nicht erkennbar ist, dass die Gemeinde ein erhebliches Interesse hat, die Anwohnerinnen und Anwohner von Hohe Düne, Markgrafenheide und Hinrichshagen finanziell bei der Benutzung der Fährverbindung zu unterstützen.

 

Wir halten es daher für zulässig, den Zuschuss zukünftig nicht mehr zu gewähren, und von dem Erlass eines Zuwendungsbescheides künftig abzusehen.

Für den Zeitraum 01. Januar 2006 bis 28. Februar 2006 (Zeitraum vor dem Beschluss der Bürgerschaft zur Haushaltskonsolidierung) wird der Zuschuss noch gewährt, um das Unternehmen rückwirkend nicht schlechter zu stellen, da es auf den Erhalt des Zuschusses wie bisher vertrauen konnte.

 

 

 

2006/8/01.4

Frauenhaus „Frauen helfen Frauen“

 

 

Im Rahmen der Planung 2007 finden derzeit Gespräche mit dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. statt. An der Erarbeitung eines geeigneten alternativen Konzeptes wird gearbeitet.

 

 

 

2006/8/01.5

 

Mechaje Jüdische Theater e.V.

Das Jüdische Theater Mechaje wird von der Hansestadt Rostock in Höhe von 30,0 TEUR, dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes M-V in Höhe von 23,1 TEUR sowie dem Zentralrat der Juden in Deutschland in Höhe von 30,0 TEUR gefördert. Dazu engagiert sich die ARGE mit einer Summe in Höhe von bis zu 14,8 TEUR für mindesten sechs Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Theater erwirtschaftet jährlich 21,0 TEUR.

 

Dem Prüfauftrag entsprechend hat es Gespräche zwischen dem Jüdischen Theater Mechaje e. V. und der Bühne 602 gegeben. Eine Einsparung durch Kooperation der beiden Einrichtungen ist nicht möglich, da die Bühne 602 über keinerlei disponible räumliche, personelle oder finanzielle Ressourcen verfügt. Das Jüdische Theater Mechaje e. V. hat im Volkstheater Rostock einen verlässlichen und leistungsstarken Partner und Spielort.

 

Für das Jüdische Theater Mechaje e.V. existiert direkt kein Haushaltsansatz. Der verbindliche Haushaltsansatz für Zuschüsse an sonstige Verbände und Vereine im Bereich der allgemeinen Pflege der Kultur (HHSt: 01.3410.7179 - Zuschüsse an sonstige Verbände und Vereine) beträgt im Jahr 2006 Haushaltsansatz 1.445.300 EUR.

 

Für das Haushaltsjahr 2007 wird dieser Ansatz gemäß Maßnahme 2006/8/01.1 - Freiwillige Ausgaben um 10% sowie um den Zuschuss für das Jüdische Theater Mechaje e.V. gekürzt.

 

Im Rahmen der Eckwertevorgabe für das Teilbudget Kultur und Denkmalpflege muss eine Entscheidung über die Verteilung der Zuschüsse an sonstige Verbände und Vereine für kulturelle Zwecke neu getroffen werden.

 

 

 

2006/8/01.6

„Gesetzliche Aufgaben, deren Umfang nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt werden kann“

 

 

Die Bürgerschaft hat beschlossen, auch bei den Zuwendungen an Körperschaften, Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege für Leistungen im pflichtgemäßen Bereich eine Reduzierung von 10% ab 2007 vorzunehmen. Ausgehend vom Haushaltsplan 2006 laut Anlage 2 zum Haushaltsplan 2006, Bd. II beträgt die Berechnungsgrundlage 5.781,7 TEUR (ohne Kita; Verein Phönix e.V., da extra Maßnahme; Regionalverkehr Küste GmbH und Berücksichtigung der Landeszuweisungen für die Schuldnerberatungsstellen).

Die Reduzierung von 578,2 TEUR wurde in den Finanzplan 2006-2009 aufgenommen und den Organisationseinheiten und Einrichtungen mit den Vorgaben der Eckwerte zur Haushaltsplanung 2007 übergeben.

 

 

 

2006/8/01.7

Verein Phönix e.V.

 

 

Recherche:

Der Verein Phönix e.V. präsentiert drei Projekte, wobei die Hansestadt Rostock im Jahr 2005 Mittel für die Beratungs- und Betreuungsstelle einschließlich Tagesaufenthalt in Höhe von 70,5 TEUR bewilligt hat. Das Sozialministerium beteiligt sich an der Finanzierung des Vorhabens in Höhe von 6,5 TEUR.

 

Bei 1,5 Planstellen für die Beratung, Betreuung und Verwaltung und einer geringfügig entlohnten Beschäftigten für den Tagesaufenthalt bedeutet die Absenkung der Förderung, ab 2008 um 50 von Hundert (35,5 TEUR), eine Halbierung der Personalstellen und Sachkosten sowie der zu realisierenden Leistungen.

 

Das leistungsbezogene Angebot der Beratungsstelle ist niederschwellig und für den Personenkreis ab 18 Jahren, nicht in der Dauer zeitlich begrenzt (d.h. über 24 Monate hinaus). Gleichwertige Leistungsangebote durch andere Träger in der Hansestadt Rostock gibt es zurzeit nicht. Außerhalb der Leistungen durch den Verein Phönix arbeiten folgende Vereine mit Straftätern und Haftentlassenen mit sozialen Schwierigkeiten:

 

-        Soziale Initiative e.V., Ludwigstraße 12a

o        Beratung und Betreuung von Haftentlassenen ab 18 Jahren

o        Vereinbarung mit dem Amt für Jugend und Soziales, Fachbereich Soziales Abrechnung erfolgt über Fachleistungsstunden

o        hochwertiges Angebot, nicht jeder wird beraten und betreut (bis zu 24 Monaten)

 

-        Jugendwohnen Hansestadt Rostock e.V., Waldemarstraße 56

o        Beratung und Betreuung von Haftentlassenen mit sozialen Schwierigkeiten

o        in geringem Umfang werden Straftäter betreut

o        Zuwendungen vom Amt für Jugend und Soziales, Fachbereich Jugend. Altersstruktur 18 bis 27 Jahre.

 

Sachstand:

Der Verein Phönix präsentierte sich am 11. Januar 2006 im Gesundheits- und Sozialausschuss. Die zu erwartenden finanziellen Einsparungen könnten, individuell auf den Einzelfall bezogen, mit Fachleistungsstunden abgerechnet werden. Die Anzahl der hilfebedürftigen Personen, der Leistungsumfang der Fachleistungsstunden und die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten für die Hansestadt Rostock, sind noch nicht definiert.

 

In Vorbereitung der Planungen für das Jahr 2007 finden zurzeit weitere Gespräche mit dem Verein statt. Gegenstand sind die bisherigen Aktivitäten des Vereins zur Kosteneinsparung 2007, Folgen der finanziellen Kürzungen ab 2008 entsprechend Haushaltssicherungskonzept in Höhe von 35,0 TEUR sowie die mögliche Mittelaufstockung durch das Sozialministerium und/oder Sponsoring.

 

 

 

2006/8/02

 

Standardsenkung bei der Bereitstellung von Lern-, Lehr- und Unterrichtsmitteln

 

 

Die Schulen wurden aufgefordert, die gesetzlich festgelegten Elternbeiträge in Höhe von bis zu 30,68 EUR je Kind konsequent einzufordern. Der Bericht zur Umsetzung dieser Maßnahme wird für das Schuljahr 2006/07 am 01. Mai 2007 vorgelegt.

 

 

 

 


 

2006/8/03

 

Schülerbeförderung

Anpassen des Standards auf das gesetzlich vorgeschriebene Niveau

 

An der weiteren Optimierung der Schülerbeförderung wird wie folgt gearbeitet:

 

-        Um kurzfristige Veränderungen vornehmen zu können, werden Bescheide für die Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2006/2007 nur für ein halbes Jahr erteilt.

-        In Abstimmung mit dem zuständigen Schulrat und den Schulen wird geprüft, ob verschiedene Schulanfangszeiten koordiniert werden können, um ein mehrmaliges Anfahren der Schule zu vermeiden.

-        Die Schulen mit Außenstellen in verschiedenen Stadtteilen sind aufgefordert, die Schüler wohnortnah einzuschulen, um die Anzahl der Beförderungen zu reduzieren.

-        Die für den nichtpflichtigen Bereich zutreffende finanzielle Beteiligung der Eltern in Höhe eines Schülertickets wird beibehalten. Säumige Zahler werden aufgefordert, entsprechende Rückstände zu bezahlen. Falls es wiederholt zu Verstößen kommen sollte, wird die Aufhebung der Schülerbeförderung geprüft.

-        In Zusammenarbeit mit dem Senatsbereich Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit ist geplant, dass unter Leitung der Senatorin ein Modellprojekt „Schulwegbegleitung“ erarbeitet wird. Auf der Basis dieses Projektes sollten gemeinsam mit dem Amt für Jugend und Soziales Möglichkeiten gesucht werden, die Schülerinnen und Schüler an festzulegenden Treffpunkten des Wohngebietes zu sammeln. Gemeinsam mit einer durch das Amt für Jugend und Soziales zu stellenden geschulten Begleitperson, würde der Schulweg absolviert werden. Damit würde zugleich die organisierte Beförderung für bestimmte Schülergruppen entfallen. Stattdessen wäre nur das durch die Eltern zu finanzierende Schülerticket erforderlich.

Ausgenommen von dieser Regelung wären natürlich die Schülerinnen und Schüler, die auf Grund ihrer individuellen Voraussetzungen (z.B. Rollstuhl) weiterhin durch Fahrzeuge befördert werden müssen.

 

Die geforderte Einsparung in Höhe von 100,0 TEUR ab 2007, ist wie im Haushaltssicherungskonzept beschlossen, nur bei konsequenter Beschränkung der Schülerbeförderung auf den pflichtigen Teil, entsprechend des Schulgesetzes, zu erreichen.

 

 

2006/8/04

 

Aufheben der Zuschüsse für den öffentlichen Personen- und Nahverkehr ab 2007 für alle Empfänger von Transferleistungen

 

Für die Berechnung der monatlichen Abschlagzahlungen an den Verkehrsverbund Warnow wird die Anzahl der ausgegebenen Berechtigungskarten zu Grunde gelegt.

 

Der ab 2006 monatliche gezahlte Abschlag bezieht sich auf 7.747 ausgegebene Berechtigungskarten (7358 für Arbeitslosengeld- II- Empfänger und 389 für Sozialhilfeempfänger). Per 30. Juni 2006 wurden Zuschüsse in Höhe von 117,1 TEUR gezahlt (111,5 TEUR für ALG- II- Empfänger, 5,6 TEUR für Sozialhilfeempfänger). Das voraussichtliche Ist per 31. Dezember 2006 wird mit 225,0 TEUR beziffert.

 

Der Antrag 0663/06-A „Weitergewährung von ÖPNV-Fahrpreisermäßigungen für ALG II-Empfänger und Sozialhilfeempfänger“ wird im Finanzausschuss erneut behandelt.

 

 

2006/8/05

 

Streichung der Zuschüsse der Hansestadt Rostock für die Beteiligung an Maßnahmen der Beschäftigungsförderung durch Gesellschaften

 

Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt jahresübergreifend in Anpassung an die Förderung der Bundesagentur für Arbeit und das Land M-V. So auch für den Zeitraum 2005/2006. Aus diesem Grund wurden mit dem Jahresabschluss 2005 Haushaltsausgabereste in Höhe von 143,1 TEUR zur Finanzierung der bewilligten Maßnahmen gebildet.

 

Mit dem Haushaltsplan 2006 wurden die Zuschüsse an die Gesellschaften für beschäftigungsfördernde Maßnahmen in Höhe von 789,0 TEUR gestrichen.

 

 

2006/8/06

 

Einstellung der Auszahlung des Zuschusses zu den Semestergebühren (30,0 EUR) an Studenten ab Sommersemester 2006

 

Der Zuschuss wird ab Sommersemester 2006 eingestellt.

Der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0545/01-BV wird aufgehoben.

 

 

2006/8/07

Reduzierung der Kosten für die Betreuung Obdachloser

 

Die im Haushaltssicherungskonzept beschlossenen Einsparungen für 2006 in Höhe von 50,0 TEUR sowie mit den Eckkennziffern für 2007 in Höhe von 100,0 TEUR, bezogene auf das Basisjahr 2005, wurden berücksichtigt. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde die entsprechende Reduzierung im Finanzplan berücksichtigt.

 

In Gesprächen mit den Trägern ab Juli 2006 werden Varianten zur Reduzierung der Unterbringungs- und Betreuungskosten verhandelt.

 

Zur Sitzung der Bürgerschaft am 06. September 2006 werden die Ergebnisse der Trägerberatungen sowie die Aktualisierung des „Konzeptes contra Obdachlosigkeit“ vorgelegt.

 

 

2006/8/08

Einsatz von Zivildienstleistenden

 

Die Reduzierung des Einsatzes von Zivildienstleistenden führt zwangsläufig im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, im Amt für Umweltschutz sowie im Stadtforstamt zu Standardreduzierungen in der Aufgabenerledigung oder gar zum Wegfall einzelner Aufgaben.

 

Die Prüfung der Reduzierung des Einsatzes von Zivildienstleistenden durch die zuständigen Organisationseinheiten ergab folgenden Stand:

 

-        Amt für Schule und Sport

Alle in den Schulen der Hansestadt Rostock eingesetzten 14 Zivildienstleistenden sind zur direkten Betreuung am Kind eingesetzt, so dass diese entsprechend der Maßnahme des Haushaltssicherungskonzeptes von einer Reduzierung ausgeschlossen sind.

 

Unabhängig davon, werden die im Oktober 2007 im Zusammenhang mit der Schließung der Schule am Kringelgraben auslaufenden zwei Planstellen für Zivildienstleistende nicht wieder besetzt.

 

 

 

 

 

-        Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege

Im Amt können 10 Zivildienstleistende für gärtnerische Tätigkeiten auf öffentlichen Grünanlagen sowie 8 Zivildienstleistende für gärtnerische Tätigkeiten auf Friedhofsanlagen eingesetzt werden. Gegenwärtig sind 10 Plätze besetzt, deren Dienstverhältnisse teilweise erst in 2007 auslaufen

 

Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege ist derzeit für die Pflege von 6.059.000 m² öffentlicher Flächen verantwortlich. Der jährliche Flächenzugang beträgt 150.000 m². Bereits jetzt können durch fehlende Vergabemittel sowie unzureichenden Personalbestand 1.658.000 m² öffentliches Grün nicht gepflegt werden. Die Zivildienstleistenden sind zu einem unverzichtbaren kostengünstigen Leistungsträger in der Grünanlagenpflege geworden. Der Winterdienst könnte durch eigenes Personal nur noch bedingt abgesichert werden. Weitere Leistungsanteile müssten an die Stadtentsorgung vergeben werden. Hierfür werden Vergabemittel benötigt.

 

-        Amt für Umweltschutz

Die Zivildienstleistenden werden überwiegend zur Kontroll- und Beräumungsaufgaben bei illegal entsorgten Abfällen eingesetzt. Bei Wegfall ist der Einsatz entsprechender Fachfirmen (Entsorgungsfachbetriebe) erforderlich. Die Zivildienstplätze im Amt für Umweltschutz werden ab 2007 von 10 auf 8 Plätze reduziert.

 

-        Stadtforstamt

Die Zivildienstleistenden werden vorwiegend für Transportarbeiten, Wildbergung, Kontrolltätigkeit, Müllbergung sowie Reparaturarbeiten an touristischen Einrichtungen eingesetzt. Die Zivildienstplätze im Stadtforstamt werden von 5 auf 4 Plätze reduziert.

 

Die Prüfung des Einsatzes von Zivildienstleistenden ergab eine Reduzierung bzw. derzeitige Nichtbesetzung insgesamt von 11 Zivildienstplätzen. Die Inanspruchnahme der Mittel für die Zivildienstleistenden ist abhängig von dem tatsächlichen Einsatz der Zivildienstleistenden. Erst zum Jahresende wird mit der Budgetabrechnung die tatsächliche Einsparung sichtbar.

 

 

2006/8/09

Jugendhilfe/Kindertagesstätten

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/10 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

2006/8/09.1

Für das Jahr 2006 konnten erstmals seit Inkrafttreten des KiföG M-V am 01. August 2004 mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen in der Hansestadt Rostock durch die Bürgerschaft genehmigte Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen abgeschlossen werden. Die Verhandlungen mit den Trägern erfolgten auf der Basis der §§ 78 b bis e SGB VIII unter der Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, so auch die Verpflichtung im § 78b Abs. 2 SGB VIII.

 

Berücksichtigt wurden nur Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen, wenn die Prüfung durch den Eigenbetrieb „KOE“ bzw. den Bereich Investitionscontrolling der Stadtkämmerei die Betriebsnotwendigkeit bestätigt hat.

 

 

 

 

2006/8/09.2

 

Auf Grund der Zweigliedrigkeit des Amtes für Jugend und Soziales in Verwaltung und Jugendhilfeausschuss ergibt sich die gemeinsame Verantwortung für u.a. die Kita-Entwicklungsplanung.

 

Die dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 30. Mai 2006 vorgelegte Vorlage zum Abbau des Sanierungsstaus in den Rostocker Kindertageseinrichtungen wurde an den Unterausschuss Jugendhilfeplanung zur Beratung übergeben. Dieser hat wiederum dem Jugendhilfeausschuss empfohlen, die Bildung einer Unterausschusses „Kita-Entwicklungsplanung“, bestehend aus dem Amt für Jugend und Soziales und dem Jugendhilfeausschuss, zu beschließen. Dieser Unterausschuss erhält den Auftrag, analog der Schulentwicklungsplanung eine entsprechende umfängliche und aktuelle Übersicht zur Bedarfs- und Platzentwicklung bis zum Jahr 2015 zu erarbeiten, um daraus Rückschlüsse auf den Bedarf an Kindertageseinrichtungen und Horten zu ziehen. Im Ergebnis daraus soll dann für den Abbau des Sanierungsstaus ein entsprechendes finanzierbares Konzept im Zusammenwirken mit dem Eigenbetrieb „KOE“ und dem Bereich Investitionscontrolling entwickelt werden. Der Unterausschusses „Kita-Entwicklungsplanung“ konstituierte sich am 18. Juli 2006.

 

 

2006/8/10

10.1-10.3

 

Förderung von Stadtteilkulturzentren/Bürgerzentren/ Altentagesstätten/Zentren für offene Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des Rostocker Freizeitzentrums/Familienzentrums

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/11 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Die Bürgerschaft hat am 01. März 2006 die Rahmenkonzeption 2005 „Stadtteil- und Begegnungszentren in der Hansestadt Rostock“ als Grundlage für die weitere Entwicklung der stadtteilorientierten und gemeinwesenbezogenen sozialen Arbeit und die künftige soziale Infrastrukturausstattung beschlossen.

 

Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Rahmenkonzeption dahingehend fortzuschreiben, dass

1.      die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Stadtteil- und Begegnungszentren im Verwaltungshaushalt der nächsten vier Jahre dargestellt werden,

2.      ein Sanierungskonzept für die sanierungsbedürftigen Stadtteil- und Begegnungszentren erarbeitet wird,

3.      eine sozialräumliche Analyse erstellt wird sowie

4.      konkrete Vorschläge für die Betreiber der Stadtteil- und Begegnungszentren vorgelegt werden.

 

Die Fortschreibung der Rahmenkonzeption befindet sich in ämterübergreifender Abstimmung und wird der Bürgerschaft noch im Jahr 2006 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Fortschreibung stellt die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt sowie die Optimierung der Gebäudenutzung und Standorte von Stadtteil- und Begegnungszentren mit dem dazugehörigen Wirkungskreis dar. Diese sind abgeleitet aus der sozialräumlichen Analyse und in ämterübergreifenden Abstimmungen erörtert worden. Dabei sind Entscheidungen mit allgemein gültigen Auswirkungen und speziellen Besonderheiten zu einzelnen Standorten oder Sozialräumen unter Einbeziehung fachspezifischer Belange unterschiedlicher Art zu treffen.

 

 

 

 

 

2006/8/11

Prüfung der Ausgabenreduzierung beim „Politikaufwand“

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft hat am 19. Juni 2006 erstmalig mit den Vorsitzenden der Fraktionen zur Ausgabenreduzierung beraten. Ende September 2006 findet ein weiteres Gespräch zur

-        Reduzierung der Sachkosten bei Fraktionszuwendungen sowie zur

-        Anzahl der Mitglieder in den Ortsbeiräten in Anhängigkeit von der Einwohnerzahl statt.

 

 


 

Maßnahmebereich   9

Einnahmeverbesserungen

Einnahmen Verwaltungshaushalt

 

2006/9/01

Überarbeitung der Entgeltordnung der Volkshochschule hinsichtlich der Erhöhung der Entgelte

 

Bei der Überarbeitung der Entgeltordnung sollten nicht nur die Ermäßigungstatbestände für Rostocker und Nichtrostocker differenziert gestaltet werden, sondern auch die unterschiedlichen Entgelte für die Teilnahme an Schulabschluss- und Elementarbildungskursen.

 

Diese Differenzierung hätte dazu geführt, dass Einwohnerinnen und Einwohner Rostocks für die Teilnahme an einem solchen Kurs 230 EUR, Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises dagegen 1.800 EUR entrichten müssten. Dieser Umstand und die Tatsache, dass die Hansestadt Rostock beabsichtigt, diese differenzierten Entgelte einzuführen, hat den Landkreis bewogen, auf der Basis des Modells des Schullastenausgleiches für das Abendgymnasium sich in Zukunft an den Kosten zu beteiligen. Die beiden Leiter der Volkshochschulen wurden beauftragt, entsprechende Regelungen zu erarbeiten. Der Entwurf einer darauf aufbauenden Vereinbarung und die Berechnungsgrundlagen für die Erstattungsbeträge der verschiedenen Leistungen liegen vor. Es ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung noch 2006 in Kraft tritt und eine Kostenerstattung mit Beginn des Herbstsemesters 2006 möglich wird.

 

Da erst nach Abschluss der Vereinbarung endgültig geklärt ist, wie Rostocker und Nichtrostocker bezüglich der Erhebung von Entgelten zu behandeln sind, soll erst zu diesem Zeitpunkt eine neue Entgeltordnung in Kraft treten.

 

Die in dieser Maßnahme verfügte Einsparung von 20,0 TEUR wurde durch die Vornahme entsprechender Preissteigerungen bei den Entgelten innerhalb der jetzt gültigen Entgeltordnungen erfüllt.

 

 

2006/9/02

 

2006/9/02.1

2006/9/02.2

Erhöhung der Hebesätze

 

Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer

Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B

 

 

Mit Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2006 ist beschlossen worden, die Realsteuerhebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B gegenüber dem Vorjahr von 420 auf 440 v.H. zu erhöhen.

 

Eine Umsetzung dieses Beschlusses durch die Verwaltung ist in Form der Festsetzung der höheren Steuerbeträge durch Steuerbescheid erst nach Genehmigung der Haushaltssatzung und deren öffentlichen Bekanntmachung möglich.

 

Eine Ausnahmegenehmigung zu den Regelungen des § 48 Abs. 3 KV M-V hinsichtlich der teilweisen Vorabveröffentlichung des Haushaltsbeschlusses zur Hebesatzerhöhung für die Gewerbe- und Grundsteuer wurde durch die Hansestadt Rostock bei der Rechtsaufsichtsbehörde aus Gründen der Liquiditätssicherung und Reduzierung von Nachzahlungbeträgen bei den Steuerpflichtigen beantragt und vom Innenministerium M-V abgelehnt.

 

Die Hansestadt Rostock hat die Steuerpflichtigen mittels Pressemitteilung gebeten, sich darauf einzurichten, dass die geänderten Steuerfestsetzungen hinsichtlich der Hebesatzerhöhung bei der Gewerbesteuern und Grundsteuer B für das Kalenderjahr 2006 voraussichtlich erst im Monat September 2006 ergehen und somit eine Nachzahlung des daraus resultierenden Betrages im letzen Quartal des Jahres 2006 fällig wird.

 

 

2006/9/03

 

Einführung eines Leseausweises in der Stadtbibliothek

 

 

Zur Umsetzung dieser Maßnahme sollten in der Stadtbibliothek geeignete Maßnahmen eingeführt werden, um jährlich 300,0 TEUR zu erwirtschaften sowie die Auswirkungen bei der Einrichtung einer Zentralbibliothek geprüft werden.

 

Zur Steigerung der Einnahmen in der Stadtbibliothek wurde die Einführung eines Leseausweises untersucht. Bei einer betriebswirtschaftlichen Einschätzung, ob mit der Einführung eines Benutzungsentgeltes höhere Einnahmen erwirtschaftet werden können, kann noch nicht abschließend beantwortet werden.

 

 

2006/9/04

 

Fremdenverkehrsabgabe

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/05 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Überarbeitung der Fremdenverkehrsabgabesatzung

Die Kalkulationsgrundlagen wurden entsprechend den Daten aus dem Jahres-abschluss 2005 aktualisiert. Die in Frage kommende Anzahl der abgabepflichtigen Gewerbe wurde in Zusammenarbeit mit der Gewerbeabteilung neu ermittelt.

 

An einer Neufassung der Fremdenverkehrsabgabeatzung wird jedoch vorerst nicht weiter gearbeitet, da sich die politischen Gremien eindeutig für die Prüfung der im zweiten Teil der Beschlussfassung geforderten Alternativvorschläge ausgesprochen haben.

 

Prüfung der Struktur des derzeitigen Tourismus-, Stadt-, Standort- und Veranstaltungsmarketings, als Alternative zur Einführung der Fremdenverkehrsabgabe

Der Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ hat im Juni 2006 eine Beratung mit den im Prüfauftrag benannten Unternehmen (Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH; Großmarkt GmbH; IGA Rostock 2003 GmbH; Marketinginitiative Rostock e.V. und Rostock Business) durchgeführt. Ziel dieser ersten Zusammenkunft war die Prüfung von Synergien bzw. verstärkten Kooperationen aller Beteiligten.

 

Kooperationen sind möglich und können noch stärker als bisher ausgebaut werden. Einsparungen in Höhe 450,0 TEUR sind nicht zu erreichen.

Die Beteiligten, insbesondere Rostock Business machten deutlich, dass sie aus dem Prüfauftrag an den Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ zum Haushaltssicherungskonzept keine unmittelbare Aufgabenstellung für ihr Unternehmen ableiten.

 

 

 

 

 

 

Als weitere Alternative sieht der Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ die Aktivierung des Verkehrsvereins der Hansestadt Rostock e.V., unter der Voraussetzung, dass eine Stärkung und Neuprofilierung erfolgt und der Verein als Plattform der Branche einen adäquaten Beitrag zur Fremdenverkehrsabgabe aufbringt. In der Mitgliederversammlung des Verkehrsvereins am 06. Juli 2006 wurde hierfür geworben. Die anwesenden Mitglieder stimmten darin überein, dass der Verkehrsverein der für alle Unternehmen, Verbände und Vereine im City- und Seebadbereich sowie Einzelpersonen offen steht, als branchenübergreifendes Gremium eine tragende Säule für die Finanzierung von Marketingmaßnahmen in der Hansestadt Rostock darstellen kann.

Die nächste zeitnah einberufene Mitgliederversammlung des Vereins wird sich weiter mit diesem Projekt Private Public Partnership auseinandersetzen.

 

Auf der Basis dieser Entwicklung wird der Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ im September 2006 ein Konzept vorlegen, das die Beteiligung der Wirtschaft an der Finanzierung und eventuell zu verändernden Strukturen aufzeigt.

 

 

2006/9/05

Straßenbaubeiträge, Erschließungsbeiträge, Stellplatzablösegebühren

 

Im Tief- und Hafenbauamt werden Beiträgen für die Stellplatzablösegebühren und im Bauamt die Straßenbaubeiträge und Erschließungsbeiträge erhoben.

 

Auf Grundlage der Geschäftsanweisung über das Verfahren bei Stundung, Niederschlagung und Erlass, Aussetzung der Vollziehung und Vollstreckungsaufschub (AGA II 2/14) werden Stundungsanträge in jedem Fall gründlich und kritisch geprüft. Die Entscheidung wird bis 5,0 TEUR durch die Amtsleitung, bei darüber liegenden Beträgen durch die Stadtkämmerei bzw. den Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung getroffen.

 

2006 wurde im Bauamt bisher lediglich ein Antrag auf Ratenzahlung einer Beitragsschuld i Höhe von 2.718,98 EUR über einen Stundungszeitraum von 10 Monaten befürwortet.

 

 

2006/9/06

Werbeverträge

 

Die Einnahmen der Hansestadt Rostock aus den bestehenden städtischen Werbeverträgen sind vertraglich für beleuchtete Werbung mit der Firma JC Decaux und für unbeleuchtete Werbung mit der Firma STRÖER geregelt. Durch die Firma JC Decaux wird jährlich ein einmaliges Entgelt, das den steigenden Werbekosten angepasst wird, die Zahlung einer Strom - Anschlusskostenpauschale für Neuanlagen und pauschale Betriebskosten für den Anlagenbestand entrichtet. Eine Anpassung an steigende Strompreise ist vertraglich vereinbart.

Die Firma STRÖER zahlt auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung einen prozentualen Anteil an den Netto-Werbeeinnahmen in Abhängigkeit vom jeweiligen Werbeträger.

Im Haushaltsansatz für 2006 wurden 310,0 TEUR Einnahmen aus der Werbung geplant. Auf Grund einer Vielzahl von Baustellen gerade in der Rostocker Innenstadt wird vorübergehend durch den Wegfall von Werbeflächen und somit Kunden das geplante Ergebnis leicht unterschritten.

 

 

 

 

 

2006/9/07

Schullastenausgleich

 

Entsprechend der Schullastenausgleichsverordnung M-V ist die amtliche Schulstatistik (Herbststatistik), die alle Schülerinnen und Schüler der Schulen mit ihren Wohnanschriften erfasst, Grundlage für die Erhebung von Schullastenausgleich. Geregelt wird dies durch die Verordnung über die Durchführung von Statistiken an Allgemein bildenden und beruflichen Schulen vom 17. Dezember 2004, wonach das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes M-V den Stichtag für die Haupterhebung jährlich neu festlegt. Hat der Schüler an diesem Stichtag seinen Wohnsitz außerhalb der Hansestadt Rostock wird Schullastenausgleich für das laufende Schuljahr erhoben.

Wohnortwechsel innerhalb eines Schuljahres berechtigen nicht zur Erhebung von Schullastenausgleichszahlung und nach geltender Rechtssprechung gibt es keine rechtliche Regelung, nach der einmal eingegangene Schulverhältnisse mit bisher besuchten Schulen, z. B. nach einem Wohnortwechsel, aufgelöst werden müssen.

 

Bei der Erhebung des Schullastenausgleiches sind keine Rückstände zu verzeichnen.

 

 


 

Maßnahmebereich   10

Vermögensaktivierung

Einnahmen Vermögenshaushalt

 

2005/10/01

Vermögensveräußerung zum Defizitausgleich bzw. -minimierung (nicht für Investitionen)

(Weiterführung der Maßnahme 2005/10/01 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

10 % der Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken werden zur außerplanmäßigen Tilgung eingesetzt. 547,9 TEUR wurden im Haushaltsjahr 2006 zur außerplanmäßigen Tilgung von Krediten eingesetzt. Damit werden die entsprechenden Zins- und Tilgungsausgaben in den Folgejahren eingespart.

 

 

 

 

Maßnahmebereich   11

Zinseinsparung

 

2006/11/01

PC Leasing

 

 

Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Angebote zur Ausschreibung „Leasing von PC-Arbeitsplätzen“ geprüft und bewertet. Nach Vorliegen eines Vergabevorschlags wird ein Beschluss der Bürgerschaft und danach der Leasingvertrag vorbereitet werden. Noch im Jahr 2006 sollen die ersten Geräte geleast werden.

 

 

2006/11/02

 

Zinsersparnis

 

Die Berechnung zu möglichen haushaltskonsolidierenden Einsparungen in Höhe von etwa 40,0 Mio. EUR werden mit dem Haushaltsplan 2007 vorgelegt.

 

 

 

 

2006/11/03

Zinsersparnis II

 

 

Bei der jährlichen Haushaltsplanung werden die strukturellen Defizite der Vorjahre im Ist berücksichtigt und die strukturellen Defizite des laufenden Jahres und der Folgejahre qualifiziert. Dadurch kommt es zu einer Anpassung der Zinsausgaben für Kassenkredite im jeweiligen Finanzplanzeitraum.

 

Auf der Grundlage des um 53,0 Mio. EUR verbesserten vorläufigen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2005 wurde der Haushaltsansatz für Zinsausgaben für Kassenkredite im Jahr 2006 um 2.565,0 TEUR reduziert und fortgeschrieben.

 

 

 

 

 

 

2006/11/04

Zinsersparnis III

 

 

Durch das aktive Schuldenmanagement konnten die mit dem Haushaltssicherungskonzept beschlossenen und mit dem Haushalt bereits vollzogenen Zinsausgabenreduzierungen in Höhe von 1.500,0 TEUR realisiert werden.

 

Bis zum Jahresabschluss 2006 werden unter der Vorraussetzung einer weiteren Reduzierung des strukturellen Defizits von 30.000,0 TEUR ca. 809,0 TEUR nicht benötigt.

 

 

2006/11/05

 

Zinsersparnis IV

 

 

Die Veräußerung des ”Klinikum Südstadt Rostock” ist abhängig von der gegenwärtig erstellten Unternehmenswertermittlung. Nach Vorlage der Untersuchuchungsergebnisse im September 2006 wird über die künftige Rechtsform des Klinikums entschieden.

 

 

 

 

Maßnahmebereich   12

Sonstiges

 

2006/12/01

Zusätzliche Einwerbung von Landesmitteln

 

 

Diese Maßnahme wird per 31. Dezember 2006 abgerechnet.

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

06.09.2006 - Bürgerschaft