Informationsvorlage - 0050/06-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Zwischenbericht zum Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes 2006 bis 2009
(Beschluss Nr. 0738/05-BV)
Bearbeitungsstand:30. Juni 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.09.2006
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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06.09.2006
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Die
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat das Haushaltssicherungskonzept 2006 bis
2009 am 01. Februar 2006 beschlossen (Beschluss Nr. 0738/05-BV).
Der
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird im Nachfolgenden ein Zwischenbericht
zum Arbeitsstand der Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes
2006 bis 2009 per 30. Juni 2006 übergeben.
In Vertretung
Georg Scholze
1. Stellvertreter des
Oberbürgermeisters
Anlage
III |
Maßnahmen zur
Haushaltskonsolidierung 2006 |
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Maßnahmebereich 1 Permanente Maßnahmen zur
Haushaltskonsolidierung |
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2006/1/02 |
Strategische Konzepte der Hansestadt Rostock |
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Leitlinien zur
Stadtentwicklung Im Februar 2006 wurde der
Bürgerschaft der erste Umsetzungsbericht zu den Leitlinien zur
Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock vorgelegt, indem die Stadtverwaltung
Bilanz über die Stadtentwicklung in den letzten fünf Jahren gezogen und damit
die Grundlage für die Fortschreibung geschaffen hat. Ein effizientes
Stadtmanagement und die konsequente Anwendung abgestimmter Indikatoren sind
auf einen schonenden Umgang mit den Ressourcen ausgerichtet. Damit werden die
Leitlinien einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten und haben damit
weiterhin einen herausgehobenen Stellenwert für eine nachhaltige
Stadtentwicklung. Im weiteren
Fortschreibungsprozess sind die demografischen Entwicklungen und Perspektiven
durchgehend zu berücksichtigen. Auf Grund der schwierigen finanziellen
Rahmenbedingungen müssen neue Handlungsansätze und Entwicklungsziele für die
jeweilige Leitlinie abgeleitet werden. Die Umsetzung der Entwicklungsziele
kann nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Hansestadt Rostock
erfolgen. Bis zum 31. August 2006
findet eine öffentliche Diskussion zur Fortschreibung der Leitlinien statt.
Die neuen Leitlinien werden der Bürgerschaft voraussichtlich im ersten
Halbjahr 2007 vorgelegt. |
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Nahverkehrsplan Der
Regionale Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg/Rostock (2005 bis -2010)
wurde durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock im Dezember 2005
beschlossen und durch das Wirtschaftsministerium M-V im April 2006
bestätigt. Die
Finanzierungsplanung der Hansestadt Rostock steht grundsätzlich unter dem
Vorbehalt der Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt. Ebenso wurden die
investiven Maßnahmen für die Infrastrukturplanung unter den
Finanzierungsvorbehalt gestellt. Die
Hansestadt Rostock verfolgt als Aufgabenträger für den ÖPNV das Ziel, einer
leistungsabhängigen Finanzierung des ÖPNV unter Berücksichtigung messbarer
Qualitäts- und Leistungsfaktoren. Bei
der Erarbeitung des Nahverkehrsplanes bezog sich die Prognose der
Strukturdatenentwicklung auf den Planungshorizont bis 2010, womit die demografische
Entwicklung Berücksichtigung fand. |
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Fördermaßnahmen: Zur
mittel- und langfristigen Umsetzung der Sanierungsziele im städtebaulichen
Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ und der Ziele innerhalb
der Förderprogramme „Stadtumbau Ost“ und „Die Soziale
Stadt“ bilden die städtebaulichen Rahmenpläne, das integrierte
Stadtentwicklungskonzept und die integrierten Handlungskonzepte die
konzeptionelle Grundlage. Die Rahmenpläne zeigen städtebauliche und
funktionelle Zusammenhänge auf und entwickeln daraus planerische
Zielstellungen. Bei
der im vergangenen Jahr begonnenen Bearbeitung der 2. Fortschreibung des
städtebaulichen Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum
Rostock“ werden zur weiteren Aktivierung und Stabilisierung des Sanierungsgebietes
auch langfristige Entwicklungsziele benannt, die auch unter der Prämisse der
schwierigen Haushaltssituation festzulegen sind. Die zusammenhängende
Entwicklung der historischen Altstadt als Herzstück und Kernbereich der
Hansestadt Rostock hängt nicht von der demografischen Entwicklung der
Gesamtstadt ab. Die
kurz- und mittelfristige Maßnahmeplanung berücksichtigt die
Haushaltssituation der Hansestadt Rostock, insbesondere die möglichen
Zuweisungen der Hansestadt Rostock zum städtebaulichen Sondervermögen. Die in
den Förderprogrammen durchzuführenden Maßnahmen werden regelmäßig mit den
Zielvorgaben der Rahmenplanung sowie den finanziellen Möglichkeiten des
städtebaulichen Sondervermögens abgeglichen und entsprechend festgelegt. Das
Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung wird voraussichtlich die in
Aussicht gestellten Zuwendungsbescheide für die Fördermaßnahmen
„Sanierungsgebiet - Stadtzentrum Rostock“, „Stadtumbau Ost
- Programmteil Aufwertung“ und „Die Soziale Stadt“
reduzieren. Dadurch reduziert sich auch der von der Hansestadt Rostock zu
erbringende Eigenanteil (1/3 der Gesamtkosten) an den Förderprogrammen. Mit
der Haushaltsplanung 2006 wurde die Inanspruchnahme der Einnahmen am Erlös
durch Veräußerung des städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinden (D.4 -
Vermögen) als Eigenanteil der Hansestadt Rostock für das Sanierungsgebiet
berücksichtigt, um eine deutliche Entlastung des städtischen Haushaltes zu
erreichen. Eine Entscheidung des Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung
über die Regelung zur Inanspruchnahme des D.4-Vermögens steht noch aus. |
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Sportstättenentwicklungsplanung
der Hansestadt Rostock 2005 Die
„Sportstättenentwicklungsplanung für die Hansestadt Rostock 2005“
wurde mit Beschluss-Nr. 0441/05-BV auf der Sitzung der Bürgerschaft am 01.
Februar 2006 für die nächste fünf Jahre beschlossen. Das
Konzept wurde innerhalb der Hansestadt Rostock mit den fachlich und sachlich
zuständigen Gremien, u.a. Sportbund, Ortsbeiräte und Ausschüsse der
Bürgerschaft, ausführlich abgestimmt. Im
Konzept sind die Grundsätze der Sportpolitik erläutert sowie die sportlichen
Aktivitäten in der Hansestadt Rostock dargestellt. Es wurde eine
Bestandserfassung der Sportstätten vorgenommen sowie der zukünftige Bedarf an
Hand der Bevölkerungsentwicklung und der Prognose der Einwohnerzahl bis zum
Jahr 2010 ermittelt. Des Weiteren enthält das Konzept den Investitions- und
Sanierungsbedarf der kommunalen Sporthallen, Schwimmhallen und spezialisierte
Sportanlagen (Gebäude) im kurz- und mittelfristigen Zeitraum. Schulentwicklungsplan Die
„3. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der
Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den
Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11“ wurde mit
Beschluss-Nr. 0030/06-BV auf der Sitzung der Bürgerschaft am 14. Juni 2006
verabschiedet. Das
Konzept enthält u.a. Planungs- und Prognosegrundlagen bzgl. der
Bevölkerungsentwicklung in der Hansestadt Rostock bis zum Jahre 2020 sowie
eine unmittelbare Prognose des Schüleraufkommens in der Hansestadt Rostock
bis zum Jahre 2013/2014. Des Weiteren umfasst das Konzept die
voraussichtliche Schulentwicklung einzelner Schulstandorte. Die bestehenden
Sanierungsbedarfe an den im Schulnetz der Hansestadt Rostock auch zukünftig
verbleibenden Schulgebäude, einschließlich der jeweiligen Schulsporthallen
sowie der Schulschwimmhalle wurden in der Vergangenheit in einem
langfristigen und kontinuierlichen Prozess erhoben und werden ständig
fortgeschrieben. Sanierungskonzept
Schulen Das
Sanierungskonzept Schulen ist Bestandteil der zur „3. Fortschreibung
und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein
bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der
Schuljahre 2006/07 bis 2010/11“ (Beschluss-Nr. 0030/06-BV vom 14. Juni
2006). |
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Personalentwicklungskonzept Die Personalentwicklung der Stadtverwaltung der
Hansestadt Rostock wird in den kommenden Jahren maßgeblich durch die
Konsolidierung des Haushaltes und dem damit verbundenen Stellenabbau sowie
des bereits eingeleiteten Alterungsprozesses des Personals bestimmt werden. Es beschreibt die Grundsätze der
Personalentwicklung. Damit werden die Schwerpunkte für die Entwicklung des
Personals als Gesamtpan der Verwaltung dargestellt. Das
Personalentwicklungskonzept benennt neben den gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen die verwaltungsweit abgestimmten Ziele der
Personalentwicklung und die Verantwortlichkeiten der Mitwirkenden. Das
Personalentwicklungskonzept führt die zielführenden Handlungsfelder und
Instrumentarien zusammen und priorisiert diese. Die Abstimmungen zur Personalentwicklung mit den
Personalvertretungen fanden im Erarbeitungszeitraum regelmäßig statt. Die
Abstimmung mit den Fraktionen der Bürgerschaft wurde eingeleitet, ist jedoch
noch nicht abgeschlossen. Der Schwerpunkt liegt in der Ergänzung des
konzeptionell beschriebenen Handlungsrahmens um eine Analyse des
Personalkörpers. |
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Konzept
zur musikalischen Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger Im
Dezember 2005 hat das Konservatorium dem Kulturausschuss eine „Analyse
und Konzeption zum Konservatorium „Rudolf Wagner-Regeny“,
Musikschule der Hansestadt Rostock bis 2010“ vorgelegt. Diese Konzeption ist unter
dem Vorbehalt der zukünftigen Finanzierbarkeit zu stellen und an die
schwierige Haushaltssituation anzupassen. |
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Maßnahmebereich 2 Organisatorische und
personalwirtschaftliche Maßnahmen |
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2006/2/01 |
Umfassende Begleitung des Stelleneinsparprozesses (Weiterführung der Maßnahme
2005/2/01 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
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Die
Umsetzung der bis jetzt im Stellenplan ausgebrachten kw-Vermerke wird
organisatorisch abgesichert. Nicht realisiert werden konnte die Umsetzung von
8 kw -Vermerken bei den Organisationseinheiten Jugendzentrum "DT64"
und dem Stadtteil- u. Begegnungszentrum "Haus12/Schiene" (kw
04/06), da bis jetzt noch keine Entscheidung zur Ausgliederung des ehemaligen
DT 64 gefallen ist. |
2006/2/02 |
Gestaltung des städtischen Konsolidierungsprozesses im
Bereich Aufgaben/Personal |
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Die Bürgerschaft hat im
Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 einen Haushaltskonsolidierungsbetrag
von kassenwirksamen ca. 20,0 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2009 festgelegt. Realisiert werden soll
dieser Beschluss durch: -
Reduzierung von
freiwilligen Aufgaben, Pflicht- und Funktionsaufgaben, -
Outsourcing z.
B. durch Vergabe von Leistungen an Dritte, -
tarifvertragliche
Regelungen sowie -
die bereits
eingeleiteten Maßnahmen zur Haushaltssicherung. Die Zielstellung zum
Erreichen der Summe von kassenwirksamen ca. 20,0 Mio. EUR im Haushaltsjahr
2009 ist mit folgenden beschlossenen Maßnahmen untersetzt: 1.
tarifvertragliche
Veränderungen im Bereich der Verwaltung mit 2,9 Mio. EUR Einsparsumme 2.
tarifvertragliche
Veränderungen im Volkstheater Rostock mit 2,2 Mio. EUR Einsparsumme 3.
eine
Zweckkritik, die einen Gesamtbeitrag von 15,0 Mio. EUR Einsparsumme
beinhaltet sowie 4.
laufende
personalwirtschaftliche Maßnahmen mit einer Einsparsumme von jährlich 1,0
Mio. EUR. Folgende Schritte zur
Umsetzung wurden eingeleitet: 1.
Der Kommunale
Arbeitgeberverband (KAV) wurde durch die Hansestadt Rostock beauftragt,
Verhandlungen mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di aufzunehmen. 2.
Der Deutsche
Bühnenverein wurde durch die Hansestadt Rostock beauftragt, Verhandlungen mit
den zuständigen Theatergewerkschaften aufzunehmen. 3.
Anhand des
Geschäftsverteilungsplanes der Hansestadt Rostock wurde eine Aufgabenkritik
über die gesamte Verwaltung vorgenommen. 4.
Mit dem
Rundschreiben 03/2006 zur Streichung von freien Stellen wurden weiterführende
personalwirtschaftliche Maßnahmen eingeleitet. |
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Städtischer
Konsolidierungsprozess Flächendeckende
Aufgabenkritik insbesondere Zweckkritik in allen Bereichen der
Stadtverwaltung Die Bürgerschaft hat die
Verwaltung beauftragt, im Rahmen einer entsprechenden Zweckkritik
(Aufgabenkritik) eine haushaltswirksame Einsparsumme in Höhe von ca. 15,0
Mio. EUR im Haushaltsplan 2009 kassenwirksam auszuweisen. Die Grundlage der
Zweckkritik bildete der mit den Organisationseinheiten der Stadtverwaltung
erarbeitete Geschäftsverteilungsplan der Hansestadt Rostock vom 01. Juli
2005. Die Bürgerschaft wurde mit der Informationsvorlage Nr. 0055/05-IV vom
22. Juni 2005 über den Geschäftsverteilungsplan der Hansestadt Rostock
informiert. Im Rahmen der damit
verbundenen Untersuchungen wurden folgende Aufgabenunterscheidungsmerkmale in
Ansatz genommen: Pflichtige Aufgaben In einem ersten
Untersuchungsschritt wurden die pflichtigen Aufgaben im eigenen und
übertragenen Wirkungskreis, die durch Gesetz geregelt sind, untersucht und
festgestellt. Dabei wurde unterschieden
zwischen den nicht disponiblen pflichtigen Aufgaben, die durch Gesetz
geregelt sind, aber keine Spielräume in der Ausführung zulassen (z. B.
Gleichstellungsbeauftragte) sowie den disponiblen pflichtigen Aufgaben, die
durch Gesetz geregelt sind, aber in ihrer Ausführung quantitative Spielräume
offen lassen (Bauaufsicht, Feuerwehr, etc.). Freiwillige Aufgaben In einem zweiten Schritt
wurden die freiwilligen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis, die nicht durch
Gesetz verfügt und deren Aufgabenstellung durch Willensbekundung der
Bürgerschaft erfolgt, untersucht (Schwimmbad, Theater etc.). Funktionsaufgaben In einem dritten Schritt
wurden die Aufgaben betrachtet, die unterstützende Funktionen für die
pflichtige und freiwillige Aufgabenerledigung haben. Benannt werden diese als
Funktionsaufgaben. Dazu gehören die Aufgaben der Steuerungsunterstützungen
(Beteiligungscontrolling, Organisation, etc.) sowie Aufgaben im Bereich der
Dienstleistungen (Personalverwaltung, Informations- und
Kommunikationstechnik, Vergabewesen etc.). In Auswertung der
Gesamtschau konnte festgestellt werden: Der Stellenplan 2006 weist
insgesamt 2922 Stellen aus. Von diesen 2922 Stellen sind -
1653 Stellen
mit pflichtigen Aufgaben, -
768 Stellen mit
freiwilligen Aufgaben sowie -
409 Stellen mit
Funktionsaufgeben belegt und -
92 Stellen mit
sonstigen Aufgaben bedacht (ARGE, Amt zur Regelung offener Vermögensfragen
etc.). Auf der Grundlage des
Beschlusses der Bürgerschaft, der vorsieht einen Konsolidierungsbeitrag von
15,0 Mio. EUR unter Bezug der Reduzierung von freiwilligen Aufgaben, Pflicht-
und Funktionsaufgaben sowie durch Outsourcing von Aufgaben (Vergabe an
Dritte) zu erreichen, wurden die folgenden Fragestellungen zur Aufgabenkritik
in Ansatz gebracht: Welche
Leistungen können eingestellt werden? Welche
disponiblen pflichtigen Leistungen können reduziert werden? Welche
Leistungen lassen sich durch Ausgründungen von Dritten wahrnehmen? Wie
reduzieren sich analog die Funktionsaufgaben? Die Untersuchungen zur
Einstellungen von Leistungen sind noch nicht abgeschlossen. Mit einem
Ergebnis kann Ende September 2006 gerechnet werden. Die Untersuchungen zum
Ausgründen von Leistungen sind abgeschlossen. Diese Aufgabe hatte Priorität und
ist insbesondere vor den Hintergrund zur Verhinderung von betriebsbedingten
Beendigungskündigungen zu sehen, da die Abfindungsregelungen erst in den
Haushaltsjahren 2009 bis 2012 greifen. Im Rahmen dieser
Untersuchung gab es zwei große Aufgabenkomplexe zu betrachten: 1. Ausgliederung von
Einrichtungen Leistungen, die mit der
Ausgliederung von Einrichtungen in Form einer gGmbH, eines e. V. oder anderen
Gesellschaftsformen im Zusammenhang stehen. Wobei der Bericht vom 03.
September 2003 „Mögliche private Rechtsformen für kommunale
Kultureinrichtungen in der Hansestadt Rostock“ (Informationsvorlage
Bürgerschaft Nr. 0052/03-IV) Beachtung fand. Im Ergebnis können die
folgenden Rechtformen benannt werden: 1.
Volkstheater
Rostock gGmbH, siehe auch Maßnahme 2006/6/10 des Haushaltssicherungskonzeptes
2006-2009 (einschließlich einer Variante Schwerin) 2.
Kunsthalle
Rostock - Vergabe an Dritte oder Bestandteil einer Museums gGmbH Rostock 3.
Konservatorium
e. V. - im Zusammenschluss mit der Musikschule „Carl Orff“ oder
Bestandteil einer Kultur gGmbH Rostock 4.
Stadtbibliothek
und Kulturhistorisches Museum - Bestandteil einer Kultur gGmbH Rostock 5.
die
Volkshochschule, wurde als zukünftige Kreisaufgabe nicht weiter betrachtet. Darüber hinaus wird
vorgeschlagen, dass alle Kultureinrichtungen in eine gGmbH (möglicher Titel
– Kultur gGmbH – Hansestadt Rostock) unter Einschluss des
Kulturamtes ohne Denkmalpflege vereint werden. Als weiterführende Variante
ist es denkbar, die Kultureinrichtungen, außer Volkstheater Rostock, in eine
bereits bestehende städtische Gesellschaft zu überführen. Die Aufwendungen
für die Gründungen von einzelnen privatrechtlichen Gesellschaften würden
somit entfallen. 2. Leistungen, die nach
Ausgründung (Outsourcing) an Dritte einschließlich der Personalübergabe nach
BGB § 613a übergeben werden Typische Leistungen, die im
Auftrag der Hansestadt Rostock von Dritten wahrgenommen werden können sind: -
Hausmeisterdienste,
-
Leistungen der
Informations- und Kommunikationstechnik, -
Bau- und
Instandhaltungsleistungen (für Schulen), -
Sozialarbeiterdienste,
-
Leistungen der
Straßen-, Verkehrs- und Hafenanlagenunterhaltung sowie -
Leistungen der
Grünflächenunterhaltung, der Kfz- Reparaturleistungen und der Friedhofsunterhaltung. Im Rahmen aller
vorangegangenen Betrachtungen zur Privatisierung der Einrichtungen und zur
Ausgründung von Leistungen an Dritte musste neben der Aufgabenkritik ein
Kostenreduzierungsfaktor ermittelt werden, der die Absenkung der Mittel um
15,0 Mio. im Haushaltsjahr 2009 als Zuschuss oder als Vergabemittel
rechnerisch belegt. Im Ergebnis mehrere
Berechnungsvarianten wurde der Reduzierungsfaktor von 40 % als
sozialverträglichste Variante in Ansatz genommen. Der Kostenredzierungsfaktor
von 40 % ist ein rein rechnerischer Ansatz der die Qualität einer zu
erbringenden Leistung nicht im Ansatz hat. Das heißt in Summe, dass nach der
Aufgabenausgründung in welcher Form auch immer und einem Jahr
Betriebsübergangsmaßnahmen gemäß BGB § 613a der städtische Zuschuss bzw. die
Vergabemittel um 40 % zu senken sind. Das bedeutet gleichfalls, dass in
einigen Bereichen die derzeitigen Standards nicht mehr gehalten werden
können. Es wird zu entsprechenden Leistungsverringerungen kommen müssen. Zum Vergleich: Im
Berichtsentwurf des Landesrechnungshofes wird von einer Leistungsreduzierung
von ca. 50- 60 % gesprochen. Anmerkung: Das Volkstheater Rostock wurde von dieser Berechnungsmethode ausgeschlossen, da die Bürgerschaft für diese Einrichtung explizit eine Reduzierungssumme in Höhe von 2,2 Mio. EUR beschlossen hat. Laufende
Personalwirtschaftliche Maßnahmen Zum Erreichen der
beschlossenen Summe in Höhe von 1,0 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2009 machen
sich noch folgende personalwirtschaftliche Maßnahmen notwendig: -
sofortige
Besetzungssperre und Streichen aller freien Stellen (siehe Rundschreiben
3/2006) -
Zusätzlichen
Stellenüberführungen in die Arbeitsgemeinschaft Hanse Jobcenter auf Antrag
des Hanse Jobcenters. -
Streichen von
Stellen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Grund von Inanspruchnahme
der Altersrente bzw. des Eintritts in das Pensionsalter bis 2009
ausgeschieden sind. |
|
Zusammenfassung Zusammenfassung aller
Maßnahmen gemäß Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 Beschluss,
Maßnahme 2006/02/02 – Gestaltung des städtischen
Konsolidierungsprozesses im Bereich Aufgaben und Personal: |
1. |
Privatisierung der
Kultureinrichtungen (Vorschlag wird erarbeitet) Einsparung: 40% |
= |
95 Stellen* |
= |
1,7 Mio. EUR* |
2. |
Privatisierung des
Volkstheaters Rostock (Beschluss im Hasiko Maßnahme 2006/6/10) |
= |
310 Stellen* |
= |
2,2 Mio. EUR* |
|
Anmerkungen: Auf der Grundlage des
Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept 2006-2009 wurden für das
Volkstheater Rostock in Summe 2,2 Mio. EUR Einsparungen durch die
Bürgerschaft beschlossen; die Reduktionssumme von 40% konnte demzufolge hier
nicht in den Ansatz gebracht werden. |
||||
3. |
Ausgründen von Leistungen
an Dritte (Vorschläge werden erarbeitet) Einsparung: 40% |
= |
223 Stellen* |
= |
5,0 Mio. EUR* |
4. |
Sofortiges Streichen von
freien Stellen gemäß Rundschreiben 3/2006 (Umsetzung erfolgt laufend) Einsparung: 100% |
= |
84 Stellen* |
= |
5,0 Mio. EUR* |
5. |
Die Überführung von
Mitarbeitern an das Hanse Jobcenter (wird in Regie des OB umgesetzt) Einsparung: 93% Zuschuss
Bund |
= |
50 Stellen* |
= |
2,0 Mio. EUR* |
6. |
Streichen von Stellen auf
Basis von Rente und Pensionsübergang bis 2009 (Umsetzung erfolgt laufend) Einsparung: 100% |
= |
64 Stellen* |
= |
4,0 Mio. EUR* |
* gerundet
|
|
|
Anmerkung: Die geringe Stellenzahl der
Kultureinrichtungen gegenüber dem Stellenplan 2006 resultiert aus der
Tatsache, dass in den aufgeführten Maßnahmen die bereits anderweitig
berechneten freien Stellen und Stellen mit Pension/Rentenübergang in den
dafür vorgesehen Positionen berechnet wurden. Hier galt es Doppelberechnungen
zu vermeiden. Alle Maßnahmen ergeben nach
konsequenter Realisierung in Summe eine kassenwirksame Gesamteinsparung für
das Haushaltsjahr 2009 (825 Stellen*) in Höhe von ca. 20,0 Mio. EUR*. Umsetzung Um dieses
Konsolidierungsziel zu erreichen, ist mit der Umsetzung der vorab benannten
Maßnahmen sofort zu beginnen. Es sind entsprechende Arbeitsaufträge gemäß
„Geschäftsanweisung zur Umsetzung von Projekten im Rahmen der
Haushaltssicherung“ AGA II 1-10 vom 27. Juni 2006 durch die
„Steuerungsgruppe Haushaltssicherung“ zu erteilen und durch die
beauftragten Projektgruppen stringent abzuarbeiten. Die Zielerreichung kann
nur unter Einhaltung folgender Zeitscheiben erfolgen: zu 1. und 2.: Privatisierung der
Kultureinrichtungen, Privatisierung des Volkstheaters Rostock -
bis zum 01.
Januar 2007 Vorlage eines
entsprechendes Konzeptes -
bis zum 01.
Juli 2007 Schaffen
alle rechtlichen Voraussetzungen (Mantelgründung
oder Umbenennung des Betriebszweckes
einer bestehenden GmbH), -
ab 01. Juli
2007 Beginn
der Personalüberführung gemäß BGB §
613a -
ab 01. Januar
2008 Beginn der
Arbeit in der neuen Betriebs- form -
nach Ablauf
eines Jahres Zuschuss
um 40 % senken (begründet auf
BGB § 613a) Anmerkung: Das Volkstheater bleibt lt.
derzeitiger Beschlusslage (2,2 Mio.
EUR Einparsumme) davon unberührt. Die
Terminplanungen für eine Überführung in eine privatrechtliche Betriebsform einschließlich
der Personalüberführung nach BGB 613 a werden
aufgrund der Besonderheiten im Volkstheater Rostock gesondert
ausgewiesen. zu 3. Ausgründen von Leistungen -
bis zum 01.
Januar 2007 Beschreibung
und Untersetzung sämtlicher
Leistungen -
bis zum 01.
Juli 2007 Ausschreiben
der Leistungen je nach
Wertgrenze und einer Zu- schlagsentscheidung
zuzuführen. -
ab dem 01. Juli
2007 Beginn der
Personalübergabe gemäß BGB §
613a -
ab 01. Januar
2008 Leistungswahrnehmung
durch die Firma die
nach der entsprechenden Ausschrei bung den Zuschlag
erhalten hat. -
nach Ablauf
eines Jahres Vergabemittel um
40% reduzieren. Die Bürgerschaft hat mit
ihrem Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept Einsparungen in Höhe von 20,0
Mio. EUR beschlossen. Nach Abwägung aller möglichen Strukturvarianten ist das
Ziel, ca. 20,0 Mio. EUR im Jahr 2009 kassenwirksam zu erreichen und nur auf
diesem Weg sozialverträglich möglich. Bei allen weiteren Varianten, dem
Einstellen bzw. dem Reduzieren von Leistungen sind betriebsbedingte
Beendigungskündigungen nicht mehr zu vermeiden. |
|
Projektteam/Externe
Beratung Zur Steuerung und
Überwachung des städtischen Konsolidierungsprozesses wurde unter Leitung des
Oberbürgermeisters die Steuerungsgruppe Haushaltssicherung gebildet. Ständige
Mitglieder der Steuerungsgruppe sind der Senator für Finanzen, Verwaltung und
Ordnung, der Leiter des Büros des Oberbürgermeisters, die Amtsleiterin der
Stadtkämmerei, der Amtsleiter des Hauptamtes sowie der Abteilungsleiter
Organisation des Hauptamtes. Je nach Thematik nehmen die zuständigen
Senatoren und Fachämter an den Beratungen der Steuerungsgruppe teil. In Umsetzung der Vorschläge
des Landesrechnungshofes wird mit dem Innenministerium das mögliche Verfahren
für die externe Beratung vereinbart. |
|
Sofortmaßnahmen -
Ausweisen
von zusätzlichen 334 Kw-Stellen bis 2012 Stellenplan 2006 Mit dem Stellenplan
2007 werden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung weitere Kw-Vermerke
ausgewiesen. |
|
-
Aufnahme von
Verhandlungen mit dem KAV über die Fortführung und Ergänzung der bisherigen
Regelungen zur Zahlung von tariflichen Abfindungen bei vorzeitigem
Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Die
Hansestadt Rostock hat für die Präsidiumssitzung des KAV am 23. August 2006
einen Antrag auf übertarifliche Abfindungsregelung in der Hansestadt Rostock
vorgelegt. 175
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung kommen in Betracht,
diese Abfindungsregelung in Anspruch zu nehmen. Mit einbezogen sind hierbei
Abfindungsmöglichkeiten bis zum Jahr 2012. |
- in EUR -
Jährliche
Personalkostenreduzierung – „Angebot OB“ Stand:28.06.2006 |
||||
Jahr |
Anzahl der MA die ihr AV
beenden könnten |
Kosten für übertarifl.
Zahlungen (Abfindung, Einmalbetr., Rentenm.) |
Einsparung durch Stellen-streichung |
Mehr-/ Minderausgaben |
2006 |
2 |
73.300 |
17.400 |
+ 55.900 |
2007 |
37 |
1.719.000 |
966.200 |
+752.800 |
2008 |
10 |
675.600 |
1.661.000 |
- 985.400 |
2009 |
33 |
2.117.400 |
2.461.500 |
- 344.100 |
2010 |
46 |
3.037.400 |
3.868.500 |
- 831.100 |
2011 |
45 |
3.033.700 |
5.367.000 |
- 2.333.300 |
2012 |
2 |
101.500 |
6.381.600 |
- 6.280.100 |
2013 |
0 |
0 |
6.381.600 |
- 6.392.600 |
2014 |
0 |
0 |
6.381.600 |
- 6.392.600 |
2015 |
0 |
0 |
6.381.600 |
- 6.392.600 |
2016 |
0 |
0 |
6.381.600 |
- 6.392.600 |
Anzahl der MA ges.: |
175 |
|
|
|
|
Für die Berechnung der
Einsparung wurden alle 175 Stellen über den gesamten Zeitraum von 11 Jahren
(2006 – 2016) einbezogen. Dabei wurden die Einsparungen im jeweiligen
Ausscheidungsjahr des Beschäftigten anteilig und für den gesamten
Folgezeitraum ganzjährig berechnet. |
|
-
Aufnahme von
Verhandlungen mit dem Deutschen Bühnenverein über einen Haustarifvertrag für
das Volkstheater Rostock Im
März 2006 hat der Oberbürgermeister den Deutschen Bühnenverein zur Aufnahme
von Tarifverhandlungen im künstlerischen Bereich beauftragt. Diese
Beauftragung des Deutschen Bühnenvereins enthält zum einen die Einstellung
der Sonderzahlungen bis zum Haushaltsjahr 2008 und zum anderen die Änderung
der tariflichen Eingruppierung der Norddeutschen Philharmonie. Der Deutsche
Bühnenverein hat die Gewerkschaften schriftlich aufgefordert, an
entsprechenden Gesprächen teilzunehmen. Die ersten Gespräche finden
voraussichtlich im Monat September 2006 statt. |
|
-
Aufnahme von
Verhandlungen zur Aussetzung der Sonderzahlungen für Angestellte und Arbeiter Der
Oberbürgermeister beauftragte am 11. Mai 2006 den Kommunalen
Arbeitgeberverband (KAV), die Vorbereitungen zu Sondierungsgesprächen zur
Aussetzung der Sonderzahlungen (Einsparsumme in Höhe von 2,9 Mio. EUR) gemäß
Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 vorzunehmen. Die Gewerkschaft ver.di
befragte daraufhin ihre Mitglieder in der Stadtverwaltung Rostock, ob sie zu
diesen tariflichen Maßnahmen bereit wären. Im
Ergebnis dieser Befragung konnte festgestellt werden, dass von allen ver.di-
Mitgliedern in der Stadtverwaltung Rostock diese Maßnahme abgelehnt wird.
Infolge dessen, wurden die Gespräche zu Einstellung der Sonderzahlungen durch
ver.di abgesagt. In
Erfüllung des Beschlusses der Bürgerschaft zur Haushaltssicherung mussten
daher Maßnahmen eingeleitet werden, die das Konsolidierungsziel auf anderem
Wege absichern sollen. Diese Maßnahmen bestehen hauptsächlich im Stellenabbau
in Höhe von 2,9 Mio. EUR und beschränken sich auf spezielle Berufsgruppen in
der Stadtverwaltung Rostock. Die Zielerreichung könnte in diesem Falle nur
durch betriebsbedingte Beendigungskündigungen erfolgen. Um
diese abzuwenden, hat sich der Oberbürgermeister erneut an den KAV gewandt,
um auf anderem Wege das von der Bürgerschaft gesteckte Ziel zu erreichen. Es
werden weitere Tarifgespräche geführt. |
|
Personal/
Personalwirtschaft |
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Aufgabenorientierte
Ermittlung der nach dem angeforderten Musterstellenplan erforderlichen
Stellen bzw. Stellenreduzierungen Die Erarbeitung eines
Musterstellenplanes gemäß Beschluss der Bürgerschaft Nr. 1025/05-A wurde
mehrfach mit dem Innenministerium besprochen. Bisher wurde von dort kein
Auftrag zur Erstellung erteilt. Als Grundlage für die
Erarbeitung eines Musterstellenplanes wurde ein Städtevergleich zwischen der
Hansestadt Rostock, Braunschweig, Chemnitz, Kiel, Lübeck, Oldenburg,
Osnabrück, Erfurt, Schwerin, Neubrandenburg, der Hansestadt Stralsund, der
Hansestadt Greifswald sowie der Hansestadt Wismar vorgenommen. Der Städtevergleich
wurde im Rahmen der Hauptarbeitsgruppe „Reform und
Konsolidierung“ allen Senatsbereichen sowie der Arbeitnehmervertretung
zur Verfügung gestellt. |
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Entsprechend
Haushaltssicherungskonzept sind bei der Erarbeitung des Musterstellenplanes
neue pflichtige Aufgaben zu berücksichtigen. An dieser Stelle wird über den
Arbeitsstand dieser neuen Aufgaben informiert: |
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Vorbereitung
der Einführung der Doppik Gegenwärtig
arbeiten schwerpunktmäßig vier Teilprojektgruppen (TP) an der Einführung der
Doppik in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock. Das
TP 1 “Doppischer Haushalt, Produkt-Haushalt, Kosten- und
Leistungsrechnung“ hat den erforderlichen Entwurf eines Produktrahmens
erstellt. Das
TP 2 „Anlagenrechnung und Eröffnungsbilanz“ beginnt nunmehr mit
der Erfassung und Bewertung der Vermögensgegenstände einzelner
Organisationseinheiten. Das TP 4 „Finanzsoftware“ hat bereits
eine Zeitverzögerung von ca. 4 bis 5 Monate signalisiert, die Ursachen liegen
hier inhaltlicher Natur. Das TP 6 „Qualifizierung von Verwaltung und
Politik“ arbeitet weiter am Qualifizierungskonzept. Gegenwärtig werden
verschiedene Informationsveranstaltungen für die Beschäftigten angeboten.
Zeitnahe und konkrete Schulungen werden nach Klärung der Software zum Umstieg
Doppik angeboten. |
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Umstellung
der Buchhaltung auf Doppik mit ihrem Produkthaushalt, Anpassung des
Produktplanes in Rostock an die gesetzlichen Bestimmungen Das
Land M-V fasste am 11. April 2006 den Beschluss, die kommunale Doppik nach
der Kreisstrukturreform in den kommunalen Verwaltungen einzuführen. Kreisfreie
Städte benötigen für eine Umstellung vor der Kreisstrukturreform die
Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die entsprechenden Änderungen der
GemHVO, einschließlich Ausführungsanweisung, der Kommunalverfassung und des
Kommunalabgabengesetzes sollen im Entwurf Ende Januar 2007 beim Land M-V
vorliegen. Das
Gesetzgebungsverfahren soll bis Mitte des Jahres 2007 vom Landtag verabschiedet
werden. Erst mit Bereitstellung der Gesetzestexte sind in der Hansestadt
Rostock die Voraussetzungen zur Erstellung eines Entwurfes zum
Produkthaushalt gegeben. |
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Aufbau eines
funktionsfähigen Verwaltungscontrollings als Steuerinstrument für Verwaltung
und Bürgerschaft Die Einrichtung
eines funktionierenden Verwaltungscontrollings wird, gerade auch in
Auswertung des Berichtes des Landesrechnungshofes, geprüft. |
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Zügiger
Abschluss der Einführung Kosten- und Leistungsrechnung Die Einführungsphase
für die Kosten- und Leistungsrechnung ist bis auf das Volkstheater Rostock
abgeschlossen. Mittlerweile sind Auswertungen in allen Organisationseinheiten
der Stadtverwaltung möglich, Vergleiche mit Vorjahren jedoch nur bedingt.
Dies ist den unterschiedlichen Einführungsjahren der Kosten- und
Leistungsrechnung in den einzelnen Organisationseinheiten geschuldet.
Momentan wird ein flächendeckendes Berichtswesen aufgebaut. Gleichzeitig muss
die Kosten- und Leistungsrechnung in den nächsten Jahren an die neuen
Gegebenheiten wie Doppik, Produkthaushalt sowie Funktional- und
Kreisstrukturreform angepasst werden. |
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Prüfung der Bildung
ämterübergreifender Serviceeinheiten im Bereich des Außendienstes |
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Von der Bildung
ämterübergreifender Serviceeinheiten im Bereich des Außendienstes zur Nutzung
von Synergieeffekten aus Kosten- und personellen Kapazitätsgründen sollte
Abstand genommen werden. Es wurde eine
Gesamtbetrachtung der Außendienste im Hinblick auf eine Konzentration der
Tätigkeiten sowie eine effektivere Aufgabenwahrnehmung vorgenommen. Im
Ergebnis musste festgestellt werden, dass eine Konzentration der Außendienste
oder einige wenige konzentrierte Außendienstbereiche nicht praktikabel sind.
Die Außendiensttätigkeit lässt sich oft nur schwer von der meist
dominierenden Innendiensttätigkeit trennen. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter haben überwiegend Spezialkenntnisse in ihrer Fach- und
Rechtsmaterie; die Fach- und Rechtsgebiete sind sehr unterschiedlich und auch
die Einsatzschwerpunkte liegen überwiegend örtlich und zeitlich nicht
parallel und lassen sich auch nicht parallelisieren. Die bereits zum Teil
erfolgreich praktizierte Zusammenarbeit zwischen den Organisationseinheiten
wird weiter forciert. Weitere positive Ansätze im Außendienstbereich sind
vorhanden bzw. zeichnen sich ab innerhalb des Amtes für Jugend und Soziales
sowie zwischen diesem und dem Gesundheitsamt, innerhalb des Baubereiches,
zwischen dem Tief- und Hafenbauamt und dem Stadtamt sowie zwischen dem
Stadtamt und dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. In erster Linie
stehen hier die Organisationseinheiten selbst in der Verantwortung, ihre
Zusammenarbeit effektiv zu gestalten. Ein immer wieder
thematisierter umfassender Außendienst mit dem Schwerpunkt auf Kontrolltätigkeiten
aus verschiedenen Rechtsgebieten ist mit den vorhandenen Stellen und dem
Personal nicht leistbar. Bereits jetzt ist die Anzahl der Stellen so gering,
dass im Regelfall nur punktuell in Schwerpunktbereichen auf Grund von
Hinweisen oder laufenden Vorgängen Kontrollen ausgeübt werden. Verstärkt wird
darüber hinaus der Außendienst in einigen Organisationseinheiten durch
Zivildienstleistende sowie auch Mitarbeiter/innen aus ABM- und SAM-Projekten.
Alle drei Bereiche sind rückläufig und führen eher dazu, dass auch die
Außendiensttätigkeit eher rückläufig wird.“ Ein weiteres Problem eines
umfänglichen Außendienstes neben dem zusätzlich erforderlichen Personal wurde
auch in der Vergütung des Personals gesehen, die sich nach dem erforderlichen
Fachwissen und der damit verbundenen Verantwortung richtet. Wenn auf den
Stellen „Außendienstmitarbeiter/innen“ zukünftig wesentlich mehr
Fachwissen gefordert würde als bisher und die übertragene Verantwortung
größer ist sowie eventuell sogar selbständige Leistungen im tariflichen Sinne
hinzu kommen, kann sich dies auf die tarifvertragliche Eingruppierung
auswirken und dazu führen, dass die Stelleninhaber/innen aufgrund einer
veränderten Stellenbewertung eventuell höher zu vergüten wären. Im Ergebnis
dessen würde ein großer umfassender Außendienst mit dem Schwerpunkt auf
Kontrolltätigkeiten daher zu deutlichen Personalkostensteigerungen führen, da
darüber hinaus, wie schon oben gesagt, auch zusätzliche Stellen geschaffen
werden müssten. |
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Bürgerhaushalt Entsprechend
Haushaltssicherungskonzept Seite 10, Abs.2 soll der „Kommunale
Bürgerhaushalt“ eingeführt und umgesetzt und als notwendiger Teil der
Haushaltskonsolidierung verstanden werden, um den Bürgerinnen und Bürgern der
Hansestadt Rostock die finanzielle Situation transparent zu machen und um sie
an den künftigen Entscheidungen zu beteiligen. |
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Die
Aufstellung eines Bürgerhaushaltes ist ein auf Dauer angelegter,
kontinuierlicher und sehr zeitaufwendiger Prozess. Die Bürgerinnen und Bürger
nehmen ohne politisches Mandat an der Erstellung und/oder Umsetzung
öffentlicher Aufgaben teil. Hierfür müssen sie mit umfassenden Aktionen
(Werbung, Presse, Internet) für die Sache gewonnen werden. Gegenwärtig wird durch das
Büro für nachhaltige Stadtentwicklung/Agenda 21 in Zusammenarbeit mit anderen
Organisationseinheiten der Stadtverwaltung für diese freiwillige Aufgabe ein
umsetzungfähiges Konzept erarbeitet. |
2006/2/03 |
Funktional- und
Kreisstrukturreform (Weiterführung
der Maßnahme 2005/3/01 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
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Das
Verwaltungsmodernisierungsgesetz des Landes M-V ist seit 23. Mai 2006 in
Kraft. Am 25. Juli 2006 fand die
konstituierende Sitzung des Aufbaustabes für den Kreis Mittleres
Mecklenburg-Rostock statt. Der Aufbaustab besteht aus den Landkreisen Bad
Doberan und Güstrow sowie der Hansestadt Rostock. Den Vorsitz des
Aufbaustabes führt der Landrat des Landkreises Bad Doberan. Der
Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock nimmt die Stellvertretung wahr.
Gemäß Geschäftsordnung des Aufbaustabes verlangen Entscheidungen
Einstimmigkeit. Unterhalb des Aufbaustabes
wird eine Geschäftsstelle unter Leitung des Landkreises Güstrow eingerichtet.
Der Geschäftsstelle wird eine Geschäftsführung unter Leitung der Hansestadt
Rostock zur Seite gestellt. Die nächste Sitzung des
Aufbaustabes wird voraussichtlich im September 2006 stattfinden. Seitens des Jugend- und
Sozialamtes sowie des Amtes für Schule und Sport wurden Stellungnahmen bzgl.
des Übergang der Aufgaben auf den Kreis oder Verbleib in der Hansestadt
Rostock gefertigt, die durch das Hauptamt und der Stadtkämmerei bewertet
wurden. Derzeit wird für die Bürgerschaft eine Entscheidungsvorlage
vorbereitet |
2006/2/04 |
Interkommunale Zusammenarbeit (Weiterführung der Maßnahme
2005/3/14.1 bis 14.4 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
2006/2/04.1 |
Schaffung einer
gemeinsamen Rettungsleitstelle |
2006/2/04.2 |
Enge Kooperation
ggf. Fusion der Unteren Jagdbehörden |
2006/2/04.3 |
Enge Zusammenarbeit und
Aufgabenteilung nach Schwerpunktthemen zwischen den Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsämtern |
2006/2/04.4 |
Entwicklung einer
gemeinsamen Strategie für die Informationstechnologie |
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Diese Maßnahmen gehören
nunmehr zu den Aufgaben des Aufbaustabes und werden dort weiter bearbeitet.
Entscheidungsreif ist derzeit die Zusammenlegung der „Unteren
Jagdbehörden“. Ein entsprechender Vertragsentwurf liegt vor. Hier kommt
es entscheidend auf die Bereitschaft des Landkreises Bad Doberan zur
Übernahme des entsprechenden Personals der Hansestadt Rostock an. Mündlich
wurde bereits Zustimmung signalisiert. Die Unterschrift unter einem
entsprechenden Vertrag steht noch aus. |
2006/2/05 |
Zusammenlegung der Bauhöfe der Stadtverwaltung
der Hansestadt Rostock |
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Die
Umsetzungsvorschläge der Stadtverwaltung werden derzeit mit den Vorschlägen
des Landesrechnungshofes abgeglichen. |
2006/2/06 |
Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Eigen-
und Beteiligungsgesellschaften einerseits und der Hansestadt Rostock
andererseits |
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Die
Umsetzungsvorschläge der Stadtverwaltung werden derzeit mit den Vorschlägen
des Landesrechnungshofes abgeglichen. |
Maßnahmebereich 3 Eigen- und
Beteiligungsgesellschaften, Eigenbetriebe |
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2006/3/01 |
WIRO Wohnungsgesellschaft mbH 100
%ige Beteiligung der Hansestadt Rostock |
2006/3/01.1 |
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Weiterführung
der Maßnahme 2005/8/04.3 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) Die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der WIRO durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG ist abgeschlossen. Am
28. Juni 2006 wurde das Gutachten dem Oberbürgermeister und der
Geschäftsführung der WIRO vorgestellt. Die Hansestadt Rostock wird mit der
Geschäftsführung der WIRO die Umsetzung von Vorschlägen aus der Prüfung durch
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG vereinbaren. Am 14.
September 2006 werden dem Aufsichtsrat die Untersuchungsergebnisse
präsentiert. Über die Ergebnisse der Prüfung und über die weitere
Verfahrensweise der Umsetzung wird zeitgemäß berichtet. |
2006/3/01.2 |
Erhöhung der
Gewinnabführung Die erhöhten
Gewinnabführungen in Höhe von 2007:
100,0 TEUR 2008:
200,0 TEUR 2009: 1.600,0 TEUR wurden in den Finanzplan
Teil C der Gesellschaft eingeordnet. Die Gewinnabführungen verändert sich wie
folgt: 2006: 6,7 Mio. EUR 2007: 6,8 Mio. EUR 2008: 6,9 Mio. EUR 2009: 8,3 Mio. EUR. |
2006/3/01.3 |
Abschluss einer
Zielvereinbarung nach
Wirtschaftlichkeitsprüfung mit fachlichen und betriebswirtschaftlichen
Vorgaben für die Gesellschaft. (Weiterführung
der Maßnahme 2005/8/01.1 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) Der
Abschluss der Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der WIRO
erfolgt nach der Auswertung der Ergebnisse der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young AG. |
2006/3/02 |
Hafenentwicklungsgesellschaft
Rostock mbH (HERO): 74,9
%ige Beteiligung der Hansestadt Rostock (Infrastrukturgesellschaft) |
2006/3/02.1 |
Abschluss einer
Zielvereinbarung (Weiterführung
der Maßnahme 2005/8/01.2 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008
nach Umsetzung der Ergebnisse des Wirtschaftlichkeitsgutachtens der BDO) Voraussetzung
für den Abschluss einer Zielvereinbarung war die Prüfung einer angemessenen
Verzinsung des Eigenkapitals und damit möglichen Gewinnausschüttung an die
Gesellschafter. Eine Gewinnausschüttung wurde vom Aufsichtsrat und der
Gesellschafterversammlung abgelehnt (siehe auch 2006/3/02.2). Der
Abschluss einer Zielvereinbarung ist zurzeit nicht umsetzbar. |
2006/3/02.2 |
Aufzeigen von
haushaltskonsolidierend wirkender Maßnahmen durch die Gesellschaft |
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Überarbeiten
des Pachtvertrages zum Terminal in Warnemünde Die durch die HERO zu zahlende Pacht betrug bis zum
31. Dezember 2005 112,0 TEUR (ohne MwSt.) Im Zuge der Untersuchung von
haushaltskonsolidierend wirkenden Maßnahmen ist die Pachthöhe bereits im Jahre
2005 verhandelt worden. Dabei konnte einerseits die durch die HERO
durchgeführte Investitionsmaßnahme „Bau Terminalgebäude“
einschließlich der Umgestaltung der Außenflächen berücksichtigt werden und
andererseits auf die positive Entwicklung bei der Einnahme von Hafengebühren
durch steigende Schiffsanläufe verwiesen werden. Der Pachtvertrag zwischen
der Hansestadt Rostock und der Hafen- Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH
wurde zum 01. Januar 2006 geändert; der jährlicher Pachtzins wurde auf 150,0
TEUR (ohne MwSt.) erhöht. Eine
nochmalige Erhöhung des Pachtzins wird in der 2. Jahreshälfte 2006 mit der
HERO verhandelt, wobei hier zu berücksichtigen ist, dass gegenwärtig
Planungen für den Ausbau des Liegeplatzes P 8 (Werftbecken) mit einem
geschätzten Investitionsumfang von ca. 10,0 Mio. EUR laufen. Die Realisierung
ist im Jahre 2007 vorgesehen, wobei die Vor- und Komplementärfinanzierung
durch die HERO getragen wird. Eine deutliche Zunahme der Schiffsanläufe über
die Anzahl von 150 hinaus ist gegenwärtig nicht zu erwarten. |
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Prüfen
von Grundstücksankäufen durch die Gesellschaft Die Möglichkeit von
Ankäufen städtischer Grundstücke wurde mit der HERO besprochen. Im Ergebnis
dessen bestand Einvernehmen, dass für die HERO unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten keine städtischen Liegenschaften für einen Ankauf in Frage
kommen. |
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Prüfen
der Übernahme städtischen Personals Durch
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO wurde die Übertragung von Aufgaben
und Personal von der Hansestadt Rostock auf die HERO geprüft. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO betrachtet die Übertragung von Personal
und Aufgaben als nicht empfehlenswert, da die Vorteile der Zusammenlegung
durch erhebliche Nachteile überlagert werden. |
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Überprüfen
des Vertrages Hafenentwicklung In
der Sitzung der Bürgerschaft am 07. März 2001 hat die Hansestadt Rostock
beschlossen, mit der HERO einen Geschäftsbesorgungsvertrag zum
Aufgabenbereich „Hafenentwicklung“ abzuschließen. Dieser Vertrag
wurde am 01. April 2001 auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Höhe des zu
vergütenden Unternehmensaufwandes betrug bis zum 31. Dezember 2005 126,8
TEUR/a (inkl. Mwst.). Im
Zuge des Aufzeigens von haushaltskonsolidierend wirkenden Maßnahmen konnte
durch eine kritische Betrachtung der Aufgabenkomplexe im Jahr 2005 eine
Verringerung der Vergütung ab dem 01. Januar 2006 auf 100,0 TEUR/a (inkl.
Mwst.) ausgehandelt werden. Eine erneute Verhandlung ist in der 2.
Jahreshälfte 2006 beabsichtigt. |
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Prüfen
einer angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals als Abführung an den
städtischen Haushalt Der
Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung haben den Beschlussvorschlag
des Beteiligungscontrollings zur Ausschüttung von 150,0 TEUR an die
Gesellschafterin mit nachfolgender Begründung abgelehnt: Nach Aussage des Wirtschaftsprüfers
kann die Ausschüttung als verbotener Umgehungstatbestand einer indirekten
Mitfinanzierung öffentlicher Haushalte über EU-Mittel gewertet werden und
deshalb wäre eine Ausschüttung bedenklich. |
2006/3/03 |
Zoologischer Garten Rostock
gGmbH 99,6
%ige Beteiligung der Hansestadt Rostock |
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Zuschussreduzierung Entsprechend der
Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Zoologischen Garten
Rostock gGmbH wurde im Jahr 2006 bereits eine Reduzierung der Zuschüsse für
Investitionen in Höhe von 255,7 TEUR vorgenommen. Die beschlossenen
Zuschussreduzierungen in Höhe von 278,0 TEUR ab 2008 wurde im Finanzplan Teil
C des Wirtschaftsplanes 2006 der Zoologischen Garten gGmbH planmäßig
eingeordnet. |
2006/3/04 |
Rostocker Messe- und
Stadthallengesellschaft mbH 100
%ige Beteiligung der Hansestadt Rostock |
2006/3/04.1 2006/3/04.2 |
Abschluss einer
Zielvereinbarung Zuschussreduzierung (Weiterführung der Maßnahme
2005/8/01.5 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008 in Umsetzung des
Wirtschaftlichkeitsgutachtens der Firma Altenburg) Das Unternehmen hat einen Kreditvertrag vom 05.
April 2006 (Laufzeit 10 Jahre; Zins- und Tilgung 400,0 TEUR jährlich) für ein
Kreditvolumen in Höhe von 3,0 Mio. EUR aufgenommen. Die Baumaßnahmen haben
planmäßig zum 01. Juni 2006 begonnen und werden voraussichtlich am 31. August
2006 beendet. Mit der bereits im Entwurf
vorliegenden Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der
Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH soll eine Kontrolle über den
Zuschussbedarf erfolgen mit der Maßgabe, künftig den Zuschuss zu reduzieren. Im Wirtschaftsplan 2006 ist
die beschlossene Zuschussreduzierung um 20 % ab 2009 noch nicht enthalten.
Eine mögliche Zuschussreduzierung auf Grund der Erhöhung der Attraktivität
und Funktionstüchtigkeit der Stadthalle nach den Sanierungsmaßnahmen ist
vordringliches Ziel der Geschäftsführerin und der Gesellschaft und wird
dementsprechend umgesetzt. Die
im Entwurf vorliegende Zielvereinbarung wird dahingehend präzisiert, dass die
von der Bürgerschaft bzw. dem Landesrechnungshof geforderte
Zuschussreduzierung umgesetzt wird. |
2006/3/05 |
Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) 100
%ige Beteiligung der Hansestadt Rostock (Weiterführung
der Maßnahme 2005/8/03 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) Tochterunternehmen der
RVV: -
Rostocker
Straßenbahn AG 98,0
%ige Beteiligung -
Stadtwerke
Rostock AG 74,9
%ige Beteiligung -
Stadtentsorgung
Rostock GmbH 51,0
%ige Beteiligung -
Rostocker
Fracht- und Fischereihafen GmbH 94,0
%ige Beteiligung -
Flughafen
Rostock-Laage-Güstrow GmbH 54,1
%ige Beteiligung -
Rostock
Business - Gesellschaft für 50,0
%ige Beteiligung Wirtschafts-
und Technologieförderung (GfWT) |
2006/3/05.1 |
Umwandlung der Rostocker
Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) in eine Steuerungsholding Die
RVV hat mit folgenden Tochterunternehmen am 23. Januar 2006
Zielvereinbarungen abgeschlossen: -
Rostocker
Fracht- und Fischereihafen GmbH -
Flughafen
Rostock-Laage-Güstrow GmbH -
Stadtentsorgung
Rostock GmbH. Mit der Stadtwerke Rostock
AG wurde am 19. Mai 2005 mit Wirkung ab 01. Januar 2006 ein Abführungsvertrag
geschlossen. Im
Rahmen eines Dienstleistungsvertrages zwischen dem RVV-Konzern und den
Tochterunternehmen vom 24. Juni 2002 erfolgt das Controlling durch die
Rostocker Straßenbahn AG. |
2006/3/05.2 |
Abschluss einer
Zielvereinbarung Zwischen der RVV und der
Hansestadt Rostock wurde mit Beschluss der Bürgerschaft Nr.: 0756/05-BV/N am
23. Januar 2006 die Zielvereinbarung abgeschlossen. Der durch die Bürgerschaft
beschlossene Wirtschaftsplan 2006 sieht keinen Zuschuss (Einsparung zum
Finanzplan 4.500,0 TEUR) mehr an die RVV sowie für das Jahr 2009 eine
Gewinnabführung in Höhe 2.000,0 TEUR vor. Die Geschäftsführung der
RVV prüft derzeit im Rahmen des Planungsprozesses 2007, welche geeigneten
Maßnahmen eingeleitet werden können, um die Gewinnabführung zu erreichen. |
2006/3/06 |
Stadtentsorgung Rostock GmbH 51 %ige indirekte
Beteiligung der Hansestadt Rostock über die RVV |
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Abschluss einer Zielvereinbarung
(Weiterführung
der Maßnahme 2005/8/01.4 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) Zwischen der Rostocker
Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) und der Stadtentsorgung Rostock
GmbH (SR) wurden mit Zielveinbarung vom 23. Januar 2006 Gewinnziele
vereinbart unter Beachtung der zwischen der Hansestadt Rostock und der SR
geschlossenen Zielvereinbarung vom 20. November 2003. Diese Zielwerte tragen
dazu bei, dass die Vorgabe der Hansestadt Rostock den Zuschuss an die RVV
einzustellen, erfüllt werden. |
2006/3/07 |
Großmarkt Rostock GmbH 100
%ige Beteiligung der Hansestadt Rostock |
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Abschluss einer
Zielvereinbarung (Weiterführung
der Maßnahme 2005/8/01.3 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) Der
Aufsichtrat und Gesellschafterversammlung haben mit Jahresabschluss 2005 eine
Gewinnabführung in Höhe von 44,7 TEUR (50,0 TEUR vor Steuern) beschlossen.
Damit sind die Forderungen aus dem Haushaltssicherungskonzept mit 19,7 TEUR
übererfüllt. Die
Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Großmarkt GmbH wird
im IV. Quartal 2006 der Bürgerschaft vorgelegt. |
2006/3/08 |
Stadtwerke Rostock AG 74,9 %ige indirekte
Beteiligung der Hansestadt Rostock über die RVV |
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Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Weiterführung
der Maßnahme 2005/8/04.1 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) Verschiebung
in das Jahr 2007 auf Grund neuer Gesetzgebungsverfahren zur Neuregulierung
der Gas- und Stromnetze und damit notwendiger Vorgaben zur Neuorganisation des
Unternehmens. |
2006/3/09 |
Regionalverkehr Küste GmbH
(RVK) 5,2
%ige Beteiligung der Hansestadt Rostock |
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Prüfung des Verkaufs der
Geschäftsanteile Die Hansestadt Rostock ist
mit 5,2 % Anteilseignerin an der RVK. Die Gesellschaftsanteile an der RVK
sollten nicht veräußert werden, solange die Gründung des
Aufgabenträgerverbundes noch nicht erfolgt ist, da andernfalls die Hansestadt
Rostock ihr Mitspracherecht als Gesellschafterin verlieren würde. Prüfung der Streichung des Zuschusses an die RVK Gemäß § 7 Gesellschaftsvertrag der RVK vergüten die
kommunalen Gesellschafter Landkreis Bad Doberan und Hansestadt Rostock der
RVK die zur Gewährleistung und zur Verbesserung des ÖPNV in dem von den
Aufgabenträgern gewünschten Umfang anfallende Mehraufwendungen für die
Verkehrsleistungen, soweit diese nicht durch anderweitige Erträge,
Zuwendungen oder Zuschüsse im Rahmen des bestätigten Erfolgsplanes abgedeckt
werden. Dazu schließt die RVK mit den Aufgabenträgern für das jeweilige Wirtschaftsjahr
eine gesonderte Vereinbarung über die Finanzausstattung des ÖPNV im Rahmen
des Erfolgsplanes ab. Durch diese vertraglichen Vereinbarungen ist eine
Nichtzahlung des Zuschusses nicht zulässig. Durch das Tief- und Hafenbauamt wurde auf der
Grundlage des durch die Bürgerschaft beschlossenen Nahverkehrsplanes
(Beschluss Nr. 0924/05-BV) eine verkehrsplanerische Bewertung des
ÖPNV-Angebotes der RVK in Verbindung mit dem städtischen ÖPNV-Netz in Auftrag
gegeben. Der Vertrag "Untersuchung zur verkehrsplanerischen Entwicklung
der Regionalverkehr Küste GmbH auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock"
wurde am 9/16.Juni 2006 gezeichnet. Die Überprüfung des vorhandenen
Linienkonzeptes in der Stadt-Umland-Beziehung beinhaltet eine Optimierung der
durch die RVK angebotenen Leistungen. Im Ergebnis der Verkehrsuntersuchung ist eine
Reduzierung der von der Hansestadt Rostock mitfinanzierten Fahrplankilometer
und damit des geleisteten Zuschusses zu erwarten. Die Erfüllung ist für das
III. Quartal 2006 vereinbart. |
2006/3/10 |
IGA Rostock 2003 GmbH |
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Zuschussreduzierung Die beschlossenen
Zuschussreduzierungen in Höhe von 2006: 134,0 TEUR 2007: 380,0 TEUR 2008: 380,0 TEUR 2009: 542,0 TEUR wurden im Finanzplan Teil C
des Wirtschaftsplanes 2006 der IGA Rostock 2003 GmbH planmäßig eingeordnet.
Der Zuschuss, ausgehend vom Haushaltsjahr 2005, verändert sich wie folgt für
die Jahre: davon
Museum Zuschuss 2005: 2.542,0
TEUR 883,0 TEUR Zuschuss 2006: 2.408,0
TEUR 923,0 TEUR Zuschuss 2007: 2.162,0
TEUR 920,0 TEUR Die Geschäftsführung hat geeignete Maßnahmen
eingeleitet, um diese Reduzierungen zu realisieren. |
2006/3/11 |
Rostocker Business - Gesellschaft für Wirtschafts- und
Technologieförderung (GfWT) Indirekte Beteiligung der
Hansestadt Rostock über die RVV (50 %) sowie über die WIRO (25 %) und HERO
(25 %) |
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Entsprechend § 3 des
Geschäftsbesorgungsvertrages erhält die Gesellschaft ein der Leistung angemessenes
Budget. Dieses ist mit der jährlichen Wirtschaftsplanung zwischen der
Gesellschaft und der Hansestadt Rostock im Voraus zu vereinbaren. Dazu legt
die Gesellschaft der Hansestadt Rostock bis zum 31. August des Vorjahres eine
Kalkulation vor. Auf Grund der Komplexität
konnte bisher keine Entscheidung getroffen werden. Der Leistungsvertrag für
2007 wird dem Oberbürgermeister bis zum 01. September 2006 vorgelegt. Die
Eckwerte für den Haushalt 2007 sehen eine Reduzierung in Höhe von 150,0 TEUR
in den Jahren 2007 und 2008 sowie im Jahr 2009 in Höhe von 300,0 TEUR vor. |
2006/3/12 |
Technologiepark Warnemünde GmbH (TPW) 31,0 %ige Beteiligung der
Hansestadt Rostock |
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Die Objekte, die durch die
TPW GmbH bewirtschaftet werden, wurden alle mit einem Anteil von bis zu 90 %
Fördermittel von EU, Bund und Land errichtet. Die Summe der
Investitionsvolumen beträgt ca. 18,0 Mio. EUR. Der Fördermittelgeber, das
Land M-V, hat für die zweckentsprechende Nutzung der Objekte Bindefristen von
bis zu 25 Jahren festgelegt. Bei Nichteinhaltung der
geforderten Nutzungen behält sich das Land M-V innerhalb der Bindefristen die
Rückforderung von Fördermitteln von der Hansestadt Rostock offen. Wegen der
Einhaltung der Zweckbindung der Fördermittel sollte die Hansestadt Rostock ihren
maßgeblichen Einfluss nicht aufgeben. |
2006/3/13 |
ATI Küste GmbH 7,7 %ige Beteiligung der
Hansestadt Rostock |
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Der Verkauf der
Gesellschaftsanteile der Hansestadt Rostock an der ATI Küste GmbH in Höhe von
2.567,0 EUR (Geschäftsanteile und Zinsen) wurde mit Kaufvertrag vom 08.
Februar 2006 notariell beglaubigt. Grundlage hierzu war der
Bürgerschaftsbeschluss Nr. 1271/05-BV vom 01./02. Februar 2006. Die
Rechtsaufsichtsbehörde M-V hat den Verkauf am 20. Februar 2006 genehmigt. Mit dem Verkauf der Geschäftsanteile
wurde an die Gesellschafter der Gewinn aus Vorjahren ausgeschüttet. An die
Hansestadt Rostock wurde ein anteiliger Gewinn in Höhe von 4.015,0 EUR
ausgezahlt. |
2006/3/14 |
Vollständiger Anteilsverkauf Hanseatische
Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft Rostock GmbH (HWBR) (Weiterführung der Maßnahme
2005/10/02 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
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Entsprechend Haushaltssicherungskonzept sollte der
Verkauf der Anteile an der HWBR mindesten 31,0 TEUR erzielen. Das Verkehrswertgutachten
der Firma Hansa Partner ermittelte jedoch den vollen Wert für die HWBR in
Höhe von 21,7 TEUR. Ein höherer Verkaufswert war nicht erzielbar. Mit Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0413/06-BV/N vom 14.
Juni 2006 wurde der Verkauf der Gesellschaftsanteile zu einem
Verkaufswert in Höhe von 21,7 TEUR beschlossen. Der Kaufvertrag wurde am 13.
Juni 2006 notariell beglaubigt. Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde zum
Verkauf erfolgte am 20. Juni 2006. Mit Zahlung des Verkaufspreises in Höhe
von insgesamt 21,7 TEUR gingen die Geschäftsanteile der HWBR mit Wirkung vom
08. August 2006 auf den Käufer über. |
2006/3/15 |
Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock &
Warnemünde“ |
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Mittelfristige Umsetzung
von Maßnahmen aus dem Wirtschaftlichkeitsgutachten der WIBERA AG (Weiterführung
der Maßnahme 2005/8/07 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
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Zur mittelfristigen
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Wirtschaftlichkeitsgutachten der Firma WIBERA
AG wurde durch den Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock &
Warnemünde“ ein Konzept erarbeitet, dass sowohl Möglichkeiten der
Einnahmesteigerungen als auch Möglichkeiten der Kostenreduzierung aufzeigt,
die insgesamt die angestrebte Reduzierung des Zuschusses in Höhe von 271,0
TEUR aufweist. Die Vorschläge zur Umsetzung befinden sich in Prüfung. Zur Prüfung der
Aufgabenübertragung an kommunale Ämter/Einrichtungen oder Unternehmen wird
auf folgende Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes verwiesen: -
Der Bezug auf
die Möglichkeit der Aufgabenübertragung im Bereich Marketing wird im
Zusammenhang mit der Maßnahme Nr. 2006/9/04 – Fremdenverkehrsabgabe
– durch den Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock &
Warnemünde“ geprüft, da es hierzu in dieser Maßnahme eine analoge
Aufgabenstellung gibt. -
Für die Pflege
von Anlagen bzw. Bewirtschaftung von Einrichtungen lässt sich auf Grund der
weit reichenden Formulierung kein konkreter Prüfauftrag ableiten. Mögliche
Aufgabenstellungen sind in den Maßnahmen 2006/2/05 - Zusammenlegung der
Bauhöfe, 2006/2/06 - Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Eigen- und
Beteiligungsgesellschaften einerseits und der Hansestadt Rostock andererseits
sowie 2006/6/03 - Zusammenführung der Bewirtschaftung der Papierkörbe
enthalten. |
2006/3/16 |
Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH (FHLR) – Streichung des Verlustausgleichs |
|
Im
Zusammenhang mit der Beschlussfassung dieser Maßnahme im
Haushaltssicherungskonzept erklärte das Landesförderinstitut gegenüber den
Fraktionsvorsitzenden der Bürgerschaft, dass die Formulierung der Beschlussfassung
dieser Maßnahme den GA-Förderbestimmungen widerspricht. Von
der Umsetzung dieser Maßnahme, Verhandlungen mit dem Land M-V bzgl. der
Übernahme des Geschäftsanteils bzw. der Übernahme der aus dem Betrieb
resultierenden Verluste der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH in Höhe von
550,0 TEUR ab 2007 sollte zurzeit Abstand genommen werden. |
2006/3/17 |
Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ |
|
Die Beauftragung zur
Erstellung eines Unternehmenswertgutachtens einschließlich einer Marktanalyse
an die Deutsche Kommunal Consult ist am 12. Mai 2006 erfolgt. Die Ergebnisse
der Untersuchung liegen am 7. September 2006 vor. |
Maßnahmebereich 4 Optimierung der
Information und Kommunikation in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock |
|
2006/4/01 |
Neuordnung der Informations-
und Kommunikationsdefinition der zentral und dezentral zu leistenden
IT-Unterstützung und daraus resultierender Ressourcen (Weiterführung
der Maßnahme 2005/4/03 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
|
Bereits im Jahr 2005 wurde zur Bearbeitung dieser
Thematik eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Ziel ist die gerechtere Verteilung
der IT - Betreuungskapazität sowie die Gliederung in dezentrale- und zentrale
Aufgabenwahrnehmung. Es wurden die Arbeitsanteile der IT -
Dienstleistungen, die durch das Gutachten der Firma Thales per Befragung
ermittelt, amtsbezogen geprüft. Dazu werden durch das Hauptamt Interviews in
diversen Fachämtern geführt. Im Ergebnis dieser Untersuchungen werden die
tatsächlich wahrgenommen Tätigkeiten analysiert und ins Verhältnis zum
vorliegenden Gutachten gestellt. Mit
der Realisierung dieser Maßnahme ist zum 01. Januar 2007 zu rechnen. |
Maßnahmebereich 5 Fortsetzung und
Umsetzung des Prozesses der Schaffung eines
Zentralen Immobilienmanagements |
|
2006/5/01 |
Überführung von Immobilien
an den Eigenbetrieb „KOE“ (Weiterführung
der Maßnahme 2005/2/02 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
2006/5/01.1 |
Überführung
aller Immobilien in die Verwaltung des Eigenbetriebes „KOE“ im
Jahre 2006 - außer Schulen und Sporthallen - einschließlich gebäudebezogenes
Personal Es
wurde eine Arbeitsgruppe „Überführung der Immobilien in den KOE“
unter Federführung des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes sowie
unter Mitwirkung des Hauptamtes und der Stadtkämmerei gebildet, die die
Übergabe der Immobilien vorbereitet und durchführt. Zu den Immobilien des
Forstamtes, des Tief- und Hafenbauamtes sowie des Amtes für Stadtgrün,
Naturschutz und Landschaftspflege fanden im Juni/Juli 2006 Beratungen statt. Auf
Grund der Haushaltssituation wird für die „Fachimmobilien“ das
Vermieter-Mieter-Modell nicht fortgesetzt, welches zu einer zusätzlichen
Haushaltsbelastung führen würde. Das gebäudebezogene Personal wird
identifiziert; die Überführung an den Eigenbetrieb „KOE“ erfolgt
zu einem späteren Zeitpunkt, da eine Refinanzierung über die Miete nicht
möglich ist. Die Verwaltung der Gebäude wird zentralisiert. |
2006/5/01.2 |
Überführung
der Schulen und Sporthallen in die Verwaltung des Eigenbetriebes
„KOE“ Vorlegen
eines Konzeptes Für
die Umsetzung dieser Maßnahme ist ebenfalls die Arbeitsgruppe
„Überführung der Immobilien in den KOE“ zuständig, die mit der
Abarbeitung der Maßnahme voraussichtlich zum 01. Juli 2007 beginnt. Auf Grund
der Vielzahl der in dieser Maßnahme benannten Einzelaufgaben ist ein
gleichzeitiges Abarbeiten zu den vorgenannten Maßnahmen nicht möglich. |
2006/5/01.3 |
Erarbeiten
einer Entwicklungskonzeption des Eigenbetriebes „KOE“ als
Dienstleister für die Stadtverwaltung |
|
Die
Umsetzung dieser Maßnahme hängt im Wesentlichen von der Abarbeitung der
Maßnahmen 2006/5/01.1 und 01.2 ab. |
2006/5/01.4 |
Erarbeiten
einer Personalkonzeption für den Eigenbetrieb „KOE“ |
|
Die
Umsetzung dieser Maßnahme hängt im Wesentlichen von der Abarbeitung der
Maßnahmen 2006/5/01.1 und 01.2 ab. |
2006/5/02 |
Optimierung der
Gebäudeverwaltung - Koordinierung der Nutzerfunktion (Weiterführung
der Maßnahme 2005/5/03 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
|
Im Jahr 2010 werden
voraussichtlich noch ca. 1.760 Büroarbeitsplätze benötigt. Es wird davon ausgegangen,
dass auf Grund der Personalentwicklung bis 2010 eine zentrale Unterbringung
in folgenden Verwaltungsgebäuden möglich ist Ist-Stand
30.06.2006 Anzahl der mgl. APl. -
Rathauskomplex
(ohne Container /Haus 33/34) 163 - Neuer Markt 3 288 - St.-Georg-Str. 109 (nach Sanierung) 293 - Charles-Darwin-Ring 6 177 - Haus des Bauwesens 321 -
Schillingallee
71 74 -
H.- Fallada-
Straße 1 80 -
Am Westfriedhof
2 68 -
Neuer Friedhof,
Satower Str. 15/16 4 -
Wiethagen Haus
3 A und B 7 -
St.-
Petersburger Str. 39 20 -
Warnowallee
30/31 47 -
Am Seehafen 2 11 -
Paulstr. 22 66 -
Schwimmhalle
Kopernikusstraße 17 Insgesamt stehen in diesen
Verwaltungsgebäuden 1.636 Büroarbeitsplätze zur Verfügung. Der Eigenbetrieb
„KOE“ nutzt für seine Verwaltungstätigkeit zurzeit das Gebäude in
der J - Jungius- Straße 10 sowie Räume im Verwaltungsgebäude Hans- Fallada-
Straße 1 und der Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock &
Warnemünde“ das Gebäude Am Strom 59. Die Beschäftigten des
Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ sind im Gebäude
Südring 81 untergebracht. Auf Grund der
erforderlichen Bürgernähe werden auch weiterhin Außenstandorte erhalten
bleiben müssen. Diese sind zu optimieren. Ziel ist, die Verwaltung in
möglichst stadteigenen Gebäuden zu konzentrieren und angemietete Objekte mit
Beschäftigten zu belegen, deren Aufgaben im Rahmen der Funktional- und
Kreisstrukturreform zum Kreis übergehen. 1. Als künftige Standorte
für die Hansestadt Rostock bleiben bestehen: -
Rathaus (ohne
Container/Haus 33/34) mit 163 möglichen Arbeitplätzen -
St.-Georg-Straße
109 Haus I/II (nach d. Sanierung) mit 293 möglichen Arbeitplätzen Ziel
ist die Nutzung des Objektes St.-Georg-Straße 109 zur Konzentration der
Querschnittsämter. Der Senatsbereich Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit
wird im Mietobjekt Neuer Markt 3 untergebracht. -
Haus des Bauens
mit 321 möglichen Arbeitsplätzen. 2. Endgültige Entscheidung
über Nutzung nach Stellenabbau 2010: -
Hans-Fallada-Straße
-
Schillingallee Zu
diesen Objekten sollte die Entscheidung zur weiteren Nutzung nach der Realisierung
der Stellenreduzierung getroffen werden. 3. Prüfung zur Aufgabe der
Standorte: -
Werftstraße 6,
Container wird
geprüft, das Objekt aufzugeben -
Neuer Markt 3 hier
sollte der Senatsbereich Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit konzentriert
werden Grundlage für alle weiteren
Entscheidungen zur Nutzung der Verwaltungsgebäude ist die o. g. künftige
Verwaltungsunterbringung. Die vorgeschlagene Nutzung der drei großen
Verwaltungsstandorte Rathaus, Haus des Bauens und St.-Georg-Straße 109 mit
insgesamt 777 Büroarbeitsplätzen stellt einen Mindestbedarf dar. Bei der Unterbringung der
Verwaltung wird davon ausgegangen, dass die Organisationseinheiten künftig in
Zentrumsnähe geordnet werden. Es ist geplant, die Außenstandorte wie
Werftstraße 6, H.- Fallada- Straße 1 und diverse kleine Standorte aufzugeben.
Zum Ende des Jahres 2006 wird das Gebäude im Friedhofsweg 28 und die
angemietete Fläche im Gebäude Warnowufer 65 (Amt für Kultur und
Denkmalpflege) aufgegeben. Erschwerend für die
Beurteilung der Entwicklung des Bestandes von Büroarbeitsplätzen ist die
Veränderung der Strukturen in der Verwaltung der Hansestadt Rostock, so z. B.
im Amt für Jugend und Soziales und im Stadtamt (bürgernahe Außenstellen). Des
Weiteren wird es Veränderungen bei Umsetzung der Funktional- und
Kreisstrukturreform in den Bereichen Umwelt, Naturschutz und
Landschaftspflege, der Abfallwirtschaft, Verkehr und Straßenbau, Raumordnung
und Landesplanung, Schulen, Kultur und Denkmalpflege sowie im Bereich von
Jugend, Sport und Gesundheit geben. Deren konkrete Auswirkungen auf den
Büroraumbedarf der Hansestadt Rostock sind noch nicht abzuschätzen. Um eine optimale Belegung
des Objektes Rathauskomplex/ Neuer Markt 3 zu erzielen, wird zurzeit in
Zusammenarbeit mit der RGS der Sanierungsaufwand und die Fördermöglichkeit
für Haus 33/34 (rechte Rathausseite) durch das Land im Rahmen der
Städtebausanierung geprüft. Es wird in diesem
Zusammenhang ebenfalls die Übergabe des Objektes Große Wasserstraße 19 an die
RGS zur Veräußerung vorbereitet. Nach Vorliegen einer
Konzeption zur Sanierung der rechten Rathausseite wird durch das Hauptamt
geprüft, ob nach Fertigstellung des Gebäudeteils eine weitere Konzentration
der Verwaltung an diesem Standort erfolgen kann oder ob die Anmietung von
fremden Vermietern kostengünstiger ist. Wir gehen davon aus, dass bei
Sanierung des Rathausteiles Haus 33/34 ca. 86 Arbeitsplätze zur Verfügung
stehen könnten. Damit wären insgesamt 1.716 Arbeitsplätze vorhanden, dem
gegenüber stehen voraussichtlich 1.760 Mitarbeiter im Jahre 2010 (ohne
Berücksichtigung der Kreisgebiets- und Funktionalreform). Diese Planung ist
vertretbar und kalkuliert eine weitere Stellenreduzierung pauschal mit ein.
Die gesamte Planung muss jedoch beim Umsetzen der Verwaltungsreform des
Landes überarbeitet werden. Da als Standort für die künftige Kreisverwaltung
Rostock vorgesehen ist, dürfte sich ein zusätzlicher Bedarf für die
Kreisverwaltung abzeichnen, über den der Kreis entscheidet. Die Angelegenheit
muss dann auch im Aufbaustab für den neuen Kreis erörtert werden. |
2006/5/03 |
Übertragung des
Warnowschiffes an einen Vereine (Weiterführung
der Maßnahme 2005/5/04.1 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
|
Das
Warnowschiff wurde am 11. Mai 2006 öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. An
dieser Ausschreibung konnten sich auch interessierte Vereine beteiligen. Derzeit
werden die im Rahmen der Submission aufgetretenen offenen Fragen geklärt bzw.
die noch erforderlichen Abstimmungen geführt. Sobald dies abgeschlossen ist,
wird dem zuständigen Gremium ein Entscheidungsvorschlag zur
Zuschlagserteilung vorgelegt. |
2006/5/04 |
Dienstwohnungen (Weiterführung
der Maßnahme 2005/5/05 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
|
Grundsätzlich wurde
festgestellt, dass alle Dienstwohnungen in die Verwaltung des Eigenbetriebes
„KOE“ übergeben werden können. Die Übergabe der Verträge ist in
Vorbereitung. Der Eigenbetrieb „KOE“ wird, falls erforderlich,
Mietanpassungen vornehmen. |
2006/5/05 |
Bildung einer Zentralregistratur in der Stadtverwaltung
der Hansestadt Rostock (Weiterführung
der Maßnahme 2005/5/06 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
|
Eine Zentalregistratur, im
Folgenden wird die aktuelle Bezeichnung „Zwischenarchiv“
verwendet, existiert in Form des Verwaltungsarchivs als Zwischenarchiv beim
Archiv der Hansestadt Rostock (Archivsatzung § 1 Abs. 4 und der
Schriftgutordnung Punkt 26). Dieser Teil der Maßnahme ist somit erledigt. Unter Federführung des
Archivs der Hansestadt Rostock wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. In
Zusammenarbeit mit dem Hauptamt konkretisiert die Arbeitsgruppe den Auftrag
zur Einsparung von Ressourcen sowie zur Steigerung der Effektivität beim
Umgang mit Schriftgut. In den
Organisationseinheiten werden die Schriftgutablagen abgebaut und
abgeschlossene Akten oder sonstiges Schriftgut werden dem Verwaltungsarchiv
als zentrales Zwischenarchiv zugeführt. Insbesondere ist das
zurzeit in den bestehenden Zwischenarchiven (u. a. im Stadtkassen- und
Steueramt, im Stadtamt, im Amt für Schule und Sport, im Gesundheitsamt sowie
im Bauamt) gelagerte Schriftgut auszusortieren und aufzubewahrendes
Schriftgut in das Verwaltungsarchiv zu überführen. Gegebenenfalls sind diese
Zwischenarchive aufzulösen. Hierzu sind vom Hauptamt
Voraussetzungen für die elektronische Aktenführung bzw. für die schrittweise
Einführung von Dokumentenmanagementsystemen (DMS) schaffen. |
Maßnahmebereich 6 Reduzierung des
sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes |
|
2006/6/01 |
Energiewettbewerb - Einsparung von Energie- und anderen
Betriebskosten in den Schulen (Weiterführung
der Maßnahme 2005/6/01 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
|
Die Durchführung des Energiewettbewerbes wurde im
März 2006 dem Amt für Umweltschutz federführend übertragen. Da der Wettbewerb
in Abhängigkeit vom Kalenderjahr (=Haushaltsjahr) und nicht Schuljahr
durchgeführt wird, konnte für das Jahr 2006 kein Wettbewerb mehr organisiert
werden. Die Schulen werden im August 2006 darüber
informiert, dass der nächste Energiewettbewerb mit Beginn 01. Januar 2007
durchgeführt wird. Aus diesem Grund können im Jahr 2006 die 30,0 TEUR nicht
eingespart werden. |
2006/6/02 |
Konsequente Umsetzung des Umweltmanagements in der
Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock (Weiterführung
der Maßnahme 2005/6/02.1 bis 02.3 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis
2008) |
2006/6/02.1 |
Beschaffung: -
Stabilisierung
der umweltfreundlichen Beschaffung von Büromaterial Die in der Verwaltung installierte Druck- und
Vervielfältigungstechnik sind grundsätzlich für die Verwendung von
Recyclingpapier geeignet Der Anteil des Recyclingpapiers ist von 12,3 %
(2005) auf 86,3 % (6/2006) angestiegen, wobei in den Organisationseinheiten
zum Teil größere Restbestände an weißem Papier vorhanden sind. Die
Kosteneinsparung wird über die zentrale Beschaffung über Mengenrabatte
erzielt. Ziel ist es, in der Stadtverwaltung die Benutzung
von weißem Papier weitestgehend einzuschränken. Das Amt für Umweltschutz hat
für den Fortbildungskatalog 2007 eine entsprechende Maßnahme zur Förderung
der Akzeptanz umweltfreundlicher Produkte, insbes. des Recyclingpapiers
vorgeschlagen. -
Durchführung
eines zentralen Controllings als Grundlage für Ressourcen- und
Kosteneinsparung in diesem Bereich bis zum 31.Dezember 2006 Die Bewirtschaftung der Büromaterialien erfolgt
dezentral in den einzelnen Organisationseinheiten. Hier wird davon
ausgegangen, dass unter Beachtung des in Abstimmung mit dem Amt für
Umweltschutz herausgegebenen zentralen Artikelkataloges verantwortungsvoll
beschafft wird. Die Einführung neuer Kontrollmechanismen führt
zu zusätzlichen personellen Aufwand, der als wenig sinnvoll angesehen wird. -
Umsetzung
der neuen EU-Richtlinien für die öffentliche Beschaffung Die Zielstellung zur Einarbeitung der
EU-Empfehlungen wird im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Geschäftsanweisung
zur Vergabe von Leistungen auf Basis der VOL Ausgabe 2006 Umweltanforderungen
in der Ausschreibung berücksichtigt. |
2006/6/02.2 |
Abfall: -
Bestandsaufnahme
zum Abfallaufkommen Wegen personeller
Engpässe bei der Bestandaufnahme der Ressourcenverbräuche in der
Stadtverwaltung und der Erhebung von Kennziffern wurde durch Amt für
Umweltschutz eine ABM-Stelle beantragt. Der Antrag wurde im Juni 2006 mangels
öffentlichen Interesses abgelehnt. Derzeit wird vom Jugend- und Sozialamt
geprüft, ob die Beantragung einer Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante
möglich ist. Erst
nach Abschluss der Bestandsaufnahme und Auswertung der real genutzten
Behälterkapazitäten im Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten soll durch das
Hauptamt, das Amt für Umweltschutz sowie dem Eigenbetrieb „KOE“
geprüft werden, ob die Anzahl der Behälterstandorte und die Anzahl der
Behälter reduziert sowie die Abfuhrzyklen verlängert werden können. -
Erstellung
eines internen Konzeptes zum Abfallmanagement in der Stadtverwaltung Die „Regelung
zur Abfallentsorgung“ wird bis Anfang September 2006 überarbeitet. |
2006/6/02.3 |
Bewirtschaftung von
öffentlichen Toilettenanlagen: Ressourceneinsparungen:
Die
Verbrauchsdaten der Bewirtschaftung von öffentlichen Toilettenanlagen der
Vorjahre wurden in 2005 ermittelt. Im Jahr 2006 konnten erste Maßnahmen zur
Reduzierung von Ressourcenverbräuche eingeleitet werden, z.B. -
monatliche statt quartalsweise Zählerstandsmeldungen
durch die beauftragten Reinigungsfirmen, -
Umstellung des Dauerbetriebes von Licht und
Wasserspülung in einigen Anlagen, -
Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der
Ausschreibung von Reinigungsleistungen (Vertragsbeginn 2006). Erst im Jahr 2007 können Aussagen über
erste Ergebnisse getroffen werden. Eine
Alternative zur kostenaufwendigen Selbstbewirtschaftung von Toilettenanlagen
durch die Hansestadt Rostock ist die Einführung anderer Betreibermodelle. Neben dem offensichtlichen finanziellen
Vorteil für die Hansestadt Rostock haben alternative Betreibermodelle auch
ökologische Effekte, da bspw. die Pächter sämtliche Kosten der
Bewirtschaftung einschließlich der Ausgaben für Wasser/Abwasser und Energie
tragen, haben sie ein besonderes wirtschaftliches Interesse an der
Reduzierung dieser Ausgaben. Einfluss kann dabei lediglich über die
Einsparung von Verbräuchen genommen werden. Ergebnis ist ein besonders
verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen. -
Zum 01. Oktober 2005 wurde ein Pachtvertrag für 2 Blockhaustoiletten
auf dem Parkplatz Warnemünde Mitte geschlossen, durch den im Budget
„Öffentliche Bedürfnisanstalten“ im Jahr 2006 Aufwendungen für
die Reinigung in Höhe von 2,6 TEUR eingespart werden. -
Durch den Abschluss eines Pachtvertrages für die erweiterte WC-Anlage
Fischerbastion konnte eine Einsparung in Höhe von ca. 38,0 TEUR pro Jahr
allein für die manuelle Bewirtschaftung (Reinigung durch Servicekraft vor
Ort) erzielt werden. Der Pächter trägt zudem sämtliche Nebenkosten, z.B. für
die Instandhaltung, Wasser und Energie. |
2006/6/03 |
Zusammenführung der Bewirtschaftung der Papierkörbe (Weiterführung
der Maßnahme 2005/6/03 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
|
Diese Maßnahme wird mit der Maßnahme 2006/2/06.2
„Zusammenfassung der Papierkorbentleerungen des Amtes für Stadtgrün,
Naturschutz und Landschaftspflege, des bisherigen Eigenbetriebes
„Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ und der
Stadtentsorgung Rostock GmbH“ realisiert. |
2006/6/04 |
Geschäftsausgaben der Ämter |
|
Die Geschäftsausgaben der
Organisationseinheiten, wie: Reise- und Fahrtkosten, Bücher und
Zeitschriften, Bürobedarf, Vordrucke, EDV-Material, öffentliche
Bekanntmachungen, Aus- und Fortbildung (ohne refinanzierte Aufgabenbereiche,
Landtagswahl, Aus- und Fortbildung in den UA Personalangelegenheiten und
Brandschutz) wurden mit dem Haushaltsplan 2006 um 10 % gekürzt. Die jährliche
Einsparung von 196,0 TEUR wurde gleichzeitig in den Finanzplan bis 2009
aufgenommen. |
2006/6/05 |
Verteilung zentraler Informationen in Papierform |
|
Seit dem 14. Juni 2005 steht das Intranet allen
Organisationseinheiten der Stadtverwaltung zur Nutzung zur Verfügung. Aus Gründen
der Kostenreduzierung erhalten alle Organisationseinheiten bereits seit
Januar 2006 nur noch ein Exemplar der im Haushaltssicherungskonzept
aufgeführten zentralen Informationen in Papierform (Organisationsverfügung
des Oberbürgermeisters Nr. 46 vom 7. Dezember 2005). Seit dem nunmehr fast einjährigen Bestehen des
Intranets zeichnen sich deutliche Veränderungen in der Informationsverteilung
innerhalb der Verwaltung ab. Zunehmend werden Informationen weniger im
Mitteilungsblatt RATHAUS INTERN sondern im Intranet veröffentlicht. Zukünftig wird das Intranet das zentrale
Informationsmedium der Stadtverwaltung sein. Die Verteilung der Informationen
auf Papier wird weiter eingeschränkt. Es ist beabsichtigt, die Verteilung des
internen Mitteilungsblattes Rathaus
Intern sowie die Organisationsverfügungen und Rundschreiben in
Papierform einzustellen. Papierexemplare werden weiterhin für Bereiche
verteilt, die keinen Zugriff auf das Intranet haben bzw. wo ein
Papierexemplar für die Aufgabenerledigung unabdingbar ist. Zum heutigen Zeitpunkt kann noch
keine Aussage über die Höhe der Einsparung getroffen werden. Dennoch sind
folgende positive Effekte des Bereitstellens der Informationen über das
Intranet zu verzeichnen: - tagesaktuelles Bereitstellen von
Informationen für weitestgehend alle Beschäftigten der Stadtverwaltung, - gesicherte Aktualität der
Information an allen PC-Arbeitsplätzen, - breiteres Informationsangebot, - schnelleres Finden der
Informationen (z. B. auch über die Volltextrecherche), - effizienten Handhabung aller
Dokumente und Informationen, - effizientes Verteilen von
Dokumenten. |
2006/6/06 |
Büroausstattung in den Ämtern |
|
Die Kürzung der Ausgaben
für Büroausstattung in den Organisationseinheiten in Höhe von 66,5 TEUR (50%)
wurde in den Haushaltsplan 2006 eingearbeitet sowie im Finanzplanzeitraum bis
2009 aufgenommen. Ausgenommen davon sind die refinanzierten Aufgabenbereiche. |
2006/6/07 |
Gutachterkosten |
|
Mit dem Haushaltsplan 2006
wurden die Gutachterkosten um 20% reduziert. Die Kürzung in Höhe von 235,7
TEUR wurde gleichzeitig in der Finanzplanung bis 2009 vorgenommen. Ausgenommen von der Kürzung
sind die refinanzierten Aufgabenbereiche sowie Sicherheitsgutachten in
ausgewählten Unterabschnitten. |
2006/6/08 |
Kunsthalle und Kulturhistorischen Museum „Kloster
zum Heiligen Kreuz“ |
|
Für
die private Betreibung der Kunsthalle wird gegenwärtig die Ausschreibung
vorbereitet. |
2006/6/09 |
Prüfung der Standorte im Hinblick auf die
Wirtschaftlichkeit -
Volkshochschule -
Konservatorium (Weiterführung der
Maßnahmen 2005/3/07.4 und 2005/3/08.5 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005
bis 2008) |
|
Mit dem Konservatorium und
der Volkshochschule fanden erste Gespräche statt. Ergebnissen liegen im
Dezember 2006 vor. |
2006/6/10 |
Volkstheater Rostock (Weiterführung der Maßnahme
2005/3/12 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
2006/6/10.1 |
Die
notwendigen Schritte zur Überführung des Volkstheaters Rostock in eine
Volkstheater Rostock gGmbH sind derzeit in Prüfung. Für die Gründung
dieser gGmbH ist die Änderung des
Intendantenvertrages erforderlich. Für
das Volkstheater Rostock wurden vom Hauptamt mehrere Strukturvorschläge
erarbeit, die dem Intendanten zur Bewertung übergeben wurden. Ergänzende oder
eigene Vorschläge des Intendanten liegen nicht vor. Unter
anderem sieht ein Strukturvorschlag die Reduzierung des Gesamtzuschusses der
Hansestadt Rostock auf 6,5 Mio. EUR vor zuzüglich der Zuweisungen des Landes
entsprechend dem FAG § 10c. Für
eine gemeinsame Theaterlösung mit der Stadt Schwerin wurde eine
Interkommunale Arbeitsgruppe Rostock/Schwerin gegründet, die sich mit der weiteren
Zusammenarbeit beider Theater auseinander setzt. Mitglieder der Arbeitsgruppe
sind Vertreter aus den Verwaltungen der Hansestadt Rostock und der Stadt
Schwerin sowie Vertreter der Theater Rostock und Schwerin. In den gemeinsamen Gesprächen wird von folgenden
Strukturüberlegungen ausgegangen. -
Zusammenschluss
beider Theater zu einer gemeinsamen Theater gGmbH unter Aufrechterhaltung der
Betriebsorte „Volkstheater Rostock“ und „Mecklenburgisches
Staatstheater Schwerin“, -
Kooperation beider Theater mit
Ensemblespezialisierung an den Standorten Rostock und Schwerin. Die
für beide Modelle notwendigen betriebswirtschaftlichen Untersuchungen durch
externen Sachverstand werden nach einer Entscheidung der Gemeindevertretungen
mit Beginn der Realisierungsphase eingeleitet. Die
Gespräche sind derzeit unterbrochen. Es wurde mit den Vertretern der Stadt
Schwerin vereinbart, die Gespräche nach Vorlage des Berichtes des
Landesrechnungshofes für die Hansestadt Rostock und nach Abschluss der
Prüfung des Landesrechnungshofes der Verwaltung der Stadt Schwerin wieder
aufzunehmen. |
2006/6/10.2 |
Im März 2006 hat der
Oberbürgermeister den Deutschen Bühnenverein zur Aufnahme von
Tarifverhandlungen im künstlerischen Bereich beauftragt. Diese Beauftragung
des Deutschen Bühnenvereins enthält zum einen die Einstellung der
Sonderzahlungen bis zum Haushaltsjahr 2008 und zum anderen die Änderung der
tariflichen Eingruppierung der Deutschen Philharmonie in einen gesonderten
Tarifvertrag. Der Deutsche Bühnenverein hat die Gewerkschaften schriftlich
aufzufordern, an entsprechenden Gesprächen teilzunehmen. |
Maßnahmebereich 7 Forderungen
gegenüber dem Land |
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2006/7/01 |
PSV-Bürgschaft |
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Die Hansestadt Rostock
wurde durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau als Bürge zum 02. März 2006 in
Höhe von 3.781.012,41 EUR in Anspruch genommen. Auf Grund der terminlichen
Zwangslage wurde dieser Betrag durch das Innenministerium M-V aus den Mitteln
des Sonderbedarfs zwischenzeitlich als Liquiditätshilfe zur Verfügung
gestellt. Diese Liquiditätshilfe des Landes M-V soll durch ein Darlehen in
Höhe von insgesamt ca. 920,0 TEUR aus dem Kommunalen Aufbaufonds an die
Hansestadt Rostock abgelöst werden. Der Kapitaldienst für dieses Darlehen
wird durch die Fehlbetragszuweisung des Landes M-V für die Jahre 2003 und
2004 bis zum Jahr 2011 finanziert. Entsprechend dem Zins- und Tilgungsplan
gegenüber der im Haushaltssicherungskonzept vorgesehenen möglichen Einsparung
in Höhe von 38,2 TEUR, werden durch den Einsatz der Fehlbetragszuweisungen
jährlich bis zum Jahr 2011 170.874,84 EUR eingespart. Ab 30. Juni 2011 hat die
Hansestadt Rostock für die Restvaluta in Höhe von 3.385.949,0 EUR den
Kapitaldienst wieder zu finanzieren. Für den Planungszeitraum
des Haushaltssicherungskonzeptes 2006 bis 2009, zuzüglich des Jahres 2010
kann eine zusätzliche Einsparung durch Zinsverbesserung in Höhe von ca. 920,0
TEUR verzeichnet werden. Die rechtliche Prüfung
einer etwaigen Mithaftung des Landes ist noch nicht abgeschlossen. |
Maßnahmebereich 8 Reduzierung von
Standard, Zuwendungen und Zuschüssen Ausgabeverbesserung |
||
2006/8/01 |
Zuwendungen an Körperschaften, Vereine und Verbände der
Wohlfahrtspflege (Weiterführung
der Maßnahme 2005/8/09 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
|
2006/8/01.1 |
Freiwillige
Ausgaben Hierbei
handelt es sich um die Fortsetzung der haushaltskonsolidierenden Maßnahme
2005/8/09 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008. In den
Haushaltsplan 2006 wurden bereits Einsparungen in Höhe von 274,2TEUR
eingearbeitet. Ausgehend
vom Haushaltsplan 2006 (Anlage 2, Bd. II) betragen die Zuwendungen für
freiwillige Leistungen an Körperschaften, Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege
5.652.300 EUR. Abzüglich der vertraglich gebundenen und bereits im
Haushaltssicherungskonzept aufgeführten Maßnahmen ergeben sich Zuwendungen in
Höhe von 2.672,3 TEUR. Entsprechend dem Bürgerschaftsbeschluss, die
Zuwendungen um weitere 10 % zu reduzieren, wurde die weitere Kürzung in Höhe
von 267,2 TEUR in den Finanzplan 2006-2009 aufgenommen und den
Organisationseinheiten und Einrichtungen mit der Vorgabe der Eckwerte zur
Haushaltsplanung 2007 übergeben. |
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2006/8/01.2 |
Zuschuss
Fährverbindung Gehlsdorf - Kabutzenhof |
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|
Der Zuschuss für die
Fährverbindung Gehlsdorf-Kabutzenhof ist im Haushaltsplan 2006 gesichert und
im Haushaltsplan 2007 mit 9,2 TEUR (Monat Januar) eingestellt. In Umsetzung des
Haushaltssicherungskonzeptes wurden mit der Zielstellung der
Zuschussreduzierung gemeinsam mit dem Fährbetreiber und dem Verkehrsverbund
Warnow GmbH (VVW) folgende Maßnahmen vereinbart: 1.
Für die Monate Juni bis September 2006 wird an Sonnabenden sowie an
Sonn- und Feiertagen die Linienführung von Gehlsdorf in den Stadthafen
(Schnickmannstraße) geführt, um zusätzliches Fahrgastpotential zu gewinnen.
Der Modellversuch mit dem geänderten Fährbetrieb gilt gemäß der erteilten
Genehmigung vom 01. Juni 2006 bis zum 30. September 2006.
3.
Durch den VVW
ist eine Tarifanpassung in Bezug auf Erlöse im Zeitkartenbereich durch
fehlende Ausgleichszahlungen für die Fahrradmitnahme vorgesehen, welche
frühestens im Februar 2007 wirksam wird. |
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2006/8/01.3 |
Zuschuss
Fährverbindung Warnemünde - Hohe Düne |
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Die
Einstellung der Sonderermäßigung für die Anwohner Hohe Düne wird gegenwärtig
einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Das Ergebnis des Prüfprozesses wird bis
zum September 2006 vorliegen. Der Zuschuss in Höhe von
5,0 TEUR für die Anwohnerinnen und Anwohner zur Benutzung der Fährlinie
Warnemünde - Hohe Düne ist ab 2006 nicht mehr vorgesehen. Gemäß Auszug der
Niederschrift Nr. 0271/06-N der Sitzung der Bürgerschaft am 10. Mai 2006
wurde für diese Maßnahmen Folgendes beschlossen: „Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Maßnahme aus dem Haushaltssicherungskonzept
Nr. 2006/8/01.3 einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Stellungnahme: Die Maßnahme aus dem Haushaltssicherungskonzept beinhaltet, dass der
jährliche Zuschuss an die Weiße Flotte GmbH ab 2006 eingestellt wird. Bisher
wird für die Benutzung der Fährlinie Warnemünde – Hohe Düne den
„Anwohnern“ eine Sonderermäßigung im Rahmen eines Zuschusses
durch die Hansestadt Rostock gewährt. Die rechtliche Prüfung der beabsichtigten Maßnahme ergibt Folgendes: Bei dem Zuschuss der der Weißen Flotte jährlich zum Ausgleich dafür
gewährt wird, dass sie den Anwohnerinnen und Anwohnern der Ortsteile Hohe
Düne, Markgrafenheide und Hinrichshagen für die Benutzung der Fährverbindung
einen Sondertarif einräumt, handelt es sich um eine Zuwendung im Sinne des §
23 LHO. In der bisherigen Praxis wurde der Zuschuss jährlich für das
zurückliegende Geschäftsjahr durch einen Zuwendungsbescheid seitens der
Hansestadt Rostock an die Weiße Flotte auf der Basis der gemeldeten
Beförderungsfälle gezahlt. Auf die Zuwendung besteht im Grundsatz kein Anspruch. Die Zuwendung
ist rechtlich nicht begründbar, weil nicht erkennbar ist, dass die
Gemeinde ein erhebliches Interesse hat, die Anwohnerinnen und Anwohner von
Hohe Düne, Markgrafenheide und Hinrichshagen finanziell bei der Benutzung der
Fährverbindung zu unterstützen. Wir halten es daher für zulässig, den Zuschuss zukünftig nicht mehr
zu gewähren, und von dem Erlass eines Zuwendungsbescheides künftig abzusehen. Für den Zeitraum 01. Januar 2006 bis 28. Februar 2006 (Zeitraum vor
dem Beschluss der Bürgerschaft zur Haushaltskonsolidierung) wird der Zuschuss
noch gewährt, um das Unternehmen rückwirkend nicht schlechter zu stellen, da
es auf den Erhalt des Zuschusses wie bisher vertrauen konnte. |
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2006/8/01.4 |
Frauenhaus „Frauen
helfen Frauen“ |
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Im Rahmen der Planung 2007
finden derzeit Gespräche mit dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. statt. An
der Erarbeitung eines geeigneten alternativen Konzeptes wird gearbeitet. |
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2006/8/01.5 |
Mechaje Jüdische Theater
e.V. Das Jüdische Theater
Mechaje wird von der Hansestadt Rostock in Höhe von 30,0 TEUR, dem
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes M-V in Höhe von
23,1 TEUR sowie dem Zentralrat der Juden in Deutschland in Höhe von 30,0 TEUR
gefördert. Dazu engagiert sich die ARGE mit einer Summe in Höhe von bis zu
14,8 TEUR für mindesten sechs Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Theater
erwirtschaftet jährlich 21,0 TEUR. Dem Prüfauftrag
entsprechend hat es Gespräche zwischen dem Jüdischen Theater Mechaje e. V.
und der Bühne 602 gegeben. Eine Einsparung durch Kooperation der beiden
Einrichtungen ist nicht möglich, da die Bühne 602 über keinerlei disponible
räumliche, personelle oder finanzielle Ressourcen verfügt. Das Jüdische
Theater Mechaje e. V. hat im Volkstheater Rostock einen verlässlichen und
leistungsstarken Partner und Spielort. Für das Jüdische Theater
Mechaje e.V. existiert direkt kein Haushaltsansatz. Der verbindliche
Haushaltsansatz für Zuschüsse an sonstige Verbände und Vereine im Bereich der
allgemeinen Pflege der Kultur (HHSt: 01.3410.7179 - Zuschüsse an sonstige
Verbände und Vereine) beträgt im Jahr 2006 Haushaltsansatz 1.445.300 EUR. Für das Haushaltsjahr 2007
wird dieser Ansatz gemäß Maßnahme 2006/8/01.1 - Freiwillige Ausgaben um 10%
sowie um den Zuschuss für das Jüdische Theater Mechaje e.V. gekürzt. Im Rahmen der
Eckwertevorgabe für das Teilbudget Kultur und Denkmalpflege muss eine
Entscheidung über die Verteilung der Zuschüsse an sonstige Verbände und
Vereine für kulturelle Zwecke neu getroffen werden. |
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2006/8/01.6 |
„Gesetzliche
Aufgaben, deren Umfang nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt werden
kann“ |
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Die
Bürgerschaft hat beschlossen, auch bei den Zuwendungen an Körperschaften,
Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege für Leistungen im
pflichtgemäßen Bereich eine Reduzierung von 10% ab 2007 vorzunehmen.
Ausgehend vom Haushaltsplan 2006 laut Anlage 2 zum Haushaltsplan 2006, Bd. II
beträgt die Berechnungsgrundlage 5.781,7 TEUR (ohne Kita; Verein Phönix e.V.,
da extra Maßnahme; Regionalverkehr Küste GmbH und Berücksichtigung der
Landeszuweisungen für die Schuldnerberatungsstellen). Die
Reduzierung von 578,2 TEUR wurde in den Finanzplan 2006-2009 aufgenommen und
den Organisationseinheiten und Einrichtungen mit den Vorgaben der Eckwerte
zur Haushaltsplanung 2007 übergeben. |
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2006/8/01.7 |
Verein Phönix e.V. |
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Recherche: Der Verein Phönix e.V.
präsentiert drei Projekte, wobei die Hansestadt Rostock im Jahr 2005 Mittel
für die Beratungs- und Betreuungsstelle einschließlich Tagesaufenthalt in
Höhe von 70,5 TEUR bewilligt hat. Das Sozialministerium beteiligt sich an der
Finanzierung des Vorhabens in Höhe von 6,5 TEUR. Bei 1,5 Planstellen für die
Beratung, Betreuung und Verwaltung und einer geringfügig entlohnten
Beschäftigten für den Tagesaufenthalt bedeutet die Absenkung der Förderung,
ab 2008 um 50 von Hundert (35,5 TEUR), eine Halbierung der Personalstellen
und Sachkosten sowie der zu realisierenden Leistungen. Das leistungsbezogene
Angebot der Beratungsstelle ist niederschwellig und für den Personenkreis ab
18 Jahren, nicht in der Dauer zeitlich begrenzt (d.h. über 24 Monate hinaus).
Gleichwertige Leistungsangebote durch andere Träger in der Hansestadt Rostock
gibt es zurzeit nicht. Außerhalb der Leistungen durch den Verein Phönix
arbeiten folgende Vereine mit Straftätern und Haftentlassenen mit sozialen
Schwierigkeiten: -
Soziale
Initiative e.V., Ludwigstraße 12a o
Beratung und
Betreuung von Haftentlassenen ab 18 Jahren o
Vereinbarung
mit dem Amt für Jugend und Soziales, Fachbereich Soziales Abrechnung erfolgt
über Fachleistungsstunden o
hochwertiges
Angebot, nicht jeder wird beraten und betreut (bis zu 24 Monaten) -
Jugendwohnen
Hansestadt Rostock e.V., Waldemarstraße 56 o
Beratung und
Betreuung von Haftentlassenen mit sozialen Schwierigkeiten o
in geringem
Umfang werden Straftäter betreut o
Zuwendungen vom
Amt für Jugend und Soziales, Fachbereich Jugend. Altersstruktur 18 bis 27
Jahre. Sachstand: Der Verein Phönix
präsentierte sich am 11. Januar 2006 im Gesundheits- und Sozialausschuss. Die
zu erwartenden finanziellen Einsparungen könnten, individuell auf den
Einzelfall bezogen, mit Fachleistungsstunden abgerechnet werden. Die Anzahl
der hilfebedürftigen Personen, der Leistungsumfang der Fachleistungsstunden
und die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten für die Hansestadt Rostock,
sind noch nicht definiert. In Vorbereitung der
Planungen für das Jahr 2007 finden zurzeit weitere Gespräche mit dem Verein
statt. Gegenstand sind die bisherigen Aktivitäten des Vereins zur Kosteneinsparung
2007, Folgen der finanziellen Kürzungen ab 2008 entsprechend
Haushaltssicherungskonzept in Höhe von 35,0 TEUR sowie die mögliche
Mittelaufstockung durch das Sozialministerium und/oder Sponsoring. |
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2006/8/02 |
Standardsenkung bei der Bereitstellung von Lern-, Lehr-
und Unterrichtsmitteln |
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Die Schulen wurden
aufgefordert, die gesetzlich festgelegten Elternbeiträge in Höhe von bis zu
30,68 EUR je Kind konsequent einzufordern. Der Bericht zur Umsetzung dieser
Maßnahme wird für das Schuljahr 2006/07 am 01. Mai 2007 vorgelegt. |
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2006/8/03 |
Schülerbeförderung Anpassen des Standards auf das gesetzlich
vorgeschriebene Niveau |
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An der weiteren Optimierung
der Schülerbeförderung wird wie folgt gearbeitet: -
Um kurzfristige
Veränderungen vornehmen zu können, werden Bescheide für die
Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2006/2007 nur für ein halbes Jahr
erteilt. -
In Abstimmung
mit dem zuständigen Schulrat und den Schulen wird geprüft, ob verschiedene
Schulanfangszeiten koordiniert werden können, um ein mehrmaliges Anfahren der
Schule zu vermeiden. -
Die Schulen mit
Außenstellen in verschiedenen Stadtteilen sind aufgefordert, die Schüler
wohnortnah einzuschulen, um die Anzahl der Beförderungen zu reduzieren. -
Die für den
nichtpflichtigen Bereich zutreffende finanzielle Beteiligung der Eltern in
Höhe eines Schülertickets wird beibehalten. Säumige Zahler werden
aufgefordert, entsprechende Rückstände zu bezahlen. Falls es wiederholt zu
Verstößen kommen sollte, wird die Aufhebung der Schülerbeförderung geprüft. -
In
Zusammenarbeit mit dem Senatsbereich Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit
ist geplant, dass unter Leitung der Senatorin ein Modellprojekt
„Schulwegbegleitung“ erarbeitet wird. Auf der Basis dieses Projektes
sollten gemeinsam mit dem Amt für Jugend und Soziales Möglichkeiten gesucht
werden, die Schülerinnen und Schüler an festzulegenden Treffpunkten des
Wohngebietes zu sammeln. Gemeinsam mit einer durch das Amt für Jugend und
Soziales zu stellenden geschulten Begleitperson, würde der Schulweg
absolviert werden. Damit würde zugleich die organisierte Beförderung für
bestimmte Schülergruppen entfallen. Stattdessen wäre nur das durch die Eltern
zu finanzierende Schülerticket erforderlich. Ausgenommen
von dieser Regelung wären natürlich die Schülerinnen und Schüler, die auf
Grund ihrer individuellen Voraussetzungen (z.B. Rollstuhl) weiterhin durch
Fahrzeuge befördert werden müssen. Die geforderte Einsparung
in Höhe von 100,0 TEUR ab 2007, ist wie im Haushaltssicherungskonzept
beschlossen, nur bei konsequenter Beschränkung der Schülerbeförderung auf den
pflichtigen Teil, entsprechend des Schulgesetzes, zu erreichen. |
2006/8/04 |
Aufheben der Zuschüsse für den öffentlichen Personen- und Nahverkehr ab 2007 für alle Empfänger von Transferleistungen |
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Für die Berechnung der
monatlichen Abschlagzahlungen an den Verkehrsverbund Warnow wird die Anzahl
der ausgegebenen Berechtigungskarten zu Grunde gelegt. Der ab 2006 monatliche
gezahlte Abschlag bezieht sich auf 7.747 ausgegebene Berechtigungskarten
(7358 für Arbeitslosengeld- II- Empfänger und 389 für Sozialhilfeempfänger).
Per 30. Juni 2006 wurden Zuschüsse in Höhe von 117,1 TEUR gezahlt (111,5 TEUR
für ALG- II- Empfänger, 5,6 TEUR für Sozialhilfeempfänger). Das voraussichtliche
Ist per 31. Dezember 2006 wird mit 225,0 TEUR beziffert. Der Antrag 0663/06-A
„Weitergewährung von ÖPNV-Fahrpreisermäßigungen für ALG II-Empfänger
und Sozialhilfeempfänger“ wird im Finanzausschuss erneut behandelt. |
2006/8/05 |
Streichung der Zuschüsse der Hansestadt Rostock für die
Beteiligung an Maßnahmen der Beschäftigungsförderung durch Gesellschaften |
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Die Bewilligung der
Zuschüsse erfolgt jahresübergreifend in Anpassung an die Förderung der
Bundesagentur für Arbeit und das Land M-V. So auch für den Zeitraum
2005/2006. Aus diesem Grund wurden mit dem Jahresabschluss 2005
Haushaltsausgabereste in Höhe von 143,1 TEUR zur Finanzierung der bewilligten
Maßnahmen gebildet. Mit dem Haushaltsplan 2006
wurden die Zuschüsse an die Gesellschaften für beschäftigungsfördernde
Maßnahmen in Höhe von 789,0 TEUR gestrichen. |
2006/8/06 |
Einstellung der Auszahlung des Zuschusses zu den
Semestergebühren (30,0 EUR) an Studenten ab Sommersemester 2006 |
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Der Zuschuss wird ab
Sommersemester 2006 eingestellt. Der Bürgerschaftsbeschluss
Nr. 0545/01-BV wird aufgehoben. |
2006/8/07 |
Reduzierung der Kosten für die Betreuung Obdachloser |
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Die im Haushaltssicherungskonzept beschlossenen
Einsparungen für 2006 in Höhe von 50,0 TEUR sowie mit den Eckkennziffern für
2007 in Höhe von 100,0 TEUR, bezogene auf das Basisjahr 2005, wurden
berücksichtigt. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde die entsprechende
Reduzierung im Finanzplan berücksichtigt. In Gesprächen mit den Trägern ab Juli 2006 werden
Varianten zur Reduzierung der Unterbringungs- und Betreuungskosten
verhandelt. Zur Sitzung der Bürgerschaft am 06. September 2006
werden die Ergebnisse der Trägerberatungen sowie die Aktualisierung des
„Konzeptes contra Obdachlosigkeit“ vorgelegt. |
2006/8/08 |
Einsatz von Zivildienstleistenden |
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Die Reduzierung des
Einsatzes von Zivildienstleistenden führt zwangsläufig im Amt für Stadtgrün,
Naturschutz und Landschaftspflege, im Amt für Umweltschutz sowie im
Stadtforstamt zu Standardreduzierungen in der Aufgabenerledigung oder gar zum
Wegfall einzelner Aufgaben. Die Prüfung der Reduzierung
des Einsatzes von Zivildienstleistenden durch die zuständigen
Organisationseinheiten ergab folgenden Stand: -
Amt für
Schule und Sport Alle
in den Schulen der Hansestadt Rostock eingesetzten 14 Zivildienstleistenden
sind zur direkten Betreuung am Kind eingesetzt, so dass diese entsprechend
der Maßnahme des Haushaltssicherungskonzeptes von einer Reduzierung
ausgeschlossen sind. Unabhängig
davon, werden die im Oktober 2007 im Zusammenhang mit der Schließung der
Schule am Kringelgraben auslaufenden zwei Planstellen für
Zivildienstleistende nicht wieder besetzt. -
Amt für
Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege Im
Amt können 10 Zivildienstleistende für gärtnerische Tätigkeiten auf
öffentlichen Grünanlagen sowie 8 Zivildienstleistende für gärtnerische
Tätigkeiten auf Friedhofsanlagen eingesetzt werden. Gegenwärtig sind 10
Plätze besetzt, deren Dienstverhältnisse teilweise erst in 2007 auslaufen Das
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege ist derzeit für die
Pflege von 6.059.000 m² öffentlicher Flächen verantwortlich. Der jährliche
Flächenzugang beträgt 150.000 m². Bereits jetzt können durch fehlende
Vergabemittel sowie unzureichenden Personalbestand 1.658.000 m² öffentliches
Grün nicht gepflegt werden. Die Zivildienstleistenden sind zu einem
unverzichtbaren kostengünstigen Leistungsträger in der Grünanlagenpflege
geworden. Der Winterdienst könnte durch eigenes Personal nur noch bedingt
abgesichert werden. Weitere Leistungsanteile müssten an die Stadtentsorgung
vergeben werden. Hierfür werden Vergabemittel benötigt. -
Amt für
Umweltschutz Die
Zivildienstleistenden werden überwiegend zur Kontroll- und Beräumungsaufgaben
bei illegal entsorgten Abfällen eingesetzt. Bei Wegfall ist der Einsatz
entsprechender Fachfirmen (Entsorgungsfachbetriebe) erforderlich. Die
Zivildienstplätze im Amt für Umweltschutz werden ab 2007 von 10 auf 8 Plätze
reduziert. -
Stadtforstamt Die
Zivildienstleistenden werden vorwiegend für Transportarbeiten, Wildbergung,
Kontrolltätigkeit, Müllbergung sowie Reparaturarbeiten an touristischen
Einrichtungen eingesetzt. Die Zivildienstplätze im Stadtforstamt werden von 5
auf 4 Plätze reduziert. Die Prüfung des Einsatzes
von Zivildienstleistenden ergab eine Reduzierung bzw. derzeitige
Nichtbesetzung insgesamt von 11 Zivildienstplätzen. Die Inanspruchnahme der
Mittel für die Zivildienstleistenden ist abhängig von dem tatsächlichen
Einsatz der Zivildienstleistenden. Erst zum Jahresende wird mit der
Budgetabrechnung die tatsächliche Einsparung sichtbar. |
2006/8/09 |
Jugendhilfe/Kindertagesstätten (Weiterführung der Maßnahme
2005/8/10 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
2006/8/09.1 |
Für das Jahr 2006 konnten
erstmals seit Inkrafttreten des KiföG M-V am 01. August 2004 mit allen
Trägern der Kindertageseinrichtungen in der Hansestadt Rostock durch die
Bürgerschaft genehmigte Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und
Entgeltvereinbarungen abgeschlossen werden. Die Verhandlungen mit den Trägern
erfolgten auf der Basis der §§ 78 b bis e SGB VIII unter der Berücksichtigung
der Grundsätze der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, so
auch die Verpflichtung im § 78b Abs. 2 SGB VIII. Berücksichtigt wurden nur
Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen, wenn die Prüfung durch den
Eigenbetrieb „KOE“ bzw. den Bereich Investitionscontrolling der
Stadtkämmerei die Betriebsnotwendigkeit bestätigt hat. |
2006/8/09.2 |
Auf Grund der Zweigliedrigkeit
des Amtes für Jugend und Soziales in Verwaltung und Jugendhilfeausschuss
ergibt sich die gemeinsame Verantwortung für u.a. die
Kita-Entwicklungsplanung. Die dem Jugendhilfeausschuss
in seiner Sitzung am 30. Mai 2006 vorgelegte Vorlage zum Abbau des
Sanierungsstaus in den Rostocker Kindertageseinrichtungen wurde an den
Unterausschuss Jugendhilfeplanung zur Beratung übergeben. Dieser hat wiederum
dem Jugendhilfeausschuss empfohlen, die Bildung einer Unterausschusses
„Kita-Entwicklungsplanung“, bestehend aus dem Amt für Jugend und
Soziales und dem Jugendhilfeausschuss, zu beschließen. Dieser Unterausschuss
erhält den Auftrag, analog der Schulentwicklungsplanung eine entsprechende
umfängliche und aktuelle Übersicht zur Bedarfs- und Platzentwicklung bis zum
Jahr 2015 zu erarbeiten, um daraus Rückschlüsse auf den Bedarf an
Kindertageseinrichtungen und Horten zu ziehen. Im Ergebnis daraus soll dann
für den Abbau des Sanierungsstaus ein entsprechendes finanzierbares Konzept
im Zusammenwirken mit dem Eigenbetrieb „KOE“ und dem Bereich
Investitionscontrolling entwickelt werden. Der Unterausschusses
„Kita-Entwicklungsplanung“ konstituierte sich am 18. Juli 2006. |
2006/8/10 10.1-10.3 |
Förderung von Stadtteilkulturzentren/Bürgerzentren/
Altentagesstätten/Zentren für offene Kinder- und Jugendarbeit einschließlich
des Rostocker Freizeitzentrums/Familienzentrums (Weiterführung der Maßnahme
2005/8/11 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
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Die Bürgerschaft hat am 01.
März 2006 die Rahmenkonzeption 2005 „Stadtteil- und Begegnungszentren
in der Hansestadt Rostock“ als Grundlage für die weitere Entwicklung
der stadtteilorientierten und gemeinwesenbezogenen sozialen Arbeit und die
künftige soziale Infrastrukturausstattung beschlossen. Die Verwaltung wurde
gleichzeitig beauftragt, die Rahmenkonzeption dahingehend fortzuschreiben,
dass 1.
die
finanziellen Auswirkungen der einzelnen Stadtteil- und Begegnungszentren im
Verwaltungshaushalt der nächsten vier Jahre dargestellt werden, 2.
ein
Sanierungskonzept für die sanierungsbedürftigen Stadtteil- und
Begegnungszentren erarbeitet wird, 3.
eine
sozialräumliche Analyse erstellt wird sowie 4.
konkrete
Vorschläge für die Betreiber der Stadtteil- und Begegnungszentren vorgelegt
werden. Die Fortschreibung der
Rahmenkonzeption befindet sich in ämterübergreifender Abstimmung und wird der
Bürgerschaft noch im Jahr 2006 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die
Fortschreibung stellt die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt sowie
die Optimierung der Gebäudenutzung und Standorte von Stadtteil- und
Begegnungszentren mit dem dazugehörigen Wirkungskreis dar. Diese sind
abgeleitet aus der sozialräumlichen Analyse und in ämterübergreifenden
Abstimmungen erörtert worden. Dabei sind Entscheidungen mit allgemein
gültigen Auswirkungen und speziellen Besonderheiten zu einzelnen Standorten
oder Sozialräumen unter Einbeziehung fachspezifischer Belange
unterschiedlicher Art zu treffen. |
2006/8/11 |
Prüfung der Ausgabenreduzierung beim
„Politikaufwand“ |
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Die
Präsidentin der Bürgerschaft hat am 19. Juni 2006 erstmalig mit den
Vorsitzenden der Fraktionen zur Ausgabenreduzierung beraten. Ende September
2006 findet ein weiteres Gespräch zur -
Reduzierung der
Sachkosten bei Fraktionszuwendungen sowie zur -
Anzahl der
Mitglieder in den Ortsbeiräten in Anhängigkeit von der Einwohnerzahl statt. |
Maßnahmebereich 9 Einnahmeverbesserungen Einnahmen
Verwaltungshaushalt |
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2006/9/01 |
Überarbeitung der Entgeltordnung der Volkshochschule
hinsichtlich der Erhöhung der Entgelte |
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Bei der Überarbeitung der
Entgeltordnung sollten nicht nur die Ermäßigungstatbestände für Rostocker und
Nichtrostocker differenziert gestaltet werden, sondern auch die
unterschiedlichen Entgelte für die Teilnahme an Schulabschluss- und
Elementarbildungskursen. Diese Differenzierung hätte
dazu geführt, dass Einwohnerinnen und Einwohner Rostocks für die Teilnahme an
einem solchen Kurs 230 EUR, Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises
dagegen 1.800 EUR entrichten müssten. Dieser Umstand und die Tatsache, dass
die Hansestadt Rostock beabsichtigt, diese differenzierten Entgelte
einzuführen, hat den Landkreis bewogen, auf der Basis des Modells des
Schullastenausgleiches für das Abendgymnasium sich in Zukunft an den Kosten
zu beteiligen. Die beiden Leiter der Volkshochschulen wurden beauftragt,
entsprechende Regelungen zu erarbeiten. Der Entwurf einer darauf aufbauenden
Vereinbarung und die Berechnungsgrundlagen für die Erstattungsbeträge der
verschiedenen Leistungen liegen vor. Es ist davon auszugehen, dass die
Vereinbarung noch 2006 in Kraft tritt und eine Kostenerstattung mit Beginn
des Herbstsemesters 2006 möglich wird. Da erst nach Abschluss der
Vereinbarung endgültig geklärt ist, wie Rostocker und Nichtrostocker
bezüglich der Erhebung von Entgelten zu behandeln sind, soll erst zu diesem
Zeitpunkt eine neue Entgeltordnung in Kraft treten. Die in dieser Maßnahme
verfügte Einsparung von 20,0 TEUR wurde durch die Vornahme entsprechender
Preissteigerungen bei den Entgelten innerhalb der jetzt gültigen
Entgeltordnungen erfüllt. |
2006/9/02 2006/9/02.1 2006/9/02.2 |
Erhöhung der Hebesätze Erhöhung des Hebesatzes
der Gewerbesteuer Erhöhung der Hebesätze
der Grundsteuer B |
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Mit Verabschiedung der
Haushaltssatzung für das Jahr 2006 ist beschlossen worden, die
Realsteuerhebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B gegenüber dem
Vorjahr von 420 auf 440 v.H. zu erhöhen. Eine Umsetzung dieses
Beschlusses durch die Verwaltung ist in Form der Festsetzung der höheren
Steuerbeträge durch Steuerbescheid erst nach Genehmigung der Haushaltssatzung
und deren öffentlichen Bekanntmachung möglich. Eine Ausnahmegenehmigung zu
den Regelungen des § 48 Abs. 3 KV M-V hinsichtlich der teilweisen
Vorabveröffentlichung des Haushaltsbeschlusses zur Hebesatzerhöhung für die
Gewerbe- und Grundsteuer wurde durch die Hansestadt Rostock bei der
Rechtsaufsichtsbehörde aus Gründen der Liquiditätssicherung und Reduzierung
von Nachzahlungbeträgen bei den Steuerpflichtigen beantragt und vom
Innenministerium M-V abgelehnt. Die Hansestadt Rostock hat
die Steuerpflichtigen mittels Pressemitteilung gebeten, sich darauf einzurichten,
dass die geänderten Steuerfestsetzungen hinsichtlich der Hebesatzerhöhung bei
der Gewerbesteuern und Grundsteuer B für das Kalenderjahr 2006
voraussichtlich erst im Monat September 2006 ergehen und somit eine
Nachzahlung des daraus resultierenden Betrages im letzen Quartal des Jahres
2006 fällig wird. |
2006/9/03 |
Einführung eines Leseausweises in der Stadtbibliothek |
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Zur Umsetzung dieser
Maßnahme sollten in der Stadtbibliothek geeignete Maßnahmen eingeführt
werden, um jährlich 300,0 TEUR zu erwirtschaften sowie die Auswirkungen bei
der Einrichtung einer Zentralbibliothek geprüft werden. Zur Steigerung der
Einnahmen in der Stadtbibliothek wurde die Einführung eines Leseausweises
untersucht. Bei einer betriebswirtschaftlichen Einschätzung, ob mit der
Einführung eines Benutzungsentgeltes höhere Einnahmen erwirtschaftet werden
können, kann noch nicht abschließend beantwortet werden. |
2006/9/04 |
Fremdenverkehrsabgabe (Weiterführung der Maßnahme
2005/8/05 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
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Überarbeitung der
Fremdenverkehrsabgabesatzung Die Kalkulationsgrundlagen
wurden entsprechend den Daten aus dem Jahres-abschluss 2005 aktualisiert. Die
in Frage kommende Anzahl der abgabepflichtigen Gewerbe wurde in
Zusammenarbeit mit der Gewerbeabteilung neu ermittelt. An einer Neufassung der
Fremdenverkehrsabgabeatzung wird jedoch vorerst nicht weiter gearbeitet, da
sich die politischen Gremien eindeutig für die Prüfung der im zweiten Teil
der Beschlussfassung geforderten Alternativvorschläge ausgesprochen haben. Prüfung der Struktur des
derzeitigen Tourismus-, Stadt-, Standort- und Veranstaltungsmarketings, als
Alternative zur Einführung der Fremdenverkehrsabgabe Der Eigenbetrieb
„Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ hat im Juni 2006
eine Beratung mit den im Prüfauftrag benannten Unternehmen (Rostocker Messe-
und Stadthallengesellschaft mbH; Großmarkt GmbH; IGA Rostock 2003 GmbH;
Marketinginitiative Rostock e.V. und Rostock Business) durchgeführt. Ziel
dieser ersten Zusammenkunft war die Prüfung von Synergien bzw. verstärkten
Kooperationen aller Beteiligten. Kooperationen sind möglich
und können noch stärker als bisher ausgebaut werden. Einsparungen in Höhe
450,0 TEUR sind nicht zu erreichen. Die Beteiligten,
insbesondere Rostock Business machten deutlich, dass sie aus dem Prüfauftrag
an den Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“
zum Haushaltssicherungskonzept keine unmittelbare Aufgabenstellung für ihr
Unternehmen ableiten. Als weitere Alternative
sieht der Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock &
Warnemünde“ die Aktivierung des Verkehrsvereins der Hansestadt Rostock
e.V., unter der Voraussetzung, dass eine Stärkung und Neuprofilierung erfolgt
und der Verein als Plattform der Branche einen adäquaten Beitrag zur
Fremdenverkehrsabgabe aufbringt. In der Mitgliederversammlung des
Verkehrsvereins am 06. Juli 2006 wurde hierfür geworben. Die anwesenden
Mitglieder stimmten darin überein, dass der Verkehrsverein der für alle Unternehmen,
Verbände und Vereine im City- und Seebadbereich sowie Einzelpersonen offen
steht, als branchenübergreifendes Gremium eine tragende Säule für die
Finanzierung von Marketingmaßnahmen in der Hansestadt Rostock darstellen
kann. Die nächste zeitnah einberufene
Mitgliederversammlung des Vereins wird sich weiter mit diesem Projekt Private
Public Partnership auseinandersetzen. Auf der Basis dieser
Entwicklung wird der Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock &
Warnemünde“ im September 2006 ein Konzept vorlegen, das die Beteiligung
der Wirtschaft an der Finanzierung und eventuell zu verändernden Strukturen
aufzeigt. |
2006/9/05 |
Straßenbaubeiträge, Erschließungsbeiträge,
Stellplatzablösegebühren |
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Im Tief- und Hafenbauamt
werden Beiträgen für die Stellplatzablösegebühren und im Bauamt die
Straßenbaubeiträge und Erschließungsbeiträge erhoben. Auf Grundlage der
Geschäftsanweisung über das Verfahren bei Stundung, Niederschlagung und
Erlass, Aussetzung der Vollziehung und Vollstreckungsaufschub (AGA II 2/14)
werden Stundungsanträge in jedem Fall gründlich und kritisch geprüft. Die
Entscheidung wird bis 5,0 TEUR durch die Amtsleitung, bei darüber liegenden
Beträgen durch die Stadtkämmerei bzw. den Senator für Finanzen, Verwaltung
und Ordnung getroffen. 2006 wurde im Bauamt bisher
lediglich ein Antrag auf Ratenzahlung einer Beitragsschuld i Höhe von
2.718,98 EUR über einen Stundungszeitraum von 10 Monaten befürwortet. |
2006/9/06 |
Werbeverträge |
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Die
Einnahmen der Hansestadt Rostock aus den bestehenden städtischen Werbeverträgen
sind vertraglich für beleuchtete Werbung mit der Firma JC Decaux und für
unbeleuchtete Werbung mit der Firma STRÖER geregelt. Durch die Firma JC
Decaux wird jährlich ein einmaliges Entgelt, das den steigenden Werbekosten
angepasst wird, die Zahlung einer Strom - Anschlusskostenpauschale für
Neuanlagen und pauschale Betriebskosten für den Anlagenbestand entrichtet.
Eine Anpassung an steigende Strompreise ist vertraglich vereinbart. Die
Firma STRÖER zahlt auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung einen
prozentualen Anteil an den Netto-Werbeeinnahmen in Abhängigkeit vom
jeweiligen Werbeträger. Im
Haushaltsansatz für 2006 wurden 310,0 TEUR Einnahmen aus der Werbung geplant.
Auf Grund einer Vielzahl von Baustellen gerade in der Rostocker Innenstadt
wird vorübergehend durch den Wegfall von Werbeflächen und somit Kunden das
geplante Ergebnis leicht unterschritten. |
2006/9/07 |
Schullastenausgleich |
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Entsprechend der
Schullastenausgleichsverordnung M-V ist die amtliche Schulstatistik
(Herbststatistik), die alle Schülerinnen und Schüler der Schulen mit ihren
Wohnanschriften erfasst, Grundlage für die Erhebung von Schullastenausgleich.
Geregelt wird dies durch die Verordnung über die Durchführung von Statistiken
an Allgemein bildenden und beruflichen Schulen vom 17. Dezember 2004, wonach
das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes M-V den
Stichtag für die Haupterhebung jährlich neu festlegt. Hat der Schüler an
diesem Stichtag seinen Wohnsitz außerhalb der Hansestadt Rostock wird
Schullastenausgleich für das laufende Schuljahr erhoben. Wohnortwechsel innerhalb
eines Schuljahres berechtigen nicht zur Erhebung von Schullastenausgleichszahlung
und nach geltender Rechtssprechung gibt es keine rechtliche Regelung, nach
der einmal eingegangene Schulverhältnisse mit bisher besuchten Schulen, z. B.
nach einem Wohnortwechsel, aufgelöst werden müssen. Bei der Erhebung des
Schullastenausgleiches sind keine Rückstände zu verzeichnen. |
Maßnahmebereich 10 Vermögensaktivierung Einnahmen Vermögenshaushalt |
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2005/10/01 |
Vermögensveräußerung zum Defizitausgleich bzw.
-minimierung (nicht für Investitionen) (Weiterführung der Maßnahme
2005/10/01 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) |
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10 % der Einnahmen aus der
Veräußerung von Grundstücken werden zur außerplanmäßigen Tilgung eingesetzt.
547,9 TEUR wurden im Haushaltsjahr 2006 zur außerplanmäßigen Tilgung von
Krediten eingesetzt. Damit werden die entsprechenden Zins- und
Tilgungsausgaben in den Folgejahren eingespart. |
Maßnahmebereich 11 Zinseinsparung |
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2006/11/01 |
PC Leasing |
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Zum jetzigen Zeitpunkt
werden die Angebote zur Ausschreibung „Leasing von
PC-Arbeitsplätzen“ geprüft und bewertet. Nach Vorliegen eines
Vergabevorschlags wird ein Beschluss der Bürgerschaft und danach der
Leasingvertrag vorbereitet werden. Noch im Jahr 2006 sollen die ersten Geräte
geleast werden. |
2006/11/02 |
Zinsersparnis |
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Die Berechnung zu möglichen
haushaltskonsolidierenden Einsparungen in Höhe von etwa 40,0 Mio. EUR werden
mit dem Haushaltsplan 2007 vorgelegt. |
2006/11/03 |
Zinsersparnis II |
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Bei
der jährlichen Haushaltsplanung werden die strukturellen Defizite der
Vorjahre im Ist berücksichtigt und die strukturellen Defizite des laufenden
Jahres und der Folgejahre qualifiziert. Dadurch kommt es zu einer Anpassung
der Zinsausgaben für Kassenkredite im jeweiligen Finanzplanzeitraum. Auf der Grundlage des um
53,0 Mio. EUR verbesserten vorläufigen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2005
wurde der Haushaltsansatz für Zinsausgaben für Kassenkredite im Jahr 2006 um
2.565,0 TEUR reduziert und fortgeschrieben. |
2006/11/04 |
Zinsersparnis III |
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Durch
das aktive Schuldenmanagement konnten die mit dem Haushaltssicherungskonzept
beschlossenen und mit dem Haushalt bereits vollzogenen
Zinsausgabenreduzierungen in Höhe von 1.500,0 TEUR realisiert werden. Bis zum Jahresabschluss
2006 werden unter der Vorraussetzung einer weiteren Reduzierung des
strukturellen Defizits von 30.000,0 TEUR ca. 809,0 TEUR nicht benötigt. |
2006/11/05 |
Zinsersparnis IV |
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Die Veräußerung des ”Klinikum Südstadt
Rostock” ist abhängig von der gegenwärtig erstellten
Unternehmenswertermittlung. Nach Vorlage der Untersuchuchungsergebnisse im
September 2006 wird über die künftige Rechtsform des Klinikums entschieden. |
Maßnahmebereich 12 Sonstiges |
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2006/12/01 |
Zusätzliche Einwerbung von Landesmitteln |
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Diese Maßnahme wird per 31.
Dezember 2006 abgerechnet. |