Informationsvorlage - 0064/06-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0064/06-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

50

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

06.09.2006 16:00

10.08.2006

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

V, gez. Dr. Nitzsche

 

 

beteiligt

 Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0626/06-A Maßnahmen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit

 

 

 

 

 

Mit o. g. Beschluss hat die Bürgerschaft den Oberbürgermeitster aufgefordert, bis zur Änderung des SGB II praktikable und präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit für Personen mit niedrigem Einkommen, die keine Leistungen des Sozialamtes oder der ARGE erhalten, einzuführen. Diese Maßnahmen sind schnellstmöglich umzusetzen. Die Kosten dieser Maßnahmen sind aus den drohenden Folgekosten von Obdachlosigkeit umzuwidmen. Die Bürgerschaft ist darüber auf ihre Sitzung am 6.September 2006 zu informieren

 

Mit Änderung des zweiten Sozialgesetzbuches wurden Regelungen zur Übernahme von Mietschulden durch die kommunalen Gebietskörperschaften mit Wirkung ab 01.04.2006 außer Kraft gesetzt, sodass Personengruppen vom Leistungsanspruch (Beihilfen) ersatzlos ausgeschlossen waren.

 

Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom 20.07.2006 (vergl. BGBL I Nr. 36 vom 25.07. 2006 S. 1706 ff) erfolgte die Beseitigung des gesetzgeberischen Versehens und die Korrektur durch Änderung des § 22 SGB II (im Artikel 1 Nr. 21) und § 21 SGB XII (im Artikel 8 Nr. 2) mit Wirkung ab 01.08. 2006.

Die Träger der Sozialhilfe sollen Miet- und Energieschulden von erwerbsfähigen Personen, die keine Leistungen nach dem SGB II erhalten, weiterhin nach § 34 SGB XII übernehmen können.

Somit wäre allgemein die ehemalige Rechtslage wieder hergestellt.

 

Von den zwischenzeitlichen Folgen sind in der Hansestadt Rostock etwa 37 Personen betroffen, deren Wohnsituation bedroht ist. Durch das Wirken der Sozialarbeiter konnte bisher dieser Wohnraum erhalten bzw. die Aufnahme in eine Obdachloseneinrichtung abgewendet werden.

Diese Zielstellung wird durch die Gesetzeskorrektur zum 01.08. 2006 unterstützt und lässt bei ihrer Umsetzung keine weiteren Folgekosten und keine höhere Obdachlosigkeit, die den Haushalt der Hansestadt Rostock zusätzlich belasten, erwarten.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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06.09.2006 - Bürgerschaft