Informationsvorlage - 0064/06-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0626/06-A Maßnahmen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.09.2006
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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06.09.2006
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Mit o. g. Beschluss hat die Bürgerschaft den
Oberbürgermeitster aufgefordert, bis zur Änderung des SGB II praktikable und
präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit für Personen mit
niedrigem Einkommen, die keine Leistungen des Sozialamtes oder der ARGE
erhalten, einzuführen. Diese Maßnahmen sind schnellstmöglich umzusetzen. Die
Kosten dieser Maßnahmen sind aus den drohenden Folgekosten von Obdachlosigkeit
umzuwidmen. Die Bürgerschaft ist darüber auf ihre Sitzung am 6.September 2006
zu informieren
Mit Änderung des zweiten Sozialgesetzbuches wurden
Regelungen zur Übernahme von Mietschulden durch die kommunalen
Gebietskörperschaften mit Wirkung ab 01.04.2006 außer Kraft gesetzt, sodass
Personengruppen vom Leistungsanspruch (Beihilfen) ersatzlos ausgeschlossen
waren.
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung
für Arbeitssuchende vom 20.07.2006 (vergl. BGBL I Nr. 36 vom 25.07. 2006 S.
1706 ff) erfolgte die Beseitigung des gesetzgeberischen Versehens und die
Korrektur durch Änderung des § 22 SGB II (im Artikel 1 Nr. 21) und § 21 SGB XII
(im Artikel 8 Nr. 2) mit Wirkung ab 01.08. 2006.
Die Träger der Sozialhilfe sollen Miet- und
Energieschulden von erwerbsfähigen Personen, die keine Leistungen nach dem SGB
II erhalten, weiterhin nach § 34 SGB XII übernehmen können.
Somit wäre allgemein die ehemalige Rechtslage wieder
hergestellt.
Von den zwischenzeitlichen Folgen sind in der
Hansestadt Rostock etwa 37 Personen betroffen, deren Wohnsituation bedroht ist.
Durch das Wirken der Sozialarbeiter konnte bisher dieser Wohnraum erhalten bzw.
die Aufnahme in eine Obdachloseneinrichtung abgewendet werden.
Diese Zielstellung wird durch die Gesetzeskorrektur
zum 01.08. 2006 unterstützt und lässt bei ihrer Umsetzung keine weiteren
Folgekosten und keine höhere Obdachlosigkeit, die den Haushalt der Hansestadt
Rostock zusätzlich belasten, erwarten.
Roland Methling