Informationsvorlage - 0059/06-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewirtschaftung öffentlicher Parkflächen durch Dritte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.09.2006
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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17.08.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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22.08.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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24.08.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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06.09.2006
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Gemäß Beschluss der
Bürgerschaft Nr. 0302/06-A, Parkgebühren vom 10.05.2006 wurde der
Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, welche öffentlichen Parkflächen
zukünftig in die Bewirtschaftung einbezogen werden sollten, ob sämtliche
bewirtschafteten Parkflächen im öffentlichen Raum an Dritte zur Bewirtschaftung
verpachtet werden können und soweit das nicht sinnvoll ist, die
Parkgebührenordnung zu überarbeiten. Die fachliche und rechtliche Prüfung
führte zu folgendem Ergebnis:
1. Einbeziehung weiterer
Parkflächen in die gebührenpflichtige Bewirtschaftung:
Die gebührenpflichtige
Bewirtschaftung von Parkflächen in Rostock erfolgt auf der Grundlage des
Integrierten Gesamtverkehrskonzeptes. Vorzugsweise ist danach regelnd in den
ruhenden Verkehr einzugreifen, wo ein besonders hoher Parkdruck herrscht und
sich die Nutzungsansprüche von Anwohnern, Berufspendlern, Gewerbetreibenden,
Einkaufskunden und Besuchern in ausgeprägter Weise überlagern. Dies ist vor
allem im Stadtzentrum und in Warnemünde der Fall, aber auch in einigen
Stadtteilzentren und an Hauptzielen für den Freizeit- und Tourismusverkehr. Die
genannten Bereiche sind mittlerweile fast vollständig gebührenpflichtig
bewirtschaftet. Auch unter Berücksichtigung von bestehenden Regelungen zum
Bewohnerparken wäre deshalb eine Einbeziehung in die gebührenpflichtige Bewirtschaftung
nur in folgenden Straßen vertretbar:
- Warnemünde: Poststraße
zwischen Brinkmanstraße und Kirchenplatz (30 Stellplätze)
- Stadtmitte: Bahnhofsvorfahrt
Konrad-Adenauer-Platz (8 Stellplätze),
A.-Bernhard-Straße (30
Stellplätze),
Doberaner Straße (100
Stellplätze),
Barnstorfer Weg (40 Stellplätze)
2. Übertragung der
Bewirtschaftung öffentlicher Parkflächen an Dritte:
Bei den öffentlich
zugänglichen Parkflächen in Rostock muss zwischen 3 verschiedenen Kategorien
unterschieden werden – private Flächen oder Parkhäuser, sonstige
städtische Flächen und lt. Straßen- und Wegegesetz M-V für den öffentlichen
Verkehr gewidmete Flächen.
Private Flächen und
Parkhäuser unterliegen ausschließlich der dort geltenden Hausordnung des
Eigentümers bzw. Betreibers.
Sonstige städtische
Parkflächen sind Flächen im Eigentum der Hansestadt Rostock, welche nicht dem
öffentlichen Verkehr gewidmet sind, aber als Parkplatz genutzt werden. In
Rostock werden diese Flächen entweder von der Tourismuszentrale bewirtschaftet
oder sind bereits an die Parkhaus Gesellschaft Rostock verpachtet.
Die Bewirtschaftung der
öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen ist eine Aufgabe der Gemeinde, die ihr
mit der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von
Parkgebühren übertragen wurde. Die Erhebung von Parkgebühren auf diesen Flächen
durch Dritte ist damit unzulässig.
Die Überwachung des ruhenden
Verkehrs im öffentlichen Verkehrsraum durch die Verkehrsüberwachung ist eine
hoheitliche Aufgabe und erfolgt auf Grundlage der Verordnung zur Bestimmung der
zuständigen Behörden für die Verfolgung und Ahndung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten in M-V. Die mit der Aufgabe befassten Mitarbeiter
müssen Angehörige des öffentlichen Dienstes sein. Die Überwachung des öffentlichen
Verkehrsraumes ist somit ebenfalls nicht auf Dritte übertragbar.
3. Überarbeitung der
Parkgebührenordnung:
Die Überarbeitung der
bestehenden Parkgebührenordnung für die Hansestadt Rostock wurde aus gegebenem
Anlass bereits Anfang des Jahres begonnen und wird in Kürze der Bürgerschaft
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Roland Methling