Informationsvorlage - 0059/06-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0059/06-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

66,32,87

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Bürgerschaft

06.09.2006 16:00

02.08.2006

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Finanzausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

17.08.2006 17:00

 

22.08.2006 17:00

 

 

24.08.2006 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

federführend

 

VI, gez. Grüttner

 

 

beteiligt

Bewirtschaftung öffentlicher Parkflächen durch Dritte

 

 

 

 

 

 

Gemäß Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0302/06-A, Parkgebühren vom 10.05.2006 wurde der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, welche öffentlichen Parkflächen zukünftig in die Bewirtschaftung einbezogen werden sollten, ob sämtliche bewirtschafteten Parkflächen im öffentlichen Raum an Dritte zur Bewirtschaftung verpachtet werden können und soweit das nicht sinnvoll ist, die Parkgebührenordnung zu überarbeiten. Die fachliche und rechtliche Prüfung führte zu folgendem Ergebnis:

 

1. Einbeziehung weiterer Parkflächen in die gebührenpflichtige Bewirtschaftung:

 

Die gebührenpflichtige Bewirtschaftung von Parkflächen in Rostock erfolgt auf der Grundlage des Integrierten Gesamtverkehrskonzeptes. Vorzugsweise ist danach regelnd in den ruhenden Verkehr einzugreifen, wo ein besonders hoher Parkdruck herrscht und sich die Nutzungsansprüche von Anwohnern, Berufspendlern, Gewerbetreibenden, Einkaufskunden und Besuchern in ausgeprägter Weise überlagern. Dies ist vor allem im Stadtzentrum und in Warnemünde der Fall, aber auch in einigen Stadtteilzentren und an Hauptzielen für den Freizeit- und Tourismusverkehr. Die genannten Bereiche sind mittlerweile fast vollständig gebührenpflichtig bewirtschaftet. Auch unter Berücksichtigung von bestehenden Regelungen zum Bewohnerparken wäre deshalb eine Einbeziehung in die gebührenpflichtige Bewirtschaftung nur in folgenden Straßen vertretbar:

 

- Warnemünde:         Poststraße zwischen Brinkmanstraße und Kirchenplatz (30 Stellplätze)

- Stadtmitte:              Bahnhofsvorfahrt Konrad-Adenauer-Platz (8 Stellplätze),

                                   A.-Bernhard-Straße (30 Stellplätze),

                                   Doberaner Straße (100 Stellplätze),

                                   Barnstorfer Weg (40 Stellplätze)

 

 

 

2. Übertragung der Bewirtschaftung öffentlicher Parkflächen an Dritte:

 

Bei den öffentlich zugänglichen Parkflächen in Rostock muss zwischen 3 verschiedenen Kategorien unterschieden werden – private Flächen oder Parkhäuser, sonstige städtische Flächen und lt. Straßen- und Wegegesetz M-V für den öffentlichen Verkehr gewidmete Flächen.

 

Private Flächen und Parkhäuser unterliegen ausschließlich der dort geltenden Hausordnung des Eigentümers bzw. Betreibers.

 

Sonstige städtische Parkflächen sind Flächen im Eigentum der Hansestadt Rostock, welche nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, aber als Parkplatz genutzt werden. In Rostock werden diese Flächen entweder von der Tourismuszentrale bewirtschaftet oder sind bereits an die Parkhaus Gesellschaft Rostock verpachtet.

 

Die Bewirtschaftung der öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen ist eine Aufgabe der Gemeinde, die ihr mit der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren übertragen wurde. Die Erhebung von Parkgebühren auf diesen Flächen durch Dritte ist damit unzulässig.

 

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Verkehrsraum durch die Verkehrsüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe und erfolgt auf Grundlage der Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in M-V. Die mit der Aufgabe befassten Mitarbeiter müssen Angehörige des öffentlichen Dienstes sein. Die Überwachung des öffentlichen Verkehrsraumes ist somit ebenfalls nicht auf Dritte übertragbar.

 

 

3. Überarbeitung der Parkgebührenordnung:

 

Die Überarbeitung der bestehenden Parkgebührenordnung für die Hansestadt Rostock wurde aus gegebenem Anlass bereits Anfang des Jahres begonnen und wird in Kürze der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Beschlüsse

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17.08.2006 - Finanzausschuss

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22.08.2006 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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24.08.2006 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Erweitern

06.09.2006 - Bürgerschaft